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> Fahrradklingel innerorts, Fahrradklingel innerorts verboten?
sunnyd
Beitrag 24.07.2016, 23:15
Beitrag #1


Neuling


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Sorry,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich im entsprechendem Thread poste.

Mein Name ist Elke und bin etwas älter und nicht mehr auf der Höhe des Verkehrsrechts rolleyes.gif

Durch eine Diskussion im Verwandtenkreis kam die Behauptung auf, dass man als Fahrradfahrer innerorts nicht klingeln darf. Falls das stimmt, warum darf man das nicht mehr? Ich fahre mit dem Rad so angepasst wie nur möglich (ich bin auch nicht die Schnellste) und bremse bei mir unklaren Situationen und steige ab. Aber manchmal möchte ich einfach nur mit Klingel warnen, ohne dass ich eine Gefahrenlage sehe, z. B. auf dem Radweg, wenn vor mir ein Hund oder ein Kleinkind auf dem Fußweg unterwegs ist.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, wie ich mich in diesen Situationen in Zukunft verhalten kann und was die aktuelle Rechtssprechung vorsieht.
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haidi
Beitrag 24.07.2016, 23:30
Beitrag #2


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Als örtlich unzuständiger fällt mir da § 16 (1) StVO ein
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janr
Beitrag 24.07.2016, 23:46
Beitrag #3


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Stimmt.

Hier der Link

Und hier ein Zitat aus dem §en:
Zitat (§16 StVO)
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.
...

Genaugenommen war das Klingeln wie das Hupen ohne Gefahr noch nie igO erlaubt.
AgO zum Überholen, so ist auch die Lichthupe zum Überholen erlaubt. - Halt nicht aggressiv.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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tadzio
Beitrag 25.07.2016, 00:32
Beitrag #4


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Zitat (sunnyd @ 24.07.2016, 23:15) *
Aber manchmal möchte ich einfach nur mit Klingel warnen, ohne dass ich eine Gefahrenlage sehe, z. B. auf dem Radweg, wenn vor mir ein Hund oder ein Kleinkind auf dem Fußweg unterwegs ist.


Vor was willst Du warnen, wenn nicht vor einer Gefahr?

Ich klingele oft, nur um andere Verkehrsteilnehmer wissen zu lassen, dass ich hinter ihnen bin. Die Gefahr hier ist, wie auch bei Deinen Beispielen, dass sie andernfalls plötzlich in meinen Fahrweg laufen, was einen Unfall verursachen könnte.

Abgesehen davon habe ich noch nie gehört, dass ein Radfahrer Ärger bekommen hätte, nur weil er klingelt (wenn's nicht eine der in den Achtzigern so beliebten Sturmklingeln war, die vom Laufrad angetrieben wurden). Denn dass Du subjektiv Gefahr vermutet hast, wird Dir in den allerwenigsten Fällen zu widerlegen sein.

Daher mache ich mir da auch keine Sorgen - lieber ein paarmal zu oft als einmal zu wenig.

Cheers
tadzio


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Explosiv
Beitrag 25.07.2016, 06:43
Beitrag #5


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Rein formal ist die Abgabe von Schallsignalen innerorts verboten, es sei denn, man muss andere vor einer tatsächlichen Gefahr warnen.
Nur darauf aufmerksam zu machen, dass man sich selbst nähert, gehört sicher nicht zu den gemeinten Gefahren. Man hat schließlich selbst dafür zu sorgen, dass man andere nicht gefährdet.

Das ist die Theorie. In der Praxis ist das eine weitere Regelung, die eigentlich für den KFZ-Verkehr gedacht ist und es ohne diesen wohl nicht gäbe. Es soll vor allem unnötiges, lautes Hupen igO verhindert werden. Autohupen sind um Größenordnungen lauter als Fahrradklingeln. Gäbe es keine Autohupen, gäbe es wohl auch diesen Paragraphen nicht. (Ich setze mal Auto mit LKW gleich).

In der Praxis wird es also nicht geahndet, wenn man igO mit der Fahrradklingel bereits vorsorglich potentiell gefährliche Situationen dadurch auflöst, indem man unachtsame VT auf sich aufmerksam macht.
In manchen Fällen wird das sogar verlangt. So gibt es Gerichtsurteile bei z.B. Kollissionen Radler-Jogger, bei denen der Jogger unachtsam die Richtung geändert hat und dabei mit dem Radfahrer kollidierte.
Je nachdem, ob der Radler vor seinem Überholvorgang ein Klingelsignal gab- und es ggf. dafür Zeugen gab- oder nicht bekam er dann eine Mitschuld oder aber nicht. Ohne Klingel bekam er oftmals sogar die Hauptschuld. Ich weiß jetzt aber nicht mehr, ob diese Fälle alle igO oder agO stattfanden.

Aber bevor ich es zu einer Kollission mit anderen VT kommen lasse, begehe ich lieber eine i.d.R. nicht geahndete Owi und klingele. Vermeiden kann man die Owi, indem man anstatt zu klingeln Vorsicht! oder Achtung! ruft. Im Gegensatz zum Klingeln können andere VT diese Rufe aber zuerst mal nicht zuordnen und drehen sich erst mal um und schauen, was los ist. Bis dahin hat man sie oft schon erreicht und somit keinen gewünschten Effekt erzielt. Beim Klingeln dagegen wissen die Meisten bescheid und achten darauf, eine freie Durchfahrt zu ermöglichen, indem sie weit am Rand gehen und/oder ihren Hund sowie Sprösslinge zu sich holen.

Keinesfalls sollte man die Klingel so einsetzen, dass man klingelt und dann einfach durchbrettert. Das ist beim beschriebenen Verhalten der TE aber nicht zu befürchten.


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ilam
Beitrag 25.07.2016, 07:07
Beitrag #6


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Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 06:43) *
Beim Klingeln dagegen wissen die Meisten bescheid und achten darauf, eine freie Durchfahrt zu ermöglichen, indem sie weit am Rand gehen und/oder ihren Hund sowie Sprösslinge zu sich holen.


Oder sie springen erst in den zuvor freien Weg und gucken dann...

Wenn der Weg frei ist, klingele ich nicht, beobachte aber extrem genau und bin bremsbereit.
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Tinu
Beitrag 25.07.2016, 07:28
Beitrag #7


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Genau so! cheers.gif


Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 07:43) *
So gibt es Gerichtsurteile bei z.B. Kollissionen Radler-Jogger, bei denen der Jogger unachtsam die Richtung geändert hat und dabei mit dem Radfahrer kollidierte.
Je nachdem, ob der Radler vor seinem Überholvorgang ein Klingelsignal gab- und es ggf. dafür Zeugen gab- oder nicht bekam er dann eine Mitschuld oder aber nicht. Ohne Klingel bekam er oftmals sogar die Hauptschuld. Ich weiß jetzt aber nicht mehr, ob diese Fälle alle igO oder agO stattfanden.

Handelt es sich in dieser Konstellation überhaupt um ein Überholen? Wäre gegebenenfalls einem Radler vorzuwerfen, dass er nicht weiß, ob er sich igO oder agO befindet, weil der Wechsel bei Fahrten über die "Grüne Grenze" in der Regel nicht angezeigt wird? Weitere Indizien dafür, dass die "Signalregel" für Radfahrer unpassend ist. Nichtsdestotrotz ist sie allerdings auch für sie gemeint, da die Einführung der Regel über die Beschaffenheit von Fahrradklingeln ja ohne deren Einsatzregel keinen Sinn macht.

Kommt erschwerend hinzu, dass rechtzeitiges Klingeln häufig vom Adressaten nicht wahrgenommen oder auf sich bezogen wird und späteres Klingeln zu Beschwerden und vor allem gefahrsteigernden Schreckreaktionen führt und damit kontraproduktiv ist.

Der Klassiker funktioniert sogar bei gegebener Aufmerksamkeit aller Beteiligten: 2 (oder mehr) Fußgänger kommen einem sehenden Auges nebeneinander auf engem Weg entgegen und wechseln im wohlwollenden Bestreben Platz zu machen wechselseitig die Seiten, wodurch das Chaos erst maximiert wird. Erweitere diese Situation um weitere Passanten und wahlweise freilaufende Hunde und/oder Kinder, am besten nicht entgegenkommend, sondern gleichgerichtet (also ohne Sichtkontakt). Da taugt das Klingeln bestenfalls zur statistischen Erhebung der individuellen Reaktionen hierauf, aber keinesfalls zu einer Entspannung der Situation.


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Explosiv
Beitrag 25.07.2016, 07:29
Beitrag #8


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Solche Exemplare gibt es auch, aber immer weniger. Viele machen Platz und bedanken sich noch dafür, dass man rechtzeitig auf sich aufmerksam gemacht hat.
Fährt man ohne Klingeln durch eine verbliebene Passage, erschrecken sich viele Fußgänger und sind hinterher aufgebracht. Das trägt nicht zu einem guten Miteinander bei.

Selbstverständlich ist das Klingeln kein Freibrief. Man muss weiter vorsichtig fahren und darauf achten, was der Angeklingelte macht. In den wenigen Fällen, in denen tatsächlich die letzte Lücke geschlossen wird, muss man halt anhalten. Und kann dann je nach Situation auf die gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen. Manche lernen daraus.


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ilam
Beitrag 25.07.2016, 07:38
Beitrag #9


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Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 07:29) *
Fährt man ohne Klingeln durch eine verbliebene Passage, erschrecken sich viele Fußgänger und sind hinterher aufgebracht.


Ja. Damit kann ich problemlos leben.

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Tinu
Beitrag 25.07.2016, 07:49
Beitrag #10


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Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 08:29) *
Viele machen Platz und bedanken sich noch dafür, dass man rechtzeitig auf sich aufmerksam gemacht hat.

Natürlich gibt's das auch. War ja nur bewusst zugespitzt von mir formuliert. Problem ist nur im Vorfeld durch eine Blitzsozialstudie der Passanten deren mögliche Reaktionen in der konkreten Situation einzuschätzen, um einen möglichen Klingeleinsatz optimiert zu gestalten.


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Kuli
Beitrag 25.07.2016, 09:18
Beitrag #11


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Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 08:29) *
Viele machen Platz und bedanken sich noch dafür, dass man rechtzeitig auf sich aufmerksam gemacht hat.
Explizites Bedanken habe ich zwar noch nicht erlebt, aber umgekehrt hörte ich schon häufiger den Spruch "Man kann auch klingeln!", auch, wenn das Klingeln in dieser Situation nicht zwingend nötig war (ich bin ja schließlich offenbar auch ohne vorbeigekommen).

Daher eher pro Klingeln.

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Tinu
Beitrag 25.07.2016, 09:49
Beitrag #12


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Man kann's ja keinem recht machen (bzw. weiß nicht, wem man es wie recht machen könnte): Der Eine erschrickt sich (oder fühlt sich gegängelt!), weil man ohne Not klingelt, der Andere, weil man ohne Klingeln mehr oder weniger knapp und vorsichtig an ihm vorbei fährt.


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amfa
Beitrag 25.07.2016, 09:51
Beitrag #13


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Ganz davon abgesehen ob klingeln nun erlaubt ist oder nicht (Ich würde nein sagen).

Was defintiv erlaubt ist, ist Rufen.

Statt zu klingeln also ein "Vorsicht" zu rufen ist erlaubt und hat theoretisch den gleichen Effekt. (Also entweder freie Bahn oder totales Chaos wink.gif).

Gerade auf gemischten Rad/Fußwegen könnte man im Extremfall das klingel durchaus als Nötigung auslegen (ähnlich wie Lichthupe/Hupe beim drängeln mit dem Auto).


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Tinu
Beitrag 25.07.2016, 09:56
Beitrag #14


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Ich tendiere im Zweifelsfall auch eher zum Rufen als Klingeln, weil sich dadurch differenzierter Hintergrund und Intention des Signals übertragen und damit Missverständnisse vermeiden lassen.

Vielleicht liegt es auch an der Wahrnehmung - da das Hupen ja hauptsächlich zum "Weghupen" (oder eventuell noch Grüßen) eingesetzt wird, statt zu seinem gesetzlichen Bestimmungszweck -, dass dies auch beim Klingeln als mutmaßliche Absicht unterstellt wird.


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sunnyd
Beitrag 25.07.2016, 10:12
Beitrag #15


Neuling


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Vielen Dank für die Antworten!

Als Mutter inzwischen erwachsener Kinder kenne ich Situationen, in denen man noch so aufpassen kann. Eine kleine Unaufmerksamkeit reicht und es können die dollsten Dinge passieren (jetzt mal vom Radfahren abgesehen). Auch als Hundehalterin kenne ich beide Seiten. Ohne Rad mit dem Hund unterwegs schaue ich mich ständig um, aber es ist mir tatsächlich schon passiert, dass ein älterer Herr in gemäßigtem Tempo von hinten kam, den ich nicht gehört hatte und mein Hund, der damals noch ein Welpe war, plötzlich auf den Radweg zog. Es ist zwar GsD nichts passiert, aber der Mann hatte schon geflucht und ich konnte ihm das auch nicht verübeln, er hätte auch stürzen können. Ich wäre aber trotzdem dankbar gewesen, wenn ich durch ein Hörzeichen aus meiner Unachtsamkeit heraus gerissen worden wäre. Dann wäre es nach meiner laienhaften Ansicht nach gar nicht erst zu der gefährlichen Situation gekommen.

Deshalb versuche ich, wenn ich alleine auf dem Rad unterwegs bin, schon im Vorfeld die evtl. Gefährdungssituationen zu entschärfen und klingle schon weit vorher. Wie gesagt, ich fahre sowieso nicht schnell, aber das tat der ältere Herr auch nicht. Das Klingeln schon weit im voraus habe ich mir angewöhnt, weil ich eben weiß, dass man erst mal überrascht ist und dann erst Zeit zum handeln hat.

Deshalb war ich verunsichert, dass es innerorts verboten ist. Durch Eure Antworten werde ich meine Praxis aber beibehalten und werde es weiterhin so handhaben. Auch wenn ich manchmal komisch angeschaut werde.

Nochmals Danke!
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Mueck
Beitrag 25.07.2016, 11:07
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 25.07.2016, 00:46) *
Stimmt.

Hier der Link

Und hier ein Zitat aus dem §en:
Zitat (§16 StVO)
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.
...

Genaugenommen war das Klingeln wie das Hupen ohne Gefahr noch nie igO erlaubt.
AgO zum Überholen, so ist auch die Lichthupe zum Überholen erlaubt. - Halt nicht aggressiv.
Ist "Darf nur geben, wer" eigentlich dahingehend eindeutig, dass davon nur durch eine Person gegebene Schallzeichen rechtlich relevant sind?
... alldieweil sich die Klingel an einem meiner Räder gelegentlich selbsttätig als Schlaglochsuchgerät beschäftigt ... thread.gif
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haidi
Beitrag 25.07.2016, 11:24
Beitrag #17


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Zitat (ilam @ 25.07.2016, 08:38) *
Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 07:29) *
Fährt man ohne Klingeln durch eine verbliebene Passage, erschrecken sich viele Fußgänger und sind hinterher aufgebracht.


Ja. Damit kann ich problemlos leben.

Die Fußgänger schrecken sich, weil man den beim Vorbeifahren nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Man muss beim Fußgänger genau so wie beim Radfahrer damit rechnen, dass er die gerade Geh-(Fahr-)linien nicht einhält.
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ilam
Beitrag 25.07.2016, 11:27
Beitrag #18


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Zitat (haidi @ 25.07.2016, 11:24) *
Die Fußgänger schrecken sich, weil man den beim Vorbeifahren nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.


Wie kommst Du in dieser Pauschalität darauf? Es gibt genügend Fußgänger, die sich auch bei 2m Abstand erschrecken und hinterherpöbeln.



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Mueck
Beitrag 25.07.2016, 11:55
Beitrag #19


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... und eigentlich haben sie auf Nicht-reinen-Gehwegen immer mit Fahrverkehr zu rechnen, der vorbeifahrberechtigt ist ...
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janr
Beitrag 25.07.2016, 12:08
Beitrag #20


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Wenn ich als Radler wegen Gefahr klingeln muß, dann hört es keiner mad.gif

Wenn ich als Fußgänger im Weg bin, werde ich (z.T. aggressiv) weggeklingelt mad.gif

Hatte ja selber eine Fellnase und daher lass cih das Klingeln bei Hunden, denn wenn ein Hund das Geräusch hört, dreht er sich neugirig um wo es her kommt und steht dann quer erst recht im weg. whistling.gif

Daß bei KFZ wegen falschen Hupen vorgegnagen wird, seh ich allerdings auch nicht.

Da wird zur Begrüßung gehupt, wenn an der Ampel gepennt wird auch, wenn die Einfahrt zu ist auch, wenn man sich ärgert auch.
Die Lichthupe wird mal genutzt zum "ich lass dich rein" und mal zum "hau ab".

Warnsignale werden im allgemeinen mehr falsch genutzt als richtig und das mit allen von allen wavey.gif

Wenn sie sich aggressiv gegen mich verwendet werden mag ich das nicht.
Als Kommunikation ausserhalb der Gefahr ist es aber soweit o.K.

Zitat (Mueck @ 25.07.2016, 12:55) *
... und eigentlich haben sie auf Nicht-reinen-Gehwegen immer mit Fahrverkehr zu rechnen, der vorbeifahrberechtigt ist ...
Ich kenne "nicht reine Gehwege" und dort ist der Fahrverkehr immer nachrangig. think.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 25.07.2016, 12:18
Beitrag #21


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Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg (vz 240) sehe ich keinen generellen Nachrang des Radfahrers.
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janr
Beitrag 25.07.2016, 12:37
Beitrag #22


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Zum Zeichen 240 steht "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen." und das gilt je nach Lesart für jeden Fahrverkehr.


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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 25.07.2016, 12:50
Beitrag #23





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Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 07:43) *
Nur darauf aufmerksam zu machen, dass man sich selbst nähert, gehört sicher nicht zu den gemeinten Gefahren. Man hat schließlich selbst dafür zu sorgen, dass man andere nicht gefährdet.
Letzteres ist falsch, in der Folge auch ersteres, wie du selbst beschrieben hast. Ich hätte es kürzer formuliert: Radfahrer sind immer Schuld, unberechtigte "Radweg"-Mitbenutzer dürfen Radfahrer nach Belieben gefährden.
Deshalb gibt es nur eine Empfehlung: Fahrbahn oder Fußgänger. Hoppala, fast hätte ich hier noch "(auf Rädern)" getippert.

Zitat (amfa @ 25.07.2016, 10:51) *
Was defintiv erlaubt ist, ist Rufen.
Nein, das ist verbale Gewalt. Aber genau deshalb tue ich es auch, möglichst spät und laut.

Zitat (sunnyd @ 25.07.2016, 11:12) *
wenn ich durch ein Hörzeichen aus meiner Unachtsamkeit heraus gerissen worden wäre.
Und dann, was hätte es dem Hunde genützt? Dann wärst du hinterher gesprungen oder hättest sonstwas veranstaltet. Kenne ich aus eigener Anschauung zu Genüge. Hunde haben meist selbst Augen im Kopf und sind üblicherweise nur dann ein Problem, wenn sich die Gelegenheit einer heißen Nummer bietet oder Chef des Radfahrers gesichtig wird nun den Hund ruft und grapscht und reißt. Auch das ist ein Grund für mich, "Radwege" zu meiden. Andere mögen andere Erfahrungen gemacht haben, für mich bleiben ihre Besitzer die bei weitem unberechenbareren.
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Speichenkarussell
Beitrag 25.07.2016, 12:56
Beitrag #24


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Wer Fußgänger vor sich warnen mag, indem er sie anklingelt. Bitte! Ich sehe darin keinen gesteigerten Sinn.
Mancher Zeitgenosse reagiert auf Anklingeln oder Rufen genau anders, als ich das in der jeweiligen Situation erwartet hätte. Darauf muss ich mich einstellen.
Den notwendigen seitlichen Abstand und die notwendige besondere Vorsicht muss man ohnehin walten lassen. Nicht zuletzt, weil es auch schwerhörige und taube Fußgänger gibt.
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 25.07.2016, 12:59
Beitrag #25





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Zitat (Speichenkarussell @ 25.07.2016, 13:18) *
Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg (vz 240) sehe ich keinen generellen Nachrang des Radfahrers.
Nicht? Trotz Richters offensichtlicher Behandlung als 239+RF frei? Obwohl seit den 80ern der wichtigere Teil seiner Bestimmung ins Gegenteil verkehrt wurde? Na, dann mal Prost.
Es gibt auch juristisch keine Radwege.
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Schlepper
Beitrag 25.07.2016, 13:04
Beitrag #26


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Von weitem Klingeln, beim Vorbeifahren ein freundliches Dankeschön und keiner beschwert sich. flowers.gif


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Internet ≠ Realität
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HeinerHainer
Beitrag 25.07.2016, 13:09
Beitrag #27


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Ich finde es inzwischen gut, wenn meine Räder nicht lautlos laufen. Drehe manchmal extra die Pedale, damit ich bemerkt werde.
Ansonsten kommt von mir mir: "Ich würde gerne links/rechts überholen"

Klingel hab ich schon lange nicht mehr benutzt.
An zwei Fahrrädern benutze ich Ballhupen, aber nicht für Fussgänger smile.gif


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Gruß Heiner
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Tinu
Beitrag 25.07.2016, 13:22
Beitrag #28


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Zitat (HeinerHainer @ 25.07.2016, 14:09) *
Ansonsten kommt von mir mir: "Ich würde gerne links/rechts überholen"

Das "links/rechts" würde ich weglassen, weil es gleich doppelt überfordert: "wer jetzt links, du oder ich?" und "wo war jetzt gleich nochmal links?" gleichzeitig entscheiden klappt ohne 50:50-Joker nur selten. Lieber frei entscheiden lassen und die (hoffentlich) entstandene Lücke nutzen.


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Gruß
Martin
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Kuli
Beitrag 25.07.2016, 13:38
Beitrag #29


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Zitat (janr @ 25.07.2016, 13:37) *
Zum Zeichen 240 steht "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen." und das gilt je nach Lesart für jeden Fahrverkehr.
Für jeden Fahrverkehr ja, aber nur, wenn anderer Fahrverkehr durch Zusatzzeichen zugelassen ist.
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janr
Beitrag 25.07.2016, 14:05
Beitrag #30


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Kann man auch so lesen. Dennoch wird der Radler rechtlich als Böse betrachtet, wenn er auf dem gemischten Gehweg einen Fußgänger umfährt. wavey.gif


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Sperber
Beitrag 25.07.2016, 14:12
Beitrag #31


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Es macht auch einen Unterschied wie man die Klingel bedient. Ein kurzes schwaches "Ding!" wird nicht als so aggressiv empfunden wie ein "DINGDINGDINGDINGELDIDING!!!!" smile.gif
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TAK
Beitrag 25.07.2016, 14:14
Beitrag #32


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also bei mir vor dem Bürofenster fährt seit 10 Minuten jemand im Kreis und klingelt dauernd... Darf ich die jetzt ranting.gif

Vermute jedoch, dass die sogar noch geschäftsunfähig ist...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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HeinerHainer
Beitrag 25.07.2016, 14:19
Beitrag #33


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smile.gif Darfst Trotzdem biggrin.gif


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Gruß Heiner
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Tinu
Beitrag 25.07.2016, 14:26
Beitrag #34


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Zitat (Sperber @ 25.07.2016, 15:12) *
Es macht auch einen Unterschied wie man die Klingel bedient. Ein kurzes schwaches "Ding!" wird nicht als so aggressiv empfunden wie ein "DINGDINGDINGDINGELDIDING!!!!" smile.gif

Da das erste kurze "Ding!" aber noch nicht gehört wird (zumindest keine Reaktion hervorruft), musst du es bis zu einer Reaktion wiederholen und es wird damit automatisch zum "DINGDINGDINGDINGELDIDING!!!!" mit zahlreichen passenden Reaktionen beim Vorbeifahren. Z.B.: "Ich hab' dich schon beim ersten Klingeln gehört, hier ist doch Platz genug!". rolleyes.gif


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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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Sperber
Beitrag 25.07.2016, 15:50
Beitrag #35


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Oder ruf' einfach "HEH, DA RECHTS! EIN GANZ SELTENES POKEMON!" laugh.gif
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janr
Beitrag 25.07.2016, 17:00
Beitrag #36


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Man kann ja laut singen smile.gif


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Explosiv
Beitrag 26.07.2016, 05:46
Beitrag #37


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Zitat (Pockensuppe @ 25.07.2016, 13:50) *
Zitat (Explosiv @ 25.07.2016, 07:43) *
Nur darauf aufmerksam zu machen, dass man sich selbst nähert, gehört sicher nicht zu den gemeinten Gefahren. Man hat schließlich selbst dafür zu sorgen, dass man andere nicht gefährdet.

Letzteres ist falsch, in der Folge auch ersteres, wie du selbst beschrieben hast.


Ich verweise auf §1 (2).

Zitat
Ich hätte es kürzer formuliert: Radfahrer sind immer Schuld, unberechtigte "Radweg"-Mitbenutzer dürfen Radfahrer nach Belieben gefährden.
Deshalb gibt es nur eine Empfehlung: Fahrbahn oder Fußgänger. Hoppala, fast hätte ich hier noch "(auf Rädern)" getippert.


Ich bin in soweit bei Dir, als es oft nicht empfehlenswert ist, Radwege zu benutzen, wenn dort mit viel Fremdverkehr zu rechnen ist. Vor Gericht zieht man leider zu oft den Kürzeren.
Trotzdem gibt es Radler, die den Radweg vorziehen, warum auch immer. Und für die empfehle ich halt, bei Annährerung an anderen Verkehr ruhig die Klingel zu benutzen. Bei zum Glück seltenen Begegnungen dieser Art reagieren bei mir 99% der Angeklingelten positiv, auch mit Hund. Dagegen reagieren über 50% negativ, wenn ich nicht klingele.
Zitat
Zitat (amfa @ 25.07.2016, 10:51) *
Was defintiv erlaubt ist, ist Rufen.

Nein, das ist verbale Gewalt. Aber genau deshalb tue ich es auch, möglichst spät und laut.


Verbale Gewalt. Aus welchem Finger ist das gezogen? Mittelfinger der linken Hand?
Und Du trittst in RL tatsächlich so auf wie hier im Forum?

Zitat
Zitat (sunnyd @ 25.07.2016, 11:12) *
wenn ich durch ein Hörzeichen aus meiner Unachtsamkeit heraus gerissen worden wäre.

Und dann, was hätte es dem Hunde genützt? Dann wärst du hinterher gesprungen oder hättest sonstwas veranstaltet. Kenne ich aus eigener Anschauung zu Genüge. Hunde haben meist selbst Augen im Kopf und sind üblicherweise nur dann ein Problem, wenn sich die Gelegenheit einer heißen Nummer bietet oder Chef des Radfahrers gesichtig wird nun den Hund ruft und grapscht und reißt. Auch das ist ein Grund für mich, "Radwege" zu meiden. Andere mögen andere Erfahrungen gemacht haben, für mich bleiben ihre Besitzer die bei weitem unberechenbareren.

Diese konfusen Reaktionen können vorkommen. Daher ist es ratsam, bereits in größerer Entfernung zu Klingeln, um dem Angeklingelten Zeit zu lassen, sich und seine Bagage zu sortieren. Ggf. muss man halt trotz Klingel langsam machen. Im Idealfall aber bekommt man so deutlich Platz gemacht, dass man ohne Verzögerung durchfahren kann. Bei mir ist das meistens der Fall. Wenn es bei Dir anders ist, magst Du überlegen, woran das liegt.


Zitat (HeinerHainer @ 25.07.2016, 14:09) *
Klingel hab ich schon lange nicht mehr benutzt.
An zwei Fahrrädern benutze ich Ballhupen, aber nicht für Fussgänger smile.gif


Alles außer helltönender Glocke ist für Räder leider verboten.


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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 26.07.2016, 08:41
Beitrag #38





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Zitat (Explosiv @ 26.07.2016, 06:46) *
Verbale Gewalt. Aus welchem Finger ist das gezogen? Mittelfinger der linken Hand? Und Du trittst in RL tatsächlich so auf wie hier im Forum?
Tja, Real wird mein Humor als solcher erkannt. Und die Frage kann man manchem hier stellen angesichts ihrer zur Schau gestellten Ahnungslosigkeit bei 1000+ Postings und Spekulationen ohne Grundlage und Unwilligkeit. ICH begründe zumindest üblicherweise, was ich behaupte, und meine Scherze haben oft einen Hintergrund. Hier ist es die erhebliche Ausdehnung des Gewalt-Begriffes, die Schreien längt einschließt. Nach diversen EU-Vorschlägen könnte Aus-Dem-Weg-Schreien oder -Rufen nämlich tatsächlich bald verboten sein. Trifft es dann noch eine Frau, ist es gar ein sexueller Übergriff. Also trotz Scherz nix Finger. Der Mittlere ist ohnehin reserviert.
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Explosiv
Beitrag 26.07.2016, 09:11
Beitrag #39


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Du bist Deinem Link auch selbst gefolgt?
Wo wird da lautes Rufen als verbale Gewalt subsumiert?
Imho kommt es eher auf die Qualität der Äußerungen an als auf deren Lautstärke. Da müsste man schon in seinem verbal geäußerten Wunsch auf freie Durchfahrt mit großem Übel bei Nichtbeachtung drohen und/oder Beleidigungen mit einfließen lassen.
Davon war aber keine Rede.
Soweit zu den Fingerchen...

PS: in kürzestem Abstand laut angerufen zu werden würde ich als Fußling auch nicht unter Humor verbuchen.


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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 27.07.2016, 08:21
Beitrag #40





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Zitat (Explosiv @ 26.07.2016, 10:11) *
Imho kommt es eher auf die Qualität der Äußerungen an als auf deren Lautstärke.
Das ist zwar richtig, nichts desto trotz aber Schreien -> Aggression -> Gewalt. Der Link war nur ein Hinweis, selbst mal zu suchen, vielleicht in Englisch. Da wirste nämlich fündig, was der Feminismus so alles definiert und auch durchsetzen kann. Im Zweifelsfall wird es dann eben kein freundlich gemeintes Rufen geben, sondern man es zum Droh-Schrei (mit körperlichen Folgen) umdefinieren, so wie man ja auch "Vergewaltigung" (siehe nicht nur die neueste Debatte) und "Kinderporno" umdefiniert hat und Türen zuschlagen zur häuslichen Gewalt zählt.
Also selbst dann, wenn "Verbale Gewalt" noch gar nicht erfunden wäre, hätte mein Nebenbei-Einwurf einen real existierenden Hintergrund und wäre nicht pur aus Mittelfingern gesaugt.

Zitat
in kürzestem Abstand laut angerufen zu werden würde ich als Fußling auch nicht unter Humor verbuchen.
Das ist auch nicht meine Absicht. Schließlich hat es auch nichts mit Humor zu tun, wenn Fußgänger auf der Fahrbahn sich wie auf dem Gehweg (und Radweg) verhalten und direkt vor mir unberechenbar die Richtung ändern, nur weil ich nicht laut *brumm* *brumm* mache.
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klausimausi
Beitrag 27.07.2016, 13:00
Beitrag #41


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Zitat (Pockensuppe @ 27.07.2016, 09:21) *
Zitat (Explosiv @ 26.07.2016, 10:11) *
Imho kommt es eher auf die Qualität der Äußerungen an als auf deren Lautstärke.
Das ist zwar richtig, nichts desto trotz aber Schreien -> Aggression -> Gewalt. Der Link war nur ein Hinweis, selbst mal zu suchen, vielleicht in Englisch. Da wirste nämlich fündig, was der Feminismus so alles definiert und auch durchsetzen kann. Im Zweifelsfall wird es dann eben kein freundlich gemeintes Rufen geben, sondern man es zum Droh-Schrei (mit körperlichen Folgen) umdefinieren, so wie man ja auch "Vergewaltigung" (siehe nicht nur die neueste Debatte) und "Kinderporno" umdefiniert hat und Türen zuschlagen zur häuslichen Gewalt zählt.
Also selbst dann, wenn "Verbale Gewalt" noch gar nicht erfunden wäre, hätte mein Nebenbei-Einwurf einen real existierenden Hintergrund und wäre nicht pur aus Mittelfingern gesaugt.
*seufz*
Was du so alles herbei rufst ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Baghira
Beitrag 27.07.2016, 16:58
Beitrag #42


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Hört man eigentlich Fahrradklingeln im modernen Auto? Die Martinshörner wurden vor Jahren auf 110db aufgebohrt, so das ich mir die Ohren zuhalten muß auf dem Drahtesel, weils mir sonst zu laut wird.
Ich ahne, das Fahrradklingeln von den Autofahrern im geschlossenen Auto nicht gehört werden. Ist das so?

Ich habe ja verschieden Fahrräder, demzufolge auch verschiedene Fahrradklingeln. Ausgerechnet die Glocke am ältesten Fahrrad(Bj 1950) hat die lauteste Klingel. Zwischenzeitlich hatte ich mal eine Rotorglocke, die auch sehr effektiv gewesen ist. Bei der konnte man die Intensität regulieren. Fürs "leise" Klingeln muss man den Hebel nicht durchziehen, für aggressive klingeln muss man den Hebel durchziehen.

Die jetzigen Klingeln, die meistens nur einen einsamen "Ping" von sich hören lassen, sind nicht so effektiv.

Falls ich keine Klingel am Rad habe, mache ich den Dieter Hallervorden.
Klingt nicht aggressiv,hoffentlich.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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janr
Beitrag 27.07.2016, 17:12
Beitrag #43


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Wenn die Fenster zu sind, höre ich keine Fahrradklingel.

Daher spielte ich schon mit dem Gedanken mir so was an zu eignen. (Natürlich nicht beim großen Fluß wink.gif )


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HeinerHainer
Beitrag 28.07.2016, 06:29
Beitrag #44


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Ballhupen werden anscheinend gehört, dürften aber nicht so effektiv wie ein Airzound sein, kommen aber Netter rüber.


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Gruß Heiner
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Explosiv
Beitrag 28.07.2016, 08:12
Beitrag #45


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Leider ist alles außer der helltönenden Glocke verboten.
Mitlaufklingeln und Ballhupen sowie die Airzound sind somit draußen, wenn man StVO-konform unterwegs sein will.

Bezüglich der Hörbarkeit der Fahrradklingel hat ein Privatmann in seinem Blog mal einen Versuch gemacht. Auslöser war die Behauptung, Kopf- oder Ohrhörer auf dem Rad wären generell verboten, weil sie die akustische Wahrnehmung des Straßenverkehrs zu stark behinderten.
Er hat das dann mit mehreren verschiedenen Lautstärken getestet und bekam es kaum hin, dass man als Radler nicht die Fahrradklingel oder andere laute Geräusche im Straßenverkehr nicht mehr hinbekam. Erst bei unüblichen Lautstärken gab es damit Probleme.
Im gleichen Zug überprüfte er dann die Hörbarkeit von Fahrradklingeln in üblichen PKW. Bei geschlossenem Innenraum war selbst mit Motor aus und ohne Mucke so gut wie nix von der Bimmel zu hören.
Ergo gehören nicht Kopf- und Ohrhörer auf Rädern verboten- was sie zum Glück auch nicht sind, nichtsdestotrotz kann man von uninformierter Rennleitung ne Knolle deswegen einfangen- sondern akustisch geschlossene PKW-Fahrgastzellen. Kommt dann noch Mucke aus dem Radio dazu, ist mit der Wahrnehmung bimmelnder Radler eh Essig.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 15:46