Fahren Ohne Führerschein - Geblitzt |
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Fahren Ohne Führerschein - Geblitzt |
28.01.2018, 20:13
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 28.01.2018 Mitglieds-Nr.: 83079 |
ich musste meinen Führerschein für 8 Monate abgeben. Jetzt bin ich blöderweise doch ins Auto gestiegen und wurde geblitzt. Blitzer, innerorts, 50 Zone, ca. 10 km/h drüber, würde im Normalfall eine Verwarnung bedeuten. Jetzt meine Frage. Wird bei der Ermittlung des Fahrzeugshalters, gleichzeitig der Halter in Flensburg überprüft? Oder anders gefragt, bei einer Verwarnung wird nur die Verwarnung mit entsprechenden Bussgeld zugestellt? Könnte es sein, dass ich hier um eine erheblich, empfindlichere Strafe inkl. weiterem Fahrverbot herumkomme? Oder sollt eich mich auf das schlimmste einstellen? Danke im voraus... |
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28.01.2018, 20:24
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Ein Halter muß keinen Führerschein respektive Fahrerlaubnis haben.
Von daher kann das gut gehen bei so geringen Überschreitungen. Fahrerlaubnisentzug ist hier fast besser als Fahrverbot. Das könnte Personen in der Bußgeldauswertung eher bekannt sein. Aber nimm das auf jeden Fall als Schuß vor den Bug! -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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29.01.2018, 00:14
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 965 Beigetreten: 02.08.2006 Wohnort: Bad Iburg Mitglieds-Nr.: 21746 |
Hier lesen u.A. Mitarbeiter von Bußgeldstellen mit. Hoffentlich ist dein Nickname hier nicht dein echter Name.
Tipp: Betrachte das Internet als öffentlichen Raum und benimm dich dort so. -------------------- Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
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29.01.2018, 12:42
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Du warst sogar doppelt blöd: erstens bist du trotz Fahrverbot gefahren, und zweitens bist du dabei auch noch gerast. Das werde ich nie verstehen. Wenn ich ein Fahrverbot habe, dann versuche ich doch wenigstens, möglichst unauffällig zu fahren. Außerorts kann man ja mal ein Schild übersehen, aber innerorts ist doch immer von 50 auszugehen.
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29.01.2018, 13:03
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Naja, 10 km/h grüber igO ist doch unauffällig gefahren
Wer Samstagabend Strich 50 fährt, wird zur Kontrolle rausgezogen. Aber zum Fahren ohne FE nimmt man halt auch nicht das eigene Auto. Wenn man schon meint, man müsse Straftaten begehen... Der TE sollte halt, wenn wirklich ein Verwarngeldangebot kommt, zügig bezahlen (und natürlich nicht das Formular zurückschicken), damit das geräuschlos über die Bühne geht. Und dann alle Fahrzeug-Schlüssel irgendjemandem geben, der die Schlüssel erst gegen Vorlage einer Fahrerlaubnis herausrückt. By the way: Warum meldest Du das Auto bei acht Monaten Pause nicht ab? |
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29.01.2018, 13:27
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Du stellst Fragen...: "weil's gebraucht wird!"
@TE: weißt Du eigentlich, dass Du kein Fahrverbot für 8 Monate hast, sondern Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde? Dauerhaft! Vor Ablauf von 8 Monaten darf man Dir auch keine neue ausstellen. Das heißt, wenn du keine neue beantragst, hast Du auch in 9 Monaten noch keinen Füherschein. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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29.01.2018, 14:20
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Habe die "8 Monate" zuerst überlesen, und korrigiere daher in meinem Beitrag "Fahrverbot", indem ich es durch "Fahrerlaubnisentzug" ersetze.
@TE: D.h., nach den 8 Monaten bekommst du eine neue Karte, mit neuem Foto, Ablaufdatum, etc. |
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29.01.2018, 14:29
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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29.01.2018, 14:55
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Das kommt dazu.
Also: Finger weg von Straftaten! |
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29.01.2018, 15:58
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6605 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat @TE: D.h., nach den 8 Monaten bekommst du eine neue Karte, mit neuem Foto, Ablaufdatum, etc. nur nach Antrag... steht aber schon oben
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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29.01.2018, 16:00
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Deswegen habe ich es nicht für erforderlich gehalten, das nochmal zu erwähnen
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