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> THC beim führen von Kraftfahrzeugen, Ich brauch eure Hilfe
Linii
Beitrag 29.07.2016, 22:52
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hey ich habe eine Frage, mir wurde der Führerschein weggenommen da ich positiv auf THC getestet wurde. Nun habe ich einen Brief bekommen das ich nur 1 Monat den Führerschein abgeben muss. Meiner ist jetzt aber schon länger weg und mir wurde bei der Führerscheinstelle gesagt ich muss ein halbes Jahr clean sein und MPU machen. Was stimmt jetzt? Und gibt es eine Möglichkeit meinen Führerschein wieder zu bekommen? Danke schon mal ich bin verzweifelt blink.gif
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Mr.T
Beitrag 29.07.2016, 22:55
Beitrag #2


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Zitat (Linii @ 29.07.2016, 23:52) *
Hey ich habe eine Frage, mir wurde der Führerschein weggenommen
Von wem?


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Linii
Beitrag 30.07.2016, 10:07
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Die Führerscheinstelle hatte mir vor einiger Zeit geschrieben das ich den abgeben soll sonst wird er mir durch eine Strafe weggenommen wenn ich ihn nicht freiwillig abgebe
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nachteule
Beitrag 30.07.2016, 10:12
Beitrag #4


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Hallo, Linii,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Schau Dir die Absender der Schreiben mal genauer an.

Die Fsst hat Dir die Fahrerlaubnis entzogen, weil sie Dich als BTM - Konsumenten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen hält.

Die Bußgeldstelle hat ein Fahrverbot und ein Bußgeld verhängt, weil Du unter BTM - Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen hast.

Also zwei Paar Schuhe.

Lies Dich mal ein wenig im MPU - Forum ein, dann wirst Du den Unterschied verstehen und so einiges lernen.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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ulm
Beitrag 30.07.2016, 13:02
Beitrag #5


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...und wen Du das Schreiben der FsSt anonymisiert hier einstellst, dann wissen wir, was genau los war und ist
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Malermeister
Beitrag 31.07.2016, 16:11
Beitrag #6


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Hallo Linii - Herzlich willkommen im Verkehrsportal

So wie @Nachteule schon schrieb, ist beides richtig, weil verschiedenen Rechtsbereiche betroffen sind.

Aber der Reihe nach

Bei positivem Befund von aktiven THC und Ersttäterschaft wie bei dir liegt ein Verstoss nach § 24 a StVG - klick vor. Die Folgen kennst du bereits: Fahrverbot 1 Monat, Bußgeld 500 €, 2 Punkte in Flensburg. + Gebühren und die Kosten der Blutentnahme.(BKatV Nr.242.242.2 - klack)

Das sind aber nur die Folgen der Ordnungswidrigkeit, die durch die Bußgeldstelle geahndet werden. Von der Bußgeldstelle stammt also der Brief mit dem einmonatigen Fahrverbot.
Die Maßnahmen der Bußgeldstelle ergeben sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht

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Das zweite Rechtsgebiet ist das Fahrerlaubnisrecht - das zum Verwaltungsrecht zählt und welches seitens der Fahrerlaubnisbehörde(FEB) angewendet wird


Durch die berauschte Fahrt hast du die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verloren.

Rechtsgrundlage ( Anlage 4 FeV Punkt 9.1. ff) iVm § 14 FeV

Daher wird im Wege des Fahrerlaubnisrecht seitens der FEB deine Fahrerlaubnis entzogen.

Die Anordnungen der Bußgeldstelle und der Fahrerlaubnisbehörde haben sich zeitlich überschnitten - daher bei dir die Unklarheit durch zwei Briefe mit unterschiedlichen Anordnungen

Fest steht jetzt aber: deine Fleppe ist weg.

Du solltest allerdings die Bußgeldstelle von dem Entzug der Fahrerlaubnis in Kenntnis setzten, bevor die das Fahrverbot durchsetzen wollen.

______________________________________________________________________________

Neben den beiden vorgenannten Rechtsgebieten ist noch ein weiteres von deiner berauschten Fahrt berührt und zwar Betäubungsmittelrecht - BtmG

Bei einem positiven Befund aktiven THC kommt i.d.R. zusätzlich noch eine Strafanzeige seitens der Pol. nach § 29 BtMG dazu, die an die Staatsanwaltschaft geschickt wird.
Bei Ersttäterschaft und/oder Kleinmengen wird in D. i.d.R. das Verfahren aber fast immer fallen gelassen. Die weitaus schwerwiegenderen Folgen sind fahrerlaubnisrechtlich.


Eine Frage an dich: aus welchem Bundesland kommst du?


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Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Linii
Beitrag 01.08.2016, 16:40
Beitrag #7


Neuling


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Okii danke an euch. Das hat mir sehr geholfen jetzt versteh ich das alles. Ne von der Polizei kommt nichts weil die gesagt haben es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
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Kai R.
Beitrag 02.08.2016, 19:45
Beitrag #8


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Wichtig: der Bußgeldstelle mitteilen, dass die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle entzogen ist und dass man das Fahrverbot unmittelbar antreten möchte.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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