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> Bewährung mit Abstinenzauflage: Droht dennoch MPU ?
InfoSchmaucher
Beitrag 02.10.2017, 07:52
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebes Forum
Ich habe folgendes Problem:
2014 wurde ich für ein Delikt im Zusammenhang mit Cannabis erwischt. Mitte 2016 wurde ich zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. Vorwurf war Handel.

Seit dem muss ich 4-6 mal Jährlich ohne vorherige Ankündigung beim Gesundheitsamt urinscreenings abgeben, als Bewährungsauflage. Ich habe zum Zeitpunkt der Verurteilung den Konsum eingestellt und nun 5 negative Screenings aufzuweisen in einem Zeitraum von 16 Monaten. Konsum wurde übrigens niezugegeben/festgestellt! Und es geht um ausschließlich Cannabis.

Nun wollte ich meinen Führerschein machen denn ich hatte noch nie einen. Ich habe als Antwort auf meinen Auftrag Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten in der ich dazu aufgerufen werde zu einem fachärztlichen Gutachter zu gehen.

Meine Frage nun an euch:
Da ich bereits 16 Monate Abstinenz nachweisen kann (auch wenn das die Führerscheinstelle bzw der TÜV an sich nicht akzeptiert) und durch meine Bewährung auch noch weitere 1,5 Jahre Abstinent sein MUSS, meint ihr man kommt ohne mpu durch? Sprich dass ich zu dem Gutachter gehe und die Sache damit erledigt ist?
wie seht ihr meine Chancen?
So wie ich das verstanden hab soll der Gutachter feststellen welches Konsummuster bei mir vorliegt(gar keins mehr) und wie wahrscheinlich es ist dass ich fahren und Rausch trennen kann?(ist praktisch gegeben, da Konsum für mich Haft bedeuten würde)

Ich bitte euch um Rat, vielleicht hat jemand damit Erfahrung, bei der Behörde wollte man mir keine Auskunft erteilen...
Ich bin Student und hab es finanziell nicht leicht benötige jedoch nun dringend den Lappen. Sollte das fäg nichts bringen würde ich mir mehrkosten hierfür gerne sparen. Aber es wäre gleichzeitig so unsinnig sowohl beim TÜV als auch beim Gesundheitsamt gleichzeitig Nachweise zu erbringen...
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Falo999
Beitrag 02.10.2017, 09:09
Beitrag #2


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Da du noch nie eine Berauschte Fahrt hattest dürftest bei dem ärztlichen Gutachten keine Abhängigkeit oder regelmäßiger (= fast täglicher) Konsum rauskommen.

Wichtig ist das anders als bei der MPU es bei dem äG um den vergangenen und aktuell Konsum geht und es nicht darum geht wie die Zukunft aussieht.

Damit ist normal eine äG sehr einfach zu bestehen , außer man prahlt damit wieviel man früher so konsumiert hat.
Ich würde trotzdem einen Nachweis der 5 negative Proben mitnehmen, da die vom Gesundheitshamt gemacht wurden sind die vermutlich sogar passent zertifiziiert.


Einzig wundert mich die Bewährungsauflage von fast 3 Jahren AN wo nie eine Konsum zugegeben wurde.



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Mr.T
Beitrag 02.10.2017, 09:52
Beitrag #3


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Zitat (InfoSchmaucher @ 02.10.2017, 08:52) *
Da ich bereits 16 Monate Abstinenz nachweisen kann (auch wenn das die Führerscheinstelle bzw der TÜV an sich nicht akzeptiert)
Mit welcher Begründung akzeptiert das die FSST nicht?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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InfoSchmaucher
Beitrag 02.10.2017, 10:08
Beitrag #4


Neuling


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Danke dir für die Auskunft
Der Richter meinte damals er will sichergehen dass ich mein Studium durchziehe und sollte ich tatsächlich nicht konsumieren sollte ich ja kein Problem haben die Nachweise zu erbringen. De führte desweiteren ein dass er sowieso nur etwas verlange dass eh de facto verboten ist. Konsum geht ja mit Besitz einher.
Sollte wohl noch erwähnen dass das in Bayern passiert ist

Zitat (Mr.T @ 02.10.2017, 09:52) *
Zitat (InfoSchmaucher @ 02.10.2017, 08:52) *
Da ich bereits 16 Monate Abstinenz nachweisen kann (auch wenn das die Führerscheinstelle bzw der TÜV an sich nicht akzeptiert)
Mit welcher Begründung akzeptiert das die FSST nicht?


Das GesundheitsAmt verwendet für seine Screenings bestimmte Marker um Betrug unmöglich zu machen. Man muss vor dem test eine flüssigkeit zu sich nehmen mit einer von 5 markersubstanzen. Der TÜV akzeptiert diese Art der Tests jedoch nicht. Ich hab leider keine Alternative zu den Tests des Gesundheits Amt für das Gericht denn diese sind festgelegt.
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Mr.T
Beitrag 02.10.2017, 11:06
Beitrag #5


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Zitat (InfoSchmaucher @ 02.10.2017, 11:08) *
Der TÜV akzeptiert diese Art der Tests jedoch nicht.
Dass der TÜV das nicht akzeptiert, ist klar. Das hatte ich aber nicht gefragt.


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InfoSchmaucher
Beitrag 02.10.2017, 11:11
Beitrag #6


Neuling


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Dann verstehe ich die Frage nicht ganz.
Ich hab bisher die Aufforderung erhalten ein fäg zu erbringen.
Bei der Fsst gab man mir lediglich die Auskunft dass mir die Nachweise bei einer mpu (die dann beim TÜV wäre) nicht akzeptiert. Der fsst muss ich ja nicht direkt etwas nachweisen oder nicht? Bzw handle ich ja nach Aufforderung und diese lautet fäg mit entweder positiven Ausgang oder anschliessender mpu.
Leider wurde ich gar nicht aufgefordert im Vorfeld Stellung zu beziehen. Wenn du hier mehr weißt lass es mich bitte wissen
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Mr.T
Beitrag 02.10.2017, 11:20
Beitrag #7


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Warum akzeptiert die FSST deinen AN nicht?


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InfoSchmaucher
Beitrag 02.10.2017, 11:25
Beitrag #8


Neuling


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Nich mal
Die fsst hat mich nicht nach AN gefragt und ich habe diese deswegen bisher niemandem vorgelegt. Man hat mit lediglich gesagt ich soll ein fäg machen ansonsten wird der antrag abgelehnt

Sollte noch mal heißen
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Mr.T
Beitrag 02.10.2017, 11:32
Beitrag #9


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Zitat (InfoSchmaucher @ 02.10.2017, 12:25) *
Die fsst hat mich nicht nach AN gefragt und ich habe diese deswegen bisher niemandem vorgelegt.
Dann wundert mich die Anordnung des äG nicht.


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InfoSchmaucher
Beitrag 02.10.2017, 11:41
Beitrag #10


Neuling


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Ich habe versucht die Angelegenheit persönlich zu besprechen. Man hat mich jedoch mehr oder weniger abgewiesen und gebeten mich an den Brief zu halten
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Mr.T
Beitrag 02.10.2017, 11:48
Beitrag #11


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Na denn. rolleyes.gif
Wie wurde eigentlich die Forderung des äG begründet, wenn du wegen Handel verurteilt wurdest und keinerlei Konsum festgestellt wurde?


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InfoSchmaucher
Beitrag 02.10.2017, 15:46
Beitrag #12


Neuling


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Ich weiß es um ehrlich zu sein nicht, offenbar reicht der Handel bzw Besitz von mehreren hundert Gramm dazu aus.

Nun denn dann melde ich mich für das fäg an und hoffe auf das beste. Bei mir hat sich seit dem konsumstop alles hervorragend entwickelt, so gut dass ich letztendlich froh drum bin dass es so weit kam. Ich denke der zuständige Arzt wird das auch erkennen und mir zugute heißen. Ich werde die negativen Testresultate zum Gespräch mitnehmen in der Hoffnung dass ich danach meinen Führerschein machen darf auch ohne mpu. Ich weiß bloß nicht inwiefern ich überhaupt einen zurückliegenden Konsum zugeben Muss, denn weder im Urteil noch in meiner akte steht etwas von Konsum. Letztendlich steht dort nur drinnen dass ich es wegen gewinnabsicht verkauft habe.

Was ich eventuell dazu erwähnen sollte, ich wurde davor schon einmal 2012 zu sozialstunden verurteilt,wegen dem Kauf von 8x1g
Japp, sowas wird in Bayern vor Gericht verhandelt. Jedenfalls könnte man hier unterstellen dass das ganze vlt über den Zeitraum von 2 Jahren ging und ich doch bestimmt mal selbst konsumiert hätte. Aber auch dort steht nichts von Konsum. Letztendlich beeinträchtigt mich doch das Handeln mit btm nicht in der fahrtüchtigkeit.

Eine Alternative wäre noch eventuell der Gang zum Anwalt der vlt argumentieren könnte dass keine der Delikte im Zusammenhang mit dem strassenverkehr steht allerdings habe ich die Befürchtung dass das dann dazu führt dass es ewig dauern wird bis ich mal beginnen kann und sofern ich hierfür den Anwalt nicht vom Staat bezahlt bekomme ich mir dann auch kein Geld spare. Ich hab nun meine gesamten Ferien Vollzeit gearbeitet damit ich endlich den Lappen machen kann und möchte ungern etwas davon verschwenden...
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Mr.T
Beitrag 02.10.2017, 16:26
Beitrag #13


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Zitat (InfoSchmaucher @ 02.10.2017, 16:46) *
Ich weiß es um ehrlich zu sein nicht, offenbar reicht der Handel bzw Besitz von mehreren hundert Gramm dazu aus.
Wenn das so ist, dann ist das so. huh.gif


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