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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 ![]() |
Ich habe vor meinen Klein-lkw Auflasten zu lassen , was auch laut Aussage vom TÜV klappen sollte . Momentan bin ich unter der 9 to Bemessungsgrenze . Ich gehe daher davon aus , das wenn ich über diese komme , mehr Kohle an Steuern bezahlt werden muss . Jetzt meine Frage dazu : Muss ich das melden , -oder geht das automatisch / das heißt der TÜV gibt da die Daten an entsprechende Institution weiter . MfG Mücke |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Der TÜV macht da nichts, aber die Zulassungsstelle: Wenn du die Fahrzeugpapiere ändern lässt, dann gibt's ggf. einen neuen Steuerbescheid.
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 ![]() |
Hallo Willi ;
Danke für die schnelle Antwort . MfG Mücke |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
so ist es
![]() die Steuerstelle des Zoll bekommt ne Mitteilung der KFZ-Zulassungsbehörde, ab wann neue/höhere Steuer zu erheben ist. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 08:31 |