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#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1769 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 ![]() |
Wie jetzt, Das Gericht ist der Meinung Radfahrer müssen Schutzstreifen generell nicht benutzen?
Oder weil man ab und an den Schutzstreifen bei Bedarf verlassen darf? -------------------- Nulla poena sine lege
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ja, das OVG Lüneburch hat zum Behufe der Klageabwimmelung höchstamtlich festgestellt, dass es keine B-Pfl. gäbe, nur das Rechtsfahrgebot ...
Dass ich bei Befolgung desselben direkt über der Linie des Schmalspurstreifens radel ... |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Für den Schutzstreifen gibt es ja auch keine Benutzungspflicht.
Streng genommen darf auch der Radler diesen nur bei Bedarf nutzen, steht ja in der Anlage 3 Lfd Nr 22 zum Zeichen 340 "Wer ein Fahrzeug führt ..." und nicht Kraftfahrzeug. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5912 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ja, aber wenn man das "nur bei Bedarf" auch für Radfahrer als "im Ausnahmefall" interpretiert, widerspricht sich das schon direkt mit dem Rechtsfahrgebot-Argument. Eins von beidem kann ja nur gelten, und es kann nicht sein, dass man je nach gewünschtem Ergebnis mal die eine, mal die andere Auslegung heranzieht.
Und ob man nun von Benutzungspflicht spricht oder dem Rechtsfahrgebot, ist ebenfalls nur Wortklauberei, weil es im Ergebnis das Gleiche darstellt: aufgrund der Regeln muss man am rechten Fahrbahnrand und damit auf dem Schutzstreifen fahren. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ja, aber wenn man das "nur bei Bedarf" auch für Radfahrer als "im Ausnahmefall" interpretiert, widerspricht sich das schon direkt mit dem Rechtsfahrgebot-Argument. Für Autofahrer stand ja extra in der Begründung, dass sie auch links des 340 ihrem Rechtsfahrgebot noch Genüge tun ...Und ob man nun von Benutzungspflicht spricht oder dem Rechtsfahrgebot, ist ebenfalls nur Wortklauberei, weil es im Ergebnis das Gleiche darstellt: aufgrund der Regeln muss man am rechten Fahrbahnrand und damit auf dem Schutzstreifen fahren. Wenn ich den Meter Abstand, den man nach BGH etc. ganz allgemein zugestanden bekommt, auf den Herrenalber Schutzstreifen anwende, radel ich mit meinem Normalrad auf der linken Kante der Linie ... Wenn ich die Rn 34 ff. des OVG Lüneburg richtig interpretiere, mögen die Lüneburger diese Fahrlinie nicht, das war ja auch ein Aspekt, wie ich die Betroffenheit begründet habe. Mit meinem Liegedreirad bin ich dort mit 2 von 3 Reifen deutlich draußen ... |
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5912 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Für Autofahrer stand ja extra in der Begründung, dass sie auch links des 340 ihrem Rechtsfahrgebot noch Genüge tun ... Ich hab' jetzt die Begründung nicht so genau gelesen, aber das Rechtsfahrgebot lautet doch "möglichst weit rechts auf der Fahrbahn". Wenn dieses nicht durch VZ 340 für Kfz anders als für Radverkehr "nach links verschoben" würde, würde der Schutzstreifen doch gar keine Wirkung/Funktion haben. Nur unter der Voraussetzung, dass für diesen Verkehr die Leitlinie und nicht mehr der Fahrbahnrand die Orientierung für "möglichst weit rechts" darstellt, macht der Schutzstreifen (zumindest theoretisch) überhaupt Sinn. Von daher wäre die Feststellung, dass links von 340 "genügt" eher irreführend, weil es sogar gefordert ist! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#107
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
macht der Schutzstreifen (zumindest theoretisch) überhaupt Sinn. Natürlich ist der Schutzstreifen eine unschlaue Erfindung! Ich wette, dass 85% der Kraftfahrer der Meinung sind, dass man genau so nah an einen Radling ran darf. Ist ja schließlich so markiert! Und da Verkehrszeichen vor allgemeinen Regeln gehen (habe ich im verkehrsportal gelernt!), würden auch die nichtigen 1,5 Meter Abstand nicht nötig sein. ![]() ![]() |
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#108
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Die 1,50 Meter wären ja auch nur wieder eine allgemeine Regel, die durch VZ 340 aufgehoben würde.
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Lasst uns mal zurück zum Anfang: da hat TE ja fast genausoviel geschrieben wie im Gerichtsverfahren. Und da ich wie ein Richter langen Text nicht lesen mag, bitte ich um Zusammenfassung zu einer Frage:
war da nicht was mit Polizei, die meinte, er müsse auf dem Schutzstreifen fahren? Wäre wichtig für die Beurteilung der Betroffenheitsfrage. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#110
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Sowieso, lieber TE, was willst Du denn mit deinem zu breiten Rad?
Hier kannst Du nachlesen, dass 75 cm effektive Breite eines Radweges reichen. Jawoll, es geht nämlich problemlos, bei einer Mindestbreite von 150 cm mitten drauf einen fetten Ampelmast zu setzen. Sollen doch diese blöden Liegeradfahrer, Eltern mit angehängten Kinderanhängern und ganz nebenbei auch Rollstuhlfahrer mit handelsüblichem Rollstuhl sehen, wo sie bleiben, pah. (Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten). -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#111
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Lasst uns mal zurück zum Anfang: da hat TE ja fast genausoviel geschrieben wie im Gerichtsverfahren. Und da ich wie ein Richter langen Text nicht lesen mag, Ach, ich hatte durchaus den Eindruck, dass man das auch nicht kurze Urteil des OLG L. intensiv gelesen hat ... ![]() bitte ich um Zusammenfassung zu einer Frage: Also am Anfang war da der Peter.war da nicht was mit Polizei, die meinte, er müsse auf dem Schutzstreifen fahren? Der fuhr ein Auto, dessen Werbung ihn als Alleinunterhalter auswies. Er hat auch die ganze Straße mit "Radweg!" unterhalten! Ich tat mein bestes und konterte mit "Ist keiner!" Das ganze standesgemäß in 3 Strophen ... Bis eine unfeine Strophe folgte und daraufhin ein unfeines Geräusch eines Spiegels ... ![]() Peters Beharrlichkeit könnte vielleicht durch seine später ob der Kühle übergezogene Weste "Polizeibehörde" erklärt werden ... ![]() Nebenjob? Hauptjob? Wer weiß ... Er schien auch die zufällig als Ohrenzeuge auf der Gegenseite anwesende Polizei zu kennen. Diese wiederum nahm trotzdem alles brav und ordentlich auf OHNE Ticket oder sonstige Anwandlungen Richtung Schutzstreifen. Darauf kam erst die Staatsanwaltschaft, die die Beleidigungsanzeige einstellte und bei der Gelegenheit die Akte zwecks Schutzstreifenknöllchen an das Ordnungsamt transferierte ... Das kam dann aber so spät, dass man nicht weiß, ob es aus verfristeten, sachlichen oder leseunlustigen Gründen durch das AG eingestellt wurde ... Wäre wichtig für die Beurteilung der Betroffenheitsfrage. wavey.gif Ich wohne ja schon fast 40 Jahre in KA und schon 1 Jahr nach Ankunft hier nannte ich ein Rad mein eigen auch in KA und sicher bald drauf war ich mal in Herrenalb.Probleme mit Oberlehrern habe ich dort aber erst seit der Schutzstreifenmarkierung 2017. Aber das sind ja leider alles nur bedauerliche Einzelfälle unartiger Autofahrer, die man ganz sicher nicht den Schutzstreifen als systematischen Fehler anlasten darf, juristisch betrachtet ... ![]() Zitat Bei einem Radweg innerorts, der nur in eine Richtung befahren wird, reichen 150 Zentimeter dabei aus. Die Stelle in Schierstein entspricht dieser Breite, wenn beide Seiten des Ampelmastes gemessen werden. ![]() QUELLTEXT Zur Rechten
sieht ▴ man wie zur Linken einen halben Liegedr eiradler nieder sinken |
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#112
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1545 Beigetreten: 25.03.2016 Wohnort: Nasses Dreieck Mitglieds-Nr.: 78460 ![]() |
Wenn denn eine Fahrstreifenbreite gemessen wird, ohne die darauf befindlichen (Schillder-)Masten zu berücksichtigen, fände ich es angebracht, daß jedwedes Verkehrszeichen, auch LSAs, in der Mitte des Fahrstreifens aufgemastet werden, für den sie gelten sollen. Dann herrscht auch in Bezug auf den Geltungsbereich Klarheit. Um diesen zu verdeutlichen, kann man ja die einzelnen Fahrstreifen durch Vz 295 markieren. Den Kosten dafür stehen bei halbwegs ordentlich durchgeführter Kontrolle und pekuniäre Verwarnung hohe Einnahmen gegenüber.
![]() -------------------- Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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#113
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Hier kannst Du nachlesen, dass 75 cm effektive Breite eines Radweges reichen. Jawoll, es geht nämlich problemlos, bei einer Mindestbreite von 150 cm mitten drauf einen fetten Ampelmast zu setzen. Ich kann echt bloß hoffen, dass es sich dabei um einen Zitierfehler handelt. ![]() Entschuldigung, aber die Antwort kann doch nicht ernst gemeint sein? ![]() Oder muss da erst wieder jemand seine Kontakte zum Hessischen Rundfunk nutzen? extra3 ist übrigens auch immer dankbar für so ![]() |
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#114
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich kann echt bloß hoffen, dass es sich dabei um einen Zitierfehler handelt. ![]() Nein. die Antwort kann doch nicht ernst gemeint sein? ![]() Doch! Oder muss da erst wieder jemand seine Kontakte zum Hessischen Rundfunk nutzen? ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Hat jemand gerade die Mindestrestbreite bei Hindernissen zur Hand?
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#116
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ich fürchte, die gibt es nicht ...
![]() Heute abend schaue ich evtl. mal in ERA und VwV. |
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#117
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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#118
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 584 Beigetreten: 22.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76032 ![]() |
Streng genommen darf auch der Radler diesen nur bei Bedarf nutzen, steht ja in der Anlage 3 Lfd Nr 22 zum Zeichen 340 "Wer ein Fahrzeug führt ..." und nicht Kraftfahrzeug. Das ist genau die richtige Argumentation, wenn ich das nächste mal diskutieren muss:"Ich darf den Schutzstreifen gar nicht benutzen. Schon der Name sagt es doch: Der Schutzstreifen für Radfahrer schützt Radfahrer vor einem Zusammenstoß mit einer spontan geöffneten Autotür." Dann halten sie mich jedenfalls mal zurecht für vollkommen irre :-) |
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#119
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Mindestrestbreite .. gibbet nicht in konkret in der VwV-StVO:Zitat Radwegebenutzungspflicht "Kurz" ist die Engstelle ja, da kann man dann sicher an der Breite sparen ... Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß 1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann, 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen: bb) Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg innerorts mindestens 2,50 m außerorts mindestens 2,00 m Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden. b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird ![]() Die ERA wird auch nicht so recht konkret bei der Mindestrestbreite, definiert aber andere schöne Dinge ... Zitat Die Regelbreiten von Radwegen beträgt 2,00 m, bei geringem Radverkehr 1,60 m. Dies ermöglicht Überholungen. ... Liest sich schön, aber in der Praxis wird man im Zweifel die VwV nehmen, denn nach ERA bleibtSicherheitsraum Zwischen Radweg und benachbarten Flächen müssen Sicherheitsräume entsprechend der Tabelle 9 gewährleistet sein. Diese sollten baulich vom Radweg deutlich unterscheidbar sein, können aber zum bedarfsweisen Ausweichen auch niveaugleich überfahrbar sein. Tab. 9: Zusätzliche Sicherheitstrennstreifen bei baulich angelegten Radwegen Sicherheitstrennstreifen / Breite vom Fahrbahnrand mit festen Einbauten im Sicherheitstrennstreifen bzw. bei Kfz-Gescheindigkeiten über 50 km/h 0,75 m vom Fahrbahnrand in sonstigen Fällen 0,50 m von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0.75 m von parkenden Fahrzeugen in Schräg- und Senkrechtaufstellung (Überhangstreifen kann darauf angerechnet werden) 1,10 m Von Gebäuden, Einfriedungen, Baumscheiben, Verkehrseinrichtungen und sonstigen Einbauten soll ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,25 m eingehalten werden. - links nix mehr übrig (0,75 - 0,50 - 0,25 = 0) - rechts nur noch 0,50 ... |
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#120
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Danke für's recherchieren
![]() Mir reicht ja schon Zitat Radwegebenutzungspflicht Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden. Da packe ich dann die RSA dazu, da steckt ja "Sicherung" im Namen, dient also der Verkehrssicherheit, und danach müssen sogar bei Baustellenbeschilderungen Mindestrestbreiten bei Fußwegen von 100 cm verbleiben. Wegen der Rollstuhlfahrer. Und damit kämen auch wir zwei dicke zurecht, denn mit den noch aktuellen Radweg-80cm wird's dünn. Da das aber ein für Radlinge freigegebener Gehweg ist, braucht's 100 cm. Aber erst nach meinem Urlaub... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#121
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2474 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Gewisse StVB sind doch sehr kreativ und sagen einfach, Hindernisse dürfen so breit sein wie sollen, da gibt es keine Mindest(rest)breite.
Ebenso werden sie dem interessierten Publikum erzählen, der 70 cm breite Radweg/Schutzstreifen sei ja anno dunnemals eingerichtet und nach den damaligen Richtlinien zulässig. Also auch heute noch, nach deren Logik. *anStirnklatsch* -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#122
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
.. gibbet nicht in konkret in der VwV-StVO: Zitat Radwegebenutzungspflicht Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß 1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann, 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Ich sehe in dem Ampelmast keine Engstelle, sondern ein Hindernis. Und das darf es nicht geben. Völlig unabhängig davon, wie viel Platz da noch ist, um dran vorbei zu fahren. -------------------- |
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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#124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Aber mit überraschender Unfallgefahr. Bis kurz vor dem Ampelmast kommt man wegen eines zwischen Fahrbahn und Hochbord befindlichen Brückengeländers nämlich nicht vom Hochbord runter.
Und: wenn das ganze ins TV kommt, versteht den Unterschied Radweg/benutzungspflichtiger Radweg/freigegebener Gehweg sowieso keiner. Und von den Zuschauern auch 90% nicht. Ich bräuchte nur noch einen Dreiradfahrer, der da hängen bleibt, bestenfalls einen etwas körperfülligeren der dann vor laufender Kamera kaum absteigen kann, und einen Rollstuhlfahrer, das wäre perfekt. Aber alles erst im August irgendwann. Ok, den körperfülligeren Dreiradler könnte ich ja selbst mimen, allein fehlt mir so ein Gefährt. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#125
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Vielleicht kann man dann ja paar körperfüllige aus dem Velomobil- und Liegeradforum rüberrollen ...
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#126
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wie ich schon schrieb, das ist keine Engstelle. Das ist ein Hinderniss. Und das darf es nicht geben.
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#127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7880 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Nach kurzem Abstecher über Wiesbaden wieder zurück nach Bad Herrenalb:
Gestern eingetrudeltes Urteil ergänzt, hab's selbst bisher nur sehr flüchtig überflogen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 20:12 |