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#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
folgendes ist passiert. Ich habe einen Brief von der Polizei erhalten, laut diesem bin ich als Beschuldigter wegen eines Verstoßes gegen das BtmG vorgeladen. Der Fall spielt sich in Baden-Württemberg ab. Ich habe bei der Polizeistelle angerufen und der ermittelnde Polizist hat mir die Auskunft gegeben, dass mich jemand angeschwärzt hat. Laut dieser Aussage habe ich einen Joint mit einer Tabak- und Grasmischung an die aussagende Person weiter gegeben. Die Aussage ist völlig haltlos. Ich habe seit einem Vorfall vor zwei Jahren, in dem Ihr mir sehr gut weiter geholfen habt, nichts mehr mit dem BtmG zu tun gehabt. Ich denke, dass der Fall, seitens des Strafrechts, fallen gelassen wird. Wie schon gesagt ich hatte keinerlei Kontakt und eine soche Behauptung kann jeder tätigen, um sich selber zu schützen... Jetzt steht für mich die Frage im Raum wie sich die Führerscheinstelle dazu positionieren wird. Ich habe damals ein äG gemacht und dieses auch ohne Einschränkungen bestanden. Allerdings darf ich keinen Kontakt mehr zum BtmG haben. Kann, falls die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Informationen über diesen Fall an die FSS weiter gibt, mir eine MPU bzw. ein weiteres äG drohen oder ist diese Beschuldigung zu geringfügig, als dass mein Führerschein in Gefahr wäre? Danke schon mal für Eure Antworten. Viele Grüße |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Da wird nichts passieren.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Zumindest wenn das Strafverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wird, hat die FSST keine Handhabe.
Du solltest deshalb vermeiden, wegen dieser Sache verurteilt zu werden oder Dich auf eine Einstellung gegen Auflage einzulassen. Da bereits ein einmaliger erneuter Konsum Zweifel an Deiner Eignung begründen würde (wegen des damals fehlenden Trennvermögens), könnte die Behörde nämlich im Falle des nachgewiesenen Besitzes von Dir zunächst ein äG verlangen, ob Du noch einmal konsumiert hast. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
Danke für die Antworten
![]() So wie sich die Sache im Moment darstellt, denke ich dass mich jemand anschwärzt hat, um einen eigenen Vorteil daraus zu ziehen. @Uwe W: Inwieweit kann ich die Angelegenheit beeinflussen um darzulegen, dass die gegen mich vorgebrachte Beschuldigung falsch ist, damit ich nicht veruteilt werde und die Sache fallen gelassen wird? Theoretisch kann ich die Vorladung wahrnehmen und den Vorwuf abstreiten, da ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe. Ich könnte dann immer noch, sollte es zu einem von dem Aussagenden konstruierten Fall kommen, welcher seine Schutzbehauptung schlüssig erscheinen lässt, von meinem Schweigerecht Gebrauch machen und mich dann nicht zur Sache äußern. Oder ist das eine eher schlechte Idee? |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Ist der Vorfall den im Gesamten erfunden, also auch die Zeit und der Ort etc. oder warst du mit dieser Person zB zusammen, nur ihr hattet nichts mit Drogen zu tun etc.? Alibi?
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Oder ist das eine eher schlechte Idee? Selbst wenn man völlig sauber ist kann es immer passieren dass man sich in seinen Aussagen verheddert. Ich würde daher gar nicht erst hingehen, Du kannst dort nur verlieren. -------------------- |
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#7
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 07.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78328 ![]() |
Keine Aussage machen, die Weihnachtszeit genießen und warten auf die Verfahrenseinstellung.
Vorladung absagen. Du musst nicht hingehen und auch nichts Aussagen. |
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#8
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
Vielen Dank für Eure Antworte
![]() Ich habe bisher nur die Information, dass man mich angeschwärzt hat. Aber ich denke, wenn das jemand behauptet, wird auch eine tiefergehende Geschichte dahinter stecken. Leider weiß ich so nicht, in welchem Zusammenhang mir die Beschuldigung vorgeworfen wird... Ein Zeuge oder ein Alibi würde sich erst nach Erkenntnis tieferer Infos ergeben. Ich habe bisher noch nicht entgültig entschieden über die Voladung, meine Tendenz geht zur Absage. Aber ich kann mich noch nicht ganz von dem Gedanken verabschieden, dass ich mich vielleicht entlasten könnte durch mein Erscheinen ![]() |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Husky,
Keine Aussage machen, die Weihnachtszeit genießen und warten auf die Verfahrenseinstellung. es stellt sich die Frage, ob diese Taktik die richtige ist. ![]() Nehmen wir mal an, die Aussage des Zeugen klingt plausibel und glaubhaft. Es ist dann trotzdem gut möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, so dass der TE in dieser Beziehung ungeschoren davon kommt. Schickt der ermittelnde Polizeibeamte allerdings einen Bericht an die Fsst, kann es sein, dass der TE von dieser Seite aus Probleme bekommt. Besser wäre also vermutlich, in schriftlicher Form der Anschuldigung zu widersprechen und zu hoffen, dass man die Aussage des Zeugen/Anzeigeerstatters widerlegen kann. Je nach Sachlage wäre sogar eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu überlegen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Schickt der ermittelnde Polizeibeamte allerdings einen Bericht an die Fsst, kann es sein, dass der TE von dieser Seite aus Probleme bekommt. Was könnte den Deiner Meinung nach in diesem Bericht ungünstigstenfalls drinstehen? -------------------- |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Skoddy,
woher soll ich das wissen, ohne die Zeugenaussage zu kennen? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Was müsste denn drinstehen damit der TE Probleme mitr der Führerscheinstelle bekommt?
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#13
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
Danke für Eure Antworten! Frohe Weihnachten an alle
![]() Wäre wirklich interessant, wo der Grad liegt, ab welchem ich mit Problemen seitens der FSST rechnen muss. Am Donnerstag wäre die Vorladung. Bin immer noch unschlüssig... Viele Grüße |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran dass Dich die Polizei bei der Führerscheinstelle anschwärzt weil Du nicht zur Vernehmung gehst. @Nachteule ist allerdings Polizist und weiss eher was wirklich passieren kann. Hoffentlich meldet er sich noch vor Domnnerstag.
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#15
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
@ Nachteule, vielleicht kannst Du ja noch was dazu schreiben
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Ist Dir eigentlich die Person namentlich bekannt, die Dir die Weitergabe von Btm anlastet?
Solange man Dir den Namen dieser Person aus ermittlungstaktsichen Gründen vorenthält, hat die Führerscheinstelle meines Erachtens keine Handhabe gegen Dich, denn dann wäre der Vorgang ja im Verwaltungsverfahren gerichtlich gar nicht nachprüfbar. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#17
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
Der Name ist mir nicht bekannt. Könnte aber noch auf den Tisch kommen am Donnerstag, das denke ich zumindest... Interessant wäre es allemal
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran dass Dich die Polizei bei der Führerscheinstelle anschwärzt weil Du nicht zur Vernehmung gehst. Nicht, weil du nicht zur Vernehmung gehst, aber weil du eine Anzeige wegen dem BtMG kassiert hattest ![]() Hier geht ein Abdruck der Akte, die zur Staatsanwaltschaft geht, an die am Wohnort des TE zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Da ist dann auch der vom Beamten geschriebene Sachverhalt dabei, der sich im großen und ganzen nur auf die Zeugenaussage stützt. Entlastende Argumente sind ohne Aussage des TE nicht vorhanden. Der Name ist mir nicht bekannt. Könnte aber noch auf den Tisch kommen am Donnerstag, das denke ich zumindest... Interessant wäre es allemal Ja kommt er, dann Anzeige wegen falschet Verdächtigung ![]() ![]() |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 ![]() |
Entlastende Argumente sind ohne Aussage des TE nicht vorhanden. Wäre das wirklich ein Unterschied für die Führerscheinstelle wenn der Beschuldigte bei der Polizei vorträgt dass der Vorwurf falsch ist? -------------------- |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Skoddy,
Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran dass Dich die Polizei bei der Führerscheinstelle anschwärzt weil Du nicht zur Vernehmung gehst. @Nachteule ist allerdings Polizist und weiss eher was wirklich passieren kann. Hoffentlich meldet er sich noch vor Domnnerstag. der Polizeibeamte schwärzt niemanden an, wenn er eine Meldung an die Fsst schreibt, sondern handelt gesetzmäßig: Zitat § 2 StVG .......... (12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. Wenn also diese Person, die den TE belastet, ausgesagt haben sollte, dass der TE dauernd BTM konsumiert oder etwas in der Art, handelt es sich um eine Information, die der Fsst weiterzuleiten ist. Ob es so ist, wissen wir ja nicht, da wir die Aussage nicht kennen. Wäre z. B. mein Sohn in der Situation des TE, wüsste ich ganz genau, was ich machen würde: Mit ihm zusammen zur Anhörung gehen, mir anhören, was ihm vorgeworfen wird und dann entscheiden, ob er eine Aussage macht oder nicht. Sind die Anschuldigungen haltlos (was bei meinem Sohn eindeutig der Fall wäre), würde ich ihm empfehlen, offensiv mit einer Gegenanzeige dagegen anzugehen und den Beamten davon zu überzeugen, dass er nichts mit Drogen zu tun hat. In dem Fall wäre der Kollege nämlich auch nicht verpflichtet, der Fsst eine Mitteilung zu schicken und der Staatsanwalt würde das Verfahren so oder so einstellen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
Hallo zusammen, vielen Dank für all Eure Antworten!
Ich habe heute bei dem ermittelnden Polizeibeamten angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich die Vorladung wahrnehmen werde. |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72246 ![]() |
Hallo zusammen,
bisher hat sich behördlicherseits nichts getan. Kein Brief nichts... Allerdings hat sich herausgestellt, dass ich den Typen flüchtig kenne. Ich habe gedacht ich suche das Gespräch mit ihm. Konnte ihn aber nie antreffen. Dann hat er sich, von sich aus, bei mir gemeldet. Er hat mir erklärt er habe erst nicht meinen Namen genannt. Dieser sei erst beim zweiten Verhör gefallen, weil ihm die Polizisten seine Version, dass er den Joint von einem Fremden, der ihm eine Kippe mit Gras gedreht habe, nicht geglaubt haben... Nachdem ich alle Vorwürfe gegen mich dementiert habe, wollen sie ihn nun ein drittes Mal vorladen. Ich würde mich gerne mit ihm treffen, um ihn über seine Rechte aufzuklären, von denen weiß der junge Kerl nämlich nichts und ich würde mir gerne die genaue Geschichte anhören. Jetzt aber meine Frage, darf ich das überhaupt? Soll ich das lieber sein lassen? Was betreibt die Polizei eigentlich für einen wahnsinnigen Einsatz wegen eines Joints ![]() ![]() ![]() Viele Grüße |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 548 Beigetreten: 24.10.2014 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 74267 ![]() |
Was betreibt die Polizei eigentlich für einen wahnsinnigen Einsatz wegen eines Joints Hallo diese Frage wird dir hier keiner Beantworten können warum sie es tun, du hast aber die Möglichkeit bei der nächsten Anhörung direkt den Beamten zu fragen.![]() ![]() ![]() Viele Grüße Das ander würde ich sein lassen, kommt nicht gut wenn hinterher raus kommt das du ihn Belehren wolltest. -------------------- ........Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten....!!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Jetzt aber meine Frage, darf ich das überhaupt? Soll ich das lieber sein lassen? Natütlich darfst du dich mit ihm treffen, solange du nicht bei ihm einbrichst etc. Ich würde es sein lassen, du kanst dir daraus ja nichts erhoffen.Zitat Was betreibt die Polizei eigentlich für einen wahnsinnigen Einsatz wegen eines Joints Doch es gibt sehr viel wichtigereres zu tun, aber sie haben ja keine andere Wahl. Sie sind gesetzlich zur Verfolgung der Straftat verpflichtet, auch wenn dabei nichts raus kommen wird. Siehe §163 StPO.![]() ![]() ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.05.2025 - 20:23 |