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> Gelber Zettel - zu lange geparkt?
Nerari
Beitrag 20.09.2016, 15:28
Beitrag #51


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Ich befürchte, dass eine weitere Diskussion mit @janr nicht wirklich zielführend ist, da er von einer einmal gefassten Meinung nur sehr ungern wieder abrückt. Argumente helfen da nur sehr bedingt weiter wink.gif
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Explosiv
Beitrag 20.09.2016, 19:24
Beitrag #52


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Wenn die Kiste zugelassen ist und TÜV nicht abgelaufen ist, hat der Halter erst mal alle Voraussetzungen erfüllt, sie jederzeit in Betrieb nehmen zu können.
Egal, ob er dazu erst noch aus dem Kanister Benzin auffüllen oder mit Kleinkompressor erst genug Luft auf die Reifen pumpen muss. Jederzeit in Betrieb nehmen können bedeutet nicht unbedingt aufsperren, Schlüssel drehen, losfahren. Wenn man vor jeder Fahrt alles macht, was die StVO von einem verlangt und was auch in mancher Betriebsanleitung steht, was man zumindest gelegentlich prüfen sollte, ist man schon ein paar Minuten beschäftigt.

Wenn jetzt einer durch blose Betrachtung der Kiste von außen ohne Möglichkeit näherer Prüfung behauptet, das Ding wäre nicht betriebsfähig, begibt er sich auf ein dünnes Eis. Anfangsverdacht hin oder her.
Ein gelber Zettel mit der Aufforderung, das Teil zügig aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen und auch nicht woanders hinzustellen ist in meinen Augen eine Frechheit. Ein Fall für die Rundablage. Unter Scheibenwischer geklemmte Zettel egal welcher Art gelten nicht als sicher zugestellt.

Wenn die was wollen, sollen sie einen ordentlich anschreiben. Dann kann man immer noch Antwort geben. Ohne weitere Warnung abschleppen könnte Besitzstörung, wenn nicht gar Diebstahl sein. Karre erst zurück gegen Zahlung von Abschleppkosten und Owi grenzte an Nötigung bzw. Erpressung.
Sicher müssen Ämter tätig werden, wenn etwas Sicherheit oder Ordnung gefährdet. Aber erst, wenn der Sachverhalt gesichert ist.


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Freisinn
Beitrag 21.09.2016, 06:32
Beitrag #53


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Die Praxis, stillgelegte bzw. Schrottfahrzeuge abzuschleppen, einzig aufgrund eines Hinweises am Fahrzeug (roter Punkt) wurde eh vom VG Düsseldorf am 21.6.16 für rechtswidrig erklärt ( 14 K 6661/15). Hier ist die Zustellung einer Ordnungsverfügung an den Halter notwendig.
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haschee
Beitrag 21.09.2016, 06:41
Beitrag #54


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Wäre ja kein Problem. Soweit ist man hier noch gar nicht gewesen.

Es gab ja nur Anhaltspunkte für ein nicht betriebsbereites Fahrzeug / eine Sondernutzung über den Gemeingebrauch hinaus...


OT?:
Für ts1 seinen ADAC ist mir noch was eingefallen:

erweitert:
Wenn du jetzt dein bewußt betriebsunfähig abgestelltes Fahrzeug da schon
lang abgestellt
hast, dann den ADAC anrufst um es "entfernen" zu lassen und dieser
schleppt es ab (also nicht aufgeladen, sondern abschleppen per Seil/Stange):

Ist das noch Abschleppen? whistling.gif
Oder wäre es 1. (vermutlich) ein Betrug von dir am ADAC und 2. ein genehmigungspflichtiges Schleppen, da der Nothilfegedanke nicht
mehr gegeben ist?
Und vielleicht 3. bringt man denjenigen der abschleppt schleppt dann in Probleme in Bezug auf die Fahrerlaubnis, je nachdem
welche vorhanden ist...


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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ts1
Beitrag 21.09.2016, 08:16
Beitrag #55


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Bisher hat der ADAC nur etwa 1 Stunde für die Anfahrt gebraucht. Nicht mehrere Tage oder Jahre.
Und da nicht vor Ort flott zu kriegen, auf den Lkw aufgeladen. Dessen Fahrerlaubnis hat der Fahrer so oder so.
Oft kam gleich der Lkw und kein Focus oder Zafira, weil ich am Telefon nicht nur sage "fährt nicht mehr, Farbe ist blau, mehr weiß ich nicht", sondern z.B. "Motorrad, Kette gerissen".
Die Kotenübernahme ist mit der Entfernung zum Wohnort klar und bisher hat mich noch keiner des Betrugs verdächtigt.


--------------------
MfG Thomas
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haschee
Beitrag 21.09.2016, 08:39
Beitrag #56


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Frage mich warum ich markiere? crybaby.gif

Es geht hier nicht darum, daß du irgendwo liegenbleibst und dir
im Rahmen der Nothilfe geholfen wird.



Die Frage an dich ist:
Wenn du bewußt das Fahrzeug betriebsunfähig abstellst und das schon einige Zeit steht
und du dann irgendwann den ADAC anrufst und der abschleppt (nicht auflädt):
Ob das noch ein Abschleppen ist - oder ein Schleppen?

Mit allen Folgen wie Genehmigungspflichtig, Fahrerlaubnis... whistling.gif
Und evtl. Betrug am ADAC...



Auch beim eigentlichen Thema
der Sondernutzung geht es darum, daß man bewußt
ein betriebsunfähiges Fahrzeug abstellt - oder länger stehen lässt.

Alles andere was plötzlich auftritt oder unbewußt
gehört einfach nicht ins Thema. wavey.gif


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Quelle: Widerstand und Ergebung
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HeinerHainer
Beitrag 21.09.2016, 09:27
Beitrag #57


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Zitat (haschee @ 21.09.2016, 09:39) *
Die Frage an dich ist:
Wenn du bewußt das Fahrzeug betriebsunfähig abstellst und das schon einige Zeit steht
und du dann irgendwann den ADAC anrufst und der abschleppt (nicht auflädt):
Ob das noch ein Abschleppen ist - oder ein Schleppen?

Wenn alle das Wissen sollte das Schleppen sein.

Wenn der Besitzer jetzt erst klar wird, das er das Fahrzeug doch nicht selber in Gange bekommt ist es wieder Abschleppen.

Wenn der Besitzer vorher Wusste das er das Fahrzeug doch nicht selber in Gange bekommt dies dem Helfer aber nicht mitteil, ist es Schleppen. Das der Helfer vom Abschleppen ausgeht, kann dem dann aber nicht Vorgeworfen werden?

Insgesamt ist das ganze aber schon ein wenig Kleinlich.

Zitat (haschee @ 21.09.2016, 09:39) *
Auch beim eigentlichen Thema
der Sondernutzung geht es darum, daß man bewußt
ein betriebsunfähiges Fahrzeug abstellt - oder länger stehen lässt.

Alles andere was plötzlich auftritt oder unbewußt
gehört einfach nicht ins Thema. wavey.gif

Wer Behauptet denn das das Fahrzeug betriebsunfähig ist?
Wo findet man eine Beschreibung wie ein parkendes betriebsunfähiges Fahrzeug gemäß der StVO aussieht?


--------------------
Gruß Heiner
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haschee
Beitrag 21.09.2016, 09:42
Beitrag #58


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Die Behörde hat aufgrund von "Tatsachen" den Verdacht, daß
das Fahrzeug betriebsunfähig ist / eine Sondernutzung vorliegt.


Zur Frage ob betriebsunfähiges Abstellen Sondernutzung ist gibt es hier im Verkehrsportal
Ausführungen dazu. wavey.gif
Siehe Beitrag #44 hier im Thema wavey.gif


ADAC Schleppen/Abschleppen:
kleinlich schon.

Aber ich wollte ts1 aufzeigen, daß sein "ich bring den ADAC mit rein" abseits der Nothilfe
eben Probleme bereiten kann...



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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Quelle: Widerstand und Ergebung
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HaWeThie
Beitrag 21.09.2016, 09:44
Beitrag #59


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Zitat
dann fährt man zur nächsten Tanke um Luft zu kontrollieren.

Das geht mit dem Sommrereifen-FZ im Winter nicht.
steht wo?

Ach ja: noch befinden "wir uns" im Bereich der Ermittlungen. Da kann der Halter im rahmen der Anhörung doch angeben, dass das Kfz i.O. ist.


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Cabronito
Beitrag 21.09.2016, 09:53
Beitrag #60


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Zitat (HaWeThie @ 21.09.2016, 10:44) *
steht wo?

Lex Minga whistling.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Rentenempfänger
Beitrag 21.09.2016, 10:13
Beitrag #61


Neuling
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Zitat (janr @ 19.09.2016, 13:33) *
Aber mit Sommerreifen ist das FZ im Winter auch nicht betriebsbereit.


Wer hat Dir denn diese "Weisheit" eingeflüstert?????
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Explosiv
Beitrag 21.09.2016, 10:13
Beitrag #62


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Als Südländer geht @Janr von Winter mit Eis und Schnee aus. Und dann darf man oft mit Sommerreifen nicht mehr fahren.
Die Regenverwöhnten Nordländer können das natürlich nicht nachvollziehen.... whistling.gif


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HeinerHainer
Beitrag 21.09.2016, 10:17
Beitrag #63


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Stimmt. Die letzten beiden Winter zusammen, hätte ich vielleicht an 20 Tagen Winterreifen benötigt.


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Gruß Heiner
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janr
Beitrag 21.09.2016, 17:55
Beitrag #64


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Zitat (Nerari @ 20.09.2016, 16:28) *
Ich befürchte, dass eine weitere Diskussion mit @janr nicht wirklich zielführend ist, da er von einer einmal gefassten Meinung nur sehr ungern wieder abrückt. Argumente helfen da nur sehr bedingt weiter wink.gif

Bist du jetzt der Meinung, daß man das FZ nicht stehen lassen darf?

Ich bin der Meinung, wie auch das Urteil welches hier zitiert wurde, daß man sein FZ von HU-Termin bis HU-Termin stehen lassen darf.
Klar sollte man man nach sehen ob da ein HV auftaucht, das ist aber nicht zwingend.

Daß mit den Winterreifen wäre ja nur eine weitere Begrundung, daß dann im Winter viele FZe - zumindest hier wo es auch Schnee hat - ständig Aufkleber aufs Auto bekommt, weil es Sondernutzung wäre. rolleyes.gif

Du solltest schon ein bisschen auf das Thema eingehen, @Nerari, bevor du hier eine Pauschalschelte gegen mich betreibst.
Inzwischen sollte ja jeder gemerkt haben, daß du erst mal pauschal gegen mich bist und zum Thema weniger beiträgst. dry.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Nerari
Beitrag 21.09.2016, 22:42
Beitrag #65


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Zitat (janr @ 21.09.2016, 18:55) *
Bist du jetzt der Meinung, daß man das FZ nicht stehen lassen darf?...Du solltest schon ein bisschen auf das Thema eingehen, @Nerari, bevor du hier eine Pauschalschelte gegen mich betreibst...

Ich erspare es, "aufs Thema einzugehen", da zum einen das nötige bereits gesagt wurde und zum anderen du i.d.R. für Argumente nicht wirklich zugänglich bist crybaby.gif

Zitat
Inzwischen sollte ja jeder gemerkt haben, daß du erst mal pauschal gegen mich bist und zum Thema weniger beiträgst.

Was inzwischen nicht nur ich hier im Forum gemerkt habe ist, dass du dich (ich weiß, ich wiederhole mich) ganz gerne mal etwas verrennst und dann für irgendwelche Argumente nicht mehr zugänglich bist. book.gif
Zitat (Cabronito @ 21.09.2016, 10:53) *
Lex Minga whistling.gif
Und @Cabronito ist nicht der Einzige, der dazu in letzter Zeit was geschrieben hat
Lassen wir es bitte damit gut sein wavey.gif
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janr
Beitrag 21.09.2016, 23:51
Beitrag #66


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Da du nicht aufs Thema eingehst, nur mich beschimpfst stelle ich hiermit fest, das du ein Troll bist mad.gif

Das was du "verrennen" nennst ist eine recht gefestigte Meining meinerseits die wie sich oft herausstellt doch nicht so falsch ist.
Deine trolligen Texte kommen daher, weil ich dir und deiner falschen Meinung nicht einfach so nachgebe.
Bin halt kein Ja-sager.

Ich denke halt und das beste, ich kann es meist beweisen.

Lex Minga weis ich nicht was es bedeuten soll, aber wenn hier jemand der Meinung ist, daß man ein FZ welches länger herumsteht man einfach entsorgen darf, weil es Sondernutzung wäre dann halte ich das für sehr verschroben.

Beweise die diese Betrachtungsweise unterstützen kommen jedenfalls nicht aus München.

Entweder ist ein FZ betriebsbereit oder nicht ist doch die Frage und wer behauptet, daß schnutzige Fenster und wenig Luft in den Reifen mit nebenher leerer Batterie dazu reichen den muß ich auf den Winter und die zig tausende absichtlich nicht betriebsbereiten abgestellten FZe erinnern.

Mehr ist es nicht. Nur der Vergleich von einer Meinung zu Tatsachen.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haschee
Beitrag 22.09.2016, 07:27
Beitrag #67


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Ich weiß nicht was du willst. Sowas behauptet hier doch keiner.


Und ein letztes Mal:
Wenn du bewußt dein obiges Beispielfahrzeug mit leerer Batterie ab heute den Winter über rumstehen lässt
("weil die Batterie eh wieder leer wird irgendwann") weil du es nicht brauchst - dann ist das Sondernutzung.

Und ja, das könnte natürlich viele Fahrzeuge treffen denen man es nicht ansieht.
Das ist aber nur ein Überwachungs/Nachweis/Ahndungsproblem, kein Problem der Verwirklichung der Sondernutzung...
(ähnlich wie die Schwierigkeit bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen Vorsatz vorzuwerfen - obwohl
wir alle wissen, daß es sehr oft der Fall ist...)


und damit eod. wavey.gif


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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HeinerHainer
Beitrag 22.09.2016, 07:53
Beitrag #68


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Du hast Leider
Zitat (haschee @ 22.09.2016, 08:27) *
und damit eod. wavey.gif
geschrieben, aber ich möchte trotzdem dazu was schreiben.

Mir fehlt immer noch die Beschreibung was denn nun ein betriebsunfähiges KFZ ist.
Das man ein betriebsunfähiges KFZ nicht rumstehen lassen darf, sollte klar sein.
Nur was ist das?

Dein Post 44 klärt das auch nicht

Zitat (haschee @ 20.09.2016, 12:55) *
Wissentliches Abstellen (oder nicht Entfernen/Beheben)
eines nicht betriebsbereiten Fahrzeugs ist eben in Augen
mancher Richter - und nicht die kleinsten Verwaltungsrichter...
eine Sondernutzung.


Auch ein Verkehrs-Forum namens "verkehrsportal.de" schreibt dazu

Zitat
Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz

Geht man in der Betrachtungsweise nunmehr von einer gewöhnlichen Straße ohne Einschränkungen
aus, so ist die Nutzung für Zwecke des ruhenden oder fließenden Verkehrs, also Fußgänger, Radfahrer,
Kraftfahrzeuge aber auch zu Kommunikationszwecken zulässig. Nicht mehr zum Gemeingebrauch
dagegen gehört das Abstellen eines Fahrzeugs
, das aus tatsächlichen (z.B. betriebsunfähig, Wohnwagen
und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen - § 12 Abs.3b StVO) oder rechtlichen
(z.B. abgemeldet) Gründen nicht jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann oder aber vorrangig zu
anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme aufgestellt wurde (z.B. reines Werbeinstrument.
(vgl. BVerwG, GewArch 1979, 271; BVerwG, Der Städtetag 1983, 140).



Das Fahrzeug
Zitat (200D @ 20.09.2016, 11:57) *
war in den Augen des Amtes auch betriebsunfähig.

Ist ein KFZ betriebsunfähig im Sinne der StVO, so das eine benutzung eines Parkplatzes eine Sondernutzung wäre, wenn es:
1. Unterdruck in den reifen
2. einen Platten
3. Sommerreifen am 12. Dezember bei strahlendem Sonnenschein und 12Grad
4. Sommerreifen am 12. Dezember bei Schneefall und -10Grad
5. leere Batterie
6. verschmutzte Scheiben
7. anrostungen an allen Blechen
8. ein vielleicht leere Batterie
9. Scheinwerfer die von innen beschlagen sind
10. einen Feuchten Innenraum
11. verdreckten und zerkrazten Lack
12. defekte Scheibenwischergummis

hat?


--------------------
Gruß Heiner
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haschee
Beitrag 22.09.2016, 08:18
Beitrag #69


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eod doch nicht mit dir. wavey.gif



Unterdruck im Reifen? Wie kriegst du den hin? blink.gif
Aber ich denke ich weiß was du meinst.

Also, das folgende sind jetzt Meinungen - wer es genauer haben will
muß sich an einen Richter wenden.

Wir sprechen jetzt von Fahrzeugen die zugelassen sind UND noch Rest HU haben.



1. Unterdruck? - Nein. Aber ein Indiz je nachdem wie drucklos.

2. Platten? Ja. (wenn länger und bewußt...)

3. und 4. siehe Gesetz also Nein.

5. Batterie? Ja. (wenn länger und...)

6. dreckige Scheiben. Nein. Aber ein Indiz...

7. Rost. Nein. Aber ein Indiz...

8. vielleicht leere Batterie. Nein. Da nicht bewußt.
Aber Aufforderung möglich und wenn dann bekannt siehe 5.

9. Scheinwerfer. Nein. Aber ein Indiz...

10. feuchter Innenraum. Nein. Aber ein Indiz...

11. verkratzt. Nein.
11. verdreckt. Nein. Aber ein Indiz....

12. Scheibenwischer. Nein. Aber ein Indiz...



2. und 12. ist übrigens jederzeit auch eine Mängelkarte wert. wavey.gif


8. und 5. hat man eben ein Feststellungsproblem.
Und ein Problem ob es vorsätzlich ist.


Ändert aber nichts daran, daß 5. eine astreine Sondernutzung ist. wavey.gif


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HeinerHainer
Beitrag 22.09.2016, 09:49
Beitrag #70


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zu Leerer Batterie: Auch wenn bekannt ist das ja leicht zu lösen. Nein ich meine nicht das anschieben einer Mofa, bin schon bei PKW. Der besitzer hat so eine powerpakt genannte batterie und würde die dann halt mitbringen.

Platten könnte natürlich auch einfach nur zu wenig Luft sein. Meine Holde hat jetzt im Verhältniss so breite Felge und flache Reifen, da sieht man einen Platten nicht mal.

Gesamtheit deiner Antworten sagen ja, das es nur Indizien gibt. Seh ich übrigens genauso. Deshalb müsste das OA meiner Meinung nach auch erst den Besitzer zu einer Stellungnahme auffordern. Einfach Abschleppen seh ich eigendlich geht nicht. Schon der rote Aufkleber geht meiner Meinung nach als alleiniger Hinweis nicht.

Eingeschlagene Scheiben, abgebaute Räder sowas seh ich als betriebsunfähig an.

Ist zum Teil bestimmt blöd fürs OA.


--------------------
Gruß Heiner
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Nerari
Beitrag 22.09.2016, 10:02
Beitrag #71


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Zitat (HeinerHainer @ 22.09.2016, 10:49) *
..., abgebaute Räder sowas seh ich als betriebsunfähig an....

Die lassen sich doch null komma nix wieder montieren smile.gif

Im Ernst: Die Aussage ist doch, wenn ich es richtig verstanden habe, lediglich, dass es eben nicht reicht, zu sagen, ein KFZ ist zugelassen, um es legal auf einen öffentlichen Parkplatz stellen zu dürfen. Es muss auch grundsätzlich betriebsfähig sein. Was das nun genau bedeutet, ist letztlich vom Einzelfall abhängig und kann so pauschal nicht gesagt werden. Im Zweifel wird wohl eher zu vermuten sein, dass sich die Betriebsfähigkeit schnell wieder herstellen lässt.
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HeinerHainer
Beitrag 22.09.2016, 10:13
Beitrag #72


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Stimmt.

Also hängt die Betriebsfähigkeit von der Zeit ab die benötigt wird um den Betrieb herzustellen.

Finde ich einen sehr guten Ansatz.


--------------------
Gruß Heiner
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janr
Beitrag 22.09.2016, 12:23
Beitrag #73


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Zitat (HeinerHainer @ 22.09.2016, 08:53) *
...
Ist ein KFZ betriebsunfähig im Sinne der StVO, so das eine benutzung eines Parkplatzes eine Sondernutzung wäre, wenn es:
1. Unterdruck in den reifen
2. einen Platten
3. Sommerreifen am 12. Dezember bei strahlendem Sonnenschein und 12Grad
4. Sommerreifen am 12. Dezember bei Schneefall und -10Grad
5. leere Batterie
6. verschmutzte Scheiben
7. anrostungen an allen Blechen
8. ein vielleicht leere Batterie
9. Scheinwerfer die von innen beschlagen sind
10. einen Feuchten Innenraum
11. verdreckten und zerkrazten Lack
12. defekte Scheibenwischergummis
...
All diese Punkte seh ich an FZen fast täglich - nein mein FZ steht nicht so da wink.gif - öfter ein paar Tage herumlungern und dann doch wieder fahren.

Du mußt mal in München schauen, was viele mit ihrem Motorrad/Cabrio in Winter machen.
Sie stellen es am FB-Rand/Gehweg ab und lassen es vor sich hin gammeln.

Logisch, daß der Druck in den Reifen nicht mehr Verkehrssicher ist.
Logisch, daß die Batterie leer ist.
Logisch, daß das FZ verdreckt ist.

Von innen beschlagene Scheinwerfer sieht man auch oft bei FZen die ständig im Gebrauch sind.
Ebenso verkratzter Lack (bei so manchem/r FahrerIn an allen Stoßfänger-Ecken)
Und Rost ist an den FZen auch oft vorhanden, egal ob sie herum stehen oder ständig in Gebrauch sind.

So bleibe ich der Meinung - die sich ja mit der Rechtssprechung deckt - daß dies nciht mal richtige Indizien wären.
Dennoch kann das Amt gerne recherchieren. Muß aber mit jeder Begründung leben und darf nicht einfach was ans FZ hängen und gleich warnen, daß man das FZ auch wo anders nicht hinstellen darf. dry.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Adabei
Beitrag 22.09.2016, 15:17
Beitrag #74


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Zitat (HeinerHainer @ 22.09.2016, 10:49) *
Meine Holde hat jetzt im Verhältniss so breite Felge und flache Reifen, da sieht man einen Platten nicht mal....


laugh2.gif


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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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ulm
Beitrag 22.09.2016, 15:31
Beitrag #75


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-> dem Captain gemeldet laugh2.gif wavey.gif
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HeinerHainer
Beitrag 23.09.2016, 06:29
Beitrag #76


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Gut das die hier nicht liest blushing.gif smile.gif


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Gruß Heiner
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ts1
Beitrag 23.09.2016, 07:41
Beitrag #77


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Das Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern (Lenkung verriegeln) ist doch vorsätzlich betriebsunfähig machen. rolleyes.gif
Ähnlich wenn die Parkraumbewirtschaftungs-Fachkraft eine Parkkralle anbringt, dann müsste sie auch so konsequent sein, das nunmehr betriebsunfähige Fzg. abzuschleppen.


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MfG Thomas
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janr
Beitrag 23.09.2016, 09:28
Beitrag #78


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Der ist auch gut laugh2.gif , aber ja, warum nciht


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wompip
Beitrag 09.11.2016, 01:27
Beitrag #79


Neuling


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Hi,

ich dachte, ich melde mich nochmal, um zu erzählen, wie die Geschichte zuende gegangen ist ;-)

Mein Auto hat heute seine neue TÜV-Plakette bekommen. Eine Birne im hinteren Bremslicht musste erneuert werden.

Das war alles.

Der kleine Schieter hat jetzt TÜV bis November 2018.

Einen Bescheid/ Bußgeld o.ä. habe ich auch nicht mehr bekommen.

Ich bin froh, dass sich das Thema erledigt hat. Es bleibt allerdings das dumpfe Gefühl, dass mich der Beamte nicht mit diesem Zettel unter Druck hätte setzen dürfen. Bei allem Verständnis dafür, dass er selbst durch besorgte Bürger Druck bekommen haben mag. Ich bin als Normalbürger nicht in der Lage, die Ernsthaftigkeit und die Qualität solcher "Zettel" zu relativieren. Wenn da draufsteht, dass mir u.U. ein Bußgeld bis 50.000 Ocken droht und mir untersagt wird, das Auto woanders abzustellen, dann muss ich erstmal davon ausgehen, dass das so gilt und dass ich Folgen zu befürchten habe, wenn ich mich nicht entsprechend verhalte. Das Ganze ohne Nennung einer Frist empfinde ich das insgesamt als Schikane. Ein Brief stattdessen wäre die richtige Maßnahme gewesen.

Danke für Euer konstruktives Feedback!

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