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> Fahrbahnteiler an Kreisverkehr - Z222-20 vs. Z605-30, welches ist die richtige Beschilderung?
MisterOJ
Beitrag 31.07.2016, 11:42
Beitrag #1


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Hallo Schildaexperten, wavey.gif

mich beschäftigt seit einiger Zeit die Beschilderung von Fahrbahnteilern.

An Knotenpunkten gibt es in der untergeordneten Straße oftmals Fahrbahnteiler (sogenannte Tropfen). Diese sind an ihren beiden Enden i.d.R. mit Z222-20 beschildert.

Der Grund für die Z222-20 ist soweit klar:
- damit ein Linksabbieger in die untergeordnete Straße auf der richtigen Seite am Fahrbahnteiler vorbei fährt (Beispiel)
- der in der untergeordneten Straße kommende und auf die übergeordnete Straße einbiegen Wollende auf der richtigen Seite am Fahrbahnteiler vorbei fährt (Beispiel)

Soweit herrscht Klarheit.


Nun gibt es aber auch baulich besondere Einmündungen, die eher einer Anschlusstelle ähneln - wo man quasi nur 'rechts rausfahren' kann und es keine Linksabbieger gibt. (Beispiel).
Hier hat der Fahrbahnteiler die Form einer Dreiecksinsel - und (wegen nicht-möglichem linksabbiegen) an der übergeordneten Straße mit Z605-30 beschildert.


Nun zurück zum Kreisverkehr. Die Einmündung einer Straße in einen kreisverkehr ähnelt baulich einer normalen Einmündung (Fahrbahnteiler in der einmündenden Straße), jedoch verkehrlich aufgrund des "Einrichtungsverkehrs" in der Kreisfahrbahn eher einer Ausfahrt.

Dennoch wird am Kreisel-seitigen Ende des Fahrbahnteilers ein Z222-20 (hier links neben dem roten auto leider nur von hinten zu sehen) aufgestellt, obwohl imho hier Z605-30 besser passt. Könnt ihr mir das erklären?


OJ, der


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janr
Beitrag 31.07.2016, 12:04
Beitrag #2


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Damit am Kreisverkehr die Regeln für den Kreisverkehr gelten können, muß dieser mit 215 + 205 beschildert sein.

Auf der Mittelinsel braucht es ein 211.

Bei deinem kaputten Link seh ich kein 222 think.gif

Das wäre aber zu beginn eines FB-Teilers meine Wahl, weil so der Verkehr rechts vorbei geleitet wird.

Ein 605-30 warnt vor einem Hindernis und leitet den Verkehr auf beiden Seiten vorbei, was aber am Kreisverkehr nciht geht.
Man käme dem Kreis-Ausfahrts-Verkehr in die Quere.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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MisterOJ
Beitrag 31.07.2016, 13:08
Beitrag #3


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Ohhh - da muss ich wohl noch was präzisieren... Hoffe es ist dann verständlicher..

Zitat (janr @ 31.07.2016, 13:04) *
Damit am Kreisverkehr die Regeln für den Kreisverkehr gelten können, muß dieser mit 215 + 205 beschildert sein.

Auf der Mittelinsel braucht es ein 211.

DAS ist richtig so - gilt aber für ind en Kreisel-EINfahrer...

Mir ging es um die Kreisel-AUSfahrer...


Zitat (janr @ 31.07.2016, 13:04) *
Bei deinem kaputten Link seh ich kein 222 think.gif

wieso kaput?? unsure.gif

links vom Auto ist ein Fahrbahnteiler - und dort sieht man die Rückseite eines Z222-20 (für den kreisel verlassende)

Zitat (janr @ 31.07.2016, 13:04) *
Das wäre aber zu beginn eines FB-Teilers meine Wahl, weil so der Verkehr rechts vorbei geleitet wird.

Das ist auch richtig so.

Und auf der anderen Seite des FB-Teilers? (DAS ist mein Fredthema)

Imho zwingt ein Z222-20 doch dort alle zum Rausfahren!?

Eine Leitplatte wäre hier zur trennung der beiden Ströme (wie bei BAB-AS oder meinem Beispiel) wäre imho passender...

Zitat (janr @ 31.07.2016, 13:04) *
Ein 605-30 warnt vor einem Hindernis und leitet den Verkehr auf beiden Seiten vorbei, was aber am Kreisverkehr nciht geht.

Wieso nicht?

Die im kreisel bleibenden fahren linsk am Z605-30 vorbei; die Ausfahr-Willigen rechts am Z605-30 vorbei...

Zitat (janr @ 31.07.2016, 13:04) *
Man käme dem Kreis-Ausfahrts-Verkehr in die Quere.

no.gif Ich bezog meine Frage auf das Z222-20 / Z605-30 für aus dem kreisel AUSfahrende!!


OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 31.07.2016, 13:17
Beitrag #4


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Ich weiß was du meinst. An solchen Stellen braucht man in der Regel gar kein Schild.
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MisterOJ
Beitrag 31.07.2016, 13:22
Beitrag #5


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Zitat (ukr @ 31.07.2016, 14:17) *

yahoo.gif Endlich einer der mich versteht! thumbup.gif

Ja die Z222-20 an der Ausfahrtseite der FB.

Zitat (ukr @ 31.07.2016, 14:17) *
An solchen Stellen braucht man in der Regel gar kein Schild.

Aber gefühlt 90% aller kreisel haben dort ein Z222-20...


OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 31.07.2016, 13:30
Beitrag #6


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Das täuscht.

Wenn der KVP vernünftig gebaut ist, hat dort der Wegweiser seinen Platz und das reicht vollkommen.
Ein Kreisverkehr ist ja im Prinzip nichts anderes, als eine Kombination von vielen Einmündungen. Und an Einmündungen stellt man ja auch kein Zeichen 222 auf.
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Mueck
Beitrag 31.07.2016, 13:43
Beitrag #7


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Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:08) *
Imho zwingt ein Z222-20 doch dort alle zum Rausfahren!?
Wen "alle"? thread.gif
StVO § 39 (2) S. 3:
Zitat
Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.

VwV dazu:
Zitat
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, ...

Deine 222-20 haben doch gar keinen Adressaten ... thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 31.07.2016, 13:55
Beitrag #8


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Zitat (ukr @ 31.07.2016, 14:30) *
Das täuscht.

Was genau? unsure.gif


Zitat (ukr @ 31.07.2016, 14:30) *
Wenn der KVP vernünftig gebaut ist, hat dort der Wegweiser seinen Platz und das reicht vollkommen.

Denke ich ja auch.

imho ist ein Z222-20 (zumal wenn es aus Sichtbarkeistgründen auch noch eingedreht wird) eher suboptimal.

Zitat (ukr @ 31.07.2016, 14:30) *
Ein Kreisverkehr ist ja im Prinzip nichts anderes, als eine Kombination von vielen Einmündungen. Und an Einmündungen stellt man ja auch kein Zeichen 222 auf.

...habsch auch schon gesehen...


Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 14:43) *
Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:08) *
Imho zwingt ein Z222-20 doch dort alle zum Rausfahren!?
Wen "alle"? thread.gif

Na alle im Kreisel fahrende...

Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 14:43) *
StVO § 39 (2) S. 3:
Zitat
Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.


DAS trifftdann aber bei keinem Fahrbahnteiler zu!! ranting.gif

Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 14:43) *
VwV dazu:
Zitat
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, ...
Deine 222-20 haben doch gar keinen Adressaten ... thread.gif

Meine? blink.gif --> no.gif Das sind nicht meine!!!!! Ich hab mir den Schwachfug nicht einfallen lassen...


OJ wavey.gif


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Mueck
Beitrag 31.07.2016, 16:10
Beitrag #9


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Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:55) *
Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 14:43) *
Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:08) *
Imho zwingt ein Z222-20 doch dort alle zum Rausfahren!?
Wen "alle"? thread.gif

Na alle im Kreisel fahrende...
Für die gilt es aber gar nicht, siehe VwV ...

Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:55) *
Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 14:43) *
StVO § 39 (2) S. 3:
Zitat
Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.


DAS trifftdann aber bei keinem Fahrbahnteiler zu!! ranting.gif
Wenn Du brav rechts dran vorbei fährst, gilt es in der Tat nicht, weil linkssstehend.
Wenn Du aber links vorbei fahren wollen würden tätest, dann stünde es urplötzlich rechts von Dir und wäre für Dich beachtenswert!

Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:55) *
Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 14:43) *
VwV dazu:
Zitat
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, ...
Deine 222-20 haben doch gar keinen Adressaten ... thread.gif

Meine? blink.gif --> no.gif Das sind nicht meine!!!!! Ich hab mir den Schwachfug nicht einfallen lassen...
Das kann ja jeder behaupten! Beweise Die Nichtexistenz solcher Deiniger Einfälle! thread.gif
Ok, formulieren wir es um in "Die 222 in Deinen Bsp. ..." whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 31.07.2016, 19:57
Beitrag #10


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Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 17:10) *
Für die gilt es aber gar nicht, siehe VwV ...

In der VwV steht ja auch was von überwiegend, id.R. oder so...

Außderdem würde dann kein auf einem FB stehendes Z222-20 gelten! wacko.gif

Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 17:10) *
Wenn Du brav rechts dran vorbei fährst, gilt es in der Tat nicht, weil linkssstehend.
Wenn Du aber links vorbei fahren wollen würden tätest, dann stünde es urplötzlich rechts von Dir und wäre für Dich beachtenswert!

Das ist jetzt aber eine sehr VP-lesart-typische Auslegung thread.gif

Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 17:10) *
Das kann ja jeder behaupten!

yes.gif

Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 17:10) *
Beweise Die Nichtexistenz solcher Deiniger Einfälle! thread.gif

Wieso? unsure.gif hierzulande gilt immer noch die Unschuldsvermutung - heißt DU mußt mir nachweisne, dass es anders ist tongue.gif

Zitat (Mueck @ 31.07.2016, 17:10) *
Ok, formulieren wir es um in "Die 222 in Deinen Bsp. ..." whistling.gif

JA? Was ist denn mit denen?? whistling.gif


OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 31.07.2016, 22:30
Beitrag #11


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Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:08) *
Eine Leitplatte wäre hier zur trennung der beiden Ströme (wie bei BAB-AS oder meinem Beispiel) wäre imho passender...


Natürlich.
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MisterOJ
Beitrag 01.08.2016, 20:51
Beitrag #12


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Zitat (hk_do @ 31.07.2016, 23:30) *

yes.gif SO würde ich es mir an der kreisel-Ausfahrt wünschen!!


OJ wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 13.09.2016, 07:20
Beitrag #13


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*schubbs*

Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 12:42) *
Nun gibt es aber auch baulich besondere Einmündungen, die eher einer Anschlusstelle ähneln - wo man quasi nur 'rechts rausfahren' kann und es keine Linksabbieger gibt. (Beispiel).
Hier hat der Fahrbahnteiler die Form einer Dreiecksinsel - und (wegen nicht-möglichem linksabbiegen) an der übergeordneten Straße mit Z605-30 beschildert.


Hab noch ein "doppelt" passendes Beispiel gefunden (nein nicht bei dem großen Versandhaus rolleyes.gif ) - klick


OJ wavey.gif


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Achim
Beitrag 13.09.2016, 12:39
Beitrag #14


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Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:22) *
Ja die Z222-20 an der Ausfahrtseite der FB.

Das Z 222 hat an dieser Stelle (der "Ausfahrt") nichts zu suchen. Es steht dort eindeutig falsch. Denn dieses Zeichen schreibt vor, dass an diesem Schild rechts vorbeizufahren ist. Folglich müsste jeder an dieser Stelle den Kreis verlassen.


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MisterOJ
Beitrag 20.09.2016, 22:08
Beitrag #15


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ja das sehe ich ja genau so - nur sind viele Kreisel eben SO beschildert! wallbash.gif


OJ wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.09.2016, 19:00
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Explosiv
Beitrag 21.09.2016, 07:23
Beitrag #16


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Zitat (Achim @ 13.09.2016, 13:39) *
Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:22) *
Ja die Z222-20 an der Ausfahrtseite der FB.

Das Z 222 hat an dieser Stelle (der "Ausfahrt") nichts zu suchen. Es steht dort eindeutig falsch. Denn dieses Zeichen schreibt vor, dass an diesem Schild rechts vorbeizufahren ist. Folglich müsste jeder an dieser Stelle den Kreis verlassen.


Ist das so? Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen.
Die Vorbeifahrt erfolgt aber nur, wenn man den Kreisverkehr verlässt, da der Fahrbahnteiler den abgehenden Ast teilt, nicht jedoch die Kreisfahrbahn. Der Kreisfahrbahn folgend fährt man also nicht an dem Teiler vorbei und braucht folglich dem Z222 nicht Folge zu leisten.

Auch wenn die Kreisfahrbahn tatsächlich dicht an dem Fahrbahnteiler vorbei führt, liegt dieser nicht auf der Kreisfahrbahn. Wer der Kreisfahrbahn folgt, hat somit mit dem Fahrbahnteiler nix zu tun. Also geht ihn auch das Z 222 nichts an.


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ukr
Beitrag 21.09.2016, 18:28
Beitrag #17


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Ich sehe das wie Achim, denn nur so wird man einer einheitlichen Beschilderungssystematik gerecht. Der Verkehrsteilnehmer muss bei diesem VZ in allen Situationen erkennen "hier muss ich rechts vorbei". Eine Unterscheindung nach Kreisverker oder Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte ist daher nicht sachgerecht und verwässert die Bedeutung des VZ.
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rapit
Beitrag 21.09.2016, 18:35
Beitrag #18


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Zitat (MisterOJ @ 31.07.2016, 14:22) *
Zitat (ukr @ 31.07.2016, 14:17) *

yahoo.gif Endlich einer der mich versteht! thumbup.gif

Ja die Z222-20 an der Ausfahrtseite der FB.

Zitat (ukr @ 31.07.2016, 14:17) *
An solchen Stellen braucht man in der Regel gar kein Schild.

Aber gefühlt 90% aller kreisel haben dort ein Z222-20...

Ich kenne keinen einzigen Kreisverkehr mit 222ern an der Ausfahrt.

Bin mir zu 90% sicher, dass Dein Gefühl Dich täuscht.

Davon abgesehen bin ich ja der Meinung, dass 90 % der in Deutschland aufgestellten Vz 222-20 rechtswidrig sind, weil sie überflüssig sind und daher nicht aufgestellt werden dürften, wegen § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz StVO.


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Beitrag 21.09.2016, 18:42
Beitrag #19


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Besonders lecker, wenn sie Fahrbahnverkehr links vorbeileiten sollen, während rechts ein gebläuter Radweg am Hindernis vorbei läuft. Benutzungspflicht versus Vorbeifahrpflicht.


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rapit
Beitrag 21.09.2016, 18:54
Beitrag #20


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Das ist dann der innerstädtische Vz-250-Ersatz laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 02.10.2016, 23:24
Beitrag #21


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Zitat (rapit @ 21.09.2016, 19:35) *
Ich kenne keinen einzigen Kreisverkehr mit 222ern an der Ausfahrt.

Nööö? unsure.gif

Imho ist das so ein "jedes Bundesland, jeder landkreis und jede Stadt kocht da ihr eigenes Süppchen".

Zitat (rapit @ 21.09.2016, 19:35) *
Bin mir zu 90% sicher, dass Dein Gefühl Dich täuscht.

Ich kenn da mehrere solche Kreisel - nur sind die etwas entfernt von mir, so dass ich da:
a) nicht mal eben so fix hinfahre
b) nicht so oft dort vorbeikomme
(und wenn dann nicht zum Fotografieren komme crybaby.gif )
c) es an den betreffenden Kreiseln kein Streetview gibt


Ich werd´s mal stärker beobachten und versuchen Fotos hier einzustellen... wavey.gif


OJ


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rapit
Beitrag 03.10.2016, 12:59
Beitrag #22


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pass auf, dass Du Dir kein Schnüpfchen holst. Ist kälter hier als in Portugal. whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 05.10.2016, 23:06
Beitrag #23


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Zitat (rapit @ 03.10.2016, 13:59) *
pass auf, dass Du Dir kein Schnüpfchen holst.




Zitat (rapit @ 03.10.2016, 13:59) *
Ist kälter hier als in Portugal. whistling.gif

DAS hab ich schon gemerkt!!!


OJ


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rapit
Beitrag 06.10.2016, 08:31
Beitrag #24


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Zitat (rapit @ 03.10.2016, 13:59) *
Zitat (MisterOJ @ 06.10.2016, 00:06) *

Das sind nichtmal 3 Tage. Fast 5x so schnell wie üblich! Du bist bestimmt schon krank?
scared.gif


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MisterOJ
Beitrag 06.10.2016, 10:37
Beitrag #25


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Vielleicht geht´s ja dadurch bei mir schneller?? unsure.gif


OJ wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 06.10.2016, 14:08
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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