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> Strafverfügung Kraftfahrgesetz Österreich KFZ-Mängel
HansW
Beitrag 25.09.2016, 11:45
Beitrag #1


Neuling
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hallo in die runde

bin neu hier - kenne euch jedoch schon länger, aus 2007 bis 2009, als ich aktiv in der jurathek (vorwiegend bei den MPU-Sachen) unterwegs war


ich war am gardasee(italien) und habe mir dort beim wenden an einer mauer mein rücklicht (links) und meine stossstenage (hinten) zerbröselt

auf der rückfahrt (28.8.2016) haben mich die österreicher rausgezogen und mein krz begutachtet und fotografiert


gestern hab ich nun die stafverfügung über ca 500 euro bekommen und bin am überlegen, was für optionen ich habe

..und ob ich mit diesem thema überhaupt hier bei euch im verkehrsportal richtig aufgehoben bin, oder ob ich da besser

k.A in ein östreichiches juraforum gehe??



freue mich über jede antwort

gruss
HansW
(hw)

habe eine strafverfügung über ca 500 euro bekommen
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treysis
Beitrag 25.09.2016, 12:20
Beitrag #2


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Wenn die Strafe an sich rechtens ist (also Tatbestandsmerkmale sind erfüllt), wirst du um die Bezahlung nicht herum kommen.

Aber ob die Merkmale erfüllt sind, das wäre vielleicht wirklich besser in einem österreichischen Forum aufgehoben. Ich fürchte aber, da lässt sich nicht viel machen, da die Polizisten das in deiner Gegenwart vor Ort festgestellt haben.
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Reinheit
Beitrag 25.09.2016, 12:45
Beitrag #3


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Als mit den österreichichen Gepflogenheiten Unerfahrener möchte ich bitte wissen, wegen welchen Verstoßes die Strafverfügung erlassen/was Dir vorgeworfen wurde.
Danke.


--------------------
Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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HansW
Beitrag 25.09.2016, 18:22
Beitrag #4


Neuling
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die strafe könnte sich sich wie folgt zusammen setzen:

vordere stossstange ist nur mit klebeband befestigt
die hintere ist in mehrere teile zerbrochen
365 euro ersatzknast:73 stunden

hiteres linkes rücklicht ausgefallen
40 euro ersatzknast: 8 stunden

hinterer linker blinker strahlt weiss statt orange
50 euro ersatzknast; 10 stunden

hinteres linkes bremslicht strahlt weiss statt rot
50 euro ersatzknast; 10 stunden


dass die vordere stossstange nur mit klebebend befestigt sei, ist falsch
die hintere ist in 2 teile zerbrochen, die sich jedoch nach meinem dafürhalten NICHT selbständig machen können

das komplette glas des liinken rücklichtes fehlte, aber alle glühbirnchen, ausser dem rücklicht, sind heile geblieben


in austria kann wohl eine verwaltungsbehörde (hier bezirkshauptmannschaft iinnsbruck) strafbefehle erteilen
in germany ist das ja den gerichten vorbehalten wink.gif

gut wäre auch zu wissen, ob man so eine strafe absitzen darf, anstatt zu bezahlen, und ob man dann in DE als vorbestaft gelten würde



gruss hw
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treysis
Beitrag 25.09.2016, 20:30
Beitrag #5


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Naja, der Strafbefehl ist wohl gleichzusetzen mit der Buße/Busse für Ordnungswidrigkeiten/Übertretungen in D/CH. Die werden auch von Verwaltungsbehörden ausgesprochen.

Klar, prinzipiell solltest du die Strafe absitzen dürfen. Und wenn sie dich nicht lassen, würde ich mich auf die Gleichberechtigung von EU-Bürgern berufen wink.gif In der Schweiz hätten sie dir da jedenfalls auch ohne EU-Mitgliedschaft erlaubt (hat mal einer gemacht, und dann journalistisch verarbeitet). Vorbestraft in D wärst du natürlich nicht. Erstmal interessiert nicht, dass es im Ausland war. Ferner hat vorbestraft sein (mit Eintrag) nichts mit Gefängnis zu tun, sondern mit der Höhe der Strafe. Ich meine, die Grenze liegt da bei 90 Tagessätzen. Ob du die Tagessätze bezahlst oder eine Ersatzfreiheitsstrafe ableistest, ist belanglos.
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Prince Kassad
Beitrag 25.09.2016, 21:57
Beitrag #6


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Zitat (HansW @ 25.09.2016, 19:22) *
gut wäre auch zu wissen, ob man so eine strafe absitzen darf, anstatt zu bezahlen, und ob man dann in DE als vorbestaft gelten würde

Ins Bundeszentralregister werden ausdrücklich nur Urteile deutscher Gerichte aufgenommen. Was im Ausland passiert, ist denen völlig egal.

Früher gab es das auch in Deutschland, da durfte das Finanzamt selbst Haftstrafen gegen Steuersünder aussprechen. Hat aber das Bundesverfassungsgericht gekippt, weil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Seitdem ist das den Gerichten vorbehalten.
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HansW
Beitrag 25.09.2016, 22:45
Beitrag #7


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das mit den "ab 90 tagessätzen wird es eingetragen in DE" war mir bekannt
NUR, ob, wenn man es absitzt , statt zu zahlen, es dann genauso ist, das war mir net klar...

danke f d info

gruss hw
*MrGreen*


NOCH besser, wenn die deutschen nur deutsche strafbefehle oder rechtskräftige urteile ins register aufnehmen
soll mir recht sein, wenn es tatsächlich möglich ist (nicht nur für diejenigen, die tatsächlich nix haben) die strafe im östreichischen gefängnis abzusitzen, statt die 505 euronen zu bezahlen

merci f d hinweiss


gruss hw
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Explosiv
Beitrag 26.09.2016, 07:39
Beitrag #8


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Muss man die Kosten für den Aufenthalt im Kaffee Viereck nicht bezahlen?


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Weinberg
Beitrag 26.09.2016, 12:22
Beitrag #9


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Servus,

Ersatzknast kommt erst zum Tragen, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist.

Da gibt es vorher noch Gehalts- und Fahrnissexekution, erst wenn diese erfolglos sind , darf man einsitzen.

Aussuchen kann man das sich nicht.

LG aus Wien
Weinberg
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HansW
Beitrag 26.09.2016, 23:26
Beitrag #10


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thx weinberg


wenn man die innsbrucker hauptmänner anschreibt mit
"ich nehme dann die freiheitsentzugsstunden, statt zu bezahlen"
...ist die antwort von denen klar

dachte eher..
"ich kann nicht bezahlen, muss ich jetzt vll bei ihnen ins gefängnis?, was muss ich tun, um dies zu vermeiden?"
... aber dann bieten sie mir eh höchstens ne ratenzahlung an ;(

aber vermute doch stark, dass du recht hast, weinberg.
im kleingedruckten steht u.A. dass man (bzw mein konto) bei nichtbezahlen von den deutschen behörden gepfändet wird


gruss hw
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Pia2012
Beitrag 27.09.2016, 06:12
Beitrag #11


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Als Allererstes: Herzliche Grüße aus Leipzig nach Ösiland, besonders nach Wien an Hans!!!!!
Ich liieeeeeebbbee Eure Stadt . (Mein Sohn lebt und arbeitet dort..)
Und bei den Ösis sehe ich ihn liebevoll aufgenommen...

Sorry für den emotionalen Ausbruch, ich konnte nicht anders.

Zitat
Klar, prinzipiell solltest du die Strafe absitzen dürfen. Und wenn sie dich nicht lassen, würde ich mich auf die Gleichberechtigung von EU-Bürgern berufen wink.gif


Sorry, wasn Käse......

@Treysis: Höfliche Frage: Bist Du Jurist? Wenn nicht, wäre es mir lieber, wenn du solche Einschätzungen den hier anwesenden Juristen überlässt. .. Sorry. Könnte sonst irritierend wirken für den Fragesteller. Nicht böse sein.

@HansW: Sieh es mal so...Wenn ich die Behörde wäre, hätte ich Zweifel an dem Satz: Ich kann ned zahlen.

Du hast so viel Geld, dass Du dir ein Auto und die Kosten leisten kannst und auch Urlaub(?) am Gardasee....

Und ich vermute als Laie(!), dass man sich finanztechnisch erst mal ganz schön naggelich machen muss mit Kontenübersicht und so, bevor die Zahlungsunfähigkeit geglaubt wird.

Zitat
dass die vordere stossstange nur mit klebebend befestigt sei, ist falsch
die hintere ist in 2 teile zerbrochen, die sich jedoch nach meinem dafürhalten NICHT selbständig machen können


Gibts denn in Deinem Bescheid §§? Vielleicht sahen die Polizisten in der gebrochenen Stoßstange eine Verkehrsgefährdung für den Nachfolgeverkehr?

Aber Ratenzahlung anzufragen, kostet ja nix. Würde ich machen.

wavey.gif





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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Explosiv
Beitrag 27.09.2016, 08:03
Beitrag #12


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Nach meiner Kenntnis können in Deutschland durch hiesige Behörden nur Tatbestände vollstreckt werden, die auch nach deutschem Recht sanktionsfähig wären. Und im Gegensatz zur Halterhaftung, die es imho in Österreich gibt, je nach Delikt nur gegenüber dem zweifelsfrei festgestellten Fahrer des Fahrzeugs.

Wenn also kein Bedarf besteht, die nächsten Jahre nach Österreich zu fahren, könnte man auch eine Verjährung aussitzen.

Da die deutschen Behörden im Vollzugsfall das fällige Geld selbst behalten würden, ist es auch zweifelhaft, ob ein entsprechendes Ersuchen überhaupt ergeht. Wahrscheinlicher ist, dass von Österreich aus weiter mit Drohbriefen gearbeitet und schließlich aufgegeben wird.

Muss aber jeder selber wissen, ob er das Risiko eingeht.

Und natürlich darf man nicht in Österreich wohnen oder arbeiten.


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nachteule
Beitrag 27.09.2016, 10:11
Beitrag #13


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Hallo, Explosiv,

Zitat (Explosiv @ 27.09.2016, 09:03) *
Nach meiner Kenntnis können in Deutschland durch hiesige Behörden nur Tatbestände vollstreckt werden, die auch nach deutschem Recht sanktionsfähig wären. Und im Gegensatz zur Halterhaftung, die es imho in Österreich gibt, je nach Delikt nur gegenüber dem zweifelsfrei festgestellten Fahrer des Fahrzeugs.

Halter und Fahrer sind im vorliegenden Fall den österreichischen Behörden bekannt.

Mich irritiert und stört eher, dass man hier so hohe Strafen verhängt und dass man den TE dann offensichtlich trotzdem weiterfahren lassen hat.

Das widerspricht sich m. E.

Entweder ist das Fahrzeug fahruntauglich oder stellt durch die Beschädigungen eine Gefahr für andere dar, um solche Strafen zu rechtfertigen, und dann muss es umgehend aus dem verkehr gezogen werden, oder man belässt es bei der Ermahnung, die Reparaturen unverzüglich nach der Ankunft am Heimatort durchführen zu lassen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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HansW
Beitrag 27.09.2016, 19:11
Beitrag #14


Neuling
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Zitat (Pia2012 @ 27.09.2016, 07:12) *
Zitat
dass die vordere stossstange nur mit klebebend befestigt sei, ist falsch
die hintere ist in 2 teile zerbrochen, die sich jedoch nach meinem dafürhalten NICHT selbständig machen können


Gibts denn in Deinem Bescheid §§? Vielleicht sahen die Polizisten in der gebrochenen Stoßstange eine Verkehrsgefährdung für den Nachfolgeverkehr?

die stossstangenparagrafen
§ 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 4 Abs. 2 KFG

...und danke für die grüsse, bin aus'm schwarzwald
PASSIERT is das ganze aber in österreich



gruss
hw
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HansW
Beitrag 27.09.2016, 19:40
Beitrag #15


Neuling
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Zitat (nachteule @ 27.09.2016, 11:11) *
Mich irritiert und stört eher, dass man hier so hohe Strafen verhängt
mich auch
Zitat (nachteule @ 27.09.2016, 11:11) *
und dass man den TE dann offensichtlich trotzdem weiterfahren lassen hat.
dies hat mich jetzt WENIGER gestört

hi nachteule

leider gibts die jurathek ja nimmer, woher ich dich noch in positiver erinnerung habe (2008 rum)

gruss
HansW der Holzwurm

(hw)
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Pia2012
Beitrag 28.09.2016, 06:03
Beitrag #16


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@HansW. blink.gif Dann lebst Du aber auch in einer zauberhaften Gegend. wavey.gif

Was mich verwundert, ist, dass es Irritationen gibt bezüglich der Schilderung der OWi? Der Sachverhalt stimmt doch schon mal nicht: hintere? vordere Stoßstange? Kein Klebeband? Doch Klebeband?

Laienfrage: Könnte der Vorwurf nicht entkräftet werden durch eine kleine schriftliche Einschätzung einer KFZ-Werkstatt? Ich frag nur..dann würde die subjektive Einschätzung, dass die Stoßstange nicht abfallen würde, kompetent bekräftigt und der Stoßstangen-Vorwurf vielleicht vom Tisch und die Forderung kann um den hohen Posten rezuziert werden Ein Versuch wäre es doch wert, oder nicht?think.gif ? wavey.gif


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HansW
Beitrag 28.09.2016, 18:05
Beitrag #17


Neuling
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hi pia

danke für deine anteilnahme

mit der vorderen stossstange bin ich vor monaten mal hängen geblieben und seither habe ich 2 panzerbandtapes am fahrerseitigen ende, da dieses ende sonst ein wenig abstehen würde.
mE ist die vordere stosstange in ordnung.

die hintere ist nicht in ordnung, da ich einen mauerkontakt hatte - klar kann ich zu meiner werkstatt gehen - die schreiben mir auch, dass da nix so schnell abfällt - aber wenn ich da nicht mit einem gutachen aufwarten kann...
aber danke für den tip - ich überlegs mir

@all
hab mal in einem österreichischen forum nach rat angefragt:
https://www.jusline.at/phpbb_forum/viewtopic.php?t=8147

@nachteule
mal nur das fehlende glas betrachtet - würdest du beim kontrollieren dies auch als 3 versch defekte ansehen, weil sich dahinter 3 birnchen mit versch funktionen befinden oder wäre das in D nicht vielmehr EIN defekt, den du zu ahnden hättest?

ob an der hinteren stosstange was hätte abfallen künnen, das lässt sich mE eh nicht per chat klären - ob es sinn macht, genau dagegen vorzugehen (vll mit werkstattschrieb,wie pia vorschlägt) das muss ich im endeffekt selber entscheiden.


gruss
hw
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HansW
Beitrag 28.09.2016, 18:33
Beitrag #18


Neuling
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in D würde ein strafbefehl per zustellungsurkunde (oder so ähnlich) beweissicher zugestellt werden.
die strafverfügung aus tirol kam aber mit einfachem brief.
habe ich diesen brief überhaupt bekommen???

man hätte dann mehr zeit, zu überlegen, ob ein einspruch lohnt


hw

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nachteule
Beitrag 28.09.2016, 21:54
Beitrag #19


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Hallo, HansW,

Zitat (HansW @ 28.09.2016, 19:05) *
mal nur das fehlende glas betrachtet - würdest du beim kontrollieren dies auch als 3 versch defekte ansehen, weil sich dahinter 3 birnchen mit versch funktionen befinden oder wäre das in D nicht vielmehr EIN defekt, den du zu ahnden hättest?

m. E. ist es bei der Ahndung egal, ob eine oder mehrere Birnen in einem Lampenteil defekt sind.

Ich habe allenfalls unterschieden, ob dieser Defekt gerade erst aufgetreten wart (ja, ich weiß, die Birne ist immer erst kurz vorher durchgebrannt laugh2.gif ) oder ob man Anhaltspunkte gesehen hat, dass der Fahrer schon lange damit herum gefahren ist und sich nicht um die Sicherheit anderer gekümmert hat.

Wenn jemand erkennbar längere Zeit mit größeren Mängeln am Fahrzeug herum fährt, ist eine Verwarnung m. E. berechtigt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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HansW
Beitrag 29.09.2016, 18:37
Beitrag #20


Neuling
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Zitat (nachteule @ 28.09.2016, 22:54) *
m. E. ist es bei der Ahndung egal, ob eine oder mehrere Birnen in einem Lampenteil defekt sind...Wenn jemand erkennbar längere Zeit mit größeren Mängeln am Fahrzeug herum fährt, ist eine Verwarnung m. E. berechtigt.
danke dir für die antwort. - sehe ich im übrigen genauso.

zur sache:
ich muss mir eben überlegen, ob es sich lohnt, gegen die strafverfügung vorzugehen- selbst, wenn ich den vorwurf der vorderen stosstange wegbekomme, vll sogar noch mehr.

mE lohnt sich weder - sich anwaltlich vertreten zu lassen
noch - nach innsbruck zur gerichtsverhandlung zu fahren.

was ich mir überlege: für 20 oder 30 euronen mir eine telefonische anwaltliche ersteinschätzung geben zu lassen, weil:
hier sind nicht die experten zu gange, die sich im östreichischen verwaltungsstrafrecht auskennen
und im östreichischen forum is SO WENIG los, dass ich da wohl vergeblich auf kompetente antworten hoffen kann.
bis dato bleiben eben viele fragen offen, die mir bei einem deutschen strafbefehl klar wären


gruss hw
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Pia2012
Beitrag 30.09.2016, 06:18
Beitrag #21


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Moin HansW: Ne kleine technische Werkstattbestätigung (einer Vertragswerkstatt oder enommiertes Unternehmen) kannst Du ja vielleicht doch einholen und damit versuchen, die Höhe der Forderung zu mindern. Und das Klebenand an der vorderen Stoßstange, für die es ja auch einen Vorwurf gibt; da würde ich schreiben, dass dies ausschließlich der optiscen Aufwertung und nicht dem Zwecke eriner Notreparatur galt. Ein Versuch isses wert. Schönes Firmenpapier mit Stempel und Meisterunterschrift drunter.. und dazu müsstest du erst mal nicht nach Ösiland fahren....Ich drück Dir die Daumen.
Oder Du gehst NICHT in eine Werkstatt und bittest umn Überprüfung der Forderung mit der Begründung:

Meine zuständige KFZ-Werkstatt hat bestätigt, dass die hintere Stoßstange trotz des Bruches zum Zeitpunkt der Beanstandung ausreichend und sicher befestigt war und keine Gefahr für nachfahrende Fahrzeuge darstellte. Bei Bedarf reiche ich eine schriftliche Bestätigung nach. (Aber dann werden sie die sicher einfordern, also gleich beilegen; muss ja nicht gleich ein großes Gutachten sein..)


wavey.gif


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HansW
Beitrag 01.10.2016, 22:20
Beitrag #22


Neuling
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danke dir pia

im östereichischen forum (siehe link #17) hab ich heute ne gute und kompetente antwort bekommen
vll fliesst dein tip in dem telefonat mit dem sachbearbeiter in innsbruck da mit ein

so long - werde über den ausgang berichten wink.gif

gruss
hw
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Pia2012
Beitrag 04.10.2016, 07:06
Beitrag #23


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Moin HansW. Ja mach das. Ich drück dir die Daumen für einen Erfolg. wavey.gif


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HansW
Beitrag 06.10.2016, 04:46
Beitrag #24


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Zitat ("Officer01 von jusline.at")
Ich empfehle dir den direkten Weg. Rufe deinen Sachbearbeiter an, frage ihn höflich was seine Meinung dazu ist und ob er sich die Milderung der Strafhöhe vorstellen kann. Eventuell kann sogar gleich ein Milderungsbetrag ausgehandelt werden. Beachte, dass nach Milderung 10% Verfahrenskosten dazukommen. Die Vorlage eines Einkommensnachweises kann sehr wohl hilfreich sein.

gestern vormittag habe ich meine sachbearbeiterin erreicht.
vorab habe ich schonmal 2 aktuelle lohnabrechnungen hingemailt.
sie sagte mir eine milderung zu - einen betrag hab ich jetzt NICHT ausgehandelt.
gestern abend dann gleich den einspruch abgeschickt.
jetzt heisst es warten und mich überraschen lassen

Zitat ("HansW an BH Innsbruck")
E I N S P R U C H

Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Strafverfügung vom **.09.2016,
Geschäftszahl VK-*****-2016, zugestellt am **.09.2016.

Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe der verhängten Strafen.

Musterstadt, den 05.10.2016
gez. HansW



Sehr geehrte Frau Sachbearbeiterin

Ich bitte sie, meinen Einspruch wohlwollend zu prüfen
und die Strafen am unteren Rand der ihnen zur Verfügung stehenden Grenzen anzusiedeln.
Da ich nicht voll arbeite und daher eher zu den Geringverdienern gehöre, treffen mich die Strafen sehr hart.

Einkommensnachweis habe ich ihnen bereits zukommen lassen.

Bezugnehmend auf unser heutiges Telefongespräch bedanke ich mich schonmal im Voraus
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

HansW



gruss
hw
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HansW
Beitrag 22.10.2016, 17:40
Beitrag #25


Neuling
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so, das straferkenntnis ist angekommen
(heisst dort wirklich so)
dem einspruch wurde stattgegeben

meine sachbearbeiterin hat die stafen halbiert - sehr schön
  • stossstangen: 180 € (statt 365) ersatzfreiheitsstrafe 36 stunden
  • rücklicht: 20 € (statt 40) ersatzfreiheitsstrafe 4 stunden
  • blinker: 25 € (statt 50) ersatzfreiheitsstrafe 5 stunden
  • bremslicht: 25 € (statt 50) ersatzfreiheitsstrafe 5 stunden

kleiner wehmutstropfen:
nach der milderung der strafen kommen 48 € verfahrenskosten"anteil" obendrauf
Zitat
ferner haben sie gemäß § 64 der VStG zu zahlen:
€ 48,00 als beitrag zu den kosten des strafverfahrens, das sind 10% der Strafe, wobei jedoch mindestens € 10,00 zu bemessen sind.
bei freiheitsstrafen ist zur berechnung der kosten ein tag freiheitsstrafe mit 100 euro anzusetzten
muss jetzt 298 statt 505 euronen bezahlen.
immer noch mehr als genug

danke an alle, die mir hier geantwortet haben

gruss
hw
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Adabei
Beitrag 23.10.2016, 09:29
Beitrag #26


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Das sind Preise....
Da sind die 90 Euro für ein "Erlöschen der BE" hier in D ja geradezu ein Schnäppchen.


--------------------
Was weiß eigentlich der Weißwein?
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HansW
Beitrag 24.10.2016, 10:35
Beitrag #27


Neuling
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bei jusline.at hab ich jetzt auch den rechenweg erklärt bekommen,
der zu den 48€ verfahrenskosten geführt hat
jeder strafe wird einzln verkostet!!

10% von 180 aber mind 10 => 18€
10% von.. 20 aber mind 10 => 10€
10% von.. 25 aber mind 10 => 10€
10% von.. 25 aber mind 10 => 10€

ich habe also 4 strafekenntnisse in einem brief bekommen
frechheit - aber sei's drum
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treysis
Beitrag 24.10.2016, 14:19
Beitrag #28


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Und wann trittst du die Freiheitsstrafe nun an? biggrin.gif
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Pia2012
Beitrag 25.10.2016, 07:17
Beitrag #29


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@Hans: Das freut mich aber für Dich, besser als nix, Hans. Sie hätten es auch ablehnen können ohne Begründung oder/und Du hättest monatelanges Briefwechselgezerfe. DAs ist nie gut für die Gesundheit und die Lebensqualität.

Keiner von uns hat ein Ersatzleben in der Hosentasche, das er ziehen kann, wenn das erste kaputtgespielt ist.

Aber was lehrt uns das: Es ist immer einen Versuch wert.
Ganz liebe Grüße aus Leipzig. wavey.gif

@treysis: plasma.gif Du willst doch nur mit laugh2.gif whistling.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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