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> Polizeikontrolle, [Alkohol, AN-Kette]
Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 16:01
Beitrag #1


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Mahlzeit, liebes Forum!

Folgendes Problem:

Wurde gestern bei einer Polizeikontrolle rausgezogen...

hatte am Freitag Abend in der Zeit von 23 Uhr, bis Samstag morgen um 7 Uhr ca 0,4g Kokain zu mir genommen. Da ich vor etlichen Jahren schonmal negativ aufgefallen war, bejahte ich die Frage des Polizisten, ob ich schon mal Drogen genommen hätte, mit der Antwort, dass dies schon sehr lange zurück liege...
Daraufhin sollte ich auf einem Bein stehen, bei geschlossenen Augen, was mir doch ziemlich schwer fiel, da ich auch sehr aufgeregt war...
Die weiteren Tests, geradeaus zu gehen und die Finger auf die Nasenspitze zu führen, klappten ohne Probleme!
Danach sollte ich dann eine Urinprobe abgeben, die ich aber nicht machen könnte, da ich kurz vorher auf Toilette war und schlug den Beamten vor einen speicheltest zu machen, was sie dann auch machten...
Dieser fiel komplett negativ aus!
Da sich aber einer der Polizisten irgendwie voll auf mich eingeschossen hatte, musste ich dann noch mit zur Wache und eine Blutprobe abgeben...

Nun meine Fragen: war das alles rechtens, was die Beamten gemacht haben?
Und muss ich mir sorgen machen, bezüglich der Blutprobe? Zwischen letztem Konsum und der blutabnahme lagen ca 55 Stunden... der letzte Konsum vor Freitag liegt Jahre zurück.

Vielen Dank für eure Antworten
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megatmaker
Beitrag 25.04.2017, 16:36
Beitrag #2


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Zitat (Bailykiller @ 25.04.2017, 17:01) *
Nun meine Fragen: war das alles rechtens, was die Beamten gemacht haben?
Ja. Wenn sie einen ausreichenden Verdacht hatten.

Zitat
Und muss ich mir sorgen machen, bezüglich der Blutprobe?
Es könnte sein, dass du mit deinem aktiven Wert die Grenze zur OWi §24a StVG nicht knackst. Die Abbauprodukte könnten noch nachgewiesen werden -> FE Entzug + MPU.
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Yo7a8q
Beitrag 25.04.2017, 16:44
Beitrag #3


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Du musst weder eine Urinprobe noch einen Speicheltest abgeben.
Die Beamten dürfen dir auch nicht einfach Blut abnehmen, dafür brauchen sie einen Beschluss, der vom Richter angeordnet wird.

Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen, also der Polizeibeamten. Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher regelmäßig versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen.

Ein paar Fragen:
1. Haben die Beamten versucht einen Richter bzw. Staatsanwalt zu erreichen, um einen Beschluss zu bekommen?
2. Wie hast du dich gegenüber den Beamten verhalten ? Hast du den Anschein erweckt unter Drogeneinfluss zu stehen ?
3. Hat dir ein Arzt das Blut abgenommen?

Mehr Infos bitte. Ggf. handelt es sich sogar um eine strafbare Körperverletzung seitens der Beamten.
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Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 16:46
Beitrag #4


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Hmmm. Das ich durch diesen Test für die Beamten dann auffällig erscheine, kann ich ja noch verstehen.
Aber spätestens nach dem negativen speicheltest hat sich der Verdacht doch eigentlich nicht weiter verhärtet oder?
Und sind diese Abbauprodukte echt noch nach einmaligem Konsum so lange nachweisbar?
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Skoddy
Beitrag 25.04.2017, 16:51
Beitrag #5


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Zitat (Bailykiller @ 25.04.2017, 17:01) *
Da ich vor etlichen Jahren schonmal negativ aufgefallen war, bejahte ich die Frage des Polizisten, ob ich schon mal Drogen genommen hätte, mit der Antwort, dass dies schon sehr lange zurück liege...

Das war ziemlich dumm.

Bitte in Zukunft niemals den Konsum harter Drogen zugeben. Du bist nicht verpflichtet bei der Strafverfolgung gegen Dich mitzuwirken.

Auch wenn es hier nicht um eine Straftat geht dürfte damit Dein Führerschein weg sein.


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Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 16:56
Beitrag #6


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@ yo7a8q

Zu1: ja, sie haben angeblich mit einem Richter telefoniert.
Zu2: ich war halt tierisch aufgeregt, weil ich so einer Situation noch nie ausgesetzt war! Habe mit Drogen jeglicher Art nichts zu tun, dass am Freitag war einmalig auf nem Geburtstag, wo ich zu überredet worden bin.
Zu3: ja das war wohl ein Arzt

@ skoddy

Harte Drogen habe ich auch nicht zugegeben und da war auch nicht die Rede von. Hab gesagt, dass ich vor zehn Jahren mal nen joint geraucht habe. Hab mir halt gedacht, warum soll ich lügen, wenn die sich eh eine Auskunft von der Zentrale über mich holen...
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Skoddy
Beitrag 25.04.2017, 17:03
Beitrag #7


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Zitat (Bailykiller @ 25.04.2017, 17:56) *
Hab gesagt, dass ich vor zehn Jahren mal nen joint geraucht habe.

Okay. Ich dachte das bezieht sich auf Koks. Bei einem Joint vor 10 Jahren dürfte es keine Konsequenzen geben. Jetzt liegts am Nachweis ob Du noch Abbauprodukte im Blut hattest.

Wenn nicht bist Du sauber, wenn ja ist Dein Führerschein weg - MPU wacko.gif


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Yo7a8q
Beitrag 25.04.2017, 17:04
Beitrag #8


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Ok, also wenn ein Richter das angeordnet hat, wird es rechtens sein. Bist du denn früher mit Drogen auffällig gewesen, also in Bezug auf die Polizei ? Nur rein interessehalber. Ich kann diese Anordnung nicht wirklich verstehen, wenn der Speicheltest negativ ausgefallen ist und du polizeilich noch nie wegen Drogen in Erscheinung getreten wärst.

Die allgemeinen Nachweiszeiten bei Kokain sind :

Kokain ist im Urin nur 3 bis 4 Tage nachzuweisen.
Im Blut sogar nur 1 bis 2 Tage.
Aber im Haar verbleiben Rückstände ebenfalls bis zu 90 Tage.

Kommt natürlich auch auf die Konstitution und die Menge an. Also ich denke, dass bei dir noch etwas nachgewiesen werden kann.
Der letzte Konsum lag ja nur 1 1/2 Tage vor der Kontrolle, oder?

Falls ja, ist deine Fahrerlaubnis erstmal weg und du musst wohl eine MPU mit Abstinenznachweis erbringen.. Ich hoffe aber ehrlich gesagt, dass sie nichts nachweisen können, da du ja anscheinend nicht unter aktivem Einfluss der Droge gefahren bist und sonst auch nichts damit zutun hast.
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Beitrag 25.04.2017, 17:05
Beitrag #9


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Zitat (Yo7a8q @ 25.04.2017, 17:44) *
Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen, also der Polizeibeamten.
...
1. Haben die Beamten versucht einen Richter bzw. Staatsanwalt zu erreichen, um einen Beschluss zu bekommen?

Die Staatsanwaltschaft spielt hier keine Rolle. Weshalb sollten die Beamten dort anrufen?


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Yo7a8q
Beitrag 25.04.2017, 17:08
Beitrag #10


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Wenn kein Richter erreicht wird, wird normalerweise ein Staatsanwalt kontaktiert. War zumindest bei mir der Fall wegen einer Blutentnahme

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:21
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Beitrag 25.04.2017, 17:09
Beitrag #11


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Nein, der Staatsanwalt wird in einem solchen Fall nicht kontaktiert. Weil er überhaupt nicht zuständig ist.


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Yo7a8q
Beitrag 25.04.2017, 17:12
Beitrag #12


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Das war aber bei mir der Fall. Ich habe der Blutentnahme nicht zugestimmt. Demzufolge habe ich nach einem richterlichen Beschluss gefordert, da es 3 Uhr nachts war, konnte kein Richter erreicht werden (Ich wohne in einer ländlichen Gegend, das nächste AG ist nicht sonderlich gross) .
Die Beamten riefen dann vor meinen Augen und Ohren einen Staatsanwalt an, der dann die Blutentnahme angeordnet hat.

Aber das ist offtopic
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Beitrag 25.04.2017, 17:14
Beitrag #13


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Es mag ja sein, dass der Staatsanwalt in deinem Fall zuständig war. Im Fall des TE war er es jedoch nicht.


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Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 17:14
Beitrag #14


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Zitat (Yo7a8q @ 25.04.2017, 18:04) *
Ok, also wenn ein Richter das angeordnet hat, wird es rechtens sein. Bist du denn früher mit Drogen auffällig gewesen, also in Bezug auf die Polizei ? Nur rein interessehalber. Ich kann diese Anordnung nicht wirklich verstehen, wenn der Speicheltest negativ ausgefallen ist und du polizeilich noch nie wegen Drogen in Erscheinung getreten wärst.

Die allgemeinen Nachweiszeiten bei Kokain sind :

Kokain ist im Urin nur 3 bis 4 Tage nachzuweisen.
Im Blut sogar nur 1 bis 2 Tage.
Aber im Haar verbleiben Rückstände ebenfalls bis zu 90 Tage.

Kommt natürlich auch auf die Konstitution und die Menge an. Also ich denke, dass bei dir noch etwas nachgewiesen werden kann.
Der letzte Konsum lag ja nur 1 1/2 Tage vor der Kontrolle, oder?

Ja, ich war vor knapp zehn Jahren mal ein wenig auffällig. Seit dem ich einmal im Knast war ( nicht wegen Drogen ), hatte ich dann auch einen schlussstrich unter mein altes Leben gesetzt und mich dann am Freitag zu der kacke breitschlagen lassen ranting.gif
Wiegesagt zwischen letztem Konsum und blutabnahme lagen ca 55 Stunden
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Skoddy
Beitrag 25.04.2017, 17:18
Beitrag #15


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Zitat (Bailykiller @ 25.04.2017, 18:14) *
zwischen letztem Konsum und blutabnahme lagen ca 55 Stunden

Ich drück Dir die Daumen dass die Zeit gereicht hat.


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Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 17:22
Beitrag #16


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Danke dir! Könnte mich seit gestern die ganze Zeit selber Ohrfeigen...

Würde es denn Sinn machen, einen Anwalt miteinzubeziehen?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:22
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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megatmaker
Beitrag 25.04.2017, 17:32
Beitrag #17


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Zitat (Bailykiller @ 25.04.2017, 18:22) *
Würde es denn Sinn machen, einen Anwalt miteinzubeziehen?
Aktuell noch nicht. Füße stillhalten und keine Angaben zur Sache machen.

Zitat (Yo7a8q @ 25.04.2017, 18:12) *
Die Beamten riefen dann vor meinen Augen und Ohren einen Staatsanwalt an, der dann die Blutentnahme angeordnet hat.
Der StA ist der Herr im Strafverfahren. Im OWi Verfahren hat der Polizeibeamte die Stellung des StAs wie im Strafverfahren. Also kann man sagen, dass im Falle des TE der Beamte der StA ist , wenn man die Stellung betrachtet. Er ruft somit den Richter an oder ordnet selbst an.

Manche Beamte rufen auch im OWi Verfahren den StA an, dies tun sie teils aus Unwissenheit und teils, weil die Routine fehlt.
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Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 17:48
Beitrag #18


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Zitat (megatmaker @ 25.04.2017, 18:32) *
Aktuell noch nicht. Füße stillhalten und keine Angaben zur Sache machen.


Okay, weil ich denke mal, dass die Polizei so etwas ja auch schriftlich bekommen muss innerhalb einer vorgegebenen Frist oder? Geschieht dies nicht, wäre doch alles hinfällig. Vielleicht hat sie ja auch nur ihren Vorgesetzten am Apparat gehabt...

Und Füße still halten, ist leichter gesagt als getan.

Ich danke euch allen aber, dass ich mir hier ein wenig den Frust von der Seele Schreiben kann
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Officer
Beitrag 25.04.2017, 17:54
Beitrag #19


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Zitat (megatmaker @ 25.04.2017, 18:32) *
Manche Beamte rufen auch im OWi Verfahren den StA an, dies tun sie teils aus Unwissenheit und teils, weil die Routine fehlt.

... und holen sich eine, je nach Uhrzeit, mehr oder weniger freundliche Abfuhr ab.


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megatmaker
Beitrag 25.04.2017, 17:57
Beitrag #20


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Zitat (Bailykiller @ 25.04.2017, 18:48) *
Okay, weil ich denke mal, dass die Polizei so etwas ja auch schriftlich bekommen muss innerhalb einer vorgegebenen Frist oder?
Wenn du die Anordnung der Blutentnahme meinst, die bekommt die Polizei nicht schriftlich. Der Richter vermerkt sich seine Anordnung selbst und der Beamte verweist nur darauf. Wenn du also später hiergegen vorgehen willst, muss der anordnede Richter seine Unterlagen rausrücken.



Zitat (Officer @ 25.04.2017, 18:54) *
... und holen sich eine, je nach Uhrzeit, mehr oder weniger freundliche Abfuhr ab.
So siehts aus biggrin.gif
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MsTaxi
Beitrag 25.04.2017, 18:07
Beitrag #21


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Nun ja, da der Konsum von Kokain etwa zwei bis vier Tage nach dem Konsum nachweisbar ist, ist deine FE aktuell schon in hoher Gefahr. Bei Koks gibt es weder Probierkonsumerklärung noch hat die FSSt in so einem Moment irgendeine Wahl. Sollte das Testergebnis positiv sein, muss dir die FE entzogen werden.

Bei deiner Kontrolle fielen natürlich auch mehrere Dinge zusammen:
- körperliche Unsicherheiten
- Nervosität
- eingeräumter, wenn auch jahrelang zurückliegender Konsum.
Da wundert es mich nicht, dass der negative Speicheltest nicht wirklich alle Zweifel ausgeräumt hat. Das beruflich erworbene Bauchgefühl lässt sich manchmal nicht anders zum Schweigen bringen, denke ich mir.


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Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 18:19
Beitrag #22


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Ah ok megatmaker. Mir kam es halt etwas komisch vor, da sie nicht einen, sondern drei Telefonate führen musste und es bestimmt 20 min gedauert hat, bis sie wohl grünes Licht bekommen hat.

Zitat (MsTaxi @ 25.04.2017, 19:07) *
Nun ja, da der Konsum von Kokain etwa zwei bis vier Tage nach dem Konsum nachweisbar ist

Echt im Blut so lange??? Dann kann ich mich also nächste Woche beim screening anmelden ja!?!
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MsTaxi
Beitrag 25.04.2017, 18:24
Beitrag #23


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Du kannst dich natürlich zu einem screening anmelden, dann solltest du aber um Haaranalysen einen weiten Bogen machen.


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Bailykiller
Beitrag 25.04.2017, 18:32
Beitrag #24


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Hab eh keine Haare, da kreisrunden Haarausfall. think.gif
Da ich mal vom worstcase ausgehe, könnte ich ja so vielleicht ein paar Monate sparen...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:24
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Bailykiller
Beitrag 26.04.2017, 10:22
Beitrag #25


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Kann mir sonst jemand vielleicht noch ein Tip geben? Hab mich irgendwie immer noch nicht wirklich beruhigt ranting.gif


Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:24
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht
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Skoddy
Beitrag 26.04.2017, 10:26
Beitrag #26


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Zitat (Bailykiller @ 26.04.2017, 11:22) *
Kann mir sonst jemand vielleicht noch ein Tip geben?

Gerne smile.gif

Klick


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MsTaxi
Beitrag 26.04.2017, 10:53
Beitrag #27


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An dieser Stelle, wo noch alles unklar, wie es denn nun wirklich weitergeht, kann man nur den Angstschweiß von der Stirn wischen. Du kannst dir Gedanken machen, wie du in Zukunft sicherstellst, dass du nicht mehr in diese Situation kommst. Nicht nur wegen der drohenden MPU, sondern auch für den Fall, dass alles für dich positiv verläuft und der Konsum doch nicht nachgewiesen werden kann. Und ob du auch als mahnendes Beispiel in deinem Umfeld wirken möchtest, denn ich denke, die Personen, mit denen du zusammen warst, nehmen den Konsum ebenso so locker und easy wie du es getan hast.

Ansonsten: Schwitzen, bibbern, hoffen...


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Bailykiller
Beitrag 26.04.2017, 11:15
Beitrag #28


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Ich will nix schön reden oder sonst was! Aber die Leute auf der Party da, habe ich am gleichen Abend erst kennengelernt!
War halt erst ne feucht fröhliche, lustige Runde bis einer da son Tütchen aus der Hose zaubert... die Leute mit denen ich sonst zu tuen habe, haben damit nichts zu tuen und wären sicherlich sehr enttäuscht von mir! Jetzt zu sagen, die haben mich überredet, wäre die einfachste Variante der Schuldzuweisungen. Aber mich hat ja niemand gezwungen, vondaher bin ich es ja auch selber schuld und muss es nun halt nehmen wie es ist.
Wiegesagt, werde mich nächste Woche beim screening schon mal sicherheitshalber anmelden!

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.05.2017, 19:25
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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megatmaker
Beitrag 27.04.2017, 21:51
Beitrag #29


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Halt uns auf dem Laufenden. Wenn deine Werte kommen, bescheid geben -> dann schauen wir, was wir draus machen können.
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Bailykiller
Beitrag 28.04.2017, 09:52
Beitrag #30


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Werde ich machen! Vielen Dank!
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Bailykiller
Beitrag 06.07.2017, 19:04
Beitrag #31


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Nabend zusammen!

Also, ich habe heute nach 12 Wochen mal bei der Polizei angerufen und gefragt, was jetzt aus meiner Geschichte geworden ist, da ich bis heute noch keine Post von irgendwem bekommen habe und mich diese Ungewissheit tierisch am zermürben ist crybaby.gif
Ergebnisse oder sonst was konnte mir keiner nennen, außer das meine Akte an die bussgeldstelle bzw. Kreisbehörde weitergeleitet worden ist...
Ich nehme an, dass das kein gutes Zeichen ist :-(
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megatmaker
Beitrag 07.07.2017, 08:30
Beitrag #32


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Das heißt, dass die Blutanalyse ergeben hat, dass du noch über den Grenzwert gekommen bist.
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Bailykiller
Beitrag 07.07.2017, 09:14
Beitrag #33


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Also über 75 ng Benzoylecognin oder was? Nach über 55 Stunden noch??
Aktiv kann ja nach über 2 Tagen nichts mehr sein...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 07.07.2017, 09:59
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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megatmaker
Beitrag 07.07.2017, 10:07
Beitrag #34


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Muss ja, sonst wär die Akte nicht an die Bußgeldstelle gegangen.
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wito
Beitrag 07.07.2017, 10:11
Beitrag #35


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Nicht zwangsläufig über 75 ng, eventuell meinte der Beamte mit Kreisbehörde auch die Fsst.
Diese kriegt nämlich auch eine Info sobald nur 1 ng Benzoylecognin gefunden wird, da dir damit der Konsum von Kokain nachgewiesen ist.
Und allein dieser Nachweis, unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr, führt zu einem FE-Entzug. FE gibts dann nur nach MPU inkl. ausreichender Abstinenznachweise.
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Bailykiller
Beitrag 07.07.2017, 10:18
Beitrag #36


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Das wäre aber äußerst seltsam, wenn man sich die Referenzen anderer anschaut. Wenn dem so ist, sollte ich wohl mal besser zum Arzt gehen und mein Körper checken lassen...
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Bailykiller
Beitrag 07.07.2017, 10:48
Beitrag #37


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Mal ne andere frage..
wenn mich die fsst für meinen Konsum bestraft in dem sie mir den fs entzieht, obwohl ich nicht berauscht am Verkehr teilgenommen und niemanden gefährdet habe, warum ist dann der Konsum jeglicher Drogen in Deutschland erlaubt?
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wito
Beitrag 07.07.2017, 11:05
Beitrag #38


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Weil das Gesetz sagt, dass selbst der einmalige Konsum von sog. "harten" Drogen nicht vereinbar mit der FE ist. Da hat die Fsst auch keinen Spielraum.

Dass der Konsum an sich nicht verboten ist hat ja nichts damit zutun dass man als Konsument kein Fahrzeug bewegen darf. Und allgemein gesprochen ist es ja von der Gesetzeslage "angenehm", dass zumindest der Konsum an sich straffrei ist, da läuft es in anderen, z.B. asiatischen, Ländern ganz anders ab...
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Kai R.
Beitrag 07.07.2017, 11:06
Beitrag #39


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Alkohol darf man trinken und nur nicht damit fahren
THC darf man konsumieren und nur nicht damit fahren
Kokain ist aber eine harte Droge. Der Konsum mag strafrechtlich gestattet sein, der Besitz ist es nicht. Und der Konsum ist mit der Fahreignung grundsätzlich nicht vereinbar, das heißt jeder nachgewiesene Konsum führt zum Entzug.


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Grüße

Kai

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MsTaxi
Beitrag 07.07.2017, 11:08
Beitrag #40


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Weil ein solcher FE-Entzug keine Strafe ist, sondern ein Mittel der Gefahrenabwehr zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Und die Tatsache, dass Konsum nicht strafbar ist, bedeutet nicht, dass jemand, der harte Drogen konsumiert, noch Auto fahren darf.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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megatmaker
Beitrag 07.07.2017, 11:54
Beitrag #41


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Zitat (Bailykiller @ 07.07.2017, 11:48) *
warum ist dann der Konsum jeglicher Drogen in Deutschland erlaubt?
Ganz einfach: Weil der "Konsum" im BtmG nicht unter Strafe steht. Das hat aber mit dem FE-Entzug nix zu tun.
Zitat
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
§ 29 Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2.
eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3.
Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,

[...]

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Blutblase
Beitrag 07.07.2017, 23:20
Beitrag #42


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Müssen Vögel auch mit Strafen rechnen?
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Mr.T
Beitrag 07.07.2017, 23:43
Beitrag #43


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megatmaker
Beitrag 08.07.2017, 08:34
Beitrag #44


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Willst du an Brieftauben Drogen dranbinden?
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Bailykiller
Beitrag 13.07.2017, 18:12
Beitrag #45


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Habe heute den alleresten Brief bekommen.
Die Bußgeldstelle schreibt, dass das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Paragraph 46 Abs. 1 OWIG i.V.m. Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist...
Mehr stand nicht drin.

Kommt jetzt noch irgendwas oder hat sich die Sache erledigt?
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Uwe W
Beitrag 13.07.2017, 23:45
Beitrag #46


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Die Einstellung bedeutet wohl, dass kein aktives Kokain im Blut gefunden wurde bzw. dass die Konzentration unterhalb des Wirkungsgrenzwerts gelegen hat.

Wenn Abbauprodukte gefunden wurden oder wenn ein aktiver Wert gefunden wurde, der unter der Wirkungs-, aber über der Nachweisgrenze liegt (ich weiß allerdings nicht, ob es Unterschiede zwischen diesen Grenzen gibt), dann steht der Konsum fest. Wenn die Führerscheinstelle davon erfährt, müsste sie dann die Fahrerlaubnis entziehen.

Insofern könnte noch etwas von der Führerscheinstelle nachkommen. Dass man Dir so etwas aber nicht ankündigt, kann auch bedeuten, dass nichts mehr kommen wird.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Bailykiller
Beitrag 09.03.2018, 14:28
Beitrag #47


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+++Update+++

Also, eine Woche nach der Einstellung der Bußgeldstelle, habe ich die Werte durch meinen Anwalt erhalten...
Diese beliefen sich auf 10ng Benzoylecognin...
Habe mich dann direkt am gleichen Tag, bei einem Screening Programm für ein Jahr angemeldet. Dort befinde ich mich jetzt seit 8 Monaten und kann bis dato 4 saubere Screenings nachweisen...
Vor 7 Wochen kam dann die Anhörung zur Entziehung der FE von der Führerscheinstelle... ich wieder zum Anwalt und mit ihm ein Schreiben aufgesetzt. Screening Ergebnisse natürlich mit beigefügt.
Gestern dann die Antwort der Führerscheinstelle.
Sollte ich bis nächste Woche eine günstige Prognose eines verkehrspsychologen vorlegen, der bescheinigt, dass ich in kürze (2-3 Monate) eine mpu bestehen kann, würde vom Entzug der FE abgesehen, wenn ich ein positives mpu Gutachten vorlegen kann.

Jetzt meine Frage, kann ich es überhaupt schaffen, eine MPU erfolgreich zu bestehen mit dem Nachweis von 4/6 Screenings, sprich halbes Jahr abstinent und harte Drogen?
Ich meine versuchen kann ich es doch oder? Ich würde für die Zeit im Besitz der FE bleiben und könnte ja nach einer negativen MPU und Entzug der FE einen direkten neuantrag stellen und dann die mpu direkt nach Ende des einjährigen Abstinenzvertrages erneut versuchen!?!
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Mr.T
Beitrag 09.03.2018, 16:38
Beitrag #48


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Zitat (Bailykiller @ 09.03.2018, 14:28) *
Jetzt meine Frage, kann ich es überhaupt schaffen, eine MPU erfolgreich zu bestehen mit dem Nachweis von 4/6 Screenings, sprich halbes Jahr abstinent und harte Drogen?
Möglich ist es. Ob es in deinem Fall auch so ist, kann dir derzeit niemand sagen.


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Gruß Mr.T

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Kai R.
Beitrag 09.03.2018, 16:56
Beitrag #49


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Du wärest jedenfalls doof, wenn Du es nicht versuchst. Zumal Du ja genügend Zeit hattest, Dich darauf vorzubereiten.


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Grüße

Kai

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Lotte 2
Beitrag 09.03.2018, 17:06
Beitrag #50


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Zitat (Bailykiller @ 09.03.2018, 14:28) *
Dort befinde ich mich jetzt seit 8 Monaten und kann bis dato 4 saubere Screenings nachweisen...

Warum mit einem Screening von einem halben Jahr. Du hast doch schon 8 Monate

Zitat (Bailykiller @ 09.03.2018, 14:28) *
Sollte ich bis nächste Woche eine günstige Prognose eines verkehrspsychologen vorlegen, der bescheinigt, dass ich in kürze (2-3 Monate) eine mpu bestehen kann, würde vom Entzug der FE abgesehen, wenn ich ein positives mpu Gutachten vorlegen kann.

So wie ich es verstehe, möchte die FSST doch nur von eine niedergelassenen VP(binnen einer Woche) eine Einschätzung und die MPU erst in 2-3 Monaten. Dann wäre das Jahr doch fast voll.
Ich würde mit dem SB reden, ob er Dir nicht bis zum Ende Deines Screeningvertrages Zeit gibt

Liebe Grüße
Lotte


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