![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 22.01.2017 Mitglieds-Nr.: 80685 ![]() |
![]() Folgender Sachverhalt: Ich habe eine Garage auf einem Garagenhof angemietet. Mein Auto habe ich dort direkt vor meiner Garage aufgrund eines Motorschadens abgestellt. Das Fahrzeug ist immer noch angemeldet, seit 3 Monaten ist der TÜV nun abgelaufen und ich habe vor ein paar Tagen von der Polizei eine Anhörung zu einem BußgeldVerfahren bekommen, weil mein TÜV abgelaufen ist. Dazu haben Sie mir von meinem Fahrzeug ein Foto als Beweis mitgeschickt. Meine Frage: 1. Der Garagenhof ist Privatgrundstück und ich habe vom Eigentümer die Erlaubnis mein Auto vor meiner Garage abzustellen. Kann mir die Polizei trotzdem ein Bußgeldverfahren eröffnen? 2. Darf die Polizei das Privatgrundstück befahren und dort Fotos machen, auch wenn keine Eigentümererlaubnis bzw. Gefahr im Verzug vorliegt? 3. Wie soll ich mich verhalten ? Ich möchte das Fahrzeug in den nächsten Tagen vom Verwertungsunternehmen abholen lassen. Ich hoffe es hat jemand einen Rat, damit ich ein Bußgeld vermeiden kann. Liebe Grüße |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo
Zitat 1. Der Garagenhof ist Privatgrundstück und ich habe vom Eigentümer die Erlaubnis mein Auto vor meiner Garage abzustellen. Kann mir die Polizei trotzdem ein Bußgeldverfahren eröffnen? Ja. Privatgrundstücke sind keine rechtsfreien Räume. Zitat 2. Darf die Polizei das Privatgrundstück befahren und dort Fotos machen, auch wenn keine Eigentümererlaubnis bzw. Gefahr im Verzug vorliegt? Wenn dort im Prinzip auch jeder Andere hin kann - ja. Zitat 3. Wie soll ich mich verhalten ? Zahlen. Zitat Ich hoffe es hat jemand einen Rat, damit ich ein Bußgeld vermeiden kann. Das wird nicht gehen, da der Halter (offensichtlich du) für eine gültige HU verantwortlich ist. Sofern ein Fahrzeug angemeldet ist muss es über eine gültige HU verfügen, egal wo es steht. Gruss MrMurphy |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Willkommen im Verkehrsportal!
![]() ![]() ![]() Zur weiteren Erklärung: Es handelt sich um einen Verstoß gegen die StV Z O. Nicht die StVO. Daher spielt es keine Rolle ob das Kraftfahrzeug bewegt wird oder ob es sich bewegen kann. Die pure Existenz eines zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen HU abgelaufen ist verwirklicht den Verstoß. Also hilft da im Gegensatz zu sonstigen (StVO) Verstößen keine Ausrede. Praktisch hilft da nächstes Mal Abmelden. Spart auch Steuern (und Versicherung). Theoretisch - und praktisch würde ich den Motorschaden und die Verschrottung erwähnen und bei der Bußgeldstelle auf Gnade vor Recht hoffen. Es kann nicht mehr kosten, das ist bereits ein Bußgeld. Sehr theoretisch könnte ich mich wenn die Bußgeldstelle kein Gnade vor Recht sieht, in die Hände eines Richters begeben. Bei 3 Monaten und klar begangenem Verstoß lohnt sich das für mich eigentlich nicht, denn wenn auch der keine Gnade vor Recht sieht kostet es mehr. Man kanns aber gern machen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 ![]() |
Ein Kraftfahrzeug ohne gültige HU muss unbedingt vor den Augen der Obrigkeit verborgen werden.
Sobald sich das Auto in Deutschland befindet und der TÜV abgelaufen ist, sind ab drei Monaten Überziehung ein Bußgeld fällig. Auf einem öffentlich zugänglichen Privatgrund sollte man das Kennzeichen abmontieren, damit keiner die abgelaufene HU-Plakette sehen kann. Als Betroffener bekommt man von der Behörde jetzt die Aufforderung das Kraftfahrzeug unverzüglich zur HU vorzuführen. Die Mängelkarte muss dann ausgefüllt mit Bestätigung; HU bestanden zurückgesendet werden. Sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Zwangsstillegung. Bei defektem Motor bleibt als Alternative nur die Abmeldung. Mein Moped muss auch zur HU. Es ist noch eine Plakette vom letzen Jahr auf dem Kennzeichen. An der Farbe kann man sofort aus großer Entfernung erkennen, der TÜV ist abgelaufen. Das Moped steht in der Garage und ist somit den Augen der Obrigkeit zuverlässig verborgen. Im März geht es dann zum TÜV mit Termin Voranmeldung, falls es Probleme auf der Anfahrt geben sollte. Bei diesen Themperaturen mit Glätte ist aktuell eine HU-Abnahme schlecht durchführbar. Auch sind keine Winterreifen montiert. Wie soll der Prüfer eine Probefahrt durchführen?? |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 ![]() |
Praktisch hilft da nächstes Mal Abmelden. Spart auch Steuern (und Versicherung). Oder in der Garage abstellen damit die ![]() ![]() Edit: Im März geht es dann zum TÜV mit Termin Voranmeldung, falls es Probleme auf der Anfahrt geben sollte. Was für Probleme auf der Anfahrt sollte denn eine Voranmeldung lösen können? ![]() -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 ![]() |
Hallo Scitch,
Falls man auf der Anfahrt zum TÜV kontrolliert wird, ist eine Terminvereinbarung beim TÜV sehr sinnvoll. Ausrede: Das Moped wurde gerade eben aus dem Ausland überführt und wird jetzt unverzüglich in Deutschland mit vorheriger Terminvereinbarung zur HU vorgeführt. |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 ![]() |
Das dürfte allerdings kein Schutz vor der eventuellen Strafe darstellen, falls man kontrolliert wird.
Am ehesten kann man dies mAn vermeiden, indem man das betreffende KFZ per Anhänger dorthin transportiert. ![]() -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Es ist doch völlig egal, ob sich das Fahrzeug auf Privatgrundstück, in einer Garage, oder in Timbuktu befindet. Wenn die HU abgelaufen ist, ist der Verstoß begangen. Spätestens, wenn man das Fahrzeug irgendwann mal abmeldet kann das der Behörde auffallen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... oder in Timbuktu befindet. ... Wenn die HU abgelaufen ist, ist es mit FZen im Ausland schon etwas anders. Da wird nicht verlangt, daß man für die HU mal eben nach D fährt. Aber an dem Tag an dem man wieder in D ist muß man sofort zum nächsten TÜV o.Ä. um die HU durchführen zu lassen. Dies aber nur mal so nebenbei. Ich hätte auch einfach die Kennzeichen abgeschraubt, dann sieht keiner die Zeitüberschreitung. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
@treysis:
Also ich habe schon lange vorgeschlagen, daß Prüfer und Zulassungsstellen so etwas verpflichtend melden müssen. Es ist auch kein Datenschutzproblem da ein StVZO und Halterverstoß. ![]() Mal sehen, nach der nächsten Wahl, vielleicht wird es was. Kurzzeitkennzeichen hat man auch das Gesetz geändert. ![]() Wenn man das richtig macht kann man in spätestens 3,25 Jahren automatisch Bußgeldbescheide rausschicken. ![]() @janr: Aufruf zu Straftat? Potentiell sehe ich einen Kennzeichenmißbrauch nach §22 StVG Absatz 1 3. Alternative Wenn man es mal duchprüft: Die rechtswidrige Absicht ist die Verdeckung einer Ordnungswidrigkeit - also meiner Ansicht nach gegeben... ![]() @Andreas: deine Transport oder Reifenprobleme sind allein dein Problem. Es mag zwar unbequem sein, aber du kannst immer noch einfach abmelden und dann im April zur HU bringen. Transport eines Mopeds dürfte nicht so schwer sein. Und schon hat man auch immer im April HU. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Und schon hat man auch immer im April HU. Dazu muss man das Fahrzeug nicht vorher abmelden. Einfach im April zur HU fahren reicht um die zukünftigen Fälligkeiten auf diesen Monat zu legen. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Ja.
Aber man geht das Risiko ein erwischt zu werden. ![]() Und wenn man das mit einem Moped macht - mit dem man sowieso nicht fährt - statt es abzumelden - dann gibt es keinen Grund zur Beschwerde falls man erwischt werden sollte. Mir ist das alles klar. Auch, daß 2 Monate noch kein Verwarngeld/Bußgeld kosten UND noch keine erhöhte Gebühr des Prüfers wegen "erhöhtem Prüfaufwand". 2 Monate also "immer gehen" und nichts kosten. Aber eine Mängelkarte darf es geben. ![]() Incl. folgender Entstempelung(sandrohung). ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
@janr: Straftat, wenn man sich der Kontrolle zur OWi entzieht?Aufruf zu Straftat? Potentiell sehe ich einen Kennzeichenmißbrauch ... Ist das dann auch eine Straftat wenn das FZ hinter verschloßenen Türen steht? Wo werden die Kennzeichen "missbraucht" wenn man sie abschraubt? Oft muß man sie sogar abschrauben. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Zitat in rechtswidriger Absicht Ich würde sagen Ja.Zitat 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, Ich würde sagen Ja. Also potentiell... Aber man kann auch einen Richter fragen. ![]() Edit: Das bezieht sich auf Abdecken und Abschrauben. In der Absicht die fehlende HU zu verschleiern. Nicht auf das "hinter verschlossene Türen" (mit Kennzeichen am Kraftfahrzeug). -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Du weist aber schon, daß das FZ nicht auf öff Grund steht?
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Muß es das?
Wo steht das? ![]() Und bei TE ist es wohl eine tatsächlich öffentliche Verkehrsfläche. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Das StVG gilt nicht auf privatem Grund. Das sollte klar sein.
Und daß ein Garagenvorplatz nicht dazu zählt wurde auch richterlich schon festgestellt > Kein FoFE wenn der Sohn ohne FE das FZ in die Garage fährt. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Zeig mir die örtliche Einschränkung des StVG.
-------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Das sagt schon der erste Satz des StVG: "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein."
Und hier findest du was zum Garagenvorplatz und "kein öff Verkehrsraum" -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Wir sind uns einig, daß wir hier in einem Thema sind in dem die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung Auswirkungen außerhalb
des Straßen-Verkehrs hat? ![]() Ich sehe analog dazu keine Einschränkung im Straßenverkehrsgesetz für den §22, Absatz 1, 3. Alternative. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wir sind uns einig, daß wir hier in einem Thema sind in dem die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung Auswirkungen außerhalb Fast. des Straßen-Verkehrs hat? ... ![]() Wenn man ein FZ mit Kennzeichen und abgelaufener HU auf Privatgrund sieht gilt zwar weder die StVO, das StVG noch die StVZO, aaaaber man könnte ja am Verkehr teilnehmen wollen und deshalb kann dies geahntet werden. Ist das Kennzeichen auf Privatgrund weg, dann gibt es keinen Verstoß gegen die StVO/StVZO/StVG weil diese Gesetze auf dem privaten Grundstück nicht gelten. Dann aber wenn man auf die öff Straße fährt. Auf einem Acker darf man (als Beispiel) auch ohne Zulassung und ohne FE herumfahren ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Natürlich gibt es den HU Verstoß der StVZO dann immer noch.
An deinem Auto in deiner Garage mit geschlossenem Garagentor und/oder auf Grundstück mit geschlossenem Zaun bleibt die HU immer noch abgelaufen. Verstoß verwirklicht. Und nur weil du in rechtswidriger Absicht (Verdeckung Ordnungswidrigkeit) das Kennzeichen mit der abgelaufenen HU abdeckst oder unters Bett legst - deswegen ist die HU immer noch abgelaufen. Verstoß verwirklicht. Der Verstoß ist aber nicht mehr (so einfach) nachzuweisen. Angenommen es wird bei dir eingebrochen, dann könnte die gerufene Polizei bei nicht abgedeckten/abgenommenen Kennzeichen und abgelaufener HU einen "Beifang" sehen und einen Bußgeldbescheid auslösen. Denn: Der Verstoß ist verwirklicht. Rein durch die Existenz. Und damit kommen wir zum Kennzeichenmißbrauch per Absatz 1, 3. Alternative: Ich sehe analog zur Straßenverkehrszulassungsordnung und HU keine örtliche Einschränkung des Straßenverkehrsgesetzes bei §22, Absatz 1, 3. Alternative. Edit: Das einzige was ich zugutehalten würde ist die Frage ob die rechtswidrige Absicht nachgewiesen werden kann. Da du dich hier aber entsprechend geäußert hast ist sie hier und jetzt im Beispiel erstmal Tatsache. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Der HU-Verstoß wird aber nur geahndet, weil man mit dem FZ mit Kennzeichen in der Öff herumfahren könnte und nicht weil man es macht.
Der Verstoß wegen dem abgenommenem Kennzeichen ist aber erst dann ein Verstoß, wenn man wirklich im öff Verkehr herum fährt und nicht wenn man herum fahren könnte. Abgenommene Kennzeichen, egal ob angemeldet oder nicht, sind auf privatem Grund sogar (zählt man die FZe) die Normalität. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Nein.
Das Herumfahren kommt erst in Absatz 2 des §22 StVG. Zitat (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, .von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist Daher sehe ich mich nochmal bestätigt, daß der gesamte Absatz 1 keine örtliche Einschränkung kennt. ![]() Es geht hier auch nicht um die Frage ob du Kennzeichen bei deinem Kraftfahrzeug in der geschlossenen Garage oder auf deinem Grundstück bei geschlossenem Zaun (oder auch ohne Schließen) abmachen oder abdecken darfst. Es geht darum ob das in rechtswidriger Absicht geschieht. Und hier im Beispiel ist deine Absicht rechtswidrig da du geäußerst hast, daß du so die Ordnungswidrigkeit verschleiern willst. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Ja, ich sehe auch keine Straftat durch das Abnehmen. Denn das ist auf dem privaten Grundstück erlaubt. Es geht ja um die "Teilnahme am Straßenverkehr ohne gültige Kennzeichen", wozu auch das Parken auf öffentlichem Grund gehört. Das ist eben auf Privatgrundstück nicht verwirklicht. Die Pflicht, dass ein zugelassenes Fahrzeug dauerhaft und ununterbrochen mit dem Kennzeichen geschmückt werden muss, sehe ich nirgends.
Allerdings stimme ich dir, janr, bei dem Rest nicht zu. Der Verstoß der Überziehung ist ein Halterverstoß. Es geht dabei nicht um die Teilnahme am Verkehr, sondern es geht darum, dass das zugelassene Fahrzeug dem Zulassungsrecht unterliegt, ganz egal, wo es sich befindet. Und ja, die Zulassung bedeutet, dass man jederzeit am Verkehr teilnehmen könnte. Und daher sind die Vorschriften einzuhalten. Es mag da lediglich eine Kulanz bei der Auslegung geben, dass bei längerem Auslandsaufenthalt eine direkte Vorführung in Grenznähe nach Wiedereinreise akzeptiert wird. Der Verstoß ist aber auch verwirklicht, wenn die Kennzeichen solange in der warmen Küche aufbewahrt werden. Es geht darum ob das in rechtswidriger Absicht geschieht. Und das wiederum finde ich überhaupt nicht. Vor allem, weil das privater Grund ist. Gibt es irgendwo eine Beschreibung, was als rechtswidrig angesehen wird?
Und hier im Beispiel ist deine Absicht rechtswidrig da du geäußerst hast, daß du so die Ordnungswidrigkeit verschleiern willst. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Nochmal: Das StVG gilt auf privatem Grund nicht. Nur auf öffentlcihem oder tatsächlich öffentlchem Grund.
Und diese Art der HU-Knöllchen-Umgehung ist nicht das erste mal so thematisiert worden. Daß aber auf privatem Grund das Abnehmen des Kennzeichens - was wie bereits die Normalität ist - ein Verstß gegen das StVG wäre ist ein Konstruckt, welches ich zum ersten mal höre. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9500 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Ich finde meine Konstruktion gut.
Sie geht von deiner Absicht warum du das Kennzeichen abnimmst aus. ![]() Ist diese nicht nachweisbar... Von daher gut möglich, daß so ein Konstrukt noch keinen Richter wirklich gesehen hat. Zum Vergleich: Auch viele vorsätzliche Geschwindigkeitsverstößen werden - selbst bei zugegebenem Vorsatz - fahrlässig abgewickelt. Ich denke wir brechen die Diskussion erstmal ab? Ich sehe deine Argumente und du siehst meine, aber zusammen kommen wir erstmal nicht. ![]() Vielleicht bringen sich ja noch andere ein. ![]() Auf jeden Fall wieder mal schön hier im Forum. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Daß aber auf privatem Grund das Abnehmen des Kennzeichens - was wie bereits die Normalität ist - ein Verstß gegen das StVG wäre ist ein Konstruckt, welches ich zum ersten mal höre. Das Abnehmen wird ja nicht kritisiert. Kritisiert wird, dass du das abnimmst, um die OWi zu vertuschen. Ich sehe das aber noch nicht als rechtswidrig an, eine OWi zu vertuschen. Warum nicht gleich eine Pflicht, dass man sich bei Straftaten selbst anzeigen muss?
|
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Und ja, die Zulassung bedeutet, dass man jederzeit am Verkehr teilnehmen könnte. Und daher sind die Vorschriften einzuhalten. ... Nichts anderes hab ich geschrieben. ![]() Klar ist mir klar, daß auch ein angemeldetes FZ ohne KZ eine HU braucht. Weil aber das KZ fehlt macht es eben den Eindruck, daß das FZ nicht am öff Verkehr teilnimmt/teilmehmen kann. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
http://www.123recht.net/Ist-dies-kennzeich...-__f119613.html zitirt aus "Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 22 Rn. 6.":
Die rechtswidrige Absicht, die in Abs 1 über den Vorsatz hinaus verlangt wird, geht dahin, mittels der verbotswidrigen Kennzeichnung im RVerkehr andere zu täuschen. Ist es schon Täschung, wenn man versucht den Eindruck zu erwecken, das Fahrzeug wäre gar nicht zugelassen? Bleibt aber sowieso die Sache mit dem Privatgrund. PS: Wenn man das Kennzeichen abnimmt, ins Küchenfenster stellt, und von dort sieht es dann jemand, könnte er auch eine Anzeige schreiben. Denn da ist ja trotzdem noch die gültige Siegel und die abgelaufene TÜV-Plakette zu sehen. Prinzipiell würde es auch reichen, jemandem davon zu erzählen, um den Verstoß der Überziehung zu begehen. |
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wie gesagt: Was alles täglich auf Privatgrund ohne Kennzeichen herumsteht, da wäre die halbe BRD schon im Knast.
Jeder (evtl fast jeder) der ein FZ hat, hat es angemeldet auf Privatgrund herumstehen lassen. Manchmal sogar auf öffentlichem Grund. Und da weil dies von der Behörde auch noch verlangt wurde ![]() ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Da reicht es schon, daß man die Schilder nur vorlegen muß.
Wenn z.B. ein Kennzeichen in der Waschstraße zerknittert wurde muß man beide vorlegen. Damit steht ein angemeldetes FZ herum. Oft genug auf öff Straßen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7685 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
ich habe vor ein paar Tagen von der Polizei eine Anhörung zu einem BußgeldVerfahren bekommen, enthält diese Anhörung zufälligerweise ein Verwarngeldangebot? Normalerweise sollte der beschriebene Verstoß mit 15 Euro erledigt sein. Da lohnt sich im Grunde kein großes Nachdenken, denn wenn er wirklich erst mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird, kommen noch 28,50 Euro Verfahrens- und Portokosten dazu. Zitat Ich möchte das Fahrzeug in den nächsten Tagen vom Verwertungsunternehmen abholen lassen. Ich hoffe es hat jemand einen Rat, damit ich ein Bußgeld vermeiden kann. Die Zahlung eines ggf. angebotenen Verwarngeldes vermeidet auf jeden Fall den Bußgeldbescheid. Falls kein Verwarngeldangebot gemacht wurde: Einfach die Wahrheit sagen, dass das Fahrzeug wegen Motorschaden nicht bewegt werden konnte, deswegen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs abgestellt wurde bis eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden konnte sowie dass inzwischen ein Verwerter mit der Abholung beauftragt wurde und das Fahrzeug nun unverzüglich abgemeldet wird. Am besten verbunden mit dem Angebot, die erfolgte Abmeldung unverzüglich nachzuweisen. Mit etwas Glück wird dann von der Ahndung des Verstoßes abgesehen, falls nicht wird es aber dadurch auch nicht teurer. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die StV Z O. Nicht die StVO. Daher spielt es keine Rolle ob das Kraftfahrzeug bewegt wird oder ob es sich bewegen kann. Das ist so pauschal nicht richtig, die StVZO enthält auch Vorschriften, bei denen nur die Inbetriebnahme eine OWi ist. Die kompletten Absätze 3 und 4 von §69a zählen solche Vorschriften auf, aber auch im Absatz 2 und 5 finden sich welche. Zitat Die pure Existenz eines zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen HU abgelaufen ist verwirklicht den Verstoß. Das allerdings ist richtig. Zitat Theoretisch - und praktisch würde ich den Motorschaden und die Verschrottung erwähnen und bei der Bußgeldstelle auf Gnade vor Recht hoffen. Ack! Zitat Es kann nicht mehr kosten, das ist bereits ein Bußgeld. Zu klären wäre, ob die Anhörung nicht auch ein Verwarngeldangebot enthält. Es ist doch völlig egal, ob sich das Fahrzeug auf Privatgrundstück, in einer Garage, oder in Timbuktu befindet. Wenn die HU abgelaufen ist, ist der Verstoß begangen. Nein, da in Mali die StVZO nicht gilt. Nochmal: Das StVG gilt auf privatem Grund nicht. Nur auf öffentlcihem oder tatsächlich öffentlchem Grund. Das ist deine (falsche) Ansicht. Tatsächlich gibt es aber im StVG keine Einschränkung des Geltungsbereichs, also gilt es überall im Bundesgebiet. Dafür finden sich in einzelnen Vorschriften des StVG solche Einschränkungen. Unter anderem in der Vorschrift über die Zulassung von Fahrzeugen. Genau um die geht es in §1 (wie auch schon die Überschrift verrät), nicht etwa um den Geltungsbereich des Gesetzes (sonst würde auch "Geltungsbereich" drüber stehen und es würde im Text irgendwas stehen wie "Dieses Gesetz gilt ..." oder ähnlich) So gilt z.B. die Haftung aus der Betriebsgefahr (§7 ff) grundsätzlich auch außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (BGH VI. Zivilsenat Urteil vom 24.3.2015 – VI ZR 265/14 – " Dass der Schaden auf einem Privatgelände eingetreten ist, steht einer Haftung aus § 7 I StVG grundsätzlich nicht entgegen."), allerdings sind dort strengere Maßstäbe an die Eigenschaft des Betriebes anzulegen. Wenn man ein FZ mit Kennzeichen und abgelaufener HU auf Privatgrund sieht gilt zwar weder die StVO, das StVG noch die StVZO, aaaaber man könnte ja am Verkehr teilnehmen wollen und deshalb kann dies geahntet werden. was schwer unlogisch wäre: Würde die StVZO nicht gelten, könnte man auch einen StVZO-Verstoß nicht ahnden. Wenn z.B. ein Kennzeichen in der Waschstraße zerknittert wurde muß man beide vorlegen. Das mag unterschiedlich sein. Hier muss man für den Ersatz eines einzelnen Kennzeichenschildes auch nur dieses vorlegen. |
|
|
![]()
Beitrag
#35
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Hier muss man für den Ersatz eines einzelnen Kennzeichenschildes auch nur dieses vorlegen. Hier nicht, denn das andere könnte geklaut sein und dann komm ich noch mal mit einem Kennzeichen und dann hätte ich vier. Wenn die StVO, StVG und die StVZO überall gelten würde, dann dürfte man auf einem Acker nicht mit unangemeldeten FZen ohne FE herumfahren. Aber zum Glück ist dies schon lange geklärt, daß auf Privatgrund solche Gesetze nicht gelten. ![]() Oder schau dir mal das Rangiergerät mal an. Kein Kennzeichen und keine FE-Pflicht weil auf Privatgrund. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#36
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7685 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
... Hier muss man für den Ersatz eines einzelnen Kennzeichenschildes auch nur dieses vorlegen. Hier nicht, denn das andere könnte geklaut sein und dann komm ich noch mal mit einem Kennzeichen und dann hätte ich vier. ![]() Jetzt hast du auch noch eine andere Mathematik als normale Leute. Aber mal der Reihe nach zum Nachrechnen: Ich habe zwei gesiegelte Kennzeichenschilder. Weil eins davon unansehnlich geworden ist, trage ich es zum Schildermacher und lasse ein neues anfertigen. Dann trage ich beide zur Zulassungsstelle. Die entsiegelt das alte und siegelt das neue Kennzeichen. Danach habe ich zwei gesiegelte Kennzeichenschilder. Das kann ich so oft machen wie ich (es bezahlen) will, ich habe immer hinterher und vorher gleich viele gesiegelte Kennzeichenschilder. Zitat Wenn die StVO, StVG und die StVZO überall gelten würde, dann dürfte man auf einem Acker nicht mit unangemeldeten FZen ohne FE herumfahren. Die Vorschrift für die Notwendigkeit einer Zulassung gilt nur für öffentliche Straßen. Du hattest sie selbst zitiert. Die Vorschrift für die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis gilt ebenfalls nur für öffentliche Straßen. Sie ist direkt im nächsten Paragraphen zu finden. Zitat Aber zum Glück ist dies schon lange geklärt, daß auf Privatgrund solche Gesetze nicht gelten. ![]() Jetzt musst du nur noch dem BGH erklären, dass er sich da im Irrtum befindet ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#37
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Die Zulassungsstelle wollte beide Kennzeichen von mir als das vordere geschrottet war.
Da ich mit dem Rad da war mußte ich heim, das andere Kennzeichen holen und wieder hin radeln. Mein FZ stand dann ohne Kennezichen auf der Straße. ... Zitat Wenn die StVO, StVG und die StVZO überall gelten würde, dann dürfte man auf einem Acker nicht mit unangemeldeten FZen ohne FE herumfahren. Die Vorschrift für die Notwendigkeit einer Zulassung gilt nur für öffentliche Straßen. Du hattest sie selbst zitiert.Die Vorschrift für die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis gilt ebenfalls nur für öffentliche Straßen. Sie ist direkt im nächsten Paragraphen zu finden. ... Dann ist ja alles klar, daß auf Privatgrund diese Gesetze nicht gelten. ![]() Das meine Ansicht falsch wäre stimmt dann also nicht ... Nochmal: Das StVG gilt auf privatem Grund nicht. Nur auf öffentlcihem oder tatsächlich öffentlchem Grund. Das ist deine (falsche) Ansicht. ... -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#38
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Die Gültigkeit ist ja auch irrelevant. Der Verstoß ist, dass ein Halter ein Fahrzeug zugelassen hat, und die HU verstreichen ließ. Was der Grund dafür war, ist doch völlig unerheblich. Und daher auch, wo sich das Fahrzeug befindet.
|
|
|
![]()
Beitrag
#39
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Der Verstoß dürfte erst wieder bei der Einreise verwirklicht werden, aber nicht zum Zeitpunkt des Ablaufens im Ausland.
|
|
|
![]()
Beitrag
#40
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15899 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Edit: Das bezieht sich auf Abdecken und Abschrauben. In der Absicht die fehlende HU zu verschleiern. Nicht auf das "hinter verschlossene Türen" (mit Kennzeichen am Kraftfahrzeug). Daß ich deine Rechtsauffassung in dem Punkt für Humbug halte und dem höchstwahrscheinlich auch kein Richter folgen würde (schon alleine weil es unmöglich ist die "vorsätzliche Verschleierung der OWi" eindeutig zu beweisen, selbst wenn es diesen Tatbestand gäbe und er mit dem Abschrauben verwirklicht wäre) meine ich schon mal irgendwo geschrieben zu haben. Jetzt ist noch zu ergänzen daß du auch noch den Nicht-Garagenbesitzer diskriminieren willst! ![]() Die Pflicht, dass ein zugelassenes Fahrzeug dauerhaft und ununterbrochen mit dem Kennzeichen geschmückt werden muss, sehe ich nirgends. Ich auch nicht. Ebenso sehe ich nirgendwo eine absichtsabhängige nur beschränkte und bei Verstoß gar strafbewehrte "Abnehmerlaubnis" die @haschee irgendwo zu sehen glaubt. ![]() Daß die Polizei wenn sie die abgenommenen Kennzeichen mit überzogener HU in der Schublade des Halters findet für den Überzug eine Verwarnung aussprechen bzw. ein Bußgeld anleiern kann bestreite ich nicht, aber eben nur genau das. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
|
|
![]()
Beitrag
#41
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15899 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Wenn die StVO, StVG und die StVZO überall gelten würde, dann dürfte man auf einem Acker nicht mit unangemeldeten FZen ohne FE herumfahren. Aber zum Glück ist dies schon lange geklärt, daß auf Privatgrund solche Gesetze nicht gelten. ![]() Oder schau dir mal das Rangiergerät mal an. Kein Kennzeichen und keine FE-Pflicht weil auf Privatgrund. So uneingeschränkt wie mit der nicht gegebenen Zulassungspflicht ist das mit der nicht gegebenen FE-Plicht auf Privatgrund aber nicht, da war noch was mit "öffentlicher Zugänglichkeit". Man kann natürlich drum streiten wann die nicht gegeben ist. Manche meinen nur bei Einzäunung und Schranke. Mir würde der Willen des Eigentümers reichen. Darüber zu streiten ist aber dann ein ganz neues Thema. ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
|
|
![]()
Beitrag
#42
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Das mit der FE-Pflicht ist eigentlich relativ einfach (wobei man natürlich immer grenzwertige Fälle konstruieren kann). Generell ist sie nur dort notwendig, wo öffentlicher oder tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. Ansonsten ist es auf Privatgrund erlaubt, wenn nur ein eingegrenzter Personenkreis Zugang hat. Dazu zählen auch einzelne Besucher, ohne, dass diese vorher genau benannt werden oder feststehen müssen. Beim Supermarktparkplatz ist das anders: dort sind die Besucher nicht einzeln definierte Personen. Auch eine Schranke dort würde nicht ausreichen, wenn Fußgänger weiterhin auf das Gelände gelangen können. Wie gesagt, es lassen sich Grenzfälle konstruieren, aber das ist so ungefähr der allgemeingültige Rahmen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#43
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21994 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Die Vorschrift für die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis gilt ebenfalls nur für öffentliche Straßen. Sie ist direkt im nächsten Paragraphen zu finden. ... Dann ist ja alles klar, daß auf Privatgrund diese Gesetze nicht gelten. ![]() @janr: Wenn ein Kraftfahrzeug nur auf abgeschlossenem privatem Gelände bewegt wird, dann braucht es nicht angemeldet zu sein und auch nicht der StVZO zu entsprechen. Ebensowenig benötigt der Fahrer einen Führerschein. WENN aber das Fahrzeug, das auf dem Privatgrundstück herumsteht oder- fährt, ZUGELASSEN ist, dann hat es dank dieser Zulassung ja das Recht, jederzeit in den öffentlichen Straßenverkehr fahren. DAS wird durch das Nummernschild mit der Zulassungsplakette dokumentiert. Also muss das Fahrzeug - versichert sein; - eine gültige TÜV-Plakette haben. Soweit ist mir die Rechtslage völlig klar. Paradox daran ist, dass das Fahrzeug zwar eine gültige TÜV-Plakette haben muss, aber dennoch in keinster Weise "verkehrssicher" zu sein braucht: Auf meinem eigenen Grundstück DARF ich zur Zeit mit Sommerreifen herumfahren, und diese Sommerreifen dürfen auch gern weniger als 1,6 mm Profil haben... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
![]()
Beitrag
#44
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Naja, vorgeschrieben ist es vom Gesetz zwar, die Mindestprofiltiefe, der Bußgeldkatalog schreibt aber nur folgendes:
"Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß" Vermutlich tritt dann die Inbetriebnahme nur außerhalb des privaten Grundstückes auf. Das ist nur wenig Paradox. Die Reifen kannst du nämlich recht problemlos wechseln, bevor du wieder auf die Straße fährst. Die HU kannst du aber nicht auf deinem Acker machen (wäre sehr ungewöhnlich, wenn du dort einen Bremsenprüfstand hast, der auch noch geeicht ist). |
|
|
![]()
Beitrag
#45
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Selbst wenn das Fahrzeug in Afrika geschreddert ist muss es dann eine gültige HU haben wenn es hier angemeldet ist.
Die Kennzeichen müssen definitiv NICHT am Fahrzeug befestigt sein wenn das Fahrzeug außerhalb der Öffentlichkeit steht. Daraus einen Straftatbestand zu basteln ist schon sehr kreativ. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#46
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Dann ist ja alles klar, daß auf Privatgrund diese Gesetze nicht gelten. ![]() Das meine Ansicht falsch wäre stimmt dann also nicht Wo liest du das denn da raus? Natürlich gilt die das StVG auch dort. Warum man keinen Führerschein braucht auf einem Acker liegt an der Formulierung in diesem Gesetz z.B. StVG §2 "(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). " Wenn das "auf öffentlichen Straßen" dort nicht stehen würde, dann dürfte man auch auf Privatgrundstücken nicht ohne Fahrerlaubnis fahren. Nur um mal weitere Beispiele zu nennen: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_06b.php http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_23.php Beide Dinge werden wohl selten im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden, sondern vorwiegend auf Privatgrund. Also sind die beiden Paragraphen deiner Meinung nach überflüssig, weil das StVG sowieso nicht auf Privatgrund gilt? Ich weiß immer nicht wo du deine merkwürdigen Rechtsansichten her hast. war das früher auch schon so? Du bist immerhin auch schon über 10 jahre hier im Forum, ist mir früher aber nie so aufgefallen. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#47
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Hab ich Privatgrund oder tatsächlich öff Grund geschrieben??? So uneingeschränkt wie mit der nicht gegebenen Zulassungspflicht ist das mit der nicht gegebenen FE-Plicht auf Privatgrund aber nicht, da war noch was mit "öffentlicher Zugänglichkeit". ... ![]() ... @janr: Auch hier: Ich rede vom reinen Privatgrund!!! Wenn ein Kraftfahrzeug ... WENN aber das Fahrzeug, ... ![]() Der Rest ist klar und die Abgrenzung privat/nicht privat etc ...von mir sogar hier im Faden verlinkt. Es geht nur um die Flächen auf denen die Gesetze gelten. Da kenn ich hier im VP jemanden, der sogar auf Flächen auf denen tatsächlich öff Verkehr stattfindet meint, daß eine Gemeinde sich über die Bundesgesetze hinwegsetzen darf ![]() Ein Straßenverkehrsgesetz gilt garantiert nicht auf dem Acker, heißt es ja Straßenverkehrsgesetz und nicht Ackergesetz. So kann es erst mal nur auf Straßen gelten. Weil es ein Gesetz für die Öffentlichkeit und deren Zusammenspiel ist, kann es auf privaten Straßen nicht gelten, wenn die Öff ausgesperrt ist. Was in Sachen FoFE und Trunkenheitsfahrten ja schon oft geklärt wurde. Aber hier soll sogar das Fehlen des KZ bereits eine Straftat sein. Aber das andere nicht? Au0ßerdem steht im StVG, daß es auf öff Straßen geht. Hatte ich schon zitiert ![]() ... Ich weiß immer nicht wo du deine merkwürdigen Rechtsansichten her hast. war das früher auch schon so? Du bist immerhin auch schon über 10 jahre hier im Forum, ist mir früher aber nie so aufgefallen. ![]() ![]() ... Nur um mal weitere Beispiele zu nennen: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_06b.php http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_23.php ... Diese driften schon weit vom Thema ab aber bitte: Ich kenne Kennzeichen die ungestempelt hergestelt wurden und wo die Zulassungbehörde nix davon weis. Ist für Stellplätze Standard und kann jeder sehen. Weil aber Privatgrund ... Und das mit dem Verkauf von FZ-Teilen ... Warum kann man dann soviele ungenehmigte Sachen kaufen? ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#48
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 ![]() |
In der Szene der Liebhaberfahrzeuge (Oldtimer und Youngtimer) ist es gängige Praxis sein Schätzchen nicht im Winter zu fahren.
Das Liebhaberstück egal ob Moped oder Auto steht den Winter über in der Garage. Wenn jetzt der TÜV oder HU im August oder September abläuft dann verschwindet das Kraftfahrzeug bis März oder April in der Garage. Durch das lange überziehen der HU-Frist kann man TÜV-Gebühren sparen, obwohl die HU-Prüfung dann etwas teurer ist. Man muss nur das Kraftfahrzeug mit der abgelaufenen TÜV-Plakette sorgfältig vor den Augen der Obrigkeit verbergen. Ich vereinbare immer vorab einen HU-Termin. Man muss dann natürlich mit abgelaufener HU zur Prüfstelle fahren. Wenn man bei dieser Fahrt angehalten wird und einen Bußgeldbescheid erhält kann man auf die Terminvereinbarung eine Stunde später verweisen. Zeuge ist dann der TÜV-Prüfer. Die Garage wo das Fahrzeug überwintert hat, kann als Ausrede, auch in Polen, Tschechien oder Frankreich sein. ![]() ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#49
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Warum man die kaufen kann ist eine andere Frage.
Es geht mir darum das du behauptest das ganze StVG würde nicht auf Privatgrund gelten. Und das driftet gar nicht weit vom Thema ab (naja gut vom Thema des TE schon). Es geht darum das du behauptest das StVG gilt nicht auf Privatgrund. Den Thread wo steht das die StVG nicht auf Privatgrund gilt möchte ich sehen ![]() Einzelne Paragraphen gelten dort nicht, weil das in denen explizit geschrieben steht. Nirgendwo im StVG steht das es nur auf öffentlichen Straßen gilt. Auch wenn du behauptest du hättest das zitiert. Zitiert hast du das: "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein." Das heißt nur, dass wenn ich ein Fahrzeug auf nicht-öfentlichen Straßen in Betrieb setzen will, dass dieses Fahrzeug nicht von der Behörde zugelassen sein muss. Auf meiner privaten Rennstrecke kann ich also auch ein echtes Rennfahrzeug fahren. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#50
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Das heißt nur, dass wenn ich ein Fahrzeug auf nicht-öfentlichen Straßen in Betrieb setzen will, dass dieses Fahrzeug nicht von der Behörde zugelassen sein muss. Und ich brauch keine Kennzeichen Auf meiner privaten Rennstrecke kann ich also auch ein echtes Rennfahrzeug fahren. ![]() Aber wenn du der Meinung bist, daß in deinem Garten das Straßenvekehrsgesetz gilt. Bitte. Deine zwei Beispiele gelten jedenfalls irgendwie nicht. ![]() Vllt fällt dir irgendwann mal auf, daß ein Garten keine öffentliche Straße ist und das bei dir im Garten deine Gartengesetze gelten ![]() So mal grob vormuliert ![]() Nachtrag: Lass micht genauer werden: ... Auf meiner privaten Rennstrecke kann ich also auch ein echtes Rennfahrzeug fahren. Und das obwohl dort Teile verbaut sind die gegen das StVG verstoßenKlar geht dies, weil es ja Privatgrund ist. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.07.2025 - 18:59 |