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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 01.09.2008 Wohnort: 27711 Osterholz-Scharmbeck Mitglieds-Nr.: 44032 ![]() |
Zur Sache: Mein Mann hat einen Unfall verschuldet, bei dem er den Fahrstreifen wechseln wollte auf eine Linksabbiegerspur und hat dabei den Hintermann im toten Winkel wohl übersehen. Jetzt hat er einen Bußgeldbescheid bekommen, wo ihm vorgeworfen wird auf der Straße gewendet zu haben. Gruß Wiebke |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
du kannst erstmal ohne Begründung Einspruch einlegen, und diese dann nachreichen.
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10080 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Man kann eine Begründung nachreichen aber man muss nicht.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Wenn du ohne Begründung Einspruch einlegst, wird der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten und es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Wenn du mit Begründung Einspruch einlegst, wird die Sache dem Sachbearbeiter nochmals vorgelegt und er schaut sich das Ganze nochmal an. Eventuell ändert er seine Meinung und gibt nun noch einen Spurwechselunfall an, was nur noch 35€ Verwarnungsgeld nach sich ziehen würde. Wenn er das nicht tut, kannst du die Sache wieder vor Gericht klären lassen. Ich kann dir nicht sagen, wie lange die Bußgeldstelle auf deine Nachreichung der Begründung 'wartet', wenn sie nicht weiß, dass noch eine kommt. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Manche Bußgeldstellen fordern die Begründung noch einmal schriftlich mit Fristsetzung an, bevor es an die Staatsanwaltschaft geht.
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 01.09.2008 Wohnort: 27711 Osterholz-Scharmbeck Mitglieds-Nr.: 44032 ![]() |
Danke für die Antworten,
da mein PC abgeschmiert war, habe ich die Antworten erst heute gelesen. Musste aber, wegen der Einspruchszeit, die Post schon früher losschicken. Habe gleich eine Begründung geschrieben. Und wie ich sehe, muss die ja so und so nachgereicht werden. Mal sehen, was dabei rauskommt. Gruß Wiebke |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19655 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Hallo!
Nur zur Klarstellung: Die Begründung muss nicht nachgereicht werden. Der Post von @Freisinn war auch nicht so gemeint. ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 01.09.2008 Wohnort: 27711 Osterholz-Scharmbeck Mitglieds-Nr.: 44032 ![]() |
So, heute Nachricht von der Bußgeldstelle bekommen
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Sehr gut
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.08.2025 - 22:48 |