Motorradträger ohne Beleuchtung zulässig? |
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Motorradträger ohne Beleuchtung zulässig? |
05.05.2019, 19:34
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 05.05.2019 Mitglieds-Nr.: 85242 |
ist in dem aufgezeigten Fall eine zusätzliche Beleuchtung des Heckträgers nötig? Das Motorrad (ja das ist im Verhältnis tatsächlich so klein) verdeckt die Heckleuchten nicht wie auf dem Bild zu sehen. Ein beleuchtetes Kennzeichen befindet sich an der Schiene in welcher das Motorrad steht. Wäre das so zulässig? Wenn nicht, was wäre die Strafe im Fall einer Kontrolle. Danke euch im Voraus LG Fabi |
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05.05.2019, 20:03
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Wenn weder Leuchten noch Rückstrahler durch die Ladung verdeckt werden, muss erst bei einem Überstand von mehr als 1000 mm die Ladung kenntlich gemacht werden. Nachts mit Leuchte und Rückstrahler, tagsüber mit roter Fahne oder ähnlichem. Diese 1000 mm gelten auch, wenn die Rückleuchten und die Rückstrahler nicht am äussersten Ende des Fahrzeuges angebracht sind. Sonst muss die Beleuchtung wiederholt werden. Nur in Italien und Spanien muss sobald die eingetrage Länge überschritten wird, eine Warntafel dran ... (Wobei die italienische anders aussieht als die spanische) |
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06.05.2019, 07:51
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 404 Beigetreten: 25.07.2012 Mitglieds-Nr.: 65017 |
Hallo,
muss nicht das Kennzeichen beleuchtet sein, das originale ist ja wohl durch das Mopped verdeckt? Gruß B. |
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06.05.2019, 10:19
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Ist es ja laut TE.
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06.05.2019, 11:03
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1169 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Nur der gerade Blick von hinten ist nicht ausreichend. Die Blinker und Rückleuchten müssen in einem Winkel von 45° nach innen und 80° nach außen sichtbar sein. Mit den 45° nach innen könnte es knapp werden.
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06.05.2019, 15:35
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 190 Beigetreten: 06.04.2019 Mitglieds-Nr.: 85120 |
Mit den 45° nach innen könnte es knapp werden. Das wollte ich auch schon schreiben, und wenn die Kontrollorgan es vor Ort feststellt: Weiterfahrt untersagt, bis diese Fehler behoben ist! Auch der eigene Sicherheit zuliebe: Lieber paar Euro mehr investieren und besser erkannt werden! |
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24.05.2019, 12:48
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Die Idee ist nicht schlecht.
Welche Last darf auf das Trittbrett? Wegen der Beleuchtung würde ich kein Risiko eingehen. Den E Satz einer Anhängekupplung ans Fahrzeug und die Beleuchtung gibt es Online auch verkabelt zu kaufen. --> Ein Paar rote Rückstrahler nicht vergessen! Die sind meist nicht dabei! -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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24.05.2019, 22:09
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7443 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ist doch gut wenn an dem Beleuchtungssatz keine Rückstrahler dran sind, die wären ja sonst vermutlich dreieckig, und das gibt nur wieder Diskussionen
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.11.2024 - 00:40 |