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> Wegfahrsperre Teil der Betriebserlaubnis ?
jens_16syncro
Beitrag 01.03.2018, 08:58
Beitrag #1


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Ist die elektronische Wegfahrsperrre Teile der Betriebserlaubnis eines KFZ ? Wie findet man das heraus ?
Und gibt es Unterschiede in den Baujahren ?
In den frühen 90igern gab es z.B. in der Flotte der Hersteller ein gemischtes Angebot, also Modelle mit und ohne elektronische WFS.
Wenn die WFS Serie war aber nachträglich dauerhaft deaktiviert wird, scheint mir der Zusammenhang mit der BE wichtig.
Ist die WFS nicht Teil der BE hätte das ja keine rechtlichen Folgen.


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hk_do
Beitrag 01.03.2018, 22:35
Beitrag #2


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Ich sehe zwei (bis drei) mögliche Anlässe für "rechtliche Folgen", die unabhängig oder in Kombination eintreten können:

1. Die Wegfahrsperre ist vorgeschrieben (§38a StVZO).
Dies gilt für PKW mit Erstzulassung ab dem 01.10.1998. In diesen Fahrzeugen darf die Wegfahrsperre nicht deaktiviert werden.
Wird in Fahrzeugen mit früherer EZ die Wegfahrsperre deaktiviert, liegt dadurch kein Verstoß gegen §38a StVZO vor. Die "Sicherung gegen unbefugte Benutzung" (üblicherweise Lenkrad- oder Getriebesperre) muss natürlich funktionsfähig bleiben.

2. Der Ausbau bzw. die Deaktivierung der Wegfahrsperre lässt eine Gefährdung befürchten (erlöschen der BE, §19(2) StVZO).
Hier wird man im Einzelfall entscheiden müssen, welche Eingriffe erfolgt sind und ob es dafür ggf. eine Handlungsanweisung/Freigabe/sonstiges gibt. Da der Einbau der Wegfahrsperre im Beispielkatalog als §19(2)-Fall aufgeführt wird, wäre es naheliegend dies grundsätzlich auch für den Ausbau anzunehmen.

(3. Die Wegfahrsperre ist für die Versicherungseinstufung relevant. Hier dürfte dann eine Mitteilungspflicht beim Ausbau bzw. der Deaktivierung bestehen.)

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jens_16syncro
Beitrag 02.03.2018, 08:19
Beitrag #3


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Aha, die Sache mit §38a StVZO kannze ich nich gar nicht. Konkret würde es aber um ein älteres Fahrzeug handeln.

In den VAG-PKW ist die WFS Bestandteil des Motorsteuergerätes. Man kann das elektronisch manipulieren, indem man den Abfragetag ausschaltet, der auf ein Signal des eigentlichen WFS-Steuergerätes (ist je nach Ausführung separat oder im Kombiinstrument integriert) wartet.
Das ist nicht total einfach und geht nicht mal eben am Strassenrand und man braucht teure Spezialsoftware.
Ob mit oder ohne WFS hat aber auf allen anderen Funktionen am KFZ keinen Einfluss. Um da eine Gefährdung zu konstruieren müßte man wohl klingonisch denken oder so.

KFZ aus den frühen 90igern haben i.A. einen sehr niedrigen oder fast gar keinen Restwert mehr. Vertraglich steht das natürlich in Versicherungsverträgen drin, Nachprüfen würde es wohl nie jemand. Und selbst wenn es auffliegt, könnte die Versicherung die Zahlung von z.B. 500 € Restwert verweigern, mehr nicht.

Bei neueren Fahrzeugen wäre das nach deinen Ausführungen deutlich kritischer zu sehen.



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janr
Beitrag 02.03.2018, 13:51
Beitrag #4


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Zitat (jens_16syncro @ 02.03.2018, 08:19) *
... In den VAG-PKW ...
... könnte es so sein wie in meinem T4 Bj 97.

Seit '95 des vorigen Jahrhunderts kamen da Lesespulen am Zündschloß zum Einsatz die den RFID-Chip im Schlüssel auslesen.

Wer neue Schlüssel anlernen will, braucht da Software und einen Login-Code. Hat man den nicht hilft nur VW (bei mir) was nicht ganz günstig ist.
Ferner muß man alle Schlüssel der Reihe nach anlernen. Nur der neue geht nicht.

Aus dem Motorsteuergerät löschen wird noch schwieriger sein.
Daher findet man im Netzt Tipps die vorschlagen den RFID-Chip in der Nähe der Lesespule am Zündschloß fest zu kleben.

Dann kann man mit jedem nachgemachten Schlüssel starten, aber die WFS ist natürlich dann nutzlos.
Selber hab ich eine nachträgliche Alarmanalge die zusätzlich Komponenten erst dann aktiviert wenn ich mit der Fernbedienung das FZ öffne.
Also hab ich so gesehen zwei Wegfahrsicherungen. Könnte also auf eine verzichten.

Was ist denn dein Problem? Lesespule lässt sich recht einfach austauschen, wenn diese Defekt ist, ist es das Steuergerät wird es wohl schwieriger.


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