Probezeit 2 mal geblitzt über 21 kmh, Blitzer |
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Probezeit 2 mal geblitzt über 21 kmh, Blitzer |
28.10.2018, 19:23
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Ich will antworten von euch haben es wäre sehr wichtig wirklich vielen Dank im vorrraus Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 29.10.2018, 22:39
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht
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28.10.2018, 19:28
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 25.04.2013 Wohnort: Heidelberg Mitglieds-Nr.: 68312 |
Aufgrund des ersten Verstoßes wird deine Probzeit um 2 Jahre verlängert, außerdem musst du ein Aufbauseminar absolvieren. Deinen Führerschein musst du nur abgeben, wenn du das Seminar nicht in der geforderten Frist (die wird dir von der FSST genannt) absolvierst.
Der zweite Verstoß hat keine Folgen außer der normalen Geldstrafe + Punkt. |
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29.10.2018, 05:34
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Der erste Verstoß da muss man auf aufbauseminar+ die Strafe zahlen+ Punkte + probezeitverlängerung aber beim zweiten mal geblitzt werde über 21 km wie beim ersten Mal heißt nur Punkte und Verwarnungsgeld aber dann darf man sich aber kein Fehler mehr erlauben immer unter 20 km zu schnell bleiben hab ich das richtig verstanden
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29.10.2018, 07:58
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13468 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im Verkehrsportal!
Wie lange liegt denn der erste Verstoß zurück? Und woher weisst Du, dass Du gestern genau 24 km/h zu schnell warst? immer unter 20 km zu schnell bleiben hab ich das richtig verstanden Ähm, nein, das hast Du falsch verstanden. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten immer, egal ob Probezeit oder nicht. Die Folgen eines Verstoßes sind in der Probezeit etwas größer. |
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29.10.2018, 09:11
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Meine Frage ist jetzt wenn ich einen Verstoß gemacht habe und schon meine Punkte, Bußgeld und das aufbauseminar gemacht habe darf ich mir noch ein Verstoß erlauben ein Verstoß wo über die 21 kmh ohne Toleranz ist oder ist da mein Führerschein wenn ich noch so ein Verstoß mache komplett weg der erste Verstoß war in der 60 Zone außerorts mit 31 kmh zu viel mit Toleranz aufbauseminar und alles schon gemacht und der zweite Verstoß ist jetzt in der 30 Zone mit 54/55 kmh wurde ich geblitzt und daher stell ich mir die Frage muss ich mein Führerschein abgeben oder nicht
Ich geh vom schlimmsten mal aus deswegen sag ich das ich mit 24 kmh zu schnell gefahren bin |
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29.10.2018, 09:19
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13468 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Da Du meine erste Frage nicht beantwortet hast, ist eine verbindliche Antwort nicht möglich.
Wenn nämlich der letzte punktbewehrte Verstoß nicht lange zurück liegt und Du sowieso noch nicht lange am motorisierten Verkehr teilnimmst, kann man Dir eine Beharrlichkeit unterstellen, die zumindest die Geldbuße erhöht. Also: Wann war der erste Verstoß? Wurden schon Probezeitmaßnahmen angeordnet? Hast Du am Aufbauseminar teilgenommen? Ansonsten zum Ablauf der Probezeitmaßnahmen: Probezeit-Grafik |
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29.10.2018, 09:46
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Der erste Vorstoß war im juni und es läuft gerade über den Anwalt der Prozess da da war ich außerorts in der 60 Zone 31 zu viel mit Toleranz der zweite Vorstoß war gestern mit 54/55 kmh zu viel in der 30 Zone. Ich geh jetzt mal vom schlimmsten Fall aus das ich für den ersten Verstoß das Aufbauseminar machen muss und das die folgen dann sind wegen dem 2ten Verstoß
Hab ich jetzt ihre Fragen beantwortet ? |
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29.10.2018, 10:03
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 25.04.2013 Wohnort: Heidelberg Mitglieds-Nr.: 68312 |
Die Folgen für einen zweiten Verstoß (sowie eventuell weitere) siehst du in der von ulm verlinkten Grafik.
Die zweite von dir geschilderte Geschwindigkeitsüberschreitung ist hierfür allerdings irrelevant, da die Frist für das Aufbauseminar noch nicht abgelaufen ist (bzw. noch nichtmal gestartet hat) |
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29.10.2018, 10:39
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Jo die grafik hab ich mir schon durchgelesen 2 a Verstöße kann man sich erlauben in der Probezeit beim 3 a Verstoß bekommst du den MPU ist das richtig ?
Wenn ich an der freiwilligen Teilnahme bei einem Verkehrspsychologen nicht teilnehme was sind dann meine folgen ? |
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29.10.2018, 10:52
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13468 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Also ist die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen noch nicht angeordnet worden.
Damit hat der zweite Verstoß keine direkten Auswirkungen auf Probezeit und Co. Die zeitliche Nähe ist allerdings nicht wirklich hilfreich. Wenn der Juni-Verstoß vor dem Oktober-Verstoß rechtskräftig wird, wird wohl das Bußgled für den Oktober erhöht, je nach Bußgeldstelle zwischen 50% und 100%. Auch ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlichkeit ist theoretisch möglich. Pass also unbedingt auf und fahre endlich vernünftig. Du bist zweimal erwischt worden und das waren mit Sicherheit nicht Deine einzigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich. |
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29.10.2018, 10:58
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 12.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83731 |
…. immer unter 20 km zu schnell bleiben hab ich das richtig verstanden Nein das hast du falsch verstanden. Sogar trotz der erzieherischen Massnahmen. Du musst immer die angegebene Geschwindigkeit fahren. Gruss aus Oberfranken -------------------- Gruss aus Oberfranken |
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29.10.2018, 11:15
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26617 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
es empfiehlt sich, auch gegen den zweiten Bußgeldbescheid zunächst einmal Einspruch einzulegen und dann zurückzuziehen, wenn der erste Verstoß auch rechtskräftig wird. Dann kann auch kein Bußgeld erhöht werden.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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29.10.2018, 11:20
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 25.04.2013 Wohnort: Heidelberg Mitglieds-Nr.: 68312 |
Jo die grafik hab ich mir schon durchgelesen 2 a Verstöße kann man sich erlauben in der Probezeit beim 3 a Verstoß bekommst du den MPU ist das richtig ? Nein. Nach dem dritten Verstoß wird dir deine Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen. Du musst den Führerschein dann neu beantragen, allerdings vermutlich keine MPU ablegen. Jeder weitere A-Verstoß nach dem Entzug hat dann eine MPU zur Folge. Wenn ich an der freiwilligen Teilnahme bei einem Verkehrspsychologen nicht teilnehme was sind dann meine folgen ? Keine. Deswegen heißt es "freiwillig". Was übrigens bisher vergessen wurde zu sagen: Da der erste Verstoß >25km/h zu schnell war, hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von >25km/h 12 Monate nach der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides ein Fahrverbot von 1 Monat zur Folge. Das ist unabhängig von deiner Probezeit. |
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29.10.2018, 11:31
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Alles klar also das Bußgeld für den 2. Verstoß liegt ja bei 80 Euro und einem Punkt d.h es kann sich verdoppeln.
Wenn man beim VerkehrsPsychologen nicht teilnimmt welche Nachteile hat man dann? D.h nach diese 2 Verstößen darf ich mir nix mehr erlaubenn |
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29.10.2018, 11:45
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 25.04.2013 Wohnort: Heidelberg Mitglieds-Nr.: 68312 |
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29.10.2018, 11:47
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Auf dem Bußgeld Katalogrechner steht aber nix von Fahrverbot für ein Monat wegen dem Verstoß a da steht 120 Euro ein Punkt 2 Jahre probezeitverlängerung und Aufbauseminar
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29.10.2018, 11:50
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 25.04.2013 Wohnort: Heidelberg Mitglieds-Nr.: 68312 |
Wegen den einzelnen Verstößen kriegst du auch kein Fahrverbot. Aber bei zwei Verstößen >25km/h innerhalb eines Jahres.
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29.10.2018, 11:55
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Oki vielen Dank
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29.10.2018, 13:17
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 28.10.2018 Mitglieds-Nr.: 84353 |
Ich habe eine letze Frage. Wenn man ein Verstoß a gemacht hat und der Verstoß mit dem Anwalt gerade eben läuft und wenn ich in der Zeit einen zweiten Verstoß der Kategorie a mache was sind die Folgen?
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29.10.2018, 14:49
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26617 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Liest Du auch die Antworten, die Dir hier gegeben werden?
Alles klar also das Bußgeld für den 2. Verstoß liegt ja bei 80 Euro und einem Punkt d.h es kann sich verdoppeln. nicht, wenn beide Verstöße etwa gleichzeitig rechtskräftig werden Wenn man beim VerkehrsPsychologen nicht teilnimmt welche Nachteile hat man dann? keine D.h nach diese 2 Verstößen darf ich mir nix mehr erlaubenn nein, da jetzt der zweite Verstoß probezeitmäßig noch nicht zählt, denn Du muss erst das Aufbauseminar abgeschlossen haben, bevor die nächste Stufe erreicht werden kann. Du hast also noch mindestens einen weiteren Verstoß frei Ich habe eine letze Frage. Wenn man ein Verstoß a gemacht hat und der Verstoß mit dem Anwalt gerade eben läuft und wenn ich in der Zeit einen zweiten Verstoß der Kategorie a mache was sind die Folgen? außer dem Bußgeld mit Punkten keine sonstigen Folgen -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.05.2024 - 12:21 |