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Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 29.07.2016 Mitglieds-Nr.: 79409 ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hey ich habe eine Frage, mir wurde der Führerschein weggenommen Von wem?-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 29.07.2016 Mitglieds-Nr.: 79409 ![]() |
Die Führerscheinstelle hatte mir vor einiger Zeit geschrieben das ich den abgeben soll sonst wird er mir durch eine Strafe weggenommen wenn ich ihn nicht freiwillig abgebe
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Linii,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Schau Dir die Absender der Schreiben mal genauer an. Die Fsst hat Dir die Fahrerlaubnis entzogen, weil sie Dich als BTM - Konsumenten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen hält. Die Bußgeldstelle hat ein Fahrverbot und ein Bußgeld verhängt, weil Du unter BTM - Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen hast. Also zwei Paar Schuhe. Lies Dich mal ein wenig im MPU - Forum ein, dann wirst Du den Unterschied verstehen und so einiges lernen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14165 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und wen Du das Schreiben der FsSt anonymisiert hier einstellst, dann wissen wir, was genau los war und ist
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Hallo Linii - Herzlich willkommen im Verkehrsportal
So wie @Nachteule schon schrieb, ist beides richtig, weil verschiedenen Rechtsbereiche betroffen sind. Aber der Reihe nach Bei positivem Befund von aktiven THC und Ersttäterschaft wie bei dir liegt ein Verstoss nach § 24 a StVG - klick vor. Die Folgen kennst du bereits: Fahrverbot 1 Monat, Bußgeld 500 €, 2 Punkte in Flensburg. + Gebühren und die Kosten der Blutentnahme.(BKatV Nr.242.242.2 - klack) Das sind aber nur die Folgen der Ordnungswidrigkeit, die durch die Bußgeldstelle geahndet werden. Von der Bußgeldstelle stammt also der Brief mit dem einmonatigen Fahrverbot. Die Maßnahmen der Bußgeldstelle ergeben sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ______________________________________________________________________________ Das zweite Rechtsgebiet ist das Fahrerlaubnisrecht - das zum Verwaltungsrecht zählt und welches seitens der Fahrerlaubnisbehörde(FEB) angewendet wird Durch die berauschte Fahrt hast du die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verloren. Rechtsgrundlage ( Anlage 4 FeV Punkt 9.1. ff) iVm § 14 FeV Daher wird im Wege des Fahrerlaubnisrecht seitens der FEB deine Fahrerlaubnis entzogen. Die Anordnungen der Bußgeldstelle und der Fahrerlaubnisbehörde haben sich zeitlich überschnitten - daher bei dir die Unklarheit durch zwei Briefe mit unterschiedlichen Anordnungen Fest steht jetzt aber: deine Fleppe ist weg. Du solltest allerdings die Bußgeldstelle von dem Entzug der Fahrerlaubnis in Kenntnis setzten, bevor die das Fahrverbot durchsetzen wollen. ______________________________________________________________________________ Neben den beiden vorgenannten Rechtsgebieten ist noch ein weiteres von deiner berauschten Fahrt berührt und zwar Betäubungsmittelrecht - BtmG Bei einem positiven Befund aktiven THC kommt i.d.R. zusätzlich noch eine Strafanzeige seitens der Pol. nach § 29 BtMG dazu, die an die Staatsanwaltschaft geschickt wird. Bei Ersttäterschaft und/oder Kleinmengen wird in D. i.d.R. das Verfahren aber fast immer fallen gelassen. Die weitaus schwerwiegenderen Folgen sind fahrerlaubnisrechtlich. Eine Frage an dich: aus welchem Bundesland kommst du? -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 29.07.2016 Mitglieds-Nr.: 79409 ![]() |
Okii danke an euch. Das hat mir sehr geholfen jetzt versteh ich das alles. Ne von der Polizei kommt nichts weil die gesagt haben es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Wichtig: der Bußgeldstelle mitteilen, dass die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle entzogen ist und dass man das Fahrverbot unmittelbar antreten möchte.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.08.2025 - 22:48 |