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> Abzock-Blitzer auf der A3 bei Köln????, aber stimmt das so überhaupt?
Heinz Wäscher
Beitrag 03.02.2017, 13:04
Beitrag #1


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Hier hat man wohl nach einer BAB-Baustelle geblitzdingst ohne darauf zu achten, wie die Beschilderung für diesen Bereich konkret aussieht: ksta.de whistling.gif
Warum wurde dort nach dem Ende einer Arbeitsstelle überhaupt geblitzt? Und wieso hätten dort dann wieder 80 km/h und nicht Richtgeschwindigkeit gelten sollen?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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rapit
Beitrag 03.02.2017, 13:24
Beitrag #2


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Natürlich galt da Richtgeschwindigkeit.

Besonders schlimm finde ich: "Mobile Blitzanlage", also nicht einfach nur ein Programmierungsfehler. Sondern echt und grob falsch.


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.02.2017, 15:02
Beitrag #3


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Zumindest der Schreiberling, der den Artikel verfasst hat, sieht das aber anders. think.gif


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Kai R.
Beitrag 03.02.2017, 15:02
Beitrag #4


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große Aufregung in Köln. Auf der A3 kurz vor dem Dreieck Heumar steht ein Blitzer. Normal ist dort eine Wechselbrücke, die 80 zeigt. Bis vor kurzem wurde dort aber eine Lärmschutzwand gebaut und es galt 60. Ab 60 wurde auch geblitzt, obwohl die Baustelle das schon vorbei war.

Jetzt stellt die Stadt 35.000 Bußgeldverfahren ein. Nachzulesen hier

Ich frage mich warum? Das Limit galt doch, bis es aufgehoben wird. Also endete es auch nicht automatisch nach der Baustelle. Gibt es da Hintergründe, die ich nicht kenne?

Auch schön die Bildzeitung, die einen reißerischen Artikel gleich mit Schleichwerbung für "geblitzt.de" verbindet: http://www.bild.de/regional/koeln/radarfal...69538.bild.html


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Grüße

Kai

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Scitch
Beitrag 03.02.2017, 15:14
Beitrag #5


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Zitat (Kai R. @ 03.02.2017, 15:02) *
Ich frage mich warum? Das Limit galt doch, bis es aufgehoben wird. Also endete es auch nicht automatisch nach der Baustelle. Gibt es da Hintergründe, die ich nicht kenne?
Wenn das Tempolimit zusammen mit einem Gefahrzeichen für die Baustelle angebracht ist endet es doch auch nach der Baustelle?
Zumindest hatte Ich das so in Erinnerung.

Die Frage wäre dann aber ob das Zeichen des Baustellenbeginns überhaupt eine Wirkung entfalten kann, wenn die Baustelle gar nicht mehr da ist? Spontan würde Ich sagen Nein und damit wäre auch die Geschwindigkeitsbegrenzung hinfällig.

Ist allerdings die Frage wie dies denn nun dort vor Ort beschildert war...

Zitat (Kai R. @ 03.02.2017, 15:02) *
Auch schön die Bildzeitung, die einen reißerischen Artikel gleich mit Schleichwerbung für "geblitzt.de" verbindet: http://www.bild.de/regional/koeln/radarfal...69538.bild.html
Mir fällt momentan gehäuft auf, dass auffallend mehr Zeitungsartikel und auch Videoreportagen sich auf geblitzt.de berufen...da kommt bei mir auch der Verdacht der Schleichwerbung hoch. think.gif


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Prince Kassad
Beitrag 03.02.2017, 15:27
Beitrag #6


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Das hatte ich auch schon mal. Da war der mobile Blitzer auf 60 km/h eingestellt, geblitzt hat man allerdings vor dem fraglichen Tempo-60-Schild, dort galt noch Tempo 80. Ein Bußgeldbescheid kam nie, da war man zum Glück einsichtig.
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Mitleser
Beitrag 03.02.2017, 15:45
Beitrag #7


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Ich habe die passenden Beiträge aus dem Schilda-Thread mal mit hier her geschoben. Da das System die Beiträge automatisch chronologisch ordnet, stehen sie ganz oben.
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Pistenteufel
Beitrag 03.02.2017, 17:28
Beitrag #8


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Zitat (rapit @ 03.02.2017, 14:24) *
Natürlich galt da Richtgeschwindigkeit.

Besonders schlimm finde ich: "Mobile Blitzanlage", also nicht einfach nur ein Programmierungsfehler. Sondern echt und grob falsch.


Also ich denke schon, dass es um den stationären Blitzer ging, der auf dem Foto vom Ksta zu sehen ist an der Schilderbrücke.
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rapit
Beitrag 03.02.2017, 21:28
Beitrag #9


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Nach der Meldung bei rp-online liest es sich so. Stimmt.

Sonderlich "mobil" ist diese Anlage aber nicht whistling.gif Aber dafür recht alt. Und vergleichsweise "blöd", was die Programmierbarkeit angeht. Die Bedienung erfolgt teilweise noch mit einem Drehschalter mit Positionen I und II rolleyes.gif


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Pistenteufel
Beitrag 03.02.2017, 21:43
Beitrag #10


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Ein Stück weiter vorher stand schon mal der mobile Anhänger mit der Blitze, ich glaub auch hinter einer Baustelle, wo aber immer noch ein Tempolimit bestand. Dort wurden bestimmt auch viele Einnahmen generiert. Vielleicht wurde da in den Recherchen etwas verwechselt.
Gibt es denn schon irgendwo ein Urteil nachzulesen?
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Scitch
Beitrag 03.02.2017, 23:28
Beitrag #11


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Die bereits abgeschlossenen Verfahren für den Blitzer belaufen sich wohl auf ca. 400.000 wenn man dem Express glauben darf.

Da verstehe ich schon, wenn manche Blitzer generell verteufeln und in diesem Fall ist der Begriff "Abzocke" in meinen Augen ziemlich legitim...denn immerhin wurde ja auch bei denjenigen kassiert, die das eigentlich dort geltende Tempolimit beachtet haben. So ein Blödsinn dürfte eigentlich nie passieren! ranting.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 04.02.2017, 07:03
Beitrag #12


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Woher hat der Schreiberling dieses Artikel die Information, dass nach der Baustelle wieder die max. 80 km/h gegolten hätten?

Zitat
Die Bezirksregierung hatte im Februar 2016 am Dreieck Heumar eine Baustelle eingerichtet und Tempolimit 60 angeordnet, die Stadt musste den Blitzer darauf einstellen. Die Schilder wurden vom Landesbetrieb Straßen NRW aufgestellt. Weil aber hinter der Baustelle und vor dem Blitzer keine weiteren Tempolimitschilder standen, durften die Fahrer wieder auf Tempo 80 beschleunigen – und wurden ab Tempo 60 geblitzt. Erst am 15. Dezember wurde der Fehler behoben.
Quelle: express.de/25672634 ©2017


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ired
Beitrag 04.02.2017, 07:42
Beitrag #13


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60er Beschränkungen auf Autobahnen sind ohnehin eine deutsche Spezialität, nirgends in Europa gibt es das so häufig. mad.gif

Zufällig habe ich den Fall gestern bei RTL gesehen, da sprach man auch von erlaubten 80 km/h ...
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Geblitzt.de
Beitrag 04.02.2017, 10:21
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (Kai R. @ 03.02.2017, 15:02) *
große Aufregung in Köln. Auf der A3 kurz vor dem Dreieck Heumar steht ein Blitzer. Normal ist dort eine Wechselbrücke, die 80 zeigt. Bis vor kurzem wurde dort aber eine Lärmschutzwand gebaut und es galt 60. Ab 60 wurde auch geblitzt, obwohl die Baustelle das schon vorbei war.

Jetzt stellt die Stadt 35.000 Bußgeldverfahren ein. Nachzulesen hier

Ich frage mich warum? Das Limit galt doch, bis es aufgehoben wird. Also endete es auch nicht automatisch nach der Baustelle. Gibt es da Hintergründe, die ich nicht kenne?

Auch schön die Bildzeitung, die einen reißerischen Artikel gleich mit Schleichwerbung für "geblitzt.de" verbindet: http://www.bild.de/regional/koeln/radarfal...69538.bild.html


Keine Schleichwerbung. Wir haben den Skandal aufgedeckt und füttern die Medien fortlaufend mit aktuellen Informationen. Im Presserecht ist es dann üblich die Quelle seine Informationen auch zu benennen. Die Tatsachen in den Berichten stimmen übrigens vollständig.

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Mr Hyde
Beitrag 04.02.2017, 11:30
Beitrag #15


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Zitat (Kai R. @ 03.02.2017, 15:02) *
Ich frage mich warum? Das Limit galt doch, bis es aufgehoben wird. Also endete es auch nicht automatisch nach der Baustelle.

Verstehe ich nicht. Die Beschilderungspraxis ist doch eindeutig so, dass zumindest bei Tagesbaustellen NIEMALS NICHT aufgehoben wird. Auch ohne Verbindung mit Gefahrenzeichen. Also muss man davon ausgehen, dass nach einer Baustelle freie Fahrt sein muss.
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Kai R.
Beitrag 04.02.2017, 13:09
Beitrag #16


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Aber nach längeren Baustellen wird immer das Tempolimit aufgehoben. Es ist doch für den Laien gar nicht erkennbar, ob noch eine Leitplanke fehlt, ein neuer Belag aufgebracht ist oder ein weiterer Abschnitt folgt.

80 haben wohl jedenfalls nicht gegolten, Schachtellimits gibt es nicht.


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treysis
Beitrag 04.02.2017, 13:33
Beitrag #17


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@geblitzt.de: Habt ihr dann die Stadt auch darauf hingewiesen, dass nach der Baustelle wieder unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit 130) herrscht? Also auch die Fahrer mit 80+ km/h verteidigt?
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.02.2017, 13:36
Beitrag #18


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Zitat (Kai R. @ 04.02.2017, 13:09) *
Aber nach längeren Baustellen wird immer das Tempolimit aufgehoben.

Und warum hat man das in Köln nicht gemacht sondern lieber blitzdingsen lassen? Link


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rapit
Beitrag 04.02.2017, 14:38
Beitrag #19


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Zitat (treysis @ 04.02.2017, 13:33) *
@geblitzt.de: Habt ihr dann die Stadt auch darauf hingewiesen, dass nach der Baustelle wieder unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit 130) herrscht? Also auch die Fahrer mit 80+ km/h verteidigt?

Laut den Berichten ja nicht.

Und deren Inhalte stimmen ja.

War man wohl juristisch nicht hinreichend gut beraten? whistling.gif


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Geblitzt.de
Beitrag 04.02.2017, 17:25
Beitrag #20


Neuling


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Zitat (treysis @ 04.02.2017, 13:33) *
@geblitzt.de: Habt ihr dann die Stadt auch darauf hingewiesen, dass nach der Baustelle wieder unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit 130) herrscht? Also auch die Fahrer mit 80+ km/h verteidigt?


Unsere Anwälte haben nach dem Beschilderungsplan verteidigt. Fast 300 Betroffene hatten wir da. Dadurch ist dieser Skandal ja herausgekommen. Welche Geschwindigkeit danach herrschte oder jetzt herrscht ist mir nicht bekannt. Wird aber in jedem einzelnen Fall geprüft. Den gerne ändert sich so etwas ja mal.
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rapit
Beitrag 04.02.2017, 18:09
Beitrag #21


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Zitat (Geblitzt.de @ 04.02.2017, 17:25) *
Unsere Anwälte haben nach dem Beschilderungsplan verteidigt.

Naja, darf man nicht so streng sein.

Anwälte, deren Leistungen für die Betroffenen kostenlos ist, und die auch noch Lizenzgebühren für Dinge bezahlen, die man als Verkehrsrechtler ohnehin zur Verfügung haben sollte, da muss man nicht unbedingt erwarten, dass da bekannt ist, warum und dass da am Ende der Baustelle Richtgeschwindigkeit galt. shutup.gif


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ukr
Beitrag 04.02.2017, 18:40
Beitrag #22


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Ich finde die Aktion trotzdem super, sofern der dargelegte Sachverhalt stimmt. Zeigt sehr gut, wie das System "Anordnung und Abnahme" in der Praxis funktioniert. whistling.gif
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treysis
Beitrag 04.02.2017, 19:45
Beitrag #23


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Ja, ich auch. Vor allem, da sich ja dadurch gerade gezeigt hat, DASS es zu so einer Häufung gekommen ist. Sonst wäre das evtl. untergegangen. Schade is dennoch, dass alle, die ihr Verwarngeldangebot schon akzeptiert haben, nichts mehr zurück bekommen können (ginge das noch, wenn die mit dem Verwarngeldangebot und dem Überweisungsbeleg kämen?).
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rapit
Beitrag 04.02.2017, 20:44
Beitrag #24


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Zitat (ukr @ 04.02.2017, 18:40) *
wie das System "Anordnung und Abnahme" in der Praxis funktioniert. whistling.gif

Naja, das hatte ich Euch ja neulich anhand diverser stehengebliebener 267er bei einer Verschwenkung nähergebracht.

Die Messstelle am Heumarer Dreieck ist aber auch ohne Baustelle niemals gerichtsfest. Mit entsprechender Argumentation bekommt man da normalerweise alles eingestellt.
Zugegebenermaßen ist die generelle Belastung des Amtsgerichts aber eine gewisse Hilfe...

Wenn aber sogar bei vermurkster Baustellenbeschilderung nur ein Teil vor Gericht eingestellt wurde, ist das keine Werbung.


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Heinz Wäscher
Beitrag 04.02.2017, 21:38
Beitrag #25


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Du beziehst dich bei deiner Prognose zu den möglichen Einstellungen aber nicht auf diesen älteren Artikel im Express?


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rapit
Beitrag 04.02.2017, 21:45
Beitrag #26


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Nö.


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heretic12
Beitrag 05.02.2017, 17:01
Beitrag #27


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Wie sieht das eigentlich rechtlich mit einer Rückzahlung aus?
Meiner Meinung nach ist der Fall mit Bezahlung oder nicht erfolgtem Widerspruch rechtskräftig abgeschlossen, auch wenn sich rausstellt, dass die Schilder nicht passten.
Einen Artikel habe ich dazu gefunden, der die Ansicht stützt, der Rest schreibt nur, dass Köln geldgierig ist, ohne das jurstisch zu beleuchten.
Eine Rückzahlung einfach mal so halte ich ohne Grundlage auch nicht für möglich, hab von Haushaltsrecht aber so gut wie keine Ahnung.

Insgesamt ist die Berichterstattung auf erschreckend niedrigem Niveau...aber es ist scheinbar genau das, was scheinbar viele Kunden lesen wollen.
Was sagen die Juristen?
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ukr
Beitrag 05.02.2017, 17:28
Beitrag #28


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Die mediale "Aufarbeitung" muss die breite Masse erreichen, juristische Feinheiten sind da unnötiger Ballast.
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Scitch
Beitrag 05.02.2017, 17:32
Beitrag #29


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Zitat (heretic12 @ 05.02.2017, 17:01) *
Wie sieht das eigentlich rechtlich mit einer Rückzahlung aus?
Meiner Meinung nach ist der Fall mit Bezahlung oder nicht erfolgtem Widerspruch rechtskräftig abgeschlossen, auch wenn sich rausstellt, dass die Schilder nicht passten.
Ich möchte es mal so sagen:
Recht ist in diesem Falle nicht unbedingt Gerecht.

Denn zum Einen mögen die Fälle zwar abgeschlossen sein, beruhen aber eben auf falschen Tatsachen. Interessant fände Ich es bspw. wenn jemand einen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat eben mit der Argumentation dass die dortige Geschwindigkeitsbeschränkung so nicht stimmt und dieser abgewiesen wurde.


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Gruß Scitch

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treysis
Beitrag 05.02.2017, 18:00
Beitrag #30


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Und bei einigen Fahrern dürfte es ja nicht nur um Geld, sondern auch um Punkte gehen.
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heretic12
Beitrag 05.02.2017, 18:09
Beitrag #31


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Zitat (Scitch @ 05.02.2017, 17:32) *
Recht ist in diesem Falle nicht unbedingt Gerecht.

Jo, sehe ich auch so.
Allerdings haben dabei wohl wenige Leute beim Anordnen und (vor allem) beim Kontrollieren der Beschilderung gepennt.

In den Medien wird aber die Stadt Köln und natürlich stellvertretend die Oberbürgermeisterin (als wäre sie allwissende Alleinherrscherin) kritisiert. Der Vorwurf ist überwiegend, dass man nichts zurück zahlt.
Deshalb interessiert mich die genaue Rechtslage.
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Beitrag 05.02.2017, 18:23
Beitrag #32


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Genau darum geht es jetzt. Formal juristisch ist die Sache in der Regel durch. Es sei, dass Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die einzige Chance ist dann noch ein Gnadengesuch. Hier wird auch gleich ein eventueller Anspruch angemeldet. Schaden kann er also nicht.

Der Gesetzgeber sah im OWIG allerdings nicht vor, dass eine staatliche Stelle einen derartigen Bock schießt. Damit sind wir bei einer politischen Frage: Ist es legitim und politisch vertretbar 450.000 Betroffene (Wähler) nicht zu entschädigen?! Und welche politischen Konsequenzen sind zu ziehen?!

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ukr
Beitrag 05.02.2017, 19:27
Beitrag #33


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Das ist ein generelles Problem, auch im Verkehrsrecht: Die Böcke sind nicht vorgesehen. Was die politische Frage angeht, wird das Thema einfach untergehen. Man nehme nur die zahllosen rechtswidrigen OWi-Anzeigen bei Zeichen 264 in Autobahnbaustellen. Da kräht auch kein Hahn danach. thread.gif
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Kuli
Beitrag 06.02.2017, 06:47
Beitrag #34


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Zitat (rapit @ 04.02.2017, 18:09) *
warum und dass da am Ende der Baustelle Richtgeschwindigkeit galt. shutup.gif
Hast du etwa auch Einsicht in den Beschilderungsplan und/oder kennst die tatsächliche Beschilderung, oder woher hast du deine Information? think.gif
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selber schuld
Beitrag 06.02.2017, 09:03
Beitrag #35


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Zitat (rapit @ 04.02.2017, 18:09) *
Naja, darf man nicht so streng sein.

Anwälte, deren Leistungen für die Betroffenen kostenlos ist

Kostenlos? die Anwälte haben sich von meiner Rechtsschutzversicherung gleich mal 450 Euro geholt nach der Vollmachterteilung. Hätte ich das vorher gewusst wärees besser gewesen das Bußgeld zu Bezahlen.





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Speichenkarussell
Beitrag 06.02.2017, 11:21
Beitrag #36


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Zitat (Geblitzt.de @ 04.02.2017, 17:25) *
haben nach dem Beschilderungsplan verteidigt.

unsure.gif crybaby.gif Ein Tag Lektüre der "Baustellenabsicherung"-Threads im VP genügt, um zu wissen, dass Plan und Wirklichkeit relativ wenig miteinander zu tun haben.
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rapit
Beitrag 06.02.2017, 12:23
Beitrag #37


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oft genug sind aber schon die Pläne Murks.


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Speichenkarussell
Beitrag 06.02.2017, 12:31
Beitrag #38


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Klar. Aber der VT, dem eine OWi vorgeworfen wird, ist doch an Verkehrszeichen vorbeigefahren (oder eben nicht) und nicht an einem Verkehrszeichenplan. wavey.gif
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treysis
Beitrag 06.02.2017, 12:50
Beitrag #39


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Zitat (selber schuld @ 06.02.2017, 09:03) *
Kostenlos? die Anwälte haben sich von meiner Rechtsschutzversicherung gleich mal 450 Euro geholt nach der Vollmachterteilung. Hätte ich das vorher gewusst wärees besser gewesen das Bußgeld zu Bezahlen.
Na, wenn dem Einspruch stattgegeben wird, dann müssten doch die Anwaltskosten von der Bußgeldstelle erstattet werden, und deine RSV ist raus?!
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rapit
Beitrag 06.02.2017, 13:14
Beitrag #40


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rofl1.gif
Theorie <=> Praxis wavey.gif



Zitat (Speichenkarussell @ 06.02.2017, 12:31) *
der VT, dem eine OWi vorgeworfen wird, ist doch an Verkehrszeichen vorbeigefahren (oder eben nicht) und nicht an einem Verkehrszeichenplan. wavey.gif

Wenn nichtmal ein entsprechender Plan vorhanden ist, sind die (an Baustellen immer von Privat aufgestellten) VZ absolut unbeachtlich, weil es keine Verwaltungsakte sind.

Sind sie nur im Plan, aber nicht aufgestellt, ist der VA nicht bekanntgegeben.

Wie auch immer ist der Plan ein guter Plan für den Ansatz einer Verteidigung.

Bei Heumar waren ausnahmsweise, zumindest teilweise, 123er mit in WVZ-Brücken eingeblendet.

Und daraus ergab sich wohl auch die intelligente Idee der Blitzer, die zuvor von der Brücke angezeigten 60 km/h zugrundezulegen.

Die passende Idee der Behörde war, wegen der ach so intelligenten Verkehrsbeeinflussungsanlage am Ende der Baustelle lieber kein aufzustellen. Damit das, was die WVZ vor der Baustelle angezeigt haben, seine Gültigkeit nicht verliert wacko.gif
Soweit meine Infos, aber mangels eigener Akte nur ohne Gewähr.


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selber schuld
Beitrag 06.02.2017, 17:00
Beitrag #41


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Zitat (treysis @ 06.02.2017, 12:50) *
Na, wenn dem Einspruch stattgegeben wird, dann müssten doch die Anwaltskosten von der Bußgeldstelle erstattet werden, und deine RSV ist raus?!

Der Einspruch liegt noch in der Schwebe, mir wurde am Telefon immer wieder gesagt ich habe nichts zu verlieren alles umsonst, und dann holten sie sich das Geld von der RSV bevor sie Aktiv wurden.

Habe es Erfahren weil ein Berief von der RSV kam das mein Selbstbehalt auf 50 Euro steigt.


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........Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten....!!
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Cove
Beitrag 07.02.2017, 22:11
Beitrag #42


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Zitat (Geblitzt.de @ 05.02.2017, 19:23) *
Der Gesetzgeber sah im OWIG allerdings nicht vor, dass eine staatliche Stelle einen derartigen Bock schießt. Damit sind wir bei einer politischen Frage: Ist es legitim und politisch vertretbar 450.000 Betroffene (Wähler) nicht zu entschädigen?! Und welche politischen Konsequenzen sind zu ziehen?!

Geblitzt.de


Für mich ist die Sache ziehmlich klar, zu unrecht erhobene Ansprüche sollten definitiv zurückgezahlt werden.
Alles andere würde doch nur signalisieren, dass sich bestimmte Institutionen Ihre Grundlagen so zurechtlegt wie man es gerade gebrauchen kann.
Gerade wenn es bei einigen um Punkte oder ggf. sogar Fahrverbote geht wäre der Spaß für mich recht schnell vorbei, wenn sowas nicht berechtigt ist sollte man damit auch nichts am Hut haben.


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Mitleser
Beitrag 07.02.2017, 22:18
Beitrag #43


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Die aktuelle Entwicklung, dass die Gelder eben nicht pauschal zurückgezahlt werden sollen, ist ein Nachweis dazu, dass Behörden eben nicht "Ihre Grundlagen so zurechtlegt wie man es gerade gebrauchen kann."

Der Kölsche Politikbetrieb würde gerne seine Wähler glücklich machen und als Heilsbringer dastehen sowie alle moralische Schuld auf die Bezirksregierung schieben. Doof nur, dass die Bezirksregierung als Spielverderber ins Gesetz schaut und sich daran hält. Und es als Fachaufsicht auch der Stadt Köln auferlegt.
Rechtskraft ist Rechtskraft. Und soll auch so bleiben - bis auf in Einzelfällen. Hier ist das Beharren auf den Grundsätzen mal zum Nachteil der Autofahrer - die alle auch gerne selbst den Rechtsweg hätten beschreiten können. Aber wann anders erweist sich die Bestandskraft mal zum Segen der Bürger.
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Cove
Beitrag 07.02.2017, 22:47
Beitrag #44


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Naja, in der Annahme das einigermaßen korrekt gearbeitet wird und nicht so ein Bock geschossen wird mag das ja sein.
Wenn man aber merkt, dass da etwas deutlich in den Sand gesetzt wurde, und zwar in einem Rahmen das entsprechende Gesetze nicht wirklich "anwendbar" sind, sollte da ein Umdenken stattfinden.
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Mitleser
Beitrag 07.02.2017, 22:54
Beitrag #45


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Die nachträgliche Kenntnis neuer Tatsachen ist keine große Ausnahme, sondern der Regelfall. Es gibt Härtefallregelungen und Wiederaufnahmen - im begründeten Einzelfall.

Die Bußgeldbehörde hat hier doch nicht vorsätzlich wissentlich falsch kassiert. Sondern sie ging von anderen Tatsachen aus. Und die Betroffenen haben anscheinend tausendfach akzeptiert und weder inhaltlich begründeten Einspruch noch Klage erhoben.
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treysis
Beitrag 07.02.2017, 23:16
Beitrag #46


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Vorsätzlich nicht (hoffe ich), aber doch vielleicht fahrlässig? Und es ist doch nunmal meist so, dass ich im Nachhinein nicht weiß, ob ich zurecht oder zu unrecht geblitzt wurde, wenn ich die Strecke nicht täglich fahre und die Beschilderung gut kenne. Sonst denke ich mir: shit, ein Schild übersehen (ist zum Glück die letzten 12 Jahre nicht mehr vorgekommen! ...außer Parken mad.gif). Und dann würde ich lieber zahlen, wenn es nur ein Verwarngeldangebot ist.
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DMHH
Beitrag 08.02.2017, 08:12
Beitrag #47


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Zitat (treysis @ 07.02.2017, 23:16) *
Und dann würde ich lieber zahlen, wenn es nur ein Verwarngeldangebot ist.

hab den wichtigen Part mal gefettet.
und plötzlich soll das "Nur" zurückgezahlt werden? dry.gif
Überwiesen, Verfahren abgeschlossen, fertig.
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treysis
Beitrag 08.02.2017, 11:46
Beitrag #48


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Klar. Aber man kann es natürlich auch mit den ganzen Falschparkern verrechnen, die kein Knöllchen bekommen. Somit ist das Universum wieder ausgeglichen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.02.2017, 12:02
Beitrag #49


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Es existiert aber keine Rechtsgrundlage für diese Art der Verrechnung?


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Jupiter
Beitrag 09.02.2017, 09:12
Beitrag #50


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"Ich gehe davon aus, dass sich die Bußgelder nicht halten lassen"
Zitat
Darf man blitzen, ohne Temposchilder aufzustellen - und das Bußgeld behalten? Die Kölner Bezirksregierung sagt ja. Eine Verkehrsanwältin widerspricht - und rät betroffenen Autofahrern, sich zu wehren.
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