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> Innerhalb von 12 Monaten zwei mal geblitzt... Wiederholungstäter?
Cose84
Beitrag 22.02.2017, 19:56
Beitrag #1


Neuling
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Hallo alle zusammen wavey.gif

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

Ich bin innerhalb eines Jahres 2 mal geblitzt wurden. Einmal letztes Jahr im Juni außerorts mit 62 km/h bei erlauben 30 km/h
in einer Autobahnbaustelle. Das gab dann 130€ plus einen Punkt. Diese Woche hat es mich innerorts abends in einen Gewerbegebiet
erwischt. 67km/h in bei erlaubten 30 km/h. Der Bußgeld Katalog sieht hier ja 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 160 Euro vor.
Diese zwei Ordnungswidrigkeiten stellen meine einzigen Vergehen dar. Sind aber leider innerhalb 12 Monate passiert. Gelte ich bei zweiten Verstoß als Ersttäter da ich innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot hatte oder als Wiederholungstäter da die 2x26km/h Regel greift? Habe ich Anspruch auf die 4 Monatsfrist für die Abgabe des Führerschein? Bekomme ich für das zweite Vorgehen das im Bußgeld Katalog vorgesehene ein monatige Fahrverbot oder wird das Fahrverbot automatisch auf 2 Monate verlängert?

Wie ihr seht bin ich etwas verwirrt...
Aber vielleicht gibt es hier ja jemanden der Licht in mein Dunkel bringen kann... Vielen Lieben Dank smile.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.02.2017, 20:02
Beitrag #2





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Zitat (Cose84 @ 22.02.2017, 19:56) *
... da die 2x26km/h Regel greift?

Ich meine, dass diese Regel nicht greift, weil ja schon für den zweiten Einzelverstoß ein Fahrverbot vorgesehen ist. Ein zusätzliches FV gibt es nicht.
Zitat (Cose84 @ 22.02.2017, 19:56) *
Habe ich Anspruch auf die 4 Monatsfrist für die Abgabe des Führerschein?

Ja, da es ja zuvor noch kein FV gab.
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Cose84
Beitrag 22.02.2017, 20:17
Beitrag #3


Neuling
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Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort...Hoffentlich hast du recht
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.02.2017, 20:20
Beitrag #4





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Bei der 4-Monats-Frist bin ich ganz sicher. Die Frage nach einem "zusätzlichen" Monat FV wegen der Regel "2 x 26 km/h" wurde hier schon mal diskutiert. Ich meine, dass das Ergebnis war, dass dieses FV nicht in Kombination mit einem ohnehin schon fälligen FV aufsummiert werden darf. Da müsste ich ggf. noch mal schauen, denn ich glaube, dass es dazu auch Rechtsprechung gibt.

Edit: Ich glaube, den letztgenannten Punkt muss ich noch mal genauer untersuchen. Hier steht es beispielsweise anders, leider ohne nähere Begründung:
"Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat." Ich bin nicht ganz sicher, ob diese Aussage stimmt.
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Cose84
Beitrag 22.02.2017, 20:30
Beitrag #5


Neuling
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Genau diesen Text habe ich bei meiner Internetrecherche auch gefunden und war der Grund für diesen Thread hier...
Mhhm... Das wäre natürlich nicht so toll sad.gif
Vielen Dank für deine Bemühungen
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Cose84
Beitrag 23.02.2017, 09:22
Beitrag #6


Neuling
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Diese Antwort habe ich in einem anderen Forum erhalten...

"für die zweite Geschwindigkeitsübertretung mit 37 km/h innerorts hast Du schon mal fix einen Monat laufen gebucht. Du kannst Dir mit der Abgabe 4 Monate Zeit lassen. Das hast Du ja schon selber ganz richtig eruiert.
Ab jetzt wird es leider etwas schwammiger. Dein Bußgeld wird sehr warscheinlich aufgrund des einschlägigen Voreintrages erhöht, warscheinlich verdoppelt werden. (Das Gesetzt spricht hier von einer angemessenen Erhöhung im Spilraum des Sachbearbeiters)
Das Fahrverbot für die 2x26 km/h Regel wird in Deiner Konstellation gelegentlich übersehen. Wenn nicht hast Du wieder 4 Monate Zeit zur Planung, da Dein erstes Fahrverbot ja noch nicht rechtsgültig ist. Dass Du es schaffst, die beiden Fahrverbote auf den selben Zeitraum zu legen glaube ich jedoch nicht. "

Kann man das so unterschreiben und wenn ja, wie muss ich mir das praktisch vorstellen?
Ich bekomme die 4 Monatsfrist und muss dann beide Monate hintereinander absitzen?
Oder ich kann einen Monat gleich und den nächsten nach vier Monaten versüßen?

Alles recht kompliziert...
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koderko
Beitrag 23.02.2017, 09:37
Beitrag #7


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Hallo,

mich hat es dummerweise letztes Jahr auch zweimal erwischt. Einmal mit 40 zu schnell und einmal mit 43 zu schnell. Beides außerorts im Abstand von genau 4 Monaten (01.04. und 01.08.). Ich hatte auch für das zweite Vergehen mit einer Erhöhung des Bußgeldes oder des Fahrverbotes gerechnet. Als der zweite Bußgeldbescheid kam, konnte ich es kaum glauben - mir wurde der normale Bußgeldsatz berechnet, 1 Monat Fahrverbot und die 4-Monats-Frist wurde auch zugebilligt.

Ich kann mir nur vorstellen, dass entweder nur stichprobenartig eine Abfrage im Register gemacht wird, oder aufgrund dessen, dass die Zeit zwischen beiden Vergehen so knapp war, das erste noch nicht eingetragen war. Auf jeden Fall habe ich riesen Glück gehabt. Eventuell ist das bei dir ja auch so!
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Falo999
Beitrag 23.02.2017, 09:54
Beitrag #8


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Ich sehe es auch so es dürfte nur das normale Fahrverbot wegen +37 igO geben.
Allerdings wenn du jetzt nochmal mehr als +25 zuschnelle innerhalb eines Jahres erwischt wirst gibt es wieder 1 Monat, auch wenn der 1. verstoß selber schon mit Fahrverbot belegt war und der 2. eigentlich nicht.
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Cose84
Beitrag 23.02.2017, 12:41
Beitrag #9


Neuling
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Darf die Bußgeldstelle denn beides machen? (1 Monat zusätzlich FV + angepasstes Bußgeld)
Oder muss sie sich für eines Entscheiden? Das wäre zumindest eine Erklärung, warum oft das Bußgeld und nicht das Fahrverbot erhöht wird...
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JTH
Beitrag 23.02.2017, 13:04
Beitrag #10


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Sofern die beiden Geschwindigkeitsverstöße die einzigen Eintagungen im VZR sind, sollte es auch bei dem einem Monat FV bleiben. Möglicherweise wird dir jedoch die Geldbuße wegen des Vorverstoßes angemessen erhöht.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Cose84
Beitrag 15.03.2017, 07:12
Beitrag #11


Neuling
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Hallo alle zusammen,

Ich möchte kurz Rückmeldung geben...

Bescheid wurde mir gestern zugestellt,
1 Monat Fahrverbot, 160,00€ und 2 Punkte.
Noch einmal Glück im Unglück.

Liebe Grüße wavey.gif
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Andreas24
Beitrag 15.03.2017, 08:28
Beitrag #12


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Zitat (Cose84 @ 22.02.2017, 19:56) *
... 30 km/h in einer Autobahnbaustelle. ...

Wo gibts denn sowas, ich habe noch keine AB Baustelle mit weniger als 60 km/h Limit gesehen?


--------------------
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Uwe Mettmann
Beitrag 15.03.2017, 19:29
Beitrag #13


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Zitat (Cose84 @ 15.03.2017, 07:12) *
Ich möchte kurz Rückmeldung geben...

Vielen Dank für die Rückmeldung. Bitte mache dies auch in dem anderen Forum, zumal ja dort auch danach gefragt wurde.


Gruß

Uwe
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Cose84
Beitrag 17.03.2017, 07:35
Beitrag #14


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Hallo Uwe,

Würde ich gern machen, nur leider ist das Bußgeldkatalogforum aktuell nicht zu erreichen.

Gruß

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.03.2017, 10:38
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Uwe Mettmann
Beitrag 17.03.2017, 08:34
Beitrag #15


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Bei mir funktioniert es jetzt und auch gestern promblemlos.

Gruß

Uwe
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Nike 52
Beitrag 18.03.2017, 19:44
Beitrag #16


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Zitat (Andreas24 @ 15.03.2017, 08:28) *
Zitat (Cose84 @ 22.02.2017, 19:56) *
... 30 km/h in einer Autobahnbaustelle. ...

Wo gibts denn sowas, ich habe noch keine AB Baustelle mit weniger als 60 km/h Limit gesehen?

30 habe ich auch noch nie auf einer BAB gesehen. Auf der A1 vor der Rheinbrücke bei Leverkusen existiert aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h im Einzugsbereich der "LKW- Aussortier- Schranken- Anlage". (Wir haben wohl keine police.gif mehr, die da mal klare Kannte zeigen können, und überlassen diese Aufgabe einem "Nachtwächter" shutup.gif )


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johndoe1
Beitrag 31.08.2017, 16:38
Beitrag #17


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Ich hole den Thread mal wieder raus. Undzwar wurde ich 2mal geblitzt am 23.06. mit 44km/h Überschreitung und am 26.06. mit 28km/h Überschreitung.
Der Bußgeldbescheid für den 2. Verstoß mit 28km/h zu schnell, wurde bereits am 02.08. rechtskräftig.

Nun habe ich heute von dem 1. Verstoß den Bußgeldbescheid erhalten, 160€ Bußgeld, 1Monat Fahrverbot und 2 Punkte.

Sollte dieser Bußgeldbescheid ebenfalls rechtskräftig werden, kommt dann noch separat 1 Monat Fahrverbot nach, aufgrund der Wiederholungstat?
Oder wie läuft das ganze ab?

Grüße
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HaWeThie
Beitrag 01.09.2017, 07:28
Beitrag #18


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Hallo,
nein, da kommt nichts nach, da ja schon die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (ein Jahr nach Rechtskraft...) und der Bescheid rechtskräftig ist.

Gruß
haweThie


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johndoe1
Beitrag 01.09.2017, 13:22
Beitrag #19


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Ok, schonmal Danke.

Da derzeit noch ein Fahrverbot aufgrund eines anderen Verfahrens abgegolten wird, ist mein Führerschein noch bis 10.10.17 in amtlicher Verwahrung.

Im Bußgeldbescheid wird trotzdem nach §25 Abs.2 a StGV die Viermonatsfrist eingeräumt.
Aber da zu klagen, hat eher nur Nachteile für mich, nehm ich mal an.
Ich werde mich wohl mal an meinen Anwalt wenden.

Grüße
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Explosiv
Beitrag 01.09.2017, 17:27
Beitrag #20


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Die Antwort auf die Titelfrage ist in diesem Fall wohl: ja.


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HaWeThie
Beitrag 01.09.2017, 18:07
Beitrag #21


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schön, wenn wichtige informationen erst später genannt werden.
Ich ergänze meine Aussage mit einem "leider nicht"


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johndoe1
Beitrag 01.09.2017, 18:58
Beitrag #22


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Inwiefern ändert das etwas?
Zur Vollständigkeit: Beim anderen Verfahren, wurde des Fahrverbot aufgrund § 142 unerlaubtes Verlassen des Unfallorts verhängt.

Um nochmal Klarheit zu schaffen.

23.06. - Bußgeldbescheid rechtskräftig 28km/h, 80€ Bußgeld
26.06. - Bußgeldbescheid 44km/h, 1 Monat Fahrverbot, 160€ Bußgeld
-> wird ohne Einspruch in 11Tagen rechtskräftig

Die Hauptfrage ist, ob im 2. Bußgelbescheid dann 2 Monate Fahrverbot stehen würden. Sprich 1 Monat augrund der 44km/h zu schnell und 1 Monate aufgrund der Wiederholungstat.

Oder bekommt man da nochmal nen Brief?

Ich gehe davon aus, dass ich nicht der erste Kandidat bin, der in einem Jahr 2x mit 26km/h beblitzt wurde. wavey.gif

Grüße
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.05.2024 - 06:46