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> Vorsätzliche Körperverletzung aus Dummheit
Schattenfell
Beitrag 27.11.2016, 17:32
Beitrag #1


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Hej,

ich hatte am Freitag mal wieder eine tolle Situation auf dem Rad. Vor mir fuhr eine Radfahrerin auf eine recht berüchtigte Kreuzung zu, an der gerade ein Kraftfahrzeug rechts abbiegen wollte, der Fahrer ließ einen weiteren Radfahrer passieren und bog dann ab — die Dame vor mir legte eine Vollbremsung hin und stürzte dann ohne weitere Feindberührung. Ich erkundigte mich nach dem Befinden der Dame, es war soweit „alles okay“, soweit denn „alles okay“ sein kann und nahm die Verfolgung auf.

Den Unfallverursacher stellte ich dann zwei Häuserblöcke weiter, allerdings blieb die Diskussion relativ ergebnislos. Die Kurzfassung lautet: Die Radfahrerin wäre schuld, wenn an Kreuzungen gelte ja rechts vor links — natürlich mit der lustigen Bemerkung, dass könnten „wir Radfahrer“ ohne Führerschein ja nicht wissen, hihihi. Der Gedanke ist ja erst einmal gar nicht so abwegig, denn das mit rechts vor links ist ja so ganz verkehrt nicht. Nur gilt in einer solchen Situation nichts rechts vor links, sondern eben glasklar § 9 Abs. 3 StVO. Nur meinte der Kraftfahrer halt, es führe ein Fahrrad geradeaus, dann böge ein Kraftfahrer ab, dann führe wieder ein Radfahrer geradeaus und so weiter. Einer von rechts, einer von links.

Die Dame hatte leider trotz Sachschaden am Fahrrad kein Interesse an der Polizei, weil sie nun auch der Meinung war, schuld am Unfall zu sein.

Das ist ja total super gelaufen.

Sieht unser Rechtssystem eine Möglichkeit vor, solche Kraftfahrer aus dem Verkehr zu ziehen? Ich war vor ein paar Jahren mit einem ähnlichen Fall beim örtlichen Polizeirevier erschreckend ergebnislos (Kraftfahrer kapiert die unterschiedlichen Signalgeber an einer Kreuzung nicht und hält mit der Karre auf vermeintliche Rotlichtradler drauf, die in Wirklichkeit noch grünes Licht haben), weil der Beamte auf der Wache gar nicht in der Lage war, das Problem zu erfassen und einzuordnen.

Allerdings stelle ich es mir schwierig vor, jetzt nach nunmehr drei Tagen zur Wache zu gehen und einen Unfall anzuzeigen, mit dem ich nichts zu tun habe und an dessen Verfolgung das Opfer erklärterweise auch gar kein Interesse mehr hat. Andererseits sehe ich bei solchen Experten durchaus Handlungsbedarf — keine Ahnung von den Verkehrsregeln zu haben ist zwar weder strafbar noch ordnungswidrig, aber dann noch vorsätzlich draufzuhalten finde ich echt schwierig.

Wie seht ihr das denn? think.gif

Viele Grüße
Schattenfell
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Prince Kassad
Beitrag 27.11.2016, 17:39
Beitrag #2


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Das Verhalten des Autofahrers ist in keinster Weise strafbar. Körperverletzung erfordert eine direkte Einwirkung von außen. Wenn die Radfahrerin stürzt, ist das ihr Pech.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2016, 17:40
Beitrag #3


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Irgendwie komme ich mit der Geometrie nicht klar:
Der Autofahrer also RECHTSs ab. Wo wart IHR da gerade:
Wenn auf der Fahrbahn oder dem parallelen Radweg in derselben Richtungwie der Pkw (die Situation, in der es immer wieder schwere Unfälle gibt), dann lag der Autofahrer mit "Rechts vor links zwar nach wie vor falsch, aber außerdem wart IHR dann diejenigen, die ihm gegenüber von rechts kamen.

Oder war das ein linksseitiger Radweg und Ihr kamt ihm entgegen? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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nachteule
Beitrag 27.11.2016, 17:41
Beitrag #4


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Hallo, Schattenfell,

wenn die Dame keine Anzeige erstatten will, kannst Du als Unbeteiligter allenfalls eine Owi - Anzeige erstatten.

Eine vorsätzliche Körperverletzung sehe ich nach Deiner Beschreibung nicht, so dass so eine Anzeige ins Leere laufen würde, selbst, wenn die Frau sich verletzt hätte und Anzeige erstatten würde.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2016, 17:43
Beitrag #5


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Zitat (Prince Kassad @ 27.11.2016, 17:39) *
Körperverletzung erfordert eine direkte Einwirkung von außen.

Wenn ich also mit dem Messer auf Dich losgehe, Du weichst dem Stich aus und knallst dabei mit dem Kopf gegen die Wand, dann war das KEINE Körperverletzung? blink.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Explosiv
Beitrag 27.11.2016, 17:57
Beitrag #6


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Wenn sich die Dame bei einer scharfen Bremsung auf die Nase legt, war sie für ihre Verhältnisse zu schnell unterwegs. Dem Kraftfahrer kann man eine Vorfahrtverletzung vorwerfen, aber keine Körperverletzung oder ähnliches.
Allerdings käme Unfallflucht in Frage, da er an dem Sturz der Dame unzweifelhaft beteiligt war als Ursache für die Gefahrbremsung.
Unterlassene Hilfeleistung könnte auch noch dazu kommen.

Und wenn man das Ganze zur Anzeige bringt, kommt von der SA: kein öffentliches Interesse.

Daher unter Lebenserfahrung abheften.


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Prince Kassad
Beitrag 27.11.2016, 18:06
Beitrag #7


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2016, 18:43) *
Wenn ich also mit dem Messer auf Dich losgehe, Du weichst dem Stich aus und knallst dabei mit dem Kopf gegen die Wand, dann war das KLEINE Körperverletzung? blink.gif

So ist es. Das ist dann einzig und allein Pech. Der Messerstich könnte dann nur als versuchte Körperverletzung gelten.
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Explosiv
Beitrag 27.11.2016, 18:11
Beitrag #8


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Oder als Nötigung. Wäre der Angegriffene nicht ausgewichen, hätte der Stich gesessen und ihn verletzt. Er wurde also mit einem gefährlichen Übel dazu gebracht, sich ausweichend zu bewegen und dabei zu riskieren, dass er sich dabei weh tut. Das ist eingetroffen. Lachend weggehen ist da nicht mehr.


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Wastl82
Beitrag 27.11.2016, 18:18
Beitrag #9


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"Versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit vollendeter fahrlässiger Körperverletzung", wenn die Körperverletzung nicht auf dem beabsichtigten, aber einem anderen der Tat kausal zurechenbaren Wege eingetreten ist? laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Abgesehen davon, dass das auf den Ausgangsfall wohl nicht zutrifft, da der Autofahrer wohl weder in der Absicht gehandelt hat, dass die Radfahrerin mit ihm kollidiert, noch dass sie vorher zum Sturz kommt, sondern in der Erwartung, dass sie ihrem vermeintlich Nachrang nachkommt. Zumindest kann man ihm das Gegenteil wohl kaum beweisen.


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Schattenfell
Beitrag 27.11.2016, 18:33
Beitrag #10


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2016, 17:40) *
Irgendwie komme ich mit der Geometrie nicht klar:
Der Autofahrer also RECHTSs ab. Wo wart IHR da gerade:
Wenn auf der Fahrbahn oder dem parallelen Radweg in derselben Richtungwie der Pkw (die Situation, in der es immer wieder schwere Unfälle gibt), dann lag der Autofahrer mit "Rechts vor links zwar nach wie vor falsch, aber außerdem wart IHR dann diejenigen, die ihm gegenüber von rechts kamen.


Hoppla, ich hatte im Eingangsbeitrag die besagte Stelle gar nicht verlinkt — es handelt sich um diese Abzweigung: https://goo.gl/maps/z2ZZFNcUKGA2

Das ist da total kompliziert, weil man diesen freilaufenden Rechtsabbiegerstreifen natürlich dafür baut, damit der Fahrbahnverkehr beschleunigt abbiegen kann. Das verträgt sich leider überhaupt nicht mit dem Radweg nebenan.


Zitat (Explosiv @ 27.11.2016, 17:57) *
Wenn sich die Dame bei einer scharfen Bremsung auf die Nase legt, war sie für ihre Verhältnisse zu schnell unterwegs.


Naja, da bin ich anderer Meinung. Wenn man in einer Kolonne auf dem Radweg unterwegs ist und der abbiegende Kraftfahrer meint, es wäre jetzt für ihn an der Zeit, den Abbiegevorgang einzuleiten, dann kann ich mich auch mit Schrittgeschwindigkeit aufs Maul hauen, wenn ich eine Kollision zu vermeiden versuche.


Zitat (Wastl82 @ 27.11.2016, 18:18) *
Abgesehen davon, dass das auf den Ausgangsfall wohl nicht zutrifft, da der Autofahrer wohl weder in der Absicht gehandelt hat, dass die Radfahrerin mit ihm kollidiert, noch dass sie vorher zum Sturz kommt, sondern in der Erwartung, dass sie ihrem vermeintlich Nachrang nachkommt. Zumindest kann man ihm das Gegenteil wohl kaum beweisen.


So, und das ist halt der Punkt, weswegen ich die Phrase „vorsätzliche Körperverletzung“ gewählt habe. Der Typ, den ich damals vor ein paar Jahren zur Polizei schleppen wollte, war eben der Meinung, dass er Radfahrer totfahren dürfe, wenn sie über eine rote Ampel führen. Nun gibt’s aber allein in Hamburg aberhunderte Ampeln, an denen man als Radfahrer in beide Richtungen fahren darf und beispielsweise die Signalgeber auf der Mittelinsel früher rotes Licht zeigen als die beiden äußeren Signalgeber. Der abbiegende Kraftfahrer denkt drum, der Radling führe über eine rote Ampel.

Und wenn man in so einer Situation draufhält, dann ist mir zwar klar, dass es sich rechtlich gesehen nur um das übliche „Übersehen“ handelt, aber wenn jemand mir gegenüber offen kommuniziert, den vermeintlichen Rotlicht-Radler totfahren zu wollen, damit sich Radfahrer endlich an die Regeln hielten, dann finde ich schon, dass man das als „vorsätzliche Körperverletung“ bezeichnen kann.

Und wenn dann jemand meint, an so einer Stelle gelte nicht § 9 Abs. 3 StVO, sondern rechts vor links, und gezielt direkt vor einem Radfahrer Gas gibt, der unweigerlich eine Vollbremsung hinlegen muss, dann halte ich es tatsächlich für falsch, den abbiegenden Kraftfahrer in Schutz zu nehmen und das unter „Sie hatten keine Ahnung von den Verkehrsregeln und nahmen einem Radfahrer die Vorfahrt, 20 Euro fürs Tierheim“ zu verstecken. Der Typ hat keinen Hehl daraus gemacht, dass er mit seiner Karre Sanktionen durchsetzen möchte.
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treysis
Beitrag 27.11.2016, 18:52
Beitrag #11


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Zitat (Prince Kassad @ 27.11.2016, 18:06) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2016, 18:43) *
Wenn ich also mit dem Messer auf Dich losgehe, Du weichst dem Stich aus und knallst dabei mit dem Kopf gegen die Wand, dann war das KLEINE Körperverletzung? blink.gif

So ist es. Das ist dann einzig und allein Pech. Der Messerstich könnte dann nur als versuchte Körperverletzung gelten.
War da nicht bei diesem Fall mit dieser deutsch-türkischen Studentin, die vor einem McDonald's einen Faustschlag bekommen hat, daraufhin stürzte, und sich beim Sturz so stark verletzte, dass sie letztendlich verstarb. Auch hier wurde der Schlag nicht als Todesursache angesehen, sondern der Sturz. Der Täter war also nicht schuld. Ebenso meine ich mich an einen Fahrradunfall zu erinnern, bei dem der Fahrradfahrer mit einem Auto zusammen stieß. Daraufhin fiel er und verletzte sich. Die Verletzung wurde aber als Folge des Sturzes gewertet und nicht als Folge des Zusammenstoßes.
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Wastl82
Beitrag 27.11.2016, 19:02
Beitrag #12


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Der Fall der Tuğçe Albayrak ist aber kein gutes Beispiel für deine These, denn hier wurde der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, musste sich also den Tod, auch wenn er nicht Folge des Schlags war, durchaus zurechnen lassen. Die Tatsache, dass das mit dem Sturz irgendwie schlecht vorhersehbar und "blöd gelaufen" war, wurde "nur" im Strafmaß (sowie eben der Tatsache, dass nicht wegen Totschlags verurteilt wurde) berücksichtigt. Wären Schlag und Sturz als zwei völlig unzusammenhängende Ereignisse angesehen worden, hätte er ja lediglich wegen Körperverletzung verurteilt werden dürfen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2016, 19:04
Beitrag #13


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Logisch:
Der Junge wollte sie nicht umbringen, aber er wollte Ihr eine reinhauen. Dass sie dann umgefallen und mit dem Kopf auf den Stein gekracht ist war dagegen gewissermaßen ein "Unfall".
Man könnte das Ganze also sehen als vorsätzliche Körperverletzung in Verbindung mit fahrlässiger Tötung. DIESES Konstrukt heißt bei uns "Körperverletzung mit Todesfolge".

Allerdings gibt es auch dort Grenzen:
Ich überfalle jemanden, schlage ihn nieder und werfe den Bewusstlosen dann von ner Brücke.
Nach 55 Metern freiem Fall schlägt er unten auf und verstirbt auf der Stelle.
Wie lautet die Anklage gegen mich? Körperverletzung mit Todesfolge? blink.gif


Und wegen welchen Vorwurfs ist eigentlich der BMW-Fahrer verurteilt worden, der damals den Tankwagen vor der Brücke auf der A4 gerammt hat?
"Unfall mit Sachschaden (Owi zu 35,00 €)?" think.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Prince Kassad
Beitrag 27.11.2016, 19:20
Beitrag #14


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2016, 20:04) *
Ich überfalle jemanden, schlage ihn nieder und werfe den Bewusstlosen dann von ner Brücke.
Nach 55 Metern freiem Fall schlägt er unten auf und verstirbt auf der Stelle.
Wie lautet die Anklage gegen mich? Körperverletzung mit Todesfolge? blink.gif

Wenn man jemanden 55 Meter in die Tiefe stürzt, wird der Tötungsvorsatz nur schwer zu widerlegen sein.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2016, 20:04) *
Und wegen welchen Vorwurfs ist eigentlich der BMW-Fahrer verurteilt worden, der damals den Lkw vor der Brücke auf der A4 gerammt hat?

Hab gerade nachgeschaut: fahrlässige Tötung (nebst weiterer Taten).
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2016, 20:37
Beitrag #15


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Danke cheers.gif
Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Skoddy
Beitrag 27.11.2016, 22:05
Beitrag #16


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Zitat (Schattenfell @ 27.11.2016, 17:32) *
Die Dame hatte leider trotz Sachschaden am Fahrrad kein Interesse an der Polizei, weil sie nun auch der Meinung war, schuld am Unfall zu sein.

Damit dürfte die Sache erledigt sein. Sofern Du Interesse an einer Verrfolgung der angenommenen Ordnungswidrigkeit hast steht Dir eine Anzeige bei der Polizei offen. Alles andere wäre Selbstjustiz.


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angeditscht
Beitrag 27.11.2016, 22:08
Beitrag #17


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Zitat (Explosiv @ 27.11.2016, 17:57) *
Allerdings käme Unfallflucht in Frage, da er an dem Sturz der Dame unzweifelhaft beteiligt war als Ursache für die Gefahrbremsung.
Unterlassene Hilfeleistung könnte auch noch dazu kommen.



Dazu müsste der Fahrer erstmal objektiv mitbekommen haben das es zu einem Sturz kam....
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Mitleser
Beitrag 27.11.2016, 22:28
Beitrag #18


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Zitat (Skoddy @ 27.11.2016, 22:05) *
Alles andere wäre Selbstjustiz.
Eine, mangels eigener Beteiligung unzulässige, Strafanzeige ist für Dich "Selbstjustiz"? blink.gif
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Prince Kassad
Beitrag 27.11.2016, 23:27
Beitrag #19


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Eine Strafanzeige darf jeder stellen. Dazu muss man kein Beteiligter sein. Für die Verfolgung einer Körperverletzung als Antragsdelikt braucht es allerdings einen Strafantrag, und den kann nur der Geschädigte stellen.
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hk_do
Beitrag 27.11.2016, 23:38
Beitrag #20


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Zitat (Mitleser @ 27.11.2016, 22:28) *
Strafanzeige ist für Dich "Selbstjustiz"? blink.gif


Selbstjustiz wäre es, eben keine Anzeige zu erstatten sondern Fahrzeug oder Fahrer bei passender(*) Gelegenheit mit dem Baseballschläger zu bearbeiten.

Illegal wäre aber auch, eine vorsätzliche Körperverletzung anzuzeigen, obwohl diese ganz offensichtlich nicht vorliegt. Das wäre dann sozusagen eine vorsätzliche Falschbeschuldigung aus ideologischer Verblendung whistling.gif

Letztlich könnte man das dann als "mittelbare Selbstjustiz" bezeichnen think.gif

(*) aus grundsätzlichen Erwägungen gestrichen: Selbstjustiz ist nie passend.
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treysis
Beitrag 28.11.2016, 00:36
Beitrag #21


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@Prince Kassad: Prinzipiell richtig. Allerdings kann der Staatsanwalt bei berechtigtem öffentlichen Interesse auch ein eigentliches Antragsdelikt verfolgen, ohne dass der Geschädigte selbst tätig werden muss, oder das evtl. sogar gar nicht möchte.
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Speck ftw
Beitrag 28.11.2016, 00:51
Beitrag #22


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Reine Antragsdelikte kann die Staatsanwaltschaft nicht verfolgen ohne Antrag des Geschädigten, auch wenn ein besonderes öffentliches Interesse bejaht wird.
Bei der Körperverletzung handelt es sich aber um eine Mischung aus Antrag- und Offizialdelikt.

Davon abgesehen...
Öffentliches Interesse bei Körperverletzungen im Straßenverkehr? Das wird ja bei viel eindeutigeren Fällen schon verneint. whistling.gif


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2016, 04:40
Beitrag #23


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Deswegen sollte man in solchen Fällen auch immer versuchen, dass das gegnerische KFZ zumindest teilweise kaltverformt wird und vor dem Sturz deswegen weiter draufhalten whistling.gif
Zitat (Schattenfell @ 27.11.2016, 17:32) *
Vor mir fuhr eine Radfahrerin auf eine recht berüchtigte Kreuzung zu, an der gerade ein Kraftfahrzeug rechts abbiegen wollte, der Fahrer ließ einen weiteren Radfahrer passieren und bog dann ab — die Dame vor mir legte eine Vollbremsung hin und stürzte dann ohne weitere Feindberührung.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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ulm
Beitrag 28.11.2016, 08:08
Beitrag #24


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Ich würde da weniger an über die Körperverletzung gehen, sondern den sinnlosen Weg über die Führerscheinstelle und Eignungszweifel ins Feld führen. whistling.gif
Die Argumentation des Kraftfahrers führt mich zu einer von mir geliebten Weisheit: "Unterstelle niemals Boshaftigkeit, wenn es sich durch Dummheit hinreichend erklären lässt" crybaby.gif
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 28.11.2016, 10:04
Beitrag #25





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Zitat (Schattenfell @ 27.11.2016, 18:32) *
Das ist ja total super gelaufen.
Tja, soweit ist es gediehen, das Radweg-Opfer glaubt, was der Täter sagt.
Wenn die Polizei sich weigert, gehe direkt zur Staatsanwaltschaft, mit Strafantrag oder ohne — um auch dort abgewimmelt zu werden. Oder zur Bußgeldstelle.

Zitat (ulm @ 28.11.2016, 09:08) *
Die Argumentation des Kraftfahrers führt mich zu einer von mir geliebten Weisheit
Gerade dieser Fall führt an Hanlons Rasiermesser weit vorbei zu einer anderen Weisheit: Nimm keine Dummheit an, wenn Absicht hinreichend erklärbar ist.
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Speichenkarussell
Beitrag 28.11.2016, 10:04
Beitrag #26


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Ich kürze @Schattenfells Beitrag mal so, dass es immer noch Sinn ergibt:
Zitat (Schattenfell @ 27.11.2016, 17:32) *
Ich war vor ein paar Jahren mit einem ähnlichen Fall beim örtlichen Polizeirevier erschreckend ergebnislos [...], weil der Beamte auf der Wache gar nicht in der Lage war, das Problem zu erfassen und einzuordnen.
[...] Andererseits sehe ich bei solchen Experten durchaus Handlungsbedarf — keine Ahnung von den Verkehrsregeln zu haben ist zwar weder strafbar noch ordnungswidrig,

Ich sehe da zuallererst Handlungsbedarf bei den Experten, die eigentlich die Verkehrsregeln verinnerlicht haben sollten: Planungsbehörden, die solche Situationen schaffen, und Ordnungsmacht, die die sich ergebenden Konflikte regeln soll. Und dann Schulungsbedarf bei den VT, die dem ganzen Quatsch ausgesetzt werden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2016, 10:24
Beitrag #27


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Wenn sich jetzt aber nur immer jeweils eine bestimmte Person beschwert und der Rest der Menschheit damit keine Probleme zu haben scheint würde ich als cop.gif bestimmt auch nicht anders handeln.


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Schattenfell
Beitrag 28.11.2016, 10:24
Beitrag #28


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Zitat (Heinz Wäscher @ 28.11.2016, 04:40) *
Deswegen sollte man in solchen Fällen auch immer versuchen, dass das gegnerische KFZ zumindest teilweise kaltverformt wird und vor dem Sturz deswegen weiter draufhalten whistling.gif


Meinst du das eigentlich ernst, was du da schreibst?
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2016, 10:27
Beitrag #29


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Latürnich - Sachschäden werden mitunter anders verfolgt als eine bloße Körperverletzung.


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Mitleser
Beitrag 28.11.2016, 10:29
Beitrag #30


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Aufforderungen zu Straftaten, auch wenn sie mit einem zwinkernden Auge gemeint sind, haben keinen Raum im VP!

Ende der Durchsage
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.11.2016, 10:32
Beitrag #31


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Wir benötigen hier irgendwie noch einen Achtung-Ironie-Smiley thread.gif


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Kühltaxi
Beitrag 28.11.2016, 10:32
Beitrag #32


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Zitat (Pockensuppe @ 28.11.2016, 10:04) *
Zitat (ulm @ 28.11.2016, 09:08) *
Die Argumentation des Kraftfahrers führt mich zu einer von mir geliebten Weisheit
Gerade dieser Fall führt an Hanlons Rasiermesser weit vorbei zu einer anderen Weisheit: Nimm keine Dummheit an, wenn Absicht hinreichend erklärbar ist.

Der Mann mit dem Rasiermesser hieß doch Ockham. Oder es gibt mehrere von der Sorte. think.gif


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rapit
Beitrag 28.11.2016, 11:29
Beitrag #33


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Ich verstehe beim Eingangspost ganz viel nicht.

1) Überschrift: worin soll der Vorsatz für die KV liegen?
Wie um alles in der Welt kommt man zu der Unterstellung, der Autofahrer habe die Radlerin verletzen wollen?
Letztlich waren wohl 2 VT der Meinung, der Autofahrer habe Vorrang gehabt. Und wenn dem so war, hat er wohl nicht damit gerechnet, dass die Dame umfällt.

2) Wieso spielt man sich als Hilfssherrif auf?

3) Warum dreht sich alles um Körperverletzung? Was auf der Hand liegt, ist erstmal eine Unfallflucht. Auch wenn er sich später stellen ließ, hat er erstmal einen Fluchtversuch unternommen, und eine verletzte (!) Unfallbeteiligte liegen lassen.
Wenn überhaupt, sollte man das zur Anzeige bringen.

4) Jedoch immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass "nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptungen" im Zusammenhang mit einer Anzeigeerstattung strafbar sind.

So, und nun? Ich für meinen Teil bin bei Anzeigeerstattungen aus diesem Grund sehr zurückhaltend. Wenn ein Geschädigter selbst nichts unternehmen will, ist das sein Bier, nicht meine Sache. Einfach nach Hause gehen und abhaken...


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Andreas0815
Beitrag 28.11.2016, 11:35
Beitrag #34


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Zitat
Der Mann mit dem Rasiermesser hieß doch Ockham. Oder es gibt mehrere von der Sorte. think.gif


Letzteres.
Hanlon meint: Nimm keine Böswilligkeit oder Absicht an, wenn Dummheit als Erklärung ausreicht.


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DMHH
Beitrag 28.11.2016, 12:54
Beitrag #35


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Zitat (rapit @ 28.11.2016, 11:29) *
Ich verstehe beim Eingangspost ganz viel nicht.

1) Überschrift: worin soll der Vorsatz für die KV liegen?
Wie um alles in der Welt kommt man zu der Unterstellung, der Autofahrer habe die Radlerin verletzen wollen?
Letztlich waren wohl 2 VT der Meinung, der Autofahrer habe Vorrang gehabt. Und wenn dem so war, hat er wohl nicht damit gerechnet, dass die Dame umfällt.

Autofahrer missachtet (im Sinne von "nicht gesehen") nicht nur den Vorrang der Radfahrerin nach §9 StVO, er hält auch einfach drauf nach dem Motto: "die muss anhalten".
Dass die gestürzte Radfahrerin im Nachgang dann auch der Meinung war, dass sie selbst dem Auto gegenüber nachrangig ist, ist doch für die eigentliche Frage nicht relevant.

Zitat (rapit @ 28.11.2016, 11:29) *
2) Wieso spielt man sich als Hilfssherrif auf?

öhm, bitte?! blink.gif
Radfahrerin stürzt, Zeuge fragt nach, Zeuge nimmt die Verfolgung des flüchtigen Unfallverursachers auf, stellt den Unfallverursacher und darf sich anhören: "ich hatte Vorfahrt!"
Zeuge nimmt nochmals Kontakt mit Unfallopfer auf, Unfallopfer will keine Strafanzeige machen

Wo genau siehst du da jetzt einen "Hilfssherrif"?
Ich als Unfallopfer würde mich erstmal freuen, wenn andere Verkehrsteilnehmer sich als Die-Wahrheit-sagenden-Zeugen zur Verfügung stellen, idealerweise sogar den Fahrer stellen, damit nachher nicht wieder die Mär vom "ich bin gar nicht gefahren. Ich hab mein Auto einem Wildfremden geliehen, den ich vorhin kennengelernt habe. Keine Ahnung, wie der hieß" auf den Tisch kommt und strafrechtliche Ermittlungen erschwert oder gleich ins Leere laufen

Zitat (rapit @ 28.11.2016, 11:29) *
3) Warum dreht sich alles um Körperverletzung? Was auf der Hand liegt, ist erstmal eine Unfallflucht. Auch wenn er sich später stellen ließ, hat er erstmal einen Fluchtversuch unternommen, und eine verletzte (!) Unfallbeteiligte liegen lassen.
Wenn überhaupt, sollte man das zur Anzeige bringen.

Das Naheliegendste ist für juristische Laien eben: Aua = verletzt = Körperverletzung
Aber ja, über Fahrerflucht sollte man auch mal nachdenken. Offizialdelikt? Strafantrag?


Zitat (rapit @ 28.11.2016, 11:29) *
So, und nun? Ich für meinen Teil bin bei Anzeigeerstattungen aus diesem Grund sehr zurückhaltend. Wenn ein Geschädigter selbst nichts unternehmen will, ist das sein Bier, nicht meine Sache. Einfach nach Hause gehen und abhaken...

Tja, da wird jemand von einem renitenten Autofahrer wenn nicht vorsätzlich, dann doch vermutlich in kauf nehmend, halb über den Haufen gefahren. Die Frage nach Täter-Opfer ist verdammt eindeutig. Und dann sagt das Opfer "neinnein, ist alles gut. Ich will keine Anzeige machen."
Und du als Zeuge weißt genau, dass das vielleicht unter besten Bedingungen die Chance wäre, solche Wirrköpfe wenn nicht aus dem Verkehr zu ziehen, dann doch zumindest den Kopf zu waschen.
Da ist es mehr als legitim zu fragen, welche Optionen man hier als Zeuge hat. Meine Meinung. Offensichtlich nicht deckungsgleich zu deiner. Muss ja auch nicht.
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Skoddy
Beitrag 28.11.2016, 14:18
Beitrag #36


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Zitat (DMHH @ 28.11.2016, 12:54) *
Zitat (rapit @ 28.11.2016, 11:29) *
2) Wieso spielt man sich als Hilfssherrif auf?

öhm, bitte?! blink.gif
Radfahrerin stürzt,
...
Wo genau siehst du da jetzt einen "Hilfssherrif"?

Ich sehe den Hilfssherrif genau hier:
Zitat (Schattenfell @ 27.11.2016, 17:32) *
Den Unfallverursacher stellte ich dann zwei Häuserblöcke weiter,

Es würde reichen sich das Kennzeichen zu notieren und dieses an die verunfallte Frau zu geben. Das was @Schattenfell draus gemacht hat ist Selbstjustiz.


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ilam
Beitrag 28.11.2016, 14:23
Beitrag #37


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Zitat (Skoddy @ 28.11.2016, 14:18) *
Es würde reichen sich das Kennzeichen zu notieren


... damit der Fahrer ganz einfach mit der Standardausrede "Ich weiß nicht mehr, wer gefahren ist" aus der Nummer rauskommt?

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Mitleser
Beitrag 28.11.2016, 14:25
Beitrag #38


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Zitat (Skoddy @ 28.11.2016, 14:18) *
Das was @Schattenfell draus gemacht hat ist Selbstjustiz.
Und zwar im Extremfall 127-fache. whistling.gif

wallbash.gif
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Schattenfell
Beitrag 28.11.2016, 14:36
Beitrag #39


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Zitat (Skoddy @ 28.11.2016, 14:18) *
Das was @Schattenfell draus gemacht hat ist Selbstjustiz.


Wo habe ich denn da Justiz ausgeübt?
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Kai R.
Beitrag 28.11.2016, 14:51
Beitrag #40


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Selbstverständlich ist es eine vollendete Körperverletzung wenn man beim Versuch, eine Kollision zu vermeiden, stürzt. Es ist ja auch eine Körperverletzung wenn man einem Überholer auf der eigenen Spur ausweicht und dabei ins Feld abfliegt.


--------------------
Grüße

Kai

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nachteule
Beitrag 28.11.2016, 15:58
Beitrag #41


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Hallo, Skoddy,

Zitat (Skoddy @ 28.11.2016, 14:18) *
Ich sehe den Hilfssherrif genau hier:
Zitat (Schattenfell @ 27.11.2016, 17:32) *
Den Unfallverursacher stellte ich dann zwei Häuserblöcke weiter,

Es würde reichen sich das Kennzeichen zu notieren und dieses an die verunfallte Frau zu geben. Das was @Schattenfell draus gemacht hat ist Selbstjustiz.

nö, bis dahin ist es nicht im geringsten Selbstjustiz, sondern ein berechtigtes Einschreiten nach einem Verkehrsunfall.

Selbstjustiz wäre es, wenn er dem PKW - Lenker erst mal einen auf die Nase gegeben hätte.

Bis zu diesem Punkt ist also alles völlig in Ordnung.

Weitergehende Maßnahmen finde ich jedoch unsinnig, wenn der Geschädigte selber nicht das geringste Interesse hat, den Vorfall weiter zu bearbeiten.

Hallo, Kai R.,

Zitat (Kai R. @ 28.11.2016, 14:51) *
Selbstverständlich ist es eine vollendete Körperverletzung wenn man beim Versuch, eine Kollision zu vermeiden, stürzt und sich dabei verletzt.

ich habe mir mal erlaubt, eine meiner Ansicht nach wichtige Ergänzung einzufügen.

Viele Grüße,

Nachteule


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treysis
Beitrag 28.11.2016, 17:50
Beitrag #42


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Zitat (nachteule @ 28.11.2016, 15:58) *
Zitat (Kai R. @ 28.11.2016, 14:51) *
Selbstverständlich ist es eine vollendete Körperverletzung wenn man beim Versuch, eine Kollision zu vermeiden, stürzt und sich dabei verletzt.

ich habe mir mal erlaubt, eine meiner Ansicht nach wichtige Ergänzung einzufügen.
Also wenn man sich durch das Stürzen verletzt (Arm verdreht in Sturzbewegung), dann zählt das. Aber die Verletzung durch den Aufprall als Folge des Sturzes nicht mehr, oder wie darf ich deine Hervorhebung verstehen?
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Skoddy
Beitrag 28.11.2016, 17:57
Beitrag #43


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Zitat (nachteule @ 28.11.2016, 15:58) *
nö, bis dahin ist es nicht im geringsten Selbstjustiz, sondern ein berechtigtes Einschreiten nach einem Verkehrsunfall.

Er hat ihn verfolgt und ihn "gestelllt", also ihn zum Anhalten genötigt und ihm eine Diskussion auggedrängt. Sorry, aber das ist Arbeit für die Polizei, niicht für andere Autofahrer.


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Schattenfell
Beitrag 28.11.2016, 20:46
Beitrag #44


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Zitat (Heinz Wäscher @ 28.11.2016, 10:27) *
Latürnich - Sachschäden werden mitunter anders verfolgt als eine bloße Körperverletzung.


Naja — erstmal hast du dann ein kaputtes Fahrrad, sofern du nicht ein Stuntkünstler bist, der sein Fahrrad in einer solchen Extremsituation so gut unter Kontrolle hat, nur ein bisschen mit dem Bremshebel (oder im Winter: mit den Spikereifen) den Lack zu streifen.

Und erfahrungsgemäß zahlt die gegnerische Versicherung auch nicht gerade mit Freude die Schäden an deinem Bike. Und wenn du dann ncoh so einen Experten als Unfallgegner hast, dergegenüber der Versicherung kommuniziert, mit Vorsatz gehandelt zu haben, um dem blöden Radfahrer zu maßregeln, wird das mit der Regulierung noch schwieriger.

Das halte ich für einen ziemlich hohen Preis, allein um es einem Kraftfahrer heimzuzahlen, den man erst seit zweieinhalb Sekunden kennt und der sein Verhalten danach nicht ändern wird, weil er sich weiter total im Recht fühlt — geschweigedenn, dass sich insgesamt im Straßenverkehr durch solche Manöver etwas verbessert.


Zitat (DMHH @ 28.11.2016, 12:54) *
Dass die gestürzte Radfahrerin im Nachgang dann auch der Meinung war, dass sie selbst dem Auto gegenüber nachrangig ist, ist doch für die eigentliche Frage nicht relevant.


Genaugenommen nicht nur im Nachgang, sondern nachdem der besagte Kraftfahrer relativ aggressive Überzeugungsarbeit geleistet hatte.


Zitat (Skoddy @ 28.11.2016, 17:57) *
Er hat ihn verfolgt und ihn "gestelllt", also ihn zum Anhalten genötigt und ihm eine Diskussion auggedrängt. Sorry, aber das ist Arbeit für die Polizei, niicht für andere Autofahrer.


Naja, in Wirklichkeit hat sich das so zugetragen, dass ich ihm hinterhergefahren bin und sein Fahrziel glücklicherweise nur zwei Ecken entfernt war. Er parkte dort ein, ich habe seelenruhig gewartet, bis er sich aus dem Wagen bewegt hat und er sich, weil er sofort wusste, warum ich dort stand, unmittelbar in Rage redete.

Ich war, das geht aus meiner Erzählung eventuell auch nicht ganz hervor, ebenfalls mit dem Rad unterwegs. Nun kann man zwar auch als Radfahrer andere Autofahrer zum Anhalten „nötigen“, aber bei jemandem, der gerade schon eine Radfahrerin „übersehen“ hat, werde ich den Teufel tun, irgendwie meine Knochen in den Ring zu werfen.

Ansonsten gibt es noch § 127 StPO für solche Fälle.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.11.2016, 03:16
Beitrag #45


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Zitat (Schattenfell @ 28.11.2016, 20:46) *
Und wenn du dann ncoh so einen Experten als Unfallgegner hast, dergegenüber der Versicherung kommuniziert, mit Vorsatz gehandelt zu haben, um dem blöden Radfahrer zu maßregeln, wird das mit der Regulierung noch schwieriger.

Das sehe ich eher gegenteilig - wer ist denn so dämlich und gibt zu, vorsätzlich gehandelt zu haben? blink.gif
Und such dir für die Zukunft am besten für solche Fälle einen kompetenten Rechtsanwalt der deinen möglichen Forderungen genügend Nachdruck verleiht.


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Schattenfell
Beitrag 29.11.2016, 09:22
Beitrag #46


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.11.2016, 03:16) *
Das sehe ich eher gegenteilig - wer ist denn so dämlich und gibt zu, vorsätzlich gehandelt zu haben? blink.gif


Ich vermute, wenn man erst einmal an dem Punkt ist, vor lauter Schaum vor dem Mund in der Lage zu sein, vorsätzlich mit seiner Karre auf andere Verkehrsteilnehmer draufzuhalten, dann ist man so tief in seinem Glauben gefangen, das richtige zu tun, dass man auch problemlos vor Polizei und Richter zugibt: Ja, ich wollte den Radfahrer bestrafen, weil sich der Radfahrer nicht an die Regeln gehalten hat. Ich habe mal einen solchen Typen als Zuschauer im Gerichtssaal erlebt, ich glaube, der wollte für eine ähnliche Law-and-Order-Aussage auch noch Applaus bekommen. Der war auch im Berufungsverfahren, das ich leider zeitlich nicht miterleben konnte, immer noch der Meinung, alles richtig gemacht zu haben.
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henpara
Beitrag 29.11.2016, 10:14
Beitrag #47


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Zitat
Bis zu diesem Punkt ist also alles völlig in Ordnung.

Weitergehende Maßnahmen finde ich jedoch unsinnig, wenn der Geschädigte selber nicht das geringste Interesse hat, den Vorfall weiter zu bearbeiten.

Nur zum Verständnis, würdest du das ebenso unterstützen (also das nicht verfolgen) wenn eine Frau in einer Gasse vergewaltigt wird und du zufällig Zeuge wirst?
Und falls du es dort anders siehst, wo legst du die Grenzen fest und warum? Bauchgefühl? Gewohnheit? Je nach gesellschaftlicher Akzeptanz?
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Schattenfell
Beitrag 29.11.2016, 22:31
Beitrag #48


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Zitat (Schattenfell @ 29.11.2016, 09:22) *
vor lauter Schaum vor dem Mund


Lest euch doch mal durch, was das Web zur der überfahrenen Radfahrerin aus Berlin zu sagen hat, beispielsweise auf facebook.

Der Tenor der allermeisten Kommentatoren ist, dass die Radfahrerin schuld ist, weil sich Radfahrer nie an die Regeln halten. Zum Beispiel fahren Radfahrer immer über rot, Radfahrer tragen immer schwarze Kleidung, Radfahrer überqueren Kreuzungen nie schiebend, Radfahrer hier, Radfahrer da, Radfahrer dort. Rein statistisch gesehen müsste sich in den nächsten Stunden auch noch jemand einfinden, der ankündigt, beim nächsten Rotlicht-Radler einfach draufzuhalten und ihn totzufahren.

Und das am Freitag war ja offenbar ein solcher Typ: Der meint, an dieser Kreuzung gelte nicht § 9 Abs. 3 StVO, sondern ein geheimnisvolles Rechts-vor-links-System, das außer ihm aber niemand praktiziert. Aus seiner Windschutzscheiben-Perspektive hat er da eine ganze Schlange von fünf oder sechs Radfahrern, die rechts neben ihm geradeausfahren wollen, aber keine lässt ihn durch, denn jeder von denen missachtet vermeintlich die Regeln, vielleicht trägt einer sogar noch eine dunkle Jacke, und allesamt steigen beim Überqueren der Fahrbahn nicht ab — und irgendwann hat er halt die Nase voll und biegt ab, wohl wissend, dass die Dame, die gerade neben ihm fährt, zwangsläufig stürzen wird.

Oder ein anderes Beispiel: Bei der Critical Mass Hamburg wurde im August mal wieder ein Teilnehmer von einem SUV überfahren — kaum wurde der SUV-Kraftfahrer vom Juli 2015 verurteilt, schon reiht sich der nächste ein. Laut Aussagen einiger Radfahrer soll der wohl auch gegenüber der Polizei keinen Hehl daraus gemacht haben, den Radfahrer vorsätzlich überfahren zu haben. Auch er war sich total sicher, das richtige zu tun, denn schließlich ist eine Critical Mass keine angemeldete Demonstration, also dürfe er die Leute einfach überfahren. Critical Mass hin, angemeldete Demonstration her, wir sind uns sicherlich einig, dass so etwas eine überzogene Reaktion ist. Aber der Mann war sich sicher, das richtige getan zu haben.

Oder der Typ, der mich damals in einem Hamburger Wohngebiet fast angefahren und anschließend niedergeschlagen hat: Der war todsicher, dass ich in dieser Tempo-30-Zone ohne Radwege auf dem Radweg hätte fahren müssen — also missachtete er an einer Engstelle meinen Vorrang und fuhr los, denn er sah es überhaupt nicht ein, für einen Radfahrer, der sich vermeintlich nicht an die Regeln hält, noch ein paar Sekunden zu warten. Auch der war so freundlich, daraus gegenüber der Polizei kein Geheimnis zu machen.

Es gibt, wie @mir so schön sagte, in jeder Gruppe fünf Prozent Idioten, sowohl auf dem Rad als auch im Auto. Aber auch in dieser Gruppe der fünf Prozent Idioten befinden sich nochmal fünf Prozent Vollidioten, die wirklich gar nichts mehr geregelt bekommen.
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Skoddy
Beitrag 29.11.2016, 22:42
Beitrag #49


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Zitat (henpara @ 29.11.2016, 10:14) *
würdest du das ebenso unterstützen (also das nicht verfolgen) wenn eine Frau in einer Gasse vergewaltigt wird und du zufällig Zeuge wirst?

Kommt darauf an ob er schon fertig ist.

Natürlich würde ich Hilfe leisten wenn einem anderen Menschen Schaden zugefügt wird und ich die Möglichkeit habe dieses zu verhindern.

Meine Grenze ist ganz einfach: Ich laufe oder fahre keinem Verkehrssünder hinterher. Das geht mich nichts an und ich könnte damit auch keine Straftat abwenden.


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Schattenfell
Beitrag 29.11.2016, 22:46
Beitrag #50


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Zitat (Skoddy @ 29.11.2016, 22:42) *
Das geht mich nichts an


Na, da bist du ja mit ziemlich vielen Tätern einer Meinung: Was geht dich das an, verschwinde! rolleyes.gif
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