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> Von hinten geschupst..., ... und vorne Kinderwagen umgeworfen
cowboy70
Beitrag 04.03.2018, 10:58
Beitrag #1


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Diese Woche war ich in der Gegend um Prüm unterwegs.

Kurz vor einem Kreisverkehr machte eine Fussgängerin mit einem Kinderwagen
einen starken Schlenker und lief direkt über den Fussgängerüberweg.

Ich konnte noch rechtzeitg anhalten.
Bis auf den kleinen Schrecken ist bis zu diesem Moment nichts weiter passiert.

Ehe ich mich versah wurde ich von einem Lieferwagen hinten angefahren und dieser schupste mich nach vorne.
Dieser halbe Meter reichte aus um den Kinderwagen zu erfassen und umzustossen.

Glück im Unglück. Der 4 Monate alter Säugling hat sich nichts getan, weil es wegen den Minustemperaturen gut eingewickelt war
und die Innenseite ausgepolstert.
Nur die Mutter hat sich die linke Hand durch den Stoss leicht verstaucht.

Aus dem kleinen Schrecken wurde ein grosser.
Notarzt und Polizei wurden verständigt.

Am Ende, nach dem Mutter und Kind mit dem Notarzt abtransportiert waren, bekam der Unfallverursacher einen
mächtigen Rüffel.

Danach machte mich einer der Beamten darauf aufmerksam, dass ich ebenfalls mit einer Anzege wegen gefährlichen Eingriff
in den Strassenverkehr und zivilechtlich mit einer Schadensersatzklage zu rechnen habe.

Das habe ich leider nicht vertanden weshalb.

Die Zeugen vor Ort haben auch ausgesagt, dass die Mutter erst keine Anstanden machte über die Strasse zu wollen und plötzlich
einen Schlenker machte.
Dazu kam noch, dass ich ja rechtzeitg zum stehen kam.



Spielt das keine Rolle ob man noch zum stehen kam oder nicht?
Ich kann mir nur vorstellen, dass ich es einfach hätte wissen müssen, dass die Frau einen plötzlichen Schlenker macht.
Ich war auch nicht mal schnell unterwegs.
Es waren nicht mal 25km/h als ich an den Krisverkehr heran gefahren bin.
Hätt ich noch langsamer fahren müssen, damit der hintere Fahrer dann automatish auch vom Gas geht?
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angeditscht
Beitrag 04.03.2018, 11:16
Beitrag #2


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Du hast die Mutter verletzt....damit wird formell gegen dich erstmal das Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Beamten vor Ort nehmen nur den Sachstand auf. Die rechtliche Einordnung übernimmt dann Staatsanwaltschaft und Gericht.
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nachteule
Beitrag 04.03.2018, 11:37
Beitrag #3


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Hallo, angeditscht,

Zitat (angeditscht @ 04.03.2018, 11:16) *
Die rechtliche Einordnung übernimmt dann Staatsanwaltschaft und Gericht.

grundsätzlich richtig.

Der Polizeibeamte vor Ort gibt aber seine Einschätzung des Sachverhalts in der Anzeige wider und dementsprechend wird das Ganze danach von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Wenn vor Ort klar war, dass der TE bereits stand und dann durch den Aufprall nach vorne geschoben wurde und dabei die Fußgängerin verletzt hat, kann ihm m. E. kein Tatvorwurf gemacht werden.

Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kann ich hier so oder so nicht sehen, weder vom TE noch von dem auffahrenden Lieferwagen.

Der einzige Punkt, der vielleicht zutreffen könnte, wäre die von dem Beamten genannte zivilrechtliche Mithaftung in Bezug auf die Verletzungen der Fußgängerin.

Viele Grüße,

Nachteule


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Explosiv
Beitrag 04.03.2018, 12:22
Beitrag #4


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Alles sofort der eigenen KFZ-Haftpflicht melden. Die wird dann Begehrlichkeiten abzuwehren suchen. Wenn eigene RSV vorhanden, kann auch ein eigener Ra nützlich sein. Bei dem klaren Fall und falls die Zeugen aktenkundig wurden, sollte aber kein RA unbedingt nötig sein.
Nur darauf achten, die Sache so an die Haftpflicht zu melden, dass die nicht von sich aus regulieren, um einem möglichen Prozess aus dem Weg zu gehen. Bei kleinen Summen soll das vorkommen.
Was sagt denn die eilige Mutti? Hat die das auch so registriert, dass der TE rechtzeitig stand und der Hintermann aufgebrummt ist? Wahrscheinlich, weil sie sonst nicht ihren Kinderwagen vor den TE geschoben hätte... oder verlange ich da zu viel Überblick und Fürsorge?


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Kühltaxi
Beitrag 04.03.2018, 12:29
Beitrag #5


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Zitat (angeditscht @ 04.03.2018, 11:16) *
Du hast die Mutter verletzt....

Wo das denn? Er ist doch aufgeschoben worden. Nach dem Geschriebenen sehe ich keinerlei Mitschuld beim TE, eher bei der geschädigten Mutter selbst. Der TE ist kein Hellseher, und ein Zebrastreifen ist kein Freibrief dafür plötzlich und unberechenbar über Straßen zu laufen.


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Barney
Beitrag 04.03.2018, 14:22
Beitrag #6


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Ich würde das als unerwartet eingeschätzte Verhalten der Frau mit dem Kinderwagen überhaupt nicht weiter thematisieren … und auch bei weiteren Befragungen komplett weglassen. Auch nicht, dass Du nur knapp zu stehen gekommen bist. Alle Seiten sehen so etwas subjektiv und dabei kann man nix gewinnen.

Du standst … und wurdest durch den Aufprall des Hintermanns nach vorne geschoben. Nur das sollte für Dich in der Schuldbewertung entscheidend sein.
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ulm
Beitrag 04.03.2018, 15:46
Beitrag #7


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Zitat (cowboy70 @ 04.03.2018, 10:58) *
Kurz vor einem Kreisverkehr machte eine Fussgängerin mit einem Kinderwagen einen starken Schlenker und lief direkt über den Fussgängerüberweg.

Also eine Stelle, an der mit haltenden Fahrzeugen zu rechnen ist.
Du hast rechtzeitig gehalten.
Wenn der Lieferwagen so wenig Reaktionsreserven hatte, dass er Dich noch vor dem Kreisverkehr erwischt hat, dann sehe ich gute Chancen für Dein Auto und Dich, da absolut schadlos rauszukommen.
Aber Du brauchst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wieder eine der Situationen, wo man unbedingt eine (Verkehrs-)Rechtschutzversicherung haben sollte, um auch das Restrisiko abzufangen.


Zitat (Barney @ 04.03.2018, 14:22) *
Du standst … und wurdest durch den Aufprall des Hintermanns nach vorne geschoben. Nur das sollte für Dich in der Schuldbewertung entscheidend sein.

Eben!
Das Restrisiko liegt in der plötzlichen starken Bremsung, das aber mit dem nahen Kreisverkehr nahe dem Nullpunkt liegen sollte.
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cowboy70
Beitrag 04.03.2018, 19:14
Beitrag #8


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Zitat (Explosiv @ 04.03.2018, 12:22) *
Alles sofort der eigenen KFZ-Haftpflicht melden. Die wird dann Begehrlichkeiten abzuwehren suchen. Wenn eigene RSV vorhanden, kann auch ein eigener Ra nützlich sein. Bei dem klaren Fall und falls die Zeugen aktenkundig wurden, sollte aber kein RA unbedingt nötig sein.
Nur darauf achten, die Sache so an die Haftpflicht zu melden, dass die nicht von sich aus regulieren, um einem möglichen Prozess aus dem Weg zu gehen. Bei kleinen Summen soll das vorkommen.
Was sagt denn die eilige Mutti? Hat die das auch so registriert, dass der TE rechtzeitig stand und der Hintermann aufgebrummt ist? Wahrscheinlich, weil sie sonst nicht ihren Kinderwagen vor den TE geschoben hätte... oder verlange ich da zu viel Überblick und Fürsorge?


Das haben Zeugen bestätigt.
Die Aufzeichnung der DashCam belegt das Ganze und habe es
den Beamten vor Ort gezeigt.
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ulm
Beitrag 04.03.2018, 19:54
Beitrag #9


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...dann noch mehr zum Anwalt!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.03.2018, 22:04
Beitrag #10





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Zitat (Kühltaxi @ 04.03.2018, 12:29) *
Der TE ist kein Hellseher ...

Wie viele hellseherischen Fähigkeiten braucht man denn, um damit zu rechnen, dass ein Fußgänger, der sich unmittelbar neben einem Zebrastreifen befindet, diesen auch sofort anschließend überqueren wird?
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nachteule
Beitrag 05.03.2018, 00:20
Beitrag #11


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Hallo, Georg_g,

Zitat (cowboy70 @ 04.03.2018, 10:58) *
Kurz vor einem Kreisverkehr machte eine Fussgängerin mit einem Kinderwagen
einen starken Schlenker und lief direkt über den Fussgängerüberweg.

Ich konnte noch rechtzeitg anhalten.

das hört sich eher danach an, als wäre die Dame zuerst parallel zur Fahrbahn gegangen und dann unvermittelt in Richtung Fußgängerüberweg.

Letztendlich ist es aber egal, denn der TE konnte rechtzeitig halten.

Wenn dann der nachfolgende Fahrer auf ihn auffährt und nach vorne schiebt, kann man ihm keinen Vorwurf machen.

Viele Grüße,

Nachteule


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kABUSE
Beitrag 05.03.2018, 17:05
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 04.03.2018, 23:04) *
Zitat (Kühltaxi @ 04.03.2018, 12:29) *
Der TE ist kein Hellseher ...

Wie viele hellseherischen Fähigkeiten braucht man denn, um damit zu rechnen, dass ein Fußgänger, der sich unmittelbar neben einem Zebrastreifen befindet, diesen auch sofort anschließend überqueren wird?


Wie viel hellseherische Fähigkeiten braucht man denn um den Sinn hinter diesem Beitrag zu verstehen?

Bist du der Meinung, dass sich der TE falsch verhalten hat, trotz dem Umstand, dass er im Worst Case noch immer ohne Unfall zum stehen kam? Mit welcher Geschwindigkeit hat man denn deiner Meinung nach einen Zebrastreifen zu passieren, wenn keine Person ersichtlich ist, die die Inention hat diesen zu überqueren?


Die Dashcam Aufnahme hätte ich ja gerne sehen.

Ich verstehe nicht wie man so blind einen Kinderwagen durch die Welt schieben kann. Traurig sowas. Solche Frauen haben halt auch absolute Narrenfreiheit.
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hansx
Beitrag 05.03.2018, 17:29
Beitrag #13


Neuling


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"Kurz vor einem Kreisverkehr machte eine Fussg�ngerin mit einem Kinderwagen
einen starken Schlenker und lief direkt �ber den Fussg�nger�berweg."

Das ist natürlich subjektiv. Wenn sich Fußgänger in unmittelbarer Nähe von Zebrastreifen aufhalten sollten im Cockpit schon die 'Alarmglocken' läuten.

Wenn es sich wirklich so abgespielt hat scheint die Fußgängerin allerdings ein recht sorgloses Verhältnis zu ihrem Kind zu haben.

Wenn die Dashcam das allerdings halbswegs bestätigt..
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KJK
Beitrag 05.03.2018, 17:46
Beitrag #14


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Zitat (hansx @ 05.03.2018, 17:29) *
Das ist natürlich subjektiv.

Stimmt.
Die Frage ist auch, wie schnell man mit einem Kinderwagen eine Vierteldrehung vollziehen kann. Hängt neben der körperlichen Konstitution der Schieberin sicher auch vom Typ des Kinderwagens und der Beweglichkeit der Räder ab.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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ulm
Beitrag 05.03.2018, 17:49
Beitrag #15


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Die Diskussion darum ist doch eher müßig.
Der TE hatte sein Fahrzeug gestoppt. Der Hintermann ist reingefahren.

Einzig der Hintermann kann versuchen, von der Kinderwagenschieberin zivilrechtlich einen Anteil an den entstanden Schäden einzufordern, da sie den TE zu einer Notbremsung gezwungen hat.
Das wird aber wohl schiefgehen, da der Hintermann wegen dem nahen Kreisverkehr sowieso mit einer Bremsung des TE rechnen musste.

Im Ergebnis: Unachtsamkeit der Hintermann.
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cowboy70
Beitrag 05.03.2018, 20:51
Beitrag #16


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Zitat (hansx @ 05.03.2018, 17:29) *
"Kurz vor einem Kreisverkehr machte eine Fussg�ngerin mit einem Kinderwagen
einen starken Schlenker und lief direkt �ber den Fussg�nger�berweg."

Das ist natürlich subjektiv. Wenn sich Fußgänger in unmittelbarer Nähe von Zebrastreifen aufhalten sollten im Cockpit schon die 'Alarmglocken' läuten.

Wenn es sich wirklich so abgespielt hat scheint die Fußgängerin allerdings ein recht sorgloses Verhältnis zu ihrem Kind zu haben.

Wenn die Dashcam das allerdings halbswegs bestätigt..



Finde ich auch, dass das Verhalten eher sorglos ist.


Ich erlebe es tagtäglich in den Städten, wenn Frauen zwischen parkenden Autos zur Strasse laufen.
Man sieht zwar eine Person aber nicht den Kinderwagen, den man vor sich herschiebt und natürlich dann als
erstes auf einer Fahrbahn erscheint als die Mutter.

In diesem Fall lief die Mutter paralell zur Fahrbahn mit meiner Fahrtrichtung.
Ich mach mich immer gefasst, da könnte jemand die Strasse überqueren wollen.
Aber Haken schlagen kenne ich nur von einem Karnickel.

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.03.2018, 21:37
Beitrag #17





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Zitat (kABUSE @ 05.03.2018, 17:05) *
Bist du der Meinung, dass sich der TE falsch verhalten hat ...

Ja, weil er nach seiner eigenen Schilderung nur einen halben Meter vor der Fußgängerin bzw. vor dem Kinderwagen zum Stillstand kam. Diese 50 cm Abstand wären mir als Distanz zu einem Kinderwagen viel zu wenig, auch wenn es ohne Kollision ausgegangen wäre.
Zitat (kABUSE @ 05.03.2018, 17:05) *
Mit welcher Geschwindigkeit hat man denn deiner Meinung nach einen Zebrastreifen zu passieren, wenn keine Person ersichtlich ist, die die Inention hat diesen zu überqueren?

Mit einer Geschwindigkeit, die ein gefahrloses Anhalten ermöglicht, und zwar so, dass sich mehr als 50 cm Abstand ergeben. Und warum war da deiner Meinung nach keine Person ersichtlich, die eine Intention zum Überqueren des FGÜ hatte? Muss der Fußgänger erst mit Winken und einer roten Fahne auf sich aufmerksam machen? Die Frau mit Kinderwagen wird sich wohl kaum mit 30 km/h dem FGÜ genähert haben, sondern eher mit 3 km/h. Bei jedem Fußgänger, der sich in der Nähe eines FGÜ aufhält, muss man damit rechnen, dass er diesen plötzlich überqueren wird.
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nachteule
Beitrag 05.03.2018, 23:06
Beitrag #18


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Hallo, Georg_g,

vom Grundsatz des gegenseitigen Miteinanders im Straßenverkehr her hast Du recht. wavey.gif

Das ändert aber nichts daran, dass der TE nach seiner Schilderung nicht für den Unfall haftbar gemacht werden kann (zumindest nicht von Seiten der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft) und deshalb ist mir der Tatvorwurf des aufnehmenden Beamten völlig schleierhaft.

Viele Grüße,

Nachteule


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Kühltaxi
Beitrag 06.03.2018, 01:05
Beitrag #19


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Zitat (Georg_g @ 04.03.2018, 22:04) *
Zitat (Kühltaxi @ 04.03.2018, 12:29) *
Der TE ist kein Hellseher ...

Wie viele hellseherischen Fähigkeiten braucht man denn, um damit zu rechnen, dass ein Fußgänger, der sich unmittelbar neben einem Zebrastreifen befindet, diesen auch sofort anschließend überqueren wird?

Wenn er längs der eigenen Fahrtrichtung läuft sehr große. Haken schlagen ist typisches Verhalten von Hasen, vielleicht noch von rumlaufenden Kindern, von Muttis mit Kinderwagen aber eher nicht. Grundsätzlich bremsbereit war der TE ja auch was er bewiesen hat, was willst du noch von ihm verlangen, eine Präventivbremsung? Was ist dann wenn die Mutti einfach längs weiterläuft und der Hintermann fährt auf?


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Mueck
Beitrag 06.03.2018, 01:27
Beitrag #20


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Zitat (Kühltaxi @ 06.03.2018, 01:05) *
Was ist dann wenn die Mutti einfach längs weiterläuft
Hier geht's um einen Kreisel, da gibt's idR nur die Optionen links oder rechts rum weiterlaufen ...
(Geradeaus nur sehr theoretisch und das übrigens mit Vorrang vorm TE nach § 9 ...)
Wenn die Kinderwagenschieberin alleine unterwegs war und somit oder aus anderen Gründen ihre Gehlinie nicht vorgegeben war, ist zu vermuten, dass sie bei Linksabbiegeabsicht schon auf der linken Seite des Gehweges, bei Rechtsabbiegeabsicht auf der rechten Gehwegseite läuft, der plötzliche Haken nach links wäre damit für einen aufmerksamen Beobachter nicht so völlig unvorhersehbar gewesen ...
Wenn sie von der rechten Gehwegseite aus nach links abgebogen wäre, hätte es einen Meter mehr Puffer zum Reagieren gegeben ...
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Kühltaxi
Beitrag 06.03.2018, 01:35
Beitrag #21


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Also dann halt wegen mir ohne zu queren auf ihrem Fußweg weiterläuft wenn dir "längs" nicht paßt. Wenn du dann "sinnlos" bremst und es fährt einer auf hast du zumindest eine Mitschuld.
Ich war nicht dabei, der TE sagt das kam plötzlich und unerwartet, also gehe ich davon aus daß die Frau eben keinerlei ersichtliche Angestalten machte über den Zebrastreifen zu gehen.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.03.2018, 02:01
Beitrag #22





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Zitat (Kühltaxi @ 06.03.2018, 01:05) *
Wenn er längs der eigenen Fahrtrichtung läuft sehr große.

Dass ein Fußgänger vor dem Überqueren eines FGÜ zunächst parallel zur Fahrbahn läuft, ist doch der Normalfall. Und für den Autofahrer ist das ideal, weil er so den Fußgänger viel früher erkennen kann als wenn dieser sich rechtwinklig dem FGÜ nähert. Und wenn es wie hier auch noch vor einem Kreisverkehr ist, dann ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass ein Fußgänger hier den FGÜ benutzen wird, weil geradeaus für ihn vermutlich "Sackgasse" ist.
Zitat (Kühltaxi @ 06.03.2018, 01:35) *
Wenn du dann "sinnlos" bremst und es fährt einer auf hast du zumindest eine Mitschuld.

Das glaube ich nicht. Ich darf und muss doch bremsbereit an einen FGÜ heranfahren. Ist in unmittelbarer Nähe ein Fußgänger, von dem ich noch nicht genau sagen kann, ob er den FGÜ überqueren wird oder nicht, dann darf und muss ich selbstverständlich abbremsen. Das ist doch ein ganz normaler und alltäglicher Vorgang. Fährt mir dann der Hintermann ins Heck, dann wird er wohl ganz alleine haften, selbst wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Fußgänger den FGÜ nicht überquert hat.

Man könnte das (wenig praxisgerecht) einschränken, denn die StVO kennt die Wartepflicht der Fahrzeugführer nur gegenüber Fußgängern, die den FGÜ "erkennbar" benutzen wollen (§ 26 StVO). Dann aber gilt augenblicklich, dass man nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren darf. Das Merkmal "erkennbar" kann sich ja innerhalb einer Zehntelsekunde ergeben. Wer also im allerletzten Moment scharf bremst und dann 50 cm vor dem Fußgänger zum Stillstand kommt, hat das nicht gerade ideal umgesetzt. Dass sich die Fußgängerin auch "blond" verhalten hat, steht außer Frage.
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orlet
Beitrag 06.03.2018, 09:03
Beitrag #23


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Ohne Kreisverkehr würde man ohne weitere Anzeichen doch wohl davon ausgehen, dass die Dame die Kreuzung gerade aus passieren will, also gar keine kreuzende Wegstrecke entsteht. Macht man jetzt aus der klassischen Kreuzung einen Kreisverkehr führt doch ohne weitere Anzeichen* der Weg "geradeaus" zunächst nach rechts, dem Kreisverkehr folgend und dann die Einmündung querend weiter. Und bei den KV die ich so kenne, ist der Weg dem KV folgend meistens auch ergonomischer gestaltet, als der Weg links abbiegend.

*) wie z.B. schon mal der schnelle Blick zurück, wie denn die Situation des zufliessenden Verkehres so ist. Schliesslich hat man ja vor, diesen in Kürze zu queren. Und da gebietet es auch bei Vorrang der reine Selbsterhaltungstrieb, einfach mal schlau machen, was da von hinten so kommt. Wenn man dem Kreisel folgt und die "Querstrasse" kreuzt, schaut man dich auch mal rein und läuft nicht blind auf die Straße.
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rapit
Beitrag 06.03.2018, 10:20
Beitrag #24


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Ich verstehe die ganze Diskussion nicht?

U.a. @nachteule hat es schön zusammengefasst:
Zitat (nachteule @ 05.03.2018, 00:20) *
Letztendlich ist es aber egal, denn der TE konnte rechtzeitig halten.



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nachteule
Beitrag 06.03.2018, 10:20
Beitrag #25


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Hallo, @alle,

es ist mir schleierhaft, warum manche hier dem TE unbedingt eine Mitschuld an dem Unfall geben wollen. think.gif

All die genannten Argumente, warum der TE mit dem Queren der Fußgängerin hätte rechnen müssen, treffen doch genauso auf seinen Hintermann zu.

Im Gegensatz zum Cowboy hat es diesem aber nicht zum Anhalten gereicht und somit ist er hier der alleinige Verursacher (lassen wir mal die Betriebsgefahr außer Acht).

Viele Grüße,

Nachteule


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rapit
Beitrag 06.03.2018, 10:32
Beitrag #26


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Zitat (nachteule @ 06.03.2018, 10:20) *
lassen wir mal die Betriebsgefahr außer Acht

Ja, zurecht, ich sehe nämlich auch keine Mithaftung aus Betriebsgefahr.
Es sei denn, gegenüber dem Kind.


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Kühltaxi
Beitrag 06.03.2018, 16:07
Beitrag #27


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Zitat (nachteule @ 06.03.2018, 10:20) *
es ist mir schleierhaft, warum manche hier dem TE unbedingt eine Mitschuld an dem Unfall geben wollen. think.gif

Vielleicht weil dein Kollege vor Ort genau das auch tat oder zumindest in Erwägung zog, siehe Eingangsbeitrag. Ich find's ja auch total abwegig und unverständlich.


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Apfelstrudel
Beitrag 06.03.2018, 16:14
Beitrag #28


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Möglicherweise kam der TE auch erst auf dem FGÜ zum Stehen und wird deshalb als potenzieller Mitverursacher geführt. think.gif

Ich halte den Eingriff in den Straßenverkehr aber auch für unsinnig. - Die standardmäßige (fahrlässige) KV käme in Betracht.


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rapit
Beitrag 06.03.2018, 16:30
Beitrag #29


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Bitte mal ganz sachlich aufdröseln:

1) Schadensersatzpflicht: Ein Fußgänger kann grundsätzlich bei einem Unfall mit einem Kfz Schadensersatz aufgrund der Betriebsgefahr fordern.
Diese entfällt nur bei "höherer gewalt", das sind Vulkanausbrüche u.ä., aber keine Unabwendbarkeit.
Damit sind Schadensersatzforderungen gegen TE schon mal möglich.

Dass man hier wohl Regress gegen den Auffahrer nehmen könnte, steht auf einem anderen Blatt.

Mit solcherlei "Unbill" muss man als Kraftfahrer eben leben.

2) Die Polizei will ein Verfahren einleiten.

Ob der gefährliche Eingriff das richtige ist, lasse ich jetzt mal dahingestellt, aber ein OWi-Verfahren kommt in betracht.

Oder auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Das geht, weil ja für die Polizei, die nicht dabei war, auch die Möglichkeit gegeben ist, dass der TE nicht rechtzeitig zum Bremsen kam.

Die Einleitung des Verfahrens sagt ja noch gar nichts über den Ausgang aus.

Richtigerweise muss kurz nach der Einleitung eingestellt werden.

Soweit erstmal.

3) Nichtsdestotrotz hat die Einleitung des Verfahrens vorliegend doch mehr als ein fades Geschmäckle, weil TE schildert, die Polizisten hätten die Dashcamaufnahme in Augenschein genommen!

Dieser Umstand verbietet eigentlich die Einleitung des Verfahrens. Denn in diesem Moment sollte jeglicher Anfangsverdacht wegfallen. ranting.gif

4)
Zitat (Kühltaxi @ 06.03.2018, 16:07) *
Zitat (nachteule @ 06.03.2018, 10:20) *
es ist mir schleierhaft, warum manche hier dem TE unbedingt eine Mitschuld an dem Unfall geben wollen. think.gif

Vielleicht weil dein Kollege vor Ort genau das auch tat oder zumindest in Erwägung zog, siehe Eingangsbeitrag. Ich find's ja auch total abwegig und unverständlich.

Das könnte daran liegen, dass der fiktiv geschilderte Fall sich real (wenn überhaupt) doch etwas anders zutrug. Der TE ist für eigenartige Geschichten, die sich so, wie sie uns geschildert werden, nicht zugetragen haben können, ja wohl kein Unbekannter...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.03.2018, 09:14
Beitrag #30





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Zitat (rapit @ 06.03.2018, 16:30) *
Der TE ist für eigenartige Geschichten, die sich so, wie sie uns geschildert werden, nicht zugetragen haben können, ja wohl kein Unbekannter...

yes.gif Das hätte man nicht treffender formulieren können. Vielleicht will er ja seine Erfahrungen mal in Buch-Form präsentieren - als Co-Autor empfehle ich @Tanker.
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