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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79996 ![]() |
Ich bin neu hier und habe eine Frage zu nachfolgendem Sachverhalt. Ich bin 20 und lebe in Bayern. Ich wurde am 16.08.2016 um 23.40 Uhr von einer Polizeistreife mit dem Auto angehalten. Der Alkoholtest verlief 0,00 Der Drogenschnelltest ergab THC positiv (ich habe diesen zuerst abgelehnt, dann jedoch zugestimmt) So am Montag, den 17.10.2016 kam nun ein Brief von der Staatsanwaltschaft: Das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wurde eingestellt. Gleichzeitig kam ein Brief vom Landratsamt: Der Bluttest ergab: <0,8 ng/ml THC <0,5 ng/ml 11-Hydroxy-THC <8,5 ng/ml THC-Carbonsäure Des weiteren steht in dem Brief: ich hätte "Ausfallerscheinungen" gehabt. Was meiner Meinung nach nicht sein kann. Ich war komplett fit, was mir auch die Beamten in den Gesprächen zustanden. Zum Konsum habe ich keine Aussage gemacht, außer: "Aber beim Feiern geht ja immer wieder mal ein Zigarette rum und da weiß man nie was drin ist." Ich sagte dem Polizisten auch: Ich habe noch nie bewusst Cannabis zu mir genommen. Ich war sehr nervös und die beiden Aussagen waren gelogen. Ich habe am Vortag um 02.00 einen Joint geraucht. Der Konsum war also bis zur Blutentnahme ca. 23 h her. Ich habe in meinem Leben bisher vielleicht 6-7 mal gekifft und 2 mal Kekse gegessen. Nun verlangt die Behörde von mir ein Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation bis 14.01.2017 Desweiteren müssen dem Gutachten mind. 2 forensisch gesicherte polytoxiologische Untersuchungen zugrunde liegen. Ich habe nach der Kontrolle noch einmal einen Keks gegessen, sonst nichts. Ich nehme auch sonst keine anderen Drogen. Nun hätte ich ein paar Fragen: 1. Von wem kommt die Aussage: ich hätte Ausfallerscheinungen gehabt und ist diese anfechtbar ? 2. Komm ich darum irgendwie herum ? 3. Handelt es sich um eine ÄG oder um eine MPU 4. Ich habe Dreadlocks und somit sehr lange Haare. In einer Haaranalyse würden somit alle Konsume festzustellen sein. Besteht auch die Möglichkeit 2 Urintests einzuschicken? 5. Was erwartet mich nun ? Ich wäre sehr dankbar um eure Hilfe PS.: Wenn ungeklärte Fragen vorliegen, einfach fragen Liebe Grüße Highlandsman |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo und willkommen hier,
1. Von wem kommt die Aussage: ich hätte Ausfallerscheinungen gehabt und ist diese anfechtbar ? die Ausfallerscheinungen sind irrelevant. Das Straf-/Owiverfahren ist ja eingestellt. Für das Verwaltungsverfahren sind sie egal 2. Komm ich darum irgendwie herum ? Meine Einschätzung: nein 3. Handelt es sich um eine ÄG oder um eine MPU es handelt sich um ein äG. Wenn nur Einmalkonsum festgestellt wird, ist die Sache für Dich erledigt 4. Ich habe Dreadlocks und somit sehr lange Haare. In einer Haaranalyse würden somit alle Konsume festzustellen sein. Besteht auch die Möglichkeit 2 Urintests einzuschicken? Sollte. So lange die FSSt keine Vorgaben macht kannst Du selbstverständlich auch auf die Urinanalyse gehen 5. Was erwartet mich nun ? ein hoffentlich sauberes äG und eine plausible Darstellung des Einmalkonsums, der zeitlich einige Stunden aber zeitnah vor der Kontrolle gelegen haben muss -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 77 Beigetreten: 09.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66967 ![]() |
Weshalb muss denn Einmalkonsum festgestellt werden, wenn doch die Werte gar kein mangelndes Trennvermögen nachweisen?
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
weil Du bei 0,8 nG sehr nah am Grenzwert dran bist. Da bei THC niemand genau weiß, wie das eigene Abbauverhalten ist und auch nicht, wie gut der Stoff war, kann man argumentieren, dass das Trennvermögen im Grunde Zufall war. Und dann könnte man argumentieren, dass eine MPU notwendig ist, um zu ermitteln, ob das Trennvermögen Zufall war oder man eben doch zuverlässig trennen kann. Das vermeidet man, denn beim Einmalkonsum kommt es in Bezug auf die Eignung nicht auf das Trennvermögen an.
Natürlich könnte man auch argumentieren, dass der Grenzwert von 1,0 nG für all das noch eine Menge Luft lässt und es eh strittig ist, ob der Wert für fehlendes Trennvermögen nicht eher bei 3,0 nG liegen sollte, aber das ist in D momentan nicht Stand des Rechts, daher muss man sich solche Korinthenk..... der FSSt leider gefallen lassen. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 77 Beigetreten: 09.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66967 ![]() |
Danke für die Erklärung. Bin zwar nicht der TE, die Frage bzw. Antwort hat aber vielleicht auch anderen mehr Verständnis gebracht.
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79996 ![]() |
ok danke erstmal.
also der konsum lag ja ca 23h zurück. das problem ist nur dass ich danach ja noch einmal einen keks gegessen habe (ich weiß nicht wieviel da drin war?) ist das im urintest nachweisbar ? und wie gehe ich mit meiner Aussage um. Die ja praktisch gelogen und recht unglaubwürdig klingt. LG |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Zitat Desweiteren müssen dem Gutachten mind. 2 forensisch gesicherte polytoxiologische Untersuchungen zugrunde liegen. Gibt es denn konkrete Hinweise, dass Du neben Cannabis auch noch harte Drogen konsumiert haben könntest? Also irgendetwas, was einen Verdacht in dieser Richtung begründen kann?Wenn nein, dann könnte die Gutachtensanordnung schon deshalb rechtswidrig sein, weil auch nach anderen Substanzen gesucht werden soll. Was ist eigentlich die Fragestellung, die mit der Begutachtung zu klären ist? Musst Du mit der Gutachtensanordnung zum Arzt oder musst Du der Behörde den Arzt benennen und die schickt dann die Akte dorthin? Wurdest Du auf das Recht hingewiesen, dass Du die Akte einsehen kannst? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79996 ![]() |
Nein dafür gibt es absolut keinen Hinweis.
Und habe und werde ich auch nicht. "In dem Gutachten ist die Frage zu klären, ob Sie Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einnehmen, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen. Im Falle der ausschließlichen Einnahme von Cannabis ist zusätzlich zu klären, ob von einem gelegentlichen oder regelmäßigen/gewohnheitsmäßigen Konsum auszugehen ist und ob ein ausreichendes Trennverhalten zwischen Konsum und Fahren besteht." Ich muss der Behörde einen Arzt nennen. Und nein ich wurde nicht expliziet auf Akteneinsicht hingewießen. LG |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ein äG kann das Trennvermögen niemals feststellen. Insofern ist die Anordnung Unsinn. Aber ob Dir das viel nützt? Natürlich kannst Du einen Anwalt nehmen. Günstiger ist aber das äG mit Ergebnis Einmalkonsum.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Die Anordnung ist in der Tat in vielerlei Hinsicht rechtsfehlerhaft:
a) weil die Untersuchung sich auch auf andere Substanzen als Cannabis erstrecken soll b) weil nach dem Trennvermögen gefragt wird, was aber nur im Rahmen einer MPU geklärt werden darf c) weil anscheinend der Hinweis fehlt, dass Du die Unterlagen einsehen kannst, die die Behörde an den Arzt schicken wird d) weil anscheinend bezüglich der angeblichen Ausfallerscheinungen anscheinend weder erläutert wird, worum es sich genau handelt und wer diese Erscheinungen festgestellt hat. Das sind aber heilbare Fehler, d.h. die Behörde könnte das in einer neuen Gutachtensanordnung korrigieren. Solange das nicht passiert, darf die Behörde meines Erachtens im Falle der Nichtvorlage eines Gutachtens aber nicht schließen, dass Du ungeeignet bist. Ein Entzug der Fahrerlaubis wäre also rechtswidrig. Insofern könntest Du in der Tat versuchen, ein günstiges Gutachten zu bekommen. Wenn das nicht klappt, könntest Du immer noch die Abgabe des Gutachtens unterlassen und die Behörde müsste Dir dann eine zweite Chance geben wegen der Fehler in der Anordnung. 4. Ich habe Dreadlocks und somit sehr lange Haare. In einer Haaranalyse würden somit alle Konsume festzustellen sein. Es wird allerdings nur ein Abschnitt von 6 cm Länge untersucht, der am frischesten ist, d.h. direkt an der Kopfhaut liegt. Dieser gibt Auskunft über den Konsum der letzten 6 Monate. Wieviel hast Du denn in diesem Zeitraum konsumiert sowie in den 3 Monaten davor? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#11
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79996 ![]() |
Ok. Denkt ihr es hat Sinn beim Landratsamt anzurufen und die auf die Punkte hinzuweisen ? Oder sollte ich einfach den normalen Weg gehen und das Gutachten einfach machen.
Also in den letzten 9 Monaten praktisch.? Das denke ich waren so 8 mal oder so ?! Lg |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Wenn Du das Gutachten machen willst (ich würde es), brauchst Du auch nichts ändern lassen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Also in den letzten 9 Monaten praktisch.? Das denke ich waren so 8 mal oder so ?! Das wäre gelegentlicher Konsum. Ob der Arzt Dir Trennvermögen bescheinigt, ist fraglich. Dann müsstest Du eventuell noch mit einer MPU-Anordnung rechnen und das Spiel ginge von vorne los. Wenn das Gutachten Einmalkonsum ergibt oder dieser zumindest nicht wiederlegt werden kann, wärst Du besser bedient. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 10:10 |