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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 30.01.2018 Mitglieds-Nr.: 83085 ![]() |
ich habe mal eine Frage wegen meiner Probezeit und bin da ziemlich verwirrt. Führerscheinprüfung am 01.07.2016 bestanden, Ausstellungsdatum: 08.07.2016 (? bin mir da nicht mehr sicher) Führerscheinentzug: 23.09.2017 bis zum 08.08.2018 Führerschein am 08.08.2018 bekommen und Ausstellungsdatum: 22.05.2018 Der Herr bei der Führerscheinstelle meinte , Probezeit noch bis zum 17.05.2019. Müsste es nicht eig. bis 08.08.2020 sein, da die Probezeit während dem Entzug doch "geruht" hat? Oder ist das richtig, dass die Probezeit bis Mai 2019 geht? |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die PZ endet Mitte Mai 2021.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Vorgeschichten:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=123452&hl= http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=124479&hl= -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Auch wenn die Vorgeschichten ursächlich für die obige Frage sind, werde ich nicht verbindend tätig.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Zitat Die PZ endet Mitte Mai 2021. In der Tat. Um die Verwirrung aus dem Eingangspost aufzuklären: die Probezeit wurde einerseits durch die Anordnung eines besonderen Aufbauseminars nach der Alkoholstraftat um 2 Jahre verlängert und ruhte andererseits während des Entzuges. Bis zum Ende der Probezeit gilt jetzt: jeder weitere A-Verstoß (z.B. 21 km/h zu schnell mit einem PkW) führt zur Anordnung einer MPU. Gleiches gilt bei 2 B-Verstößen. Die Verlängerung um 2 Jahre ging übrigens streng genommen nicht aus dem Eingangspost hervor: Theoretisch denkbar (wenn auch extrem unwahrscheinlich) wäre es auch gewesen, dass wegen einer einzelnen als B-Verstoß zu bewertenden Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dann hätte es kein Aufbauseminar und damit auch keine Verlängerung gewesen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 30.01.2018 Mitglieds-Nr.: 83085 ![]() |
Habe einen Auszug vom KBA bekommen und dort steht jetzt:
Datum Probezeit Beginn: 08.08.2018 Datum Probezeit ablauf: 17.05.2019 |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Dann wurde von der FSST versäumt, die Verlängerung der PZ um zwei Jahre zu melden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 22:03 |