... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Böse Überraschung mit „Billig“-Führerschein
Gast_Guest_*
Beitrag 26.08.2004, 08:30
Beitrag #1





Guests






    
 
Zitat
Böse Überraschung mit „Billig“-Führerschein




Eine Lücke im europaweiten Gesetzes-Netzwerk machte es bisher möglich, bei Führerscheinverlust in Tschechien eine neue gültige Fahrerlaubnis zu erwerben - ohne die gefürchtete MPU. Doch damit ist nun Schluss.

von Robert Piffer


Es ist ein knappes Dutzend Männer, das um 8 Uhr morgens vor der kleinen Fahrschule „Estella“ in Pilsen steht. Auf den ersten Blick haben die Männer, deren Alter von Anfang 20 bis zu 60 Jahren reicht, nichts miteinander zu tun. Nur eines ist ihnen sichtbar gemeinsam: eine gewisse Nervosität. Doch sie verbindet mehr.
Im Morgengrauen sind sie allesamt mit einem weißen Kleinbus in Passau aufgebrochen, um bei der Pilsener Fahrschule den EU-Führerschein zu erwerben. Dabei ist nicht einmal der jüngste
________________________________________
Der „Vermittler“
kassiert ab
________________________________________
der Männer ein Fahranfänger. Jeder von ihnen hat bereits einmal eine Fahrerlaubnis besessen - und jeder von ihnen hat sie wegen Trunkenheit im Verkehr wieder abgeben müssen. Die Sperrfristen, die den Männern von den Gerichten auferlegt wurden, sind inzwischen abgelaufen, aber um wieder einen Führerschein zu bekommen, müssten sie in Bayern zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Depperltest“ genannt. Tschechien dagegen verlangt diese Prüfung von Führerschein-Bewerbern nicht. Eine MPU kostet 380 Euro - und es gibt keine Garantie, dass man den Test besteht. Hinzu kommen bei allen, die ihren Schein für mehr als zwei Jahre abgeben mussten, auch in Deutschland die Kosten für eine neuerliche Führerscheinprüfung.
Deshalb haben sich die Männer entschlossen, das Angebot eines „Vermittlers“ anzunehmen und den EU-Führerschein in Tschechien zu erwerben. Das lässt sich dieser Herr mit stolzen 1750 Euro entlohnen. In diesem Preis ist alles enthalten - abgesehen von der Nachprüfung, falls einer der Kandidaten die Fahrprüfung in Tschechien nicht bestehen sollte. Dafür kassiert der „Vermittler“ nochmals 150 Euro, obwohl die tschechische Fahrschule für die Nachprüfung nur 15 Euro verlangt.
In den Augen der Männer hat der Erwerb des EU-Führerscheins in Tschechien, neben der Umgehung der MPU, einen weiteren Vorteil: Er geht schnell, innerhalb von nur zwei Tagen. Fahren können sie sowieso alle, die Verkehrsregeln sind weitgehend identisch. Da genügt ein Tag, um sich mit den tschechischen Besonderheiten vertraut zu machen. Am zweiten Tag legt man dann gleich die Prüfung ab. Ein Dolmetscher hilft, Sprachprobleme zu vermeiden.
Wer die Prüfung bestanden hat, bekommt den tschechischen Führerschein, der von allen EU-Ländern anerkannt wird. Natürlich könnte man den EU-Führerschein ohne MPU beispielsweise auch in Polen oder Holland machen. Aber dort wird vorausgesetzt, dass sich der Führerscheinbewerber mindestens die Hälfte des Jahres im Land aufhält, so wie es die EU-Gesetzgebung eigentlich verlangt. In Tschechien gibt es die Residenzpflicht derzeit noch nicht. Dort genügt es, die Adresse eines Bekannten oder eines Feriendomizils anzugeben.
Also pilgern viele Führerscheinlose nach Tschechien. Und die „Pilgerführer“ verdienen sich eine goldene Nase. Noch. Denn was derzeit auf Grund mangelnder Harmonisierung der Gesetzesvorgaben möglich ist, könnte bald ein Ende haben. In Brüssel drängt man nämlich darauf, dass auch Tschechien die Residenzpflicht einführt.
________________________________________
Wer angehalten wird, muss doch zur MPU
________________________________________
Die Freude an der im Nachbarland erworbenen Fahrerlaubnis kann aber auch jetzt schon von kurzer Dauer sein. Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten. „Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen“, sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. „Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen“, macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam.
Für das knappe Dutzend Männer, das seine Führerscheine in Pilsen in Empfang nimmt, gibt es also auch nach bestandener Prüfung weiter Grund zur Nervosität. Sie dürfte sich nur legen, wenn die Männer doch auch die in Deutschland geforderte MPU mit Erfolg hinter sich gebracht haben.



http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?...ssort=pol&BNR=0

Das sich hier anschließend entwickelte Fallbeispiel zum CZ-FS findet man jetzt im entsprechenden CZ-Thread

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 26.08.2004, 11:30
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_gast_cope_*
Beitrag 26.08.2004, 09:46
Beitrag #2





Guests






Zitat
Das lässt sich dieser Herr mit stolzen 1750 Euro entlohnen.


ganz schön krasser betrag, wenn ich mir überlege, dass eine fe hier (spreewald) so um die 1000eur kostet und ne mpu noch mal 400eur...
da würde ich nicht das risiko eingehen in cz den fs zu machen und dann doch noch ein haufen ärger zu bekommen...

mfg cope
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_hans_*
Beitrag 26.08.2004, 09:48
Beitrag #3





Guests






Zitat (gast_cope @ 26.08.2004, 10:46)
Zitat
Das lässt sich dieser Herr mit stolzen 1750 Euro entlohnen.


ganz schön krasser betrag, wenn ich mir überlege, dass eine fe hier (spreewald) so um die 1000eur kostet und ne mpu noch mal 400eur...
da würde ich nicht das risiko eingehen in cz den fs zu machen und dann doch noch ein haufen ärger zu bekommen...

mfg cope

tja das ist halt ein "Vermittler" wer schlau ist kann ihn für 250-300 euro in CZ machen wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 09:49
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
tja das ist halt ein "Vermittler" wer schlau ist kann ihn für 250-300 euro in CZ machen


Um dann alsbald Ärger mit seiner FEB zu bekommen und den Schein wieder zu verlieren.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 26.08.2004, 09:51
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Also, ich weiß nicht. Wenn ich in der Situation ohne FE wäre mit MPU am Hals würde ich die Ursache bekämpfen (Sucht, Fehlverhalten, was auch immer), statt an den Symptomen zu schrauben (FE in irgendwo und immer Gefahr am Hals, noch mehr Ärger zu bekommen).

Aber ich fürchte, damit stehe ich allein da..... crybaby.gif


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 09:53
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Aber ich fürchte, damit stehe ich allein da.....


Keine Angst Commo, WIR sind bei Dir... laugh2.gif hug.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 26.08.2004, 09:57
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Beruhigend yes.gif hug.gif


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_cope_*
Beitrag 26.08.2004, 10:00
Beitrag #8





Guests






Zitat
Keine Angst Commo, WIR sind bei Dir...

genau... hug.gif wavey.gif

ich kanns ja irgendwie verstehen, man hat die fe verloren, kann wahrscheinlich keinen beruf ausüben, muss ein haufen geld zahlen und ist vielleicht schon mal durch die mpu gerasselt...
...fehler baut jeder mal, aber dann muss man halt dazu stehen und die konsequenzen akzeptieren.

mfg cope

@commo, xdiver
irgendwei treiben wie uns immer in den selben threads rum...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 26.08.2004, 10:09
Beitrag #9


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Genau. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen!!!!!
Hatten wir das nicht schon mal????
Ich würde sofort wieder gegen den §46 er klagen, weil es wieder eine dauerhafte Einschränkung der nun sogar ausländischen FE ist. Aussichten auf Erfolg sind ausgezeichnet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 26.08.2004, 10:12
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (Natrix20 @ 26.08.2004, 11:09)
Aussichten auf Erfolg sind ausgezeichnet.

Diese Einschätzung teile ich absolut nicht. sad.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 26.08.2004, 10:44
Beitrag #11


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Ich denke die Aussicht ist genauso gut wie beim ersten EU Urteil, dauerhafte Versagungen der Fahrerlaubnis sind im Sinne des EU Urteils rechtswidrig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 26.08.2004, 10:48
Beitrag #12





Guests






Zitat (Natrix20 @ 26.08.2004, 11:44)
Ich denke die Aussicht ist genauso gut wie beim ersten EU Urteil, dauerhafte Versagungen der Fahrerlaubnis sind im Sinne des EU Urteils rechtswidrig.

WORD huh.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 26.08.2004, 10:53
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Es ist doch keine dauerhafte Untersagung??

Außerdem wird durch die Überprüfung gem. § 46 FeV nicht automatisch jedem Besitzer eines EU-FS das Recht aberkannt, diesen in D zu nutzen. Es erfolgt eine Einzelfallüberprüfung und u. U. auch noch eine MPU. Erst dann kann die Nutzung untersagt werden. Da die EU-FS-Richtlinie keine Aussagen zu den Eignungsüberprüfungen in den jeweiligen Mitgliedsländern trifft, kann jedes Mitgliedsland selbst entscheiden, wie und wann Eignungsüberprüfungen durchgeführt werden. Nichts anderes machen die deutschen Behörden bei der Anwendung des § 46 FeV. Somit ist auch der EuGH außen vor. cool.gif tongue.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 26.08.2004, 11:19
Beitrag #14





Guests






Zitat (Natrix20 @ 26.08.2004, 11:09)
Aussichten auf Erfolg sind ausgezeichnet.

Da gehen die Meinungen aber massiv auseinander.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tortenjan
Beitrag 26.08.2004, 11:20
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 3577
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: An der Ostseeküste
Mitglieds-Nr.: 33



Habt ihr das im EuGH-Thread nicht schon zur genüge durchgekaut? no.gif


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 26.08.2004, 11:28
Beitrag #16


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Aber welches Recht hat die Fahrerlaubnisbehörde, eine ausländische neue EU FE zu überprüfen? Auf welche Grundlage beruft sich die FE Behörde? Mit Sicherheit wird es schwer sein, sich auf den Altbestand der Unterlagen zu berufen, denn da wurde die Sperrfrist als Massnahme schon verbüsst. Eine Überprüfung aufgrund des Verlustes der deutschen FE wird mit Sicherheit gerichtlich keinen Bestand haben, bzw. hat keinen Bestand, da der § 28 ja auch nicht mehr angewendet werden kann und als dauerhafte Versagung bzw. als Nichtanerkennung einer EU FE eingestuft wurde. §46 ist in diesem Sinne genau das gleiche wie der §28
Es wurde eine neue Fahrerlaubnis eines EU Mitgliedstaates ausgestellt, ohne einen neuen Vorfall wird es sehr schwer sein vor Gericht diese MPU Anordnung zu vertreten. Ich würde da einem Prozess gelassen entgegen sehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 11:37
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
§46 ist in diesem Sinne genau das gleiche wie der §28


Das stimmt so nicht. § 46 FeV erlaubt der FEB die Eignung eines Fahrzeugführers zu überprüfen.

Wenn dieser bereits zuvor in D auffällig geworden ist, besteht schon aus diesem Grunde ein Interesse an der Überprüfung. Sowas nennt sich Gefahrenabwehr.

Dementsprechend ist der FEB das Recht ungenommen, Personen die aufgrund ihrer Vorgeschichte ihre Ungeeignetheit bewiesen haben zu überprüfen. Lediglich das Ausstellen einer anderen FE kann diese Mängel ja wohl nicht ausräumen....


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 26.08.2004, 13:08
Beitrag #18


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



Das wird dann letztendlich wieder ein Gericht etnscheiden werden und müssen.
Schaun mer mal wie es dann ausgeht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 13:11
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Darauf wird es hinauslaufen. Und ich bin der Überzeugung, dass die Sache nicht ausgeht wie das EuGH-Urteil Ende April...


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Natrix20
Beitrag 26.08.2004, 13:34
Beitrag #20


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 254
Beigetreten: 23.08.2004
Mitglieds-Nr.: 5145



@Xdiver
Zumindest ein Gutes hat die Sache doch schon, die Probanden können sich in aller Ruhe auf die MPU vorbereiten, sie dürfen ja solange fahren zumindest bis sie in die erste Kontrolle geraten.Und das beruhigt ja bis zum bestehen der MPU ungemein.Und sollte einer erst nach zwei Jahren seit Entzug seiner FE die Prüfung schaffen, muss er zumindest die Fahrprüfung in Deutschland nicht mehr ablegen, er hatte ja in der Zwischenzeit die ausländische FE. (Solange er in dieser Zeit nicht kontrolliert und die Kontrolle an die FE Behörde gemeldet wurde).
Psychologisch nimmt das schon den Druck die MPU unbedingt beim ersten Mal bestehen zu müssen. Denke für die etwas finanziell reicher gestellten MPU Anwärter dürfte dies ein Trostpflaster sein, zumindest schon mal nach Ablauf der Sperre fahren zu können.
Vielleicht schaffts ja auch einer 10 Jahre nicht von der Polizei kontrolliert zu werden, soll hin und wieder vorkommen. Habe da grad vor kurzem einen Bericht gelesen das ein Ludwigshafener 25 Jahre schwarz gefahren ist!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 26.08.2004, 15:37
Beitrag #21





Guests






xx
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 26.08.2004, 17:27
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Zitat (Guest @ 26.08.2004, 16:37)
xx

think.gif huh.gif think.gif


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_mpu_*
Beitrag 26.08.2004, 20:25
Beitrag #23





Guests






Zitat (Guest @ 26.08.2004, 09:30)
Zitat

... Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten.

„Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen“, sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. „Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen“, macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam.

Der 14. Juli ist ja schon ewig her. Inzwischen gibts eine Anweisung des bayer. Verkehrsministriums an alle Polizeidienststellen, derartige FSe nicht mehr zu beanstanden.

Des weiteren muss man fragen, how the fuck is Mr. Hartl? Ein Schizo? ranting.gif Möchte man meinen. laugh.gif Er will mit seinem Landratsamt jemanden zur MPU zwingen, der gar keinen dt. FS hat. Das wird er aber garantiert nicht schaffen. Auffordern darf er, aber man kann dankend ablehnen. Es heisst ja schon eindeutig im EU-GH Urteil: ... der FS eines Mitgliedsstaates ist OHNE weitere Auflagen anzuerkennen. Auch darf einen in einem anderen EU Land ausgestellten FS nicht mal anfassen, geschweige denn einziehen. laugh.gif Sperrfristen kann wiederum nur ein Gericht aussprechen. Letztere haben am 18.08. auch schon Klartext gesprochen - und zwar im Einklang mit dem EU-GH. ALLZEIT GUTE FAHRT! rief der Richter hinterher ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 20:32
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Er will mit seinem Landratsamt jemanden zur MPU zwingen, der gar keinen dt. FS hat.


Das kann und darf er auch. Das hängt noch nichtmal von der Nationalität ab. Wer sich als untauglich zum Führen von Kfz erwiesen hat und die logische MPU zu umgehen sucht, kann dennoch unproblematisch aufgefordert werden, eine MPU beizubringen.

Wird sie nicht beigebracht, wird zwar die FE nicht entzogen, da hast Du recht, aber die Berechtigung zur Nutzung in D. Das hat auch der EuGH nicht gekippt. Aber das wollt oder könnt ihr scheinbar nicht begreifen....


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hans Wurst
Beitrag 26.08.2004, 20:39
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1377
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 5



Gibt es dann im Falle eines Auffliegens (ausländischer Führerschein in D, obwohl Deutscher Führerschein weg) keine weiteren Sanktionen?
Zählt das nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Wenn dem so wäre, würde ich das Risiko eingehen. Bei der geringen Kontrolldichte lohnt sich das. Ich habe in fast 7 Jahren Führerschein zwar schon ein paar Polizeikontrollen gesehen, mußte meinen Führerschein jedoch erst einmal vorzeigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 20:47
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Zählt das nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis?


Das ist das Einzige, was nach dem EuGH-Urteil nicht mehr passiert.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 26.08.2004, 21:02
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat
Des weiteren muss man fragen, how the fuck is Mr. Hartl? Ein Schizo?  Möchte man meinen.  Er will mit seinem Landratsamt jemanden zur MPU zwingen, der gar keinen dt. FS hat.

Da hat Herr Hartl Recht. Genau das steht nämlich auch in dem von Dir zitierten Schreiben des Bayer. Innenministeriums drin! wink.gif Nicht immer nur die Rosinen herauspicken oder vollständig zitieren! mad.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 26.08.2004, 22:20
Beitrag #28





Guests






Zitat (XDiver @ 26.08.2004, 21:32)
Das kann und darf er auch. Das hängt noch nichtmal von der Nationalität ab. Wer sich als untauglich zum Führen von Kfz erwiesen hat und die logische MPU zu umgehen sucht, kann dennoch unproblematisch aufgefordert werden, eine MPU beizubringen.

Altes FE Recht muss hier niemand zitieren. Das wird sowieso demnächst überarbeitet. Ausserdem gilt das nur für den dt. Führerschein.

Ohne weitere Auflagen anzuerkennen, heisst auch ohne MPU! Ein Herr Kapper fährt und andere Altfälle mittlerweile auch. Da kommen noch einige auf den dt. Staat zu. Neue wird man sich sicher nicht schaffen wollen, wenn es auch schwerfällt ...

Würde mir dieser o.g. Schizo diese Auflage machen, würde ich ganz einfach weiterfahren. Wer will mich dann anklagen und verurteilen? Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis fällt schonmal flach. Ein dt. Staatsanwalt u. Richter wird das sicher nicht riskieren. Siehe Urteil vom 18.08. LG Kleve.

In dem von mir zitierten Schreiben steht sicher nichts von MPU, sondern was von nicht mehr zu beanstanden.

Die MPU ist tot, sagte auch schon RA Dr. Säftel. Also macht noch schnell eine, bevor es keine mehr gibt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 22:29
Beitrag #29


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Überarbeitet wird das FER, das ist richtig. Allerdings wird § 46 FeV bleiben und das zu recht.

Du kannst ja weiterfahren wenn Dir das Fahren in D untersagt ist. Alleridngs schrei dann nicht, wenn Du wgen § 21 StVG dran bist und der EuGH diesbezüglich anderer Meinung ist als Du.

Nochmals: Die MPU hat nichts mit einer ausländischen FE zu tun. Wenn Eignungszweifel bestehen, wird D auch weiterhin das Recht haben, diese Zweifel ausräumen zu lassen.

Und um das nochmal zu klären: Herr Kapper war nach § 21 verurteilt worden, weil er lediglich im Besitz einer ausl. FE war. Wenn er jedoch einer Auflage zur MPU-Beibringung nicht nachgekommen wäre und deswegen in D hätte nicht fahren dürfen, hätte das Urteil anders ausgesehen. Deine Argumentation löst sich wunderbar in Rauch auf....


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 26.08.2004, 23:45
Beitrag #30





Guests






Was du nicht alles zu wissen vermeinst!

>>>Wenn er jedoch einer Auflage zur MPU-Beibringung nicht nachgekommen wäre und deswegen in D hätte nicht fahren dürfen, hätte das Urteil anders ausgesehen. <<<

Von wenn und hätte, können wir uns nichts kaufen! Fakt ist, Herr Kapper hatte eine MPU zur Auflage und hat dann doch lieber einen EU FS erworben. Der ist nun gültig und er darf damit fahren, auch ohne MPU. Er wird auch zukünftig keine MPU ablegen. So siehts aus und nicht anders! Für manche Leute bedarf es wohl ein paar Urteile mehr, weil begriffsstutzig.
so long
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 26.08.2004, 23:49
Beitrag #31


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Wenn Du meinst..... ranting.gif wallbash.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 26.08.2004, 23:53
Beitrag #32





Guests






Zitat (Guest @ 27.08.2004, 00:45)
Was du nicht alles zu wissen vermeinst!

>>>Wenn er jedoch einer Auflage zur MPU-Beibringung nicht nachgekommen wäre und deswegen in D hätte nicht fahren dürfen, hätte das Urteil anders ausgesehen. <<<

Von wenn und hätte, können wir uns nichts kaufen! Fakt ist, Herr Kapper hatte eine MPU zur Auflage und hat dann doch lieber einen EU FS erworben. Der ist nun gültig und er darf damit fahren, auch ohne MPU. Er wird auch zukünftig keine MPU ablegen. So siehts aus und nicht anders! Für manche Leute bedarf es wohl ein paar Urteile mehr, weil begriffsstutzig.
so long

Das Urteil hat überhaupt nichts mit der MPU zu tun gehabt wallbash.gif wallbash.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_legolas_*
Beitrag 16.09.2004, 13:25
Beitrag #33





Guests






Zitat (Guest @ 26.08.2004, 09:30)
Zitat
Böse Überraschung mit ?Billig?-Führerschein




Eine Lücke im europaweiten Gesetzes-Netzwerk machte es bisher möglich, bei Führerscheinverlust in Tschechien eine neue gültige Fahrerlaubnis zu erwerben - ohne die gefürchtete MPU. Doch damit ist nun Schluss.

von Robert Piffer


Es ist ein knappes Dutzend Männer, das um 8 Uhr morgens vor der kleinen Fahrschule ?Estella? in Pilsen steht. Auf den ersten Blick haben die Männer, deren Alter von Anfang 20 bis zu 60 Jahren reicht, nichts miteinander zu tun. Nur eines ist ihnen sichtbar gemeinsam: eine gewisse Nervosität. Doch sie verbindet mehr.
Im Morgengrauen sind sie allesamt mit einem weißen Kleinbus in Passau aufgebrochen, um bei der Pilsener Fahrschule den EU-Führerschein zu erwerben. Dabei ist nicht einmal der jüngste
________________________________________
Der ?Vermittler?
kassiert ab
________________________________________
der Männer ein Fahranfänger. Jeder von ihnen hat bereits einmal eine Fahrerlaubnis besessen - und jeder von ihnen hat sie wegen Trunkenheit im Verkehr wieder abgeben müssen. Die Sperrfristen, die den Männern von den Gerichten auferlegt wurden, sind inzwischen abgelaufen, aber um wieder einen Führerschein zu bekommen, müssten sie in Bayern zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch ?Depperltest? genannt. Tschechien dagegen verlangt diese Prüfung von Führerschein-Bewerbern nicht. Eine MPU kostet 380 Euro - und es gibt keine Garantie, dass man den Test besteht. Hinzu kommen bei allen, die ihren Schein für mehr als zwei Jahre abgeben mussten, auch in Deutschland die Kosten für eine neuerliche Führerscheinprüfung.
Deshalb haben sich die Männer entschlossen, das Angebot eines ?Vermittlers? anzunehmen und den EU-Führerschein in Tschechien zu erwerben. Das lässt sich dieser Herr mit stolzen 1750 Euro entlohnen. In diesem Preis ist alles enthalten - abgesehen von der Nachprüfung, falls einer der Kandidaten die Fahrprüfung in Tschechien nicht bestehen sollte. Dafür kassiert der ?Vermittler? nochmals 150 Euro, obwohl die tschechische Fahrschule für die Nachprüfung nur 15 Euro verlangt.
In den Augen der Männer hat der Erwerb des EU-Führerscheins in Tschechien, neben der Umgehung der MPU, einen weiteren Vorteil: Er geht schnell, innerhalb von nur zwei Tagen. Fahren können sie sowieso alle, die Verkehrsregeln sind weitgehend identisch. Da genügt ein Tag, um sich mit den tschechischen Besonderheiten vertraut zu machen. Am zweiten Tag legt man dann gleich die Prüfung ab. Ein Dolmetscher hilft, Sprachprobleme zu vermeiden.
Wer die Prüfung bestanden hat, bekommt den tschechischen Führerschein, der von allen EU-Ländern anerkannt wird. Natürlich könnte man den EU-Führerschein ohne MPU beispielsweise auch in Polen oder Holland machen. Aber dort wird vorausgesetzt, dass sich der Führerscheinbewerber mindestens die Hälfte des Jahres im Land aufhält, so wie es die EU-Gesetzgebung eigentlich verlangt. In Tschechien gibt es die Residenzpflicht derzeit noch nicht. Dort genügt es, die Adresse eines Bekannten oder eines Feriendomizils anzugeben.
Also pilgern viele Führerscheinlose nach Tschechien. Und die ?Pilgerführer? verdienen sich eine goldene Nase. Noch. Denn was derzeit auf Grund mangelnder Harmonisierung der Gesetzesvorgaben möglich ist, könnte bald ein Ende haben. In Brüssel drängt man nämlich darauf, dass auch Tschechien die Residenzpflicht einführt.
________________________________________
Wer angehalten wird, muss doch zur MPU
________________________________________
Die Freude an der im Nachbarland erworbenen Fahrerlaubnis kann aber auch jetzt schon von kurzer Dauer sein. Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten. ?Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen?, sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. ?Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen?, macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam.
Für das knappe Dutzend Männer, das seine Führerscheine in Pilsen in Empfang nimmt, gibt es also auch nach bestandener Prüfung weiter Grund zur Nervosität. Sie dürfte sich nur legen, wenn die Männer doch auch die in Deutschland geforderte MPU mit Erfolg hinter sich gebracht haben.



http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?...ssort=pol&BNR=0

Das sich hier anschließend entwickelte Fallbeispiel zum CZ-FS findet man jetzt im entsprechenden CZ-Thread

Führerschein in CZ

für alle die ohne MPU den Führerschein erwerben wollen.

bei Google eingeben ****** eingeben

Hr. ****** hat am 29.04.04 das Gesetz in Luxemberg durchgesetzt, man darf im Moment noch in der CZ legal den Führerschein erwerben.

Tip ******

kann man alles genau nachlesen










smile.gif

Edit Mod.: Werbung gelöscht

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 16.09.2004, 13:50
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 16.09.2004, 13:31
Beitrag #34


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (legolas @ 16.09.2004, 14:25)
für alle die ohne MPU den Führerschein erwerben wollen.

bei Google eingeben ****** eingeben

Hr. ****** hat am 29.04.04 das Gesetz in Luxemberg durchgesetzt, man darf im Moment noch in der CZ legal den Führerschein erwerben.

Ach nee, vielen Dank für deinen brandheißen Tipp. Was meinst über welches Thema hier in den verschiedenen Threads seit Monaten diskutiert wird???? huh.gif wallbash.gif

Ich frage mich allerdings, was die obskure Fahrschulkette "Sxxxx-Lxxxx" mit einem FS aus CZ zu tun haben soll?? think.gif

Edit Mod.: Werbung gelöscht

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 16.09.2004, 15:30


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.06.2025 - 14:59