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> Fahrt mit Kennzeichen in Windschutzscheibe.
leevs81
Beitrag 19.09.2016, 00:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

wurde heute von der Polizei aufgehalten, hatte mein Kennzeichen in der Windschutzscheibe ( gut leserlich ) und der Polizist erklärte mir dass ich nun beschuldigt ein Kennzeichenmißbrauch begangen zu haben.
Hintergrund dass das KZ drin liegt ist dass ich vor ca 2 1/2 Wochen eine neue Stoßstange bekommen habe und diese noch keine Löcher hatte für den Kennzeichenhalter, war noch unlackiert etc.

Ich habe weder mein Kennzeichen versteckt, noch unkenntlich gemacht oder sonstiges, es lag "aufgeklappt" in der Windschutzscheibe und nun sowas...

Es sollte laut Polizist in nächster Zeit einen Brief kommen wo ich mich dazu äußern kann und wollte euch nach Tipps fragen, vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.

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leevs81
Beitrag 19.09.2016, 01:15
Beitrag #2


Neuling


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Ich hatte das Kennzeichen vorübergehend mit doppelseitigen Klebeband befestigt, nachdem die Stoßstange getauscht wurde ( die alte war stark beschädigt ), dies hielt leider nicht so lange und fiel ab, dann hab ich es hinter die Scheibe gelegt. Ist doch wohl besser als ganz ohne ( im Falle eines Verlustes )

Ich war mir nicht bewusst eine Straftat damit zu begehen, da ich niemanden schaden wollte oder sonst was..

Das Fahrzeug wurde auch kaum bewegt seitdem, nur das nötigste.
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steveluke
Beitrag 19.09.2016, 05:52
Beitrag #3


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Ein Verstoß gegen geltendes Recht liegt auf jeden Fall vor.

Ein strafbarer Kennzeichenmissbrauch läge dann vor, wenn du das Kennzeichen in rechtswidriger Absicht beseitigt, verdeckt oder in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt hättest.
Die objektiven Tatbestandmerkmale hast du mE nicht verwirklicht, da das Kennzeichen weder beseitigt (eine Verbindung zwischen Fahrzeug und Kennzeichen war noch gegeben), noch verdeckt oder in seiner Erkennbarkeit an sich beeinträchtigt wurde.
Jedenfalls nach dem, was du geschrieben hast.

Was den subjektiven Tatbestand angeht:
Hier wäre dir die „rechtswidrige Absicht“ nachzuweisen; diese läge vor, wenn deine Absicht darin gelegen hätte, durch die „Manipulation“ die Zulassungsverhältnisse des Fahrzeugs zu verschleiern oder Rückschlüsse auf den Halter und damit den Fahrer zu erschweren.
Auch das sehe ich hier nicht, weshalb ich den strafbaren Kennzeichenmissbrauch eher nicht verwirklicht sehe.

Bleibt aber noch eine Ordnungswidrigkeit übrig:

Zitat
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.
§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKa

Der Tatbestand des „Fehlens“ ist auch dann verwirklicht, wenn das Kennzeichen nicht fest mit der Vorderseite des Fahrzeugs verbunden ist.
Hier drohen 60.- EUR Bußgeld, kein Punkt.


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treysis
Beitrag 19.09.2016, 08:48
Beitrag #4


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Gibt es da eigentlich eine Ausnahme bzgl. Fahrten von und zur Zulassungsstelle? Klar, wenn der TE 2 Wochen damit so rumfährt, ist das wohl nicht mehr zulässig.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.09.2016, 09:01
Beitrag #5


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Dass ein Kennzeichen an seinem vorgeschrebenen Platz angebracht sein muss und nicht hinter der Windschutzscheiben zu liegen hat ist eigentlich klar: Das Kennzeichen soll ja bestmöglich erkennbar sein. Was nützt ein Starenkasten-Frontfoto, wenn das Kennzeichen hinter der (spiegelnden, womöglich dreckigen oder teilweise beschlagenen) Frontscheibe liegt... :wist:

Andererseits:
WARUM muss das Kennzeichen mit dem Fahrzeg "fest verbunden" sein, und was versteht man unter einer "festen Verbindung"?
Die allermeisten Kennzeichen sind ja heutzurafe lediglich in einen Kennzeichenhalter aus Kunststoff eingeklipst, und zum Entfernen reicht bereits ein stabiler Daumennagel aus.

Bei einem parkenden Fahrzeug ist die Diebstahls-Wahrscheinlichkeit bei Positionierung auf dem Armaturenbrett (also gewissermaßen hinter Schloss und Riegel) doch wesentlich geringer., oder?



Zusatzfrage:
Gesetzt den Fall, bei einem leichten Auffahrunfall o.ä. wurde die Kunststoff-Kennzeichenhalterung beschädigt, so dass das Kennzeichen nicht mehr sicher gehalten wird.
Ist es jetzt zulässig, mit dem Kennzeichen hinter der Frontscheibe die nächste geeignete Werkstatt aufzusuchen - oder muss das Fahrzeug dazu etwa aufgeladen werden? Ein reines Abschleppen dürfte ja nicht zulässig sein, weil das Fahrzeug durchaus "fahrbereit" ist... think.gif

Doc


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Heinz Wäscher
Beitrag 19.09.2016, 10:36
Beitrag #6


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.09.2016, 10:01) *
WARUM muss das Kennzeichen mit dem Fajrzeg "fest verbunden" sein, und was versteht man unter einer "festen Verbindung"?
Ob eine Verbindung "fest" ist testet man am einfachsten in der Waschstrasse - wenn das Kennzeichen am Ende noch an der gleichen Stelle am Fahrzeug vorhanden ist sollte man von einer festen Verbindung sprechen können? think.gif
Magnetische Befestigungsmöglichkeiten oder halt auch simple Saugnäpfe sind bestimmt nicht fest - da muß man dann halt während der Autowäsche das Nummernschild kurz entfernen. whistling.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.09.2016, 10:01) *
Die allermeisten Kennzeichen sind ja heutzurafe lediglich in einen Kennzeichenhalter aus Kunststoff eingeklipst, und zum Entfernen reicht bereits ein stabiler Daumennagel aus.
Früher wurde doch eine Befestigungsmöglichkeit vorgschrieben, die sich nur mit der Hilfe eines geeigneten Werkzeugs lösen lässt - heutzutage scheint ausreichender Formschluß beim Halten des Nummernschilds ausreichend zu sein???


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megatmaker
Beitrag 19.09.2016, 10:58
Beitrag #7


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Ein Vg des Kennzeichenmissbrauchs sehe ich hier nicht als verwirklicht. Da dir die rechtswidrige Absicht fehtl. Der 60€-Verstoß ist das 'teuerste' was man dir vorwerfen kann, du hattest schließlich schon zwei Wochen zeit! Es gibt aber auch gunstigerere Verwarnungsgelder.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.09.2016, 10:01) *
Die allermeisten Kennzeichen sind ja heutzurafe lediglich in einen Kennzeichenhalter aus Kunststoff eingeklipst, und zum Entfernen reicht bereits ein stabiler Daumennagel aus.

Bei der Einführung dieser Kennzeichenhalterungen waren sie auch noch nicht legal, mittlerweile schon wavey.gif
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JTH
Beitrag 19.09.2016, 11:02
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.09.2016, 10:01) *
WARUM muss das Kennzeichen mit dem Fajrzeg "fest verbunden" sein, und was versteht man unter einer "festen Verbindung"?
Die allermeisten Kennzeichen sind ja heutzurafe lediglich in einen Kennzeichenhalter aus Kunststoff eingeklipst, und zum Entfernen reicht bereits ein stabiler Daumennagel aus.

Das Kennzeichen ist am Fahrzeug zu befestigen und nicht im Fahrzeug. Außerdem darf das Kennzeichen nicht abgedeckt sein. Und die Frontscheibe ist eine Abdeckung.

Ein Kennzeichenhalter (wie von Dir beschrieben) gilt als Befestigung. Frag mich nicht wo das geschrieben steht...

Zu einem Kennzeichenmissbrauch fehlt mir im vorliegenden Fall (zumindest so wie er bisher beschrieben ist) die rechtswidrige Absicht.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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megatmaker
Beitrag 19.09.2016, 11:05
Beitrag #9


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Zitat (JTH @ 19.09.2016, 12:02) *
Ein Kennzeichenhalter (wie von Dir beschrieben) gilt als Befestigung. Frag mich nicht wo das geschrieben steht...

Haben bestimmt Mal Gerichte entschieden smile.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.09.2016, 11:14
Beitrag #10


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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.09.2016, 11:36) *
... Früher wurde doch eine Befestigungsmöglichkeit vorgschrieben, die sich nur mit der Hilfe eines geeigneten Werkzeugs lösen lässt - heutzutage scheint ausreichender Formschluß beim Halten des Nummernschilds ausreichend zu sein???

Ein Schlosser-Daumennagel IST ein "geeignetes Werkzeug!

Doc


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EMD
Beitrag 19.09.2016, 12:16
Beitrag #11


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Auf die Idee scheinen aber viele zu kommen, habe jedenfals schon oft welche so rum fahren sehen. Scheint denen wohl zu anstrengend zu sein das ganze irgendwie mit Kabelbindern oder Draht irgendwo vorne ans Auto zu hängen damits am richtigen Platz ist.

Die Franzosen sind was die "feste Verbindung" angeht noch viel strenger, dort gibt es keine so Plastik Kennzeichenhalter unf Firlefanz, sondern die Kennzeichen werden direkt ans Fahrzeug genietet und dan hält das.
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Sperber
Beitrag 19.09.2016, 12:22
Beitrag #12


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Ein Kennzeichen dient ja unter anderem auch dazu das Fahrzeug auf einem Blitzer-Foto zu identifizieren. Hinter der Windschutzscheibe kann das Schild durch ungünstige Reflektion auf dem Foto unleserlich werden. Daher haben Gesetzgeber und Gerichte ziemlich deutliche Anforderungen über dessen Anbringung.
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treysis
Beitrag 19.09.2016, 12:25
Beitrag #13


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Zitat (EMD @ 19.09.2016, 13:16) *
Die Franzosen sind was die "feste Verbindung" angeht noch viel strenger, dort gibt es keine so Plastik Kennzeichenhalter unf Firlefanz, sondern die Kennzeichen werden direkt ans Fahrzeug genietet und dan hält das.

Und bei den Schweizern ist es genau das Gegenteil. Da wird das Kennzeichen oft nur draufgeschoben, weil es ja viele Wechselkennzeichen gibt, die man schnell zwischen den Fahrzeugen wechseln können soll. Das Kennzeichen zu durchbohren ist eigentlich nicht zulässig. Die Schilder gehören einem ja nicht selber (nur die Nummer), sondern dem Straßenverkehrsamt.
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rapit
Beitrag 19.09.2016, 12:33
Beitrag #14


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meine Kennzeichen gehören mir. Gekauft und übereignet.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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treysis
Beitrag 19.09.2016, 12:40
Beitrag #15


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Ja, in D. In der CH bekommst du die Schilder aber vom Straßenverkehrsamt (gerne auch per Post, ist in Zürich sogar günstiger). Und wenn du das Fahrzeug abmeldest, wollen die ihre Schilder eben zurück haben (oder du musst den Schaden ersetzen). Keine Ahnung, wie es in Frankreich ist.
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selber schuld
Beitrag 19.09.2016, 12:48
Beitrag #16


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Zitat (treysis @ 19.09.2016, 13:25) *
. Die Schilder gehören einem ja nicht selber (nur die Nummer), sondern dem Straßenverkehrsamt.

Ach du meine Güte mache ich mich Strafbar, ich habe ca. 20 KZ in meiner Garage liegen. Wenn ja wann Verjährt das, dann bringe ich sie lieber so lange in Keller.


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........Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten....!!
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treysis
Beitrag 19.09.2016, 12:51
Beitrag #17


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Das bezog sich alles auf die Schweiz!!!
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.09.2016, 12:55
Beitrag #18


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Zitat (EMD @ 19.09.2016, 13:16) *
Die Franzosen sind was die "feste Verbindung" angeht noch viel strenger, dort gibt es keine so Plastik Kennzeichenhalter unf Firlefanz, sondern die Kennzeichen werden direkt ans Fahrzeug genietet und dan hält das.
Und in Japan werden die sogar noch verplombt.


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EMD
Beitrag 19.09.2016, 14:13
Beitrag #19


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In der Schweiz sind die Nummern ja auch mehr Personenbezogen, in Frankreich dagegen mit dem aktuellen System komplett Fahrzeugbezogen. D.h. ein Fahrzeug bekommt bei Erstzulassung eine Nummer zugewiesen und die behält es dann bis zur Verschrottung. Das ganze mit den physischen Blechtafeln am Fahrzeug wird da (im Gegensatz zur Schweiz und Deutschland) sehr locker gehandhabt, die kann man sich nach belieben beim Schildermacher prägen lassen und ans Auto tun.
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treysis
Beitrag 19.09.2016, 14:18
Beitrag #20


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Jo, und in D ist es ein Gemisch aus allen smile.gif
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neuer2012
Beitrag 19.09.2016, 14:44
Beitrag #21


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Zitat (leevs81 @ 19.09.2016, 02:15) *
dann hab ich es hinter die Scheibe gelegt. Ist doch wohl besser als ganz ohne ( im Falle eines Verlustes )


Soweit ich weiss, wird "Kennzeichen hinter der Scheibe" mit "Gar kein Kennzeichen" gleichgesetzt.
Allerdings sehe ich hier keinen Missbrauch, so dass ich denke, dass dieser Vorwurf haltlos ist.



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Kühltaxi
Beitrag 19.09.2016, 14:52
Beitrag #22


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Die blöden Einsteckrahmen haben viele Ursachen:
1.: Der häufige Nummernwechsel der in D vonnöten ist wenn man Pech hat, zum Glück wurde das ja etwas eingedämmt, hätten sie mal früher machen sollen, hätte mir sehr viel sinnlosen Blechkauf erspart.
2.: Daß man bei neueren Autos das Schild nicht mehr mit zwei ordentlichen Metallschrauben schön diebstahlsicher gekontert anschrauben kann weil man von hinten nicht drankommt. Nur noch mit kleinen Selbstschneideschrauben von denen man besser vier nehmen sollte geht das, und die machen sich besser versteckt hinter einem Rahmen.
3.: Ab und zu will irgendein Mensch vom Amt das Kennzeichen auf seinem Schreibtisch haben und nicht zum Auto hinlaufen. Da ist leichte (De-)Montierbarkeit von Vorteil.
Wie man sieht alles systembedingt. Mir wäre es lieber ich könnte die einmal direkt und bombenfest dranmachen und hätte dann nie mehr ein Problem damit so lange das Auto auf mich läuft, sondern erst wieder wenn ich ein neues Auto brauche und mein Wunschkennzeichen behalten will, aber das bin ich dann ja selbst schuld.


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Heinz Wäscher
Beitrag 19.09.2016, 15:16
Beitrag #23


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Die Fahrzeughersteller könnten sich auch einfach auf eine identische Position der Befestigungslöcher bei KFZ einigen - dann wären solche Lösungen möglich bei der zwei Schrauben oben das ganze Kennzeichen halten.


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EMD
Beitrag 19.09.2016, 20:33
Beitrag #24


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das liegt aber imho nicht an den Fahrzeugherstellern, sondern weil die Kennzeichen in den USA ab Werk schon Löcher/Langlöcher an genormten Positionen haben (z.B. http://paws.wcu.edu/ballaaron/www/et449/la...b6/image3U2.JPG ), so das wenn man als Hersteller genau dort Schrauben vor sieht, es in 99% der Fälle nacher auch passt. In Deutschland und Europa dagegen kann man sowas komplett vergessen.

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Heinz Wäscher
Beitrag 20.09.2016, 04:32
Beitrag #25


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Die EU versorgt uns doch so gerne mit Vorschriften - da könnte man ja auch mal genormte Abstände für die Befestigungslöcher von KFZ-Kennzeichen einführen. In den USA, Kanada, Mexico und z. B. selbst im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande werden einheitliche KFZ-Kennzeichen verwendet - man muß nur wollen. Die nordamerikanischen Fahrzeughersteller hatten sich bereits vor über 60 Jahren diesbezüglich geeinigt.

Die neuen kubanischen Nummernschilder bekommen ja auch Befestigungslöcher ab Werk spendiert.


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EMD
Beitrag 20.09.2016, 14:26
Beitrag #26


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Könnte man doch im zuge von TTIP machen, eine EU-Richtlinie die das US-Format als gleichwertige Alternaitve vorschreibt die von den Nationalstaaten umzusetzen ist. So wie es in der Schweiz ja auch für hinten beide Formate zur freien Auswahl gibt.
Und zu Zeiten vom DIN Kennzeichen ging das ja schonmal, das man sich ein Blech in US-Format besorgte und da dann mit Engschrift die Nummer drauf prägen ließ und das von der Zulassungsstelle so gesiegelt wurde. http://www.kennzeichenwelt.de/includes/bilder/D-07000.jpg
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.09.2016, 14:35
Beitrag #27


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In diesem Inselstaat ist das mit dem US-Format immer noch möglich.

Mir würde es allerdings schon reichen, wenn es in der EU einheitliche Befestigungslöcher an KFZ gibt.


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juliof
Beitrag 20.09.2016, 15:40
Beitrag #28


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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.09.2016, 11:36) *
Magnetische Befestigungsmöglichkeiten oder halt auch simple Saugnäpfe sind bestimmt nicht fest


Wenn du die richtigen Magnete nimmst, schon. War bei mir bisher die zweitfesteste Verbindung. Egal ob 250km/h, Winter, Sommer oder Waschstraße..
Die festeste war Klebeband smile.gif
Erst an dritter Stelle kommen die Schrauben (durchs Kennzeichen) aber auch nur deshalb, weil mir 2 Schrauben irgendwann durchgerostet waren..
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nachteule
Beitrag 20.09.2016, 17:13
Beitrag #29


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Hallo, Neuer2012,

Zitat (neuer2012 @ 19.09.2016, 15:44) *
Soweit ich weiss, wird "Kennzeichen hinter der Scheibe" mit "Gar kein Kennzeichen" gleichgesetzt.
Allerdings sehe ich hier keinen Missbrauch, so dass ich denke, dass dieser Vorwurf haltlos ist.

ein Kennzeichen hinter der Scheibe kann mit einem Bußgeld belegt werden, es kann jedoch genauso als Straftat (Kennzeichenmissbrauch) angesehen werden.

Entscheidend ist hier die Begründung und die Nachweisbarkeit.

Drängt sich der Eindruck auf, dass der Fahrer das Kennzeichen dort deponiert hat, damit man ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht so leicht nachweisen kann, dürfte es sich um einen Kennzeichenmissbrauch handeln.

Fälle dieser Art tauchen immer wieder mal in der Presse auf rolleyes.gif

Des Weiteren gibt es Autoschrauber, die Stoßstangen an ihrem Fahrzeug anbringen, an denen deutlich erkennbar gar kein Platz für das Anbringen des Kennzeichen besteht.

Wird so ein Fahrer mit dem Kennzeichen hinter der Frontscheibe erwischt, dürfte es schwer werden, aus der Nummer herauszukommen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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boecki
Beitrag 14.11.2017, 20:53
Beitrag #30


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ich hänge die Frage mal hier ran, passt ungefähr...

Wie wird es geahndet, wenn man mit einem ungesiegelten DIN-Kennzeichen am Fahrzzeug erwischt wird?

Also normale Zulassung vorhanden, das gesiegelte Euro-Kennzeichen ist IM Fahrzeug und kann vorgezeigt werden.

Fällt das unter 'Kennzeichenmissbrauch'?
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EMD
Beitrag 15.11.2017, 00:56
Beitrag #31


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Wäre mal interessant zu erfahren. Wenn die Nummer auf dem DIN Kennezeichen die selbe ist wie auf dem Eurokennzeichen, können sie einem jedenfalls nicht vorwerfen man hätte irgendwas vortäuschen wollen.
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haschee
Beitrag 15.11.2017, 07:12
Beitrag #32


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Hm vermutlich keine rechtswidrige Absicht.

bleibt eine Verdoppelung (da Tatbestand über 55 €) des Fehlens des amtlichen Kennzeichens.

Also 120 €.


Kann man das "Tatmittel" einziehen?
Würde ich als police.gif in Erwägung ziehen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Kühltaxi
Beitrag 15.11.2017, 07:39
Beitrag #33


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Wofür sollen soche Spielereien überhaupt gut sein? Selbst wenn's legal wäre, das Auto wird dadurch nicht schöner und ständiger Kontakt mit der Polizei ist einem gewiß, die weiß ja nicht ob es wirklich noch gleichlautende gesiegelte Kennzeichen gibt. Aber wer den Ärger sucht....


--------------------
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steveluke
Beitrag 15.11.2017, 08:00
Beitrag #34


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Zitat (Kühltaxi @ 15.11.2017, 07:39) *
Wofür sollen soche Spielereien überhaupt gut sein?

Da auch ich in einem solchen Vorhaben keinen Sinn erkenne, tendiere ich zu der Annahme, dass es sich tatsächlich nur um ein reines Gedankenspiel handelt.
Ist doch nicht uninteressant wink.gif


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haschee
Beitrag 15.11.2017, 08:31
Beitrag #35


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Oldtimer mit alten Kennzeichen fällt mir da ein.
Wird so grundsätzlich nicht gestempelt in D.

Kommt mit den wieder verfügbaren "alten" Landkreiskürzeln immer mehr auf der "Bedarf".

Ich würde das ja zulassen bis Erstzulassung XY. Für eine gut dreisteillige Gebühr. biggrin.gif


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der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Mitleser
Beitrag 15.11.2017, 09:16
Beitrag #36


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Zitat (haschee @ 15.11.2017, 07:12) *
Hm vermutlich keine rechtswidrige Absicht.

Die kann man, in der Theorie, aber konstruieren. Denn nach einem Blitzerfoto könnte der Halter mangels Siegel einwenden, dass es doch gar nicht sein Auto sei. Sondern dass jemand an ein baugleiches Modell zwecks Irreführung und Strafvermeidung (s)ein Altblech gehängt habe.
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EMD
Beitrag 15.11.2017, 11:09
Beitrag #37


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Zitat (haschee @ 15.11.2017, 08:31) *
Ich würde das ja zulassen bis Erstzulassung XY. Für eine gut dreisteillige Gebühr. biggrin.gif

Sehe ich genau so, irgendwann 2000 war ja der Stichtag.
Aber das ist wie mit den Amerikanisch formatigen Kennzeichen, der Deutsche in seinem Amt braucht einfach immer irgendwas wegen dem er blöd herum affen kann, sonst fehlt ihm was... Statt das man den Leuten einfach gibt was sie wollen und sie dafür Kohle abdrücken lässt und gut ist.
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nachteule
Beitrag 15.11.2017, 11:58
Beitrag #38


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Hallo, Boecki,

guggst Du:

Zitat
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
.........
(12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.

Es dürfte also zumindest eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegen.

Ob dazu noch ein Kennzeichenmissbrauch geahndet werden kann, kann ich nicht beantworten.

Viele Grüße,

Nachteule


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steveluke
Beitrag 15.11.2017, 12:34
Beitrag #39


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Zitat (nachteule @ 15.11.2017, 11:58) *
Ob dazu noch ein Kennzeichenmissbrauch geahndet werden kann, kann ich nicht beantworten

Ich hielte das für arg weit hergeholt.


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haschee
Beitrag 15.11.2017, 13:31
Beitrag #40


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Man muß natürlich sehen wo die Grenze ist.
Nimmt jetzt jemand eine kleinere Schrift und ein komisches Format könnte man mal darüber nachdenken.
Aber bei normalem DIN Kennzeichen?

Ich glaubs nicht.


Aber ich glaube an die 120 € und wenn möglich die Einziehung (und Vernichtung) des Kennzeichens. wavey.gif


@emd:
wir hatten die Diskussion schonmal.
Nördliche Länder (einzelne Zulassungsstellen) haben eine Zeitlang wohl sowas ausgegeben.
Es gibt EU rechtlich nach VP Wissen auch nichts was dagegen sprechen würde.
Im Ausland müßte man dann wieder ein ( D ) Aufkleber/Halter nehmen, aber wäre historisch korrekt.
Aber ist politisch wohl uninteressant das zuzulassen.
Erstaunlich, daß wir die alten Landkreiskürzel gekriegt haben. thread.gif


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steveluke
Beitrag 15.11.2017, 13:36
Beitrag #41


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Zitat ( @ 15.11.2017, 13:31) *
(…) und wenn möglich die Einziehung (und Vernichtung) des Kennzeichens. wavey.gif

Das wurde weiter oben schon von jemandem eingebracht.
Ich bin aber kein Freund davon, wenn sich nun wirklich keine konkreten Hinweise darauf ergeben, dass die OWi wiederholt wird.

Einen großen Beweiswert hat das Kennzeichen nicht; ein Lichtbild i.V.m. mit der Zeugenaussage der Beamten ist mE völlig ausreichend.

Der VT soll -sofern er einsichtig ist und einen vernünftigen Eindruck macht- das Ding abschrauben, das richtige Kennzeichen anbringen und sein DIN-Kennzeichen dann für den Partykeller oder sonstwie verwenden.
Letztendlich ist es sein bezahltes Eigentum.


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haschee
Beitrag 15.11.2017, 13:45
Beitrag #42


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Das oben war auch ich. thread.gif


Edit:
Sofern es denn möglich ist - bei Owi bin ich mir nicht sicher:
/Edit

Das Schild wurde explizit zu diesem Zweck vorsätzlich am Fahrzeug angebracht.
Ich sehe daher sehr wohl eine Wiederholungsgefahr.

Ok, er könnte sich auch ein neues pressen lassen, aber zumindest bis dahin
ist die Gefahr gebannt.

Auch geschieht das nicht willkürlich und es ist meiner Ansicht nach angemessen und verhältnismäßig. wavey.gif


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boecki
Beitrag 15.11.2017, 18:44
Beitrag #43


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zum Hintergrund der Frage: es geht um eine Ausfahrt mit einem alten Motorrad (BMW; EZ Anfang der 70er Jahre; hervorragender Originalzustand), welche für privaten Gebrauch photografisch dokumentiert werden soll.

Das ausgegebene Euro-Schild mit FE-Schrift "passt" einfach optisch nicht zu dem historischen Fahrzeug. Daher die Frage was einem im 'worst case' für Strafe erwarten könnte.

Eine betrügerische Absicht ist nicht vorhanden, es geht einzig und alleine um das zeitgenössische Erscheinungbild während der Ausfahrten.
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ilam
Beitrag 15.11.2017, 20:05
Beitrag #44


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Jetzt ganz ernst gemeint: Mit Photoshop sind sowas ein paar Klicks und dann sind auf dem alten Kennzeichen auch unproblematisch TÜV-Plakette und Siegel. Ich glaube, das fällt richtig auf, wenn die fehlen und man auf den Fotos nur mit blankem Kennzeichen unterwegs ist.
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boecki
Beitrag 15.11.2017, 22:21
Beitrag #45


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schon richtig, das ist auch nicht das Problem hinterher das Kennzeichen auf den Fotos "echt" aussehen zu lassen.

Es geht ja dadrum was einem blüht wenn man unterwegs mit ungesiegeltem DIN-Kennzeichen auf öffentlichen Straßen erwischt wird...
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nachteule
Beitrag 15.11.2017, 23:57
Beitrag #46


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Hallo, Boecki,

nach Deiner nachträglichen Erklärung tendiere ich dazu, hier einen Kennzeichenmissbrauch anzunehmen.

Es mag ja sein, dass Du es tatsächlich aus den genannten Gründen beabsichtigst, so herumzufahren, es könnte aber genauso gut sein, dass Du der Verkehrssünder vor dem Herrn bist, der dann, wenn er zur Anzeige gebracht wird und wenn dies mittels abgebildetem Kennzeichen belegt werden soll, gleich mit dem Hinweis kontert, dass das Kennzeichen auf dem Bild ja gar nicht gesiegelt ist und dass es sich ja nie und nimmer um Dein Krad handeln kann, sondern um jemanden, der das gleiche Krad hat und sich extra eine Doublette Deines Kennzeichens besorgt hat.

Ja, ich weiß, es ist weit hergeholt, aber wenn die Bußgeldstelle und ggf. der Richter nichts anderes beweisen können, wärst Du vermutlich aus der Sache heraus.

Um dem einen Riegel vorzuschieben, wäre bei einer Kontrolle m. E. eine Anzeige wegen des Verdachts des Kennzeichengebrauchs angebracht und dann sollen Staatsanwaltschaft und Gericht sich Gedanken machen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Kühltaxi
Beitrag 16.11.2017, 12:18
Beitrag #47


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Zitat (haschee @ 15.11.2017, 13:31) *
Erstaunlich, daß wir die alten Landkreiskürzel gekriegt haben. thread.gif

Ja, aber daß einzelne Kreisobere das so lange hartnäckig ihren Bürgern verweigern hätte ich nicht gedacht. Überhaupt war es blöd die das entscheiden zu lassen, man hätte einfach alle freigeben sollen und fertig. Außerdem für Kreise ohne Altkennzeichen aber mit Not an kurzen Kombinationen ein paar neugeschaffene Zweitkürzel.


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Mueck
Beitrag 16.11.2017, 13:04
Beitrag #48


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GerhardNL
Beitrag 16.11.2017, 14:00
Beitrag #49


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Hallo Boecki,

wenn es nur um die Fotos geht, dann sind ja sowieso nur die Fotos von hinten betroffen, da es sich um ein Motorrad handelt. Und da gibt es neben der schon vorgeschlagenen digitalen Nachbearbeitung noch zwei weitere Möglichkeiten:

Erstens könnte man nur für die Fotoshootings von hinten am abgestellten Motorrad kurzzeitig das Kennzeichen austauschen und vor der Weiterfahrt wieder zurücktauschen. Auf öffentlichen Straßen ist das zwar rechtlich auch nicht ganz astrein, aber ich bin mir sicher, dass da niemand etwas sagen würde, wenn es wirklich nur zum Fotografieren gemacht wird und das offizielle Blech jederzeit vorgelegt werden kann.

Und zweitens könnte man diesen Teil der Fotoshootings vielleicht auch auf ein Privatgrundstück verlegen. Mit Erlaubnis des Grundbesitzers, versteht sich. Daran wäre rechtlich nichts zu beanstanden.

MfG
Gerhard


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Reinheit
Beitrag 21.11.2017, 13:48
Beitrag #50


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Zitat (nachteule @ 15.11.2017, 11:58) *
Hallo, Boecki,

guggst Du:

Zitat
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
.........
(12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.

Es dürfte also zumindest eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegen.

Ob dazu noch ein Kennzeichenmissbrauch geahndet werden kann, kann ich nicht beantworten.

Viele Grüße,

Nachteule
Mein (möglicherweise untauglicher) Versuch der Kümmellängsspaltung anhand des zitierten Teils der FZV: Nö. Weil: das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild ist vorhanden und angebracht; die amtliche Stempelplakette ist vorhanden (wenn auch auf einem anderen, greifbar untergebrachten weiteren Kennzeichenschild); es sind keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht.
Worin liegt der Verstoß?
Danke für Aufklärung.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 10:34