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> Fahren ohne vorderes Kennzeichen
ufukaminakoyim
Beitrag 30.01.2017, 20:42
Beitrag #1


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Stimmt es dass ich wirklich keine Punkte bekomme, wenn ich ohne vorderes Kennzeichen von der Polizei angehalten werde?
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Pionic
Beitrag 30.01.2017, 20:55
Beitrag #2


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Nein.

Korrektur: Früher gab es mal Punkte, derzeit sind wohl keine mehr vorgesehen.
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angeditscht
Beitrag 30.01.2017, 20:56
Beitrag #3


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Stimmt nur bedingt. Laut Bußgeldkatalog gibt es zwar keine Punkte. Absichtliches Fahren ohne Kennzeichen kann aber als Kennzeichenmussbrauch angeklagt werden. Bei Verurzeilung drohen neben Punkten auch Entzug der FE.
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Skoddy
Beitrag 30.01.2017, 21:44
Beitrag #4


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Fahren ohne Kennzeichen = 60 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot und kein Entzug der Fahrerlaubnis..


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Scitch
Beitrag 30.01.2017, 22:02
Beitrag #5


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Zitat (Skoddy @ 30.01.2017, 21:44) *
60 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot und kein Entzug der Fahrerlaubnis..
Ob die Beamten bei einer derartigen Kontrolle eventuell die Weiterfahrt untersagen könnten? think.gif


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Skoddy
Beitrag 30.01.2017, 22:05
Beitrag #6


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Keine Ahnung. Ich könnte mir aber vorstellen dass es nur eine Mängelkarte geben und die Weiterfahrt gestattet wird.


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ufukaminakoyim
Beitrag 30.01.2017, 22:20
Beitrag #7


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Zitat (angeditscht @ 30.01.2017, 20:56) *
Stimmt nur bedingt. Laut Bußgeldkatalog gibt es zwar keine Punkte. Absichtliches Fahren ohne Kennzeichen kann aber als Kennzeichenmussbrauch angeklagt werden. Bei Verurzeilung drohen neben Punkten auch Entzug der FE.


Kennzeichenmissbrauch ist doch wenn ich z.B. ein falsches Kennzeichen anbringe oder?
Und nicht wenn das Kennzeichen hinter der Scheibe liegt oder uach ganz fehlt oder?
Sehe ich das falsch?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 30.01.2017, 22:33
Beitrag #8





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Wenn du es in rechtswidriger Absicht machst, dann kann auch ein verdecktes oder fehlendes Kennzeichen ein strafbarer Kennzeichenmissbrauch sein (nämlich, wenn man das Kennzeichen "verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt").
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ulm
Beitrag 30.01.2017, 22:36
Beitrag #9


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Butter bei die Fische:
Wie kommst Du auf die Frage?
Ich habe mein Kennzeichen beim Autokauf montiert und seither ist es dran und ich habe keinen Grund, es auch nur vorübergehend zu demontieren.

Ich verstehe jeden Polizist, der die 60 Euro dann gleich mal von der Bußgeldstelle um 50% erhöhen lässt, wenn er von Vorsatz ausgehen muss.
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ts1
Beitrag 30.01.2017, 22:36
Beitrag #10


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Zitat (ufukaminakoyim @ 30.01.2017, 20:42) *
Stimmt es dass ich wirklich keine Punkte bekomme, wenn ich ohne vorderes Kennzeichen von der Polizei angehalten werde?
Bei mir hat sich die Polizei noch nie für ein vorderes Kennzeichen interessiert. biker.gif


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Scitch
Beitrag 30.01.2017, 22:37
Beitrag #11


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Zitat (ufukaminakoyim @ 30.01.2017, 22:20) *
Und nicht wenn das Kennzeichen hinter der Scheibe liegt oder uach ganz fehlt oder?
Ja das siehst du falsch.

§22 StVG:
Zitat
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,


wavey.gif


Edit:
Zitat (ulm @ 30.01.2017, 22:36) *
Wie kommst Du auf die Frage?
Wie machen Geschwindigkeitsmessgeräte noch gleich ihre Fotos? whistling.gif


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ufukaminakoyim
Beitrag 30.01.2017, 22:43
Beitrag #12


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Ok danke, das klingt logisch. Aber die rechtswidrige Absicht müsste man mir ja erst mal nachweisen, es könnte ja sein dass Kennzeichen ist z.B durch einen Parkplatzrempler vor ein paar tagen weggefallen und liegt jetzt deswegen hinter der Frontscheibe...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 30.01.2017, 22:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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treysis
Beitrag 30.01.2017, 22:45
Beitrag #13


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Na, dann werden sicherlich die Schraubenlöcher entsprechend aussehen.
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Scitch
Beitrag 30.01.2017, 23:03
Beitrag #14


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Zitat (treysis @ 30.01.2017, 22:45) *
Na, dann werden sicherlich die Schraubenlöcher entsprechend aussehen.
Und das Kennzeichen. Und die Halterung. Und die PKW-Front. rolleyes.gif


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ulm
Beitrag 30.01.2017, 23:07
Beitrag #15


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Parkplatzrempler?
Oh, dann haben wir also auch gleich noch eine Verkehrsunfallflucht? whistling.gif
Die Ausrede kann also mächtig nach hinten losgehen...
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treysis
Beitrag 30.01.2017, 23:10
Beitrag #16


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Nur, wenn der TE der Rempler ist.
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Scitch
Beitrag 30.01.2017, 23:14
Beitrag #17


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Das lese ich jetzt aus dem §142 StVG so nicht:
Zitat
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,


Da steht nichts davon, dass man als "Unfallverursacher" warten muss sondern als "Unfallbeteiligter". think.gif


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treysis
Beitrag 30.01.2017, 23:20
Beitrag #18


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Ich denke, da kann man getrost von Nr. 2 ausgehen. Wenn der andere Unfallbeteiligte abgehauen ist, dürfte die angemessene Zeit automatisch abgelaufen sein.
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Explosiv
Beitrag 31.01.2017, 09:28
Beitrag #19


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Vor ein paar Tagen wäre aber auch schlecht.
Man braucht keinen Termin in der Werkstatt, um ein Kennzeichen neu zu befestigen. Und muss dies unverzüglich tun. Da hat man keine paar Tage Zeit mit.


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angeditscht
Beitrag 31.01.2017, 09:45
Beitrag #20


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Zumal sich die Jungs von der Rennleitung die Hosen auch nicht mit der Kneifzange anziehen. Ein sauberes Kennzeichen beidem Wetter hinter der Windschutzscheibe 🤔

Ich jedenfalls würde das abgefallene Siffding nicht vorne reinklemmen und dann Dreck und Salz im Auto haben wollen...
Und wer Zeit zum Waschen und trocknen hat, der hat auch noch die Zeit zum anbauen...

Außerdem sieht ein kaputter Kennzeichenhalter an einer Tuningfront richtig scheisse aus..
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Heinz Wäscher
Beitrag 31.01.2017, 10:18
Beitrag #21


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Zitat (ufukaminakoyim @ 30.01.2017, 22:43) *
Ok danke, das klingt logisch. Aber die rechtswidrige Absicht müsste man mir ja erst mal nachweisen, es könnte ja sein dass Kennzeichen ist z.B durch einen Parkplatzrempler vor ein paar tagen weggefallen und liegt jetzt deswegen hinter der Frontscheibe...

Was würde es denn kosten wenn man mit einem ungesiegelten, aber korrekt geprägten Rohling anstelle des beschädigten Nummernschildes rumfährt falls die zuständige Zulassungsstelle wochenlang ausgebucht ist?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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angeditscht
Beitrag 31.01.2017, 10:38
Beitrag #22


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@ Heinz, die Kosten legt der Richter im Verfahren für den Kennzeichenmissbrauch fest.

Wenn das Kennzeichen so verformt ist das es nicht mehr anbringbar ist nach einem "Unfall" dann stellt sich die Frage wie der Rest des Fahrzeugs aussieht.
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ts1
Beitrag 31.01.2017, 12:03
Beitrag #23


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Bei einem Notbehelf für ein Wechselkennzeichen ist es doch relativ egal, wie das andere demolierte Fahrzeug aussieht.


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ufukaminakoyim
Beitrag 31.01.2017, 12:05
Beitrag #24


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Zitat (angeditscht @ 31.01.2017, 09:45) *
Zumal sich die Jungs von der Rennleitung die Hosen auch nicht mit der Kneifzange anziehen. Ein sauberes Kennzeichen beidem Wetter hinter der Windschutzscheibe 🤔

Ich jedenfalls würde das abgefallene Siffding nicht vorne reinklemmen und dann Dreck und Salz im Auto haben wollen...
Und wer Zeit zum Waschen und trocknen hat, der hat auch noch die Zeit zum anbauen...

Außerdem sieht ein kaputter Kennzeichenhalter an einer Tuningfront richtig scheisse aus..


Also wenn ich alles richtig verstehe dann muss mein kennzeichen gewisse unfallspuren aufweisen, darf nicht blitzsauber sein (auch nicht völlig verdreckt) und kann z.B. hinter der frontscheibe liegen.
Desweiteren muss ich z.B. einen beschädigten Kennzeichehalter ins auto legen und wohl oder übel an der Fahrzeugfront 4 Kleine Schraublöcher anbrigen, dann bin ich auf der sicheren Seite oder?

Und das mit dem Parkplatzrempler könnte ich ja so beschreiben dass ich mein auto auf einem Parkplatz abgestellt habe und als ich zurückgekommen bin lag das vordere kennzeichen vor dem Fahrzeug und der kennzeichenhalter war beschädigt. Da aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist habe ich auch keine Polizei gerufen sondern den defekten kennzeichenhalter abgeschraubt und ins fahrzeug gelegt, und das Kennzeichen eben hinter die Frontscheibe,

Ich galube nicht dass man mir dann noch Kennzeichenmissbrauch vorwerfen wird, ODER?
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Mitleser
Beitrag 31.01.2017, 12:20
Beitrag #25


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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann willst Du Dich mit unzulässigen und bei findigen Beamten teuren Methoden davor drücken, auf Blitzerfotos identifiziert zu werden.

Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Identifizierbar ist das Fahrzeug häufig dennoch. Stundenlange Kontrollen in Dunkelheit und Kälte machen keinen Spaß. Die Freunde werden bei entsprechenden Berichten einen auch nicht als Held hochleben lassen. -> Lass den Quark


Anmerkung Moderation:
Es ist bekannte Linie im VP, dass Aufforderungen und Anleitungen zu Rechtsverstößen konsequent moderiert werden. Und dass die Urheber entsprechend verwarnt werden und über die Eskalationsleiter irgendwann gar der Rauswurf erfolgt.
Ich mahne dazu, dies auch hier zu beherzigen.
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treysis
Beitrag 31.01.2017, 12:30
Beitrag #26


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Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 12:05) *
Ich galube nicht dass man mir dann noch Kennzeichenmissbrauch vorwerfen wird, ODER?
Vorwerfen kann man jedem alles. Was dann daraus wird, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Dabei kann es auch passieren, dass du zwar keine Strafe bekommst (Einstellung des Verfahrens), aber meist zumindest deine eigenen Gebühren bezahlen darfst. Dazu kommt, dass - wie schon angemerkt - eine Identifizierung nicht nur über das Kennzeichen möglich ist.
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ilam
Beitrag 31.01.2017, 12:34
Beitrag #27


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Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 12:05) *
dann bin ich auf der sicheren Seite oder?


Allerspätestens wenn Du ein zweites Mal auffällst, gilt "oder" und Du kannst alle Ausreden vergessen.

Und nein, das erste Mal bekommst du nicht zwangsläufig sofort mit, das Auto kann ja auch parkenderweise einem police.gif auffallen....



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Scitch
Beitrag 31.01.2017, 12:40
Beitrag #28


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Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 12:05) *
Ich galube nicht dass man mir dann noch Kennzeichenmissbrauch vorwerfen wird, ODER?
Warum nicht? think.gif


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Skoddy
Beitrag 31.01.2017, 12:45
Beitrag #29


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Zitat (Mitleser @ 31.01.2017, 12:20) *
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann willst Du Dich mit unzulässigen und bei findigen Beamten teuren Methoden davor drücken, auf Blitzerfotos identifiziert zu werden.

Ist das Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe auf einem Blitzerfoto nicht zu sehen?


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ufukaminakoyim
Beitrag 31.01.2017, 12:47
Beitrag #30


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Zitat (Scitch @ 31.01.2017, 12:40) *
Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 12:05) *
Ich galube nicht dass man mir dann noch Kennzeichenmissbrauch vorwerfen wird, ODER?
Warum nicht? think.gif


Weil ich ja in der von mir bischriebenen Situation nicht anders handeln hätte können bzw. es ja auch meiner meinung nach relativ logisch klingt
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Speichenkarussell
Beitrag 31.01.2017, 12:59
Beitrag #31


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mit der Betonung auf "relativ"
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KrampfRadler
Beitrag 31.01.2017, 13:02
Beitrag #32


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Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 12:47) *
Weil ich ja in der von mir bischriebenen Situation nicht anders handeln hätte können bzw. es ja auch meiner meinung nach relativ logisch klingt

Nöö, logisch ist das überhaupt nicht, eher dumm:

Ein Polizist weiß sicher den Unterschied eines bei einem Unfall abgerissenen (mit unvermeidbaren Schäden an der Stoßstange) von einem abgeschraubten Kennzeichen zu unterscheiden.
Und Kennzeichen/Kennzeichenhalter halten schon etwas aus, dass das Kennzeichen einfach abfällt ohne Spuren an der Stoßstange ... laugh2.gif

Wenn du anderer Meinungs bist dann probier es aus und berichte wavey.gif


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ufukaminakoyim
Beitrag 31.01.2017, 13:20
Beitrag #33


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Zitat (treysis @ 31.01.2017, 12:30) *
Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 12:05) *
Ich galube nicht dass man mir dann noch Kennzeichenmissbrauch vorwerfen wird, ODER?
Vorwerfen kann man jedem alles. Was dann daraus wird, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Dabei kann es auch passieren, dass du zwar keine Strafe bekommst (Einstellung des Verfahrens), aber meist zumindest deine eigenen Gebühren bezahlen darfst. Dazu kommt, dass - wie schon angemerkt - eine Identifizierung nicht nur über das Kennzeichen möglich ist.


Wie denn sonst, wenn nicht über das Kennzeichen? think.gif
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ilam
Beitrag 31.01.2017, 13:22
Beitrag #34


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Das fragen sich manche erwischte Mottorradfahrer auch. thread.gif
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Skoddy
Beitrag 31.01.2017, 13:25
Beitrag #35


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Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 13:20) *
Wie denn sonst, wenn nicht über das Kennzeichen? think.gif

Jetzt mal Klartext: Hast Du ein temporäres technisches Problem mit der Befestigung des Kennzeichens oder willst Du von vorne inkognito unterwegs sein?


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Heinz Wäscher
Beitrag 31.01.2017, 13:55
Beitrag #36


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Bei Tuningfans sind mitunter in ihrem jeweiligen Erscheinungsbild einheitliche Stoßfänger beliebt: golf4.de

Da werden zu den seltenen Fahrten zu Treffen stellenweise auch magnetisch befestigte KFZ-Kennzeichen verwendet was dazu führen kann, dass diese unbemerkt abfallen falls der Stoßfänger zu dick ist bzw. das Gegenstück aus Metall dahinter zu klein dimensioniert sein sollte.
Da könnte dann aber wieder vorsätzliches Handeln seitens des Fahrzeugbesitzers unterstellt werden. think.gif


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Scitch
Beitrag 31.01.2017, 14:13
Beitrag #37


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Zitat (Heinz Wäscher @ 31.01.2017, 13:55) *
Da könnte dann aber wieder vorsätzliches Handeln seitens des Fahrzeugbesitzers unterstellt werden. think.gif
Das müsste wohl sogar unterstellt werden da man damit mAn gegen §10 (5) FZV verstößt:

Zitat
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
think.gif




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thetdk
Beitrag 31.01.2017, 14:57
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Gerade wenn das Fahrzeug sich auch nur geringfügig von der Masse abhebt, fliegt man damit doch sehr kurzfristig auf.

Vielleicht drückt der lokale Polizist ein Auge zu wenn er das sieht, und hält Dich nicht mal an. Könnte ja tatsächlich sowas sein wie hier in den Ausreden konstruiert.

Aber wenn er das dann eine Woche später erneut beobachtet, lässt er es nicht mehr durchgehen.
Und dann erzählst Du ihm auch noch fröhlich, das sei erst heute morgen passiert...und dann geht der Spaß los.

--> solche Überlegungen sind einfach nur kurzsichtig und d*mm.

Wer ein Fahrzeug besonders hübsch machen möchte für Veranstaltungen etc., der soll sich halt einen Trailer besorgen und hintrailern.
Das ermöglicht dann noch ganz andere Umbauten - aber eben keine Fahrten im öffentlichen Verkehr mehr.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 31.01.2017, 18:39
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Zitat (Heinz Wäscher @ 31.01.2017, 10:18) *
Was würde es denn kosten wenn man mit einem ungesiegelten, aber korrekt geprägten Rohling anstelle des beschädigten Nummernschildes rumfährt falls die zuständige Zulassungsstelle wochenlang ausgebucht ist?



Die Kosten für das Abstellen eines Fahrzeuges auf Privatgrundstück zuzüglich der Kosten für Mietwagen oder Taxi oder ÖPNV usw.

Gruß
Jens



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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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nachteule
Beitrag 31.01.2017, 23:03
Beitrag #40


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Hallo, ufukaminakoyim,

Zitat (ufukaminakoyim @ 31.01.2017, 12:05) *
Ich galube nicht dass man mir dann noch Kennzeichenmissbrauch vorwerfen wird, ODER?

Du kannst es ja mal austesten und dann berichten, wie hoch die Kosten (z. B. Anwalt) waren, damit Du einigermaßen ungeschoren aus der Sache herausgekommen bist oder was Du für den Strafbefehl zahlen durftest. dry.gif

Schlauberger wie Du versuchen immer wieder, mit irgendwelchen erfundenen Geschichten die Polizeibeamten hinters Licht zu führen.

Manchmal gelingt es, aber ein Großteil heult danach erst herum, wie böse und ungerecht die Welt doch ist, weil man ihnen nicht geglaubt und sie bestraft hat.

Dazu kommt noch etwas, was hier gar nicht vorgebracht wurde:

Wenn Du das Kennzeichen lose auf Dein Armaturenbrett legst, kannst Du Dir auch gleich eine Machete dorthin legen, denn bei einem Unfall dürfte ein herumfliegendes Kennzeichen schwere, wenn nicht gar tödliche Verletzungen verursachen.

Vielleicht nicht bei Dir, wenn Du es rechts hinpackst, aber dafür bei Deinem Beifahrer und dann bist Du auch noch wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung dran.

Du kannst auch damit rechnen, dass Du recht häufig kontrolliert wirst, denn wenn VT Fahrzeuge ohne Kennzeichen (vorne oder hinten oder beides) sehen, meldet so mancher dies umgehend bei der Polizei und da so ein Einsatz dokumentiert wird, ist es ein Klacks, festzustellen, ob Du schon mal so aufgefallen bist und dann wird es richtig teuer.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Q-Treiberin
Beitrag 26.04.2017, 10:00
Beitrag #41


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Das ganze Thema (gleicher TE; gleiche Frage) wurde doch hier schon durchgekaut... dry.gif http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=113529&hl=


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steveluke
Beitrag 26.04.2017, 12:32
Beitrag #42


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Dann schließe ich den Thread mal.


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