... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahren Ohne Führerschein - Geblitzt
petergley
Beitrag 28.01.2018, 20:13
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 28.01.2018
Mitglieds-Nr.: 83079



    
 
Hallo zusammen,

ich musste meinen Führerschein für 8 Monate abgeben. Jetzt bin ich blöderweise doch ins Auto gestiegen und wurde geblitzt.
Blitzer, innerorts, 50 Zone, ca. 10 km/h drüber, würde im Normalfall eine Verwarnung bedeuten.

Jetzt meine Frage. Wird bei der Ermittlung des Fahrzeugshalters, gleichzeitig der Halter in Flensburg überprüft? Oder anders gefragt, bei einer Verwarnung wird nur die Verwarnung mit entsprechenden Bussgeld zugestellt?

Könnte es sein, dass ich hier um eine erheblich, empfindlichere Strafe inkl. weiterem Fahrverbot herumkomme? Oder sollt eich mich auf das schlimmste einstellen?

Danke im voraus...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 28.01.2018, 20:24
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Ein Halter muß keinen Führerschein respektive Fahrerlaubnis haben.

Von daher kann das gut gehen bei so geringen Überschreitungen.

Fahrerlaubnisentzug ist hier fast besser als Fahrverbot. Das könnte
Personen in der Bußgeldauswertung eher bekannt sein.


Aber nimm das auf jeden Fall als Schuß vor den Bug!


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Antarctica
Beitrag 29.01.2018, 00:14
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 965
Beigetreten: 02.08.2006
Wohnort: Bad Iburg
Mitglieds-Nr.: 21746



Hier lesen u.A. Mitarbeiter von Bußgeldstellen mit. Hoffentlich ist dein Nickname hier nicht dein echter Name.

Tipp: Betrachte das Internet als öffentlichen Raum und benimm dich dort so.


--------------------
Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 29.01.2018, 12:42
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Du warst sogar doppelt blöd: erstens bist du trotz Fahrverbot gefahren, und zweitens bist du dabei auch noch gerast. Das werde ich nie verstehen. Wenn ich ein Fahrverbot habe, dann versuche ich doch wenigstens, möglichst unauffällig zu fahren. Außerorts kann man ja mal ein Schild übersehen, aber innerorts ist doch immer von 50 auszugehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 29.01.2018, 13:03
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13428
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Naja, 10 km/h grüber igO ist doch unauffällig gefahren wink.gif
Wer Samstagabend Strich 50 fährt, wird zur Kontrolle rausgezogen.
Aber zum Fahren ohne FE nimmt man halt auch nicht das eigene Auto.
Wenn man schon meint, man müsse Straftaten begehen...

Der TE sollte halt, wenn wirklich ein Verwarngeldangebot kommt, zügig bezahlen (und natürlich nicht das Formular zurückschicken), damit das geräuschlos über die Bühne geht.
Und dann alle Fahrzeug-Schlüssel irgendjemandem geben, der die Schlüssel erst gegen Vorlage einer Fahrerlaubnis herausrückt.

By the way:
Warum meldest Du das Auto bei acht Monaten Pause nicht ab? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 29.01.2018, 13:27
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Du stellst Fragen...: "weil's gebraucht wird!" whistling.gif

@TE: weißt Du eigentlich, dass Du kein Fahrverbot für 8 Monate hast, sondern Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde? Dauerhaft!

Vor Ablauf von 8 Monaten darf man Dir auch keine neue ausstellen.

Das heißt, wenn du keine neue beantragst, hast Du auch in 9 Monaten noch keinen Füherschein.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 29.01.2018, 14:20
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Habe die "8 Monate" zuerst überlesen, und korrigiere daher in meinem Beitrag "Fahrverbot", indem ich es durch "Fahrerlaubnisentzug" ersetze.

@TE: D.h., nach den 8 Monaten bekommst du eine neue Karte, mit neuem Foto, Ablaufdatum, etc.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 29.01.2018, 14:29
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2469
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (ulm @ 29.01.2018, 14:03) *
Aber zum Fahren ohne FE nimmt man halt auch nicht das eigene Auto.
Wenn man schon meint, man müsse Straftaten begehen...
Nö, man nimmt das Auto eines Anderen, damit der als Fahrzeughalter auch noch so richtig Ärger bekommt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 29.01.2018, 14:55
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13428
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Das kommt dazu.
Also: Finger weg von Straftaten!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 29.01.2018, 15:58
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6605
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



Zitat
@TE: D.h., nach den 8 Monaten bekommst du eine neue Karte, mit neuem Foto, Ablaufdatum, etc.
nur nach Antrag... steht aber schon oben


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 29.01.2018, 16:00
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Deswegen habe ich es nicht für erforderlich gehalten, das nochmal zu erwähnen wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 16:55