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> Jemand ohne Führerschein mein Auto 'fahren' lassen
JasminWin
Beitrag 12.04.2017, 20:55
Beitrag #1


Neuling


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Hallo.
Wurde heute von der Polizei angehalten, wärend ein Freund ohne Führerschein hinter dem Steuer meines Autos saß.
Erstmal wie es dazu kam; Ich habe seit Januar meinen Führerschein und seit ca. 2Wochen mein erstes eigenes Auto, ein alten Polo von 98. Ein Schrottauto halt 😂
Türschloss war kaputt habe ein neues gekauft und ein Freund (Azubi KFZ-Mechatroniker) hat es für mich eingebaut. Alles geklappt wollte nachhause Fahren, Auto ist nicht mehr angesprungen.
Da ich mit sowas 0 Erfahrung habe habe ich meinen Freund den KFZ-Mechatroniker ans Steuer gelassen und ich und 2 andere Freunde haben geschoben, damit das Auto wieder anspringt, sind extra dafür in eine Seitenstraße, wo eigentlich kaum Autos fahren.
Danach folgte eins dem anderen, wir sind mit dem Auto die Straße runter gerannt Polizei kam von hinten angefahren und genau in dem Moment ist das Auto angesprungen. Der Kollege hat das Auto nur ein paar Meter zum Seitenrand gefahren und natürlich kam die Polizei direkt zu uns.
Er kein Führerschein und ich als Fahrzeughalter habe ihn damit fahren lassen. Polizist total unfreundlich hat meinen Freund behandelt wie einen Schwerverbrecher und ihn mit auf die Woche genommen.
Uns beiden droht jetzt eine Anzeige.

Mit was muss ich jetzt rechnen, da ich ja noch in der Probebezeit bin? Kann ich mit einem Anwalt etwas erreichen ?
Ich danke für Hilfe
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heretic12
Beitrag 12.04.2017, 21:14
Beitrag #2


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Wusstest du, dass er keinen Führerschein hat? Wenn du das glaubwürdig abstreiten kannst, dürftest du evtl aus der Sache rauskommen.
Ein Anwalt könnte da natürlich hilfreich sein.

Es geht hier übrigens nicht um Kavaliersdelikte, ihr seid beide Beschuldigte einer Straftat.
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treysis
Beitrag 12.04.2017, 21:25
Beitrag #3


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Ich weiß nicht, ob das das Gesetz hergibt. Aber könnte man eine reine Pannenhilfe durch den Kfz-Mechatroniker diskutieren?
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megatmaker
Beitrag 12.04.2017, 21:48
Beitrag #4


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Im Freundeskreis braucht es keinen belegbaren Beweis über deine Erkundigung nach einer Fahrerlaubnis eines anderen. Es reicht also aus, um aus der Sache raus zu kommen, wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass du deinen Freund gefragt hast, ob er einen Führerschein, genauer eine Fahrerlaubnis, hat. Auf der einen Seite könnte euch ein Anwalt helfen, da er genau weiß, was oder was nicht gegenüber der Polizei gesagt werden soll.

Ich würde es so machen: Keiner von euch sollte sich gegenüber der Polizei im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung äußern! Die Zeugen sollten nur sagen, dass es sich um eine Panne gehandelt hat und der Freund versucht hat, das Auto zum anspringen zu bringen oder die Aussage bei der Polizei auch verweigern. Sonst nichts.
Das ganze wird nach meiner Prognose eingestellt (außer ihr zwei seid einschlägig vorbelastet). Wenn nicht, dann Anwalt.
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ts1
Beitrag 12.04.2017, 22:09
Beitrag #5


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Zitat (megatmaker @ 12.04.2017, 21:48) *
Es reicht also aus, um aus der Sache raus zu kommen, wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass du deinen Freund gefragt hast, ob er einen Führerschein, genauer eine Fahrerlaubnis, hat.
Und der Freund antwortete wahrheitsgemäß: nein. laugh2.gif
Ein anderer Hoffnungsschimmer besteht im Beruf. Einen TÜV-Ingenieur fragt man auch nicht nach der Fahrerlaubnis, bevor man ihn die kurze Proberunde drehen lässt. Gehört einfach stillschweigend dazu.
Andererseits kann denn die Polizei schon genau darlegen, dass das Auto "unter bestimmungsgemäßer Nutzung seiner Antriebskräfte" bewegt wurde? Schieben gehört nicht zu "seinen" Antriebskräften.


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MfG Thomas
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JasminWin
Beitrag 12.04.2017, 22:44
Beitrag #6


Neuling


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Das Auto ist genau Angesprungen als die Polizei von hinten angefahren ist, Er ist dann noch ein Stück 'gefahren' eher eigentlich fast nur gerollt um das Auto an die Seite zu stellen.

Wir haben es so dargestellt als wäre er eher ein Freund meines Freundes und ich ihn halt deswegen kenne und dass ich ihn zwar nicht nach nem Führerschein gefragt habe aber eigentlich davon ausgegangen bin das er ein hat auch weil er KFZ-Mechatroniker ist.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 12.04.2017, 22:48
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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megatmaker
Beitrag 13.04.2017, 08:58
Beitrag #7


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Ich schätze nicht, dass dir ein Staatsanwalt aus der Sache einen Strick dreht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2017, 08:59
Beitrag #8





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Zitat (ts1 @ 12.04.2017, 23:09) *
Andererseits kann denn die Polizei schon genau darlegen, dass das Auto "unter bestimmungsgemäßer Nutzung seiner Antriebskräfte" bewegt wurde? Schieben gehört nicht zu "seinen" Antriebskräften.

So ist es. Während des Schiebens lag also tatsächlich noch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis und kein Gestatten des FoFE vor. Das könnte sich dann mit dem Anspringen des Motors geändert haben. Allerdings hat sich nichts geändert, wenn nicht mit Motorkraft gefahren wurde. Das Rollenlassen gehört zwar auch zu den "Antriebskräften" im Sinne des Fahrzeugführens, das könnte man aber auch wieder anders sehen, wenn das Schieben die Ursache des Rollens war.

Der Sachverhalt liegt also an der Grenze einer strafbaren Handlung. Da kann man mit geschickter Argumentation schon etwas erreichen. Ich würde das einem Anwalt überlassen und sehe dann gute Chancen, dass keiner der Beteiligten mit einer Verurteilung rechnen muss.
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megatmaker
Beitrag 13.04.2017, 09:03
Beitrag #9


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Zitat (ts1 @ 12.04.2017, 23:09) *
Andererseits kann denn die Polizei schon genau darlegen, dass das Auto "unter bestimmungsgemäßer Nutzung seiner Antriebskräfte" bewegt wurde? Schieben gehört nicht zu "seinen" Antriebskräften.
Doch, wenn der Pkw von anderen Personen geschoben wird, um den Motor zu starten, wird dieser iS FeV u StVG vom Lenker geführt.
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ts1
Beitrag 13.04.2017, 09:24
Beitrag #10


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Und angenommen der Motor springt gar nicht an (Killschalter, Zündschloß, Zündkerze, ...), so ist diese Aktion - je nach unterstelltem "um zu" Motiv trotzdem strafbar?
Wenn (wie kürzlich geschehen) ein Bauarbeiter zur Einrichtung einer Baustelle am Haus mein Moped ein paar Meter wegschiebt, braucht er dazu (je nach Gedankengang eines beobachtenden Anzeigerstatters) Klasse A?


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MfG Thomas
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nachteule
Beitrag 13.04.2017, 09:30
Beitrag #11


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Hallo, Ts1,

Zitat (ts1 @ 12.04.2017, 23:09) *
Andererseits kann denn die Polizei schon genau darlegen, dass das Auto "unter bestimmungsgemäßer Nutzung seiner Antriebskräfte" bewegt wurde? Schieben gehört nicht zu "seinen" Antriebskräften.

Fälle wie dieser lassen sich vor Ort nicht eindeutig klären und es ist auch nicht die Aufgabe der Polizei, hier ein abschließendes Urteil zu fällen.

Somit wird eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne FE geschrieben und alles Weitere liegt dann beim Staatsanwalt und beim Richter.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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megatmaker
Beitrag 13.04.2017, 20:00
Beitrag #12


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Zitat (ts1 @ 13.04.2017, 10:24) *
Wenn (wie kürzlich geschehen) ein Bauarbeiter zur Einrichtung einer Baustelle am Haus mein Moped ein paar Meter wegschiebt, braucht er dazu (je nach Gedankengang eines beobachtenden Anzeigerstatters) Klasse A?
Ne, ne Mofaprüfbescheinigung tongue.gif

Nein, Spaß beiseite. Das Schieben eines Zweitads ohne dessen Motorkraft ist nicht als Führen anzusehen. Mit Motorkraft schon.

Wenn du einen ohne FE in einen Pkw setzt, um das Auto schiebenderweise umzuparken, liegt auch kein Führen vor. Aber eben, wenn dies mit dem Zweck passiert, den Motor zum Anspringen zu bringen.
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Scitch
Beitrag 13.04.2017, 20:12
Beitrag #13


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Zitat (megatmaker @ 13.04.2017, 21:00) *
Das Schieben eines Zweitads ohne dessen Motorkraft ist nicht als Führen anzusehen. Mit Motorkraft schon.

So pauschal sieht die Rechtsprechung das allerdings nicht ganz so eindeutig.

Wenn man das Motorrad von der Seite her schiebt dürfte deine Interpetation zutreffend sein. Wenn wir allerdings die Rechtsprechung für Fahrräder (sind ja auch Zweiräder) mit einbeziehen wäre der Fall eventuell anders, wenn derjenige der schiebt sich auf dem Fahrersitz des Motorrads befindet.

Der VGH München sagt dazu bspw.:
Zitat
Das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad stellt ein Führen dieses Fahrrads dar, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf. Kennzeichnend für das Führen eines Fahrzeugs ist, dass die Räder rollten, also ein eigenständiger Bewegungsvorgang des Fahrzeugs ausgelöst worden sei, was bei einem Fahrrad dann anzunehmen ist, wenn sich Fahrer und Fahrrad zusammen bewegten und der Bodenkontakt mit beiden Füßen gelöst ist.


Zitat (megatmaker @ 13.04.2017, 21:00) *
Wenn du einen ohne FE in einen Pkw setzt, um das Auto schiebenderweise umzuparken, liegt auch kein Führen vor. Aber eben, wenn dies mit dem Zweck passiert, den Motor zum Anspringen zu bringen.
Auch das ist, in meinen Augen, nicht ganz so einfach.

Der BGH sagte dazu 2006:
Zitat
Führer eines Kraftfahrzeuges im Sinne dieser Bestimmung ist, wer das Fahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb des Fahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist (BGHSt 49, 8, 14).


Jetzt wäre die Frage ob ein Auto, als Kraftfahrzeug, zwingend mit Motorkraft bewegt werden muss, damit es als "in Bewegung" zählt.
Für das BayObLG reicht hier zumindest auch die Schwerkraft aus:
Zitat
Wer im Kfz sitzend dieses - ohne den Motor anzulassen - auf einer Gefällestrecke ein bis zwei Meter zurückrollen lässt, "führt" das Kfz.


Ganz so einfach ist es wohl gar nicht ab wann ein KFZ nun als "geführt" zählt. wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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megatmaker
Beitrag 13.04.2017, 20:56
Beitrag #14


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Ich zitier Mal, wie es in meinen Ausbildungsunterlagen steht:
Zitat
Führen:
- Schieben (nebenher Laufend) eines Zweirades mit dessen Motorkraft.
- Abrollenlassen auf Gefällstrecken.
- Anschieben des Fahrzeugs mit eigener Körperkraft, um durch den erreichten Schwung den Motor zu starten.
- Wer ein von einer anderen Person geschobenes Fshrzeug lenkt, führt es, wenn dadurch der Motor zum Anspringen gebracht werden soll.
- Einer lenkt und einer kuppelt = beide führen (ausgeführte Verrichtung muss für den Bewegungsablauf von entscheidender Bedeutung sein).
Beim dritten weiß ich allerdings nicht, ob damit jegliche Anschieber gemeint sind, oder nur die Person, die selbst den Motor starten will und auch selbst geschoben hat.

Zitat
Kein Führen:
- Anlassen des Motors (auch in Fahrabsicht)
- Schieben eines Fahrzeugs, mit eigener Körperkraft, ohne Schwung zu holen, der es selbstständig fortbewegen lassen könnte.
- Lösen der Handbremse, wenn das Fahrzeug auf ebener Strecke steht und nicht rollen kann.
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Scitch
Beitrag 13.04.2017, 21:50
Beitrag #15


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Spätestens bei Nummer Vier würde es, angewandt auf den hiesigen Fall im Thread, ja zumindest problematisch werden... sad.gif


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