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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Irgendwann vor Monaten oder gar Jahren fabulierte ich in einem Thema hier, in dem es um nicht benutzungspflichtige Geh- und Radwege ging, dass man zumindest außerorts ja auch 260 statt 240 nehmen könne, so auch schon gesehen mit Zusatz "LuF frei". Innerorts könnten sich oft Probleme ergeben, auf was sich das Schild bezöge (ganze Straße versus Straßenteil, das übliche halt, VPler kennen das ;-) ) Nun habe ich in letzter Zeit in KA zwei Stellen gesehen, wo igO 260 statt 240 aufgestellt wurden, und frage mich nach Sinn und Zweck des Ganzen an diesen beiden Stellen und den Unterschieden der beiden ... Bei 260 dürfen auch Reiter und Kutschen dran vorbei traben, aber ich nehme mal stark an, dass das dort nicht gemeint war, sondern eine Kollateralpfereäpfelanhäufung ist ... Fall 1: Hier stand mal ein 240, bin mir da sicher, habe glaub sogar ein Photo davon, find's aber nicht ... ![]() Ausschnitt daraus: ![]() GMaps Linkerhand die Badenwerkstraße Am Festplatz Rechterhand der eheden 240er Geh- und Radweg Erstere versickert unter einer Brücke als Sackgasse, zweiterer führt schnurstracks auf die Brücke zu, deren Beschilderung §Gehweg, Radfahrer absteigen" etwas aus dem Gebüsch vorlugt, alternativ können Radler und Kutschen ;-) auch auf die Kriegsstr. einbiegen ... Die Brückenbeschilderung hält die Stadt nicht davon ab, die Baustellenumleitung für die Karl-Friedrich-Str. über diese zu weisen ... ![]() Fall 2: ![]() Entwickelt sich aus einer Anliegerfahrbahn: ![]() Und läuft auf einen ![]() Rechts sieht man noch ein Schild von hinten, das ist ein Weg aus dem Park, derzeit 250, weil noch nicht fertig. Wer weiß. evtl. sollen ja Kutschen in den Park abbiegen dürfen ... ![]() GMaps vor dem Hausbau, mit abgeschaltetem 3D sieht man das Haus entstehen ... Weg in OSM Beide Wege sind abgesetzter, können womöglich als eigenständig statt straßenbegleitend klassifiziert werden. Im Fall 1 ja mit unterschiedlichem Ziel: Ende vs. Weiterführung Im Fall 1 mag es noch Fragen zur Benutzungspflicht entwirren, Anlieger der Straße zur Linken könnten sich fragen, wie sie das Haus radelnd erreichen dürften ... Im Fall 2 führt eigentlich ein Radweg auf die Anliegerfahrbahn 1 und über die Lücke der Anliegerfahrbahnen 1 und 2. Im Prinzip dürfte hier ein Radler nun legal auch auf die Hauptfahrbahn, nur tiefere Sinn leuchtet mir nicht ein wegen folgender B-Pflichten ... Aber hat es außer den B-Pflichten und dem Unterschied bei Reitern und Ochsengespannen ![]() Ein Gehweg ist es jedenfalls nicht ... Deswegen gilt auch nicht "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen." aus den Regeln zum Z 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg), sondern § 25: Zitat (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden. Eine designierte Fußgängernutzung ist was anderes ...Dafür freie Fahrt für freie Radler. Schhön. Wenn ich da radel. Weniger schön, wenn ich da füßel ... Bei Fall 1 ist unter den Fotografenstandort übrigens weiterhin ein 240er ... Die Anfahrt zu Fall 2 wäre was für einen Baustellenschildaradwegemeckerfaden ... Tante Edit flüsterte nach dem Abspeichern noch ins Ohr, dass im Falle 2 auch Kraftdroschken etc. dort fahren dürften, weil das Schild ja strenggenommen nur die Durchfahrt zwischen den beiden Absperrungen auf's Gras meint ... ![]() Aber nehmen wir mal nach § 1 MSDWGI-VO an, es bezöge sich entgegen § 39 (2) S. 3 auf den Weg zur Rechten ... ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Bei Vz 260 haben Füßlinge keinen Vorrang und müssen am Straßenrand gehen.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6505 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Bei Vz 260 haben Füßlinge keinen Vorrang und müssen am Straßenrand gehen. Was aber faktisch von eben diesen völlig ignoriert wird. Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 beschilderten Weg sehen ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Dann habe ich die StVO ja richtig interpretiert.
Dann kann ich dort ja demnächst hemmungslos rüpelradeln und vorwiitzige Fußlinge per Klingel an die Seite fegen! ![]() Was ich ganz vergaß: Auf das Thema bin ich HEUTE gekommen, weil im OSM-Forum gerätselt wurde, wie man solche Wege wohl korrekt taggt ... Als Anlass dieses Kunstwerk an Wegebautechnik und Schildakunst. Wie ist denn bei letzterem das 205-ähnliche Gebilde zu interpretieren, insbesondere, wenn ich da mit meinem Ochsengespann *) vorbei komme? ![]() *) Also Ochse auf Fahrradgespann oder Ochse vor einem Gespann oder Pferdedroschke oder Reiter oder was auch immer ... Darf man da ja ... Alles aus der Liste ... ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5973 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ich ergänze:
Was aber faktisch von eben diesen völlig ignoriert wird. Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 oder 244 beschilderten Weg sehen -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3110 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5973 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Um die links oder rechts gehenden Fußgänger nicht zu gefährden.
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ich ergänze: Ich keinne in KA auch an 242s angrenzende 244, wo man reichlich 239-Ignorierende umnieten könnte ... Was aber faktisch von eben diesen völlig ignoriert wird. Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 oder 244 beschilderten Weg sehen ![]() ![]() Wäre mal interessant den Grund zu erfahren, warum man nur zwischen den beiden Baken durchfahren darf und nicht links oder rechts davon. Rechts is zu schmal, links kommt der nicht vorhandene Radverkehr mit 100 von der Fußgängerbrücke runter entgegen ... ![]() Ergänzung: In beiden Fällen weiß Fußgegenverkehr nix von 260 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 beschilderten Weg sehen Ich kenne das auch. Das geht sogar mit stinklangweiligen Straßen: In der Nähe eines S-Bahnhofes wurde ein Straße für den Kfz-Durchgangsverkehr für einige Zeit gesperrt. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase sind die Fußgänger wie selbstverständlich auch auf der Fahrbahn gelaufen. Objektiv hat es mich als Radfahrer zwar behindert aber subjektiv habe ich nicht wie Du ![]() ![]() ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Innerorts könnten sich oft Probleme ergeben, auf was sich das Schild bezöge (ganze Straße versus Straßenteil, das übliche halt, VPler kennen das ;-) ) Wie sind die einzelnen Straßenteile denn dort gewidmet (§3 + ff)? ![]() Zitat § 3 Einteilung (1) Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Gruppen eingeteilt:1. Landesstraßen; das sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und vorwiegend dem durchgehenden Verkehr innerhalb des Landes dienen oder zu dienen bestimmt sind; -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Wie sind die einzelnen Straßenteile denn dort gewidmet (§3 + ff)? Nix genaues weiß man nicht ... ![]() ![]() Die Fahrbahn im Falle 2 sind Bundesstraße - Ortsdurchfahrt einer Großstadt. Aber die Anliegerfahrbahn samt ominöses Wegstück ... ![]() Oder das Wegelchen abseits des Sträßelchens im Falle 1 ... ![]() |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1030 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Wäre mal interessant den Grund zu erfahren, warum man nur zwischen den beiden Baken durchfahren darf und nicht links oder rechts davon. Rechts is zu schmal, links kommt der nicht vorhandene Radverkehr mit 100 von der Fußgängerbrücke runter entgegen ... ![]() Das ich doch nur eine ungewollte Nebenwirkung. Die Baken (bzw Poller dahinter) )stehen wohl eher da, weil Autofahrer Z260 oft "übersehen" |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 17:40 |