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> Verkehrsüberwachung blockiert benutzungspflichtigen Radweg, im Namen der Verkehrssicherheit. Keine Behinderung?
Tinu
Beitrag 02.03.2017, 17:09
Beitrag #51


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Zitat (Speichenkarussell @ 02.03.2017, 12:21) *
Siehe AG: "Für Fußgänger muss auf Gehwegen eine Durchgangsbreite von mind. 1 Meter frei gehalten werden."

Das zusammen mit der Rad/Gehweg- und der Nicht-Behinderungs-Klausel ist für mich ein klares Indiz, dass reine Radwege explizit nicht von der Ausnahmegenehmigung abgedeckt sein sollten. Schließlich wäre nicht zu rechtfertigen, dass "der Verkehr" (gar) nicht, Fußgänger bis zu 1 Meter Restbreite, Radfahrer aber nach Belieben (also nicht mal der 1 Meter) behindert werden dürften.

So gesehen war die Ausnahmegenehmigung wohl ok bis auf den unklar verwendeten Begriff "Verkehr", der offenbar Radfahrer inkludieren, aber Fußgänger ausnehmen sollte. Ansonsten kann ich nur Mitleser beipflichten, dass das eigentliche Problem nicht unbedingt der Verstoß des einzelnen Amtsinhabers gegen die Auflagen ist (egal ob aus leichtfertig angenommener Immunität oder Fehlinterpretation seiner Genehmigung), sondern vor allem die nachträgliche (nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene!) rechtliche Würdigung des Vorgangs von offizieller Seite.


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Gruß
Martin
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Skoddy
Beitrag 02.03.2017, 19:29
Beitrag #52


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Zitat (Tinu @ 02.03.2017, 17:09) *
sondern vor allem die nachträgliche (nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene!) rechtliche Würdigung des Vorgangs von offizieller Seite.

Man hat doch die Angelegenheit ausgiebig gewürdigt und fundiert begründet. Ich finde die Behörde hat gerade hier einen guten Job gemacht.


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Pogge
Beitrag 02.03.2017, 19:50
Beitrag #53


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Zitat (Skoddy @ 02.03.2017, 19:29) *
Man hat doch die Angelegenheit ausgiebig gewürdigt und fundiert begründet. Ich finde die Behörde hat gerade hier einen guten Job gemacht.

Ein guter Job wäre es gewesen, wenn sie dabei erkannt hätten, wie unnötig und damit illegal hier eine Benutzungpflicht ist!
wavey.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 02.03.2017, 21:47
Beitrag #54


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Zitat (Skoddy @ 02.03.2017, 15:48) *
es wird die riesengroße Keule rausgeholt die nur eigene Ressourcen bindet. Ich würde in der Zeit ein Bier trinken oder mich anderen Freuden des Lebens widmen.

Zitat (Kai R. @ 02.03.2017, 16:13) *
wenn ich mich über alles aufrege, was nicht 100% i.O. ist, dann sinkt meine Lebensfreude auf 20%. Einmal drumrum fahren und sich am beginnenden Frühling freuen, das ist das einzig Sinnvolle.

Ach, so schlimm ist es nicht. Ich poste den ganzen Vorgang ja auch deswegen erst heute, weil ich mir natürlich meine Ressourcen sinnvoll einteile. VP ist immer nur die verbleibende Zeit, wenn andere - wichtigere - Dinge erledigt sind. Und betrachten wir das mal ruhig als skurriles Hobby, den Verkehrsbehörden den Spiegel vorzuhalten. Wobei: sooooo skurril kann das ein VP-Forist eigentlich schon nicht mehr finden. whistling.gif Da ist Bier sicher keine Alternative, sondern höchstens sporadisch eine nette Ergänzung. rolleyes.gif Meine Lebensfreude sinkt durch diese Begebenheiten nicht, wohl aber die Zufriedenheit mit Verwaltung und Polizei. Denn natürlich hätte ich mir insgeheim gewünscht, dass meine Einwände inhaltlich so gründlich geprüft werden, wie ich sie aufbereitet hatte.

Zitat (Mitleser @ 02.03.2017, 16:19) *
Ich glaube nicht, dass @Speichenkarussell unbedingt den einzelnen Fahrer mit einem Bußgeld beglücken wollte.
So ist es. Der einzelne Fahrer ist mir persönlich ziemlich schnuppe. Ich hätte mir allerdings dennoch gewünscht, dass wenigstens in seiner Abteilung darauf hingewiesen worden wäre, nächstes Mal die Ausnahmegenehmigung einzuhalten.
Jedenfalls wäre es mir schwer gefallen, die Situation kommentarlos hinzunehmen und still über den Gehweg daran vorbei zu radeln, wie es hier mancher vorgeschlagen hat. Aber wenn schon beschweren, dann so, dass es auch ankommt. thread.gif

Ich war früher mal eine Weile im Rettungsdienst unterwegs. Wurde da mal ein Fahrzeug unter unzulässiger Inanspruchnahme irgendwelcher Sonderrechte bewegt oder abgestellt, gab es dermaßen einen Einlauf vom Fahrdienstleiter, das könnt Ihr euch nicht vorstellen. Leider gehen solche Tugenden allmählich verloren und das Unrechtsbewußtsein ist weithin nicht mehr erkennbar.


Zitat (Tinu @ 02.03.2017, 17:09) *
Ansonsten kann ich nur Mitleser beipflichten, dass das eigentliche Problem nicht unbedingt der Verstoß des einzelnen Amtsinhabers gegen die Auflagen ist (egal ob aus leichtfertig angenommener Immunität oder Fehlinterpretation seiner Genehmigung), sondern vor allem die nachträgliche (nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene!) rechtliche Würdigung des Vorgangs von offizieller Seite.

Eigentlich war es auch erst das Schreiben der Polizei, das mich bewogen hat, den Vorgang hier einzustellen. Darüber bin ich wirklich immer noch fassungslos.

Zitat (Skoddy @ 02.03.2017, 19:29) *
Man hat doch die Angelegenheit ausgiebig gewürdigt und fundiert begründet.
Nur dass es eben nicht auf der Rechtslage fundiert, sondern diese explizit negiert. mad.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.03.2017, 01:44
Beitrag #55


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Zitat (Speichenkarussell @ 02.03.2017, 21:47) *
Zitat (Mitleser @ 02.03.2017, 16:19) *
Ich glaube nicht, dass @Speichenkarussell unbedingt den einzelnen Fahrer mit einem Bußgeld beglücken wollte.
So ist es. Der einzelne Fahrer ist mir persönlich ziemlich schnuppe. Ich hätte mir allerdings dennoch gewünscht, dass wenigstens in seiner Abteilung darauf hingewiesen worden wäre, nächstes Mal die Ausnahmegenehmigung einzuhalten.
Jedenfalls wäre es mir schwer gefallen, die Situation kommentarlos hinzunehmen und still über den Gehweg daran vorbei zu radeln, wie es hier mancher vorgeschlagen hat. Aber wenn schon beschweren, dann so, dass es auch ankommt. thread.gif

Daher auch dieser Vorschlag:
Zitat (Speichenkarussell @ 02.03.2017, 12:25) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 02.03.2017, 12:19) *
Schildere doch einfach dem Herrn Engelbrecht schriftlich dein Problem
Und Du glaubst im Ernst, dass der dann seinem Geschäftsleiter in den Rücken fällt? dry.gif

Habe ich das irgendwo behauptet, dass er das machen soll? Ich wollte dir lediglich einen Ansprechpartner nennen bei dem die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass deinem Problem auch nachgegangen wird.
Ich würde dabei noch erwähnen, dass es bei wissentlich bzw. vorsätzlich falsch abgestellten Dienst-KFZ Probleme mit der Versicherung geben könnte wenn das irreguläre Parken unfallursächlich sein sollte.


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Officer
Beitrag 03.03.2017, 10:44
Beitrag #56


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Zitat (Skoddy @ 02.03.2017, 19:29) *
Man hat doch die Angelegenheit ausgiebig gewürdigt und fundiert begründet. Ich finde die Behörde hat gerade hier einen guten Job gemacht.

Ehrlich gesagt finde auch ich die Begründung Murks. Hätte man geschrieben, dass die Behinderung des Radverkehrs unter Würdigung der Gesamtumstände hinzunehmen sei und die Radfahrer das Fahrrad um das Hindernis herum schieben könnten, ok. Das hätte Einigen, wie schon zu lesen war, zwar auch nicht gefallen und natürlich lassen sich da auch Beispiele konstruieren, in denen das dem einzelnen (eingeschränkten) Radfahrer schwer oder nicht möglich wäre, aber alle Eventualitäten wird man fast nie ausschließen können.

Die hier gewählte Formulierung in der Begründung "lediglich die hier fahrenden Radfahrer mussten durch einen minimalen Schwenk für einige Meter den Gehweg mitbenutzen" geht allerdings gar nicht.


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henpara
Beitrag 03.03.2017, 10:46
Beitrag #57


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Ich fand den Pressevorschlag sehr gut. Die Überschrift: "Polizei rät zur Ordnungswidrigkeit" könnte man auch in der Bildzeitung lesen. Das hätte sicherlich Potential. Vor allem, wenn die Presse nochmal schön drauf rumreitet, dass Radwege ja überhaupt nur da anzulegen sind, wo besondere Gefahren für den Radverkehr lauern. Da scheint es ja schon fast kriminell bzw. vorsätzliche Körperverletzung, wenn man dann noch hingeht, und den Radweg zustellt!

Im übrigen stimme ich Pockensuppe völlig zu: Radwege sind nirgendwo benutzungspflichtig, bzw. selbst wenn sie es sind, nehmt die Fahrbahn. Es geht so viel einfacher, sicherer (wenn auch nicht für jeden gefühlt) und schneller. Radwege sind die Aufregung einfach nicht wert.
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ilam
Beitrag 03.03.2017, 10:50
Beitrag #58


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Zitat (henpara @ 03.03.2017, 10:46) *
Ich fand den Pressevorschlag sehr gut.


Ich halte ihn für gefährlich. Auf das, was am Ende geschrieben wird, hat man keinen Einfluss und am Ende gibt es einen "Kampfradler will verhindern dass Autofahrer geblitzt werden"-Artikel.



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Skoddy
Beitrag 03.03.2017, 10:52
Beitrag #59


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Zitat (Officer @ 03.03.2017, 10:44) *
Begründung "lediglich die hier fahrenden Radfahrer mussten durch einen minimalen Schwenk für einige Meter den Gehweg mitbenutzen" geht allerdings gar nicht.

Da hast Du recht, jedoch nur für Leute die Probleme suchen. Entspannte Radler fahren um das Hindernis drumherum und scheren sich einen Kopp darum dass dort ein Auto steht.



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henpara
Beitrag 03.03.2017, 10:56
Beitrag #60


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Zitat
Ich halte ihn für gefährlich. Auf das, was am Ende geschrieben wird, hat man keinen Einfluss und am Ende gibt es einen "Kampfradler will verhindern dass Autofahrer geblitzt werden"-Artikel.

Auch wieder richtig. Vielleicht sollte man vorher seine Presseleute kennen^^. Wenn man sich sicher ist, dass sie Radfreundlich berichten, fänd ich es einen Versuch wert.

Gibt es zB einen ADFC bei euch @Speichenkarussell?
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Speichenkarussell
Beitrag 03.03.2017, 10:59
Beitrag #61


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@Skoddy: "Entspannte Radler" scheren sich eh einen Dreck um die StVO. Aber das ist ja genau das, was dann an unpassendster Stelle auch jedem anderen (regelkonformen) Radfahrer vorgehalten wird.

Zitat (henpara @ 03.03.2017, 10:56) *
Vielleicht sollte man vorher seine Presseleute kennen^^. Wenn man sich sicher ist, dass sie Radfreundlich berichten, fänd ich es einen Versuch wert.
Bei der in Frage kommenden Tageszeitung sehe ich keine Sachkompetenz um hierzu einen brauchbaren Artikel zu verfassen.
Ein geeignetes Fahrrad-Blog wurde leider eingestellt.
Ich überlege gerade, selber - nicht nur mit dieser Geschichte - in die Öffentlichkeitsarbeit einzusteigen. Tumblr oder so... mal sehen.


Zitat (henpara @ 03.03.2017, 10:56) *
Gibt es zB einen ADFC bei euch @Speichenkarussell?
Gibt es, aber dem fehlt etwas der Biss. dry.gif
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Skoddy
Beitrag 03.03.2017, 11:06
Beitrag #62


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Zitat (Speichenkarussell @ 03.03.2017, 10:59) *
"Entspannte Radler" scheren sich eh einen Dreck um die StVO.

Nicht ganz. Sie sehen es als Empfehlung wavey.gif

Wie regelkonform sich jemand verhält und in welchen Situationen die Regeln umgedeutet werden muss jeder für sich selbst bestimmen. Ich weiss nur dass ich eine Zwangsstörung kriege wenn ich immer streng und in aller Konsequenz nach StVO fahren will. Das geht praktisch gar nicht oder ich produziere viele Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern.

Ich komme gut durchs Auto- und Radfahrerleben und bin sehr entspannt, so wie fast alle anderen Leute auch.


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VPL
Beitrag 03.03.2017, 12:01
Beitrag #63


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Zitat (henpara @ 03.03.2017, 10:46) *
Im übrigen stimme ich Pockensuppe völlig zu: Radwege sind nirgendwo benutzungspflichtig, bzw. selbst wenn sie es sind, nehmt die Fahrbahn. Es geht so viel einfacher, sicherer (wenn auch nicht für jeden gefühlt) und schneller. Radwege sind die Aufregung einfach nicht wert.


Das kostet in Dortmund regelmäßig 20€ und wird von der Polizei kontrolliert. whistling.gif
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 03.03.2017, 12:09
Beitrag #64





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Na und? 20€ einmal im Jahr sind nichts gegen den Schrott von "Radwegen".
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Epaminaidos
Beitrag 03.03.2017, 12:11
Beitrag #65


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Gibt es in Nürnberg gar keine Oberlehrer auf den Straßen?
Selbst wenn ich zurecht neben einem Radweg auf der Fahrbahn fahre, werde ich oft angehupt, eng überholt und teilweise sogar ausgebremst.
Neben einem benutzungspflichtigen Radweg sehen noch viel mehr Autofahrer solche Erziehungsmaßnahmen als berechtigt an.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.03.2017, 12:13
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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ilam
Beitrag 03.03.2017, 12:13
Beitrag #66


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Zitat (Epaminaidos @ 03.03.2017, 12:11) *
Selbst wenn ich zurecht neben einem Radweg auf der Fahrbahn fahre, werde ich oft angehupt, eng überholt und teilweise sogar ausgebremst.


Bei Euch benötigt man dazu einen Radweg?

Ich kenne sowas auch wenn daneben nur ein Fußweg ist...

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Epaminaidos
Beitrag 03.03.2017, 12:20
Beitrag #67


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Solche Geschichten höre ich hauptsächlich aus Hamburg. Mir ist es in Berlin noch nicht passiert, dass mich ein Autofahrer auf den Gehweg scheuchen wollte.
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Ostfriese69
Beitrag 03.03.2017, 15:19
Beitrag #68


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Oh in Schleswig geht das aauch ch gut, nach vorsätzlichem Anfahren werden dem Radfahrer Androhungen der Maßnahmen gemacht die passieren wenn man ihn in der 20er Zone das nächste Mal auf "der Straße" erwischt und nicht auf dem Gehweg...
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helmet lampshade
Beitrag 06.03.2017, 17:58
Beitrag #69


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Zitat (Skoddy @ 03.03.2017, 10:52) *
Da hast Du recht, jedoch nur für Leute die Probleme suchen.

Man stelle sich mal eine fiktive Autobahn vor, linke Spur Mindestgeschwindigkeit 90, mittlere Spur 60, dazu eine variable Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. Gelegentlich taucht dort auch nur "80" auf. Jetzt frage man bei der Polizei nach ob, die 90 MG dann auch noch gelten und die Auskunft wäre
(1) Im Prinzip ja.
(2) Im Zweifel mitte oder rechts fahren
(3) Mit "echten 81-85" wäre man in allen Toleranzen und aus dem Schneider und
(4) (+1 - +5) wäre sowieso fast immer die Geschwindigkeit des guten Fahrers
(5) Wenn's mal blitzt wegen (3) nicht eingehalten hätte man eben Variante (2) wählen müssen
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Explosiv
Beitrag 06.03.2017, 18:21
Beitrag #70


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Zitat (Epaminaidos @ 02.03.2017, 12:11) *
Zitat (Pockensuppe @ 02.03.2017, 12:06) *
Mal ganz ehrlich: Alles, was dort nun geschah, geschah aus voller Absicht. Und du meinst, nach eins, zwei Schreiben würden die in sich gehen, dir zustimmen und zukünftig alles wie gewünscht berücksichtigen?
Die Hoffnung ist eher, dass die Polizisten einen vernünftigen Chef haben, der ihnen die Meinung dazu sagt. Hat bei mir schon ein paar mal geklappt.
So richtig deprimierend wird es, wenn der Chef statt dessen dem Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit empfiehlt.



So sehr ich es auch bedauere, ich neige langsam der Meinung von @Pockensuppe zu.
Es hat einfach keinen Zweck.
Schon hier im VP gibt es etliche Foristen, die sich wundern, dass man so ein Aufhebens um dieses Thema macht.
Was will man da von Beamten und Bediensteten erwarten, die die Poblematik nur als Job betrachten?

Die Formulierungen sprechen doch Bände. In der AG ist von Verkehr und Fußgängern die Rede. Das ist schon seltsam. Aber man könnte hier noch hoffen, dass mit Verkehr der Fahrzeugverkehr gemeint und die Radfahrer darin enthalten sind.
Falsch gedacht. Eine der Antworten enthält die Erleuchtung, dass der Verkehr nicht behindert wurde und auch die Fußgänger genug Platz hatten. Nur die Radfahrer nicht. Also wird dort unter Verkehr nur der KFZ-Verkehr verstanden. Und die komischen Leute, die auf Fahrrädern hocken, zählen weder zu dem Verkehr noch zu den Fußgängern und müssen halt schauen, wo sie bleiben.

Interessant wird es dort, wenn dort zwei Radfahrer verunfallen, gerne mit Schülerbeteiligung, während sie den empfohlenen Schlenker um das Messfahrzeug vollziehen und dabei Verletzte oder gar Tote resultieren. Ob da bei eventuell 11-jährigen auch die Karte "Verstoß gegen das Sichtfahrgebot" gezogen wird und ob sich die Angehörigen damit abspeisen lassen? Ich denke mal, dass zu den Schulbeginn- und -Ende-Zeiten dort andere Verhältnisse in Sachen Fuß- und Radverkehr herrschen.

In Nürnberg wenigsten bleibt wohl wirklich nur der zivile Ungehorsam in Form von sicherem Fahrbahnfahren. Bei diesen Behörden.


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Skoddy
Beitrag 06.03.2017, 18:32
Beitrag #71


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Zitat (Explosiv @ 06.03.2017, 18:21) *
Eine der Antworten enthält die Erleuchtung, dass der Verkehr nicht behindert wurde und auch die Fußgänger genug Platz hatten. Nur die Radfahrer nicht. Also wird dort unter Verkehr nur der KFZ-Verkehr verstanden.

Das ist eine Schlussfolgerung von Dir. Es könnte ja auch sein dass die Radfahrer deshalb nicht behindert wurden weil sie einfach um das Auto herumfahren konnten. Wenn man Probleme sucht findet man sie auch. Mit einer entspanntere Lebenseinstellung wäre der Wagen dem Radfahrer möglicherweise gar nicht störend aufgefallen.


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Beitrag 06.03.2017, 19:22
Beitrag #72


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Wärst du auch so entspannt, wenn Autos in beide Richtungen um ein behindernd im Halteverbot parkendes Fahrzeug herumfahren müssten, das nur deshalb dort steht, weil Radfahrer auf dem Radweg dem Rowdietum nachgehen?
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Skoddy
Beitrag 06.03.2017, 19:25
Beitrag #73


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So etwas kostet mich einen kleinen Dreh am Lenkrad wavey.gif

Ich muss die ganze Zeit um irgendwas drumherum fahren und manchmal sogar eine Zeitlang stehen bleiben. Das ist dann der Fall wenn der querende Verkehr verkehrsbehindernd grün hat und ich deswegen an einer roten Ampel stehen muss.

Eine Behinderung wird für moich nicht deshalb behindernder weil sie gegen die Regeln verstößt. Ich bin nur Verkehrsteilnehmer und vertrete keine Ordnungsbehörde. Mich stören Regelübertretungen anderer Leute nicht.


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Epaminaidos
Beitrag 06.03.2017, 21:38
Beitrag #74


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Zitat (Explosiv @ 06.03.2017, 18:21) *
So sehr ich es auch bedauere, ich neige langsam der Meinung von @Pockensuppe zu.
Es hat einfach keinen Zweck.
"Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt".
Es gibt in vielen Orten Fortschritte, was das Verständnis für Radfahrer angeht. In Berlin ist es in den letzten Jahren viel besser geworden. Nur nicht entmutigen lassen.
Und möglichst wenig über die verbliebenen Idioten aufregen - auch wenn es schwerfällt. Irgendwann kippen auch die (oder gehen in Rente). Steter Tropfen höhlt nunmal den Stein.
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Explosiv
Beitrag 07.03.2017, 02:59
Beitrag #75


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Zitat (Skoddy @ 06.03.2017, 18:32) *
Zitat (Explosiv @ 06.03.2017, 18:21) *
Eine der Antworten enthält die Erleuchtung, dass der Verkehr nicht behindert wurde und auch die Fußgänger genug Platz hatten. Nur die Radfahrer nicht. Also wird dort unter Verkehr nur der KFZ-Verkehr verstanden.

Das ist eine Schlussfolgerung von Dir. Es könnte ja auch sein dass die Radfahrer deshalb nicht behindert wurden weil sie einfach um das Auto herumfahren konnten. Wenn man Probleme sucht findet man sie auch. Mit einer entspanntere Lebenseinstellung wäre der Wagen dem Radfahrer möglicherweise gar nicht störend aufgefallen.


Das ist ja der Aufreger an der ganzen Angelegenheit.
Wenn man bereit ist, für die Schusseligkeit der Behörde seinerseits eine gefährliche Owi zu begehen, hat man kein Problem. Das Ende der Entspannung kommt dann, wenn man den ebenfalls entspannt um das Hindernis herumfahrenden Gegenverkehr nicht wahrgenommen hat und mit ihm zusammenknallt.

Man könnte auch trotzdem noch entspannt sein, wenn dieses Überwachungsfahrzeug das einzige Hindernis auf dem täglichen Arbeitsweg wäre. Ist es aber das xte, ist die Enttäuschung besonders groß, dass sogar die Überwacher sich einen feuchten Kehricht um den Radverkehr kümmern. Und von oben auch noch dümmlich begründeten Rückhalt erhalten.

Wenn man nur ab und zu Spazierfahrten mit dem Rad unternimmt ist so etwas vielleicht entspannt hinzunehmen. Wenn man regelmäßig Rad fährt, um zügig von A nach B zu kommen und dabei von Blauschildern dazu gezwungen werden soll, solche Wege zu benutzen, ist es nicht mehr so entspannt, wenn diese regelmäßig durch Ignoranten unbenutzbar sind. Mal eben den Gehweg mitbenutzen ist eben keine Lösung des Problems.

Wer dagegen die StVo als Verhandlungsmasse ansieht, mag das entspannter sehen als jemand, der sich grundsätzlich daran halten will.

Und was die Schlussfolgerung angeht, da steh ich glaub ich nicht alleine. Der Ausweg, den Du siehst, sieht der Normgeber nicht gerne und hat ihn mit Sanktionen belegt. Ist also eher ein Irrweg als ein Ausweg.


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Skoddy
Beitrag 07.03.2017, 08:57
Beitrag #76


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Zitat (Explosiv @ 07.03.2017, 02:59) *
eine gefährliche Owi zu begehen,

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, das hier als gefährlich einzustufen?


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Beitrag 07.03.2017, 09:08
Beitrag #77


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Es muss gefährlich sein, ansonsten gäbe es keine RWBP. smartass.gif
Und auch in der Praxis ist das Ausweichen auf den Gehweg in der Situation gefährlich. Es sei denn man fährt unter Schrittgeschwindigkeit. Was in der Praxis nicht vorkommt.

Du hast Dich noch gar nicht zu dieser Abwandlung geäußert:
Zitat (Mitleser @ 02.03.2017, 16:03) *
Und wenn die Polizei zur technischen Kontrolle der Radwegradler auf ganzer Fahrbahnbreite einen (nicht abgesicherten) Kontrollbereich betreibt und Du als Autofahrer die vor Ort die Sonderrechts-Anwort und schriftlich später "Was soll's? Radler wurden nicht behindert. Fahren sie mit ihrem Auto halt drumhrum. Von mir aus auch über den Gehweg." erhälst, dann fändest Du das auch 100%ig iO? think.gif whistling.gif

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Speichenkarussell
Beitrag 07.03.2017, 09:45
Beitrag #78


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Zitat (Skoddy @ 07.03.2017, 08:57) *
Zitat (Explosiv @ 07.03.2017, 02:59) *
eine gefährliche Owi zu begehen,
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, das hier als gefährlich einzustufen?
Da der Weg in beiden Richtungen benutzungspflichtig ist, weißt Du natürlich dummerweise nicht, ob der andere Radfahrer in der Gegenrichtung das kurze Ausweichen über den Gehweg genauso für ungefährlich hält... Dann wird es schon ganz schön knapp für den Fußgänger, den Du wegen des parkenden KFZ gerade noch nicht siehst. wavey.gif
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helmet lampshade
Beitrag 07.03.2017, 09:49
Beitrag #79


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Zitat (Skoddy @ 06.03.2017, 18:32) *
Mit einer entspanntere Lebenseinstellung wäre der Wagen dem Radfahrer möglicherweise gar nicht störend aufgefallen.

Und gelegentlich wird halt mal ganz relaxed das Portemonnee gezückt und ein bisschen Kleingeld herausgekramt, und/oder an der Belehrung des Cops entspannt lächelnd vorbeigehört
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Skoddy
Beitrag 07.03.2017, 09:52
Beitrag #80


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Zitat (Mitleser @ 07.03.2017, 09:08) *
Du hast Dich noch gar nicht zu dieser Abwandlung geäußert:

Richtig. In diesem Thread geht es nicht um ein anderes Szenario.

@Speichenkarussell

Auch für Radfahrer gilt das Sichtfahrgebot.


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Mitleser
Beitrag 07.03.2017, 10:17
Beitrag #81


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Ist auch viel bequemer für die eigene Argumentation, wenn man nicht bereit ist, mal den Blickwinkel zu verändern und sich selbst als Betroffenen anzusehen.
giveup.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 07.03.2017, 10:22
Beitrag #82


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Zitat (Skoddy @ 07.03.2017, 09:52) *
Auch für Radfahrer gilt das Sichtfahrgebot.
Unbestritten. Und dem Radverkehr in beiden Richtungen eben diese erforderliche Sicht zu nehmen, ist nach Auskunft der Polizei keine Behinderung. Habe ich mir gemerkt. Zu schade, dass ich selbst mit der dämlichen Argumentation niemals ein Knöllchen abwenden könnte. dry.gif
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henpara
Beitrag 07.03.2017, 11:39
Beitrag #83


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Zitat

Zwar nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit, aber zum Thema kurzer Schlenker und was passiert bei Unfall mit Fußgänger gibt volgender Zusatz Information:

Zitat
Wer als Erwachsener einen nicht freigegebenen Gehweg mit dem Rad befährt, handelt i.d.R. grob verkehrswidrig (KG NZV 97, 122; LG Karlsruhe SP 04, 256); s. auch OLG Hamm NZV 95, 152.

Klingt für mich nach 100% Haftung, wenn ich nach Vorgabe der Polizei und Verkehrsüberwachung radle und ein Unfall passiert.

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granny
Beitrag 07.03.2017, 12:07
Beitrag #84


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Zitat (Skoddy @ 07.03.2017, 09:52) *
Auch für Radfahrer gilt das Sichtfahrgebot.

Anders herum: *Auch* für KFZ-Führer gilt das Sichtfahrgebot. Weswegen man die Radwege problemlos weglassen kann, so dass einerseits für die Blitzer genügend behinderungsfreier Platz am Straßenrand bleibt. Aber weil Unfälle durch Fehlverhalten eh keine Berücksichtigung im Rahmen des behördlichen Handelns zu finden brauchen, weil das Fehlverhalten ja verboten ist, braucht es andererseits noch nichtmal einen Blitzer. thread.gif
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Andreas24
Beitrag 07.03.2017, 12:12
Beitrag #85


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Zitat (bicionado @ 06.03.2017, 19:22) *
Wärst du auch so entspannt, wenn Autos in beide Richtungen um ein behindernd im Halteverbot parkendes Fahrzeug herumfahren müssten, das nur deshalb dort steht, weil Radfahrer auf dem Radweg dem Rowdietum nachgehen?

Eindeutig ja. Wenn man viel mit dem PKW in der Stadt unterwegs ist, hat man ähnliche Situationen auch mehrmals am Tag, sei es jetzt das kurz haltende Taxi, der Paketdienst der gerade ausliefert oder einfach nur jemand der jetzt halt da steht. Ist doch alles kein Grund sich drüber aufzuregen.
Da wäre mir auch die Zeit später zu schade für, um da noch lange drüber nachzudenken oder gar Briefe zu schreiben.


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Crownsilver
Beitrag 07.03.2017, 12:36
Beitrag #86


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Und die stehen da wirklich mehrere Stunden und blockieren die komplette Fahrbahn so daß man nur über den Gehweg ausweichen kann?
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DMHH
Beitrag 07.03.2017, 12:36
Beitrag #87


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Find ich amüsant, das Taxi oder den Paketlieferdienst ins Felde zu führen.
Mal gucken, wo da die Vergleichbarkeit bleibt:
Dauer des Haltens/Parkens:
Lieferdienst/Taxi 3min zu x-Stunden der Verkehrsüberachung

Möglichkeit des Ausweichens:
1 Fahrspur mit Abwarten des Gegenverkehrs zu Absteigen und schieben.

Ja, super Vergleichbarkeit.
Machen wir das mal andersherum: wenn der 2-Richtungsradweg dort entsprechend der Fahrbahn 6m breit wäre und davon 2,2m durch ein Fahrzeug der Verkehrsüberwachung blockiert werden, DANN können wir mal anfangen über Vergleichbarkeit zu reden.

Oder um bei den Lieferfahrzeugen und dem KFZ zu bleiben:
Mach aus der Straße eine Einbahnstraße mit einem Fahrbahnquerschnitt von 3m. Vor dir hält ein Lieferdienst. Also jetzt kein Paketlieferdienst. Eher so ein Einbauküchen-Lieferdienst. Mit Montage. Der hält da in der Einbahnstraße vor dir und beginnt mit dem Entladen. Und der wird nicht wegfahren, bis in n Stunden die Küche im angrenzenden Wohnhaus im 3. OG aufgebaut ist.
Bis dahin hast du als Autofahrer nun die Möglichkeit, einen Schlenker um den LKW herumzufahren. Ok, das knirscht ein wenig, weil da links und rechts neben der Fahrbahn Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen parken. Aber das ist nicht weiter schlimm. wenn du nicht schnell fährst, vermeidest du immerhin den Funkenflug.
alternativ kannst du auch 2m zurücksetzen, über die dortige Grundstücksauffahrt auf den Gehweg gelangen und so das Hindernis auf der Fahrbahn mit einem kleinen Schlenker umfahren.

Oder aber du steigst aus und gehst zu Fuß weiter...

Sorry, aber dieses "mit dem Auto hab ich das auch!" geht so gar nicht. Weil: nee, mit dem Auto haste das eben nicht so. punkt.
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Andreas24
Beitrag 07.03.2017, 13:11
Beitrag #88


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Zitat (DMHH @ 07.03.2017, 12:36) *
Find ich amüsant, das Taxi oder den Paketlieferdienst ins Felde zu führen.
Mal gucken, wo da die Vergleichbarkeit bleibt:
Dauer des Haltens/Parkens:
Lieferdienst/Taxi 3min zu x-Stunden der Verkehrsüberachung

Ich würde eher sagen das die Behinderung für die Einzelperson gleich ist, egal wie lange das Hindernis dort steht (du wirst ja nicht 10 mal hintereinander dort vorbeifahren).

Zitat (DMHH @ 07.03.2017, 12:36) *
Bis dahin hast du als Autofahrer nun die Möglichkeit, einen Schlenker um den LKW herumzufahren. Ok, das knirscht ein wenig, weil da links und rechts neben der Fahrbahn Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen parken. Aber das ist nicht weiter schlimm. wenn du nicht schnell fährst, vermeidest du immerhin den Funkenflug.

Da hingegen sehe ich die Vergleichbarkeit nicht, da man ja (zur Not) schiebend problemlos ohne Beschädigung dran vorbeikommt (also an dem Messfahrzeug meine ich jetzt).

Zitat (DMHH @ 07.03.2017, 12:36) *
alternativ kannst du auch 2m zurücksetzen, über die dortige Grundstücksauffahrt auf den Gehweg gelangen und so das Hindernis auf der Fahrbahn mit einem kleinen Schlenker umfahren

Habe ich auch schon so gelöst, natürlich mit der nötigen Vorsicht


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Speichenkarussell
Beitrag 07.03.2017, 13:15
Beitrag #89


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Zitat (Andreas24 @ 07.03.2017, 13:11) *
Ich würde eher sagen das die Behinderung für die Einzelperson gleich ist, egal wie lange das Hindernis dort steht
Das Maß der Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer insgesamt ist aber deutlich unterschiedlich. Warum sonst würde man Halten, Parken, Parken über 1 Stunde, Parken über 3 Stunden etc. unterschiedlich ahnden?
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Andreas24
Beitrag 07.03.2017, 13:21
Beitrag #90


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Schon klar das dabei mehr Verkehrsteilnehmer betroffen sind, aber wir reden ja hier über eine konkrete Person, und wenn die im "falschen Moment" ankommt ist es egal ob das jetzt 3 Minuten oder 3 Stunden sind.


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DMHH
Beitrag 07.03.2017, 13:27
Beitrag #91


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Zitat (Andreas24 @ 07.03.2017, 13:11) *
Zitat (DMHH @ 07.03.2017, 12:36) *
Bis dahin hast du als Autofahrer nun die Möglichkeit, einen Schlenker um den LKW herumzufahren. Ok, das knirscht ein wenig, weil da links und rechts neben der Fahrbahn Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen parken. Aber das ist nicht weiter schlimm. wenn du nicht schnell fährst, vermeidest du immerhin den Funkenflug.

Da hingegen sehe ich die Vergleichbarkeit nicht, da man ja (zur Not) schiebend problemlos ohne Beschädigung dran vorbeikommt (also an dem Messfahrzeug meine ich jetzt).


Absteigen, schieben, aufsteigen = problemlos. dry.gif
Na, das kann sich vermutlich nur jemand ausdenken, der mit dem Auto auf dem Gehweg rumfährt, weils anders angeblich überhaupt nicht möglich ist. blink.gif
Wäre es nicht auch problemlos möglich, einfach im Auto hinter dem Hindernis zu warten, anstatt auf nicht freigegeben Flächen herumzufahren?
Wäre es nicht auch problemlos möglich, einfach mal die Polizei zu rufen, damit die das verkehrshindernis vor dir aus dem Weg räumt? Oder die Rennleitung dir die Weisung gibt, auf dem Gehweg das Hindernis zu umfahren?
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Andreas24
Beitrag 07.03.2017, 13:36
Beitrag #92


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Ich sehe beides nicht als so problematisch an dass ich dafür die Polizei rufen würde, die haben wichtigere Aufgaben als solche "Alltagssituationen".
Einfach mit der entsprechenden Vorsicht das Hindernis umfahren, und gut ist es. Fertig, Problem gelöst.


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granny
Beitrag 07.03.2017, 14:17
Beitrag #93


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Zitat (Andreas24 @ 07.03.2017, 13:36) *
Einfach mit der entsprechenden Vorsicht das Hindernis umfahren, und gut ist es. Fertig, Problem gelöst.

Dein Problem besteht aber darin, dass du annimmst, jeder würde wie du auch die entsprechende Vorsicht walten lassen. Die Vorschriften sind aber paradoxerweise u.a. deshalb so wie sie sind, weil man einkalkuliert, dass gerade *nicht* jeder sich immer an die Vorschriften hält.

Ist es nicht witzig, dass Autofahrer wie selbstverständlich davon ausgehen, dass Radwege aus Sicherheizgründen unbedingt sein müssen, weil (selbstverständlich immer nur die anderen...) Autofahrer sich nicht an die Regeln halten können, aber dass sie andererseits gleichzeitig ebenso selbstverständlich sämtliche Probleme mit Sonderwegen negieren, weil Fehlverhalten schließlich verboten sei?

Nein, der Irrtum ist nicht witzig, sondern tragisch.
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henpara
Beitrag 07.03.2017, 14:45
Beitrag #94


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Zitat
Ich sehe beides nicht als so problematisch an dass ich dafür die Polizei rufen würde, die haben wichtigere Aufgaben als solche "Alltagssituationen".
Der Satz spricht doch Bände.

Regelbrüche auf Kosten anderer sind also Alltagssituationen. Na dann wäre ich sofort dafür, sämtliche 4spurige Straßen innerorts auf 2spurig rückzubauen und die übrige Fläche auf Fußgänger und Radler zu verteilen. Mal sehen, ob dann auch die KFZ´ler sagen "naja, da reg ich mich schon nicht mehr auf, ist ja normal, dass man da 4 Stunden im Stau steht, einfach alltag. Was soll die Politik da schon dran machen, ist ja ne Alltagssituation".
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Cabronito
Beitrag 07.03.2017, 15:47
Beitrag #95


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Zitat (Skoddy @ 07.03.2017, 09:52) *
Auch für Radfahrer gilt das Sichtfahrgebot.

Ach, die Regel gilt plötzlich?
Das darf man doch nicht so eng sehen. rolleyes.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Epaminaidos
Beitrag 07.03.2017, 16:26
Beitrag #96


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Zitat (Andreas24 @ 07.03.2017, 13:36) *
Ich sehe beides nicht als so problematisch an dass ich dafür die Polizei rufen würde, die haben wichtigere Aufgaben als solche "Alltagssituationen".
Das ist staatstheoretisch eine ganz gefährliche Aussage.
Der Staat beansprucht bei uns das Gewaltmonopol für sich und verbietet dem Bürger, Recht und Gesetz selber durchzusetzen (bis auf ganz wenige Ausnahmefälle). Damit geht aber auch die Pflicht einher, Recht und Gesetz auch tatsächlich durchzusetzen. Wenn der Staat dem dauerhaft nicht nachkommt, verliert er damit auch den Anspruch auf das Gewaltmonopol. Der Bürger dürfte dann den Täter wieder selber bestrafen. Das wollen wir wohl alle nicht. Die Ausrede, dass gerade Wichtigeres zu tun ist, muss also die Ausnahme bleiben. Sonst wackelt irgendwann das ganze Fundament des Staates. Ansätze davon kann man in einigen Lebensbereichen (teilweise abseits des Verkehrs) schon heute beobachten.

Bei Falschparkern fände ich es übrigens durchaus befriedigend, selber die Strafe verhängen zu dürfen. Da würde ich dann eine Beule ins Blech treten und glücklich weiterfahren. So lange ich das nicht darf, hat sich gefälligst der Staat um die Bestrafung zu kümmern. Ist schon schlimm genug, dass es meist nur 10€ sind.
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ts1
Beitrag 07.03.2017, 17:46
Beitrag #97


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Zitat (Epaminaidos @ 07.03.2017, 16:26) *
Der Bürger dürfte dann den Täter wieder selber bestrafen.
Wieso? Nein, das darf der Bürger nicht. Aber er darf es dann erdulden.
Zwar haben sich in vielen Vierteln Ersatzstrukturen herausgebildet, welche v.a. bei Objekt-/Personen-Schutz, BTM- und Rotlichtgeschäften die Polizei entlasten.
Aber wenn auch der MB S600 des Don "falsch" parkt, dann ist es halt so und es ist nicht sehr ratsam, dem eine Beule ins Blech zu treten.


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MfG Thomas
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Beitrag 07.03.2017, 22:13
Beitrag #98


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Zitat (Mitleser @ 02.03.2017, 16:19) *
Ich glaube nicht, dass @Speichenkarussell unbedingt den einzelnen Fahrer mit einem Bußgeld beglücken wollte. Sondern Zielrichtung war mMn hauptsächlich, eine Sensibilisierung der Fahrer über den Arbeitgeber zu erreichen.

Mal ein ganz verrückter Gedanke: Vielleicht hat er das ja auch (wenigstens teilweise) erreicht? think.gif
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Beitrag 07.03.2017, 23:26
Beitrag #99


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Der Ausnahmegenehmigung fehlt leider eine konkrete Vorgabe, wie breit die Gasse für Radfahrer sein muss. Aber die spezielle und allgemein formulierte Bedingung, dass "Verkehr und Fußgänger nicht behindert werden" reicht m.E. im vorliegenden Fall aus, um einen Verstoß dagegen anzunehmen. Zumal wie bereits gesagt wurde das Fahrzeug weniger behindernd auch auf dem Kradplatz abgestellt werden könnte.


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granny
Beitrag 08.03.2017, 11:54
Beitrag #100


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Zitat (Epaminaidos @ 07.03.2017, 16:26) *
Der Staat beansprucht bei uns das Gewaltmonopol für sich und verbietet dem Bürger, Recht und Gesetz selber durchzusetzen (bis auf ganz wenige Ausnahmefälle). Damit geht aber auch die Pflicht einher, Recht und Gesetz auch tatsächlich durchzusetzen. Wenn der Staat dem dauerhaft nicht nachkommt, verliert er damit auch den Anspruch auf das Gewaltmonopol. Der Bürger dürfte dann den Täter wieder selber bestrafen. Das wollen wir wohl alle nicht.

Im Straßenverkehr hat der Staat das Gewaltmonopol an die kraftfahrenden Bürger abgetreten. Beweis: man kann als Fußgänger an jeder beliebigen Stelle regelwidrig eine Fahrbahn queren, ohne dass man befürchten müsste, dass die staatlichen Instanzen dagegen einschreiten würden. Dass die Meisten von uns es trotzdem bleiben lassen, liegt allein daran, dass da draußen unzählige Autofahrer stellvertretend für die eigentlichen Ordnungshüter unausgesetzt Patrouille fahren, und bei Zuwiderhandlung stellvertetend abstrafen dürfen.
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