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> Fußgänger auf der "Fahrbahn" im VBB
Epaminaidos
Beitrag 05.04.2019, 09:16
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

was haltet Ihr von folgendem Video:
https://www.youtube.com/watch?v=MsqUYnu2fFw

Hätte der Fußgänger zur Seite gehen müssen?
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MrMurphy
Beitrag 05.04.2019, 09:34
Beitrag #2


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Der Fußgänger muss nicht zur Seite gehen.

Die vermeintlich zulässigen 10km/h gelten nur wenn der Fahrer keinen weiteren Anhaltspunkt hat um die Schrittgeschwindigkeit erkennen zu können.

Wenn ein Fußgänger auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung geht hat der Fahrer jedoch einen Anhaltspunkt und darf den Fußgänger nicht überholen. Genau wie Fahrzeug, welches mit 50km/h durch die Stadt fährt, muss auch der Fußgänger keinen Platz machen, um Anderen eine unzulässige Geschwindigkeit zu ermöglichen. Der Fußgänger muss nur Platz machen wenn er selbst weniger als Schrittgeschwindigkeit "drauf hat" oder sogar steht.

Ein gehender Fußgänger ist zum Beispiel auch die einzig zulässige Methode, nach der Polizisten eine zu hohe Geschwindigkeit schätzen dürfen.
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Andreas24
Beitrag 05.04.2019, 09:42
Beitrag #3


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Zitat (Epaminaidos @ 05.04.2019, 10:16) *
(...) Hätte der Fußgänger zur Seite gehen müssen?

Ja, hätte er: https://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/ver...ter-bereich.php
Zitat
Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht unnötig behindern ,


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auchdasnoch
Beitrag 05.04.2019, 09:43
Beitrag #4


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Das Video verletzt die Persönlichkeitsrechte des Radschiebenden und hätte so nicht veröffentlicht werden dürfen.
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janr
Beitrag 05.04.2019, 10:11
Beitrag #5


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Die Qualität ist so schlecht, daß ich Personen erkenne, aber nix genaueres.

Dann: Ich sehe keinen VBB?
Und selbst wenn: Zum Zeichen 325 steht, daß der Fußgänger die gesamte Straße nutzen, aber dabei FZe nicht unnötig behindern darf.
@MrMurphy: Ein Blick in den Anhang 3 zur StVO zum VZ 315.1 lfd Nr 12 wäre für dich wohl hilfreich. wink.gif


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MrMurphy
Beitrag 05.04.2019, 10:20
Beitrag #6


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Genau, er darf nicht unnötig behindern. Dazu habe ich doch bereits etwas geschrieben.

Wenn er mit Schrittgeschwindigkeit geht ist das keine unnötige Behinderung. Das wäre es nur wenn er steht oder langsamer als mit normaler Schrittgeschwindigkeit geht. Wenn ein Fahrer mit der höchstzulässigen Geschwindigkeit fährt behindert er auch niemanden.
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janr
Beitrag 05.04.2019, 10:34
Beitrag #7


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10 bis 15 km/h sind für FZe lt Gericht die richtige Geschwindigkeit.

So kann der Fußgänger nur dann nicht behindern wenn er joggt.

Auch darf man keinen daran (be)hindern schneller als erlaubt zu fahren.


Nachtrag: Außerdem gehört der Fußgänger auf den Gehweg der da deutlich zu sehen ist.


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Epaminaidos
Beitrag 05.04.2019, 10:37
Beitrag #8


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Der Vollständigkeit halber mal den vollen Wortlaut aus der StVO
Zitat
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.


Also pro-Fußgänger:
- Fahrzeuge dürfen sowieso nur Schrittgeschwindigkeit fahren
- Fahrzeugführer dürfen Fußgänger nicht behindern. Zur Not müssen sie warten.
- Fußgänger dürfen die Fahrbahn explizit in voller Breite nutzen.

Pro-Autofahrer:
- Unnötige Behinderungen sind unzulässig.

Bleibt für mich die Fragen: Ist das eine unnötige Behinderung im Sinne dieser Vorschrift?

Denn die Vorschrift zielt ja gerade darauf ab, dass die gesamte Straße dem Fußverkehr zur Verfügung steht. Wenn sich fortbewegende Fußgänger aber für jedes Auto Platz machen müssen, wir das nicht passieren. Denn die Fußgänger werden dann an den Rand gedrängt. So wie es die Autofahrer im Video versuchen.

Demnach verstehe ich eine "unnötige Behinderung" im Sinne dieser Vorschrift so, dass herumstehende Fußgänger Platz machen müssen. Und auch spielende Kinder dürfen den Autofahrer nicht ewig warten lassen. Das Gehen auf der Straße ist für mich demnach keine "unnötige Behinderung" im Sinne dieser Vorschrift.
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Explosiv
Beitrag 05.04.2019, 10:44
Beitrag #9


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Genau so. Und Mr. Murphy hat ausnahmsweise mal Recht. Wer einen Fußgänger im VBB überholt, der nicht bummelt, sondern zügig geht, ist zu schnell.


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Officer
Beitrag 05.04.2019, 10:49
Beitrag #10


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Zitat (Epaminaidos @ 05.04.2019, 10:37) *
Demnach verstehe ich eine "unnötige Behinderung" im Sinne dieser Vorschrift so, dass herumstehende Fußgänger Platz machen müssen. Und auch spielende Kinder dürfen den Autofahrer nicht ewig warten lassen. Das Gehen auf der Straße ist für mich demnach keine "unnötige Behinderung" im Sinne dieser Vorschrift.

Das ist bezogen auf die konkrete Geschwindigkeit der Fußgänger zwar durchaus diskutabel (wie man auch im bisherigen Threadverlauf sieht), im Wesentlichen stimme ich dem jedoch zu.
Solange der Fußgänger nicht steht oder ganz offensichtlich betont langsam geht, wäre dies für mich ein Fall, in welchem ich im Rahmen des Opportunitätsprinzips keine Ahndung des Verhaltens des Fußgängers vornehmen würde.


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rapit
Beitrag 05.04.2019, 11:01
Beitrag #11


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Zitat (MrMurphy @ 05.04.2019, 11:20) *
Wenn er mit Schrittgeschwindigkeit geht ist das keine unnötige Behinderung.

Doch, oberlehrerhaftes Verhalten ist eine Behinderung. Oder gar eine Nötigung.

Ob ein Fußgänger mit zHg im VBB mitten auf der Straße unterwegs ist, oder einer mit seinem Auto mit zHg einen überholwilligen Zuschnellfahrer behindert, ist egal.

Wenn eine problemlos realisierbare Möglichkeit besteht, den Schnelleren vorbeizulassen, muss das sein.

Letztlich Ausfluss von § 1 StVO.

Einen anderen zu maßregeln, ist kein Erlaubnistatbestand.

Zitat (Epaminaidos @ 05.04.2019, 11:37) *
die Fußgänger werden dann an den Rand gedrängt. So wie es die Autofahrer im Video versuchen.

Das zu ändern ist Sache der Ordnungsbehörden, das rechtfertigt die Behinderung des Temposünders noch lange nicht. Eben wie beim Linksspurblockierer.


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henpara
Beitrag 05.04.2019, 11:05
Beitrag #12


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Zitat
Wenn eine problemlos realisierbare Möglichkeit besteht, den Schnelleren vorbeizulassen, muss das sein.

Also muss hier Recht Unrecht weichen?
ZHG Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger darf überall rumlaufen. Der Bereich ist extra verkehrsberuhigt.
Naja, wenn aber schon ein "Officer" extra erwähnt, dass er die Fußgänger dort gerade so nicht ahnden würde und ich hier bei uns sehe, dass selbst die Polizei Parken im absoluten Halteverbot, auf Gehwegen (selbst wenn auf der Fahrbahn genügend Platz vorhanden ist), Parken auf Sperrfläche zum Mittagessen abholen beim Schnellimbiss uvm. praktizieren sehe, dann wundert mich auch gar nichts mehr.

Im VBB die Breite ausnutzen um entspannt gehen zu können ist für mich jedenfalls KEIN oberlehrerhaftes Verhalten. Es ist eigentlich nur traurig, dass es nicht häufiger praktiziert wird, dann wäre nämlich eine Fußgängerzone und ein VBB tatsächlich verkehrsberuhigt.
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Beitrag 05.04.2019, 11:09
Beitrag #13


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Zitat (rapit @ 05.04.2019, 12:01) *
oder einer mit seinem Auto mit zHg einen überholwilligen Zuschnellfahrer behindert, ist egal.
Zitat (rapit @ 05.04.2019, 12:01) *
Eben wie beim Linksspurblockierer.

Explizit den Fall des "Linksspurblockierers", der seinerseits jedoch mit der zHG fährt, hat der BGH bereits 1986 entschieden. Demnach liegt in einem solchen Fall keine Behinderung des nachfolgenden und überholwilligen Verkehrs vor. wavey.gif

Link


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janr
Beitrag 05.04.2019, 11:16
Beitrag #14


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Zitat (Explosiv @ 05.04.2019, 11:44) *
Genau so. Und Mr. Murphy hat ausnahmsweise mal Recht. Wer einen Fußgänger im VBB überholt, der nicht bummelt, sondern zügig geht, ist zu schnell.
Dann ist das Radfahren per Definition der Geschwindigkeit nicht erlaubt.

Der Fußgänger bummelte und schaute dabei in sein Mobiltelefon, schon sein Rad und wurde nicht an den Rand der Straße sondern von einem anderen FZ welches auch das "Video-FZ" überholte an den Fahrbahnrand gedrängt und dies ohne große Not für den Füßling.

Warum ging er nicht auf dem Gehweg?

Dann möchte ich erinnern, daß als Schrittgeschwindigekit bis zu 15 km/h per Gericht entschieden wurde.
Andere Gerichte entschieden auf ca 10 km/h, da muß man als Fußgänger auch schon joggen und nicht bummeln.
Hier war der Füßling maximal provokant und ein Smombie der trotz daß er aufmerksam gemacht wurde nicht zur Seite ging.

Selbst unter Fußgängern geht man da zur Seite.


Zitat (henpara @ 05.04.2019, 12:05) *
... Der Bereich ist extra verkehrsberuhigt. ...
Seh ich nicht. Da ist eine Fahrbahn, am FB-Rand parkende FZe und ein Gehweg.


Nachtrag: Am Ende des Videos sieht man links ein quadratisches VZ von hinten. 325er sind nicht quadratisch.


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Epaminaidos
Beitrag 05.04.2019, 11:21
Beitrag #15


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Zitat (rapit @ 05.04.2019, 12:01) *
Das zu ändern ist Sache der Ordnungsbehörden, das rechtfertigt die Behinderung des Temposünders noch lange nicht. Eben wie beim Linksspurblockierer.

Meine Argumentation läuft etwas anders:
Es geht um die (theoretische) Auslegung, was der Gesetzgeber wohl mit "unnötige Behinderung" im Sinne dieses Paragraphen gemeint hat.
Nur mal angenommen, das im Video wäre eine "unnötige Behinderung". Dann müssten Fußgänger Platz machen und könnten in der Praxis regelmäßig nur noch am Rand laufen. Das steht aber in direktem Widerspruch zu den anderen Punkten. Insbesondere der Nachrangigkeit des Fahrverkehrs und der erlaubten Nutzung der Fahrbahn in voller Breite.
Dementsprechend ist das, was die Fußgänger dort tun, keine "unnötige Behinderung". Und demnach müssen sie auch keinen Platz machen.
Die Pflicht, zu Seite zu gehen, müsste man als aus §1 herleiten. Das wäre mMn aber zu weit hergeholt. Auch weil Zeichen 325 ja recht genaue Vorschriften zu den Pflichten der Verkehrsteilnehmer macht.

Es gibt also keine Vorschrift, die die Fußgänger zum Ausweichen verpflichten würde.

Die Situation beim Linksspurblockierer ist mMn nicht vergleichbar, da bei diesem auch noch das allgemeine Rechtsfahrgebot gilt. Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es hingegen nichts dergleichen für Fußgänger.
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Andreas24
Beitrag 05.04.2019, 11:35
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 05.04.2019, 12:01) *
(...) Oder gar eine Nötigung. (...)

Richtig, genau so würde ich es auch einordnen.

Würde er einfach nur da laufen und von seiner Umgebung nichts mitbekommen wäre es vollkommen okay, dann würde er halt den ihm zustehenden Raum beanspruchen. Er läuft aber nicht nur "zufällig da rum", er provoziert mit Absicht und bleibt sogar stehen um zu diskutieren.


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mir
Beitrag 05.04.2019, 11:49
Beitrag #17


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Ach je, wieder ein Radfahrer im Kampf um den guten Ruf der Radfahrer.

dry.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Officer
Beitrag 05.04.2019, 11:50
Beitrag #18


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Zitat (Andreas24 @ 05.04.2019, 12:35) *
Zitat (rapit @ 05.04.2019, 12:01) *
(...) Oder gar eine Nötigung. (...)

Richtig, genau so würde ich es auch einordnen.

Eine Nötigung kann es (im Falle des langsam gehenden oder auch stehenden Fußgängers) nicht sein.


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VPL
Beitrag 05.04.2019, 11:56
Beitrag #19


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Ist das denn ein VBB? Kann ich dem Video nicht entnehmen, ist gefühlt auch eher eine Tempo-30-Zone. Hat jemand zufällig die Örtlichkeit identifiziert und kann mit einem Streetview Link helfen?
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mir
Beitrag 05.04.2019, 11:58
Beitrag #20


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Der Zweck eines VB ist ja nun eigentlich, dass Fußgänger die gesamte Straße in Anspruch nehmen können. Warum das dann eine Nötigung sein soll, wenn das tatsächlich jemand macht, erschließt sich mir nicht. Und da vermutlich hinter dem einen Auto das nächste Auto ist, kann er ja nun auch nicht wirklich mal eben zur Seite gehen, denn das müsste er ständig machen.

Irgendwie ist da Anspruch und Wirklichkeit sehr unterschiedlich; sieht man dann auch daran, dass der Hauptzweck in der Realität weniger ist, dass der Platz auf der Straße hauptsächlich von parkenden Autos in Beschlag genommen wird.

Trotzdem ist das albern ... aber wer weiß, vielleicht hat ihn 2 Minuten zuvor jemand anders angehalten und ihm gesagt, er soll hier nicht so schnell fahren, sondern Schrittgeschwindigkeit einhalten. Und wenn er das nicht fahren kann, soll er halt absteigen.



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VPL
Beitrag 05.04.2019, 11:59
Beitrag #21


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Zitat (janr @ 05.04.2019, 12:16) *
Warum ging er nicht auf dem Gehweg?


Spielte das im Falle des VBB eine Rolle? blink.gif
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Epaminaidos
Beitrag 05.04.2019, 12:05
Beitrag #22


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Zitat (VPL @ 05.04.2019, 12:56) *
Ist das denn ein VBB?
Ist doch im Grunde egal. Denn der Autofahrer ist der Ansicht, dass er in einem VBB ist. Trotzdem verlangt er, dass die Fußgänger zur Seite gehen sollen.
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ulm
Beitrag 05.04.2019, 12:44
Beitrag #23


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Ich verstehe den Dashcam-Piloten ein Stück weit, denn die bauliche Gestaltung suggeriert ja eine mögliche Geschwindigkeit und die will er halt fahren.
Ja, er verhält sich falsch, aber ich sehe hier einen minderschweren Fall, da die bauliche Gestaltung dazu verleitet, Füßlinge überholen zu wollen.
Solche Vorfälle wird es immer wieder geben, solange Straßenverkehrsbehörden unfähig sind, korrekt mit der StVO zu arbeiten und damit "Beihilfe zur Konfrontation" leisten.
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janr
Beitrag 05.04.2019, 13:05
Beitrag #24


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Zitat (VPL @ 05.04.2019, 12:59) *
Zitat (janr @ 05.04.2019, 12:16) *
Warum ging er nicht auf dem Gehweg?


Spielte das im Falle des VBB eine Rolle? blink.gif
Oh, ja.

Ein VBB ist so zu gestalten, daß der Eindruck vermittelt wird daß die Aufenthaltsfunktion überwiegt.
Fahrbahn? Gehweg? Parkstreifen beiderseits? Das ist kein VBB.

Dennoch meinen dann Behörden, daß ein tatsächlich vorhandener Gehweg kein Pflasterwechsel zum Parken darstellt sondern für Fußgänger vorbehaltene Fläche darstellt, dann gilt in so einem nicht gestalteten VBB auch die Fahrbahn für die FZe.

Im Video wird außerdem deutlich gezeigt, daß der Autler doch vom Fußgänger behindert wird, was ebenfalls gegen die Regeln im VBB verstößt.

Auf dem Gehweg ist genug platz für (provokante) radlschiebende Smombies wavey.gif


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Frechdachs75
Beitrag 05.04.2019, 13:08
Beitrag #25


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Viele Behörden wissen auch nicht um Sinn eines VBB.
Vor einigen jahren habe ich mal eine OWi- Anzeige von der Polizei bekommen weil ich in einem VBB auf der Fahrbahn ging und nicht
den Gehweg benutzte. Ich hatte im VBB die *hüstel* Fahrbahn überquert und ein Autofahrer meinte ich wäre ihm vors Auto gelaufen und er hätte
bremsen müssen. Polizei kam und nahm das auf und hat daraus eine OWi gemacht.

So kann's einem gehen. whistling.gif
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janr
Beitrag 05.04.2019, 13:09
Beitrag #26


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Zitat (Epaminaidos @ 05.04.2019, 13:05) *
... Ist doch im Grunde egal. Denn der Autofahrer ist der Ansicht, dass er in einem VBB ist. Trotzdem verlangt er, dass die Fußgänger zur Seite gehen sollen.
Wozu er auch das Recht hat. Ist im Gesetz so verankert.


@Frechdachs75: Das ist natürlich auch nicht richtig. Ist aber eine andere Situation, auch wenn es in einem nicht-VBB war wavey.gif


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Anachronist
Beitrag 05.04.2019, 13:11
Beitrag #27


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Zitat (VPL @ 05.04.2019, 11:56) *
Ist das denn ein VBB? Kann ich dem Video nicht entnehmen, ist gefühlt auch eher eine Tempo-30-Zone. Hat jemand zufällig die Örtlichkeit identifiziert und kann mit einem Streetview Link helfen?


Das ist ein VBB. Es handelt sich um das Planufer in Berlin-Kreuzberg.
Auf diesem Bild erkennt man die Häuser vom Anfang des Videos.
Auf diesem Bild den Beginn des VBB.
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henpara
Beitrag 05.04.2019, 13:14
Beitrag #28


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Zitat
Dann möchte ich erinnern, daß als Schrittgeschwindigekit bis zu 15 km/h per Gericht entschieden wurde.
Andere Gerichte entschieden auf ca 10 km/h, da muß man als Fußgänger auch schon joggen und nicht bummeln.

Und ich hatte in Erinnerung, dass diese Geschwindigkeiten entschieden wurden, als es darum ging, dass man als Autofahrer Schrittgeschwindigkeit nicht schätzen kann, wenn keine Fußgänger vorhanden sind. Und darauf bezogen sich diese Geschwindigkeiten. Daraus jetzt eine Mindestgeschwindigkeit fürs Gehen herzuleiten, dafür muss man schon ein großer Logikakrobat sein.

Und ich stimme voll zu, dass, wenn es wirklich ein VBB sein soll, die Gestaltung ganz großer Mist ist. Gibt es leider in meiner Gegend auch wie am Fließband (VBB ohne VBB-Gestaltung, sprich mit baulich getrennter Fahrbahn, Parkstreifen und Gehweg, ja ich kenne sogar eine Fußgängerzone mit baulich getrennter Fahrbahn, Parkstreifen und Gehweg...)
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janr
Beitrag 05.04.2019, 13:22
Beitrag #29


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Zitat (Anachronist @ 05.04.2019, 14:11) *
... Das ist ein VBB. ...
Sorry aber auch wenn dort Schilder stehen ist es keiner.

Wenn das so weiter geht dann gelten HVe auch ohne ZZ auf dem Seitenstreifen weil die Behörde nicht umgestalten will.

Solange Behörden jeden Zentimeter falschparken verfolgen kann man auch verlangen, daß sie sich an ihre Regeln halten und dem nach muß ein VBB entsprechend gestaltet sein.

Zum Flanieren reicht doch der Gehweg, mir erschließt sich nicht der Sinn. think.gif

Und auch in einem echten VBB ist das gehen erst mal überall erlaubt aber spätestens mit der Nachfrage ob man vorbei darf hat der Fußgänger nicht mehr so langsam weiter zu gehen.
Hier im Video ist es wirklich unnötig. wavey.gif


@henpara: Das mit den 15 ist sicherlich von mir provokativ bleibt aber gebildetes Recht was dann über die allgemeine Definition hinaus geht.
Was allgemein Straße ist, ist im Gesetz auch Fahrbahn wink.gif
Da man auch das Radfahren nicht verbieten will ist zumindest eine Geschwindigkeit von 10 km/h ok. Hier sind es aber 3 und das ist langsamer als gehen.


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Mueck
Beitrag 05.04.2019, 13:38
Beitrag #30


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Zitat (janr @ 05.04.2019, 12:16) *
Warum ging er nicht auf dem Gehweg?
Welcher Gehweg? whistling.gif VbBs haben definitionsgemäß keine Gehwege und Fahrbahnen ...

Zitat (janr @ 05.04.2019, 12:16) *
Nachtrag: Am Ende des Videos sieht man links ein quadratisches VZ von hinten. 325er sind nicht quadratisch.
Wenn man die "Gebrauchsanleitung" drunter hängen muss, was bei den dortigen Autofahrern wohl angeraten wäre, werden sie schnell quadratisch ... thread.gif

Aber in der Tat: Berliner an die Front, der Platz am Ende des Videos muss doch identifizierbar sein ...

Zitat (janr @ 05.04.2019, 14:05) *
Im Video wird außerdem deutlich gezeigt, daß der Autler doch vom Fußgänger behindert wird, was ebenfalls gegen die Regeln im VBB verstößt.
Ich sehe den autofahrenden Gegenverkehr die beiden problemlos und behinderugnsfrei passieren ...
Den Autofahrer hinter ihm kann er nach 1., 2. und 5. der vbB-Regeln definitionsgemäß nicht behindern ...
Der BGH hat beim Linksspurfahrer ja auch nur einen Rechtsfahrgebotsverstoß gesehen, den kann es im vbB definitionsgemäß nicht geben ...


Danke für die Links zur Örtlichkeit, das ist dann jans Quadrat, Kunstwerke, die in vbBs eigentlich obsolet sein sollten, aber, wie im Link zum Anfang zu sehen, sogar ganz in der Nähe des vbB-Schilds stehen müssen ... crybaby.gif
Die von mir vermutete Quadratisierung gelingt im Berlin nicht ganz ... thread.gif

Zitat (Frechdachs75 @ 05.04.2019, 14:08) *
So kann's einem gehen. whistling.gif
Wie ging's denn aus?
Du wärst doch kein Frechdachs, wenn Du widerspruchslos gezahlt hättest ... whistling.gif
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arekipa
Beitrag 05.04.2019, 13:40
Beitrag #31


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Zitat (Mueck @ 05.04.2019, 13:27) *
Aber in der Tat: Berliner an die Front, der Platz am Ende des Videos muss doch identifizierbar sein ...



Admiralbrücke. Ein unter Berlin-Touristen vor allem im Sommer bevorzugter Ort zum Saufen, Randalieren und Urinieren....

Aber der Fußgänger verstößt meiner Ansicht nach einfach mal gegen unseren § 1 Abs. 2 StVo. Sein Verhalten läßt auch den Schluss zu, dass er den Sinn einer verkehrsberuhigten Zone (alle können sich einigermassen stress- und gefahrfrei fortbewegen; so interpretiert zumindest meine Wenigkeit diesen Sinn) überhaupt nicht kapiert hat. Einfach nur doof.


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janr
Beitrag 05.04.2019, 13:41
Beitrag #32


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Zitat (Mueck @ 05.04.2019, 14:37) *
Zitat (janr @ 05.04.2019, 12:16) *
Warum ging er nicht auf dem Gehweg?
Welcher Gehweg? whistling.gif VbBs haben definitionsgemäß keine Gehwege und Fahrbahnen ...
Dann park dort mal auf den durch Pflasterwechsel gestalteten Parkflächen wavey.gif
Du bekommst einen Strafzettel wegen parken auf dem Gehweg. mad.gif


Zitat (Mueck @ 05.04.2019, 14:37) *
...
Zitat (janr @ 05.04.2019, 14:05) *
Im Video wird außerdem deutlich gezeigt, daß der Autler doch vom Fußgänger behindert wird, was ebenfalls gegen die Regeln im VBB verstößt.
Ich sehe den autofahrenden Gegenverkehr die beiden problemlos und behinderugnsfrei passieren ...
Den Autofahrer hinter ihm kann er nach 1., 2. und 5. der vbB-Regeln definitionsgemäß nicht behindern ... ...
Definition lt Gericht (nicht nach Durchschnitt) 10 km/h hier 3 km/h.
Der Fußgänger behindert weil er nicht geht sondern bummelt und steht.

Danke für den Link zum Quadrat. Konnte man von hinten nicht sehen.
Und der zweite Link zeigt auch kein Verekhrszeichen mehr. blink.gif


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Mueck
Beitrag 05.04.2019, 13:57
Beitrag #33


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Zitat (henpara @ 05.04.2019, 12:05) *
Im VBB die Breite ausnutzen um entspannt gehen zu können ist für mich jedenfalls KEIN oberlehrerhaftes Verhalten. Es ist eigentlich nur traurig, dass es nicht häufiger praktiziert wird, dann wäre nämlich eine Fußgängerzone und ein VBB tatsächlich verkehrsberuhigt.
Es gibt zwei Stellen in KA. wo ich mehr oder weniger häufig einen vbB längs entlang gehe und bzgl. Start->Ziel die Straßenseite wechseln muss, was ich dann meist sehr spitzwinklig mache. Interessiert aber idR niemand, da da nicht sooo viele Autofahrer fahren und es gestalterisch auch echte vbBs sind. "Falsche" vbBs wurden hierzustadt auch in den letzten Jahren zurückgeschildert zu anderen Sachen, T30Z u.ä., glaub nicht ganz freiwillig ... Hierzulande scheint die Aufsicht durch Behörden oberhalb zu funktionieren ...

Zitat (ulm @ 05.04.2019, 13:44) *
da die bauliche Gestaltung dazu verleitet, Füßlinge überholen zu wollen.
Apropos Überholen ... Zur Hälfte des Videos kommt ein anderer Autofahrer von hinten problemlos am filmenden Auto und den Fußgängern vorbei ... Da scheinen also nicht nur die beidem Marschierer Oberlehrertendenzen zu haben, sondern genauso der Autofahrer, der drauf besteht, freie Fahrt auf "seiner" "Spur" zu haben, statt einfach weiterzufahren ...


Zitat (arekipa @ 05.04.2019, 14:40) *
Aber der Fußgänger verstößt meiner Ansicht nach einfach mal gegen unseren § 1 Abs. 2 StVo.
Da es in den Verkehrsregeln zum vbB speziellere Behinderungsregeln gibt, übersteuern diese den allgemeineren § 1, der kann also nicht angewendet werden.


Zitat (janr @ 05.04.2019, 14:41) *
Zitat (Mueck @ 05.04.2019, 14:37) *
Zitat (janr @ 05.04.2019, 12:16) *
Warum ging er nicht auf dem Gehweg?
Welcher Gehweg? whistling.gif VbBs haben definitionsgemäß keine Gehwege und Fahrbahnen ...
Dann park dort mal auf den durch Pflasterwechsel gestalteten Parkflächen wavey.gif
Du bekommst einen Strafzettel wegen parken auf dem Gehweg. mad.gif
So begründet, wäre es falsch.
Parkflächen sind dort aber, ganz konform zu den Regeln des vbB
"4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken ..."
Dafür, also zum Parken, wurden sie dort mit Linie und Bordstein gekennzeichnet. DIe anderen Flächen sind nicht dafür vorgesehen, sondern sind Flächen für den gehenden und fahrenden Verkehr, hausnah gerne auch für Radfahrer und Mofas, was halt alles durch die Pfosten durchpasst ... thread.gif

Zitat (janr @ 05.04.2019, 14:41) *
Definition lt Gericht (nicht nach Durchschnitt) 10 km/h hier 3 km/h.
Definition bei Abwesenheit von Fußgängern, wie hier schon mehrfahc beschrieben. Gilt bei Anwesenheit von Fußgängern in gleiche Richtung nicht mehr.

Zitat (janr @ 05.04.2019, 14:41) *
Der Fußgänger behindert weil er nicht geht sondern bummelt und steht.
Auch die Oma mit Rollator und 1,95 km/h würde nicht behindern können im vbB. Und kurzes Stehen "auf Wunsch des diskussionswilligen Autofahrers" wäre m.E. auch keine Behinderung im Sinne der vbB-Regelung. Ein längeres Schwätzchen mit dem just getroffenen Nachbarn wäre was anderes ...
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treysis
Beitrag 05.04.2019, 14:01
Beitrag #34


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Zitat (janr @ 05.04.2019, 14:05) *
Dennoch meinen dann Behörden, daß ein tatsächlich vorhandener Gehweg kein Pflasterwechsel zum Parken darstellt sondern für Fußgänger vorbehaltene Fläche darstellt, dann gilt in so einem nicht gestalteten VBB auch die Fahrbahn für die FZe.
Darf ich hier dann eigentlich mit dem Motorrad auf dem Pseudo-Gehweg fahren?

Zitat (janr @ 05.04.2019, 14:22) *
Solange Behörden jeden Zentimeter falschparken verfolgen kann man auch verlangen, daß sie sich an ihre Regeln halten und dem nach muß ein VBB entsprechend gestaltet sein.
Naja, das rede ich mir zwar auch immer ein, tatsächlich bekomme ich aber weniger Knöllchen, als ich falsch parke ^^
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rapit
Beitrag 05.04.2019, 14:16
Beitrag #35


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Zitat (Mueck @ 05.04.2019, 14:38) *
VbBs haben definitionsgemäß keine Gehwege und Fahrbahnen ...

Das ist nicht richtig.

Für Fußgänger vorbehaltene Flächen können sie sehr wohl haben. Nur Fahrbahnen nicht. wavey.gif


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Epaminaidos
Beitrag 05.04.2019, 14:29
Beitrag #36


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Zitat (Mueck @ 05.04.2019, 14:38) *
VbBs haben definitionsgemäß keine Gehwege und Fahrbahnen ...
Wo steht das eigentlich?
In der StVO habe ich es nicht gefunden.
Und im Spitzfindigkeitsmodus sehe ich den Bordstein zum Gehweg sogar auf Zeichen 325.
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Mueck
Beitrag 05.04.2019, 14:51
Beitrag #37


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Zitat (rapit @ 05.04.2019, 15:16) *
Für Fußgänger vorbehaltene Flächen können sie sehr wohl haben.
Sie können baulich versuchen, *runterguck* breite Verkehrsteilnehmer von gewissen Flächen abzuhalten, wie man es hier mit Pfosten versucht, was aber m.E. rein rechtlich schmale Verkehrsteilnehmer (Radler und Mofas bspw.) nicht davon abhalten kann, solche Flächen doch fahrend zu nutzen. In Bremerhaven kenne ich so zwei Kandidaten an vbBs, die von der kopfsteingepflasteren Oberflächenbeschaffenheit der "Fahrbahnen" her die Radler recht schnell "überreden", die "Gehwege" zu nutzen ... thread.gif

Zitat (Epaminaidos @ 05.04.2019, 15:29) *
Zitat (Mueck @ 05.04.2019, 14:38) *
VbBs haben definitionsgemäß keine Gehwege und Fahrbahnen ...
Wo steht das eigentlich?
In der StVO habe ich es nicht gefunden.
Und im Spitzfindigkeitsmodus sehe ich den Bordstein zum Gehweg sogar auf Zeichen 325.
Das ist der Fahrbahnrand zum Privatgelände, auf dem der Oma ihr klein Häuschen steht ... thread.gif
Dass vbBs keine Fahrbahnen haben und man parkende Autos daher nicht am Fahrbahnrand ausrichten kann, hat das OLG Köln schon festgestellt.
"Aus dem Vergleich zwischen den jeweiligen Funktionen beider Straßenteile und den unterschiedlichen Befugnissen ihrer Benutzer folgt, dass der verkehrsberuhigte Bereich keine „Fahrbahn” hat, sondern insgesamt eine Sonderfläche darstellt, auf der sowohl Gehen als auch Fahren erlaubt ist, letzteres aber nur mit erheblichen Einschränkungen."
Und wenn es keine Fahrbahn geben kann, entfällt m.E. auch die Basis für eine Definition von Gehwegen ... s.a.o.
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rapit
Beitrag 05.04.2019, 15:01
Beitrag #38


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Nö. Mischfläche (Sonderfläche) und Gehweg geht.

Kenne sogar einen, da gibt es im VBB einen Bereich mit

Warum denn auch nicht?


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Enrico
Beitrag 05.04.2019, 15:59
Beitrag #39


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Zitat (rapit @ 05.04.2019, 15:01) *
...

Warum denn auch nicht?


Weils Unsinn ist? think.gif
Wenn du den in Schierstein meinst - da wird man als Radler nicht gehindert, zwischendurch auf den "Gehweg" zu wechseln... Vor allem dann sinnvoll, wenn auf dem "Nicht-Gehweg" mehr Fußgänger unterwegs isnd, als auf dem "Gehweg"...


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Gruß Enrico


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Mueck
Beitrag 05.04.2019, 16:44
Beitrag #40


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Zitat (rapit @ 05.04.2019, 16:01) *
Kenne sogar einen,
... ist kein guter Satzanfang in einem Forum, wo alle Naselang Beweisbilder von Behördenversagen bei Beschilderungen zu sehen sind ... whistling.gif
Kenne sogar einen, der macht das öfters ... whistling.gif
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Kühltaxi
Beitrag 07.04.2019, 18:51
Beitrag #41


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Zitat (Epaminaidos @ 05.04.2019, 10:16) *
was haltet Ihr von folgendem Video:

Scriptet Reality, zu erkennen am unbeteiligten Porsche der einfach an des Szenerie vorbeifährt. Mir ist nur nicht klar wer hier der Gute und wer der Böse sein soll weil sich beide idiotisch benehmen.


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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treysis
Beitrag 07.04.2019, 19:38
Beitrag #42


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Wenn es wirklich gescriptet ist, dann soll wohl der Radschiebende der Böse sein, und der Channel will gegen Radfahrer Stimmung machen.
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Kühltaxi
Beitrag 08.04.2019, 08:13
Beitrag #43


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Dazu stört mich aber der Porsche zu sehr, der hat das "versaut". Ein richtig böser Radfahrer hätte den Autofahrer richtig blockieren müssen. Ich hätte das so oft neu gedreht bis da keiner mehr stört. rolleyes.gif
Die haben das mit dem Porsche entweder garnicht erkannt oder hielten es für unwichtig. Waren halt keine Profis. laugh2.gif


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Schorsch
Beitrag 08.04.2019, 15:06
Beitrag #44


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Zitat (janr @ 05.04.2019, 11:34) *
10 bis 15 km/h sind für FZe lt Gericht die richtige Geschwindigkeit.

So kann der Fußgänger nur dann nicht behindern wenn er joggt.

Müssen Deiner Meinung nach Fußgänger auf gemeinsamen Rad- Und Gehwegen auch mit 15 km/h Laufen, wenn sie anderenfalls Radfahrer behindern (zumal dort im Gegensatz zum VBB kein Fußgänger-Vorrang besteht)?
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janr
Beitrag 08.04.2019, 15:21
Beitrag #45


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Zitat (Schorsch @ 08.04.2019, 16:06) *
... Müssen Deiner Meinung nach Fußgänger auf gemeinsamen Rad- Und Gehwegen auch mit 15 km/h Laufen, wenn sie anderenfalls Radfahrer behindern (zumal dort im Gegensatz zum VBB kein Fußgänger-Vorrang besteht)?
Wieder mal ein echter Schorsch. Doch, es besteht auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ein Fußgängervorang:
Zitat
Fußgänger müssen Radfahrer durchfahren lassen, Radfahrer haben aber keinen Vorrang gegenüber Fußgängern. Diese können ihren Wegteil frei wählen und müssen nicht rückwärts nach Radfahrern suchen. Der Vertrauensgrundsatz gilt zugunsten der Fußgänger (KG Berlin VM 77, 90).
Ist also strenger als im VBB


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Explosiv
Beitrag 08.04.2019, 15:25
Beitrag #46


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Das ist doch eine verkürzende Vermischung ohne Zusammenhang, was hier vielfach geäußert wird.
Soweit ich das verstanden habe, hat sich der Fahrer an den Fußgängern zu orientieren, wenn welche da sind. Wenn sie "normal" gehen, bleibt er hintendran und alles ist gut. Zahlen interessieren dabei nicht.
Nur wenn die Fußgänger sehr langsam gehen, laufend stehen bleiben oder sonstwie bummeln, kann er versuchen, auf sich aufmerksam zu machen - ohne Hupe- und vorbei zu fahren.

Nur wenn keine Fußgänger zur Orientierung vorhanden sind, kommt überhaupt eine Geschwindigkeit nach Tacho in Betracht. Und da kommt es scheinbar drauf an, welchen Richter man erwischt und wie der grad drauf ist. Bis 10 km/h gibt es eher keine Probleme, wenn man Glück hat, gehen auch noch 15 km/h. Da kann man aber auch Pech haben.
Wer meint, das auf seinem Tacho nicht sicher ablesen zu können, muss sich mit dem Hersteller auseinandersetzen, nicht mit Passanten. Oder dem Optiker seines Vertrauens.
Und wenn es unübersichtlich wird und man nicht sicher sein kann, ob etwa Querverkehr kommt, gilt eh Vorsicht und Sichtfahrgebot. Da braucht keiner hoffen, 10 oder 15 gingen in Ordnung, wenn was passiert ist.


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Schorsch
Beitrag 08.04.2019, 16:37
Beitrag #47


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Zitat (janr @ 08.04.2019, 16:21) *
Ist also strenger als im VBB

Zwar hat der Radfahrer keinen Vorrang vor dem Fußgänger, aber der Fußgänger hat keinen Vorrang vor dem Radfahrer wie er es im VBB hat. Gegenseitige Rücksichtnahme ist weniger streng für den Fahrzeugverkehr als Nachrang wie im VBB.
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janr
Beitrag 08.04.2019, 16:58
Beitrag #48


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Der Fußgänger darf im VBB nicht behindern, gar nicht.
Aber auf dem gemeinsamen Geh-Radweg muß er "nicht rückwärts nach Radfahrern suchen" und der "Vertrauensgrundsatz gilt zugunsten der Fußgänger" was im VBB nicht so ist.

Das finde ich als stärkere Einschränkung für Radler auf dem Gehweg mit Blauschild-Radler-Freigabe als nur im VBB wo lediglich die Aufenthaltsfunktion überwiegen muß und keiner den anderen Behindern darf.


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Epaminaidos
Beitrag 08.04.2019, 18:00
Beitrag #49


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Zitat (janr @ 08.04.2019, 17:58) *
Der Fußgänger darf im VBB nicht behindern, gar nicht.

Wo genau steht das?
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Schorsch
Beitrag 08.04.2019, 18:06
Beitrag #50


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Zitat (janr @ 08.04.2019, 17:58) *
Der Fußgänger darf im VBB nicht behindern, gar nicht.
Wer Nachrang hat darf nicht behindert werden - na, dann kann ich ja in Zukunft ohne zu schauen aus dem Grundstück auf die Fahrbahn fahren.
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