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> Beschilderung von E-Ladesäulen, Anforderungen und falsche Lösungen
ukr
Beitrag 12.02.2018, 17:38
Beitrag #101


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Beschilderung
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rapit
Beitrag 12.02.2018, 21:08
Beitrag #102


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Da der Ort angegeben ist, findet man auch Fotos im Netz, und demnach steht da



Demnach braucht es da kein "E". whistling.gif


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ukr
Beitrag 18.02.2018, 15:07
Beitrag #103


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Was gilt eigentlich hier:





think.gif
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Explosiv
Beitrag 18.02.2018, 19:47
Beitrag #104


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Beides laugh2.gif


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rapit
Beitrag 18.02.2018, 21:08
Beitrag #105


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Zitat (ukr @ 18.02.2018, 15:07) *
Was gilt eigentlich hier:




Das ist einfach:
- Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen da parken.
- Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen nur während des Ladens.


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ukr
Beitrag 18.02.2018, 21:15
Beitrag #106


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Dachte ich mir schon... laugh2.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.02.2018, 21:20
Beitrag #107





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Das Kabel-mit-Stecker-Auto ist aber eine Teilmenge der Elektrofahrzeuge. Also dürfen auch die mit E-Kennzeichen nur während des Ladevorgangs parken.
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rapit
Beitrag 18.02.2018, 23:18
Beitrag #108


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Teilmenge? Jaja, also dürfen hier nur LKW?




rolleyes.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.02.2018, 01:39
Beitrag #109





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Das ist doch ein unpassender Vergleich. Bei der Beschilderung weiter oben haben die beiden Zusatzzeichen jeweils unterschiedliche Bedeutungen. Bei deinem Beispiel sind die Auswirkungen die selben, nämlich eine Parkerlaubnis für die jeweiligen Fahrzeugarten.
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rapit
Beitrag 19.02.2018, 11:16
Beitrag #110


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Zitat (Georg_g @ 19.02.2018, 01:39) *
Bei deinem Beispiel sind die Auswirkungen die selben, nämlich eine Parkerlaubnis für die jeweiligen Fahrzeugarten.

So, und das wären? Obermenge: Kraftwagen, Teilmenge: Lastkraftwagen.

Aber wenn Du meinst, dann nimm doch folgendes Praxisbeispiel:





Da dürfen also nur Bewohner, aber die nur mit Parkscheibe 2 Stunden parken?

Die Zz kannst Du nach Belieben in ihrer Position wechseln. Gibt es beides.


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ukr
Beitrag 19.02.2018, 11:19
Beitrag #111


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In Weimar gibt es z.B. sowas hier:





Und damit ist "oder" gemeint whistling.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.02.2018, 18:14
Beitrag #112





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Zitat (rapit @ 19.02.2018, 11:16) *
Da dürfen also nur Bewohner, aber die nur mit Parkscheibe 2 Stunden parken?

Ja, ist so. Da das Bewohner-ZZ kein "frei" enthält ist es offenbar keine Ausnahme von der Parkscheibenpflicht. Aber auch das hat nur noch bedingt mit der oben gezeigten Beschilderung einer Ladesäule zu tun.
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rapit
Beitrag 19.02.2018, 21:14
Beitrag #113


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Zitat (Georg_g @ 19.02.2018, 18:14) *
Da das Bewohner-ZZ kein "frei" enthält ist es offenbar keine Ausnahme von der Parkscheibenpflicht.

Verflixt, jetzt hat eine Landeshauptstadt wegen eines nörgelnden Anwaltes gerade auf allen Zz das "frei" überklebt, jetzt soll das wieder nicht richtig sein? Du bist aber gemein. whistling.gif laugh2.gif
Ok, auf fast allen, mindestens 3 haben sie vergessen.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.02.2018, 21:20
Beitrag #114





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Tja, da müsste man mal den nörgelnden Anwalt fragen, warum er das "frei" moniert hat. Unter der Annahme, dass ich den gewollten Regelungsinhalt richtig erfasst habe, sehe ich die Variante mit "frei" als die richtige an.
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rapit
Beitrag 19.02.2018, 23:54
Beitrag #115


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Der hat das eigentlich nur unter 315ern moniert...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.02.2018, 00:31
Beitrag #116





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Na dann hat er ja recht, der Nörgler.
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ulm
Beitrag 27.03.2018, 15:34
Beitrag #117


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Schwäbisch Gmünd:
Angehängte Datei  180321_3578.jpg ( 189.93KB ) Anzahl der Downloads: 4


Selbstverständlich befindet sich das alles auf einem Seitenstreifen narr.gif
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rapit
Beitrag 27.03.2018, 15:37
Beitrag #118


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Ups, gehört wohl hierher: Niedlich: Ausschnitt:


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rapit
Beitrag 07.04.2018, 20:56
Beitrag #119


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Bis auf die Bodenmalerei recht schönes Beispiel aus Mainz:

Da das Laden dort kostenlos ist, wird man eher kein ein E-Auto ohne Ladekabel dort sehen.

Ohne Ladekabel kann man nämlich auch mit Parkscheibe kostenlos auf den angrenzenden Parkscheinplätzen parken, wenn man ein "E" am Ende des Kennzeichens führt.

Und, naja, fast... wink.gif


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ukr
Beitrag 20.06.2018, 22:39
Beitrag #120


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https://ru.muenchen.de/2018/86/Neue-Beschil...desaeulen-78334

...kann das mal jemand fotografieren?
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bicionado
Beitrag 20.06.2018, 22:43
Beitrag #121


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Eventuell. Habe ich auf jeden Fall schon vor kurzem gesehen und mich gefragt, was ein "Ladezustand" sein soll. Reicht 1% Akku zum Parken aus?
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ukr
Beitrag 20.06.2018, 22:58
Beitrag #122


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Eben. Es mag zwar schwierig sein, mit einem kurzen Wort den Unterschied zwischen elektrischem Laden und "konventionellem" Be- und Entladen zu verdeutlichen - aber eine Notwendigkeit, das Fahrzeug vor Ort (elektrisch) zu laden sehe ich in diesem Begriff nicht. Wenn der Akku 41% hat, ist das ein Ladezustand.

...oder ein Entladezustand? Glas halb voll / halb leer? laugh2.gif whistling.gif

Vermutlich hat man aber in München festgestellt, dass Haltverbot und Parkscheibenpflicht rechtlich nicht geht.
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Baghira
Beitrag 21.06.2018, 09:24
Beitrag #123


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Mir ist eine Ladesäule auf dem Parkplatz aufgefallen, der von Fair Parken betrieben wird. Normal darf man dort 3 Stunden mit Parkscheibe parken,
die E Säule ist auf 1 Stunde begrenzt.Was gilt denn nu? Oder muss der E Fahrer nach einer Stunde das Auto auf einem normalen Parkplatz umparken?Würde das Eine Stunden Parken auch gelten, wenn man das auf einem normalen Parkplatz aus lädt?





--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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haschee
Beitrag 21.06.2018, 12:41
Beitrag #124


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(nur) 1 Stunde laden.
(aber) 3 Stunden parken.
Kein Umparken.


thread.gif

Nee keine Ahnung. Müßte man die fragen was sie denn meinen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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ukr
Beitrag 19.07.2018, 21:04
Beitrag #125


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Vorschau auf die neue Seite. Hinweise sind wie immer willkommen! wavey.gif

http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/...destationen.htm
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rapit
Beitrag 19.07.2018, 21:30
Beitrag #126


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Da hatte ich doch noch was: in größer
Und aus Limburg: in größer

Niedlich finde ich das Steckerschild in Idstein:


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SeriousSam
Beitrag 19.07.2018, 21:32
Beitrag #127


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Sehr ausführlich thumbup.gif

Im Abschnitt wo es um Probleme mit mehr als 2 ZZ geht ist dir das Wort Parkscheinpflicht statt Parkscheibenpflicht reingerutscht (Im Absatz unter dem Beispiel aus München) wink.gif


PS: Wenn jemand im Goingelectric Forum angemeldet ist (und @ukr nichts dagegen hat) könnte der Link auch hier gepostet werden. Im zugehörigen Pranger finden sich immer wieder Schilderkombis wie sie nicht sein sollten.
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zobi
Beitrag 19.07.2018, 21:40
Beitrag #128


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@UKR, ich maile dir im lauf der nächsten Woche paar Bilder diverser Ladesäulen.
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rapit
Beitrag 19.07.2018, 21:47
Beitrag #129


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Zitat (ukr @ 19.07.2018, 22:04) *
Hinweise sind wie immer willkommen! wavey.gif

Ich finde Deine Deutung bezüglich des Parkscheibenproblems nicht richtig (habe da meine Meinung vor einiger Zeit geändert)

Meiner Meinung nach kann kein Vergleich zur unsinnigen Kombination Bewohnerparken + Parkscheibenpflicht getroffen werden, weil die Fahrzeugbeschränkung für E-Fahrzeuge gesehen muss wie andere Fahrzeugbeschränkungen. Und nicht wie bei Beschränkung auf einen Personenkreis.

Die Kombination 314/315 + 1010-50 ff. + 1040-32 halte ich für eindeutig. Hier können und sollen einfach alle Zz-Beschränkungen erfüllt werden.

Was ja bei Bewohnerparkplätzen gerade nicht der Fall ist, da sollen ja mit Parkscheibe Nichtbewohner parken dürfen.
Der Bewohner-Irrsinn führt aber nicht zur Unbeachtlichkeit der Fahrzeugart + Parkzeitbeschränkung.

Und dass gemeinsame Parkplätze verschiedener Fahrzeugarten (z.B. LKW+Bus-Parkplatz) statt mit einem Zz, auf dem beide Piktogramme vereint sind, mit zwei Einzel-Zz beschildat werden, führt auch noch nicht zur Unverständlichkeit bei korrekter Kombination (Fahrzeugart plus Parkzeit). wavey.gif


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ukr
Beitrag 19.07.2018, 21:58
Beitrag #130


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Zitat (rapit @ 19.07.2018, 22:47) *
Ich finde Deine Deutung bezüglich des Parkscheibenproblems nicht richtig (habe da meine Meinung vor einiger Zeit geändert)
Diese Deutung ist vielleicht nicht richtig, aber wichtig - denn diesen Kram gibt es ja da draussen. Nicht mehr in der Stadt, wo ich es aufgenommen habe, aber z.B. in ähnlicher Form in Weimar. Diese Stadt ist voll mit "entweder/oder" Beschilderungen.

Zitat (SeriousSam @ 19.07.2018, 22:32) *
Im Abschnitt wo es um Probleme mit mehr als 2 ZZ geht ist dir das Wort Parkscheinpflicht statt Parkscheibenpflicht reingerutscht (Im Absatz unter dem Beispiel aus München) wink.gif
Danke!

Zitat (zobi @ 19.07.2018, 22:40) *
@UKR, ich maile dir im lauf der nächsten Woche paar Bilder diverser Ladesäulen.
Danke!
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ukr
Beitrag 20.07.2018, 07:10
Beitrag #131


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Übrigens sagt das BMVI zu dieser Kombination:






Zitat (BMVI)
Die Einführung eines neuen Zusatzzeichens ist nicht angezeigt. Die Ihnen aus der Praxis anscheinend geläufige Kombination von Zusatzzeichen nach StVG und EmoG ist zwar in der Tat unzulässig. Die vorhandenen Kennzeichnungsmöglichkeiten genügen aber dennoch, um die denkbaren Konstellationen der Kennzeichnungen von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge abzudecken. Für den von Ihnen angesprochenen Fall, in dem ein Parkplatz unter Fördergesichtspunkten Elektrofahrzeugen beschränkt für den Zeitraum des Ladevorgangs zugewiesen werden soll, ist die Zeichenkombination von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-66 mit einem freitextlichen Zusatzzeichen bspw. „während des Ladevorgangs“ möglich und ausreichend.


laugh2.gif Ich hatte gefragt, ob die Aufnahme weiterer Zusatzzeichen nach EmoG geplant ist - z.B. nach dem Vorbild von Stuttgart: Fotolink, Stuttgarter Zeitung
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ukr
Beitrag 02.08.2018, 12:56
Beitrag #132


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Wie seht ihr eigentlich folgenden Tatvorwurf:

- 101060: "Sie behinderten durch Parken andere",
- §1 Abs. 2, §49 StV=, §24 StVG
- Konkretisierung: "Keine Ladetätigkeit erkennbar an der Ladestation für E-Autos",

Kann man allein durch das Vorhandensein einer Ladesäule (ohne Beschilderung) einen Verstoß nach §1 StVO konstruieren? think.gif
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rapit
Beitrag 02.08.2018, 13:06
Beitrag #133


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Nein.


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ukr
Beitrag 02.08.2018, 13:12
Beitrag #134


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Wäre auch meine Einschätzung. Wird aber offenbar so gemacht. whistling.gif

Link zur Örtlichkeit narr.gif
Stellplatz
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rapit
Beitrag 02.08.2018, 13:27
Beitrag #135


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Komisch, wenn ein LKW vor meinem Küchenfenster parkt und ich kein Licht mehr bekomme, ist das kein Verstoß gegen § 1. Da bin ich doch auch "anderer", und "mehr als nach den Umständen unvermeidbar" ist es auch, er könnte ja vor dem Rathaus parken oder wasweißichwo.

Aber im Ergebnis ist es natürlich korrekt, weil mein Lichteinfall ins Küchenfenster genausowenig mit den Fragen der Verkehrsteilnahme zu tun hat, wie das Betanken eines Fahrzeuges.

Das geschieht, seit eh und je, abseits der Straßen.

Ohh, mir kommt gerade noch ein besseres Beispiel, den Temperaturen angemessen: Parken vor einem Getränkeshop ohne da was zu kaufen, so dass die Kunden die Wasserkisten 150 m weiter zum nächsten Parkplatz schleppen müssen... Wie egoistisch-rücksichtslos whistling.gif

Zitat (ukr @ 02.08.2018, 14:12) *

Und da darf man trotz Zonenhaltverbot parken/sein E-Fahrzeug aufladen, weil? think.gif

Und welche Relevanz hat das Messingschild "Parkschein auslegen"?? blink.gif

By the way, Netzfund: eigentlich sehr nett für Deine beabsichtigte Sammlung. Wäre das ein wirksames HV, wären auch E-Fahrzeuge nicht ausgenommen laugh2.gif


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janr
Beitrag 02.08.2018, 13:47
Beitrag #136


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Zitat (rapit @ 02.08.2018, 14:27) *
...
Zitat (ukr @ 02.08.2018, 14:12) *

Und da darf man trotz Zonenhaltverbot parken/sein E-Fahrzeug aufladen, weil? think.gif ...
Ich würde sagen, weil dies ein privater Stellplatz ist? think.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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ukr
Beitrag 02.08.2018, 13:53
Beitrag #137


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Zitat (rapit @ 02.08.2018, 14:27) *
Und da darf man trotz Zonenhaltverbot parken/sein E-Fahrzeug aufladen, weil? think.gif

Weil Ostsee (dort wo Beschilderungen selbst die in Berlin toppen)
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janr
Beitrag 02.08.2018, 13:57
Beitrag #138


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Der Name "alte Tankstelle" macht es irgendwie doch zur privaten Stellfläche.
Ein Zonenhaltverbot gilt ja auch nicht auf einer echten Tankstelle.
think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 02.08.2018, 14:08
Beitrag #139


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Zitat (ukr @ 02.08.2018, 14:53) *
Weil Ostsee (dort wo Beschilderungen selbst die in Berlin toppen)

blink.gif
Zitat
"Ladende E-Autos ziehen KEIN Parkticket. Die Parkgebühren werden zusammen mit den Stromkosten über die Ladekarte abgerechnet. Ladende E-Autos zahlen einen reduzierten Tarif von 1 Euro pro angefangene Stunde."


Was passiert dort, wenn ich einfach, ohne Ladekarte, den Stecker in die Buchse stecke, und es sieht nur so aus, als lade ich? think.gif

Und: Auf dem Messingschild steht doch "Parkschein auslegen"? Ja watt denn nu'? wacko.gif

Und: Woher weiß ich denn, wo genau ich mein E-Fahrzeug hinstellen soll? Ich habe nämlich eine recht lange Leitung*.

Wenn ich weiter weg stehe, bekommt dann einer, der sich zwischen mich und Ladestation stellt, einen Knollen?
Spätestens, wenn ich weg bin und er länger als ich da steht?
Schon fieß...

* (extra für die Stilblüten so formuliert)


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ukr
Beitrag 02.08.2018, 15:00
Beitrag #140


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Das lustige in dieser Region ist, dass der Übergang von "kommunal" und "privat" meist fließend ist. thread.gif
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Reinheit
Beitrag 03.08.2018, 01:18
Beitrag #141


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Zitat (ukr @ 02.08.2018, 13:56) *
Wie seht ihr eigentlich folgenden Tatvorwurf:

- 101060: "Sie behinderten durch Parken andere",
- §1 Abs. 2, §49 StV=, §24 StVG
- Konkretisierung: "Keine Ladetätigkeit erkennbar an der Ladestation für E-Autos",

Kann man allein durch das Vorhandensein einer Ladesäule (ohne Beschilderung) einen Verstoß nach §1 StVO konstruieren? think.gif
Es wird zumindest versucht.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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ukr
Beitrag 03.08.2018, 06:01
Beitrag #142


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Und ich denke mal: Erfolglich. thread.gif
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rapit
Beitrag 29.08.2018, 14:36
Beitrag #143


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Wie niedlich...


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ukr
Beitrag 29.08.2018, 15:13
Beitrag #144


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Ich musste jetzt wirklich zweimal hinschauen. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 29.08.2018, 15:30
Beitrag #145


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Sind ja auch 2 Plätze tongue.gif Und im Gegensatz zu HH hat jeder seine eigene Beschilderung.

Dort wäre es wohl gut gewesen, wenn man den Boden grün angepinselt hätte...

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass Du vom Betreiber der HP die Bilder übermittelt bekommst...


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bicionado
Beitrag 05.09.2018, 17:27
Beitrag #146


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Hier nun endlich eine aktuelle Beschilderung aus München, wie sie im Innenstadtbereich (d.h. nur kostenpflichtige Stellplätze) häufig anzutreffen ist.
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dopero
Beitrag 05.09.2018, 17:56
Beitrag #147


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Ist Ladezustand dann gegeben wenn ich am Pickup die Bordwand herunter klappe und das Fahrzeug damit in den Zustand bringe das es jederzeit Ladung aufnehmen kann? think.gif
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janr
Beitrag 05.09.2018, 18:00
Beitrag #148


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Wird wohl nicht mehr all zu lange da stehen, denn es gibt bereits Pläne und intensive Überlegungen das Tal Autofrei zu machen wavey.gif


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rapit
Beitrag 10.09.2018, 11:54
Beitrag #149


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Das Hemauer Steckerli fehlt noch.

Diesen Netzfund finde ich aber auch nett.

@ukr: Die Beispiele auf Deiner Seite sind sowas von unvollständig laugh.gif


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rapit
Beitrag 09.10.2018, 14:36
Beitrag #150


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Bei uns wachsen zur Zeit viele Ladesäulen.

Nur die Beschilderung wird nicht geändert. Es gibt keine Hinweise auf die Ladesäulen.

So dass also laufend ein paar theoretische Lademöglichkeiten mehr entstehen, die praktisch nicht nutzbar sind, weil rechtmäßigerweise Verbrenner dort parken.

Wenn aber ein Plätzchen frei würde, müsste der E-Mobilist einen Parkschein lösen und könnte max. 2 h laden... Denn die Befreiung wird ja nicht umgesetzt wallbash.gif Herr Dezernent K. muss Wahlkampf machen, hat er keine Zeit für Umweltdinge.
Und das alles möglichst mit dem Fahrrad, im hügeligen Wiesbaden braucht das seine Zeit.


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