Strafverfügung Kraftfahrgesetz Österreich KFZ-Mängel |
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Strafverfügung Kraftfahrgesetz Österreich KFZ-Mängel |
25.09.2016, 11:45
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
bin neu hier - kenne euch jedoch schon länger, aus 2007 bis 2009, als ich aktiv in der jurathek (vorwiegend bei den MPU-Sachen) unterwegs war ich war am gardasee(italien) und habe mir dort beim wenden an einer mauer mein rücklicht (links) und meine stossstenage (hinten) zerbröselt auf der rückfahrt (28.8.2016) haben mich die österreicher rausgezogen und mein krz begutachtet und fotografiert gestern hab ich nun die stafverfügung über ca 500 euro bekommen und bin am überlegen, was für optionen ich habe ..und ob ich mit diesem thema überhaupt hier bei euch im verkehrsportal richtig aufgehoben bin, oder ob ich da besser k.A in ein östreichiches juraforum gehe?? freue mich über jede antwort gruss HansW (hw) habe eine strafverfügung über ca 500 euro bekommen |
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25.09.2016, 12:20
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Wenn die Strafe an sich rechtens ist (also Tatbestandsmerkmale sind erfüllt), wirst du um die Bezahlung nicht herum kommen.
Aber ob die Merkmale erfüllt sind, das wäre vielleicht wirklich besser in einem österreichischen Forum aufgehoben. Ich fürchte aber, da lässt sich nicht viel machen, da die Polizisten das in deiner Gegenwart vor Ort festgestellt haben. |
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25.09.2016, 12:45
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1534 Beigetreten: 25.03.2016 Wohnort: Nasses Dreieck Mitglieds-Nr.: 78460 |
Als mit den österreichichen Gepflogenheiten Unerfahrener möchte ich bitte wissen, wegen welchen Verstoßes die Strafverfügung erlassen/was Dir vorgeworfen wurde.
Danke. -------------------- Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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25.09.2016, 18:22
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
die strafe könnte sich sich wie folgt zusammen setzen:
vordere stossstange ist nur mit klebeband befestigt die hintere ist in mehrere teile zerbrochen 365 euro ersatzknast:73 stunden hiteres linkes rücklicht ausgefallen 40 euro ersatzknast: 8 stunden hinterer linker blinker strahlt weiss statt orange 50 euro ersatzknast; 10 stunden hinteres linkes bremslicht strahlt weiss statt rot 50 euro ersatzknast; 10 stunden dass die vordere stossstange nur mit klebebend befestigt sei, ist falsch die hintere ist in 2 teile zerbrochen, die sich jedoch nach meinem dafürhalten NICHT selbständig machen können das komplette glas des liinken rücklichtes fehlte, aber alle glühbirnchen, ausser dem rücklicht, sind heile geblieben in austria kann wohl eine verwaltungsbehörde (hier bezirkshauptmannschaft iinnsbruck) strafbefehle erteilen in germany ist das ja den gerichten vorbehalten gut wäre auch zu wissen, ob man so eine strafe absitzen darf, anstatt zu bezahlen, und ob man dann in DE als vorbestaft gelten würde gruss hw |
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25.09.2016, 20:30
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Naja, der Strafbefehl ist wohl gleichzusetzen mit der Buße/Busse für Ordnungswidrigkeiten/Übertretungen in D/CH. Die werden auch von Verwaltungsbehörden ausgesprochen.
Klar, prinzipiell solltest du die Strafe absitzen dürfen. Und wenn sie dich nicht lassen, würde ich mich auf die Gleichberechtigung von EU-Bürgern berufen In der Schweiz hätten sie dir da jedenfalls auch ohne EU-Mitgliedschaft erlaubt (hat mal einer gemacht, und dann journalistisch verarbeitet). Vorbestraft in D wärst du natürlich nicht. Erstmal interessiert nicht, dass es im Ausland war. Ferner hat vorbestraft sein (mit Eintrag) nichts mit Gefängnis zu tun, sondern mit der Höhe der Strafe. Ich meine, die Grenze liegt da bei 90 Tagessätzen. Ob du die Tagessätze bezahlst oder eine Ersatzfreiheitsstrafe ableistest, ist belanglos. |
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25.09.2016, 21:57
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2110 Beigetreten: 07.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73791 |
gut wäre auch zu wissen, ob man so eine strafe absitzen darf, anstatt zu bezahlen, und ob man dann in DE als vorbestaft gelten würde Ins Bundeszentralregister werden ausdrücklich nur Urteile deutscher Gerichte aufgenommen. Was im Ausland passiert, ist denen völlig egal. Früher gab es das auch in Deutschland, da durfte das Finanzamt selbst Haftstrafen gegen Steuersünder aussprechen. Hat aber das Bundesverfassungsgericht gekippt, weil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Seitdem ist das den Gerichten vorbehalten. |
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25.09.2016, 22:45
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
das mit den "ab 90 tagessätzen wird es eingetragen in DE" war mir bekannt
NUR, ob, wenn man es absitzt , statt zu zahlen, es dann genauso ist, das war mir net klar... danke f d info gruss hw *MrGreen* NOCH besser, wenn die deutschen nur deutsche strafbefehle oder rechtskräftige urteile ins register aufnehmen soll mir recht sein, wenn es tatsächlich möglich ist (nicht nur für diejenigen, die tatsächlich nix haben) die strafe im östreichischen gefängnis abzusitzen, statt die 505 euronen zu bezahlen merci f d hinweiss gruss hw |
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26.09.2016, 07:39
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10291 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Muss man die Kosten für den Aufenthalt im Kaffee Viereck nicht bezahlen?
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26.09.2016, 12:22
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 343 Beigetreten: 21.06.2007 Wohnort: Langenzerdorf/Wien Mitglieds-Nr.: 33209 |
Servus,
Ersatzknast kommt erst zum Tragen, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist. Da gibt es vorher noch Gehalts- und Fahrnissexekution, erst wenn diese erfolglos sind , darf man einsitzen. Aussuchen kann man das sich nicht. LG aus Wien Weinberg |
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26.09.2016, 23:26
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
thx weinberg
wenn man die innsbrucker hauptmänner anschreibt mit "ich nehme dann die freiheitsentzugsstunden, statt zu bezahlen" ...ist die antwort von denen klar dachte eher.. "ich kann nicht bezahlen, muss ich jetzt vll bei ihnen ins gefängnis?, was muss ich tun, um dies zu vermeiden?" ... aber dann bieten sie mir eh höchstens ne ratenzahlung an ;( aber vermute doch stark, dass du recht hast, weinberg. im kleingedruckten steht u.A. dass man (bzw mein konto) bei nichtbezahlen von den deutschen behörden gepfändet wird gruss hw |
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27.09.2016, 06:12
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Als Allererstes: Herzliche Grüße aus Leipzig nach Ösiland, besonders nach Wien an Hans!!!!!
Ich liieeeeeebbbee Eure Stadt . (Mein Sohn lebt und arbeitet dort..) Und bei den Ösis sehe ich ihn liebevoll aufgenommen... Sorry für den emotionalen Ausbruch, ich konnte nicht anders. Zitat Klar, prinzipiell solltest du die Strafe absitzen dürfen. Und wenn sie dich nicht lassen, würde ich mich auf die Gleichberechtigung von EU-Bürgern berufen wink.gif Sorry, wasn Käse...... @Treysis: Höfliche Frage: Bist Du Jurist? Wenn nicht, wäre es mir lieber, wenn du solche Einschätzungen den hier anwesenden Juristen überlässt. .. Sorry. Könnte sonst irritierend wirken für den Fragesteller. Nicht böse sein. @HansW: Sieh es mal so...Wenn ich die Behörde wäre, hätte ich Zweifel an dem Satz: Ich kann ned zahlen. Du hast so viel Geld, dass Du dir ein Auto und die Kosten leisten kannst und auch Urlaub(?) am Gardasee.... Und ich vermute als Laie(!), dass man sich finanztechnisch erst mal ganz schön naggelich machen muss mit Kontenübersicht und so, bevor die Zahlungsunfähigkeit geglaubt wird. Zitat dass die vordere stossstange nur mit klebebend befestigt sei, ist falsch die hintere ist in 2 teile zerbrochen, die sich jedoch nach meinem dafürhalten NICHT selbständig machen können Gibts denn in Deinem Bescheid §§? Vielleicht sahen die Polizisten in der gebrochenen Stoßstange eine Verkehrsgefährdung für den Nachfolgeverkehr? Aber Ratenzahlung anzufragen, kostet ja nix. Würde ich machen. -------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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27.09.2016, 08:03
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10291 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Nach meiner Kenntnis können in Deutschland durch hiesige Behörden nur Tatbestände vollstreckt werden, die auch nach deutschem Recht sanktionsfähig wären. Und im Gegensatz zur Halterhaftung, die es imho in Österreich gibt, je nach Delikt nur gegenüber dem zweifelsfrei festgestellten Fahrer des Fahrzeugs.
Wenn also kein Bedarf besteht, die nächsten Jahre nach Österreich zu fahren, könnte man auch eine Verjährung aussitzen. Da die deutschen Behörden im Vollzugsfall das fällige Geld selbst behalten würden, ist es auch zweifelhaft, ob ein entsprechendes Ersuchen überhaupt ergeht. Wahrscheinlicher ist, dass von Österreich aus weiter mit Drohbriefen gearbeitet und schließlich aufgegeben wird. Muss aber jeder selber wissen, ob er das Risiko eingeht. Und natürlich darf man nicht in Österreich wohnen oder arbeiten. -------------------- |
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27.09.2016, 10:11
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Explosiv,
Nach meiner Kenntnis können in Deutschland durch hiesige Behörden nur Tatbestände vollstreckt werden, die auch nach deutschem Recht sanktionsfähig wären. Und im Gegensatz zur Halterhaftung, die es imho in Österreich gibt, je nach Delikt nur gegenüber dem zweifelsfrei festgestellten Fahrer des Fahrzeugs. Halter und Fahrer sind im vorliegenden Fall den österreichischen Behörden bekannt. Mich irritiert und stört eher, dass man hier so hohe Strafen verhängt und dass man den TE dann offensichtlich trotzdem weiterfahren lassen hat. Das widerspricht sich m. E. Entweder ist das Fahrzeug fahruntauglich oder stellt durch die Beschädigungen eine Gefahr für andere dar, um solche Strafen zu rechtfertigen, und dann muss es umgehend aus dem verkehr gezogen werden, oder man belässt es bei der Ermahnung, die Reparaturen unverzüglich nach der Ankunft am Heimatort durchführen zu lassen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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27.09.2016, 19:11
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
Zitat dass die vordere stossstange nur mit klebebend befestigt sei, ist falsch die hintere ist in 2 teile zerbrochen, die sich jedoch nach meinem dafürhalten NICHT selbständig machen können Gibts denn in Deinem Bescheid §§? Vielleicht sahen die Polizisten in der gebrochenen Stoßstange eine Verkehrsgefährdung für den Nachfolgeverkehr? die stossstangenparagrafen § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 4 Abs. 2 KFG ...und danke für die grüsse, bin aus'm schwarzwald PASSIERT is das ganze aber in österreich gruss hw |
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27.09.2016, 19:40
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
Mich irritiert und stört eher, dass man hier so hohe Strafen verhängt mich auch und dass man den TE dann offensichtlich trotzdem weiterfahren lassen hat. dies hat mich jetzt WENIGER gestörthi nachteule leider gibts die jurathek ja nimmer, woher ich dich noch in positiver erinnerung habe (2008 rum) gruss HansW der Holzwurm (hw) |
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28.09.2016, 06:03
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
@HansW. Dann lebst Du aber auch in einer zauberhaften Gegend.
Was mich verwundert, ist, dass es Irritationen gibt bezüglich der Schilderung der OWi? Der Sachverhalt stimmt doch schon mal nicht: hintere? vordere Stoßstange? Kein Klebeband? Doch Klebeband? Laienfrage: Könnte der Vorwurf nicht entkräftet werden durch eine kleine schriftliche Einschätzung einer KFZ-Werkstatt? Ich frag nur..dann würde die subjektive Einschätzung, dass die Stoßstange nicht abfallen würde, kompetent bekräftigt und der Stoßstangen-Vorwurf vielleicht vom Tisch und die Forderung kann um den hohen Posten rezuziert werden Ein Versuch wäre es doch wert, oder nicht? ? -------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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28.09.2016, 18:05
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
hi pia
danke für deine anteilnahme mit der vorderen stossstange bin ich vor monaten mal hängen geblieben und seither habe ich 2 panzerbandtapes am fahrerseitigen ende, da dieses ende sonst ein wenig abstehen würde. mE ist die vordere stosstange in ordnung. die hintere ist nicht in ordnung, da ich einen mauerkontakt hatte - klar kann ich zu meiner werkstatt gehen - die schreiben mir auch, dass da nix so schnell abfällt - aber wenn ich da nicht mit einem gutachen aufwarten kann... aber danke für den tip - ich überlegs mir @all hab mal in einem österreichischen forum nach rat angefragt: https://www.jusline.at/phpbb_forum/viewtopic.php?t=8147 @nachteule mal nur das fehlende glas betrachtet - würdest du beim kontrollieren dies auch als 3 versch defekte ansehen, weil sich dahinter 3 birnchen mit versch funktionen befinden oder wäre das in D nicht vielmehr EIN defekt, den du zu ahnden hättest? ob an der hinteren stosstange was hätte abfallen künnen, das lässt sich mE eh nicht per chat klären - ob es sinn macht, genau dagegen vorzugehen (vll mit werkstattschrieb,wie pia vorschlägt) das muss ich im endeffekt selber entscheiden. gruss hw |
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28.09.2016, 18:33
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
in D würde ein strafbefehl per zustellungsurkunde (oder so ähnlich) beweissicher zugestellt werden.
die strafverfügung aus tirol kam aber mit einfachem brief. habe ich diesen brief überhaupt bekommen??? man hätte dann mehr zeit, zu überlegen, ob ein einspruch lohnt hw |
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28.09.2016, 21:54
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, HansW,
mal nur das fehlende glas betrachtet - würdest du beim kontrollieren dies auch als 3 versch defekte ansehen, weil sich dahinter 3 birnchen mit versch funktionen befinden oder wäre das in D nicht vielmehr EIN defekt, den du zu ahnden hättest? m. E. ist es bei der Ahndung egal, ob eine oder mehrere Birnen in einem Lampenteil defekt sind. Ich habe allenfalls unterschieden, ob dieser Defekt gerade erst aufgetreten wart (ja, ich weiß, die Birne ist immer erst kurz vorher durchgebrannt ) oder ob man Anhaltspunkte gesehen hat, dass der Fahrer schon lange damit herum gefahren ist und sich nicht um die Sicherheit anderer gekümmert hat. Wenn jemand erkennbar längere Zeit mit größeren Mängeln am Fahrzeug herum fährt, ist eine Verwarnung m. E. berechtigt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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29.09.2016, 18:37
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
m. E. ist es bei der Ahndung egal, ob eine oder mehrere Birnen in einem Lampenteil defekt sind...Wenn jemand erkennbar längere Zeit mit größeren Mängeln am Fahrzeug herum fährt, ist eine Verwarnung m. E. berechtigt. danke dir für die antwort. - sehe ich im übrigen genauso.zur sache: ich muss mir eben überlegen, ob es sich lohnt, gegen die strafverfügung vorzugehen- selbst, wenn ich den vorwurf der vorderen stosstange wegbekomme, vll sogar noch mehr. mE lohnt sich weder - sich anwaltlich vertreten zu lassen noch - nach innsbruck zur gerichtsverhandlung zu fahren. was ich mir überlege: für 20 oder 30 euronen mir eine telefonische anwaltliche ersteinschätzung geben zu lassen, weil: hier sind nicht die experten zu gange, die sich im östreichischen verwaltungsstrafrecht auskennen und im östreichischen forum is SO WENIG los, dass ich da wohl vergeblich auf kompetente antworten hoffen kann. bis dato bleiben eben viele fragen offen, die mir bei einem deutschen strafbefehl klar wären gruss hw |
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30.09.2016, 06:18
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Moin HansW: Ne kleine technische Werkstattbestätigung (einer Vertragswerkstatt oder enommiertes Unternehmen) kannst Du ja vielleicht doch einholen und damit versuchen, die Höhe der Forderung zu mindern. Und das Klebenand an der vorderen Stoßstange, für die es ja auch einen Vorwurf gibt; da würde ich schreiben, dass dies ausschließlich der optiscen Aufwertung und nicht dem Zwecke eriner Notreparatur galt. Ein Versuch isses wert. Schönes Firmenpapier mit Stempel und Meisterunterschrift drunter.. und dazu müsstest du erst mal nicht nach Ösiland fahren....Ich drück Dir die Daumen.
Oder Du gehst NICHT in eine Werkstatt und bittest umn Überprüfung der Forderung mit der Begründung: Meine zuständige KFZ-Werkstatt hat bestätigt, dass die hintere Stoßstange trotz des Bruches zum Zeitpunkt der Beanstandung ausreichend und sicher befestigt war und keine Gefahr für nachfahrende Fahrzeuge darstellte. Bei Bedarf reiche ich eine schriftliche Bestätigung nach. (Aber dann werden sie die sicher einfordern, also gleich beilegen; muss ja nicht gleich ein großes Gutachten sein..) -------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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01.10.2016, 22:20
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
danke dir pia
im östereichischen forum (siehe link #17) hab ich heute ne gute und kompetente antwort bekommen vll fliesst dein tip in dem telefonat mit dem sachbearbeiter in innsbruck da mit ein so long - werde über den ausgang berichten gruss hw |
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04.10.2016, 07:06
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Moin HansW. Ja mach das. Ich drück dir die Daumen für einen Erfolg.
-------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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06.10.2016, 04:46
Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
Zitat ("Officer01 von jusline.at") Ich empfehle dir den direkten Weg. Rufe deinen Sachbearbeiter an, frage ihn höflich was seine Meinung dazu ist und ob er sich die Milderung der Strafhöhe vorstellen kann. Eventuell kann sogar gleich ein Milderungsbetrag ausgehandelt werden. Beachte, dass nach Milderung 10% Verfahrenskosten dazukommen. Die Vorlage eines Einkommensnachweises kann sehr wohl hilfreich sein. gestern vormittag habe ich meine sachbearbeiterin erreicht. vorab habe ich schonmal 2 aktuelle lohnabrechnungen hingemailt. sie sagte mir eine milderung zu - einen betrag hab ich jetzt NICHT ausgehandelt. gestern abend dann gleich den einspruch abgeschickt. jetzt heisst es warten und mich überraschen lassen Zitat ("HansW an BH Innsbruck") E I N S P R U C H Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Strafverfügung vom **.09.2016, Geschäftszahl VK-*****-2016, zugestellt am **.09.2016. Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe der verhängten Strafen. Musterstadt, den 05.10.2016 gez. HansW Sehr geehrte Frau Sachbearbeiterin Ich bitte sie, meinen Einspruch wohlwollend zu prüfen und die Strafen am unteren Rand der ihnen zur Verfügung stehenden Grenzen anzusiedeln. Da ich nicht voll arbeite und daher eher zu den Geringverdienern gehöre, treffen mich die Strafen sehr hart. Einkommensnachweis habe ich ihnen bereits zukommen lassen. Bezugnehmend auf unser heutiges Telefongespräch bedanke ich mich schonmal im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen HansW gruss hw |
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22.10.2016, 17:40
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
so, das straferkenntnis ist angekommen
(heisst dort wirklich so) dem einspruch wurde stattgegeben meine sachbearbeiterin hat die stafen halbiert - sehr schön
kleiner wehmutstropfen: nach der milderung der strafen kommen 48 € verfahrenskosten"anteil" obendrauf Zitat ferner haben sie gemäß § 64 der VStG zu zahlen: muss jetzt 298 statt 505 euronen bezahlen.€ 48,00 als beitrag zu den kosten des strafverfahrens, das sind 10% der Strafe, wobei jedoch mindestens € 10,00 zu bemessen sind. bei freiheitsstrafen ist zur berechnung der kosten ein tag freiheitsstrafe mit 100 euro anzusetzten immer noch mehr als genug danke an alle, die mir hier geantwortet haben gruss hw |
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23.10.2016, 09:29
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 354 Beigetreten: 19.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70697 |
Das sind Preise....
Da sind die 90 Euro für ein "Erlöschen der BE" hier in D ja geradezu ein Schnäppchen. -------------------- Was weiß eigentlich der Weißwein?
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24.10.2016, 10:35
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79799 |
bei jusline.at hab ich jetzt auch den rechenweg erklärt bekommen,
der zu den 48€ verfahrenskosten geführt hat jeder strafe wird einzln verkostet!! 10% von 180 aber mind 10 => 18€ 10% von.. 20 aber mind 10 => 10€ 10% von.. 25 aber mind 10 => 10€ 10% von.. 25 aber mind 10 => 10€ ich habe also 4 strafekenntnisse in einem brief bekommen frechheit - aber sei's drum |
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24.10.2016, 14:19
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Und wann trittst du die Freiheitsstrafe nun an?
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25.10.2016, 07:17
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
@Hans: Das freut mich aber für Dich, besser als nix, Hans. Sie hätten es auch ablehnen können ohne Begründung oder/und Du hättest monatelanges Briefwechselgezerfe. DAs ist nie gut für die Gesundheit und die Lebensqualität.
Keiner von uns hat ein Ersatzleben in der Hosentasche, das er ziehen kann, wenn das erste kaputtgespielt ist. Aber was lehrt uns das: Es ist immer einen Versuch wert. Ganz liebe Grüße aus Leipzig. @treysis: Du willst doch nur mit -------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 09:12 |