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> Parken in Umweltzone ohne Umweltplakette
Brunnenputzer
Beitrag 10.10.2016, 20:44
Beitrag #1


Neuling


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Hallo

Folgendes ist geschehen: Ich parkte mein Auto vor einer Urlaubsreise in einer Umweltzone. Das Fahrzeug besitzt eine grüne Umweltplakette, welche ich nach dem Abstellen des Fahrzeugs von der Scheibe gekratzt habe. Hintergrund.... die Plakette war sehr unschön, rissig und nicht mehr gut leserlich. Ich hatte bereits eine neue Plakette im Handschuhfach bereit liegen, diese aber nicht angebracht, da ich zuerst die Scheibe an der Stelle von Innen reinigen wollte. Dies tat ich aber erst nach dem Urlaub, da ich mir überhaupt keine Gedanken gemacht hatte, dass dies bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.

Nachdem Urlaub hatte ich einen Zettel an der Scheibe kleben, wegen ordnungswidrigem Parken, was ich mir zuerst gar nicht erklären konnte. Nach Wochen bekam ich den entsprechenden Anhörungsbogen den ich auch gutgläubig ausfüllte und den Grund für das Fehlen der Plakette erklärte inkl. einem Foto, welches das Auto mit angebrachter Plakette darstellt.

Nun ist der Bußgeldbescheid gekommen:

Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem KFZ am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Beweismittel Foto
Zeuge: GVD .... Bürgermeisteramt....

Das Befahren des angegebenen Tatortes ist nur für Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette frei. Die Umweltzone ist ordnungsgemäß beschildert.

Die Umweltplakette muss am Fahrzeug fest angebracht sein. Eine vorhandenen, auch unleserliche Plakette, hätte nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt. Ihre Einwendungen können wir daher nicht berücksichtigen.

Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von: 80€

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 OWiG, 464 (1) und Strafpozessordnung (StPO) zu tragen und zwar Gebühr 25€ und Auslagen 3,50€




....


Muss ich jetzt wirklich 108,50 Euro zahlen, nur weil an meinem Auto während der Zeit des Parkens keine Plakette an der Scheibe war???

Ich finde das steht nicht im Verhältnis, da das Auto eine grüne Plakette besitzt und das Auto nicht ohne Plakette gefahren wurde, sonder nur ohne geparkt wurde.

Vielleicht kann mir jemand von euch gute Hinweise geben, was ich tun könnte.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht, sonst wäre ich damit vermutlich zu einem Anwalt.


Liebe Grüße
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Speck ftw
Beitrag 10.10.2016, 20:56
Beitrag #2


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Zitat
Die Umweltplakette muss am Fahrzeug fest angebracht sein. Eine vorhandenen, auch unleserliche Plakette, hätte nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt. Ihre Einwendungen können wir daher nicht berücksichtigen.


Der war gut. laugh2.gif laugh2.gif
Gegen mich (bzw. gegen den Halter) wurde genau deshalb ein Bußgeldverfahren eröffnet.


Hast du deine Fahrereigenschaft zugegeben? Weiß die Behörde, wer gefahren ist?
So wie du es schilderst, hast du schon Schriftwechsel mit der Behörde und ich erahne, dass sie dich als Fahrer jetzt bereits am Haken haben.
Leider erfüllt es den Tatbestand, wenn keine Plakette auf der Windschutzscheibe ist. Wenn du also als Fahrer feststehst, kannst du höchstens darum bitten, dass das Bußgeld angemessen festgesetzt wird (80 Euro Bußgeld ist für den Regelfall vorgesehen).

Edit: Auch das Parken ist eine Verkehrsteilnahme, die in einer Umweltzone (oder sonstige für den Verkehr gesperrte Verkehrsfläche) geahndet werden kann.


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Brunnenputzer
Beitrag 10.10.2016, 21:12
Beitrag #3


Neuling


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Leider habe ich mich als Fahrer aus gutgläubigkeit und Dummheit genannt.

Kann ich meine Angaben zum Fahrer im Nachhinein widerrufen und die Angaben verweigern? Schließlich war ich zur Tatzeit im urlaub.

Aber ich ahne schon dass ich mein Lehrgeld bezahlen muss.
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Mitleser
Beitrag 10.10.2016, 21:21
Beitrag #4


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Zitat (Brunnenputzer @ 10.10.2016, 22:12) *
Kann ich meine Angaben zum Fahrer im Nachhinein widerrufen und die Angaben verweigern?
Nein.
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Skoddy
Beitrag 10.10.2016, 21:49
Beitrag #5


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Hast Du zugegeben dass Du mit dem Wagen ohne Plakette gefahren bist?


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Brunnenputzer
Beitrag 10.10.2016, 21:55
Beitrag #6


Neuling


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Nein. Ich habe nur geschildert, dass ich die Plakette am geparktem Auto entfernt habe und die eine neue Plakette unmittelbar vor der ersten Fahrt nach des Parkens angebracht habe. Ich habe das Auto nicht ohne Plakette bewegt.
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Skoddy
Beitrag 10.10.2016, 22:00
Beitrag #7


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Dann bist Du auch nicht der verantwortliche Fahrer. Fraglich ist ob Dir diese Story ein Richter glaubt. Hilfreich wären Dokumentationen, Reste der Plakette oder ein altes Foto vom Auto und ein Beleg über die Neuanschaffung.


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Brunnenputzer
Beitrag 10.10.2016, 22:08
Beitrag #8


Neuling


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Leider kann ich nur belegen, dass das Fahrzeug schon immer einen Anspruch auf eine grüne Plakette hat und das aktuell eine grüne Plakette an der WSS angebracht ist.
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Skoddy
Beitrag 10.10.2016, 22:14
Beitrag #9


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Dann sieht es dumm aus für Dich. Relevant ist dass eine Plakette ordnungsgemäß angebracht ist und nicht was aus Deinem Auspuff kommt.

Ich würde es dennoch probieren und im Widerspruch nochmal den Fall so schildern wie es ist. Vielleicht hat ein Richter eine andere Meinung dazu.


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treysis
Beitrag 11.10.2016, 00:00
Beitrag #10


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Ich finde es ja immer albern, wenn Gesetze nur aus Prinzip angewendet werden. Der Ziel des Gesetzes ist ja, dass nur schadstoffarme Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren. Dagegen wurde ja nicht verstoßen. Nur gegen den Nachweis. Aber durch die fehlende Plakette ist ja kein Schaden entstanden. Genauso wie bei Schwarzfahrern sollte sich die Behörde hier einfach ein Bearbeitungsentgelt zahlen lassen. Das schützt dann schon davor, dass Plaketten generell aus Faulheit weggelassen werden.
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nachteule
Beitrag 11.10.2016, 09:11
Beitrag #11


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Hallo, Treysis,

Zitat (treysis @ 11.10.2016, 01:00) *
Genauso wie bei Schwarzfahrern sollte sich die Behörde hier einfach ein Bearbeitungsentgelt zahlen lassen.

ist das so?

Meines Wissens handelt es sich hier um eine Straftat nach § 265a StGB und wird nur aus Kulanz von der Bahn bei Ersttätern nicht zur Anzeige gebracht, wenn dafür ein "Bearbeitungsentgelt", wie Du es nennst, bezahlt wird.

Ansonsten stimme ich Dir persönlich in Bezug auf die Umweltplakette zu. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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treysis
Beitrag 11.10.2016, 09:50
Beitrag #12


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Sorry, ich meinte eigentlich, bei Leuten, die ihre Monatskarte zu Hause vergessen haben. Und klar, da macht das der Betreiber, nicht die Behörde. Aber vom Prinzip das gleiche.
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Speck ftw
Beitrag 11.10.2016, 14:05
Beitrag #13


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Das Bearbeitungsgeld sind ja die 23,50 Euro, die die dann wegen Nichtermittelbarkeit des Fahrers dem Halter aufdrücken.

Aber das volle Bußgeld versuchen sie trotzdem zu holen.

Zitat
Der Ziel des Gesetzes ist ja, dass nur schadstoffarme Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren.

Das habe ich in meinen Einspruch auch geschrieben... Interessiert die Sachbearbeiterin aber überhaupt nicht. whistling.gif

So manche haben halt nur die BKatV vor sich und kennen vermutlich nicht mal die §§ 1-5, sondern nur die Anlage zu § 1...


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HaWeThie
Beitrag 11.10.2016, 21:06
Beitrag #14


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Zitat (Mitleser @ 10.10.2016, 22:21) *
Zitat (Brunnenputzer @ 10.10.2016, 22:12) *
Kann ich meine Angaben zum Fahrer im Nachhinein widerrufen und die Angaben verweigern?
Nein.

natürlich kann er im Einspruch angeben, sich beim Ausfüllen des AHB vertan zu haben.
Ob das Gericht ihm glaubt......


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Mitleser
Beitrag 11.10.2016, 21:37
Beitrag #15


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Wo Du Recht hast, hast Du Recht. smartass.gif
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Pia2012
Beitrag 12.10.2016, 12:52
Beitrag #16


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Aber man hat doch die Plakette irgendwann mal gekauft und Geld dafür bezahlt bzw. gibt es nicht sogar einen Prüfbericht vom TÜV dazu über die Erteilung der Plakette? Da steht doch ein Ausstellungsdatum drauf? Vielleicht lässt sich die Behörde so erweichen und überzeugen, dass es die Plakette gab. wavey.gif think.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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ulm
Beitrag 12.10.2016, 13:40
Beitrag #17


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...nach knapp fünf Jahren vp noch so voller Hoffnung? wink.gif

Das Problem ist, dass zum einen die Plakette angebracht sein muss und zum anderen kein echter Nachweis geführt wird, wem welcher Plakette wann ausgegeben wurde. crybaby.gif
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Antarctica
Beitrag 12.10.2016, 14:27
Beitrag #18


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Es wird echt Zeit, dass gerichtlich festgelegt wird, dass aufgrund der Nichteinhaltung der Grenzwerte in den Städten zukünftig das Verbot der Einfahrt nicht mehr durch Vz. 270.x, sondern durch Vz. 260 durchgesetzt wird. Düsseldorf geht da schon den richtigen Weg, lässt aber die Benziner leider außen vor... sad.gif


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Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
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Mitleser
Beitrag 12.10.2016, 14:34
Beitrag #19


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Düsseldorf selbst geht da nix. Lediglich ein Gericht hat entsprechendes mal angeregt, als es ein "Wir machen doch schon das Maximale!" nicht akzeptiert hat.

Oder?
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Explosiv
Beitrag 12.10.2016, 15:32
Beitrag #20


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Tut mir leid, aber wenn man so blond ist, innerhalb einer Umweltzone die vorhandene Plakette abzukratzen, um die Karre dort stehen zu lassen und erst Tage später die neue Plakette anzubringen, darf man sich über einen kleinen Dankesbrief der Behörde nicht wundern.
Da kann die Geschichte noch so schön gestrickt sein und die neue Plakette wochenlang im Handschuhfach spazieren gefahren worden sein, wenn keine Plakette geklebt ist, kostet das. Punkt.
Es mag möglich sein, da noch was dran zu drehen, aber ich sehe Chancen gegen null.

Ist wie im Zug. Dort entsorgt man sein Ticket auch erst nach dem Aussteigen und nicht noch während der Fahrt. Auch, wenn der Schaffner schon durch ist.


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HaWeThie
Beitrag 12.10.2016, 21:04
Beitrag #21


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Zitat (Pia2012 @ 12.10.2016, 13:52) *
Aber man hat doch die Plakette irgendwann mal gekauft und Geld dafür bezahlt bzw. gibt es nicht sogar einen Prüfbericht vom TÜV dazu über die Erteilung der Plakette? Da steht doch ein Ausstellungsdatum drauf? Vielleicht lässt sich die Behörde so erweichen und überzeugen, dass es die Plakette gab. wavey.gif think.gif

du hast nicht oft Plaketten besorgt, oder?
Das geht einzig und allein nach Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I.
Ausstellungsdatum auf Plakette? nö
Prüfbericht? nönönönö


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Pia2012
Beitrag 13.10.2016, 10:31
Beitrag #22


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What? ICH habe zu meiner Plakette so einen Bericht. Datum NATÜRLICH nicht auf der Plakette selbst sondern im dem Bescheid. think.gif

Wie ist das sonst so üblich? Fahrzeugschein zeigen, 5 Euronen in die Hand drücken, Plakette nehmen, fertig? wavey.gif think.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.10.2016, 10:48
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Mitleser
Beitrag 13.10.2016, 10:32
Beitrag #23


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Zitat (Pia2012 @ 13.10.2016, 11:31) *
Wie ist das sonst so üblich? Fahrzeugschein zeigen, 5 Euronen in die Hand drücken, Plakette nehmen, fertig? wavey.gif think.gif
yes.gif
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janr
Beitrag 13.10.2016, 11:34
Beitrag #24


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Zitat (Pia2012 @ 13.10.2016, 11:31) *
What? ICH habe zu meiner Plakette so einen Bericht. Datum NATÜRLICH nicht auf der Plakette selbst sondern im dem Bescheid. think.gif ...

Ich vermute du meinst den AU-Bericht.

Der hat aber nix mit der Dummwelt-Plakette zu tun. Wohl aber damals mit der AU-Plakette.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haschee
Beitrag 13.10.2016, 12:53
Beitrag #25


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Könnte schon eine Art Bericht geben.

Das schlechteste wäre es nicht, da dann die Farbe der Plakette nicht nur mit 5 € verknüpft wäre sondern
mit Kennzeichen, Plaketten-Nummer (alle?viele haben das) und vor allem Fahrgestellnummer...
Sehr praktisch gegen Anschuldigungen ein Diesel hätte von jemand eine grüne Plakette bekommen
und wäre dann so im Internet inseriert worden obwohl maximal gelb möglich.
(gilt nach Meinung manches Richter als zugesicherte Eigenschaft beim Verkauf)

Mancher Richter geht auch auf Urkundenfälschung bei falscher Plakette und will dann natürlich jemand
hängen sehen.


Aber, sowas ist nicht vorgeschrieben. wavey.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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janr
Beitrag 13.10.2016, 13:19
Beitrag #26


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Ich hab schon mit vielen Plaketten herumhantiert. Egal von Werkstatt, TÜV oder Zulassunsstelle oder Bürgerhaus.

Nummer? Fehlanzeige.

Urkundenfälschung? Ist doch keine Urkunde. think.gif


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haschee
Beitrag 13.10.2016, 13:41
Beitrag #27


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hm, ich hatte mal Beispiele hier im Forum.

Gibt ja massig Varianten.

Von Innungen gibt es die Plaketten wohl nummeriert.
Entweder vornummeriert oder als extra Siegel mit Nummer. Wie gesagt
massig Varianten.

Und ich hatte auch das Beispiel, daß auf der Rückseite der Trägerfolie stand
"Der Besitzer dieses Fahrzeugs hat eine Plakette gekauft, Wohl nur wegen
Scheibentausch hat er gerade keine kleben, bitte berücksichtigen". rofl1.gif
Man könnte also die Trägerfolie auslegen...




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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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erwin_a
Beitrag 14.10.2016, 11:03
Beitrag #28


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Zitat (Brunnenputzer @ 10.10.2016, 21:44) *
Nun ist der Bußgeldbescheid gekommen:

" Eine vorhandene, auch unleserliche Plakette, hätte nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt."


Das wäre dann schon recht kulant. Wird aber aus Ermessungsgründen wohl häufiger so gehandhabt.
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