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> Beschilderung von E-Ladesäulen, Anforderungen und falsche Lösungen
rapit
Beitrag 02.11.2018, 13:08
Beitrag #151


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Ich hatte vor einiger Zeit mal eine SVB wegen geplanter Beschilderungen neuer Ladesäulen angefragt.

Aus meiner Anfrage:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Artikel einer Tageszeitung las ich, dass die neuen Ladesäulen, die gerade errichtet werden, "für 2 Stunden" tagsüber, nachts unbeschränkt, Elektrofahrzeugen vorbehalten werden sollen.
Seither frage ich mich, wie Sie das Beschilderungstechnisch umsetzen wollen?
Ich habe ja diesbezüglich eine Vermutung: von oben nach unten Vz 314/315, darunter Zz 1010-66 (EmoG-Kfz-Piktogramm), darunter Zz 1040-32 (Parkscheibe 2 h), und darunter Zz 1042-31 (Zeitraumbeschränkung).
Liege ich da richtig?
Die im VzKat vorgesehenen Zeichen "Elektrofahrzeuge während der Ladedauer frei" sind ja nicht anordnungsfähig.

Also unter den Parkplatzschildern so:

(es folgen bei @ukr auf der HP "geklaute" graphische Darstellungen der Schilder)

Falls das geplant sein sollte, kann man ja beim Thema "Bewohnerparken" auf der Homepage der Stadt wunderbar nachlesen, wie die Verkehrsteilnehmer das zu verstehen haben:
1) Elektrofahrzeuge nach EmoG dürfen immer da parken, ohne Einschränkungen, also auch ohne Parkscheibe.
2) Andere Fahrzeuge (mit Verbrennungsmotor) dürfen da nur mit Parkscheibe, nur 2 h lang, parken.
3) Nachts und an Wochenenden gilt die Regelung nicht.

So erklären Sie es beim Bewohnerparken.*
So darf es der VT also auch bei den Ladesäulen verstehen.

Das ist doch aber Unsinn. Man kann doch nicht die Parkplätze an den Ladesäulen für Verbrenner freigeben, wenn diese eine Parkscheibe auslegen!

*Link zur Beschilderung beim Bewohnerparken mit Erklärung: http://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden...schilderung.php

Zitat von dort: "Das Haltverbot ist montags bis freitags zwischen 9 und 20 Uhr wirksam. Außerhalb dieser Zeit ist das Parken uneingeschränkt möglich. Unter Benutzung der Parkscheibe darf bis zu zwei Stunden geparkt werden. Bewohner mit Parkausweis sind von der Benutzung der Parkscheibe befreit und dürfen uneingeschränkt ihr Fahrzeug abstellen."


Nach einigen Wochen erhielt ich nun folgende Antwort:

Zitat
Guten Morgen Herr rapit,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Beschilderung an den E- Ladesäulen.

Durch Zusatzzeichen 1010-66 zu den Verkehrszeichen 314/315 können Flächen an den Ladestationen zu Gunsten von Fahrzeugen Elektroantieb, freigehalten werden.
Bei dieser Kombination dürfen ausschließlich Elektrofahrzeuge an diesen Ladesäulen und auch nur während des Ladevorgangs, stehen.
Die Höchstzeit beträgt dabei 2h und ist durch Auslegung der Parkscheibe nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

... Straßenverkehrsbehörde


Oder anders formuliert: "Lieber VT, such dir bitte das aus, was Dich gerade am meisten in Deinen Rechten beschneidet, MSDWGI, wir machen was wir wollen!"

Vor allen Dingen, dass man da gemäß Vz 1010-66 nur während des Ladevorganges stehen darf, finde ich interessant... ähm fragwürdig wäre das richtige Wort wallbash.gif


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ulm
Beitrag 02.11.2018, 14:10
Beitrag #152


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Naja, sie wissen halt nicht, was sie tun.
Wenn sie wirklich nur 314 + 1010-66 beschildern, dann ist es doch für Deine Zwecke perfekt.
Mit dem "E" am Ende Deines Kennzeichen würde ich dort parken "bis der Arzt kommt".

Ab dem dritten unberechtigten Knöllchen email an die Behördenleitung mit Hinweis auf die nächste Eskalationsstufe "regionale Medien". Dann ist auch irgendwann mal Hektik auf den Fluren angesagt...
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rapit
Beitrag 02.11.2018, 20:57
Beitrag #153


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Die regionalen Medien scheue ich aber ein wenig in dieser Sache. Am Ende ist mein Parkplatz immerfort zugeparkt, und wenn es ganz blöd läuft, muss ich so einen Falschparker auch noch verteidigen und bin erfolgreich. Neinnein, lass mal.

Ab dem dritten Knollen vielleicht eine Fortsetzungsfeststellungsklage.


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rapit
Beitrag 05.11.2018, 21:13
Beitrag #154


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Noch ein paar Schmankerl, die das www zu dem Thema zu bieten hat:

1) Links freier E-Ladeplatz, rechts nur für Carsharing. So ist es jedenfalls in Ubstadt-Weiher gewollt. Seit 2016.

2) Vz 365-65 mit Anfang und Ende und Parkboxen. (aus Menden, am Bahnhof).

laugh2.gif


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Liegeratte
Beitrag 05.11.2018, 21:19
Beitrag #155


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Hallo,

in Menden wird ganz großer Mist gebaut! Die Leute haben m.E. keine Ahnung, was sie tun!

Grüße
Andreas
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rapit
Beitrag 08.11.2018, 16:07
Beitrag #156


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Zitat (rapit @ 02.11.2018, 13:08) *
Aus meiner Anfrage:
Zitat
...Ich habe ja diesbezüglich eine Vermutung: von oben nach unten Vz 314/315, darunter Zz 1010-66 (EmoG-Kfz-Piktogramm), darunter Zz 1040-32 (Parkscheibe 2 h), und darunter Zz 1042-31 (Zeitraumbeschränkung).
Liege ich da richtig? ...


Update: ja, ich lag goldrichtig. crybaby.gif


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rapit
Beitrag 13.11.2018, 12:51
Beitrag #157


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think.gif Habe nochmal genauer hingeschaut. Ganz richtig lag ich nicht. Statt des offiziellen Zz 1010-66 befindet sich dort ein Kraftwagenpiktogramm mit einem erheblich kleineren, schräg nach rechts oben abgewinkelten Steckerchen crybaby.gif

Naja, das OA lässt jedenfalls auf Zuruf, es seien alle Ladeplätze von Verbrennern belegt, recht schnell abschleppen, so dass meist nach 1/2 Stunde ein Platz frei ist. Netter Service. Nach dem Abschleppen bleibt er auch erstmal frei, das spricht sich im Viertel nämlich rum. rolleyes.gif


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OWI2014
Beitrag 13.11.2018, 13:43
Beitrag #158


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Muss ich mir jetzt einen Kabel kaufen und eine Buchse fürs Auto. Dann bind ich mein Diesel an der Ladesäule fest smile.gif
Finde es aber nachwievor nicht gut, dass öffentliche Fläche plötzlich nur für bessere Menschen zur Verfügung stehen.

Fühle mich sehr diskriminiert, quasi an meinen Diesel-Glauben....... vielleicht sollte ich eine Glaubensgemeinschaft gründen, dann auf die Schiene "Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung"..... thread.gif
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rapit
Beitrag 13.11.2018, 14:09
Beitrag #159


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Nun, die "besseren Menschen" tragen eben zur Verbesserung der Luftqualität bei, meint man.

Andernorts macht man das für Bewohner (hier nicht, hier dürfen 2 Std. lang ja auch Nichtbewohner stehen).

Du musst das anders sehen: Der Parkraum wird verknappt. Das ist das gute Recht einer schadstoffbelasteten Kommune.
Und entgegen der Parkraumverknappung wird für diejenigen, die lokal schadstofffrei fahren können, als Dankeschön eine Parkerleichterung geschaffen.

Aber: Parkraum, der gewissen Fahrzeugarten vorbehalten ist, hatten wir schon immer. Es gibt z.B. oder und auch .
Regt sich doch auch keiner drüber auf? think.gif


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OWI2014
Beitrag 13.11.2018, 14:23
Beitrag #160


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Hab gelesen, dass ich wenn ich ein Zusatz E-Motor einbaue, was technisch sicher möglich (E-Moter und Lifepo4 Akku) wäre hätte ich quasi ein PluginHybrid (Vielleicht mit einer Einzelabnahme bei einer Prüforganisation) dann würde ich ein E-Kennzeichen bekommen whistling.gif
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rapit
Beitrag 13.11.2018, 14:31
Beitrag #161


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bleibt Dir doch unbenommen.

Nachtrag: mangels derzeitiger Hochlademöglichkeit von Fotos müsst Ihr b.a.w. mit einer Basteleigenkreation leben:

(Die taucht auf @ukr's HP gar nicht auf...) tongue.gif


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Reinheit
Beitrag 13.11.2018, 15:28
Beitrag #162


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Zitat (OWI2014 @ 13.11.2018, 14:23) *
Hab gelesen, dass ich wenn ich ein Zusatz E-Motor einbaue, was technisch sicher möglich (E-Moter und Lifepo4 Akku) wäre hätte ich quasi ein PluginHybrid (Vielleicht mit einer Einzelabnahme bei einer Prüforganisation) dann würde ich ein E-Kennzeichen bekommen whistling.gif
Soweit mir bekannt ist, muß vor Zuteilung eines E-Kennzeichens eine Bescheinigung des Herstellers/Importeurs vorliegen, daß das Fahrzeug eine elektrische Reichweite von mindestens 40 km hat. Hersteller wärest in diesem Fall imho Du. Dann mal los zum Prüfingenieur zur Einzelabnahme! So viel kann das ja nicht kosten. smile.gif


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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rapit
Beitrag 13.11.2018, 15:39
Beitrag #163


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Vielleicht reichen ja noch 30 km, wenn man auf die Verbrenner-Zulassung, vor dem 1.1.2018, abstellt...

An der nicht ganz so günstigen Einzelabnahme wird allerdings kein Weg vorbei führen rolleyes.gif

Eigentlich ein wenig schade. Denn der Luft ist es nun wirklich egal, ob die Batterien von Anfang an drin lagen oder später dazugepackt wurden. Und so lange es den Strom an den Ladesäulen umsonst gibt, fährt auch jeder, der kann, elektrisch. Passt doch.

Was luftgütemäßig alerdings etwas katastrophal ist, wenn immer erst ein Verbrennerfahrzeug mit einem dieselgetriebenen Abschleppwagen weggekrant werden muss. think.gif

Ich würde mir ja insoweit eine Befugnis wünschen, dass man das Abschleppen selbst veranlassen kann (mit anschließendem Zurückbehaltungsrecht, bis die Kosten gezahlt sind). Der Abgeschleppte würde sich eventuell sogar den Knollen sparen. OK, Waldformel, da kann er sich nicht ganz so sicher sein, eine Anzeige kann es jederzeit natürlich dennoch geben... whistling.gif
Aber ich könnte dann einen Abschlepper beauftragen, von dem ich weiß, dass er mit einem kleineren Benziner kommt.

Bei einigen Busbetrieben geht es ja mitunter auch...


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Reinheit
Beitrag 13.11.2018, 18:11
Beitrag #164


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Zitat (rapit @ 13.11.2018, 15:39) *
Vielleicht reichen ja noch 30 km, wenn man auf die Verbrenner-Zulassung, vor dem 1.1.2018, abstellt...

An der nicht ganz so günstigen Einzelabnahme wird allerdings kein Weg vorbei führen rolleyes.gif

Eigentlich ein wenig schade. ...
Wenn man betrachtet, aus welchen eigentlich nichtigen Gründen eine Betriebserlaubnis so alles erlöschen kann, paßt das ins Bild.
OT: warum dann allerdings die augenscheinlich unter falschen Voraussetzungen erteilten (und somit imho rechtswidrigen) Betriebserlaubnisse für die Schummeldiesel nicht schon lange zurückgenommen worden sind, wird mir wohl ewig ein Geheimnis bleiben. §§ 48 Abs. 2, Satz 2-3 VwVfG sprächen imho nicht dagegen, schlimmstenfalls §§ 48 Abs. 4 VwVfG.
Aber ich bin nur juristischer Laie.
/OT


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rapit
Beitrag 13.11.2018, 21:06
Beitrag #165


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Du, das bleibt einem auch als juristischer Nichtlaie ein Geheimnis... rolleyes.gif


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hk_do
Beitrag 13.11.2018, 23:37
Beitrag #166


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Eigentlich ist das ja doch etwas anders:

Der Betrüger (Hersteller) hat eine Typgenehmigung erteilt bekommen. Die ist ohnehin seit geraumer Zeit erloschen, weil man Euro 5 nicht mehr erstzulassen kann.

Weil das Einzelfahrzeug einem genehmigten Typ entsprach, hat jeder einzelne Halter bei der Erstzulassung eine Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug erteilt bekommen. Das ist aber ein begünstigender Verwaltungsakt, und da der Halter ja selber nichts verbotenes getan hat und im übrigen gutgläubig dem Hersteller vertraut hat, kann man diese Betriebserlaubnis auch nicht mal eben so zurückziehen.

Trotzdem hat man aber einen Nachtrag zur Typgenehmigung erlassen, der die Teilnahme an den Rückrufaktion vorschreibt. Wer nun als (aktueller) Halter diese Rückrufaktion nicht mitmacht, dem wird nach Ablauf von 18 Monaten tatsächlich der Betrieb des Fahrzeugs untersagt. Es ist also nicht so, dass man mit dem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug nun einfach so für alle Zeiten weiterfahren darf.

Ganz im Gegenteil übrigens zu der auch nicht ganz kleinen Serie nicht (ausreichend) wirksamer Partikelfilter, die vor knapp 10 Jahren aufgeflogen ist. Da gab es zwar auch einen Widerruf der ABE und eine für den Endkunden kostenlose Umtauschaktion. Die war allerdings freiwillig, wer nicht mitgemacht hat darf auch weiterhin mit dem nicht vorschriftsmäßigen PMS fahren. Auch in die Umweltzone.

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Reinheit
Beitrag 13.11.2018, 23:39
Beitrag #167


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@ rapit: danke; dann bin ich ja gar nicht allein ….
wink.gif
Oh, mir fallen gerade zwei Totschlagargumente ein, warum vielleicht: Arbeitsplätze und SHV (share holder value)!
sad.gif


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Reinheit
Beitrag 14.11.2018, 00:13
Beitrag #168


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Zitat (hk_do @ 13.11.2018, 23:37) *
Eigentlich ist das ja doch etwas anders:
Der Betrüger (Hersteller) hat eine Typgenehmigung erteilt bekommen. Die ist ohnehin seit geraumer Zeit erloschen, weil man Euro 5 nicht mehr erstzulassen kann.
Weil das Einzelfahrzeug einem genehmigten Typ entsprach, hat jeder einzelne Halter bei der Erstzulassung eine Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug erteilt bekommen.
Mal weiter im OT: Soweit ich weiß, wird die Betriebserlaubnis dem Hersteller (in Form einer Typgenehmigung) erteilt. Dem sollte sie imho rückwirkend entzogen werden. (Da der Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig war, handelt es sich um eine Rücknahme, nicht um eine Aufhebung.) Wie er sich dann mit seinen Kunden einigt, die nun ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum nutzen dürfen, ist seine Sache.
Zitat
Weil das Einzelfahrzeug einem genehmigten Typ entsprach, hat jeder einzelne Halter bei der Erstzulassung eine Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug erteilt bekommen.
Der Halter hat, wenn ich mich nicht irre, keine Betriebserlaubnis, sondern bei der Anmeldung eine Zulassung (zum Straßenverkehr) bekommen.
Zitat
…, und da der Halter ja selber nichts verbotenes getan hat und im übrigen gutgläubig dem Hersteller vertraut hat, kann man diese Betriebserlaubnis auch nicht mal eben so zurückziehen.
Die Kunden sind Opfer von Betrügern geworden. Dafür gibt es jetzt doch die Musterfeststellungsklage.
Zitat
Trotzdem hat man aber einen Nachtrag zur Typgenehmigung erlassen, der die Teilnahme an den Rückrufaktion vorschreibt. Wer nun als (aktueller) Halter diese Rückrufaktion nicht mitmacht, dem wird nach Ablauf von 18 Monaten tatsächlich der Betrieb des Fahrzeugs untersagt. Es ist also nicht so, dass man mit dem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug nun einfach so für alle Zeiten weiterfahren darf.
Doch, er darf ggf. weiter mit einem nicht den geltenden Vorschriften entsprechenden Fahrzeug fahren, denn es gibt genügend Untersuchungen, die beweisen, daß auch nach der Nachrüstung zu viele Fahrzeuge die Grenzwerte nicht einhalten; nur beinahe. Das klingt wie: ein bißchen schwanger. ranting.gif


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hk_do
Beitrag 14.11.2018, 23:12
Beitrag #169


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Zitat (Reinheit @ 14.11.2018, 00:13) *
Der Halter hat, wenn ich mich nicht irre, keine Betriebserlaubnis, sondern bei der Anmeldung eine Zulassung (zum Straßenverkehr) bekommen.


Das wäre praktisch, dann könnte nach §19(2) für das Einzelfahrzeug auch keine BE erlöschen :-)

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Reinheit
Beitrag 15.11.2018, 00:22
Beitrag #170


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Ich konnte nur in der StVZO etwas finden, das einschlägig sein könnte. Da steht in § 19, (2):
Zitat
… (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. …

Wenn eine Betriebserlaubnis entzogen wurde, erlischt sie. Wenn dann die Betriebserlaubnis erloschen ist, hat die Zulassung keine Rechtsgrundlage mehr und ist aufzuheben. Für alle Fahrzeuge, die aufgrund dieser Betriebserlaubnis eine Zulassung erhalten haben.
Doch nicht so praktisch für den Halter. Schade.


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hk_do
Beitrag 15.11.2018, 11:46
Beitrag #171


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Wenn also ein Golf-Fahrer sein Auto illegal verändert und deshalb nach 19(2) die BE erlischt dürfen schlagartig alle Gölfe nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen? think.gif

Nein, ich bin mir ziemlich sicher, dass der Gesetzgeber da eine BE des einzelnen Fahrzeugs meinte wavey.gif
:

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SeriousSam
Beitrag 15.11.2018, 13:47
Beitrag #172


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Aus dem Verkehrslexikon:

Zitat
Es gibt drei Arten der Betriebserlaubnis:

- für Typenfahrzeuge
- für Einzelfahrzeuge
- für Fahrzeugteile


Imho wird ersteres auch EG-Typengenehmigung genannt, das Zweite Zulassung.

wavey.gif
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hk_do
Beitrag 15.11.2018, 14:39
Beitrag #173


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Die Auflistung ist gut, die kann sich jeder aus auslegen wie er es mag rolleyes.gif
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rapit
Beitrag 10.12.2018, 17:11
Beitrag #174


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Man verzeihe mir ein kurzes offtopic.gif

Ich bin ja sowas von ranting.gif

Wollte heute an einer Ladesäule "tanken", da wurde mit trotz 314+1010-66 der Platz von einem Verbrennerauto "weggeschnappt". Die Fharerin wollte auch trotz freundlichen Hinweises den Platz nicht wieder frei machen.
Während des Versuchs, die kommunale Verkehrspolizei telefonisch zu kontaktieren, damit man die Dame beknollen und abschleppen lassen möge, was nicht gelang (Dauerbesetzt), wurde der links daneben liegende Schrägparker frei, offiziell parkscheinpflichtig.
Rückwärts einrangiert reichte mein Kabel gerade so bis zur Ladestation.

Parkscheibe ausgelegt.
Nicht zuletzt, weil unsere Stadtverordneten ohnehin am 6.9.18 schon beschlossen haben, E-Fahrzeuge sollten künftig im Parkscheinbereich kostenlos mit Parkscheibe parken dürfen.
Seither bastelt das Rechtsamt an einer Umsetzung, wie man die Parkgebührenordnung ändern könnte... und bekommt es wohl nicht auf die Reihe... wallbash.gif

Nach anderthalb Stunden hat mir doch tatsächlich einer einen Knollen drangehängt!
ranting.gif ranting.gif ranting.gif
Jaja, rein formal gesehen, ...
Ich ärgere mich jetzt aber trotzdem!!!!!!!

So, jetzt geht's schon besser.

Einem als ich ankam zufällig anwesenden Hilfspolizisten tat das ganze ernsthaft leid. Er war regelrecht verdutzt, dass sein (in dem Moment irgendwohin entschwundener) Kollege mir das Ticket verpasst hatte, und schilderte mir noch vom erfolgten Gespräch, dass er vorgeschlagen habe, das sein zu lassen, weil man an den schon wieder von zwei Verbrennern besetzten Ladeplätzen und meinem Kabel den Grund meiner Notlösung ja erahnen könne.
Er konnte die Sache aber nicht rausnehmen, das könne nur der Kollege an seinem Gerät, der aber nicht mehr vor Ort war.

Abschleppen? Hm, ja, also, derzeit seien für ganz Wiesbaden nur 3 Abschleppwagen für das Ordnungsamt verfügbar. Das reiche nichtmal für starke Behinderungen im absoluten Haltverbot... blink.gif

ranting.gif crybaby.gif ranting.gif crybaby.gif


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Reinheit
Beitrag 11.12.2018, 00:46
Beitrag #175


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Ich wünsche Dir, Du hättest etwas ähnliches wie dieser Australier hier veranstalten können … smile.gif
Hatte denn die blockierende Dame bzw. ihr Kfz wenigstens auch einen Knollen, wo der Hilfspolizist ja schon mal da war?


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Explosiv
Beitrag 11.12.2018, 09:07
Beitrag #176


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Danke für den Link, wirklich köstlich.
Und ja, hoffentlich haben die ignoranten Falschparker wenigstens Knöllchen mit Zuschlag für Behinderung bekommen, im Falle der Dame noch zusätzliche Verdoppelung wegen Vorsatz.


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rapit
Beitrag 11.12.2018, 11:15
Beitrag #177


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Haben sie.

Ich habe ja eine Mailadresse der Verwarngeldstelle...

Und ja, der nette Polizist hat die bei Abholung falsch stehenden auch mit Behinderung verwarnt.


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Reinheit
Beitrag 12.12.2018, 01:12
Beitrag #178


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Das ist geeignet, meinen Glauben an die Gerechtigkeit im Leben zu stärken.
Instant Karma eben (with a little help). smile.gif


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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rapit
Beitrag 07.01.2019, 13:50
Beitrag #179


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Für @ukr's Sammlung.

Das Zz mit dem schrägen Stecker wurde aber wegen eines leicht querulatorisch veranlagten VP'lers flugs stadtweit gegen ein korrektes Symbol getauscht.


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rapit
Beitrag 21.01.2019, 13:46
Beitrag #180


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Interessantes Gespräch mit einer Überwachungskraft: "Wir sind so geschult worden, dass man bei dem Stecker-Zz [Anm.: auf obigen Bild rechts] nur stehen darf, wenn an der Ladesäule geladen wird."
Aber da kamen komischerweise sooo viele Widersprüche, die alle erfolgreich waren, dass die meisten von uns E-Fahrzeuge dort nicht mehr beknollen.

Na sowas... Wie kommt's? rofl1.gif


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ulm
Beitrag 21.01.2019, 14:09
Beitrag #181


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Tja, da hätte der Dozent vielleicht vor seiner Schulung besser mal ins Gesetz geschaut? whistling.gif
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rapit
Beitrag 21.01.2019, 15:29
Beitrag #182


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Der Duzent whistling.gif hat wohl geschult, was die Stadt gewollt hat...

Ich habe ja von der Leiterin der SVB auf meinen Hinweis hin, dass die wahrscheinlich beabsichtigte Beschidlerung problematisch sei, eine belehrende Antwort bekommen, dass ich keine Ahnung hätte, das Piktogramm hätte eben jene Bedeutung, dass man da nur zum Laden stehen dürfe.
Und die Parkscheibe beschränke das (die Ladetätigkeit) eindeutig auf höchstens zwei Stunden.
Und selbstverständlich nehme das Zeiten-Zz ganz unten nur in Bezug auf die Parkscheibenregelung!

wallbash.gif


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ulm
Beitrag 21.01.2019, 15:35
Beitrag #183


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Ladetätigkeit? think.gif
Sie meinte bestimmt Zeichen 286... whistling.gif
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rapit
Beitrag 21.01.2019, 15:43
Beitrag #184


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no.gif
Zitat (rapit @ 02.11.2018, 13:08) *
Zitat
Guten Morgen Herr rapit,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Beschilderung an den E- Ladesäulen.

Durch Zusatzzeichen 1010-66 zu den Verkehrszeichen 314/315 können Flächen an den Ladestationen zu Gunsten von Fahrzeugen Elektroantieb, freigehalten werden.
Bei dieser Kombination dürfen ausschließlich Elektrofahrzeuge an diesen Ladesäulen und auch nur während des Ladevorgangs, stehen.


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ulm
Beitrag 21.01.2019, 15:47
Beitrag #185


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Du hast doch bestimmt um eine Rechtsgrundlage für diese steile These gebeten?
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rapit
Beitrag 21.01.2019, 15:53
Beitrag #186


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no.gif damit sich die Beschildarung ändert? Und ich dann einem Richtter erklären müsste, dass Vz 1050-32 nicht anordnungsfähig ist? Neee!
Ich warte lieber ein Beknoll'n nach 3-stündigem Beparken einer Ladesäule ab und widerspreche mit Erfolgsgaranthie*
* ob Schreibfeeler verhintern, dassdie Fohrensoftwär Automatiklinkß settsd?


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ukr
Beitrag 27.02.2019, 18:50
Beitrag #187


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Hatten wir das schon:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/...8.html?nn=12830

Fazit in Sachen Beschilderung: Alles großer Mist!
...und ich muss meine Seite anpassen, denn "während des Ladevorgangs" geht nach Emog garnicht. whistling.gif
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ukr
Beitrag 29.03.2019, 21:50
Beitrag #188


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Aua:

https://www.nrwz.de/rottweil/verkehrsrechts...at-recht/226052

...so ein Beispiel fehlt mir noch laugh2.gif
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ulm
Beitrag 29.03.2019, 22:15
Beitrag #189


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Nicht nur die Beschilderung macht "aua", auch die zitierte Diskussion.
Ich will dem Rechtsanwalt ja nicht wehtun, aber seine Antworten sind immer knapp am "richtig" vorbei.
Ein Blick ins Verkehrsportal würde ihn staunen lassen...
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ukr
Beitrag 29.03.2019, 22:32
Beitrag #190


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Der Witz ist noch, dass es sich dort offenbar um einen Gehweg handelt. whistling.gif
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dopero
Beitrag 30.03.2019, 17:07
Beitrag #191


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Darf man sich jetzt als Experte im Verkehrsrecht bezeichnen wenn man das u.a. auch macht?


Die Beschilderung bleibt auf jeden Fall seltsam.
Das ist ja nur ein Parkplatz während eines Ladevorganges. Ab dem Abstellen bis zum Beginn des Ladevorganges ist es auch für Elektrofahrzeuge nicht erlaubt.
Müsste man zuerst auf der Fahrbahn anhalten, das Fahrzeug an die Ladesäule anschließen und dann mit dem ladenden Fahrzeug auf den Parkplatz rangieren, um der Beschilderung genüge zu tun? whistling.gif
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SeriousSam
Beitrag 30.03.2019, 17:17
Beitrag #192


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So kleinlich würde ich nicht sein, das wäre beim "Parken nur mit Parkschein" sonst ja auch nicht anders wink.gif
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ukr
Beitrag 07.04.2019, 21:57
Beitrag #193


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Hatten wir dieses Urteil schon: 2 k 7467/17 think.gif

Dort wird klargestellt, dass sich im Falle mehrerer ZZ die Zusatzzeichen auf die Zusatzzeichen darüber beziehen, aber nicht zusammen auf das Hauptzeichen.
Gegenstand des Urteils ist die bisherige Hamburger Beschilderung von Ladesäulen.

...meine Website (bevor es den Artikel zu Ladesäulen gab) wird im Urteil auch benannt. laugh2.gif
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janr
Beitrag 07.04.2019, 23:06
Beitrag #194


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Service-Link: Urteil pdf 16 Seiten

Da gehts um 314 mit ZZ-E-FZe drunter ZZ-2h und da drunter ZZ-werktags ... von ... bis.

Netter Satz:
Zitat
...
§ 39 Abs. 3 S. 3 StVO besage, dass Zusatzzeichen unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht seien. Ein unter mehreren Verkehrszeichen
angebrachtes Zusatzzeichen beziehe sich daher nur auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen. Die Verkehrszeichenkombination sei daher eindeutig und ließe keinen Spielraum für weitere Deutungsmöglichkeiten offen. Das Zusatzzeichen mit der Beschränkung der Parkzeit auf zwei Stunden, nachzuweisen durch Auslegen einer Parkscheibe, beziehe sich auf die Parkbeschränkung zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge und das Zusatzzeichen mit der zeitlichen Einschränkung „werktags 9-20 Uhr“ beziehe sich wiederum auf die Beschränkung der Parkzeit auf zwei Stunden, nicht jedoch
auf die Beschränkung der Parkerlaubnis auf elektrisch betriebene Fahrzeuge.
...
Meine Lesart wavey.gif laugh2.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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ukr
Beitrag 08.04.2019, 06:10
Beitrag #195


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In Jena hat man bei dieser Beschilderung:





das "frei" abgekratzt - vermutlich um eine Beschränkung auf Bewohner während der "Nacht" zu erwirken.
Was das tagsüber bedeutet, sollte klar sein. whistling.gif
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rapit
Beitrag 08.04.2019, 11:39
Beitrag #196


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In Wiesbaden hat man es überklebt, um teurer Beknollen zu können... whistling.gif

Weil es teurer ist, auf echten Bewohnerparkplätzen zu parken, als nur die Parkscheibe nicht auszulegen (bzw. im Jenaer Fall den Parkschein) mad.gif


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Michael07
Beitrag 06.05.2019, 11:27
Beitrag #197


Neuling
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Welche Beschilderung wäre denn nun gesetzeskonform und nicht juristisch anfechtbar?

Habe mir auch die Seite zu der Beschilderung von Ladesäulen von ukr angeschaut. Dort steht ja, dass die Beschilderung nach StVG umstritten ist..

Hat sich daran mittlerweile etwas geändert?

In meiner Stadt ist auch eine Ladestation ausgewiesen. Die Beschilderung dort lautet:




Müsste das ZZ 1050-32 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" dann durch das ZZ 1010-66 ausgetauscht werden, damit die Beschilderung gesetzeskonform und nicht juristisch anfechtbar wäre?

Vielen Dank für Antworten.


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ukr
Beitrag 06.05.2019, 16:12
Beitrag #198


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Wirklich 100% wasserdicht ist nur die Beschilderung nach EmoG (Steckerauto).
In diesem Fall ist allerdings der Ladevorgang nicht vorgeschrieben, sondern es handelt sich um reine Parkplätze mit Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen dürfen allerdings auf den Stellflächen nicht parken und damit auch nicht laden.
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emscherblick
Beitrag 23.05.2019, 21:28
Beitrag #199


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Ich kann noch eine neue Beschilderung beisteuern. Zumindest scheint hier klar zu sein, worauf sich die Parkscheibenregelung bezieht:
Zeichen 314 und ZZ 1010-66 sind auf einer Trägertafel. Das Zusatzzeichen mit der Parkscheibe sowie Geltungszeitraum und -dauer darunter.
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justanobi
Beitrag 24.05.2019, 10:02
Beitrag #200


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https://www.mapillary.com/app/?lat=51.48568...2405&zoom=1 (unterm Aufkleber steht Frei)

Hier dürften dann ja nur noch LKW während des Ladevorgangs durchfahren. Zu mindestens nach der Auslegung einiger Stvb. Gilt das PKW Symbol überhaupt für LKW? Ok habe auch noch nie einen E-LKW hier gesehen. Daher ist der Kreis der Betroffen gleich 0.
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