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> äG wegen Drogenbesitz (Cannabis, MDMA)
AlvaroV
Beitrag 18.01.2018, 13:06
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

demnächst muss ein äG ablegt werden (Frist: 28.03.2018).

Bei einer Hausdurchsuchung wurden 23,1 g Cannabis (brutto), 7,1g Haschisch (br) sowie auch 1,1g (net) MDMA (Amphetaminderivat) und 4 XTC-Tabletten gefunden.
Letzter Konsum war Silvester (ca. 10 Züge Cannabiszigarette), davor bis einschl. 09.09.2017 täglicher Konsum von ca. 2g Cannabis und unregelmäßig (alle 4-6 Wochen) ca. 0,3g MDMA. Seit 09.09.2017 nichts mehr (bis auf Silvester).
Bei der Polizei wurde während der HD angegeben, dass das Cannabis der Person gehört, jedoch die "harten Drogen" seit einer Hausparty aufbewahrt wurden und nicht von der Person stammen.

Die Person wohnt in Bayern und ist 22 Jahre alt.

Aus dem Schrieb:
Nimmt bzw. nahm die Person Drogen im Sinne des BtmG?
Abgabe von 2 Urinproben ODER 1 Haaranalyse gefordert.

Fragen:
- Hat die Person bei einer Haarlänge von ca. 1cm etwas bzgl. Verdunkelungsgefahr zu befürchten (da im Schrieb auch stand, dass Sie das mit der Hausparty als Schutzbehauptung ansehen)?
- Urin dürfte bis zum Test ja clean sein, sieht die Person das richtig?
- Pos. Ergebnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Leugnung des Hartdrogenkonsum möglich (kann ja bei der Menge Cannabis nicht geleugnet werden)?
- Wie wird das äG in etwa ablaufen, also welche Fragen werden wahrscheinlich gestellt?


Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Falls noch Infos fehlen, werden diese gerne ergänzt.

Die Person war vorher noch in keinem Zusammenhang polizeilich auffällig.

PS: gibt es hier eine Edit-Funktion?
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Kai R.
Beitrag 18.01.2018, 13:53
Beitrag #2


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Hallo und willkommen hier,

- Hat die Person bei einer Haarlänge von ca. 1cm etwas bzgl. Verdunkelungsgefahr zu befürchten (da im Schrieb auch stand, dass Sie das mit der Hausparty als Schutzbehauptung ansehen)?
nein, wenn die Haare nicht nachweislich extra abgeschnitten wurden

- Urin dürfte bis zum Test ja clean sein, sieht die Person das richtig?
ja

- Pos. Ergebnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Leugnung des Hartdrogenkonsum möglich (kann ja bei der Menge Cannabis nicht geleugnet werden)?
ja. Möglicherweise würde aber der Besitz harter Drogen als "weitere Tatsache" gewertet und eine MPU angeordnet. Warum nicht den Konsum komplett leugnen, wenn das irgendwie plausibel darstellbar ist? Nachgewiesen werden muss es durch den Gutachter bzw. die FSSt, egal was sie Dir unterstellen.

- Wie wird das äG in etwa ablaufen, also welche Fragen werden wahrscheinlich gestellt?
nach dem Konsum, ggf. nach den Konsumumständen, nicht nach Motiven

PS: gibt es hier eine Edit-Funktion?
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Grüße

Kai

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AlvaroV
Beitrag 18.01.2018, 14:05
Beitrag #3


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Zitat (Kai R. @ 18.01.2018, 13:53) *
- Pos. Ergebnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Leugnung des Hartdrogenkonsum möglich (kann ja bei der Menge Cannabis nicht geleugnet werden)?
ja. Möglicherweise würde aber der Besitz harter Drogen als "weitere Tatsache" gewertet und eine MPU angeordnet. Warum nicht den Konsum komplett leugnen, wenn das irgendwie plausibel darstellbar ist? Nachgewiesen werden muss es durch den Gutachter bzw. die FSSt, egal was sie Dir unterstellen.


Vielen Dank für die Antworten schonmal!

Nochmal: Bei der Polizei wurde während der Durchsuchung die Angabe gemacht, dass das Cannabis besagter Person gehöre.
Schließt die FSSt dann nicht automatisch darauf, dass es zum Konsum gedacht war?


Außerdem noch eine Frage: Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen, ist dann ein äG überhaupt zulässig, da die Person sich ja im Gespräch selbst belasten könnte?
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Kai R.
Beitrag 18.01.2018, 15:00
Beitrag #4


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das ist immer die Crux: gibt man den Konsum zu, hängt einen die Führerscheinstelle. Gibt man ihn nicht zu, ist man wegen Handel dran. Anders als im Strafrecht musst Du im Führerscheinrecht an der Aufklärung mitwirken. Das Beste wäre natürlich, wenn das Strafverfahren schon abgeschlossen wäre, aber das ist nicht zu ändern. Überleg Dir halt eine Geschichte und bleib dann dabei.


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Grüße

Kai

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AlvaroV
Beitrag 24.01.2018, 11:06
Beitrag #5


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Es wurde über einen befreundeten Anwalt "Akteneinsicht" über die Meldung an die FsSt gewährt.
Auszug hieraus:

Bei der späteren Auffindung der u.g. Betäubungsmittel in der Wohnung des Beschuldigten sagte dieser aus, dass ihm lediglich die Cannabismengen gehören. Amphetamin, Ecstasy sowie MDMA gehören aber seinem Kumpel. Den Namen des Kumpels wollte Herr .. nicht nennen. Nach Ansicht der Unterzeichnerin ist diese Aussage als Schutzbehauptung zu verwerten, da Herr *** keine Namen nennen wollte.

Fundbericht:
- Marihuana, ca. 23,7 g netto verwogen,
- Cannabisstengel, ca. 7,5 g netto verwogen,
- Haschisch, ca. 7,1 g netto verwogen,
- Ecstasytabletten, 5 St.,
- Cannabissamen, 4 St.,
- Tabak-/Marlhuanagemisch, ca. 14,4 g netto verwogen,
- Methamphetamin, ca. 0,01 g (Anhaftungen),
- Amphetamin (MDMA), ca. 1,1 g netto verwogen.

Wie kann das äG bestanden werden?

Ist es sinnvoll, vorab eine Haaranalyse (z.B. beim TÜV) zu machen und wird das von der äG-Stelle verwertet (sollte es für mich positiv - also negativ ausfallen)?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.01.2018, 11:38
Bearbeitungsgrund: anonymisiert
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AlvaroV
Beitrag 30.01.2018, 10:45
Beitrag #6


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Das Strafverfahren ist nun mit einer Geldstrafe (50 TS) abgeschlossen.


Ich habe nun ein paar Urintests gemacht (20ng Cut-off): alle negativ
Ich habe jetzt auch den Termin vom TÜV (22.02.18) zum ärztlichen Gutachten. Darin steht, dass 3 UK (1 am 22.02.18) sowie 2 weitere nach kurzfristiger Einbestellung durchgeführt werden.

Vor den UK habe ich keine Angst, jedoch vor dem Gespräch...

Kann man bei gelegentlichem Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit der Tatsache, dass harte Drogen gefunden wurden (den Konsum jedoch nicht zugibt) das äG bestehen oder sollte ich die größeren Cannabismengen irgendwie anders versuchen zu erklären?
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Kai R.
Beitrag 30.01.2018, 10:49
Beitrag #7


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gelegentlichen Konsum von THC zugeben. Konsum harter Drogen abstreiten. Das beste hoffen. So würde ich es machen.

Die Haaranalyse vorab macht keinen Sinn. Die FSSt muss Dir ja den Konsum nachweisen, nicht umgekehrt. Ich sehe aber noch die MPU am Horizont.


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Kai

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AlvaroV
Beitrag 16.02.2018, 09:35
Beitrag #8


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Ich habe nochmal ein paar Fragen:

Kommendes äG nächste Woche:
Läuft das äG eher wie eine "Bestandsaufnahme" oder kommt es auch zu einem psychologischen Teil (mit Motiven, Vermeidungsstrategien, etc.)?

Dann wäre es ja clever, sich auch ein wenig auf solche Fragen vorzubereiten.


Ich würde die Menge (ca. 30g) mit dem Anbau eines Kumpels begründen, die Ernte war im August 2017 und sollte für ca. 1 Jahr ausreichen, daher auch die Stängel und Samen.
Gekifft wurde alle 2-4 Wochen ca. 5-6 Joints in Gesellschaft an einem Wochenende mit darauffolgendem Urlaub bzw. Fahrgemeinschaft. Gefahren bin ich immer frühestens 4-5 Tage nach dem Konsum.
Seit dem Vorfall nichts mehr konsumiert.

Konsum harter Drogen wird verneint, diese stammen von einer Hausparty, die 2 Wochen vor Durchsuchung bei mir stattgefunden hat. Diese Kollegen von mir sind dann nachts heimgefahren und wollten die Drogen nicht mitnehmen, um bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht negativ aufzufallen.
Ich wollte keinen Ärger mit den betreffenden Personen, da diese auch gewaltbereit sind, daher habe ich die Namen nicht genannt. Ich habe die immer nur gesehen und gedacht, wie kann man nur sowas machen, das war Abschreckung genug vor harten Drogen.

Alkohol zum Fußballschauen mit Arbeitskollegen ca. alle 4 Wochen 1x 0,5er Bier bzw. 2x 0,33er Biere.
Zigaretten rauche ich ca. 5-8 pro Tag.


Klingt das glaubwürdig, wenn ich es so rüberbringen würde?
Was fragt der Arzt bzw. möchte er noch hören?
Läuft das äG eher wie eine "Bestandsaufnahme" oder kommt es auch zu einem psychologischen Teil (mit Motiven, Vermeidungsstrategien, etc.)?
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Mr.T
Beitrag 16.02.2018, 10:15
Beitrag #9


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Zitat (AlvaroV @ 16.02.2018, 09:35) *
Kommendes äG nächste Woche:
Läuft das äG eher wie eine "Bestandsaufnahme"
Jo.

Zitat (AlvaroV @ 16.02.2018, 09:35) *
oder kommt es auch zu einem psychologischen Teil (mit Motiven, Vermeidungsstrategien, etc.)?
.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Fritz86
Beitrag 18.02.2018, 21:25
Beitrag #10


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Du darfst nicht zugeben, dass Du öfter als gelegentlich konsumiert. Da gelegentlich, soweit ich das weiß, heißt, dass du einmal cannabis probiert hast, solltest du deine Story mit 5-6 joints alle paar Wochen ändern. Du wurdest ja nie getestet und hast nix zugegeben oder?
Alles verneinen. Könnte ja alles von deinen Kumpels/ der hausparty sein.
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Mr.T
Beitrag 18.02.2018, 21:38
Beitrag #11


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Zitat (Fritz86 @ 18.02.2018, 21:25) *
Da gelegentlich, soweit ich das weiß, heißt, dass du einmal cannabis probiert hast
Gelegentlich ≠ einmalig. rolleyes.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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AlvaroV
Beitrag 19.02.2018, 09:27
Beitrag #12


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ich habe ja aber (dummerweise) bei der Hausdurchsuchung angegeben, dass mir die Cannabismengen gehören (davon weiß die FSSt und somit der TÜV ja auch).
Daher will ich mich nicht unglaubwürdig machen mit "kein Konsum"
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ulm
Beitrag 19.02.2018, 09:30
Beitrag #13


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Naja, "kein Konsum" kann man schon darlegen, vor allem, wenn Haare und Urin sauber sind.
Nur, dann ist es Handel und der ist strafrechtlich nun auch nicht so ganz ohne...
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AlvaroV
Beitrag 19.02.2018, 10:16
Beitrag #14


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Zitat (AlvaroV @ 16.02.2018, 09:35) *
Ich würde die Menge (ca. 30g) mit dem Anbau eines Kumpels begründen, die Ernte war im August 2017 und sollte für ca. 1 Jahr ausreichen, daher auch die Stängel und Samen.
Gekifft wurde alle 2-4 Wochen ca. 5-6 Joints in Gesellschaft an einem Wochenende mit darauffolgendem Urlaub bzw. Fahrgemeinschaft. Gefahren bin ich immer frühestens 4-5 Tage nach dem Konsum.
Seit dem Vorfall nichts mehr konsumiert.

Konsum harter Drogen wird verneint, diese stammen von einer Hausparty, die 2 Wochen vor Durchsuchung bei mir stattgefunden hat. Diese Kollegen von mir sind dann nachts heimgefahren und wollten die Drogen nicht mitnehmen, um bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht negativ aufzufallen.
Ich wollte keinen Ärger mit den betreffenden Personen, da diese auch gewaltbereit sind, daher habe ich die Namen nicht genannt. Ich habe die immer nur gesehen und gedacht, wie kann man nur sowas machen, das war Abschreckung genug vor harten Drogen.


Ich denke, ich werd's so machen und das beste hoffen..
Bzw. ist das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen (hab aber noch keine Rechnung erhalten) und muss 50 TS bezahlen. Kann da noch was kommen wg. Handel, wenn ich das beim äG sage?
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ais
Beitrag 19.02.2018, 11:25
Beitrag #15


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Woher hat die FSST den von der Hausdurchsuchung erfahren ?
Es besteht kein Zusammenhang zum Straßenverkehr und es wurde kein Antrag auf FE gestellt
Oder hab ich was überlesen ?
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AlvaroV
Beitrag 19.02.2018, 11:29
Beitrag #16


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Die Polizei/Staatsanwaltschaft hat eine Mitteilung an die FSSt gemacht. Ist auch rechtens, wenn man harte Drogen findet.
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ais
Beitrag 19.02.2018, 12:02
Beitrag #17


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Dürfen die das nur bei FE Besitzer melden oder melden die das allgemein ?
Ich frag mich das , da ich eine solche Befürchtung habe , das die Staatsanwaltschaft Stuttgart meinen Fall 2014 an die FSST in NRW weitergeleitet haben
Damit wäre meine MPU am 08.02.2016 nicht getilgt
Wurde zu 41 TS verurteilt , Führungszeugnis enthält keinen Eintrag diesbezüglich

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AlvaroV
Beitrag 19.02.2018, 12:30
Beitrag #18


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@ais:
Bin kein Experte, aber ich würde sagen, dass bei Neuerteilung einer FE diesbezüglich eine Prüfung stattfindet


Zu meinem Problem:
Das strafrechtliche Verfahren ist abgeschlossen (hab aber noch keine Rechnung erhalten) und ich muss 50 TS bezahlen.
Kann da strafrechtlich noch was kommen wg. Handel, wenn ich das beim äG sage? Oder ist das Verfahren abgeschlossen und es kann diesbezüglich nicht nochmal "korrigiert" werden.
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AlvaroV
Beitrag 20.02.2018, 15:33
Beitrag #19


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sorry für Doppelpost:

Da übermorgen das Gutachten ansteht, meine Frage nochmals:

Das strafrechtliche Verfahren ist abgeschlossen und ich muss 50 TS bezahlen, wofür ich noch keine Rechnung erhalten habe, welche somit auch nicht gezahlt wurde.
Ist mein Vergehen in diesem Fall also schon abgeurteilt? Oder muss ich, wenn ich beim äG auf Handel mit Cannabis plädiere, weitere strafrechtliche Konsequenzen befürchten?

Danke im Voraus für Antworten. Ich werde natürlich berichten, wie es lief.
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durban
Beitrag 20.02.2018, 17:19
Beitrag #20


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Das ist eine nicht einfache rechtliche Frage, sodass es nicht seriös wäre, aus der Ferne und ohne Kenntnis der Akte eine Einschätzung abzugeben.

Erst recht kann man die Frage nicht beurteilen, wenn man nicht weiß, wie das Urteil bzw. der Strafbefehl genau lautet.



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Proxima Estación: Esperanza.
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AlvaroV
Beitrag 26.02.2018, 08:25
Beitrag #21


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Ich wollte mal einen kleinen Erfahrungsbericht schreiben:

Vorab, die Erfahrung von Fritz86 -Also, zuerst mal will ich sagen, dass die Leute am Empfang und auch die Ärztin wirklich in Ordnung waren. Keine schiefen Blicke oder blöde Fragen/ Kommentare - kann ich auch teilen.

Ich kam also zum TÜV und musste als erstes ca. 600 € bar entrichten. Dabei wurde mir ein Fragebogen zum Ausfüllen ins Wartezimmer mitgegeben.


Fragebogen:

Welche Substanzen haben Sie bereits konsumiert (mit einer unglaublich langen Liste von ca. 1 Din-A4-Seite)? - Nur Cannabis
Wann haben Sie erstmalig o.a. Substanzen konsumiert? - 2014
Wie häufig haben Sie o.a. Substanzen konsumiert? - anfangs 2-3x im Jahr, danach 15-20x im Jahr
Wann war der letzte Konsum o.a. Substanzen? - 09.09.2017 (Tag der Auffälligkeit)
Konnten Sie sich immer an alles, wenn Sie Drogen/Alkohol zu sich nahmen, erinnern? - ja (Kleine Stolperfrage, da fast alles andere mit nein angekreuzt wurden)
Waren Sie bereits wegen Drogen/Alkohol in Therapie? - nein
Waren Sie bereits wegen Drogen/Alkohol in stationärer oder ambulanter Versogung? - nein
Welche Medikamente nehmen/nahmen Sie in den letzten drei Monaten ein? - dolomo Tag- und Nacht-Tabletten mit Codein (wg. Wurzelbehandlung)
... Krankheiten, vorherige Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - nein


Gespräch mit der Ärztin:

Ich war bemüht, freundlich zu sein und von mir aus viel zu erzählen, um kritische Rückfragen zu vermeiden.
Sie checkte eigentlich nur den Fragebogen ab, seit wann ich Cannabis konsumiere, was anfangs und danach hieße (anfangs in 2014, danach 2015 bis 2017), dass ich ja keine Filmrisse hatte, etc.
Sie sagte noch, dass bis zu 20 Konsumvorgänge im Jahr keinen FE-Enzug nach sich ziehen, da es ja keinen Bezug zum Straßenverkehr gab.
Ich habe erzählt, dass die "harten Drogen" von einer Hausparty stammen, die 2 Wochen vor der Auffälligkeit stattfand und wie es dazu kam. (Kumpels wollten nachts heimfahren und es nicht mitnehmen)
Sie fragte dann nur einmal kritisch nach: Ob ich denn wirklich noch nie, nicht mal einmalig harte Drogen ausprobiert habe - habe ich verneint.
Keine Fragen nach Konsumanlässen oder - umständen. Keine Fragen nach Alkohol- oder Zigarettenkonsum.
Das Gespräch dauerte keine 5 Minuten.


Körperliche Untersuchung:

- Haarlänge (1,5 cm) gemessen (nur fürs Protokoll, wie die Ärztin anmerkte)
- Blutdruck gemessen
- Lunge/Herz abgehört
- Reflexe an den Gliedmaßen (Arme, Knie, Füße) mit einem Gummihammer geprüft
- Schleimhäute (Nase, Rachen) mit einer Lampe überprüft
- Pupillentest mit einer Lampe
- Augen zumachen und beide Arme für ca. 5 Sekunden schräg nach oben halten
- Fuß vor Fuß auf einer Linie gehen
- Auf dem Rücken liegend mit einer Ferse das Knie des anderen Beins berühren und bis zum Fuß herunterfahren


Urinabgabe:

Eine Sachbearbeiterin ging mit mir auf die Toilette und sah mir beim Urinieren durch einen Spiegel zu. Sehr unangenehm, aber nach ca. 30 Sekunden (gedanklich komm, komm, komm) ging dann doch etwas.
Hab nicht gedacht, dass mir das so schwer fällt...


Anmerkungen:

Ich habe mir viel zu viele Gedanken gemacht, was da gefragt und in welche Storys man verwickelt wird, um sich zu widersprechen.
Ich hoffe nun, dass mir nach 2 weiteren Urinscreenings ein positives Gutachten erstellt wird und sich die Sache damit erledigt hat!

Ich werde vom Ausgang berichten.
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haribo86
Beitrag 26.02.2018, 19:33
Beitrag #22


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Netter Stundenlohn smile.gif
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haribo86
Beitrag 27.02.2018, 11:18
Beitrag #23


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Rein vom Ablauf her hast du augenscheinlich richtig agiert / geantwortet.
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AlvaroV
Beitrag 05.04.2018, 11:26
Beitrag #24


Neuling
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Hallo,

Alle Urinproben waren negativ.
(Die Analysen der Urinproben ergaben keine Hinweise auf einen Drogenkonsum und stehen damit nicht im Widerspruch zu den Angaben der Abstinenz seit 10.09.2017)

Folgende Zusammenfassung des Gutachtens lautet:

Herr XXX nahm Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe im StVG ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 Nr. 9 FeV in Frage stellen können (hier: gelegentlicher Cannabiskonsum).

Es ergeben sich keine Hinweise, dasss Herr XXX aktuell Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe im StVG einnimmt, die die Fahreignung nach Anlage 4 Nr. 9 FeV in Frage stellen können.

Sollte ich abgeben, oder?


Lieben Gruß
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haribo86
Beitrag 05.04.2018, 19:24
Beitrag #25


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Da der gelegentliche Konsum ohne Bezug zum Straßenverkehr stattfand, würde ich ja sagen
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AlvaroV
Beitrag 13.04.2018, 10:12
Beitrag #26


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Gutachten wurde abgegeben und ich bin aus dem Schneider - keine weiteren Maßnahmen folgen.

Zukünftig werde ich meinen (ausschließlich) Cannabis-Konsum auf 1x Holland pro Jahr begrenzen. Danach werde ich das Auto mindestens eine Woche stehen lassen.

Danke euch allen für die Hilfe!
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