Polizeikontrolle, [Alkohol, AN-Kette] |
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Polizeikontrolle, [Alkohol, AN-Kette] |
25.04.2017, 16:01
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Folgendes Problem: Wurde gestern bei einer Polizeikontrolle rausgezogen... hatte am Freitag Abend in der Zeit von 23 Uhr, bis Samstag morgen um 7 Uhr ca 0,4g Kokain zu mir genommen. Da ich vor etlichen Jahren schonmal negativ aufgefallen war, bejahte ich die Frage des Polizisten, ob ich schon mal Drogen genommen hätte, mit der Antwort, dass dies schon sehr lange zurück liege... Daraufhin sollte ich auf einem Bein stehen, bei geschlossenen Augen, was mir doch ziemlich schwer fiel, da ich auch sehr aufgeregt war... Die weiteren Tests, geradeaus zu gehen und die Finger auf die Nasenspitze zu führen, klappten ohne Probleme! Danach sollte ich dann eine Urinprobe abgeben, die ich aber nicht machen könnte, da ich kurz vorher auf Toilette war und schlug den Beamten vor einen speicheltest zu machen, was sie dann auch machten... Dieser fiel komplett negativ aus! Da sich aber einer der Polizisten irgendwie voll auf mich eingeschossen hatte, musste ich dann noch mit zur Wache und eine Blutprobe abgeben... Nun meine Fragen: war das alles rechtens, was die Beamten gemacht haben? Und muss ich mir sorgen machen, bezüglich der Blutprobe? Zwischen letztem Konsum und der blutabnahme lagen ca 55 Stunden... der letzte Konsum vor Freitag liegt Jahre zurück. Vielen Dank für eure Antworten |
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25.04.2017, 16:36
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Nun meine Fragen: war das alles rechtens, was die Beamten gemacht haben? Ja. Wenn sie einen ausreichenden Verdacht hatten.Zitat Und muss ich mir sorgen machen, bezüglich der Blutprobe? Es könnte sein, dass du mit deinem aktiven Wert die Grenze zur OWi §24a StVG nicht knackst. Die Abbauprodukte könnten noch nachgewiesen werden -> FE Entzug + MPU.
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25.04.2017, 16:44
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 76 Beigetreten: 21.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81395 |
Du musst weder eine Urinprobe noch einen Speicheltest abgeben.
Die Beamten dürfen dir auch nicht einfach Blut abnehmen, dafür brauchen sie einen Beschluss, der vom Richter angeordnet wird. Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen, also der Polizeibeamten. Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher regelmäßig versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen. Ein paar Fragen: 1. Haben die Beamten versucht einen Richter bzw. Staatsanwalt zu erreichen, um einen Beschluss zu bekommen? 2. Wie hast du dich gegenüber den Beamten verhalten ? Hast du den Anschein erweckt unter Drogeneinfluss zu stehen ? 3. Hat dir ein Arzt das Blut abgenommen? Mehr Infos bitte. Ggf. handelt es sich sogar um eine strafbare Körperverletzung seitens der Beamten. |
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25.04.2017, 16:46
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Hmmm. Das ich durch diesen Test für die Beamten dann auffällig erscheine, kann ich ja noch verstehen.
Aber spätestens nach dem negativen speicheltest hat sich der Verdacht doch eigentlich nicht weiter verhärtet oder? Und sind diese Abbauprodukte echt noch nach einmaligem Konsum so lange nachweisbar? |
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25.04.2017, 16:51
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Da ich vor etlichen Jahren schonmal negativ aufgefallen war, bejahte ich die Frage des Polizisten, ob ich schon mal Drogen genommen hätte, mit der Antwort, dass dies schon sehr lange zurück liege... Das war ziemlich dumm. Bitte in Zukunft niemals den Konsum harter Drogen zugeben. Du bist nicht verpflichtet bei der Strafverfolgung gegen Dich mitzuwirken. Auch wenn es hier nicht um eine Straftat geht dürfte damit Dein Führerschein weg sein. -------------------- |
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25.04.2017, 16:56
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
@ yo7a8q
Zu1: ja, sie haben angeblich mit einem Richter telefoniert. Zu2: ich war halt tierisch aufgeregt, weil ich so einer Situation noch nie ausgesetzt war! Habe mit Drogen jeglicher Art nichts zu tun, dass am Freitag war einmalig auf nem Geburtstag, wo ich zu überredet worden bin. Zu3: ja das war wohl ein Arzt @ skoddy Harte Drogen habe ich auch nicht zugegeben und da war auch nicht die Rede von. Hab gesagt, dass ich vor zehn Jahren mal nen joint geraucht habe. Hab mir halt gedacht, warum soll ich lügen, wenn die sich eh eine Auskunft von der Zentrale über mich holen... |
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25.04.2017, 17:03
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Hab gesagt, dass ich vor zehn Jahren mal nen joint geraucht habe. Okay. Ich dachte das bezieht sich auf Koks. Bei einem Joint vor 10 Jahren dürfte es keine Konsequenzen geben. Jetzt liegts am Nachweis ob Du noch Abbauprodukte im Blut hattest. Wenn nicht bist Du sauber, wenn ja ist Dein Führerschein weg - MPU -------------------- |
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25.04.2017, 17:04
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 76 Beigetreten: 21.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81395 |
Ok, also wenn ein Richter das angeordnet hat, wird es rechtens sein. Bist du denn früher mit Drogen auffällig gewesen, also in Bezug auf die Polizei ? Nur rein interessehalber. Ich kann diese Anordnung nicht wirklich verstehen, wenn der Speicheltest negativ ausgefallen ist und du polizeilich noch nie wegen Drogen in Erscheinung getreten wärst.
Die allgemeinen Nachweiszeiten bei Kokain sind : Kokain ist im Urin nur 3 bis 4 Tage nachzuweisen. Im Blut sogar nur 1 bis 2 Tage. Aber im Haar verbleiben Rückstände ebenfalls bis zu 90 Tage. Kommt natürlich auch auf die Konstitution und die Menge an. Also ich denke, dass bei dir noch etwas nachgewiesen werden kann. Der letzte Konsum lag ja nur 1 1/2 Tage vor der Kontrolle, oder? Falls ja, ist deine Fahrerlaubnis erstmal weg und du musst wohl eine MPU mit Abstinenznachweis erbringen.. Ich hoffe aber ehrlich gesagt, dass sie nichts nachweisen können, da du ja anscheinend nicht unter aktivem Einfluss der Droge gefahren bist und sonst auch nichts damit zutun hast. |
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25.04.2017, 17:05
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen, also der Polizeibeamten. ... 1. Haben die Beamten versucht einen Richter bzw. Staatsanwalt zu erreichen, um einen Beschluss zu bekommen? Die Staatsanwaltschaft spielt hier keine Rolle. Weshalb sollten die Beamten dort anrufen? -------------------- Gruß, Officer
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25.04.2017, 17:08
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 76 Beigetreten: 21.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81395 |
Wenn kein Richter erreicht wird, wird normalerweise ein Staatsanwalt kontaktiert. War zumindest bei mir der Fall wegen einer Blutentnahme
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:21
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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25.04.2017, 17:09
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Nein, der Staatsanwalt wird in einem solchen Fall nicht kontaktiert. Weil er überhaupt nicht zuständig ist.
-------------------- Gruß, Officer
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25.04.2017, 17:12
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 76 Beigetreten: 21.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81395 |
Das war aber bei mir der Fall. Ich habe der Blutentnahme nicht zugestimmt. Demzufolge habe ich nach einem richterlichen Beschluss gefordert, da es 3 Uhr nachts war, konnte kein Richter erreicht werden (Ich wohne in einer ländlichen Gegend, das nächste AG ist nicht sonderlich gross) .
Die Beamten riefen dann vor meinen Augen und Ohren einen Staatsanwalt an, der dann die Blutentnahme angeordnet hat. Aber das ist offtopic |
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25.04.2017, 17:14
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Es mag ja sein, dass der Staatsanwalt in deinem Fall zuständig war. Im Fall des TE war er es jedoch nicht.
-------------------- Gruß, Officer
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25.04.2017, 17:14
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Ok, also wenn ein Richter das angeordnet hat, wird es rechtens sein. Bist du denn früher mit Drogen auffällig gewesen, also in Bezug auf die Polizei ? Nur rein interessehalber. Ich kann diese Anordnung nicht wirklich verstehen, wenn der Speicheltest negativ ausgefallen ist und du polizeilich noch nie wegen Drogen in Erscheinung getreten wärst. Die allgemeinen Nachweiszeiten bei Kokain sind : Kokain ist im Urin nur 3 bis 4 Tage nachzuweisen. Im Blut sogar nur 1 bis 2 Tage. Aber im Haar verbleiben Rückstände ebenfalls bis zu 90 Tage. Kommt natürlich auch auf die Konstitution und die Menge an. Also ich denke, dass bei dir noch etwas nachgewiesen werden kann. Der letzte Konsum lag ja nur 1 1/2 Tage vor der Kontrolle, oder? Ja, ich war vor knapp zehn Jahren mal ein wenig auffällig. Seit dem ich einmal im Knast war ( nicht wegen Drogen ), hatte ich dann auch einen schlussstrich unter mein altes Leben gesetzt und mich dann am Freitag zu der kacke breitschlagen lassen Wiegesagt zwischen letztem Konsum und blutabnahme lagen ca 55 Stunden |
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25.04.2017, 17:18
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
zwischen letztem Konsum und blutabnahme lagen ca 55 Stunden Ich drück Dir die Daumen dass die Zeit gereicht hat. -------------------- |
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25.04.2017, 17:22
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Danke dir! Könnte mich seit gestern die ganze Zeit selber Ohrfeigen...
Würde es denn Sinn machen, einen Anwalt miteinzubeziehen? Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:22
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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25.04.2017, 17:32
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Würde es denn Sinn machen, einen Anwalt miteinzubeziehen? Aktuell noch nicht. Füße stillhalten und keine Angaben zur Sache machen.Die Beamten riefen dann vor meinen Augen und Ohren einen Staatsanwalt an, der dann die Blutentnahme angeordnet hat. Der StA ist der Herr im Strafverfahren. Im OWi Verfahren hat der Polizeibeamte die Stellung des StAs wie im Strafverfahren. Also kann man sagen, dass im Falle des TE der Beamte der StA ist , wenn man die Stellung betrachtet. Er ruft somit den Richter an oder ordnet selbst an. Manche Beamte rufen auch im OWi Verfahren den StA an, dies tun sie teils aus Unwissenheit und teils, weil die Routine fehlt. |
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25.04.2017, 17:48
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Aktuell noch nicht. Füße stillhalten und keine Angaben zur Sache machen. Okay, weil ich denke mal, dass die Polizei so etwas ja auch schriftlich bekommen muss innerhalb einer vorgegebenen Frist oder? Geschieht dies nicht, wäre doch alles hinfällig. Vielleicht hat sie ja auch nur ihren Vorgesetzten am Apparat gehabt... Und Füße still halten, ist leichter gesagt als getan. Ich danke euch allen aber, dass ich mir hier ein wenig den Frust von der Seele Schreiben kann |
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25.04.2017, 17:54
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Manche Beamte rufen auch im OWi Verfahren den StA an, dies tun sie teils aus Unwissenheit und teils, weil die Routine fehlt. ... und holen sich eine, je nach Uhrzeit, mehr oder weniger freundliche Abfuhr ab. -------------------- Gruß, Officer
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25.04.2017, 17:57
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Okay, weil ich denke mal, dass die Polizei so etwas ja auch schriftlich bekommen muss innerhalb einer vorgegebenen Frist oder? Wenn du die Anordnung der Blutentnahme meinst, die bekommt die Polizei nicht schriftlich. Der Richter vermerkt sich seine Anordnung selbst und der Beamte verweist nur darauf. Wenn du also später hiergegen vorgehen willst, muss der anordnede Richter seine Unterlagen rausrücken.... und holen sich eine, je nach Uhrzeit, mehr oder weniger freundliche Abfuhr ab. So siehts aus |
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25.04.2017, 18:07
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5098 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Nun ja, da der Konsum von Kokain etwa zwei bis vier Tage nach dem Konsum nachweisbar ist, ist deine FE aktuell schon in hoher Gefahr. Bei Koks gibt es weder Probierkonsumerklärung noch hat die FSSt in so einem Moment irgendeine Wahl. Sollte das Testergebnis positiv sein, muss dir die FE entzogen werden.
Bei deiner Kontrolle fielen natürlich auch mehrere Dinge zusammen: - körperliche Unsicherheiten - Nervosität - eingeräumter, wenn auch jahrelang zurückliegender Konsum. Da wundert es mich nicht, dass der negative Speicheltest nicht wirklich alle Zweifel ausgeräumt hat. Das beruflich erworbene Bauchgefühl lässt sich manchmal nicht anders zum Schweigen bringen, denke ich mir. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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25.04.2017, 18:19
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Ah ok megatmaker. Mir kam es halt etwas komisch vor, da sie nicht einen, sondern drei Telefonate führen musste und es bestimmt 20 min gedauert hat, bis sie wohl grünes Licht bekommen hat.
Nun ja, da der Konsum von Kokain etwa zwei bis vier Tage nach dem Konsum nachweisbar ist Echt im Blut so lange??? Dann kann ich mich also nächste Woche beim screening anmelden ja!?! |
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25.04.2017, 18:24
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5098 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Du kannst dich natürlich zu einem screening anmelden, dann solltest du aber um Haaranalysen einen weiten Bogen machen.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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25.04.2017, 18:32
Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Hab eh keine Haare, da kreisrunden Haarausfall.
Da ich mal vom worstcase ausgehe, könnte ich ja so vielleicht ein paar Monate sparen... Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:24
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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26.04.2017, 10:22
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Kann mir sonst jemand vielleicht noch ein Tip geben? Hab mich irgendwie immer noch nicht wirklich beruhigt
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:24
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht
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26.04.2017, 10:26
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
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26.04.2017, 10:53
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5098 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
An dieser Stelle, wo noch alles unklar, wie es denn nun wirklich weitergeht, kann man nur den Angstschweiß von der Stirn wischen. Du kannst dir Gedanken machen, wie du in Zukunft sicherstellst, dass du nicht mehr in diese Situation kommst. Nicht nur wegen der drohenden MPU, sondern auch für den Fall, dass alles für dich positiv verläuft und der Konsum doch nicht nachgewiesen werden kann. Und ob du auch als mahnendes Beispiel in deinem Umfeld wirken möchtest, denn ich denke, die Personen, mit denen du zusammen warst, nehmen den Konsum ebenso so locker und easy wie du es getan hast.
Ansonsten: Schwitzen, bibbern, hoffen... -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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26.04.2017, 11:15
Beitrag
#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Ich will nix schön reden oder sonst was! Aber die Leute auf der Party da, habe ich am gleichen Abend erst kennengelernt!
War halt erst ne feucht fröhliche, lustige Runde bis einer da son Tütchen aus der Hose zaubert... die Leute mit denen ich sonst zu tuen habe, haben damit nichts zu tuen und wären sicherlich sehr enttäuscht von mir! Jetzt zu sagen, die haben mich überredet, wäre die einfachste Variante der Schuldzuweisungen. Aber mich hat ja niemand gezwungen, vondaher bin ich es ja auch selber schuld und muss es nun halt nehmen wie es ist. Wiegesagt, werde mich nächste Woche beim screening schon mal sicherheitshalber anmelden! Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:25
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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27.04.2017, 21:51
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#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Halt uns auf dem Laufenden. Wenn deine Werte kommen, bescheid geben -> dann schauen wir, was wir draus machen können.
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28.04.2017, 09:52
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Werde ich machen! Vielen Dank!
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06.07.2017, 19:04
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Nabend zusammen!
Also, ich habe heute nach 12 Wochen mal bei der Polizei angerufen und gefragt, was jetzt aus meiner Geschichte geworden ist, da ich bis heute noch keine Post von irgendwem bekommen habe und mich diese Ungewissheit tierisch am zermürben ist Ergebnisse oder sonst was konnte mir keiner nennen, außer das meine Akte an die bussgeldstelle bzw. Kreisbehörde weitergeleitet worden ist... Ich nehme an, dass das kein gutes Zeichen ist :-( |
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07.07.2017, 08:30
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Das heißt, dass die Blutanalyse ergeben hat, dass du noch über den Grenzwert gekommen bist.
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07.07.2017, 09:14
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Also über 75 ng Benzoylecognin oder was? Nach über 55 Stunden noch??
Aktiv kann ja nach über 2 Tagen nichts mehr sein... Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 07.07.2017, 09:59
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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07.07.2017, 10:07
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Muss ja, sonst wär die Akte nicht an die Bußgeldstelle gegangen.
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07.07.2017, 10:11
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 24.10.2016 Mitglieds-Nr.: 80025 |
Nicht zwangsläufig über 75 ng, eventuell meinte der Beamte mit Kreisbehörde auch die Fsst.
Diese kriegt nämlich auch eine Info sobald nur 1 ng Benzoylecognin gefunden wird, da dir damit der Konsum von Kokain nachgewiesen ist. Und allein dieser Nachweis, unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr, führt zu einem FE-Entzug. FE gibts dann nur nach MPU inkl. ausreichender Abstinenznachweise. |
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07.07.2017, 10:18
Beitrag
#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Das wäre aber äußerst seltsam, wenn man sich die Referenzen anderer anschaut. Wenn dem so ist, sollte ich wohl mal besser zum Arzt gehen und mein Körper checken lassen...
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07.07.2017, 10:48
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Mal ne andere frage..
wenn mich die fsst für meinen Konsum bestraft in dem sie mir den fs entzieht, obwohl ich nicht berauscht am Verkehr teilgenommen und niemanden gefährdet habe, warum ist dann der Konsum jeglicher Drogen in Deutschland erlaubt? |
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07.07.2017, 11:05
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 24.10.2016 Mitglieds-Nr.: 80025 |
Weil das Gesetz sagt, dass selbst der einmalige Konsum von sog. "harten" Drogen nicht vereinbar mit der FE ist. Da hat die Fsst auch keinen Spielraum.
Dass der Konsum an sich nicht verboten ist hat ja nichts damit zutun dass man als Konsument kein Fahrzeug bewegen darf. Und allgemein gesprochen ist es ja von der Gesetzeslage "angenehm", dass zumindest der Konsum an sich straffrei ist, da läuft es in anderen, z.B. asiatischen, Ländern ganz anders ab... |
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07.07.2017, 11:06
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Alkohol darf man trinken und nur nicht damit fahren
THC darf man konsumieren und nur nicht damit fahren Kokain ist aber eine harte Droge. Der Konsum mag strafrechtlich gestattet sein, der Besitz ist es nicht. Und der Konsum ist mit der Fahreignung grundsätzlich nicht vereinbar, das heißt jeder nachgewiesene Konsum führt zum Entzug. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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07.07.2017, 11:08
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5098 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Weil ein solcher FE-Entzug keine Strafe ist, sondern ein Mittel der Gefahrenabwehr zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Und die Tatsache, dass Konsum nicht strafbar ist, bedeutet nicht, dass jemand, der harte Drogen konsumiert, noch Auto fahren darf.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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07.07.2017, 11:54
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
warum ist dann der Konsum jeglicher Drogen in Deutschland erlaubt? Ganz einfach: Weil der "Konsum" im BtmG nicht unter Strafe steht. Das hat aber mit dem FE-Entzug nix zu tun.Zitat Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) § 29 Straftaten (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, 2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt, 3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, [...] |
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07.07.2017, 23:20
Beitrag
#42
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 45 Beigetreten: 02.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81274 |
Müssen Vögel auch mit Strafen rechnen?
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07.07.2017, 23:43
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hast du ein Problem?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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08.07.2017, 08:34
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 |
Willst du an Brieftauben Drogen dranbinden?
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13.07.2017, 18:12
Beitrag
#45
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
Habe heute den alleresten Brief bekommen.
Die Bußgeldstelle schreibt, dass das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Paragraph 46 Abs. 1 OWIG i.V.m. Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist... Mehr stand nicht drin. Kommt jetzt noch irgendwas oder hat sich die Sache erledigt? |
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13.07.2017, 23:45
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die Einstellung bedeutet wohl, dass kein aktives Kokain im Blut gefunden wurde bzw. dass die Konzentration unterhalb des Wirkungsgrenzwerts gelegen hat.
Wenn Abbauprodukte gefunden wurden oder wenn ein aktiver Wert gefunden wurde, der unter der Wirkungs-, aber über der Nachweisgrenze liegt (ich weiß allerdings nicht, ob es Unterschiede zwischen diesen Grenzen gibt), dann steht der Konsum fest. Wenn die Führerscheinstelle davon erfährt, müsste sie dann die Fahrerlaubnis entziehen. Insofern könnte noch etwas von der Führerscheinstelle nachkommen. Dass man Dir so etwas aber nicht ankündigt, kann auch bedeuten, dass nichts mehr kommen wird. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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09.03.2018, 14:28
Beitrag
#47
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81417 |
+++Update+++
Also, eine Woche nach der Einstellung der Bußgeldstelle, habe ich die Werte durch meinen Anwalt erhalten... Diese beliefen sich auf 10ng Benzoylecognin... Habe mich dann direkt am gleichen Tag, bei einem Screening Programm für ein Jahr angemeldet. Dort befinde ich mich jetzt seit 8 Monaten und kann bis dato 4 saubere Screenings nachweisen... Vor 7 Wochen kam dann die Anhörung zur Entziehung der FE von der Führerscheinstelle... ich wieder zum Anwalt und mit ihm ein Schreiben aufgesetzt. Screening Ergebnisse natürlich mit beigefügt. Gestern dann die Antwort der Führerscheinstelle. Sollte ich bis nächste Woche eine günstige Prognose eines verkehrspsychologen vorlegen, der bescheinigt, dass ich in kürze (2-3 Monate) eine mpu bestehen kann, würde vom Entzug der FE abgesehen, wenn ich ein positives mpu Gutachten vorlegen kann. Jetzt meine Frage, kann ich es überhaupt schaffen, eine MPU erfolgreich zu bestehen mit dem Nachweis von 4/6 Screenings, sprich halbes Jahr abstinent und harte Drogen? Ich meine versuchen kann ich es doch oder? Ich würde für die Zeit im Besitz der FE bleiben und könnte ja nach einer negativen MPU und Entzug der FE einen direkten neuantrag stellen und dann die mpu direkt nach Ende des einjährigen Abstinenzvertrages erneut versuchen!?! |
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09.03.2018, 16:38
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Jetzt meine Frage, kann ich es überhaupt schaffen, eine MPU erfolgreich zu bestehen mit dem Nachweis von 4/6 Screenings, sprich halbes Jahr abstinent und harte Drogen? Möglich ist es. Ob es in deinem Fall auch so ist, kann dir derzeit niemand sagen.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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09.03.2018, 16:56
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Du wärest jedenfalls doof, wenn Du es nicht versuchst. Zumal Du ja genügend Zeit hattest, Dich darauf vorzubereiten.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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09.03.2018, 17:06
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 |
Dort befinde ich mich jetzt seit 8 Monaten und kann bis dato 4 saubere Screenings nachweisen... Warum mit einem Screening von einem halben Jahr. Du hast doch schon 8 Monate Sollte ich bis nächste Woche eine günstige Prognose eines verkehrspsychologen vorlegen, der bescheinigt, dass ich in kürze (2-3 Monate) eine mpu bestehen kann, würde vom Entzug der FE abgesehen, wenn ich ein positives mpu Gutachten vorlegen kann. So wie ich es verstehe, möchte die FSST doch nur von eine niedergelassenen VP(binnen einer Woche) eine Einschätzung und die MPU erst in 2-3 Monaten. Dann wäre das Jahr doch fast voll. Ich würde mit dem SB reden, ob er Dir nicht bis zum Ende Deines Screeningvertrages Zeit gibt Liebe Grüße Lotte -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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