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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Ich befürchte, dass eine weitere Diskussion mit @janr nicht wirklich zielführend ist, da er von einer einmal gefassten Meinung nur sehr ungern wieder abrückt. Argumente helfen da nur sehr bedingt weiter
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wenn die Kiste zugelassen ist und TÜV nicht abgelaufen ist, hat der Halter erst mal alle Voraussetzungen erfüllt, sie jederzeit in Betrieb nehmen zu können.
Egal, ob er dazu erst noch aus dem Kanister Benzin auffüllen oder mit Kleinkompressor erst genug Luft auf die Reifen pumpen muss. Jederzeit in Betrieb nehmen können bedeutet nicht unbedingt aufsperren, Schlüssel drehen, losfahren. Wenn man vor jeder Fahrt alles macht, was die StVO von einem verlangt und was auch in mancher Betriebsanleitung steht, was man zumindest gelegentlich prüfen sollte, ist man schon ein paar Minuten beschäftigt. Wenn jetzt einer durch blose Betrachtung der Kiste von außen ohne Möglichkeit näherer Prüfung behauptet, das Ding wäre nicht betriebsfähig, begibt er sich auf ein dünnes Eis. Anfangsverdacht hin oder her. Ein gelber Zettel mit der Aufforderung, das Teil zügig aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen und auch nicht woanders hinzustellen ist in meinen Augen eine Frechheit. Ein Fall für die Rundablage. Unter Scheibenwischer geklemmte Zettel egal welcher Art gelten nicht als sicher zugestellt. Wenn die was wollen, sollen sie einen ordentlich anschreiben. Dann kann man immer noch Antwort geben. Ohne weitere Warnung abschleppen könnte Besitzstörung, wenn nicht gar Diebstahl sein. Karre erst zurück gegen Zahlung von Abschleppkosten und Owi grenzte an Nötigung bzw. Erpressung. Sicher müssen Ämter tätig werden, wenn etwas Sicherheit oder Ordnung gefährdet. Aber erst, wenn der Sachverhalt gesichert ist. -------------------- |
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Beitrag
#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Die Praxis, stillgelegte bzw. Schrottfahrzeuge abzuschleppen, einzig aufgrund eines Hinweises am Fahrzeug (roter Punkt) wurde eh vom VG Düsseldorf am 21.6.16 für rechtswidrig erklärt ( 14 K 6661/15). Hier ist die Zustellung einer Ordnungsverfügung an den Halter notwendig.
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Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Wäre ja kein Problem. Soweit ist man hier noch gar nicht gewesen.
Es gab ja nur Anhaltspunkte für ein nicht betriebsbereites Fahrzeug / eine Sondernutzung über den Gemeingebrauch hinaus... OT?: Für ts1 seinen ADAC ist mir noch was eingefallen: erweitert: Wenn du jetzt dein bewußt betriebsunfähig abgestelltes Fahrzeug da schon lang abgestellt hast, dann den ADAC anrufst um es "entfernen" zu lassen und dieser schleppt es ab (also nicht aufgeladen, sondern abschleppen per Seil/Stange): Ist das noch Abschleppen? ![]() Oder wäre es 1. (vermutlich) ein Betrug von dir am ADAC und 2. ein genehmigungspflichtiges Schleppen, da der Nothilfegedanke nicht mehr gegeben ist? Und vielleicht 3. bringt man denjenigen der welche vorhanden ist... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Bisher hat der ADAC nur etwa 1 Stunde für die Anfahrt gebraucht. Nicht mehrere Tage oder Jahre.
Und da nicht vor Ort flott zu kriegen, auf den Lkw aufgeladen. Dessen Fahrerlaubnis hat der Fahrer so oder so. Oft kam gleich der Lkw und kein Focus oder Zafira, weil ich am Telefon nicht nur sage "fährt nicht mehr, Farbe ist blau, mehr weiß ich nicht", sondern z.B. "Motorrad, Kette gerissen". Die Kotenübernahme ist mit der Entfernung zum Wohnort klar und bisher hat mich noch keiner des Betrugs verdächtigt. -------------------- MfG Thomas
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Frage mich warum ich markiere?
![]() Es geht hier nicht darum, daß du irgendwo liegenbleibst und dir im Rahmen der Nothilfe geholfen wird. Die Frage an dich ist: Wenn du bewußt das Fahrzeug betriebsunfähig abstellst und das schon einige Zeit steht und du dann irgendwann den ADAC anrufst und der abschleppt (nicht auflädt): Ob das noch ein Abschleppen ist - oder ein Schleppen? Mit allen Folgen wie Genehmigungspflichtig, Fahrerlaubnis... ![]() Und evtl. Betrug am ADAC... Auch beim eigentlichen Thema der Sondernutzung geht es darum, daß man bewußt ein betriebsunfähiges Fahrzeug abstellt - oder länger stehen lässt. Alles andere was plötzlich auftritt oder unbewußt gehört einfach nicht ins Thema. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Die Frage an dich ist: Wenn du bewußt das Fahrzeug betriebsunfähig abstellst und das schon einige Zeit steht und du dann irgendwann den ADAC anrufst und der abschleppt (nicht auflädt): Ob das noch ein Abschleppen ist - oder ein Schleppen? Wenn alle das Wissen sollte das Schleppen sein. Wenn der Besitzer jetzt erst klar wird, das er das Fahrzeug doch nicht selber in Gange bekommt ist es wieder Abschleppen. Wenn der Besitzer vorher Wusste das er das Fahrzeug doch nicht selber in Gange bekommt dies dem Helfer aber nicht mitteil, ist es Schleppen. Das der Helfer vom Abschleppen ausgeht, kann dem dann aber nicht Vorgeworfen werden? Insgesamt ist das ganze aber schon ein wenig Kleinlich. Auch beim eigentlichen Thema der Sondernutzung geht es darum, daß man bewußt ein betriebsunfähiges Fahrzeug abstellt - oder länger stehen lässt. Alles andere was plötzlich auftritt oder unbewußt gehört einfach nicht ins Thema. ![]() Wer Behauptet denn das das Fahrzeug betriebsunfähig ist? Wo findet man eine Beschreibung wie ein parkendes betriebsunfähiges Fahrzeug gemäß der StVO aussieht? -------------------- Gruß Heiner
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Die Behörde hat aufgrund von "Tatsachen" den Verdacht, daß
das Fahrzeug betriebsunfähig ist / eine Sondernutzung vorliegt. Zur Frage ob betriebsunfähiges Abstellen Sondernutzung ist gibt es hier im Verkehrsportal Ausführungen dazu. ![]() Siehe Beitrag #44 hier im Thema ![]() ADAC Schleppen/Abschleppen: kleinlich schon. Aber ich wollte ts1 aufzeigen, daß sein "ich bring den ADAC mit rein" abseits der Nothilfe eben Probleme bereiten kann... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat dann fährt man zur nächsten Tanke um Luft zu kontrollieren. steht wo?Das geht mit dem Sommrereifen-FZ im Winter nicht. Ach ja: noch befinden "wir uns" im Bereich der Ermittlungen. Da kann der Halter im rahmen der Anhörung doch angeben, dass das Kfz i.O. ist. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
-------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#61
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 28 Beigetreten: 07.09.2016 Wohnort: Charly-Marx-Town Mitglieds-Nr.: 79664 ![]() |
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#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Als Südländer geht @Janr von Winter mit Eis und Schnee aus. Und dann darf man oft mit Sommerreifen nicht mehr fahren.
Die Regenverwöhnten Nordländer können das natürlich nicht nachvollziehen.... ![]() -------------------- |
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#63
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Stimmt. Die letzten beiden Winter zusammen, hätte ich vielleicht an 20 Tagen Winterreifen benötigt.
-------------------- Gruß Heiner
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#64
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ich befürchte, dass eine weitere Diskussion mit @janr nicht wirklich zielführend ist, da er von einer einmal gefassten Meinung nur sehr ungern wieder abrückt. Argumente helfen da nur sehr bedingt weiter ![]() Bist du jetzt der Meinung, daß man das FZ nicht stehen lassen darf? Ich bin der Meinung, wie auch das Urteil welches hier zitiert wurde, daß man sein FZ von HU-Termin bis HU-Termin stehen lassen darf. Klar sollte man man nach sehen ob da ein HV auftaucht, das ist aber nicht zwingend. Daß mit den Winterreifen wäre ja nur eine weitere Begrundung, daß dann im Winter viele FZe - zumindest hier wo es auch Schnee hat - ständig Aufkleber aufs Auto bekommt, weil es Sondernutzung wäre. ![]() Du solltest schon ein bisschen auf das Thema eingehen, @Nerari, bevor du hier eine Pauschalschelte gegen mich betreibst. Inzwischen sollte ja jeder gemerkt haben, daß du erst mal pauschal gegen mich bist und zum Thema weniger beiträgst. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Bist du jetzt der Meinung, daß man das FZ nicht stehen lassen darf?...Du solltest schon ein bisschen auf das Thema eingehen, @Nerari, bevor du hier eine Pauschalschelte gegen mich betreibst... Ich erspare es, "aufs Thema einzugehen", da zum einen das nötige bereits gesagt wurde und zum anderen du i.d.R. für Argumente nicht wirklich zugänglich bist ![]() Zitat Inzwischen sollte ja jeder gemerkt haben, daß du erst mal pauschal gegen mich bist und zum Thema weniger beiträgst. Was inzwischen nicht nur ich hier im Forum gemerkt habe ist, dass du dich (ich weiß, ich wiederhole mich) ganz gerne mal etwas verrennst und dann für irgendwelche Argumente nicht mehr zugänglich bist. ![]() Lex Minga Und @Cabronito ist nicht der Einzige, der dazu in letzter Zeit was geschrieben hat![]() Lassen wir es bitte damit gut sein ![]() |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Da du nicht aufs Thema eingehst, nur mich beschimpfst stelle ich hiermit fest, das du ein Troll bist
![]() Das was du "verrennen" nennst ist eine recht gefestigte Meining meinerseits die wie sich oft herausstellt doch nicht so falsch ist. Deine trolligen Texte kommen daher, weil ich dir und deiner falschen Meinung nicht einfach so nachgebe. Bin halt kein Ja-sager. Ich denke halt und das beste, ich kann es meist beweisen. Lex Minga weis ich nicht was es bedeuten soll, aber wenn hier jemand der Meinung ist, daß man ein FZ welches länger herumsteht man einfach entsorgen darf, weil es Sondernutzung wäre dann halte ich das für sehr verschroben. Beweise die diese Betrachtungsweise unterstützen kommen jedenfalls nicht aus München. Entweder ist ein FZ betriebsbereit oder nicht ist doch die Frage und wer behauptet, daß schnutzige Fenster und wenig Luft in den Reifen mit nebenher leerer Batterie dazu reichen den muß ich auf den Winter und die zig tausende absichtlich nicht betriebsbereiten abgestellten FZe erinnern. Mehr ist es nicht. Nur der Vergleich von einer Meinung zu Tatsachen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Ich weiß nicht was du willst. Sowas behauptet hier doch keiner.
Und ein letztes Mal: Wenn du bewußt dein obiges Beispielfahrzeug mit leerer Batterie ab heute den Winter über rumstehen lässt ("weil die Batterie eh wieder leer wird irgendwann") weil du es nicht brauchst - dann ist das Sondernutzung. Und ja, das könnte natürlich viele Fahrzeuge treffen denen man es nicht ansieht. Das ist aber nur ein Überwachungs/Nachweis/Ahndungsproblem, kein Problem der Verwirklichung der Sondernutzung... (ähnlich wie die Schwierigkeit bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen Vorsatz vorzuwerfen - obwohl wir alle wissen, daß es sehr oft der Fall ist...) und damit eod. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Du hast Leider
und damit eod. geschrieben, aber ich möchte trotzdem dazu was schreiben.![]() Mir fehlt immer noch die Beschreibung was denn nun ein betriebsunfähiges KFZ ist. Das man ein betriebsunfähiges KFZ nicht rumstehen lassen darf, sollte klar sein. Nur was ist das? Dein Post 44 klärt das auch nicht Wissentliches Abstellen (oder nicht Entfernen/Beheben) eines nicht betriebsbereiten Fahrzeugs ist eben in Augen mancher Richter - und nicht die kleinsten Verwaltungsrichter... eine Sondernutzung. Auch ein Verkehrs-Forum namens "verkehrsportal.de" schreibt dazu Zitat Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz Geht man in der Betrachtungsweise nunmehr von einer gewöhnlichen Straße ohne Einschränkungen aus, so ist die Nutzung für Zwecke des ruhenden oder fließenden Verkehrs, also Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge aber auch zu Kommunikationszwecken zulässig. Nicht mehr zum Gemeingebrauch dagegen gehört das Abstellen eines Fahrzeugs, das aus tatsächlichen (z.B. betriebsunfähig, Wohnwagen und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen - § 12 Abs.3b StVO) oder rechtlichen (z.B. abgemeldet) Gründen nicht jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann oder aber vorrangig zu anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme aufgestellt wurde (z.B. reines Werbeinstrument. (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 271; BVerwG, Der Städtetag 1983, 140). Das Fahrzeug das ist die Geschichte: war in den Augen des Amtes auch betriebsunfähig. https://www.youtube.com/watch?v=0WACUjGxNbw Ist ein KFZ betriebsunfähig im Sinne der StVO, so das eine benutzung eines Parkplatzes eine Sondernutzung wäre, wenn es: 1. Unterdruck in den reifen 2. einen Platten 3. Sommerreifen am 12. Dezember bei strahlendem Sonnenschein und 12Grad 4. Sommerreifen am 12. Dezember bei Schneefall und -10Grad 5. leere Batterie 6. verschmutzte Scheiben 7. anrostungen an allen Blechen 8. ein vielleicht leere Batterie 9. Scheinwerfer die von innen beschlagen sind 10. einen Feuchten Innenraum 11. verdreckten und zerkrazten Lack 12. defekte Scheibenwischergummis hat? -------------------- Gruß Heiner
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Beitrag
#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
eod doch nicht mit dir.
![]() Unterdruck im Reifen? Wie kriegst du den hin? ![]() Aber ich denke ich weiß was du meinst. Also, das folgende sind jetzt Meinungen - wer es genauer haben will muß sich an einen Richter wenden. Wir sprechen jetzt von Fahrzeugen die zugelassen sind UND noch Rest HU haben. 1. Unterdruck? - Nein. Aber ein Indiz je nachdem wie drucklos. 2. Platten? Ja. (wenn länger und bewußt...) 3. und 4. siehe Gesetz also Nein. 5. Batterie? Ja. (wenn länger und...) 6. dreckige Scheiben. Nein. Aber ein Indiz... 7. Rost. Nein. Aber ein Indiz... 8. vielleicht leere Batterie. Nein. Da nicht bewußt. Aber Aufforderung möglich und wenn dann bekannt siehe 5. 9. Scheinwerfer. Nein. Aber ein Indiz... 10. feuchter Innenraum. Nein. Aber ein Indiz... 11. verkratzt. Nein. 11. verdreckt. Nein. Aber ein Indiz.... 12. Scheibenwischer. Nein. Aber ein Indiz... 2. und 12. ist übrigens jederzeit auch eine Mängelkarte wert. ![]() 8. und 5. hat man eben ein Feststellungsproblem. Und ein Problem ob es vorsätzlich ist. Ändert aber nichts daran, daß 5. eine astreine Sondernutzung ist. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
zu Leerer Batterie: Auch wenn bekannt ist das ja leicht zu lösen. Nein ich meine nicht das anschieben einer Mofa, bin schon bei PKW. Der besitzer hat so eine powerpakt genannte batterie und würde die dann halt mitbringen.
Platten könnte natürlich auch einfach nur zu wenig Luft sein. Meine Holde hat jetzt im Verhältniss so breite Felge und flache Reifen, da sieht man einen Platten nicht mal. Gesamtheit deiner Antworten sagen ja, das es nur Indizien gibt. Seh ich übrigens genauso. Deshalb müsste das OA meiner Meinung nach auch erst den Besitzer zu einer Stellungnahme auffordern. Einfach Abschleppen seh ich eigendlich geht nicht. Schon der rote Aufkleber geht meiner Meinung nach als alleiniger Hinweis nicht. Eingeschlagene Scheiben, abgebaute Räder sowas seh ich als betriebsunfähig an. Ist zum Teil bestimmt blöd fürs OA. -------------------- Gruß Heiner
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#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
..., abgebaute Räder sowas seh ich als betriebsunfähig an.... Die lassen sich doch null komma nix wieder montieren ![]() Im Ernst: Die Aussage ist doch, wenn ich es richtig verstanden habe, lediglich, dass es eben nicht reicht, zu sagen, ein KFZ ist zugelassen, um es legal auf einen öffentlichen Parkplatz stellen zu dürfen. Es muss auch grundsätzlich betriebsfähig sein. Was das nun genau bedeutet, ist letztlich vom Einzelfall abhängig und kann so pauschal nicht gesagt werden. Im Zweifel wird wohl eher zu vermuten sein, dass sich die Betriebsfähigkeit schnell wieder herstellen lässt. |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Stimmt.
Also hängt die Betriebsfähigkeit von der Zeit ab die benötigt wird um den Betrieb herzustellen. Finde ich einen sehr guten Ansatz. -------------------- Gruß Heiner
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... All diese Punkte seh ich an FZen fast täglich - nein mein FZ steht nicht so da Ist ein KFZ betriebsunfähig im Sinne der StVO, so das eine benutzung eines Parkplatzes eine Sondernutzung wäre, wenn es: 1. Unterdruck in den reifen 2. einen Platten 3. Sommerreifen am 12. Dezember bei strahlendem Sonnenschein und 12Grad 4. Sommerreifen am 12. Dezember bei Schneefall und -10Grad 5. leere Batterie 6. verschmutzte Scheiben 7. anrostungen an allen Blechen 8. ein vielleicht leere Batterie 9. Scheinwerfer die von innen beschlagen sind 10. einen Feuchten Innenraum 11. verdreckten und zerkrazten Lack 12. defekte Scheibenwischergummis ... ![]() Du mußt mal in München schauen, was viele mit ihrem Motorrad/Cabrio in Winter machen. Sie stellen es am FB-Rand/Gehweg ab und lassen es vor sich hin gammeln. Logisch, daß der Druck in den Reifen nicht mehr Verkehrssicher ist. Logisch, daß die Batterie leer ist. Logisch, daß das FZ verdreckt ist. Von innen beschlagene Scheinwerfer sieht man auch oft bei FZen die ständig im Gebrauch sind. Ebenso verkratzter Lack (bei so manchem/r FahrerIn an allen Stoßfänger-Ecken) Und Rost ist an den FZen auch oft vorhanden, egal ob sie herum stehen oder ständig in Gebrauch sind. So bleibe ich der Meinung - die sich ja mit der Rechtssprechung deckt - daß dies nciht mal richtige Indizien wären. Dennoch kann das Amt gerne recherchieren. Muß aber mit jeder Begründung leben und darf nicht einfach was ans FZ hängen und gleich warnen, daß man das FZ auch wo anders nicht hinstellen darf. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#74
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 19.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70697 ![]() |
Meine Holde hat jetzt im Verhältniss so breite Felge und flache Reifen, da sieht man einen Platten nicht mal.... ![]() -------------------- Was weiß eigentlich der Weißwein?
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#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14080 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
-> dem Captain gemeldet
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Beitrag
#76
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Gut das die hier nicht liest
![]() ![]() -------------------- Gruß Heiner
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Beitrag
#77
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Das Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern (Lenkung verriegeln) ist doch vorsätzlich betriebsunfähig machen.
![]() Ähnlich wenn die Parkraumbewirtschaftungs-Fachkraft eine Parkkralle anbringt, dann müsste sie auch so konsequent sein, das nunmehr betriebsunfähige Fzg. abzuschleppen. -------------------- MfG Thomas
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Beitrag
#78
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Der ist auch gut
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#79
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79721 ![]() |
Hi,
ich dachte, ich melde mich nochmal, um zu erzählen, wie die Geschichte zuende gegangen ist ;-) Mein Auto hat heute seine neue TÜV-Plakette bekommen. Eine Birne im hinteren Bremslicht musste erneuert werden. Das war alles. Der kleine Schieter hat jetzt TÜV bis November 2018. Einen Bescheid/ Bußgeld o.ä. habe ich auch nicht mehr bekommen. Ich bin froh, dass sich das Thema erledigt hat. Es bleibt allerdings das dumpfe Gefühl, dass mich der Beamte nicht mit diesem Zettel unter Druck hätte setzen dürfen. Bei allem Verständnis dafür, dass er selbst durch besorgte Bürger Druck bekommen haben mag. Ich bin als Normalbürger nicht in der Lage, die Ernsthaftigkeit und die Qualität solcher "Zettel" zu relativieren. Wenn da draufsteht, dass mir u.U. ein Bußgeld bis 50.000 Ocken droht und mir untersagt wird, das Auto woanders abzustellen, dann muss ich erstmal davon ausgehen, dass das so gilt und dass ich Folgen zu befürchten habe, wenn ich mich nicht entsprechend verhalte. Das Ganze ohne Nennung einer Frist empfinde ich das insgesamt als Schikane. Ein Brief stattdessen wäre die richtige Maßnahme gewesen. Danke für Euer konstruktives Feedback! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 16:45 |