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> Verkehrsüberwachung blockiert benutzungspflichtigen Radweg, im Namen der Verkehrssicherheit. Keine Behinderung?
NTM
Beitrag 08.03.2017, 20:34
Beitrag #101


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Zitat (Skoddy @ 07.03.2017, 08:57) *
Zitat (Explosiv @ 07.03.2017, 02:59) *
eine gefährliche Owi zu begehen,

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, das hier als gefährlich einzustufen?


Aus genau diesem Grund ist Falschparken auch gefährlich. Als Laie kennt man die nötigen Sichtfelder und andere Gefahren gar nicht.

Im vorliegenden Bild ist der Radfahrer gewzungen, in die Fahrlinie des aus der Ausfahrt kommenden Fahrzeugs zu verschwenken. Wenn es dann kracht trifft den Radfahrer, der der "Expertenempfehlung" folgt und "nur kurz" über den Gehweg ausweicht mit ziemlicher Sicherheit eine Mithaftung wg. grob verkehrswidrigen Verhaltens.


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Speichenkarussell
Beitrag 09.03.2017, 10:35
Beitrag #102


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Weil es so schön zum Thema passt, hier noch dieser Link: "Brauchen wir mehr Rücksicht im Straßenverkehr? Stadt plant Kampagne"
Schön das Fazit der Vorlage
Zitat
"Es braucht Unterstützer, die die Kampagne ideell, finanziell und/oder praktisch mittragen"
, was von der Zeitung leider unzutreffend verkürzt wird auf: "Es fehlt an Geld".
Haben wir doch gerade schön gesehen, dass hier der Fisch vom Kopf stinkt und es vor allem keine ideelle Unterstützung in der "Fahrradfreundlichen Kommune" Nürnberg gibt. dry.gif
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Andreas24
Beitrag 09.03.2017, 12:48
Beitrag #103


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Zitat (NTM @ 08.03.2017, 20:34) *
... Als Laie kennt man die nötigen Sichtfelder und andere Gefahren gar nicht. ...

Mag sein, aber dann muss man halt im Zweifelsfall an solchen Stellen langsamer fahren, sind wir wieder bei der Thematik Sichtfahrgebot.


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Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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Crownsilver
Beitrag 09.03.2017, 13:07
Beitrag #104


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Und wenn man erwartet das sich jeder daran und an die anderen Verkehrsregeln hält brauchen wir keine Geschwindigkeitsbegrenzungen und dann auch keine Blitzer mehr. Auch gesonderte Rad- und Fusswege sind dann überflüssig. Diese ganzen Geschichten gibt es nur damit Autos halbblind und schnell bewegt werden können ohne ein Blutbad anzurichten.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 11.03.2017, 00:45
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Explosiv
Beitrag 09.03.2017, 13:20
Beitrag #105


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Zitat (Skoddy @ 07.03.2017, 08:57) *
Zitat (Explosiv @ 07.03.2017, 02:59) *
eine gefährliche Owi zu begehen,

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, das hier als gefährlich einzustufen?


So ähnlich sehen etliche Stellen aus, auf denen Radler mit anderen Radlern, mit Fußgängern oder mit Ausfahrenden aus Grundstücken zusammengestoßen sind und es Verletzte oder Tote gab.
Das Befahren von Gehwegen bzw. dem Fußweganteil des Hochbordes wird von Gerichten regelmäßig als grobe Pflichtverletzung, grobe Fahlässigkeit oder Ähnliches angesehen. Und nicht jeder dieser Gefahen lässt sich durch eigenes Fahren nach Sicht begegnen, da der Gegenverkehr dies auch tun muss und gelegentlich nicht tut. Und in diese Gefahr wird man hier völlig unnötig gebracht.
Schon ohne das regelwidrige und behindernde Abstellen von Überwachungsfahrzeugen ist die Unfallgefahr auf linksseitigen Radwegen igO 12-fach erhöht. Und da stellen sich diese Verkehrsüberwacher dann noch drauf, erhöhen die Gefahr nochmals und behaupten hinterher, das muss so und stell dich nicht so an. Wie Du auch.

Aber was red ich, wenn Du die StVO selber immer nach Belieben auslegst, brauch ich sie nicht mit Dir zu diskutieren, da Dein Belieben offensichtlich nicht mein Belieben ist.

Der Beitrag wurde von Mitleser bearbeitet: 09.03.2017, 13:23
Bearbeitungsgrund: "Rechtschreibfehler" korrigiert ;-)


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pixelwald
Beitrag 10.03.2017, 08:06
Beitrag #106


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Zitat (Skoddy @ 06.03.2017, 19:25) *
So etwas kostet mich einen kleinen Dreh am Lenkrad wavey.gif Ich muss die ganze Zeit um irgendwas drumherum fahren und manchmal sogar eine Zeitlang stehen bleiben. Das ist dann der Fall wenn der querende Verkehr verkehrsbehindernd grün hat und ich deswegen an einer roten Ampel stehen muss.


Da ist eben der Unterschied: Der Autofahrer muss nur den Fuss lupfen oder senken. Die Radfahrer dagegen kostet es ganz schön viel Kraft, auf ihrer Fahrtstrecke mehrmals regelwidrig und unnötig ausgebremst zu werden. Da nimmt man es eben nicht so "entspannt", wenn man sowieso schon ziemlich erschöpft ist (wenn man nicht mehr jung ist, steckt man das auch nicht so einfach weg) und zusätzlich noch die ganzen regelwidrigen und unnötigen Ausbremser mitzunehmen. Ich kann Speichenkarussels Unmut deshalb vollständig nachvollziehen.

Auch bei schlechtem Wetter empfinde ich es als besonders rücksichtslos, ausgerechnet Fußgänger und Radfahrer zu behindern. Da mag sich der Autofahrer natürlich locker und entspannt zurücklehnen ;-).

Grüße pixelwald
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Skoddy
Beitrag 10.03.2017, 08:21
Beitrag #107


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Zitat (pixelwald @ 10.03.2017, 08:06) *
Der Autofahrer muss nur den Fuss lupfen oder senken. Die Radfahrer dagegen kostet es ganz schön viel Kraft,

Der Radler tut etwas für seine Kondition. Der Autofahrer dagegen verpestet die Luft durch einen Extraschluck Sprit den der Wagen für die Wiederaufnahme seiner Geschwindigkeit braucht. Das geht genau den Anwohnern die dort wohnen wo das Hindernis steht auf die Gesundheit.

Der Radler könnte auch ein anderes Verkehrsmittel wählen wenn ihm das zu anstrengend ist.


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pixelwald
Beitrag 10.03.2017, 08:43
Beitrag #108


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Zitat (Skoddy @ 10.03.2017, 08:21) *
Der Radler tut etwas für seine Kondition.


Stimmt, aber es ist komischerweise jedesmal wieder genauso anstrengend ;-).

Zitat (Skoddy @ 10.03.2017, 08:21) *
Der Radler könnte auch ein anderes Verkehrsmittel wählen wenn ihm das zu anstrengend ist.


Auto und ÖPNV kosten aber leider sehr viel mehr Geld. Wenn man davon nicht viel hat, wird es schwierig mit der Auswahl. Aus dem gleichen Grund kann sich auch nicht jeder ein E-Bike anschaffen. Zu Fuß gehen und Radfahren sind grundlegende Fortbewegungsmittel, die meiner Meinung nach jedermann so zugänglich (damit meine ich auch das flüssige und zügige Vorankommen auf den Straßen) bleiben sollten wie möglich.

Grüße pixelwald
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Skoddy
Beitrag 10.03.2017, 09:13
Beitrag #109


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Zitat (pixelwald @ 10.03.2017, 08:43) *
Auto und ÖPNV kosten aber leider sehr viel mehr Geld.

Das ist aber nicht das Problem der Allgemeinheit. Wer keine ausreichenden Mittel hat muss eben in den sauren Apfel beissen und in die Pedale treten.

Ich stelle garede fest dass ärmere Leute gesünder leben.


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Speichenkarussell
Beitrag 10.03.2017, 09:47
Beitrag #110


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@Skoddy: Du bist zynisch und diskriminierend. Den Ton vermeiden wir hier im VP sonst.
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granny
Beitrag 10.03.2017, 09:55
Beitrag #111


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Zitat (Skoddy @ 10.03.2017, 08:21) *
Der Radler könnte auch ein anderes Verkehrsmittel wählen wenn ihm das zu anstrengend ist.

"Der Radler" als statistisches Phänomen macht das. Die ganzen Autos da draußen sind doch eigentlich voller Radfahrer, denen das Radeln wegen der ganzen Radwegparker und Radweg-Vorrangnehmer zu anstrengend und zu gefährlich ist. wavey.gif

Im Übrigen fahren die wenigsten Radfahrer aus Armut Rad. Es ist nichts so teuer, wie ein Auto, das nicht fährt, sondern als Backup für Sauwetter bloß rumsteht.
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Skoddy
Beitrag 10.03.2017, 11:01
Beitrag #112


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Zitat (Speichenkarussell @ 10.03.2017, 09:47) *
Du bist zynisch und diskriminierend.

Ich empfinde den von Dir interpretierten Zynismus als über den Tellerrand blickend. Diskriminierend bin ich ganz sicher nicht.


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Explosiv
Beitrag 10.03.2017, 18:57
Beitrag #113


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Zitat (Skoddy @ 10.03.2017, 08:21) *
Der Radler könnte auch ein anderes Verkehrsmittel wählen wenn ihm das zu anstrengend ist.


Also dienen diese ganzen Radwege, die man so schön unnötig zuparken kann, nur dazu, den Radlern das Radeln zu vermießen und sie zum Autofahren zu bewegen.

Hab ich schon länger vermutet, aber jetzt hab ich es amtlich.
Danke.


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Rico Chet
Beitrag 22.03.2017, 21:11
Beitrag #114


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Wenn schon die Knöllchenbüchsen so parken dürfen, dann wollen die Plakatierbüchsen das auch *g*

Aus dem lokalen ADFC-Blatt:
Parken auf Radfahrstreifen mit Sondergenehmigung.

Zitat
Nürnberg
Gegen das Parken auf Radwegen
In einem Brief an SÖR hatten wir uns dafür eingesetzt, dass auch Mitarbeiter der Stadtreklame nicht auf Radstreifen oder Radwegen parken sollten, wenn sie Plakate auswechseln (siehe Bild). Denn was auf den ersten Blick wie ein klarer Verstoß gegen Verkehrsregeln aussieht, beruht auf einer Sondergenehmigung von SÖR für die Stadtreklame. Diese Sondergenehmigung wurde allerdings erteilt, weil sich das Fahrzeug der Stadtreklame für das Auswechseln der Plakate in unmittelbarer Nähe befinden muss. Es wurde deshalb folgender Kompromiss gefunden:

Auf Radstreifen soll künftig nicht mehr geparkt werden, da hier das Ausweichen auf die Fahrbahn mit Gefahren verbunden ist.
Wenn auf Geh- und Radwegen geparkt werden muss, soll das Fahr-zeug der Stadtreklame so abgestellt werden, dass sowohl Fußgänger als auch Radfahrer noch passieren können.
Für künftige Werbestandorte wird verstärkt darauf geachtet, dass kein Parken auf Geh- und Radwegen erforderlich ist.


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Mitleser
Beitrag 22.03.2017, 22:21
Beitrag #115


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Zitat (Rico Chet @ 22.03.2017, 21:11) *
Zitat
... weil sich das Fahrzeug der Stadtreklame für das Auswechseln der Plakate in unmittelbarer Nähe befinden muss.
Warum? think.gif Bei Standorten für Hubsteiger kann man es ja vielleicht verstehen. Aber auch da nur vielleicht, denn dann braucht man halt längere Teleskoparme oder schlichtweg geeignetere Standorte.
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helmet lampshade
Beitrag 23.03.2017, 08:46
Beitrag #116


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Auf dem Bild sieht es so aus als könnte an der Stelle das Fahrzeug problemlos auf der Fahrbahn stehen
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bicionado
Beitrag 23.03.2017, 09:09
Beitrag #117


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Ist eine Kommune zu solchen Ausnahmegenehmigungen von der StVO überhaupt befugt? think.gif
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Mitleser
Beitrag 23.03.2017, 09:20
Beitrag #118


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yes.gif , sofern sie StVB ist.

Zitat (helmet lampshade @ 23.03.2017, 08:46) *
Auf dem Bild sieht es so aus als könnte an der Stelle das Fahrzeug problemlos auf der Fahrbahn stehen
Dort stünde er verbotswidrig. Und würde noch dazu den Radfahrstreifen dennoch blockieren, da kein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden kann.
Aber er könnte auch ganz legal in der nächsten Seitenstraße parken. Bequemlichkeit und Kostenersparnis zählen nicht als Anspruchsgrundlage für eine AG.
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Speichenkarussell
Beitrag 23.03.2017, 09:29
Beitrag #119


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Zu dieser Frage (AG Stadtreklame) habe ich auch Kontakt mit dem ADFC. Dort wird das Thema aber anscheinend nicht hartnäckig verfolgt.
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Sir Prisebot
Beitrag 23.03.2017, 09:36
Beitrag #120


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Zitat (Rico Chet @ 22.03.2017, 21:11) *
Zitat (ADFC-Artikel)
Auf Radstreifen soll künftig nicht mehr geparkt werden, da hier das Ausweichen auf die Fahrbahn mit Gefahren verbunden ist.
Wenn auf Geh- und Radwegen geparkt werden muss, soll das Fahr-zeug der Stadtreklame so abgestellt werden, dass sowohl Fußgänger als auch Radfahrer noch passieren können.
Das führt wahrscheinlich zu der Situation, wie sie @Speichenkarussell am Anfang dokumentiert hat, weil man beim Ausweichen der Radfahrer auf den Gehweg - im Gegensatz zum Ausweichen auf die Fahrbahn - keine Gefahr sehen wird.
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helmet lampshade
Beitrag 23.03.2017, 13:29
Beitrag #121


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Zitat (Mitleser @ 23.03.2017, 09:20) *
Dort stünde er verbotswidrig.

Auf dem Radweg doch auch...

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Speichenkarussell
Beitrag 23.03.2017, 13:31
Beitrag #122


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Geht aber nicht, weil doch auf der Fahrbahn der richtige Verkehr behindert wird. crybaby.gif
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Odenwälder
Beitrag 23.03.2017, 22:13
Beitrag #123


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[Ironie]

Ich weiß gar nicht, warum sich die Radfahrer hier so aufregen.

Der Blitzer hat eine AG und damit ist alles gut. Der Radweg endet halt an dieser Stelle. Auf den Gehweg darf man an dieser Stelle auch nicht schiebend ausweichen. Schließlich würde man mit seinem Fahrrad bei einer Gehwegbreite von 1,8 m andere Fußgänger erheblich behindern, was die StVO verbietet. Das passiert mir mit dem Auto genauso. Erst am Montag lud ein LKW Baumaterial aus und stand dabei so, dass ich auf der Fahrbahn nicht dran vorbei kam. Und nein ich bin nicht über den Gehweg ausgewichen, wie es der Gegenverkehr tat. Ich bin vorsichtig bis zur nächsten Wendemöglichkeit zurück gefahren, habe dort gedreht und mir einen anderen Weg gesucht. Warum sollten die Herren Radfahrer dazu nicht auch in der Lage sein? Und im Gegensatz zum Autofahrer zählt hier auch nicht das Argument, das keine andere Straße zum Ziel führt. Schließlich kann der Radfahrer jederzeit zum Fußgänger werden und so das Hindernis passieren. Natürlich am rechten Fahrbahnrand schiebend, da man auf dem Gehweg andere Fußgänger erheblich behindern würde.

[/ironie]

Wobei ich mir sicher bin, dass wenn Speichenkarussell sein Fahrrad in Zukunft an dieser Stelle auf der Fahrbahn schiebt, würde sich das Verhalten der Behörde ganz schnell ändern. Leider mit der Konsequenz einer MPU für Speichenkarussell und nicht für die Beamten...


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Speichenkarussell
Beitrag 24.03.2017, 11:11
Beitrag #124


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Der Weg zur Fahrbahn war ja leider durch parkende KFZ blockiert. unsure.gif
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Odenwälder
Beitrag 24.03.2017, 17:43
Beitrag #125


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Du hättest also nicht wenden können? Spätestens bei der Roonstraße sollte eine Möglichkeit bestehen trotz parkender Fahrzeuge die Fahrbahn zu erreichen. Und ab da hättest du auf der Fahrbahn dein Fahrzeug schieben können. Alternativ hättest du über die Hochstraße fahren können.


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klausimausi
Beitrag 25.03.2017, 00:01
Beitrag #126


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Zitat (Skoddy @ 10.03.2017, 11:01) *
Zitat (Speichenkarussell @ 10.03.2017, 09:47) *
Du bist zynisch und diskriminierend.

Ich empfinde den von Dir interpretierten Zynismus als über den Tellerrand blickend. Diskriminierend bin ich ganz sicher nicht.
So kann man sich täuschen. Und das gleich zweimal ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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