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> Behördenversagen? - Aufklärungspflicht betr. Verantwortung
ADFCler
Beitrag 09.12.2018, 17:31
Beitrag #1


Neuling
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Grüß Gott,
bin neu hier, weil ich öfters mit google im Forum gelandet bin, zuletzt zu einem Threat im Themenbereich Baustellenabsicherung (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=110019&st=0).
Ich bin aktiv im ADFC, und musste mich in letzter Zeit mehrfach über fehlende oder katastrophal mangelhafte Ersatzroutenwegweisungen für (Fußgänger und) Radfahrer ärgern. Fachaufsichts-"Anfragen" über die Kommunalaufsicht blieben von der Verkehrsbehörde im Landratsamt unbeantwortet. Mir liegt an einer öffentlichen Aufklärung von Gründen und Verantwortlichkeiten für die Fehler, weil ich glaube, dass wir sonst nicht wissen können, wofür und wogegen wir Radverkehrsaktivisten für ein radfahrerfreundlicheres Baustellenmanagement kämpfen müssen.
Ich will hier nur auf den aktuellen Fall eingehen, der auch im Zusammenhang mit einem tödlichen Sturz eines Mountainbikers im Zusammenhang steht. Mit detektivischer Arbeit habe ich schon Manches rausbekommen, aber ohne Antwort von der Verkehrsbehörde, die mauert, komme ich nicht mehr weiter.
Es handelt sich um zwei im Grunde voneinander unabhängige Baustellen, für die beide die Gemeinde Baulastträger war mit Zuständigkeit der Verkehrsbehörde im Landratsamt weil in beiden Fällen eine Staatsstraße involviert war. Im einen Fall, eine größere Baustelle, handelt es sich um ein neues Gewerbegebiet mit einem neu gebauten Kreisverkehr. Der Staatsstraßenverkehr ortseinwärts musste dabei mit Einbahnstraßenregelung über das Ende einer Ortsverbingungsstraße (Römerstraße) umgeleitet werden. Für den Radverkehr ortsauswärts wurde eine Umleitung um den Einbahnstraßenteil der Römerstraße eingerichtet.
Bei der anderen Baustelle handelt es sich um einfache Asphaltausbesserungsarbeiten an derselben Römerstraße, allerdings im außerörtlichen Bereich. Diese Baustelle war mit Zeichen 250 und straßenbreiten Barrieren gesperrt. In der Ortseinwärtsrichtung gab es keine Ersatzroute für Radfahrer, sondern nur die allgemeine Umleitung über eine für Radfahrer kaum zumutbare, stark befahrene Staatsstraße. In Ortsauswärtsrichtung eine doppelt skandalöse Fahrradwegweisung, die auf die gesperrte Straße hinführte. Der Mountainbiker, der mit tödlichen Folgen stürzte, fuhr die gesperrte Strecke ortseinwärts, wobei er beim Versuch, die im Gefällebereich aufgestellte straßenbreite Barriere zu umfahren, offenbar an der Asphaltkante hängenblieb. Ich habe die Wegweisungen in einem Googlefoto-Album dokumentiert:
https://photos.app.goo.gl/7C5BaLhcV1bPTffRA.
Wie ich selbst einige Tage vorher feststellen konnte, waren die Bauarbeiten zum Unfallzeitpunkt längst abgeschlossen.

Vom Bürgermeister und Bauamtsleiter wurde ich wegen "Verleumdung" heftig angegriffen, und meine geäusserte Annahme, dass es offenbar keine klare Regelung für die Kontrolle der verkehrsrechtlichen Anordnung gegeben habe, folgendermaßen "widerlegt": "Die ... (Verkehrssicheungsfirma) wurde von der Gemeinde ... beauftragt, die vom Landratsamt ... genehmigte verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen, die Beschilderung aufzubauen und die Kontrollpflicht gemäß ZTV-SA zu übernehmen." Ich konnte den zuständigen Herrn in der betreffenden Firma telefonisch erreichen, der mir dies für beide Baustellen bestätigte. Er bestand darauf, dass die Schilder exakt nach der VA aufgestellt wurden. Insgesamt war er aber wenig auskunftsfreudig.

Daraufhin schickte ich ihm eine Email mit obigem Link, und fragte: "Wenn, wie in diesem Fall, die Beschilderung in sich widersprüchlich ist, darf die vom Auftraggeber eingesetzte Verkehrssicherheitsfirma die Verkehrsbehörde darauf hinweisen, oder ist die vorgegebene Anordnung ohne jede Einschränkung umzusetzen?" Antwort steht aus.

Wie konnten diese Fehler passieren? Was kann ich noch tun, um dies aufzuklären? Hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Aufklärung? Ich überlege mir, dazu eine Petition an den Bayerischen Landtag zu verfassen.

Tut mir leid, Euch Fachleuten einen so langen Beitrag zuzumuten, hoffe aber doch auf erleuchtende Rückmeldungen.
Vielen Dank, der ADFCler!
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mir
Beitrag 09.12.2018, 18:55
Beitrag #2


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Hallo und herzlich willkommen!

Generell läuft das so ab bei Baustellen:

- Der Bauunternehmer erstellt selber eine Planung, welcher Schilder wo aufzustellen sind, ggf. auch wie umgeleitet wird.
- Das passiert gerne am Schreibtisch und ohne Berücksichtigung der bereits vorhandenen Schilder und aus einer Liste an Beispielen für bestimmte Arten an Baustelle.
- Diese Planung wird dann der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt, die das abändern kann, aber für eine eigenständige Prüfung meist kein Personal hat
- Radverkehr wird dabei gerne übersehen

Aufgrund der Planung am Schreibtisch, eigenmächtigen Veränderungen während der Bautätigkeit und der meist zu wenig ausgestatteten Behörden, die zu Kontrollen kaum Zeit haben, sind Probleme vorprogrammiert.

Der Unfall ist mir nicht bekannt, kannst Du zum Hergang noch etwas schreiben oder verlinken?

Die Schuldfrage beim Unfall muss man allerdings von der Frage der ordentlichen Beschilderung trennen.

Ich nehme an, diese war als Absperrung nach StVO mit den vorgesehenen Zeichen beschildert, die eigentlich auch mit Fahrradbeleuchtung nachts gut sichtbar sind.

Warum hat der Radfahrer denn versucht, diese Barriere zu umgehen, die ja ganz eindeutig die Weiterfahrt verbietet? Ganz unabhängig von einer vorhandenen Umleitung drängt sich mir bei solch grob verkehrswidrigem Verhalten, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten, eine Alleinschuld des Radfahrers auf. Eine fehlende Umleitung berechtigt nicht zum Befahren von gesperrten Straßen, und wenn man das trotzdem tut, sollte man extrem vorsichtig sein. Gerade an einer Baustelle muss man eigentlich mit allem rechnen.

Ein Recht auf Einsicht in die verkehrsrechtliche Anordnung haben alle, die von der Verkehrsregelung betroffen sind. Dass der ADFC Unfallursachen rekonstruieren möchte, halte ich auch für sinnvoll, aber so richtig vorgesehen ist es nicht, man ist also auf den guten Willen angewiesen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Dlarah
Beitrag 09.12.2018, 19:08
Beitrag #3


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Zitat (ADFCler @ 09.12.2018, 17:31) *
"Die ... (Verkehrssicheungsfirma) wurde von der Gemeinde ... beauftragt, die vom Landratsamt ... genehmigte verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen, die Beschilderung aufzubauen und die Kontrollpflicht gemäß ZTV-SA zu übernehmen."

Ich wage zu bezweifeln (ohne Sachkenntnis), dass die Behörde damit aus der Nummer raus ist.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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ukr
Beitrag 09.12.2018, 19:14
Beitrag #4


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Der Straßenbaulastträger haftet IMMER mit für Arbeitsstellen auf seinen Straßen. Eine vollständige Übertragung seiner Verantwortung auf Dritte gibt es nicht, auch wenn dies gerne so gesehen wird.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Michel051
Beitrag 09.12.2018, 20:50
Beitrag #5


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Das VZ 250 gilt auch für Radfahrer. Hier weiter zu fahren läßt gewisse Schlüsse auf das Fahrverhalten des betroffenen Radfahrers zu.
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Dlarah
Beitrag 09.12.2018, 21:08
Beitrag #6


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"Ey, ist doch Mountainbike, das geht überall durch!" und echte Rebellen lassen sich doch nicht von Schildern... naja. Wer schon das Z250 ignoriert, sollte wenigstens auf Sicht fahren und wissen, was er/sie tut. Und wenn das MTB bei Dunkelheit ohne Licht (wenn! weiß man ja nicht) gefahren wird, dann ist "auf Sicht" eben gaaanz piano.




Edith hat herausgefunden "Zeitpunkt des Unfalls (23.10.18, mitags) [sic]"



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emscherblick
Beitrag 09.12.2018, 22:32
Beitrag #7


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Zitat (Michel051 @ 09.12.2018, 20:50) *
Das VZ 250 gilt auch für Radfahrer. Hier weiter zu fahren läßt gewisse Schlüsse auf das Fahrverhalten des betroffenen Radfahrers zu.

Wenn die Zeichen 250 im Sinne des Gesetzgebers Verwendung finden würden, wäre ich zu hundert Prozent bei dir. Wir haben hier im Radverkehrsnetz NRW auf der ausgeschilderten Hauptverbindung zwischen Essen und Bottrop ein ortsfestes Zeichen 250 mit Freigabe für Anlieger, aber nicht für den Radverkehr.
Neue Sackgassen werden auch gerne als durchlässige Sackgasse für Radfahrer beschildert. am Endpunkt für den Kfz-Verkehr wird dann aber gedankenlos Zeichen 250 statt 260 aufgestellt.
Dann hat sich eingebürgert, bei Baustellen auf Radwegen nicht nur Zeichen 600 zu verwenden, sondern noch Zeichen 254 zu Seite zu stellen; natürlich nur um den Radweg zu sperren. In der Praxis hat man dann solche Lösungen mit oder ohne Fahrbahnaufleitung.
Als weiteres Kuriosum kann ich eine Einbahnstraße beisteuern, die in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben ist, in der richtigen Richtung aber mit Zeichen 250 versehen ist und nur für Anlieger frei.
Aktuell ist gerade der Emscherparkradweg in Oberhausen mit Zeichen 250 baustellenbedingt gesperrt; keine Umleitung; kein Sackgassenhinweis, im Gegenteil: es wurde wieder die durchlässige Sackgasse ausgeschildert; auf der Bürgerversammlung vorher großspurig verkündet, dass Fußgänger und Radfahrer immer durch die Baustelle dürfen.
Irgendwann lässt sich das doch nicht mehr ernst nehmen. Dass man dann auch die ernst gemeinten Zeichen 250 nicht mehr beachtet ist das Ergebnis dieser Vorgehensweise.
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mir
Beitrag 09.12.2018, 23:10
Beitrag #8


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Zitat (emscherblick @ 09.12.2018, 22:32) *
Dass man dann auch die ernst gemeinten Zeichen 250 nicht mehr beachtet ist das Ergebnis dieser Vorgehensweise.


Tja, ich geb Dir da recht.

Und nun versuche mal, es aus Sicht der Behörde zu sehen, die dieses (und nicht die tausend anderen) Z250 angeordnet hat.

Da wurde also Z250 aufgestellt und eine Absperrung über die gesamte Fahrbahnbreite. Damit niemand durchfährt. Nun fährt jemand doch durch und bleibt an der Asphaltkante hängen. Warum soll nun ausgerechnet diese Behörde schuld sein? Was hätte sie an dieser Stelle anders machen sollen?



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Dlarah
Beitrag 09.12.2018, 23:40
Beitrag #9


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... ein Zusatzschild dranhängen mit der Aufschrift "Jetzt aber echt ey, das ist nicht so wie immer, wir haben uns hier wirklich was dabei gedacht!"


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emscherblick
Beitrag 09.12.2018, 23:53
Beitrag #10


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Das ist eben das Problem. Diese Behörde macht es richtig, so wie es überall sein sollte. Und aus der Erfahrung mit den (meisten bzw. umliegenden Kommunen?) wird sie nicht mehr ernst genommen. Mir fällt da auch nichts zu ein, was sie noch hätte besser machen sollen. Vielleicht muss man bei der Fachaufsicht ansetzen, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen generell wieder auf ein ausreichendes Qualitätsniveau angehoben werden.
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ulm
Beitrag 10.12.2018, 06:33
Beitrag #11


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...was massiv viele Außendiensttermine nach sich zieht und seit es kein punktebewehrter Verstoß mehr ist, sind auch die Bußgeldchen kein Anreiz für ordentliches Arbeiten.

Zitat (Dlarah @ 09.12.2018, 23:40) *
... ein Zusatzschild dranhängen mit der Aufschrift "Jetzt aber echt ey, das ist nicht so wie immer, wir haben uns hier wirklich was dabei gedacht!"

Dann nimmt man eine Trägertafel und wenn man meint, man hat sich nochmehr dabei gedacht und meint es noch mehr ey, dann ist die Trägertafel gelb. wallbash.gif
Wie sagte schon dereinst ein Torwart dazu: "Blinkleuchten - Wir brauchen Blinkleuchten".


Zitat (ADFCler @ 09.12.2018, 17:31) *
fuhr die gesperrte Strecke ortseinwärts, wobei er beim Versuch, die im Gefällebereich aufgestellte straßenbreite Barriere zu umfahren, offenbar an der Asphaltkante hängenblieb.

Ich sehe da keine gesperrte Strecke, denn das Zeichen 250 mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" ist für mich eine "Positivbeschilderung", die den Eindruck erweckt, dass man mit 250cm breiten Fahrzeugen problemlos vorbeifahren kann.
So tragisch dieser Unfall endete, bleiben für mich neben der dusseligen Beschilderung trotzdem Fragen offen, wie es schlussendlich bei Tageslicht zu diesem Sturz kommen konnte: Sichtfahrgebot? Fahrfehler? Helm?
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Explosiv
Beitrag 10.12.2018, 06:48
Beitrag #12


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In der Tat wird Z250 viel zu inflationär benutzt, um es immer ernst zu nehmen. Und leider hängt es nicht nur in Baustellen fehlerhaft, sondern auch als feste Beschilderung. Die Behörden sind also oft nicht besser als die Schilderaufsteller der Baufirmen.
Aber am hellichten Tag ne Absperrung umfahren, dabei an ner Asphaltkante zu stürzen, das ist für mich ein Fahrfehler. Völlig unabhängig von den sonstigen Umständen.
Die irreführende Umleitung ist ein Umstand, der mit zu dem Umfahren wollen der Absperrung geführt haben kann, aber nicht unfallursächlich. Das war allein der Entschluss, da jetzt vorbei fahren zu wollen und dabei die Gefahr zu unterschätzen. So tragisch das auch geendet hat.


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mkossmann
Beitrag 10.12.2018, 08:12
Beitrag #13


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Zitat (Explosiv @ 10.12.2018, 06:48) *
In der Tat wird Z250 viel zu inflationär benutzt, um es immer ernst zu nehmen. Und leider hängt es nicht nur in Baustellen fehlerhaft, sondern auch als feste Beschilderung. Die Behörden sind also oft nicht besser als die Schilderaufsteller der Baufirmen.

Dort wo Z250 verwendet wird, aber Z260 richtig wäre, zeigt das oftmals, das im Denken der Schilderaufsteller gilt: Fahrradverkehr ist kein Fahrzeugverkehr.
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Pirminator
Beitrag 10.12.2018, 09:06
Beitrag #14


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Zitat
In der Tat wird Z250 viel zu inflationär benutzt, um es immer ernst zu nehmen. Und leider hängt es nicht nur in Baustellen fehlerhaft, sondern auch als feste Beschilderung. Die Behörden sind also oft nicht besser als die Schilderaufsteller der Baufirmen.

Eben. Es wird hemmungslos mit Z 250 ohne jede Prüfung vollgesperrt. Und dann wundert man sich, wenn Radfahrer das im Einzelfall nicht akzeptieren. Und mich schockiert hier dann auch dieses hier vertretene "Selber Schuld". Nein - das ist der Mtber hier eindeutig nicht!

Ganz ehrlich - das Z 250 hat grade deshalb für mich als Radfahrer überhaupt keinerlei Bedeutung mehr. Der Großteil der touristischen Radrouten in meiner Region führt über mit Z 250 beschilderte Wege. Kein Schwein kümmert sich trotz Hinweisen an den Aufsteller der Wegweiser (Landesbetrieb Mobilität / Verkehrsministerium), die Kreise und Verbandsgemeinden / Städte um eine straßenverkehrsrechtliche Freigabe. In Pressemeldungen wird drauf hingewiesen, dass bei Vollsperrungen (vor allem von Ortsdurchfahrten kleinerer Orte) der straßenbegleitende Radweg nutzbar bleibt, innerörtliche HBR-Routen weiter genutzt werden dürfen oder der Radverkehr innerorts an der Baustelle vorbeigeführt wird. Die am Beginn der Umleitung aufgestellten Absperrungen sehen dann so jeweils aus:









Gelbe Umleitungsschilder fehlen sowieso immer. Folgt man der Touri-Wegweisung eines zeitweise mit Z 254 gesperrten Abschnitts, landet man bei sowas hier:





Hintergründe zu den Fällen finden sich in meinem Blog hier, hier und hier.

Man hat die Wahl, gegen ein 254 oder gegen zwei 250 zu verstoßen. "Radfahrer halten sich nie an die Regeln"! ranting.gif

Ich fahr keine > 10 km Umweg, nur, weil die zuständige Behörde zu faul ist, den § 45 (9) und (1) zu beherzigen und bei baustellenbedingten Sperrungen das Verhältnismäßigkeitsprinzip anzuwenden!

Der Skandal ist hier, nicht dass Radfahrer sich zu helfen wissen - sondern dass man Ihnen hinterher (wenn es mal schief geht) noch ein zynisches Selber-Schuld ins Grab hinterherrrotzt!


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Pirminator
Beitrag 10.12.2018, 09:46
Beitrag #15


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Zitat (mir @ 09.12.2018, 18:55) *
Generell läuft das so ab bei Baustellen:

- Der Bauunternehmer erstellt selber eine Planung, welcher Schilder wo aufzustellen sind, ggf. auch wie umgeleitet wird.
- Das passiert gerne am Schreibtisch und ohne Berücksichtigung der bereits vorhandenen Schilder und aus einer Liste an Beispielen für bestimmte Arten an Baustelle.
- Diese Planung wird dann der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt, die das abändern kann, aber für eine eigenständige Prüfung meist kein Personal hat
- Radverkehr wird dabei gerne übersehen

Interessant; das klingt doch mal wieder perfekt nach der Bananenrepublik, in der ich leben muss.

Also wurden hier heimlich, still und leise hoheitliche Tätigkeiten an irgendwelche privaten Bauunternehmen "outgesourced" - und dann wird der wohl vom Praktikant oder Azubi verbrochene Murks noch nicht einmal wirklich kontrolliert, weder vorher, noch nachher? Wenn die Behörde dann auf den Beschilderungsplan (verkehrsbehördliche Anordnung) ihren Stempel setzt, ist sie für mich auch allein dafür verantwortlich. In dem Falle sogar wegen schwerer Amtspflichtverletzung!


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ukr
Beitrag 10.12.2018, 10:51
Beitrag #16


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Im Grunde ist das Prozedere schon richtig, denn der Bauunternehmer weiß (sollte wissen) wie er bauen will und wann er wo welche Absicherung benötigt.
Die Behörde nimmt diese Zuarbeit und überprüft sie nach verkehrsrechtlichen Kriteren (RSA / VwV-StVO / StVO) und anderen Anforderungen (z.B. Bedürfnisse ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger usw.)

Wenn die Behörde allerdings nur stumpf abstempelt, dann funktioniert das System natürlich nicht.


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Explosiv
Beitrag 10.12.2018, 10:58
Beitrag #17


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Zitat (Pirminator @ 10.12.2018, 09:06) *
Der Skandal ist hier, nicht dass Radfahrer sich zu helfen wissen - sondern dass man Ihnen hinterher (wenn es mal schief geht) noch ein zynisches Selber-Schuld ins Grab hinterherrrotzt!


In diesem Fall stand da aber nicht ein einsames Z250, sondern eine Vollabsperrung mit Z600. Das ist ne andere Qualität. Und wenn man sich an so einer Absperrung vorbeiquetschen will, muss man schon mit Gefahren rechnen.

So recht Du mit Deinen sonstigen Einlassungen auch hast, aber an diesem speziellen Unfall scheint der Verunfallte sehr alleine schuld zu sein. Missweisende Umleitung hin oder her.


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Pirminator
Beitrag 10.12.2018, 11:09
Beitrag #18


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Zitat (Explosiv @ 10.12.2018, 10:58) *
In diesem Fall stand da aber nicht ein einsames Z250, sondern eine Vollabsperrung mit Z600. Das ist ne andere Qualität. Und wenn man sich an so einer Absperrung vorbeiquetschen will, muss man schon mit Gefahren rechnen.

So recht Du mit Deinen sonstigen Einlassungen auch hast, aber an diesem speziellen Unfall scheint der Verunfallte sehr alleine schuld zu sein. Missweisende Umleitung hin oder her.

Ich beurteile so etwas aber nicht nach dem finalen "Vergehen" des Radfahrers, sondern unter Miteinbeziehung der Umstände, die dazu führen, dass man als Radfahrer nicht selten gar keine andere Wahl hat, als auch mal über Absperrungen zu klettern oder Verkehrsverbote zu missachten, weil grade beim Thema Baustellen der Radverkehr überhaupt keine Rolle spielt und alle Beteiligten schon von vornherein zeigen, dass sie keine Ahnung und auch gar kein Interesse an dieser Thematik haben. 10 km Umweg tuen einen Autofahrer nicht weh. Einem Radfahrer aber schon, grade dann, wenn er eh schon müde ist. Diese Ignoranz in Sachen Baustellensperrungen hat für mich die gleiche Qualität wie die völlige Ignoranz, selbst untauglichste und gefährlichste Wege mit einem blauen Lollie zu beschildern.

@ukr:
Zitat
Im Grunde ist das Prozedere schon richtig, denn der Bauunternehmer weiß (sollte wissen) wie er bauen will und wann er wo welche Absicherung benötigt.

Die Absicherung des Bauunternehmers ist nachrangig, wenn es um die Umleitung der betroffenen (unterschledlichen) Verkehre geht. Die hat meines Erachtens eine Behörde zu prüfen und selber zu planen. Und nicht irgendein Noob im Büro eines Bauunternehmens!

Zitat
Wenn die Behörde allerdings nur stumpf abstempelt, dann funktioniert das System natürlich nicht.

Das ist aber nachweislich der Regelfall. Klingt für mich auch ein wenig nach "freiwilliger Selbstverpflichtung der Wirtschaft". Was diese wert ist, dürfte hinlänglich bekannt sein.


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henpara
Beitrag 10.12.2018, 12:25
Beitrag #19


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Zitat
Kein Schwein kümmert sich trotz Hinweisen an den Aufsteller der Wegweiser (Landesbetrieb Mobilität / Verkehrsministerium), die Kreise und Verbandsgemeinden / Städte um eine straßenverkehrsrechtliche Freigabe.

Da habe ich zumindest eine bessere Erfahrungen gemacht. Habe bisher ein VZ250 mit "Radwegausschilderung (weißes Schild mit Grünpfeil)" moniert und es wurde in ein VZ260 mit Radschild getauscht.

Antwort war sinngemäß: "Wir machen bei jedem Waldweg standardmäßig ein VZ250 hin, da hat sich wohl niemand wegen der Radfahrer Gedanken gemacht."
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ADFCler
Beitrag 10.12.2018, 15:11
Beitrag #20


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Danke für die vielen Kommentare! Einige bestätigen mich sehr in meiner Meinung, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, á la: da hat einer halt einen Fehler gemacht. Da sind grobe Fehler im System, und deshalb will ich eine ordentliche Aufklärung, um politische Forderungen stellen zu können.
Der Umgang mit der Schuldfrage ist heikel, und da habe ich immer vorsichtig von mitverursachenden Begleitumständen gesprochen. Der Sachbearbeiter Verkehr der zuständigen Polizeiinspektion, beispielswese, wollte sich aber darauf überhaupt nicht einlassen. Ich dachte, und meine immer noch, so ein schrecklicher Unfall müsste doch aufrütteln und Anlass geben über die Gründe für eine bescheuerte Umleitung nachzudenken. Dieser Polizist, von dem ich in erster Linie wissen wollte, von wem, also Gemeinde oder Landratsamt die VA erlassen wurde, sagte mir tatsächlich, für die VA-Überprüfungen hätte er meist keine Zeit und überhaupt, wegen der Flut an verkehrsrechtlichen Anordnungen werfe er diese einfach weg.

Die Übertretung des Durchfahrverbots war interessanterweise nur im ersten Polizeibericht erwähnt (https://www.merkur.de/lokales/starnberg/gilching-ort28732/zwischen-gilching-und-gauting-mountainbiker-liegt-nach-sturz-im-kuenstlichen-koma-10359851.html), im Polizeibericht mit der
Todesmelung nicht mehr (https://www.merkur.de/lokales/starnberg/gilching-ort28732/fast-zwei-wochen-nach-unfall-bei-gilching-mountainbiker-erliegt-schweren-verletzungen-10515584.html).
Im übrigen wollter ich auf dem Unfalltod eigentlich nicht mehr herumreiten, nach meinen Erfahrungen mit Bürgermeister und Bauamtschef.

Wozu von Euch noch kein Kommentar kam, ist die hirnrissige Wegweisung ortsauswärts. Wie ist das möglich, dass ein und dieselbe Behörde eine Wegweisung hin zu einer von ihr selbst verfügten Sperrung genehmingen kann? Und dann noch der Affront gegenüber Radlern, sie erst einmal im Kreis zu leiten. Wie kann das bei einer renommierten Verkehrssicherungsfirma passieren?
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ukr
Beitrag 10.12.2018, 16:16
Beitrag #21


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Zitat (ADFCler @ 10.12.2018, 15:11) *
um politische Forderungen stellen zu können
rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif Der ist gut! Politische Forderungen? Pro Radverkehr? An Baustellen? rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

...wie gut die Aussichten stehen, sehe ich an der Überarbeitung der RSA. Da gibt es Formulierungen wie "ist", "darf nicht" oder "muss" fast garnicht mehr. Stattdessen "Festlegungen" der Kategorie "sollte", "kann ggf.", "sollte geprüft werden". So sieht der politische Wille aus. whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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ADFCler
Beitrag 10.12.2018, 17:26
Beitrag #22


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Zitat (ukr @ 09.12.2018, 19:14) *
Der Straßenbaulastträger haftet IMMER mit für Arbeitsstellen auf seinen Straßen. Eine vollständige Übertragung seiner Verantwortung auf Dritte gibt es nicht, auch wenn dies gerne so gesehen wird.

Richtig. In der Baustellenbroschüre der AGFS-NRW wird dazu auf S. 4 ein Urteil des OLG Karlsruhe (AZ: 7 U 161/03) zitiert. Die von NRW ist übrigens deutlich besser als das
Bayerische Pendant.

https://www.agfs-nrw.de/uploads/tx_ttproduc...auflage-web.pdf
und
https://agfk-bayern.de/dateienupload/dokume...n_Baustelle.pdf
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mir
Beitrag 10.12.2018, 21:33
Beitrag #23


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Zitat (ADFCler @ 10.12.2018, 15:11) *
Der Umgang mit der Schuldfrage ist heikel


Ich halte einen Zusammenhang mit der Schuldfrage für nicht zielführend. Wenn Du damit kommst, geht jeder in Deckung und es wird nur noch über juristische Kategorien geredet und nicht mehr darüber, wie man's besser machen könnte.

Probiere doch mal, den Behörden zu zeigen, wie ihre Beschilderung aus Radfahrersicht aussieht: Was regelt die StVO dazu, was müsste der Radfahrer also machen, aber was hat er an den zweihundert anderen Stellen für Erfahrungen gemacht?

Die Behörden denken häufig nur in ihren Verwaltungsvorschriften, halten es für ausreichend, diese zu beachten, und sehen bisweilen nicht, wie sich die Schilder eigentlich auf die VT auswirken.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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ADFCler
Beitrag 10.12.2018, 22:44
Beitrag #24


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Zitat (mir @ 10.12.2018, 21:33) *
Probiere doch mal, den Behörden zu zeigen, wie ihre Beschilderung aus Radfahrersicht aussieht: Was regelt die StVO dazu, was müsste der Radfahrer also machen, aber was hat er an den zweihundert anderen Stellen für Erfahrungen gemacht?
Die Behörden denken häufig nur in ihren Verwaltungsvorschriften, halten es für ausreichend, diese zu beachten, und sehen bisweilen nicht, wie sich die Schilder eigentlich auf die VT auswirken.

Deinen Kommentar kann ich vielleicht noch in Bezug auf die Sperrung in Richtung Argelsried ("ortseinwärts") verstehen, wo die Radfahrer auf die stark befahrene Staatsstraße umgeleitet werden. Aber in der Ortsauswärtsrichtung führt die Radfahrerumleitung nirgend anders hin, als entweder wieder nachhause oder in die gesperrte Strecke. Was soll der Radfahrer da beachten, und was kann die Behörde nicht richtig sehen? Was ich noch nicht erwähnt habe: Ich habe die zuständige Person im Landratsamt am Freitag vormittag in der Woche des Unfalls auf die unsinnigen Wegweisungen telefonisch hingewiesen, und auch noch die Fotos per Mail hinterhergeschickt. Keine Reaktion. Eineinhalb Wochen später hat auf meine Bitte hin der stellv. Leiter der Polizeiinspektion zusammen mit seinem Verkehrssachbearbeiter den unisnnigen Wegweiser, der zurückführt, entfernt. Die Baustellensperrung war in der Zwischenzeit aufgehoben worden.
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mir
Beitrag 10.12.2018, 22:52
Beitrag #25


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Die Kritik wegen Umleitungen ist ja berechtigt, und dass in die Irre führende Umleitungen eine ziemlich schlechte Leistung sind, werden sie hoffentlich selber einsehen. Aber Du kannst aufgrund der Fehler bei den Umleitungen die Behörde nicht für den Tod des Mountainbikers verantwortlich machen.



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Pirminator
Beitrag 10.12.2018, 23:14
Beitrag #26


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Zitat (ADFCler @ 10.12.2018, 22:44) *
Was soll der Radfahrer da beachten, und was kann die Behörde nicht richtig sehen? Was ich noch nicht erwähnt habe: Ich habe die zuständige Person im Landratsamt am Freitag vormittag in der Woche des Unfalls auf die unsinnigen Wegweisungen telefonisch hingewiesen, und auch noch die Fotos per Mail hinterhergeschickt. Keine Reaktion.

Ich kann deine Empörung ja ebenfalls voll und ganz nachvollziehen. Hier ist ein Mensch tödlich verunglückt. Irgendwen dafür persönlich verantwortlich machen zu wollen, halte ich aber für den falschen Weg - denn die werden dann (wie du es ja selber beschreibst) dementsprechend mauern. Auch wenn ich persönlich in solchen Fällen zumindest stets eine Mitverantwortung der Ämter (nicht der Beamten) sehe. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft wird vermutlich aber noch nicht einmal prüfen, ob dieser Unfall durch die (gewohnt chaotische) Verkehrsführung begünstigt wurde. Das macht sie z. B. ja auch nicht bei klassischen Rechtsabbieger-Unfällen an Radwegen.

Der Radfahrer war hier nicht gänzlich frei von Alternativen. Er hat letzten Endes selbst die falsche Wahl getroffen; jene mit dem schlimmstmöglichen Ausgang.

Ich würde mich darauf konzentrieren, dafür ein Bewusstsein zu schaffen, dass sich Radfahrer in Zukunft möglichst nicht mehr unnötig (auch weil verzweifelt) in Gefahr begeben müssen, weil die Beschilderung für den Radverkehr bei Baustellen und den damit verbundenen Umleitungen eben generell meist katastrophal ist. Und der Regelverstoß mir von den Behörden oftmals sogar von vornherein einkalkuliert zu sein scheint: "Radfahrer ignorieren das Z 250 doch eh"...


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ADFCler
Beitrag 11.12.2018, 11:16
Beitrag #27


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Zitat (Pirminator @ 10.12.2018, 23:14) *
Und der Regelverstoß mir von den Behörden oftmals sogar von vornherein einkalkuliert zu sein scheint: "Radfahrer ignorieren das Z 250 doch eh"...

Nicht nur Behörden. Der Mensch von der Verkehrssicherungsfirma wollte mir einreden, dass "Frei für landwirtschaftlichen Verkehr" auch Freigabe für Radfahrer beinhaltet. Zum Zeitpunkt des Unfalls kann dieses Zusatzzeichen im übrigen auch nicht da gewesen sein, verträgt sich schlecht mit strassenbreiter Barriere.
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Explosiv
Beitrag 11.12.2018, 11:49
Beitrag #28


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Kommt auf das landwirtschaftliche Gefährt an.... whistling.gif


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Pirminator
Beitrag 11.12.2018, 18:01
Beitrag #29


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Zitat (Explosiv @ 11.12.2018, 11:49) *
Kommt auf das landwirtschaftliche Gefährt an.... whistling.gif

Für "forstwirtschaftlichen Verkehr" hab ich oft meine Klappsäge mit bei... whistling.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 12.12.2018, 04:22
Beitrag #30


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Zitat (Pirminator @ 10.12.2018, 09:46) *
Interessant; das klingt doch mal wieder perfekt nach der Bananenrepublik, in der ich leben muss.

Ach deshalb gelb:
Zitat (ulm @ 10.12.2018, 06:33) *
Dann nimmt man eine Trägertafel und wenn man meint, man hat sich nochmehr dabei gedacht und meint es noch mehr ey, dann ist die Trägertafel gelb. wallbash.gif


In Wuppertal entsprechen städtische Baustellen ebenso wie die der Stadtwerke grundsätzlich nicht der RSA. Und das nehme ich nicht zurück. Einen Sicherheitsbeauftragten gibt es bestenfalls auf dem Papier. Wenn man nachfragt, ist die erste Gegenfrage: "Wer sind Sie denn?" Und beim Bauordnungsamt findet man es völlig normal, Baustellen mit Bagger und Absetzcontainer "abzusichern" – wenn halt jemand die hervorstehenden Stahlteile in etwa 1,50 m Höhe nicht sieht, die ihm "eins in die Fresse hauen", wenn er dagegenkracht, dann hat er halt nicht aufgepasst.

Von der teils sinnfreien Beschilderung möchte ich erst gar nicht anfangen.

Zitat (mir @ 10.12.2018, 21:33) *
Die Behörden denken häufig nur in ihren Verwaltungsvorschriften, halten es für ausreichend, diese zu beachten, und sehen bisweilen nicht, wie sich die Schilder eigentlich auf die VT auswirken.

Ergänzung: Freies und erfundenes Ermessen wird häufig nur dann angewandt, wenn es um die eigenen (oder politisch gewollten) verkehrsrechtlichen Anordnungen geht. So frei nach dem Motto (oder Signatur): ausgeschildert wird nicht das, wie und wofür es der Verordnungsgeber vorgegeben hat, sondern was die StVB damit bezwecken wollte.

Zitat (Pirminator @ 11.12.2018, 18:01) *
Für "forstwirtschaftlichen Verkehr" hab ich oft meine Klappsäge mit bei... whistling.gif

Zum Weihnachtsbaum entführen oder Brennholz-"Proben" zu wissenschaftlichen Zwecken entnehmen? whistling.gif

@ADFCler: So lange die Schuldfrage nicht geklärt ist – und die zu ermitteln ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft –, würde ich darauf nicht herumreiten. Da schließe ich mich @Pirminator an.

Der K{r}ampf um die richtige Beschilderung betrifft nicht nur die Baustellen. Da kann man nur mit Leserbriefen, Pressemitteilungen, Infos auf Webseiten, Veranstaltungen usw. dagegenhalten, z.B. mal mit der Critical Mass eine "Baustellenparty" machen.



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LaRue
Beitrag 12.12.2018, 12:35
Beitrag #31


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Zitat (ulm @ 10.12.2018, 06:33) *
Zitat (Dlarah @ 09.12.2018, 23:40) *
... ein Zusatzschild dranhängen mit der Aufschrift "Jetzt aber echt ey, das ist nicht so wie immer, wir haben uns hier wirklich was dabei gedacht!"

Dann nimmt man eine Trägertafel und wenn man meint, man hat sich nochmehr dabei gedacht und meint es noch mehr ey, dann ist die Trägertafel gelb. wallbash.gif
Wie sagte schon dereinst ein Torwart dazu: "Blinkleuchten - Wir brauchen Blinkleuchten".

"Ja, wir meinen das Stopp-Schild wirklich ernst."
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columbo
Beitrag 12.12.2018, 14:44
Beitrag #32


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Zitat (Pirminator @ 10.12.2018, 09:06) *
Ich fahr keine > 10 km Umweg, nur, weil die zuständige Behörde zu faul ist, den § 45 (9) und (1) zu beherzigen und bei baustellenbedingten Sperrungen das Verhältnismäßigkeitsprinzip anzuwenden!


Vor vier oder fünf Jahren war auf meinem Weg zur Arbeit:
Die normale Strecke gesperrt;
die erste Ausweichstrecke auch gesperrt;
die zweite Ausweichstrecke auch gesperrt,
so dass ich nach erheblichen Umwegen dann auf dem letzten Wegstück... vor einer Sperre stand.

Die ich, wie zahlreiche andere Radler, ignoriert habe.

Das Ergebnis: Der neue, noch nicht getrocknete Belag (wassergebunden) ist schon gleich am ersten Tag kaputtgefahren worden und die Strecke sieht jetzt stellenweise aus wie ein Bachbett.
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Dlarah
Beitrag 12.12.2018, 19:57
Beitrag #33


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Wie hätte sich denn der wassergebundene (oooahh! Wenn ich nur den Begriff sehe, geht das Taschenmesser in der Hose auf) Belag nach ein, zwei Tagen der Ruhe befestigen sollen?


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Pirminator
Beitrag 12.12.2018, 20:44
Beitrag #34


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Zitat (Söne spitze Steine @ 12.12.2018, 04:22) *
Zum Weihnachtsbaum entführen oder Brennholz-"Proben" zu wissenschaftlichen Zwecken entnehmen? whistling.gif

Wenn man wie ich viel MTB fährt, liegt hin und wieder auch mal was auf dem Weg oder Pfad, was da nicht hingehört. Und ehe ich warte, bis das der Verkehrssicherungspflichtige erledigt... thread.gif

@columbo: Ja, sowas kenn ich. wink.gif

Zitat
Das Ergebnis: Der neue, noch nicht getrocknete Belag (wassergebunden) ist schon gleich am ersten Tag kaputtgefahren worden und die Strecke sieht jetzt stellenweise aus wie ein Bachbett.

Ist das nicht der ganz natürliche Gang einer "wassergebundenen" Decke...?! Länger als 'ne (gefühlte) Woche halten die doch eh nie. Spätestens bis der Harvester da das erste Mal drübergefahren ist. whistling.gif

Aber: "Für Radfahrer muss sowas reichen!"


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columbo
Beitrag 13.12.2018, 11:02
Beitrag #35


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Zitat (Dlarah @ 12.12.2018, 19:57) *
Wie hätte sich denn der wassergebundene Belag nach ein, zwei Tagen der Ruhe befestigen sollen?


Keine Ahnung, bin kein Straßenbautechniker.
Vielleicht war auch die Walze noch nicht drübergefahren... ich weiß es nicht.

Ich habe die Strecke jedenfalls über mehrere Jahre beobachtet und bin sicher, dass die tiefen Rillen, die dort jetzt sind, aus den Spuren der Fahrräder entstanden sind, die dort am ersten Tag die Sperre einfach missachtet haben.

Die Stadt Frankfurt scheint übrigens seit Anfang des Jahres Umleitungen für Radfahrer einigermaßen konsequent auszuschildern.

Während die Stadt Kriftel einfach zu doof ist:

Am Beginn einer Straße stellen sie Vz 250 "Durchfahrt verboten" auf.
50 Meter dahinter nochmal, mit dem Zusatz "Anlieger frei". Wie die Anlieger legal dort hinkommen sollen, weiß die Stadt Kriftel selber nicht.
Und nochmal 100 Meter weiter ein drittes Vz 250 und darunter noch 254 und 259 (Verbot für Radler bzw. Fußgänger).

Zitat (Pirminator @ 12.12.2018, 20:44) *
Ist das nicht der ganz natürliche Gang einer "wassergebundenen" Decke...?! Länger als 'ne (gefühlte) Woche halten die doch eh nie. Spätestens bis der Harvester da das erste Mal drübergefahren ist.


Der Weg wird praktisch nie von Kfz befahren. Die würden nämlich dann irgendwann merken, dass es nicht weitergeht, wegen zwei Engstellen.

(Es handelt sich um den Weg, der hier in der Bildmitte nach Norden führt).
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Pirminator
Beitrag 12.01.2019, 08:46
Beitrag #36


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Nochmal zum Thema inflationäre Beschilderung mit Z 250 - und dass es Straßenbau- und -verkehrsbehörden vollkommen egal ist, ob und wie Radfahrer an Baustellen vorbeikommen. Ich hatte konkret wegen einer Absperrung in Hinterweidenthal beim LBM Speyer nachgefragt was das soll? Schließlich hieß es doch in der vorherigen Pressemeldung:

Zitat
Fußgänger und Radfahrer werden innerorts an der Baustelle vorbeigeführt, der Zugang zum Bahnhof wird aufrechterhalten und ist entsprechend ausgeschildert.

Das Ergebnis war dann u. a. das hier:



Keine gelben Umleitungsschilder und auch sonst nix, was darauf hindeuten würde, dass die abenteuerliche Touri-Route durch den Wald als offizielle Umleitungsstrecke dienen solle. Stattdessen auch aus der anderen Richtung mehrere, an diversen Abzweigungen stehende Absperrschranken mit dem Z 250 und "Anlieger bis Baustelle frei".

Der LBM Speyer teilte mir dann gestern Folgendes mit:

Zitat
Für die Arbeiten, die unter Vollsperrung der B 427 erforderlich waren, haben wir eine Umleitung eingerichtet, die unter anderem auch das von Ihnen angemahnte Zeichen 250 am Kreisverkehrsplatz beinhaltete, welches den Verkehrsteilnehmern erlaubt, bis zur Baustelle zu fahren. Diese Umleitungsbeschilderung wurde zwischen uns und den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt und ist – auch für Radfahrer – nicht zu beanstanden.

Das dürfen aber leider nur Verkehrsteilnehmer, die die Anliegereigenschaft (also zur Tankstelle wollen) erfüllen...!

Auf Deutsch: "Uns geht das Alles grundsätzlich meilenweit am Hintern vorbei; wir kaufen doch wegen ein paar Radfahrern nicht neue (passende) Verkehrszeichen. Sollen Radfahrer doch dort rumfahren, wo sie wollen!" Und wenn was passiert, heißt es: "selber Schuld, dieser Anarchist hätte sich ja nur an die StVO halten müssen!"


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mir
Beitrag 12.01.2019, 10:47
Beitrag #37


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Ich bin beim Meckern inzwischen recht zurückhaltend, meistens finden die Behörden überraschende Möglichkeiten, alles noch schlimmer zu machen.


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Mueck
Beitrag 12.01.2019, 15:37
Beitrag #38


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Zitat (Pirminator @ 12.01.2019, 09:46) *
Das dürfen aber leider nur Verkehrsteilnehmer, die die Anliegereigenschaft (also zur Tankstelle wollen) erfüllen...!
Der Verkehrssicherheit ist es dienlich, regelmäßig die lichttechnischen Einrichtungen wie Lampen und Reflektoren sauber zu halten. Dafür gibt es Tankstellen praktische Wassereimerchen mit Schwämmchen und das gilt
Zitat
– auch für Radfahrer –
Sehr löblich von eurem LBM! thread.gif

shutup.gif

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Pirminator
Beitrag 12.01.2019, 16:10
Beitrag #39


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Zitat (mir @ 12.01.2019, 10:47) *
Ich bin beim Meckern inzwischen recht zurückhaltend, meistens finden die Behörden überraschende Möglichkeiten, alles noch schlimmer zu machen.

Also der LBM und die Straßenverkehrsbehörden legen die Latte hier in der Region schon ziemlich tief. Aber ich will in der Hinsicht natürlich nichts ausschließen... whistling.gif

@Mueck: Klar, dann darfste aber halt auch nicht den direkten Weg fahren. wink.gif Und darf man dann anschließend überhaupt in andere Richtungen weiter - oder ist man auch danach auf Gedeih und Verderb weiter an seine Anliegerrolle gebunden (d. h., man darf eigentlich nur auf dem gleichen Weg retour)?

Ich lese hier noch nicht so lange mit - aber war nicht sowas wie die Z-250-"Anlieger bis Baustelle frei"-Beschilderung das, was hier immer wieder scherzhaft als "Wattestäbchenfalle" bezeichnet wird?

Im vergangenen Jahr war zwischen Pirmasens und Rodalben bspw. auch eine ganze Weile lang eine Landesstraße gesperrt. Also theoretisch zumindest... Da stand in Pirmasens oben ebenfalls eine Abperrschranke und ein Z 250 mit "Anlieger bis Baustelle frei". Mein Gemecker führte wenigstens zu einer Freigabe des Radverkehrs. Immerhin! Der Witz an der Sache war, dass der die Sperre ignorierende motorisierte Verkehr (ca. 80 % des sonst üblichen Verkehrsaufkommens...) vor der eigentlichen Baustelle (per Ampelchen) in eine Nebenstraße abgeleitet wurde... In der Gegenrichtung durfte man wenn man aus jener Nebenstraße kam auch völlig legal die eigentlich gesperrte Landesstraße rauffahren...

Ich frag mich ja generell, ob nach der Beamtenausbildung im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst hauptsächlich die in den Verkehrsbehörden landen, die die Prüfung grade so, mit Ach und Krach, geschafft hatten...!? think.gif


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