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> Stau auf BAB-Verzögerungsstreifen - wie verhalten?, Sicher oder gem. Vorschrift?
Drosselklappe
Beitrag 07.09.2016, 12:31
Beitrag #1


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Hallo Forengemeinde,

mich beschäftigt ein Thema, welches auf unseren tlw. überlasteten Autobahnen täglich zu beobachten ist:
Der Stau auf dem Verzögerungsstreifen - die Abfahrt ist überlastet. In Ballungsräumen jeden Tag das gleiche Bild.

Dort kommt es täglich zu extrem gefährlichen Situationen, sobald ein VT das weit über den Verzögerungsstreifen hinaus auf der Standspur liegende Ende der Schlage
übersieht und auf der viel und schnell (!) befahrenen rechten Fahrspur "in die Eisen steigt", um sich noch in die Schlage reinzudrücken. LKWs machen Vollbremsungen
und scheren schlagartig auf die mittlere Spur aus um Kollisionen zu verhindern - ich warte täglich auf einen schweren Unfall.

Der sichere Weg als Ortskundiger ist natürlich, darauf vorbereitet zu sein und lange vorher auf der rechten Spur blinkend auf den Standstreifen zu fahren, um sich dort hinten anzuschließen.
Aber - dann fahre ich ja auf den Standstreifen, wofür anderen Orts die Obrigkeit sogar schon mal Kameras an der Leitplanke befestigt hat, um oben dann rauszuwinken (OK, dort war der Stau
auf der Fahrbahn, nicht auf dem Verzögerungsstreifen). Das ist also der sichere, aber verbotene (?) Weg. Meiner übrigens.

Der zweite Weg ist der korrekte (?), aber gefährliche: Ich verlasse die rechte Fahrbahn exakt dort, wo der Verzögerungsstreifen beginnt. Dazu bremse ich allerdings
verkehrsbedingt auf der rechten Spur bis zum Stillstand ab und drängele mich (rechtmäßig?) genau dort in die Schlage - und bin 5 Minuten eher zu Hause. Das ist der Weg

Wie ist hier die rechtliche Lage "im Falle eines Falles"?
Ist das Abbremsen auf der rechten Spur in diesem Fall gem. StVO eine Verkehrsgefährung - sprich: Man müsste bis zur nächsten Abfahrt weiterfahren? Es ist ja ein verkehrsbedingtes Abbremsen wegen des Staus...
Oder - ist das Befahren des Standstreifens in diesem Fall eindeutig (also rechtssicher) erlaubt oder gar vorgeschrieben?

Die StVO äußert sich meiner Meinung nach hierzu nicht klar.

Wie seht Ihr das?

Drosselklappe wavey.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 07.09.2016, 12:36
Beitrag #2


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Wie kommst Du denn zu der Annahme, das Befahren des Standstreifens sei erlaubt?
Dass andere lange vor der Abfahrt auf den Standstreifen ziehen, um sich dort im Stau anzustellen, mag ja der Entlastung des rechten Fahrstreifens dienen, ist aber durch die StVO nicht gedeckt.
Also: vorfahren bis zum abgehenden Verzögerungsstreifen, rechts blinken und einreihen. Gegenüber den Vordränglern auf dem Seitenstreifen wird man etwas selbstbewusst sein müssen, aber es hat sie ja keiner dorthin gezwungen.
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TAK
Beitrag 07.09.2016, 12:47
Beitrag #3


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wäre mir viel zu gefährlich mich in einer solchen Situation stehend auf die rechte Spur zu stellen... da muss nur ein LKW-Fahrer nach 24h Dauerfahrt ankommen und man findet mich bereits an der nächsten Abfahrt im komprimierten Zustand...
Da riskiere ich lieber ein paar € für das Befahren des Seitenstreifens....


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Kuli
Beitrag 07.09.2016, 12:48
Beitrag #4


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Zitat (Drosselklappe @ 07.09.2016, 13:31) *
Dazu bremse ich allerdings verkehrsbedingt auf der rechten Spur bis zum Stillstand ab und drängele mich (rechtmäßig?) genau dort in die Schlage
Ja, rechtmäßig, denn für den Seitenstreifenbefahrer gilt am Beginn des Ausfädelstreifens § 10.
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Speichenkarussell
Beitrag 07.09.2016, 12:55
Beitrag #5


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Wenn es sich auf dem Seitenstreifen schon so zurückstaut, wage ich mal die Prognose, dass man auf dem rechten Fahrstreifen auch nicht gerade unangekündigt von 100 km/h auf Null runterbremst, wenn die Ausfahrt kommt.
Die Gefahr eines Auffahrunfalls lässt sich durch vorher angepasstes Tempo weiter vermindern. Vernachlässigbar ist dieses Risiko aber auch auf dem Seitenstreifen durchaus nicht.
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rapit
Beitrag 07.09.2016, 13:04
Beitrag #6


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Zitat (Drosselklappe @ 07.09.2016, 13:31) *
Der zweite Weg ist der korrekte (?), aber gefährliche: Ich verlasse die rechte Fahrbahn exakt dort, wo der Verzögerungsstreifen beginnt. Dazu bremse ich allerdings
verkehrsbedingt auf der rechten Spur bis zum Stillstand ab und drängele mich (rechtmäßig?) genau dort in die Schlage

Der korrekte Weg dürfte sein, weiterzufahren und die nächste Abfahrt zu nehmen.

Jedoch nur, bis irgendwer auf der Fahrnah steht, dann kann man sich verkehrsbedingt hinten anstellen.
Und ja, diejenigen, die dann am beginn des Verzögerungsstreifens nach rechts wechseln, haben absolut Vorrang vor den Standspurbefahrern.

Kontrollen dieses Standspurbenutzens bezweifle ich jedoch, weil bußgeldbewehrt eigentlich das Benutzen des Standstreifens "zum Zwecke des schnelleren Vorankommens" ist. Und das liegt hier ja nicht vor.


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Speichenkarussell
Beitrag 07.09.2016, 13:06
Beitrag #7


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Jedenfalls nicht, solange es sich um das eigene schnellere Vorankommen handelt.
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Drosselklappe
Beitrag 08.09.2016, 14:55
Beitrag #8


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Zitat (Speichenkarussell @ 07.09.2016, 13:36) *
Wie kommst Du denn zu der Annahme, das Befahren des Standstreifens sei erlaubt?

Die Annahme habe ich gar nicht - wie in meinem Text als "der sichere aber verbotene Weg" beschrieben.

Zitat (Speichenkarussell @ 07.09.2016, 13:36) *
Also: vorfahren bis zum abgehenden Verzögerungsstreifen, rechts blinken und einreihen. Gegenüber den Vordränglern auf dem Seitenstreifen wird man etwas selbstbewusst sein müssen, aber es hat sie ja keiner dorthin gezwungen.

Ja, seeehr witzig!
Da möchte ich Dein Selbstbewusstsein erleben, wenn die Schlage auf dem Seitenstreifen Stoßstange an Stoßstange STEHT und von hinten in ziemlich dichtem Abstand LKW mit 100 km/h angerauscht kommen. Statt Selbstbewusstsein könnte man auch Leichtsinnigkeit dazu sagen, wenn Du dann auf der rechten Spur stehenbleibst. Der erste LKW sieht dich, der zweite kann vielleicht noch ausweichen, der dritte schiebt irgendwann alles zusammen. Ist für mich nahe am Darwin Award whistling.gif

Und genau das wollte ich ja mal in die Runde werfen: Korrekter Leichtsinn oder verbotene Sicherheit - was geht vor? Wie haltet Ihr das? Was meint die Obrigkeit im Falle eines Falles?

Meine Meinung:
Ich halte es juristisch für "angemessen", in diesem Falle zur Gefahrenabwehr gegen das Befahrungsverbot des Standstreifen zu verstoßen.
Ebenso halte ich das Stehenbleiben auf der rechten Spur unter Gefährdung des fließenden Verkehrs in diesem Falle für eine grob fahrlässige Gefährdung.
Hier könnte ich mir juristisch als "angemessen" die Pflicht zum Weiterfahren zur nächsten Abfahrt vorstellen.

Also - Diskussion eröffnet: "was passiert, wenn..."

Drosselklappe wavey.gif

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Andreas0815
Beitrag 08.09.2016, 16:12
Beitrag #9


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Also ich fahre in so einem Fall weiter, in vielen Fällen kann man an der nächsten Ausfahrt umdrehen und die nicht so überlastete Gegenausfahrt nehmen.
Ein Beispiel dafür ist das Westhofener Kreuz: Von Norden kommend wollen viele auf die Sauerlandlinie, von Köln kommend aber nicht.
Also dran vorbei, Hagen Nord Umdrehen und dann wieder zum Kreuz zurück.


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MrGracy
Beitrag 08.09.2016, 16:35
Beitrag #10


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Falls man als Gefahr den von hinten mit 100 heranrauschenden LKW hernimmt:
erstens sind es wohl eher "nur" 90 und wenn der wirklich so unachtsam ist, ist man auf dem Standstreifen auch nicht sicherer.
Genausogut könnte der LKW-Fahrer den "plötzlich" vor ihm auftauchenden PKW zu spät erkennen und nach rechts auf den Standstreifen ausweichen.

Der sicherste Weg dürfte in der Tat die nächste Ausfahrt + Wenden sein.

Der nach StVO korrekte das verkehrsbedingt Warten auf der rechten Spur.
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tucks
Beitrag 08.09.2016, 17:06
Beitrag #11


Neuling
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Gab es auf meinem abendlichen Heimweg (A1 AS Rade, drei Fahrstreifen je Richtung) auch regelmäßig das Problem. Durch den großen Logistikpark an der AS gab es zu bestimmten Stoßzeiten von der Ampelkreuzung Rückstau bis auf die BAB. Hier war die rechtssichere Variante auf dem rechten Fahrstreifen 1-2 Minuten zu warten bis man auf die Abfahrt konnte auch eher suizidal.
Die LKW's kamen mit 90 und oft zu geringem Abstand angerauscht und wie du schreibst, der erste kann noch auf die mittlere Spur ausweichen, der nächste nur halsbrecherisch unter Behinderung/Gefährdung von Fahrzeugen auf der mittleren Spur und der dritte hat durch seinen geringen Abstand quasi nur noch die Wahl wen er kaltverformt, den Wagen vor sich oder einen links neben sich auf der Mittelspur...

Zum Glück hat hier die Behörde reagiert und den Verzögerungsstreifen um ein paar hundert Meter auf dem Standstreifen verlängert (im ersten Wurf nur per Gelbmarkierung, inzwischen die alte Markierung entfernt, neu markiert und die Schilder versetzt)
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TestDaf
Beitrag 08.09.2016, 23:47
Beitrag #12


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Zitat (Andreas0815 @ 08.09.2016, 17:12) *
...
Ein Beispiel dafür ist das Westhofener Kreuz: Von Norden kommend wollen viele auf die Sauerlandlinie, von Köln kommend aber nicht.
Also dran vorbei, Hagen Nord Umdrehen und dann wieder zum Kreuz zurück.


Gerade am Westhofener Kreuz kann man aber auch prima an der 2km langen Ausfahrtschlange vorbei fahren und sich in eine Lücke kurz vor der Ausfahrt einreihen. Dort sind in der Regel Lücken vorhanden, weil vorne gefahren wird. Hinten wird gestanden und man kommt eher nicht rein.

Bevor ich anhalten müsste auf der rechten Spur, würde ich aber auch in der Tat vorbei fahren.
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Kuli
Beitrag 09.09.2016, 06:54
Beitrag #13


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Ist das Problem in der Praxis überhaupt so wie hier dargestellt?

Meistens ist es doch so, dass es sich dann sehr schnell auf dem rechten Fahrstreifen ebenfalls staut, weil es immer welche gibt, denen der Abfahrwunsch erst sehr spät einfällt, sei es Absicht oder Versehen. Die quetschen sich dann vorne rein und bremsen dabei ihre Hinterleute aus -> Stau entsteht. Je nach Verkehrsstärke weitet sich das dann noch auf die weiteren Fahrstreifen auf. Und aus einem Stau heraus auf dem rechten Fahrstreifen warten ist nun wirklich nicht gefährlich.

Und je nachdem, wie weit die Abfahrer bereits zurückgestaut sind, kann ich ja auch gar nicht erkennen, warum sie dort stehen. Am Ende reihe ich mich noch hinten ein, aber ganz vorne steht ein Pannenfahrzeug laugh2.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.09.2016, 08:41
Beitrag #14


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Zitat (Andreas0815 @ 08.09.2016, 17:12) *
Also ich fahre in so einem Fall weiter, in vielen Fällen kann man an der nächsten Ausfahrt umdrehen und die nicht so überlastete Gegenausfahrt nehmen.

Kommt drauf an...
Wenn man ortskundig ist, weiß man, wo es sich womöglich lohnt, von vorn herein am Ausfahrt-Stau vorbeizufahren, an der SEHR zeitnah folgenden nächsten Ausfahrt zu wenden und die gewünschte Ausfahrt dann von der anderen Seite her OHNE Stau anzufahren.

Also Ortskundiger weiß man aber auch, wo man sowas AUF KEINEN FALL probieren sollte, weil die nächste Ausfahrt erst nach 20 Kilometern folgt (in ländlichen Gebieten Nord- und Nordostdeutschlands keine Seltenheit blink.gif).


Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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rapit
Beitrag 09.09.2016, 08:55
Beitrag #15


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.09.2016, 09:41) *
(in ländlichen Gebieten Nord- und Nordostdeutschlands keine Seltenheit blink.gif)

Aber solcherlei Staus sind dort eine Seltenheit rolleyes.gif


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Mitleser
Beitrag 09.09.2016, 09:24
Beitrag #16


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Warst wohl noch nie in Wacken, wa?

Norddeutschland, 17km bis zur nächsten Abfahrt, Staugefahr an der Abfahrt

narr.gif
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rapit
Beitrag 09.09.2016, 09:40
Beitrag #17


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Habe ich "nie" geschrieben?

Habe so einen Stau aber im Sommer auch in Spanien gesehen. Und da sind 17 km bis zur nächsten Abfahrt ein Klacks, eine wahre Seltenheit - da stellt man sich besser mit an und wartet.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.09.2016, 10:53
Beitrag #18


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Und wie verhalte ICH mich, wenn der Rückstau einer Ausfahrt länger wird als der Ausfädelstreifen?

Ich will es mal SO sagen:
Beim AUFFAHREN auf eine Autobahn vermeide ich es möglichst, da zu STEHEN wo andere FAHREN.
Falls ich es nicht schaffe, spätestens am Ende dees Beschleunigungsstreifens auf den Hauptfahrstreifen zu wechseln, bleibe ich nicht etwa dort stehen wo andere fahren, sondern ich nutze notfalls eher den folgenden Standstreifen als "verlängerten Beschleunigungsstreifen".

Dieses Verhalten wird hierin der Regel als "zwar illegal, aber zweckmäßig und meistens opportun" bezeichnet.

Beim AUSFAHREN verhalte ich mich analog:
Ich betrachte den Standstreifen als "Verlängerung des Ausfädelstreifens" - und benutze ihn notfalls - zwar illegal, aber zweckmäßig und opportun.


Merke: Wenn die StVO mich in Lebensgefahr bringt, pfeife ich drauf!

Doc


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