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> Falsch geparkt aber im Bußgeldbescheid steht falsche Adresse
spinne
Beitrag 16.03.2017, 10:16
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle,

folgendes Problem.

habe am 10.02.2017 bei mir zu Hause vor der Tür wie seit Jahren geparkt. Nun wurden grundlos Halteverbotsschilder aufgestellt und hatte nächsten Tag einen Strafzettel am Auto.
Im gestern erhaltenen Bußgeldbescheid steht nun aber eine ganz falsche Adresse (Straße und Plz.) wo ich angeblich rechtswidrig geparkt haben soll. (incl. 2 Zeugen vom Ordnungsamt)
Eigentlich möchte Widerspruch einlegen.
Wie seht Ihr das.
Vielen Dank.
Gruß Spinne
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janr
Beitrag 16.03.2017, 11:12
Beitrag #2


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Herzlich Willkommen im VP wavey.gif

Solche Fehler sind heilbar. Du scheinst ja im HV geparkt zu haben.

Wie sehen denn die Schilder aus? Gibt es DigiBilder? Vllt fällt einem oder andern VPler was auf, daß das HV unwirksam sein lässt.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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steveluke
Beitrag 16.03.2017, 11:21
Beitrag #3


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Zitat (spinne @ 16.03.2017, 10:16) *
Im gestern erhaltenen Bußgeldbescheid steht nun aber eine ganz falsche Adresse (Straße und Plz.) wo ich angeblich rechtswidrig geparkt haben soll. (incl. 2 Zeugen vom Ordnungsamt)

Gibt es eine Namensähnlichkeit bei den beiden Straßen (die genannte und die, in der du geparkt hast)?

Handelte es sich um fest montierte Verkehrszeichen oder über vorübergehend aufgestellte?

Wir groß war die Zeitspanne zwischen Aufstellung der Verkehrszeichen und dem Datum des Tatvorwurfs?


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ulm
Beitrag 16.03.2017, 11:28
Beitrag #4


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...und:
Was stand zuerst dort: Dein Auto oder die Haltverbotsschilder?
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amfa
Beitrag 16.03.2017, 11:31
Beitrag #5


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Zitat (steveluke @ 16.03.2017, 11:21) *
Wir groß war die Zeitspanne zwischen Aufstellung der Verkehrszeichen und dem Datum des Tatvorwurfs?


Das ist doch irrelevant.
Wie ulm schon angemerkt hat es kommt nur darauf an was zuerst da stand: Auto oder Schild.

Wenn das Auto zuerst da stand, dann darf es zwar (auf Kosten des Halters) nach gewisser Zeit abgeschleppt werden, eine Owi ist es aber auch nach 10 Jahren nicht.*










*Gut in 10 Jahren ohne das Fahrzeug zu bewegen kommt zumindest mal abgeschlaufene HU als Owi dazu, das Parken selber wird aber nie ordnungswidrig.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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spinne
Beitrag 16.03.2017, 11:56
Beitrag #6


Neuling


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Hallo,
zuerst waren die Schilder da (Halteverbot / Zeichen 283) dann das Auto. Die Schilder sind inzwischen wieder abmontiert worden (waren mit Kabelbinder befestigt) und es stehen auch keine neuen Schlder da. Es gibt eine zum verwechselnde Ähnlichkeit mit den Straßennamen. Aber die Plz. ist ganz anders. Was mich ärgert ist, das ja 2 Zeugen die, die falsche Adresse bestätigt haben. Der Bescheid bezieht sich ja auf eine ganz andere Adresse auch wenn eine große Ähnlichkeit mit den Straßennamen besteht. Was sind den diese Zeugen wert wenn beide dieselbe falsche Adresse bezeugen. Ein Zeuge ist doch dazu da nicht alles nachzuplappern was der vorhergehende gesagt hat sondern eine Tatsache selbst und unabhängig zu bewerten. Lg Spinne
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janr
Beitrag 16.03.2017, 18:43
Beitrag #7


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Zitat (spinne @ 16.03.2017, 11:56) *
... Was mich ärgert ist, das ja 2 Zeugen die, die falsche Adresse bestätigt haben. ...
Die zwei Zeugen haben beide dein Auto dort stehen gesehen.

Wer dann im Büro die Adresse verhunzt steht auf einem anderen Blatt. wavey.gif


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tomcraft
Beitrag 16.03.2017, 20:25
Beitrag #8


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Ich denke mal die TE hat keinen Bußgeldbescheid bekommen sondern erstmal ein Verwarnungsgeldangebot. Und dieses soll man natürlich nur annehmen, wenn alles soweit stimmt. Falsche Straße ist ein Fehler. ZB könnte an der angegebenen Adresse ja gar kein Haltverbot bestehen, womit der Tatworwurf ins Leere geht.

Schwieriger ist schon, was man raten soll. ICH würde mal schauen, ob an der falschen Anschrift überhaupt ein Verbot besteht und wenn nicht dann nur genau darauf hinweisen aber ohne pipapo zum richtigen Tatort.

Besteht auch am falschen Tatort ein Haltverbot würde ich einwenden, dort nicht zu der genannten Zeit geparkt zu haben, eventuell habe ich ja eigene Zeugen die dies bestätigen können das mein Fahrzeug zu der genannten Tatzeit wo anders stand. WO genau muss ich ja gar nicht angeben.

Da hat vermutlich keiner was im Büro verhunzt sondern bereits bei der Anzeigenfertigung wurde im hinterlegten Straßenkatalog eben bei Erwin-Maier-Ring statt Erwin-Maier-Straße angeklickt und schon passiert das so.
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spinne
Beitrag 16.03.2017, 22:59
Beitrag #9


Neuling


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also bekommen habe ich ein Schreiben vom Pol. Präsid. Berlin mit der Überschrift "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung".
Nach meiner Recherche bei Google Maps existiert zwar die im Schreiben angegebene Straße aber die angegebene Hausnummer gar nicht.
Egal, leg jetzt Widerspruch ein. Mal sehen was passiert. Ich hab zwar "falsch" geparkt (wegen der temporär aufgestellten Schilder) aber wenn die Verwaltung oder sonstwer nen Fehler macht und die zu inkompetent sind die korrekte Adresse einzugeben, nicht mein Problem. Habe sowohl 3 als auch 4 Tage später nochmal ein Knöllchen am Auto gehabt weil ich die Schilder gar nicht für voll genommen hab.
Problem ist nur, das es ein Firmenauto ist und mein Chef fragt "was machst du denn um diese Uhrzeit da & da, obwohl ich zu dieser Zeit noch im Bett gelegen hab.
Ach so da es ein Betriebs-auto ist hab ich nat. auch ein Fahrtenbuch.
Wie schon geschrieben sind die Verkehrszeichen jetzt auch seit 2 Wochen weg und keinen interessiert es. Berlin braucht auf die Schnelle mal wieder Geld und versucht so die Bürger abzuziehen, hat aber strukturelle Analphabeten in der Verwaltung.
Danke für die Tipps.
Ich meld mich was draus geworden ist.
LG Spinne

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DMHH
Beitrag 17.03.2017, 08:00
Beitrag #10


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Zitat (spinne @ 16.03.2017, 22:59) *
Habe sowohl 3 als auch 4 Tage später nochmal ein Knöllchen am Auto gehabt weil ich die Schilder gar nicht für voll genommen hab.

vs.
Zitat (spinne @ 16.03.2017, 22:59) *
Berlin braucht auf die Schnelle mal wieder Geld und versucht so die Bürger abzuziehen, hat aber strukturelle Analphabeten in der Verwaltung.


Straßennamen falsch schreiben/falsch auswählen = "strukturelle Analphabeten"
VZ ignorieren und "nicht für voll nehmen" = Wahrung der Grundrechte auf 'Mein Parkplatz vor meiner Tür nach meinem Gusto!'
rolleyes.gif
Die Einstellung gefällt mir. Hält den Laden am Laufen. whistling.gif
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ulm
Beitrag 17.03.2017, 08:17
Beitrag #11


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Zitat (spinne @ 16.03.2017, 22:59) *
Nach meiner Recherche bei Google Maps existiert zwar die im Schreiben angegebene Straße aber die angegebene Hausnummer gar nicht.
Ein sogenannter "heilbarer Fehler". Mal abgesehen davon, dass die Angaben von Google Maps auch keinen amtlichen Charakter haben und nicht fehlerfrei sind.
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Speichenkarussell
Beitrag 17.03.2017, 13:21
Beitrag #12


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Zitat (spinne @ 16.03.2017, 22:59) *
nicht mein Problem.
whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 17.03.2017, 18:02
Beitrag #13


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Damit erhöht sich der Zuschuss für die Staatskasse.

Wenn eines der Probleme zu hohe Geldbestände ist, könnte ich zur Entlastung eine aufnahmebereite Kontonummer angeben: meine. wavey.gif

Ach so: Willkommen.


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Mr.T
Beitrag 17.03.2017, 18:12
Beitrag #14


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Zitat (Explosiv @ 17.03.2017, 18:02) *
Ach so: Willkommen.
Zu spät, der TE ist hier bereits Geschichte.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Explosiv
Beitrag 17.03.2017, 18:15
Beitrag #15


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Für Höflichkeit ist es nie zu spät.
Und mitlesen kann er ja wohl noch.


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tomcraft
Beitrag 17.03.2017, 18:18
Beitrag #16


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Zitat (Mr.T @ 17.03.2017, 18:12) *
Zitat (Explosiv @ 17.03.2017, 18:02) *
Ach so: Willkommen.
Zu spät, der TE ist hier bereits Geschichte.



Schade. Sonst hätte man trotz all der Polemik ja noch was raten können, na egal.
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Jim Panse
Beitrag 18.04.2017, 01:05
Beitrag #17


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Hallo an alle,

hab inzwischen einen neuen Bescheid erhalten (10.04.17). Diesmal bestätigen die selben MA vom OA das ich halt an dem anderen Standort (diesmal der richtige) falsch geparkt habe. Selbes AZ incl. Zusatz "Tatortbesichtigung". Ein "Tatortfoto" wink.gifsad.gif:-) existiert übrigens nicht. Hab selbstverständlich Einspruch eingelegt, den Verstoß nicht zugegeben und nachgefragt ob ich kommende Woche das nächste Schreiben mit den gleichen Zeugen an einem anderen Standort erhalte.

PS
Leider wurde mein Account gesperrt/musste mich also neu anmelden.
Vielen Dank an alle die mich freundlich unterstützt haben bzw.wollten. Post über mir.

LG Spinne

meine damit Post 15 & 16
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Jim Panse
Beitrag 18.04.2017, 01:27
Beitrag #18


Neuling


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Quatsch 13 & 16. hoffe jetzt stimmts wavey.gif
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steveluke
Beitrag 18.04.2017, 05:36
Beitrag #19


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Zitat (Jim Panse @ 18.04.2017, 02:05) *
Leider wurde mein Account gesperrt/musste mich also neu anmelden.

Den Zweitaccount hattest du bereits vor der Sperrung angemeldet.
Dieser Account wird nun auch gesperrt, der Thread geschlossen.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 10:30