Parken in Umweltzone ohne Umweltplakette |
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Parken in Umweltzone ohne Umweltplakette |
10.10.2016, 20:44
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79908 |
Folgendes ist geschehen: Ich parkte mein Auto vor einer Urlaubsreise in einer Umweltzone. Das Fahrzeug besitzt eine grüne Umweltplakette, welche ich nach dem Abstellen des Fahrzeugs von der Scheibe gekratzt habe. Hintergrund.... die Plakette war sehr unschön, rissig und nicht mehr gut leserlich. Ich hatte bereits eine neue Plakette im Handschuhfach bereit liegen, diese aber nicht angebracht, da ich zuerst die Scheibe an der Stelle von Innen reinigen wollte. Dies tat ich aber erst nach dem Urlaub, da ich mir überhaupt keine Gedanken gemacht hatte, dass dies bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte. Nachdem Urlaub hatte ich einen Zettel an der Scheibe kleben, wegen ordnungswidrigem Parken, was ich mir zuerst gar nicht erklären konnte. Nach Wochen bekam ich den entsprechenden Anhörungsbogen den ich auch gutgläubig ausfüllte und den Grund für das Fehlen der Plakette erklärte inkl. einem Foto, welches das Auto mit angebrachter Plakette darstellt. Nun ist der Bußgeldbescheid gekommen: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem KFZ am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat Beweismittel Foto Zeuge: GVD .... Bürgermeisteramt.... Das Befahren des angegebenen Tatortes ist nur für Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette frei. Die Umweltzone ist ordnungsgemäß beschildert. Die Umweltplakette muss am Fahrzeug fest angebracht sein. Eine vorhandenen, auch unleserliche Plakette, hätte nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt. Ihre Einwendungen können wir daher nicht berücksichtigen. Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von: 80€ Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 OWiG, 464 (1) und Strafpozessordnung (StPO) zu tragen und zwar Gebühr 25€ und Auslagen 3,50€ .... Muss ich jetzt wirklich 108,50 Euro zahlen, nur weil an meinem Auto während der Zeit des Parkens keine Plakette an der Scheibe war??? Ich finde das steht nicht im Verhältnis, da das Auto eine grüne Plakette besitzt und das Auto nicht ohne Plakette gefahren wurde, sonder nur ohne geparkt wurde. Vielleicht kann mir jemand von euch gute Hinweise geben, was ich tun könnte. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht, sonst wäre ich damit vermutlich zu einem Anwalt. Liebe Grüße |
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10.10.2016, 20:56
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 |
Zitat Die Umweltplakette muss am Fahrzeug fest angebracht sein. Eine vorhandenen, auch unleserliche Plakette, hätte nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt. Ihre Einwendungen können wir daher nicht berücksichtigen. Der war gut. Gegen mich (bzw. gegen den Halter) wurde genau deshalb ein Bußgeldverfahren eröffnet. Hast du deine Fahrereigenschaft zugegeben? Weiß die Behörde, wer gefahren ist? So wie du es schilderst, hast du schon Schriftwechsel mit der Behörde und ich erahne, dass sie dich als Fahrer jetzt bereits am Haken haben. Leider erfüllt es den Tatbestand, wenn keine Plakette auf der Windschutzscheibe ist. Wenn du also als Fahrer feststehst, kannst du höchstens darum bitten, dass das Bußgeld angemessen festgesetzt wird (80 Euro Bußgeld ist für den Regelfall vorgesehen). Edit: Auch das Parken ist eine Verkehrsteilnahme, die in einer Umweltzone (oder sonstige für den Verkehr gesperrte Verkehrsfläche) geahndet werden kann. -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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10.10.2016, 21:12
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79908 |
Leider habe ich mich als Fahrer aus gutgläubigkeit und Dummheit genannt.
Kann ich meine Angaben zum Fahrer im Nachhinein widerrufen und die Angaben verweigern? Schließlich war ich zur Tatzeit im urlaub. Aber ich ahne schon dass ich mein Lehrgeld bezahlen muss. |
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10.10.2016, 21:21
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
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10.10.2016, 21:49
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Hast Du zugegeben dass Du mit dem Wagen ohne Plakette gefahren bist?
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10.10.2016, 21:55
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79908 |
Nein. Ich habe nur geschildert, dass ich die Plakette am geparktem Auto entfernt habe und die eine neue Plakette unmittelbar vor der ersten Fahrt nach des Parkens angebracht habe. Ich habe das Auto nicht ohne Plakette bewegt.
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10.10.2016, 22:00
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Dann bist Du auch nicht der verantwortliche Fahrer. Fraglich ist ob Dir diese Story ein Richter glaubt. Hilfreich wären Dokumentationen, Reste der Plakette oder ein altes Foto vom Auto und ein Beleg über die Neuanschaffung.
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10.10.2016, 22:08
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.10.2016 Mitglieds-Nr.: 79908 |
Leider kann ich nur belegen, dass das Fahrzeug schon immer einen Anspruch auf eine grüne Plakette hat und das aktuell eine grüne Plakette an der WSS angebracht ist.
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10.10.2016, 22:14
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Dann sieht es dumm aus für Dich. Relevant ist dass eine Plakette ordnungsgemäß angebracht ist und nicht was aus Deinem Auspuff kommt.
Ich würde es dennoch probieren und im Widerspruch nochmal den Fall so schildern wie es ist. Vielleicht hat ein Richter eine andere Meinung dazu. -------------------- |
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11.10.2016, 00:00
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Ich finde es ja immer albern, wenn Gesetze nur aus Prinzip angewendet werden. Der Ziel des Gesetzes ist ja, dass nur schadstoffarme Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren. Dagegen wurde ja nicht verstoßen. Nur gegen den Nachweis. Aber durch die fehlende Plakette ist ja kein Schaden entstanden. Genauso wie bei Schwarzfahrern sollte sich die Behörde hier einfach ein Bearbeitungsentgelt zahlen lassen. Das schützt dann schon davor, dass Plaketten generell aus Faulheit weggelassen werden.
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11.10.2016, 09:11
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Treysis,
Genauso wie bei Schwarzfahrern sollte sich die Behörde hier einfach ein Bearbeitungsentgelt zahlen lassen. ist das so? Meines Wissens handelt es sich hier um eine Straftat nach § 265a StGB und wird nur aus Kulanz von der Bahn bei Ersttätern nicht zur Anzeige gebracht, wenn dafür ein "Bearbeitungsentgelt", wie Du es nennst, bezahlt wird. Ansonsten stimme ich Dir persönlich in Bezug auf die Umweltplakette zu. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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11.10.2016, 09:50
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Sorry, ich meinte eigentlich, bei Leuten, die ihre Monatskarte zu Hause vergessen haben. Und klar, da macht das der Betreiber, nicht die Behörde. Aber vom Prinzip das gleiche.
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11.10.2016, 14:05
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 |
Das Bearbeitungsgeld sind ja die 23,50 Euro, die die dann wegen Nichtermittelbarkeit des Fahrers dem Halter aufdrücken.
Aber das volle Bußgeld versuchen sie trotzdem zu holen. Zitat Der Ziel des Gesetzes ist ja, dass nur schadstoffarme Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren. Das habe ich in meinen Einspruch auch geschrieben... Interessiert die Sachbearbeiterin aber überhaupt nicht. So manche haben halt nur die BKatV vor sich und kennen vermutlich nicht mal die §§ 1-5, sondern nur die Anlage zu § 1... -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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11.10.2016, 21:06
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6605 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Kann ich meine Angaben zum Fahrer im Nachhinein widerrufen und die Angaben verweigern? Nein.natürlich kann er im Einspruch angeben, sich beim Ausfüllen des AHB vertan zu haben. Ob das Gericht ihm glaubt...... -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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11.10.2016, 21:37
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Wo Du Recht hast, hast Du Recht.
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12.10.2016, 12:52
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Aber man hat doch die Plakette irgendwann mal gekauft und Geld dafür bezahlt bzw. gibt es nicht sogar einen Prüfbericht vom TÜV dazu über die Erteilung der Plakette? Da steht doch ein Ausstellungsdatum drauf? Vielleicht lässt sich die Behörde so erweichen und überzeugen, dass es die Plakette gab.
-------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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12.10.2016, 13:40
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#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...nach knapp fünf Jahren vp noch so voller Hoffnung?
Das Problem ist, dass zum einen die Plakette angebracht sein muss und zum anderen kein echter Nachweis geführt wird, wem welcher Plakette wann ausgegeben wurde. |
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12.10.2016, 14:27
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 965 Beigetreten: 02.08.2006 Wohnort: Bad Iburg Mitglieds-Nr.: 21746 |
Es wird echt Zeit, dass gerichtlich festgelegt wird, dass aufgrund der Nichteinhaltung der Grenzwerte in den Städten zukünftig das Verbot der Einfahrt nicht mehr durch Vz. 270.x, sondern durch Vz. 260 durchgesetzt wird. Düsseldorf geht da schon den richtigen Weg, lässt aber die Benziner leider außen vor...
-------------------- Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
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12.10.2016, 14:34
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Düsseldorf selbst geht da nix. Lediglich ein Gericht hat entsprechendes mal angeregt, als es ein "Wir machen doch schon das Maximale!" nicht akzeptiert hat.
Oder? |
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12.10.2016, 15:32
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10308 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Tut mir leid, aber wenn man so blond ist, innerhalb einer Umweltzone die vorhandene Plakette abzukratzen, um die Karre dort stehen zu lassen und erst Tage später die neue Plakette anzubringen, darf man sich über einen kleinen Dankesbrief der Behörde nicht wundern.
Da kann die Geschichte noch so schön gestrickt sein und die neue Plakette wochenlang im Handschuhfach spazieren gefahren worden sein, wenn keine Plakette geklebt ist, kostet das. Punkt. Es mag möglich sein, da noch was dran zu drehen, aber ich sehe Chancen gegen null. Ist wie im Zug. Dort entsorgt man sein Ticket auch erst nach dem Aussteigen und nicht noch während der Fahrt. Auch, wenn der Schaffner schon durch ist. -------------------- |
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12.10.2016, 21:04
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6605 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Aber man hat doch die Plakette irgendwann mal gekauft und Geld dafür bezahlt bzw. gibt es nicht sogar einen Prüfbericht vom TÜV dazu über die Erteilung der Plakette? Da steht doch ein Ausstellungsdatum drauf? Vielleicht lässt sich die Behörde so erweichen und überzeugen, dass es die Plakette gab. du hast nicht oft Plaketten besorgt, oder? Das geht einzig und allein nach Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I. Ausstellungsdatum auf Plakette? nö Prüfbericht? nönönönö -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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13.10.2016, 10:31
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
What? ICH habe zu meiner Plakette so einen Bericht. Datum NATÜRLICH nicht auf der Plakette selbst sondern im dem Bescheid.
Wie ist das sonst so üblich? Fahrzeugschein zeigen, 5 Euronen in die Hand drücken, Plakette nehmen, fertig? Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.10.2016, 10:48
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
-------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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13.10.2016, 10:32
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
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13.10.2016, 11:34
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
What? ICH habe zu meiner Plakette so einen Bericht. Datum NATÜRLICH nicht auf der Plakette selbst sondern im dem Bescheid. ... Ich vermute du meinst den AU-Bericht. Der hat aber nix mit der Dummwelt-Plakette zu tun. Wohl aber damals mit der AU-Plakette. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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13.10.2016, 12:53
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Könnte schon eine Art Bericht geben.
Das schlechteste wäre es nicht, da dann die Farbe der Plakette nicht nur mit 5 € verknüpft wäre sondern mit Kennzeichen, Plaketten-Nummer (alle?viele haben das) und vor allem Fahrgestellnummer... Sehr praktisch gegen Anschuldigungen ein Diesel hätte von jemand eine grüne Plakette bekommen und wäre dann so im Internet inseriert worden obwohl maximal gelb möglich. (gilt nach Meinung manches Richter als zugesicherte Eigenschaft beim Verkauf) Mancher Richter geht auch auf Urkundenfälschung bei falscher Plakette und will dann natürlich jemand hängen sehen. Aber, sowas ist nicht vorgeschrieben. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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13.10.2016, 13:19
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ich hab schon mit vielen Plaketten herumhantiert. Egal von Werkstatt, TÜV oder Zulassunsstelle oder Bürgerhaus.
Nummer? Fehlanzeige. Urkundenfälschung? Ist doch keine Urkunde. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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13.10.2016, 13:41
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
hm, ich hatte mal Beispiele hier im Forum.
Gibt ja massig Varianten. Von Innungen gibt es die Plaketten wohl nummeriert. Entweder vornummeriert oder als extra Siegel mit Nummer. Wie gesagt massig Varianten. Und ich hatte auch das Beispiel, daß auf der Rückseite der Trägerfolie stand "Der Besitzer dieses Fahrzeugs hat eine Plakette gekauft, Wohl nur wegen Scheibentausch hat er gerade keine kleben, bitte berücksichtigen". Man könnte also die Trägerfolie auslegen... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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14.10.2016, 11:03
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 17:41 |