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>  OT von: "StVO-Novelle im Bundeskabinett", Mal wieder 'RW(BP) - Pro & Contra'
Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 15:00
Beitrag #1


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Warum macht man dann agO eine Benutzung von ggf. vorhandenen benutzungspflichtigen Radwegen nicht auch für Mofa und/oder E-Bike Fahrende zur Pflicht?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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ulm
Beitrag 27.09.2016, 15:02
Beitrag #2


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...weil Mofa-Fahrende keinen Komfort-Anspruch haben narr.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 15:05
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 27.09.2016, 16:02) *
...weil Mofa-Fahrende keinen Komfort-Anspruch haben narr.gif

Ja aber die Horden von E-Bike und Mofa Fahrenden da draußen mit ihren jeweils max. zul. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit werden agO bei zul. 100 km/h nie von mehrspurigen KFZ überholt? thread.gif


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mir
Beitrag 27.09.2016, 16:18
Beitrag #4


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Psssst!


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granny
Beitrag 27.09.2016, 18:14
Beitrag #5


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Zitat (ulm @ 27.09.2016, 15:02) *
...weil Mofa-Fahrende keinen Komfort-Anspruch haben narr.gif

Der Komfort-Gewinn durch den Radweg geht allein an den KFZ-Verkehr, weil ein gespartes Überholmanöver diesem einen Reisezeitgewinn erbringt. Der Radfahrer hat gar nix davon, wenn er dank Radweg überholt werden kann. Und einen außerörtlichen Radweg, der mehr Fahrkomfort/geringeren Rollwiderstand aufweist als eine solide Standard-Schwarzdecke in Fahrbahnqualität musst du mir auch erstmal zeigen.

Der Punkt ist, dass es nur 1/20 so viele Mofas gibt wie Radfahrer. So wenige Kandidaten führen nicht zu einer spürbaren Komfort-Beeinträchtigung beim Kraftverkehr, wohl aber wg. Lärm und Mief zu einer Komfort-Einschränkung der Wanderer auf dem typischen außerörtlichen gemeinsamen Weg.








Mich gibt's nur einmal. Also bin ich so Wenige, da darf ich auch mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn. tongue.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 19:16
Beitrag #6


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Zitat (granny @ 27.09.2016, 19:14) *
Der Punkt ist, dass es nur 1/20 so viele Mofas gibt wie Radfahrer.

Mal schaun, wie sich das mit den E-Bikes so entwickeln wird - die kann der bestens ausgebildete und anschließend geprüfte KFZ-Führer ja zum Glück direkt am Versicherungskennzeichen erkennen und so seinen Überholvorgang auf der Fahrbahn sicherer gestalten als bei einem "normalen" Rad Fahrenden.


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mir
Beitrag 27.09.2016, 19:24
Beitrag #7


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Jo, es wird dabei auch immer kräftig gehupt und dann lautstark auf den Radweg verwiesen. laugh2.gif

Wenn dann an 'ner Ampel ein Gespräch beginnt, meine ich immer nur, daß ich das mit ihm nicht diskutiere, aber er kann mich anhand des praktischen Nummernschildes ja anzeigen und sich dann von der Polizei die Verkehrsregeln erklären lassen. Das beendet die Gespräche zuverlässig.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.09.2016, 20:51
Beitrag #8


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Zitat (granny @ 27.09.2016, 19:14) *
.Der Radfahrer hat gar nix davon, wenn er dank Radweg überholt werden kann...

DOCH!
Er wird, wenn er die Fahrbahn benutzt, nämlich auch DANN überholt, wenn es "eigentlich" gar nicht geht.
Und zumindest außerorts ist es für mich ein eindeutiger Komfort-Gewinn, wenn die Fahrzeuge, die mich mit erheblicher Geschwindigkeitsdifferenz überholen, nicht 20 cm, sondern 2 m Abstand haben.
Obwohl: Manche Radfahrer scheinen knapp überholende Lkw zu liiiieben wub.gif :
Deren Bugwelle reißt einen so schön mit, was Kräfte spart...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 27.09.2016, 20:58
Beitrag #9


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Sagen wir's mal so: Wenn ich nachts durch die Straßen gehen und offen Autos verkratzen würde, würde ich Ärger bekommen, statt daß den Autofahrern geraten würde, doch den 2 km entfernten Parkplatz weit weg von mir zu nutzen, und das dann als Komfortgewinn für Dich verkauft würde.


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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 20:59
Beitrag #10


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Zitat (mir @ 27.09.2016, 20:24) *
Wenn dann an 'ner Ampel ein Gespräch beginnt, meine ich immer nur, daß ich das mit ihm nicht diskutiere, aber er kann mich anhand des praktischen Nummernschildes ja anzeigen und sich dann von der Polizei die Verkehrsregeln erklären lassen. Das beendet die Gespräche zuverlässig.

Klingt gut. Kann ich so ein Nummernschild bitte auch für mein Fahrrad haben? unsure.gif
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mir
Beitrag 27.09.2016, 21:03
Beitrag #11


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Wird schwierig, die Versicherung will eine Fahrgestellnummer haben. rolleyes.gif

Aber tröste Dich, zu Gesprächen, also Wortwechseln, bei denen beide Beteiligte auch mal zuhören, kommt es sowieso nur selten.


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GM_
Beitrag 27.09.2016, 21:07
Beitrag #12


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Zitat (Speichenkarussell @ 27.09.2016, 21:59) *
Klingt gut. Kann ich so ein Nummernschild bitte auch für mein Fahrrad haben? unsure.gif

Kannst du haben. Habe mich mal in der Bucht reichlich eingedeckt. Schwarz (2017), oder grün (2016) ? rolleyes.gif

Das Jahr auf dem Kennzeichen stimmt nicht, aber das fällt nicht auf.

Du darfst es trotzdem legal an deine Regentonne schrauben, oder auch an dein Fahrrad, das macht keinen Unterschied. Verboten ist nur, es an ein Kfz zu schrauben
(§ 22 StVG).


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Schattenfell
Beitrag 27.09.2016, 22:04
Beitrag #13


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Zitat (mir @ 27.09.2016, 21:58) *
Sagen wir's mal so: Wenn ich nachts durch die Straßen gehen und offen Autos verkratzen würde, würde ich Ärger bekommen, statt daß den Autofahrern geraten würde, doch den 2 km entfernten Parkplatz weit weg von mir zu nutzen, und das dann als Komfortgewinn für Dich verkauft würde.


Wenn du mal nach Hamburg kommst, lade ich dich mal zu einem Kino-Abend ein. Da gibt’s ganz frisches Filmmaterial von Freitag: Kraftfahrer versucht mich auf einen Hamburger Fahrradstreifen abzudrängen, auf dem aber leider schon zwei Radfahrer radeln, die nämlich just in diesem Moment vom Hochbord-Radweg auf jenen Streifen wechseln, er trifft mich mit dem Außenspiegel, während ich mich fast auf die Fresse packe.

Jetzt rate mal, worüber eine Viertelstunde lang auf dem Revier diskutiert wurde und wer eventuell eine Anzeige bekommt.

Und das war auch wieder so eine Situation, bei der auch normale Menschen ohne Hardcore-Kampfradler-Sozialisierung nach der Filmvorführung sagen: Was hätte der Radfahrer denn machen sollen? Sich in Luft auflösen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 22:07
Beitrag #14


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Zitat (Schattenfell @ 27.09.2016, 23:04) *
Jetzt rate mal, worüber eine Viertelstunde lang auf dem Revier diskutiert wurde und wer eventuell eine Anzeige bekommt.

Hat der Halter des KFZ schon einen Anhörungsbogen wegen der Fahrerflucht bekommen?


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Schattenfell
Beitrag 27.09.2016, 22:35
Beitrag #15


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Nee, der war ja mit auf der Wache.

Ich will auch gar nicht den Thread jetzt wieder in diese Richtung entführen — ich bin eben dort nicht mit dem Rad auf dem nicht-benutzungspflichtigen Radweg durch die Außengastronomie gekampfradelt und wurde und werde eben dafür bestraft. Passiert halt. Die Polizei ist sich zwar ganz doll und total sicher, dass man jeden Radweg „verwenden“ muss und lässt sich auch nicht von der Straßenverkehrs-Ordnung überzeugen. Naja.

Das ist eben das Problem, wenn man bei solchen Sachen als Unfallopfer stehenbleibt und brav mit zur Polizei fährt.
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mir
Beitrag 27.09.2016, 22:37
Beitrag #16


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Zitat (Schattenfell @ 27.09.2016, 23:04) *
Wenn du mal nach Hamburg kommst, lade ich dich mal zu einem Kino-Abend ein. Da gibt’s ganz frisches Filmmaterial von Freitag:


Ach, immer diese Kettensägenmassaker. Aus dem Alter bin ich raus tongue.gif



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Mitleser
Beitrag 27.09.2016, 22:39
Beitrag #17


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Zitat (Schattenfell @ 27.09.2016, 23:35) *
Ich will auch gar nicht den Thread jetzt wieder in diese Richtung entführen ...

Gute Idee.
Wurdest Du denn nicht verletzt? Dann würde es doch hier passen. whistling.gif
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mir
Beitrag 27.09.2016, 22:40
Beitrag #18


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Zitat (Schattenfell @ 27.09.2016, 23:35) *
Die Polizei ist sich zwar ganz doll und total sicher, dass man jeden Radweg „verwenden“ muss und lässt sich auch nicht von der Straßenverkehrs-Ordnung überzeugen. Naja.


Was der Münsterlandradler für einen Aufwand treibt - jetzt ist er flugs auch noch Polizist geworden! blink.gif laugh2.gif


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Schattenfell
Beitrag 27.09.2016, 22:46
Beitrag #19


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Zitat (Mitleser @ 27.09.2016, 23:39) *
Gute Idee.
Wurdest Du denn nicht verletzt? Dann würde es doch hier passen. whistling.gif


Da wird’s ja langweilig — weder Versicherung noch Anwalt noch Verkehrsportal betreibt mit mir Korrespondenz whistling.gif

Zitat (mir @ 27.09.2016, 23:40) *
Was der Münsterlandradler für einen Aufwand treibt - jetzt ist er flugs auch noch Polizist geworden! blink.gif laugh2.gif


Ja, du lachst — aber das ist echt total bescheuert und passt wiederum so toll zur ersten Änderungsverordnung: Den Kram kapiert doch kein Mensch mehr.

Die deutsche Radverkehrsinfrastruktur gliedert sich in Fahrbahn, Radweg, Radweg mit Benutzungspflicht, Gehweg mit Freigabe, Gehweg mit Benutzungspflicht, dann das ganze noch mal auf der linken Straßenseite, dann noch Schutzstreifen und Fahrradstreifen. Der normale Verkehrsteilnehmer und die Polizei unterscheiden da aber nur zwischen Fahrbahn Straße und Radweg. Wenn die also hören, dass ein Schutzstreifen oder ein Radfahrstreifen wegen irgendwas benutzungspflichtig ist, dann bleibt eben nur hängen: „Radwege sind benutzungspflichtig.“

Insofern hat die Unfallstatistik wohl ganz großes Glück gehabt, dass die neuen Regeln für Fußgänger an Rechts-vor-links-Kreuzungen nicht angenommen wurden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 22:53
Beitrag #20


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Zitat (Schattenfell @ 27.09.2016, 23:35) *
Die Polizei ist sich zwar ganz doll und total sicher, dass man jeden Radweg „verwenden“ muss und lässt sich auch nicht von der Straßenverkehrs-Ordnung überzeugen. Naja.

Mach es wie ich und schreibe direkt den zuständigen Polizeipräsidenten mit einer neutralen Schilderung des eigentlichen Sachverhalts und vor allem mit der Frage an, ob die ihm unterstellten Beamten Artikel 20 (3) des Grundgesetzes für die BRD kennen und anwenden? Bitte auch jeweils Kopien des Schreiben an die direkten Vorgesetzten der Beamten per Einschreiben verschicken.

Zitat (Schattenfell @ 27.09.2016, 23:46) *
Da wird’s ja langweilig — weder Versicherung noch Anwalt noch Verkehrsportal betreibt mit mir Korrespondenz whistling.gif

Das liegt nicht zufällig an dir selber bzw. deiner Art wie du dich anderen Menschen gegenüber verhältst? think.gif
Bist du zufällig ein Choleriker? thread.gif

Zitat (Schattenfell @ 27.09.2016, 23:46) *
Die deutsche Radverkehrsinfrastruktur gliedert sich in Fahrbahn, Radweg, Radweg mit Benutzungspflicht, Gehweg mit Freigabe, Gehweg mit Benutzungspflicht, dann das ganze noch mal auf der linken Straßenseite, dann noch Schutzstreifen und Fahrradstreifen.

Mit diesen komplexen Zusammenhängen werden doch bereits elfjährige Rad Fahrende sowie neuerdings die sog. Flüchtlinge, die jeweils nicht besonders gründlich ausgebildet und anschließend geprüft wurden, konfrontiert.


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Cabronito
Beitrag 27.09.2016, 23:00
Beitrag #21


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Ich habe ihn jedenfalls nicht als Choleriker kennengelernt.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.09.2016, 10:45
Beitrag #22


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.09.2016, 21:51) *
Zitat (granny @ 27.09.2016, 19:14) *
Der Radfahrer hat gar nix davon, wenn er dank Radweg überholt werden kann...
DOCH!
Er wird, wenn er die Fahrbahn benutzt, nämlich auch DANN überholt, wenn es "eigentlich" gar nicht geht.
Und zumindest außerorts ist es für mich ein eindeutiger Komfort-Gewinn, wenn die Fahrzeuge, die mich mit erheblicher Geschwindigkeitsdifferenz überholen, nicht 20 cm, sondern 2 m Abstand haben.
Zitat (mir @ 27.09.2016, 21:58) *
Sagen wir's mal so: Wenn ich nachts durch die Straßen gehen und offen Autos verkratzen würde, würde ich Ärger bekommen, statt daß den Autofahrern geraten würde, doch den 2 km entfernten Parkplatz weit weg von mir zu nutzen, und das dann als Komfortgewinn für Dich verkauft würde.

Ich würd's mal SO sehen:
Wenn mein auf der Straße parkendes Auto regelmäßig nachts von bösen Buben zerkratzt würde, dann würde ich es durchaus als "Komfortgewinn" sehen, wenn man mir anbietet, kostenlos im Parkhaus direkt nebenan parken zu dürfen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 29.09.2016, 10:55
Beitrag #23


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Aber als einzige Reaktion von Polizei und Behörden würde Dich das vermutlich befremden.

... und im übrigen ist das Parkhaus nicht nebenan, irgendwer zerdeppert innendrin am Wochenende Glasflaschen, im Winter ist die Zufahrt nicht gestreut und mittwochs stehen immer Mülltonnen auf der Einfahrt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.09.2016, 11:11
Beitrag #24


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Ein außerörtlicher fahrbahnbegleitender Radweg ist selten "2 Kilometer entfernt"...

Doc


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granny
Beitrag 29.09.2016, 11:13
Beitrag #25


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 10:45) *
Ich würd's mal SO sehen:
Wenn mein auf der Straße parkendes Auto regelmäßig nachts von bösen Buben zerkratzt würde, dann würde ich es durchaus als "Komfortgewinn" sehen, wenn man mir anbietet, kostenlos im Parkhaus direkt nebenan parken zu dürfen.

Um im Bild zu bleiben: das Auto wird ja nie wirklich zerkratzt, sondern die Buben gucken immer nur vermeintlich so böse. Und in dem Fall halte ich es nicht für einen Komfortgewinn, wenn ich mir bloß wegen meiner Einbildung die Mühe machen muss, mein Auto ständig umständlich ins Parkhaus und wieder heraus zu manövrieren.

Zumal im Parkhaus ebenfalls gelegentlich Kratzer (und schlimmeres) passieren.
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mir
Beitrag 29.09.2016, 11:24
Beitrag #26


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 12:11) *
Ein außerörtlicher fahrbahnbegleitender Radweg ist selten "2 Kilometer entfernt"...


Ob der Radweg fahrbahnbegleitend ist oder nicht, weiß man nicht. Daß außerorts Radwege von der Fahrbahn wegführen, an einer Stelle, wo man nicht mehr zurück kommt, ist nicht gerade selten. Den blauen Schildern sieht man's nicht an.


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granny
Beitrag 29.09.2016, 12:18
Beitrag #27


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 11:11) *
Ein außerörtlicher fahrbahnbegleitender Radweg ist selten "2 Kilometer entfernt"...

Dafür bremst er dich aus (Pflastersteine, mehr und engere Kurven, Bodenwellen, Laub, Äste, Pfützen, Scherben, nächtliche Blendungen, n-mal mehr Höhenmeter,...).

Auf einer außerörtlichen Straße wird man auch nicht mit den von dir unterstellten "20 cm" überholt. Nicht in Straßen ohne Radweg, und in Straßen mit Radweg auch nicht. Und wenn doch, dann ist die Attacke an parallel verwirklichten anderen Attributen (Verkehrsstille, Hupen, Pöbeln, Wischwascher, Wiederholungstäter) erkennbar Vorsatz, den der Täter wahrscheinlich damit vor sich selbst legitimiert, dass er schließlich nur als Werrrkzeug derrr Vorrsehung zum Wohle und im Auftrage einer Schweigenden Mehrheit handelt. Diese Legitimation kann man ihm aber nehmen, indem man klarstellt, dass Gefährdungen beim Überholen keineswegs notwendige Begleiterscheinungen von "Differenzgeschwindigkeit" sind.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 12:19
Beitrag #28


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Zitat (mir @ 29.09.2016, 12:24) *
Den blauen Schildern sieht man's nicht an.

Wofür gibt es dann diese lustigen Schilder? think.gif


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HeinerHainer
Beitrag 29.09.2016, 12:21
Beitrag #29


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Ihr wollt mit Doc dikutieren ob es Sinnvoll ist das Radwege agO immer Benutzungspflichtig sein sollen?
Ist ja OK, aber könnte man dafür nicht ein anderes Thema nehmen?


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Gruß Heiner
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 12:26
Beitrag #30


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Warum nicht wenn man annehmen kann, dass nach der Novellierung der StVO alles, was sich agO neben einer Fahrbahn befindet und irgendwie noch zu selben Straße gehört, per Blauschild zum benutzungspflichtigen Radweg mutieren wird?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.09.2016, 12:41
Beitrag #31


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Zitat (mir @ 29.09.2016, 12:24) *
Ob der Radweg fahrbahnbegleitend ist oder nicht, weiß man nicht. Daß außerorts Radwege von der Fahrbahn wegführen, an einer Stelle, wo man nicht mehr zurück kommt, ist nicht gerade selten.

Ich SEHE, ob ein Radweg eine Fahrbahn begleitet.
Wenn der außerörtliche Radweg plötzlich irgendwo in die Walachei abbiegt und ich seinen weiteren Verlauf nicht mehr zuverlässig erkennen kann, dann ist er nicht mehr "fahrbahnbegleitend", und ich wechsle auf die Fahrbahn.
Die Fälle, in denen das durch einen unüberwindlichen Graben verhindert wird, sind eher selten.

Und wenn der in die Walachei führende Radweg ein Blauschild hat, dann heißt das nicht, dass ich ihn benutzen muss (er hat ja ne ganz andere Richtung!) sondern nur, dass andere als auf dem Schild aufgeführte Verkehrsteilnehmer ihn NICHT benutzen dürfen.

Doc


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Speichenkarussell
Beitrag 29.09.2016, 12:44
Beitrag #32


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 13:41) *
Ich SEHE, ob ein Radweg eine Fahrbahn begleitet.
Kann ich die Glaskugel bitte auch haben?!
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 13:41) *
Wenn der außerörtliche Radweg plötzlich irgendwo in die Walachei abbiegt und ich seinen weiteren Verlauf nicht mehr zuverlässig erkennen kann, dann ist er nicht mehr "fahrbahnbegleitend", und ich wechsle auf die Fahrbahn.

Es kann schnell passieren, dass Du das Fahrrad hierzu tragen musst.
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Ostfriese69
Beitrag 29.09.2016, 12:48
Beitrag #33


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Zitat (Speichenkarussell @ 29.09.2016, 13:44) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 13:41) *
Wenn der außerörtliche Radweg plötzlich irgendwo in die Walachei abbiegt und ich seinen weiteren Verlauf nicht mehr zuverlässig erkennen kann, dann ist er nicht mehr "fahrbahnbegleitend", und ich wechsle auf die Fahrbahn.

Es kann schnell passieren, dass Du das Fahrrad hierzu tragen musst.


Und das kann je nach Fahrrad auch mal ganz schnell schwierig werden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 12:49
Beitrag #34


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Wirklich? thread.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.09.2016, 12:52
Beitrag #35


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Zitat (HeinerHainer @ 29.09.2016, 13:21) *
Ihr wollt mit Doc dikutieren ob es Sinnvoll ist das Radwege agO immer Benutzungspflichtig sein sollen?

Nö, darüber diskutiere ich gar nicht.
Ich diskutiere nur darüber, ob die Benutzung einer außerörtlichen Radweges - egal ob benutzungspflichtig oder nicht - nur für den Autofahrer einen Komfortgewinn darstellt, oder ob er auch für den Radfahrer einen Komfortgewinn darstellen KANN.
Die Gründe, die gegen die Benutzung eines INNERörtlichen Radweges sprechen (alle paar Meter querende Autos, zugeparkte oder zugestellte Radwege, dumme Beifahrer, die ohne zu gucken ihre Tür aufreißen etc.) sind außerorts kaum gegeben.

Ich behaupte: Wenn mich als Radfahrer niemand mehr mit wenig Seitenabstand überholt, ist das für mich zunächst mal ein "Komfortgewinn".
Für MICH ist es auch ein "Komfort-Gewinn", wenn mir nicht ein dicker Lkw im Genick sitzt und darauf wartet, dass er endlich überholen kann.
Dass ein rumpeliger oder mit Glasscherben übersäter Radweg diesen "Komfort" wieder zunichte machen KANN ist ein Seitenaspekt, die ich gar nicht diskutieren wollte: Ich meinte natürlich einen "zumutbaren" Radweg.


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 13:08
Beitrag #36


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 13:52) *
Ich behaupte: Wenn mich als Radfahrer niemand mehr mit wenig Seitenabstand überholt, ist das für mich zunächst mal ein "Komfortgewinn".

Seltsamerweise fällt man als bestens ausgebildeter KFZ-Führer während der Prüfung durch wenn man zu wenig Seitenabstand beim Überholen zu einspurigen Fahrzeugen einhält. whistling.gif


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Beitrag 29.09.2016, 13:12
Beitrag #37


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 13:52) *
Ich behaupte: Wenn mich als Radfahrer niemand mehr mit wenig Seitenabstand überholt, ist das für mich zunächst mal ein "Komfortgewinn".
Für MICH ist es auch ein "Komfort-Gewinn", wenn mir nicht ein dicker Lkw im Genick sitzt und darauf wartet, dass er endlich überholen kann.
Auch für mich und für so ziemlich jeden, den ich außerhalb des VP kenne, ist der agO-Radweg ein Komfortgewinn. Für diesen Komfort stecke ich bei der Sicherheit gerne ein wenig zurück (nichts anderes tue ich, wenn ich mit dem Motorrad, statt mit dem Auto fahre, da ist es halt Spaß statt Komfort).

Das begründet keine RWBP, aber der Radweg ist da weil ihn die Bürger wollen, nicht weil sie ihn aus Sicherheitsgründen brauchen.

Zitat (Heinz Wäscher @ 29.09.2016, 14:08) *
Seltsamerweise fällt man als bestens ausgebildeter KFZ-Führer während der Prüfung durch wenn man zu wenig Seitenabstand beim Überholen zu einspurigen Fahrzeugen einhält. whistling.gif
Und, was hilft das?
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 13:16
Beitrag #38


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Man kann dem Führer eines mehrspurigen KFZ deswegen direkt Vorsatz beim Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand unterstellen.

Zitat (iru @ 29.09.2016, 14:12) *
Das begründet keine RWBP, aber der Radweg ist da weil ihn die Bürger wollen, nicht weil sie ihn aus Sicherheitsgründen brauchen.

Und deswegen muß man Radwege gar nicht erst als benutzungspflichtig beschildern. smartass.gif


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Beitrag 29.09.2016, 13:18
Beitrag #39


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Was auch keiner gefordert hat. book.gif smartass.gif
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Ostfriese69
Beitrag 29.09.2016, 13:21
Beitrag #40


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 13:52) *
Ich behaupte: Wenn mich als Radfahrer niemand mehr mit wenig Seitenabstand überholt, ist das für mich zunächst mal ein "Komfortgewinn".
Für MICH ist es auch ein "Komfort-Gewinn", wenn mir nicht ein dicker Lkw im Genick sitzt und darauf wartet, dass er endlich überholen kann.
Dass ein rumpeliger oder mit Glasscherben übersäter Radweg diesen "Komfort" wieder zunichte machen KANN ist ein Seitenaspekt, die ich gar nicht diskutieren wollte: Ich meinte natürlich einen "zumutbaren" Radweg.


Das ist die eine Seite, dass aber auf meiner Strecke mehrmals Straßen einmünden, deren Benutzer immer mit einer Zeilbremsung (und in der Hoffnung auf der Fahrbahn kommt keiner, so dass sie mit etwas Speed einbiegen können) bis direkt an den Fahrbahnrand heranfahren und dabei den Radweg noch mit 20-30 Km/h kreuzen...
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 13:27
Beitrag #41


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Schon wieder vorsätzliches Handeln durch einige KFZ-Führer? think.gif


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granny
Beitrag 29.09.2016, 13:55
Beitrag #42


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.09.2016, 12:52) *
Ich behaupte: Wenn mich als Radfahrer niemand mehr mit wenig Seitenabstand überholt, ist das für mich zunächst mal ein "Komfortgewinn".
Für MICH ist es auch ein "Komfort-Gewinn", wenn mir nicht ein dicker Lkw im Genick sitzt und darauf wartet, dass er endlich überholen kann.
Dass ein rumpeliger oder mit Glasscherben übersäter Radweg diesen "Komfort" wieder zunichte machen KANN ist ein Seitenaspekt, die ich gar nicht diskutieren wollte: Ich meinte natürlich einen "zumutbaren" Radweg.

Komisch: auf der einen Seite wird jedes Detail, das den Radweg sympathisch machen könnte, entgegen den Tatsachen akribisch als immer zutreffend angeführt, und auf der anderen Seite werden die obligatorischen Nachteile als exotische Ausnahmen schöngequatscht. Das nennt man "selektive Wahrnehmung" oder auch "Liebe macht blind". laugh2.gif

Ich kenne kaum eine außerörtliche Straße*, die gleichzeitig die notwendigen Bedingungen (1) "zu schmal für das Überholen bei Gegenverkehr" und (2) "so verkehrsreich, dass Radfahrer wegen (1) überhaupt spürbare Reisezeitverluste verursachen können" erfüllt. Gerade die besonders gefürchteten Bundesstraßen sind regelmäßig so breit angelegt, dass da ein Radfahrer keinerlei Stockung verursachen könnte, die über das Maß dessen hinausgeht, was dort auch schon ganz ohne Radfahrer den Verkehr lahmlegt.

*) Um deinen Disclaimer mit dem "zumutbaren" Radweg mal umzudrehen: Ich würde mich überhaupt nicht beschweren, wenn wirklich nur diese überschaubar wenigen Strecken benutzungspflichtige Radwege besitzen würden.
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Beitrag 29.09.2016, 14:28
Beitrag #43


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Der Unterschied ist: Du sprichst von Reisezeitverlust, ein anderer von Sicherheit. Doc spricht von Komfort.
Jeder gewichtet anders und derjenige, der es hasst von LKWs überholt zu werden, der benutzt vielleicht gerne den Radweg, egal wie viele Studien ihm zur Radwegunsicherheit entgegengehalten werden, einfach weil er die Fahrbahn nicht mag.
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Ostfriese69
Beitrag 29.09.2016, 14:49
Beitrag #44


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.09.2016, 14:27) *
Schon wieder vorsätzliches Handeln durch einige KFZ-Führer? think.gif


Hmm teils vorstäzlich; teils weil sie einfach nicht wissen, dass ein Radweg Vorfahrt haben kann; teils, weil sie den Radweg nicht auf der Pfanne haben.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 15:19
Beitrag #45


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Die KFZ-Führer sind doch aber im Gegensatz zu Rad Fahrenden immer bestens ausgebildet und anschließend geprüft worden und weiterhin haben PKW ja auch immer Nummernschilder. narr.gif


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granny
Beitrag 29.09.2016, 15:28
Beitrag #46


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Zitat (iru @ 29.09.2016, 14:28) *
Der Unterschied ist: Du sprichst von Reisezeitverlust, ein anderer von Sicherheit. Doc spricht von Komfort.

Und jeder nimmt unwillkürlich beim Argumentieren eine Rolle ein, die nicht notwendigerweise mit der übereinstimmt, aus der heraus er vorgeblich seine Argumentation nimmt. thread.gif
Zitat
Jeder gewichtet anders und derjenige, der es hasst von LKWs überholt zu werden, der benutzt vielleicht gerne den Radweg, egal wie viele Studien ihm zur Radwegunsicherheit entgegengehalten werden, einfach weil er die Fahrbahn nicht mag.

Erstens: kann er gerne machen. Er soll bloß nicht so tun, als wären die nicht ganz richtig im Kopf, denen ein LKW keine schlaflosen Nächte bereitet.
Zweitens: Auf solche Ängste würde bei allen anderen Verkehrsmitteln gar nicht erst eingegangen; "Musst du halt selber mit klarkommen. Lern richtig Auto-/Motorrad-/Moped-/Mofafahren." Beim Radverkehr werden die Befindlichkeitsstörungen nicht nur nicht als solche benannt, sondern das ständige Gequatsche von 20cm-Überholabständen und LKW-Ungetümen im Nacken bringt die allgemeine Psychose erst so richtig schön zum Blühen. Und Vater Staat tut wohlweislich nichts, um dieser Massenhysterie Einhalt zu gebieten.

Um es mal klar auszudrücken: Wie fahrt ihr eigentlich alle selber Auto, wenn ihr den Autofahrern ständig derart finstere Motive unterstellt? think.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 15:34
Beitrag #47


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Na, halt wie in diesem Cartoon von 1950: Y-Tube tongue.gif


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Beitrag 29.09.2016, 15:55
Beitrag #48


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Zitat (granny @ 29.09.2016, 16:28) *
Er soll bloß nicht so tun, als wären die nicht ganz richtig im Kopf, denen ein LKW keine schlaflosen Nächte bereitet.
Das tut doch niemand.

Zitat
Zweitens: Auf solche Ängste...
Ich spreche nicht von Ängsten und ich unterstelle den Autofahrern gar nichts. Auch wenn alle mit 2m Abstand überholen, ich mag die Fahrbahn agO einfach nicht.
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granny
Beitrag 29.09.2016, 16:17
Beitrag #49


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Zitat (iru @ 29.09.2016, 15:55) *
ich mag die Fahrbahn agO einfach nicht.

Ich gehe davon aus, dass du eine Fahrerlaubnis besitzt oder zumindest gelegentlich in einem Auto mitfährst. Warum stellt sich dir die Frage, ob du die Fahrbahn (genauer: die vielen anderen Leute dort) magst, dann gar nicht erst?
Nichts von dem, was gemeinhin als Argument gegen die außerörtliche Fahrbahn vorgebracht wird, ist weg, wenn man ein anderes Fahrzeug benutzt. think.gif
Und nichts von dem ist wirklich weg, wenn man sich einen Grünstreifen getrennt davon auf einem Radwegelchen aufhält.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.09.2016, 16:51
Beitrag #50


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Seltsam:
Man liest hier im VP dauernd Berichte von Radfahrern, dass sie auf der Fahrbahn häufig von Kraftfahrzeugen haarscharf überholt, gestreift, abgedrängt oder gar vorsätzlich gerammt werden. Nur wenn ich schreibe, dass ich außerorts mit meinem Rad lieber auf einem Wie-Auch-Immer-Weg NEBEN der Fahrbahn bin als AUF der Fahrbahn, dann finden all diese zuvor "völlig alltäglichen" Übergriffe plötzlich überhaupt nicht mehr statt. blink.gif

Wenn alle Autofahrer sich so verhalten würden wie in der Fahrprüfung, dann bräuchten wir weder "Radarfallen" noch "Ampelblitzer" - und allein der Wegfall von Überhol-Unfällen und an Einmündungen plattgefahrenen Radfahrern würden viele Ärzte und Pfleger arbeitslos machen.


Normale Landstraßen sind bei uns auf dem "platten Land" ca. 6 Meter breit, und ein Autofahrer, der bei herannahendem Gegenverkehr auf ein langsames Einspur-Fahrzeug aufläuft, versucht häufig, ohne Abbremsen zu überholen, aber dabei wegen des Gegenverkehrs die gestrichelte Mittellinie möglichst nicht zu überfahren. Dann bleibt für den Zweiradfahrer nicht wirklich viel Platz...
Ich habe nicht direkt "Angst", aber direkt "komfortabel" finde ich solcherlei Überholt-Werden auch nicht.

Natürlich habe ich im Auto auf der Fahrbahn dieses unkomfortable Gefühl NICHT.
Erstens werde ich im Auto in der Regel nicht mit einem Delta von 80 km/h überholt, und wenn DOCH, dann sitze ich wenigstens in meinem gemütlichen Käfig, und mir wird nicht durch den Luftzug die Mütze vom Kopf geblasen...


Außerdem: Wenn ich mit dem Rad fahre, dann werte ich einen von hinten herannahenden Lkw (Lkw-Fahrer sind doch diese Blindfische, die häufig noch nichtmal ein veritables Stau-Ende wahrnehmen können... tongue.gif) nicht unbedingt als "Spaßfaktor": "HAT er mich nun gesehen, oder eher NICHT?" blink.gif


Und wieso ich SO einen "Radweg"...
Angehängte Datei  N_16_2_Petzen_2km.JPG ( 183.74KB ) Anzahl der Downloads: 7

... unbedingt meiden sollte (wenn er denn nicht benutzungspflichtig wäre) erschließt sich mir auch nicht ganz.

Die einzige WIRKLICHE Gefahr, die ich hier für einen Radfahrer tatsächlich sehe, ist doch, über eine Hundeleine zu stolpern...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 23:53