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> MPU BAK 1,04% BERLIN
mustermaxi233
Beitrag 30.01.2018, 00:35
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich bin zurzeit ziemlich verwirrt, da ich überall andere Aussagen bzw. verschiedene Meinungen über das Thema hier höre,
ich schildere in einer Kurzfassung den Sachverhalt und anschließend meine Frage.

Person X = 19 Jahre alt , Führerschein seit Juli 2016, Probezeit, Führerscheinakte laut Anwalt sauber (noch nie geblitzt worden o.ä. Verkehrsverstöße)

Wird im September 2017 von einer Polizeistreife angehalten, da er stark den Motor aufheulen ließ und stark beschleunigte (steht in der Anklageschrift).
Atemalkohol betrug 1,13% oder 1,14%. Führerschein wird sofort beschlagnahmt, Person X wird mit zur Wache genommen und
2 Stunden später erfolgt eine Blutentnahme , der BAK-Wert beträgt: 1,04% . (MPU in Berlin ab 1,1%).

Mein Anwalt meinte am Anfang das: keine MPU fällig sein wird da 1. mein BAK-Wert 1,04% ist, 2. ich Ersttäter bin und 3. meine Führerscheinakte sauber ist.
Beim nächsten Termin sprach ich Ihn wieder auf das Thema MPU an und er meinte dann, dass es trotzdem sein kann dass ich eine MPU angeordnet bekomme.
Übrigens ein Urteil über die Führerscheinsperre habe ich noch nicht, da der Gerichtstermin im Februar ist (kurz mal am Rande erwähnt, falls dies wichtig sein sollte)

Es steht ja , dass Ersttäter mit einem BAK-Wert von unter 1,1% eine MPU von einer einmaligen Trunkenheitsfahrt NICHT angeordnet werden darf.
Und es sind im Internet verschiedene Meinungen das trotzdem eine MPU fällig sein kann.

Meine Frage lautet jetzt:
Wie hoch sind wirklich die Chancen das ich eine MPU angeorndet bekomme?
Manche sagen ja, dass Ausfallerscheinungen wohl sich positiv auswirken können etc.

Ich würde mich über jede hilfreiche Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Mustermaxi233
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*Francis*
Beitrag 30.01.2018, 05:06
Beitrag #2


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Zitat (mustermaxi233 @ 30.01.2018, 00:35) *
(MPU in Berlin ab 1,1%).


Nö, auch in Berlin gibt es die MPU erst ab 1,6‰ rolleyes.gif

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057911019



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Gruß Francis

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Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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angeditscht
Beitrag 30.01.2018, 07:46
Beitrag #3


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Gerichtstermin? Wöfür?

Wirft man dir eine TF mit Ausfallerscheinungeb vor?
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nachteule
Beitrag 30.01.2018, 10:32
Beitrag #4


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Hallo, mustermaxi233,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Hat der Anwalt etwas davon gesagt, warum er nicht alles daran setzt, den Vorgang auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit herunterstufen zu lassen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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durban
Beitrag 30.01.2018, 10:39
Beitrag #5


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Zeitweise hatte die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin (LABO) auch bei weniger als 1,6 o/oo eine MPU gefordert; das ist aber inzwischen durch die Rechtsprechung eindeutig überholt.


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mustermaxi233
Beitrag 30.01.2018, 11:27
Beitrag #6


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Hallo,
erstmal vielen dank für alle Antworten.
Also wieso es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt ist , da der Anwalt meinte er will versuchen dass ich überhaupt keine Geldstrafe kriege vom Gericht sondern eventuell ein Seminar als "Strafe" vom Richter bekomme, was ich so oder so von der Führerscheinstelle bekommen werden sollte, ansonsten würde es ja auch außergerichtlich gehen.

Und die 2. Sache ist , er meinte jedes mal das der Führerschein für 12 Monate bestimmt weg ist , was ich aber nicht denke wenn ich mal andere Urteile vergleiche ist das viel zu viel.
Ich sehe manche Urteile mit 1,6 Promille die haben 6 Monate bekommen, aber keiner 12. Liegt natürlich an dem Richter jedoch rechne ich von einer Sperre von 7-10 Monaten...
Hoffentlich schafft er es zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit o.ä....
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toni montana
Beitrag 30.01.2018, 12:18
Beitrag #7


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Welchen Beruf hat Dein Anwalt gelernt??

Sofern Dir keine Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden, liegst Du mit 1,04 Promille unterhalb des Straftatrahmens. Dann ist der Lappen auch keine 10-12 Monate weg und auch die Geldstrafe fällt deutlich geringer aus. Das mit der MPU hat sich für Dich auch erledigt - mit weniger als 1,1 Promille sowieso.


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Schöne Grüße,

Toni
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durban
Beitrag 30.01.2018, 12:54
Beitrag #8


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Na ja. Der Anwalt hat ja nicht abschließend in der Hand, ob ein Gerichtstermin stattfindet.

Offensichtlich wirft die Staatsanwaltschaft dem TE eine Trunkenheitsfahrt vor und hat Anklage erhoben. Was soll man da denn anderes machen, als zur Hauptverhandlung zu gehen? think.gif

Anscheinend strebt der Anwalt eine Einstellung in der Hauptverhandlung an.


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amdwolle
Beitrag 30.01.2018, 13:06
Beitrag #9


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Zitat (mustermaxi233 @ 30.01.2018, 11:27) *
Und die 2. Sache ist , er meinte jedes mal das der Führerschein für 12 Monate bestimmt weg ist , was ich aber nicht denke wenn ich mal andere Urteile vergleiche ist das viel zu viel.

Auf Hoher See und vor Gericht....
Mein Sohn hatte im November 2016 seine Trunkenheitsfahrt mit 1,04 Promille und Ausfallerscheinung (Unfall). Die FE wurde sofort einkassiert. Durch Dezernatswechsel kam es erst im November 2017 zur Gerichtsverhandlung. Er bekommt seine Fahrerlaubnis als Ersttäter ab dem 12. 02. 2018 wieder. MPU braucht er nicht. Das zur Länge der Entziehung der Fahrerlaubnis. Das waren dann 15 Monate. Ach ja, Bundesland NRW.
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toni montana
Beitrag 30.01.2018, 13:31
Beitrag #10


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Der Vorfall war im September - also schon fast vier Monate her. Wenn es als Owi abgehandelt worden wäre, hätte der TE seine FE ja bereits wieder. Weil mehr als 1-3 Monate Sperre gibt's da ja eigentlich nicht.


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Schöne Grüße,

Toni
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Kai R.
Beitrag 30.01.2018, 13:34
Beitrag #11


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so lange es kein Urteil gibt, steht doch gar nicht fest, ob es eine Owi war. Da gibt es den vorläufigen Entzug und es nützt dem Betroffenen gar nichts, wenn es hinterher im Gerichtsverfahren den FS zurückgibt. Nur das Fahrverbot, das ist dann immerhin abgeleistet.


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Grüße

Kai

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ExVWbusfahrer
Beitrag 30.01.2018, 14:52
Beitrag #12


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Zitat (mustermaxi233 @ 30.01.2018, 00:35) *
Person X = 19 Jahre alt

Hm.
Evtl. deswegen die Verhandlung. think.gif
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durban
Beitrag 30.01.2018, 15:01
Beitrag #13


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Wahrscheinlich - und weil StA und Gericht eben derzeit von einer Straftat ausgehen.


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mustermaxi233
Beitrag 07.02.2018, 14:42
Beitrag #14


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Also ich war heute bei meinen Anwalt und der meinte dass nein Trunkenheit in der Regel kein Verfahren eingestellt wird, auch nicht gegen Geldauflage. Er will das ich vor Gericht eine ,,Jugendstrafe,, kriege, und keine ,,erwachsenen Strafe,, was ich laut ihm Bekommen hätte wenn es nicht zum
Termin kommen würde als Beispiel kam ein Seminar in Betracht für die Jugendstrafe.

Bezüglich MPU habe ich ihn nochmal gefragt und er hat mir wieder mitgeteilt dass es in Berlin ab 1.1% BAK IST (?),
Laut Bundesverfassungsgericht wurde es doch in jedem Bundesland auf 1.6% geregelt ?
Mein Kopf ist verwirrt .
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ulm
Beitrag 07.02.2018, 14:47
Beitrag #15


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Ist Dein Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Wo hast Du ihn gefunden?

Du hast doch bestimmt eine "Ladung" vom Gericht bekommen.
Da steht doch drin, was Dir vorgeworfen wird.
schreib uns das doch bitte mal auf.
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mustermaxi233
Beitrag 07.02.2018, 15:17
Beitrag #16


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Am Tattag gegen 02:50 lenkte und steuerte der Angeschuldigte den PKW in der ... Straße, wobei er den Motor laut aufheulen ließ und in Fahrtrichtung stark beschleunigte. In Höhe der ... Straße, stelle die Zeugin PK anlässlich der Fahrzeugkontrolle deutlichen Alkoholgeruch des Angeschuldigten fest, der beim Aussteigen einen leichten Ausfallschritt in Richtung seines Fahrzeugs und zurück machte.
Eine dem Angeschuldigten am Tattag um 04:50 entnommene Blutprobe wies einen Mittelwert von 1,04 Promille Ethanol im Vollblut auf.

Habs vergessen zu erwähnen,
Fachanwalt für Verkehrsrecht (insbesondere Trunkenheitsfahrten)
und der wurde mir empfohlen.
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ulm
Beitrag 07.02.2018, 15:25
Beitrag #17


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...und der Tatvorwurf, als z.B. "wegen Trunkenheitsfahrt nach §325d StGB"
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mustermaxi233
Beitrag 07.02.2018, 15:30
Beitrag #18


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Auf der Anklageschrift steht "Vergehen strafbar nach §§ 316, 69, 69a, StGB; §§ 1, 105 JGG.
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Kai R.
Beitrag 07.02.2018, 15:50
Beitrag #19


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Zitat (mustermaxi233 @ 07.02.2018, 14:42) *
Bezüglich MPU habe ich ihn nochmal gefragt und er hat mir wieder mitgeteilt dass es in Berlin ab 1.1% BAK IST (?),
Laut Bundesverfassungsgericht wurde es doch in jedem Bundesland auf 1.6% geregelt ?
Mein Kopf ist verwirrt .

Dein Anwalt ist verwirrt und die 1,6%o sind definitiv richtig.

Ehrlich gesagt verstehe ich aber auch die Strategie vom Anwalt nicht. Bei dem Wert muss es doch darum gehen, die Ausfallerscheinungen wegzuargumentieren, damit das Ganze als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Motor aufheulen lassen und stark beschleunigen macht man bewusst, das ist das Gegenteil einer Ausfallerscheinung. Eine Jugendstrafe wäre erst die zweite Möglichkeit, wenn feststeht, dass eine Straftat daraus wird.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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toni montana
Beitrag 08.02.2018, 09:43
Beitrag #20


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Zitat (mustermaxi233 @ 07.02.2018, 15:17) *
deutlichen Alkoholgeruch des Angeschuldigten fest, der beim Aussteigen einen leichten Ausfallschritt in Richtung seines Fahrzeugs und zurück machte.

Reicht so eine Aussage als Beweis für eine Ausfallerscheinung???

Zitat (mustermaxi233 @ 07.02.2018, 15:17) *
Fachanwalt für Verkehrsrecht (insbesondere Trunkenheitsfahrten)

Mir scheint, er trinkt auch selber... whistling.gif


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Schöne Grüße,

Toni
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mustermaxi233
Beitrag 08.02.2018, 10:17
Beitrag #21


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Man hätte daraus eine OWI rausreden können denke ich .. die Polizisten haben sich beide versprochen mal was anderes erzählt naja ..

Urteil : von jz an noch 6 Monate Sperre (10 1/2 Monate insgesamt) und an einem fahrerziehungskurs oder so teilnehmen.
Dachte erstmal als 6 Monate gesagt wurde, das es vom September berechnet wird also das ich März den wieder kriege .
Leider ist dem nicht so
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durban
Beitrag 08.02.2018, 13:51
Beitrag #22


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Danke für die Rückmeldung!

Ja, so ist es. Der Richter hat die Zeit der vorläufigen bei der Bemessung der restlichen Sperrfrist berücksichtigt.
1,04 o/oo sind nun einmal sehr nah dran an der absoluten Fahruntüchtigkeit.

10 1/2 Monate sind bei einer Verurteilung nach § 316 StGB bei so einem Promillewert im Rahmen. Die Strafe ist weder ungewöhnlich hoch, noch besonders milde.

Wie war denn Dein Eindruck von der Verhandlung?


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toni montana
Beitrag 08.02.2018, 15:38
Beitrag #23


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Warum erfolgt denn jetzt bei dem Wert unter 1,1 Promille die Verurteilung mit Straftatmaß? Doch wegen Ausfallerscheinungen? Oder kann/darf der Richter das "mal eben so" entscheiden??


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Schöne Grüße,

Toni
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mustermaxi233
Beitrag 08.02.2018, 16:03
Beitrag #24


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Laut Richterin wegen den Ausfallerscheinungen und meiner ,,rasanten,, (?) Fahrweise an dem Tag .
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durban
Beitrag 08.02.2018, 22:54
Beitrag #25


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Zitat (toni montana @ 08.02.2018, 16:38) *
Warum erfolgt denn jetzt bei dem Wert unter 1,1 Promille die Verurteilung mit Straftatmaß? Doch wegen Ausfallerscheinungen? Oder kann/darf der Richter das "mal eben so" entscheiden??


Nicht "mal eben so"; die Fahrt ist eine Straftat, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Darüber muss das Gericht ggf. Beweis erheben. Wenn die Beweisaufnahme ergibt, dass es Ausfallerscheinungen gab, liegt es bei 1,04 o/oo näher, dass diese alkoholbedingt waren, als bei 0,3 o/oo.
Wir können das aber aus der Ferne kaum beurteilen - deshalb trifft man sich ja vor Gericht und hört sich die Leute an, die dabei waren und etwas dazu sagen können.

MfG
Durban smile.gif


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randy1
Beitrag 09.02.2018, 09:14
Beitrag #26


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Laut den Schilderungen von Mustermaxi hätte ich mehr Einsatz von seinem Rechtsanwalt erwartet.
Wenn schon Widersprüche in den Aussagen der beiden Polizisten vorliegen, dann hätte dort der Rechtsanwalt argumentieren müssen.
Ausfallerscheinungen durch Alk sind sehr interpretationsfähig.

Für den Rechtsanwalt ist es egal ob Freispruch oder Schuldspruch, der verdient immer das gleiche Geld.
Bei einem kurzen Prozess ist der Zeitwaufwand aber erheblich kürzer.
Im Detail auf die möglichen Ausfallerscheinungen einzugehen und gegen diese zu argumentieren macht eben viel Arbeit.
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mustermaxi233
Beitrag 14.02.2018, 01:29
Beitrag #27


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@durban,
Mir kam die Strafe von 10 1/2 Monaten recht hoch vor, da ich paar Urteile gesehen hatte wo Leute mit deutlich höherem Promillewert 7-8 Monate bekommen haben.
Daher war ich stark verwundert über mein Urteil, natürlich hängt das von vielen Faktoren ab das Urteil auch vom Richter, Staatsanwalt etc..
Aber ich hätte mit meinen Wert eher 8 Monate Führerscheinsperre erwartet, da wär mir lieber ne Geldstrafe lieber anstatt eine Sperre von über 10 Monaten oder einem Fahreignungsseminar.
Natürlich war ich auch sehr nervös und hätte natürlich anders Antwort müssen bei solchen Fragen. Ich wurde z.B. gefragt vom Staatsanwalt: Wie oft ich trinke, meine Antwort war "fast garnicht", dann die Gegenfrage "was heißt denn fast garnicht", ich daraufhin "Ja gar nicht" (wobei meine Aussage auch stimmt, aber natürlich habe ich "dumm geantwortet" mit "fast garnicht") , es wäre auch zu einer Rückrechnung der Promille vom Staatsanwalt gekommen.
Seine Frage war "Wann haben Sie aufgehört zu trinken?" Meine Antwort: Weiß ich nicht , vllt 1:00 Uhr? Durch diese Aussage, hätte eine Rückrechnung der Promille stattgefunden, hat es zum Glück dann nicht, da hat mein Anwalt gemeint, dass ich nicht sicher war wann ich aufgehört habe. Und das die Rückrechnung zur Folge hätte, das ich zur MPU muss , da die ja in Berlin ab "1,1 Promille" ist . Wobei ich mir dachte , dass die eig ab 1.6 ist.

Aufjedenfall waren die Aussagen der Zeugen folgende:

Zeuge 1: - beschleunigte stark,hielt sich am Auto fest beim aussteigen (?) und dass ich mich kooperativ verhalten habe .

Zeuge 2: - ich raste wohl seiner Meinung nach (er verglich mich mit dem KuDamm Raser der den einen Rentner tot umgefahren hat), lies den Motor laut aufheulen , ich taumelte seiner Meinung nach beim aussteigen und hatte wohl glasige Augen.

Zeuge 2 wurde dann vom Anwalt gefragt "wie stark ich wohl gerast bin" und seine Antwort war iwie, ja gerast halt konnte ich mit dem Auge nicht sehen wie schnell blabla.
Hab natürlich nicht mehr alles genau im Kopf was da gesagt wurde. Nach Aussage von Zeuge 2 war ich für die Richterin auch ein Typ mit einer rasanten Fahrweise.

Naja wenn man so sieht ist es ein großer Unterschied zu RASEN und STARK zu beschleunigen, sowie das mit dem taumeln und dass ich mich beim Aussteigen am Auto festhielt.


Für die anderen falls es Interessiert nochmal kurz mein Urteil usw kurzgefasst.
September 2017 1,16 Atemalkohol, 1,04 BAK Wert
Februar 2018 Gerichtstermin , KEINE Verurteilung , dafür als Auflage ein Fahreignungsseminar machen + Führerscheinsperre von 10 1/2 Monaten.
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toni montana
Beitrag 14.02.2018, 08:30
Beitrag #28


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Zitat (mustermaxi233 @ 14.02.2018, 01:29) *
Zeuge 1: - hielt sich am Auto fest beim aussteigen (?)

Zeuge 2: - ich taumelte seiner Meinung nach beim aussteigen und hatte wohl glasige Augen.

Ich denke, dass diese beiden ziemlich übereinstimmenden Aussagen den Richter bezüglich der Ausfallerscheinungen wohl überzeugt haben. unsure.gif


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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randy1
Beitrag 14.02.2018, 09:29
Beitrag #29


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Da muss ich jetzt mal nachfragen:

Die Ausfallerscheinungen, die eine Fahrt mit 1,04% zu einer Straftat machen, beziehen sich doch nur auf das Fahrverhalten??
Dem Angeklagten kann man doch nicht vorhalten er hätte sich beim Aussteigen am Auto festgehalten.
Was hat das Aussteigen und dabei das Festhalten mit dem Fahren des Autos zu tun.
Wenn der Fahrer auf dem Weg zum Streifenwagen stürzt, dann sind auch das Ausfallerscheinungen ??? think.gif think.gif
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Kai R.
Beitrag 14.02.2018, 10:01
Beitrag #30


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wenn der Fahrer lallend hinter dem Steuer sitzt, beim Weg zum Streifenwagen schwankt und noch hinfällt, dann sind das schon Ausfallerscheinungen.


--------------------
Grüße

Kai

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