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> 260 vs. 240: Unterschiede?, ... von Kutschen mal abgesehen ...
Mueck
Beitrag 15.07.2016, 13:54
Beitrag #1


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Moin

Irgendwann vor Monaten oder gar Jahren fabulierte ich in einem Thema hier, in dem es um nicht benutzungspflichtige Geh- und Radwege ging, dass man zumindest außerorts ja auch 260 statt 240 nehmen könne, so auch schon gesehen mit Zusatz "LuF frei". Innerorts könnten sich oft Probleme ergeben, auf was sich das Schild bezöge (ganze Straße versus Straßenteil, das übliche halt, VPler kennen das ;-) )

Nun habe ich in letzter Zeit in KA zwei Stellen gesehen, wo igO 260 statt 240 aufgestellt wurden, und frage mich nach Sinn und Zweck des Ganzen an diesen beiden Stellen und den Unterschieden der beiden ...
Bei 260 dürfen auch Reiter und Kutschen dran vorbei traben, aber ich nehme mal stark an, dass das dort nicht gemeint war, sondern eine Kollateralpfereäpfelanhäufung ist ...

Fall 1: Hier stand mal ein 240, bin mir da sicher, habe glaub sogar ein Photo davon, find's aber nicht ...

Ausschnitt daraus:

GMaps
Linkerhand die Badenwerkstraße Am Festplatz
Rechterhand der eheden 240er Geh- und Radweg
Erstere versickert unter einer Brücke als Sackgasse,
zweiterer führt schnurstracks auf die Brücke zu, deren Beschilderung §Gehweg, Radfahrer absteigen" etwas aus dem Gebüsch vorlugt, alternativ können Radler und Kutschen ;-) auch auf die Kriegsstr. einbiegen ... Die Brückenbeschilderung hält die Stadt nicht davon ab, die Baustellenumleitung für die Karl-Friedrich-Str. über diese zu weisen ... thread.gif

Fall 2:

Entwickelt sich aus einer Anliegerfahrbahn:

Und läuft auf einen KreisverkehrsRundkreuzungsumlaufenden Geh- und Radweg.

Rechts sieht man noch ein Schild von hinten, das ist ein Weg aus dem Park, derzeit 250, weil noch nicht fertig. Wer weiß. evtl. sollen ja Kutschen in den Park abbiegen dürfen ... thread.gif
GMaps vor dem Hausbau, mit abgeschaltetem 3D sieht man das Haus entstehen ... Weg in OSM

Beide Wege sind abgesetzter, können womöglich als eigenständig statt straßenbegleitend klassifiziert werden.
Im Fall 1 ja mit unterschiedlichem Ziel: Ende vs. Weiterführung
Im Fall 1 mag es noch Fragen zur Benutzungspflicht entwirren, Anlieger der Straße zur Linken könnten sich fragen, wie sie das Haus radelnd erreichen dürften ...
Im Fall 2 führt eigentlich ein Radweg auf die Anliegerfahrbahn 1 und über die Lücke der Anliegerfahrbahnen 1 und 2.
Im Prinzip dürfte hier ein Radler nun legal auch auf die Hauptfahrbahn, nur tiefere Sinn leuchtet mir nicht ein wegen folgender B-Pflichten ...

Aber hat es außer den B-Pflichten und dem Unterschied bei Reitern und Ochsengespannen thread.gif etc. noch weitere Konsequenzen?

Ein Gehweg ist es jedenfalls nicht ...
Deswegen gilt auch nicht "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen." aus den Regeln zum Z 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg), sondern § 25:
Zitat
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
Eine designierte Fußgängernutzung ist was anderes ...
Dafür freie Fahrt für freie Radler.
Schhön.
Wenn ich da radel.
Weniger schön, wenn ich da füßel ...

Bei Fall 1 ist unter den Fotografenstandort übrigens weiterhin ein 240er ...
Die Anfahrt zu Fall 2 wäre was für einen Baustellenschildaradwegemeckerfaden ...

Tante Edit flüsterte nach dem Abspeichern noch ins Ohr, dass im Falle 2 auch Kraftdroschken etc. dort fahren dürften, weil das Schild ja strenggenommen nur die Durchfahrt zwischen den beiden Absperrungen auf's Gras meint ... thread.gif
Aber nehmen wir mal nach § 1 MSDWGI-VO an, es bezöge sich entgegen § 39 (2) S. 3 auf den Weg zur Rechten ... thread.gif
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rapit
Beitrag 15.07.2016, 14:59
Beitrag #2


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Bei Vz 260 haben Füßlinge keinen Vorrang und müssen am Straßenrand gehen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Nerari
Beitrag 15.07.2016, 16:16
Beitrag #3


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Zitat (rapit @ 15.07.2016, 15:59) *
Bei Vz 260 haben Füßlinge keinen Vorrang und müssen am Straßenrand gehen.


Was aber faktisch von eben diesen völlig ignoriert wird. Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 beschilderten Weg sehen crybaby.gif (Ebenso, wie ein mit "Fußgänger, Radfahrer frei" beschilderter Weg genau in derselben Art und Weise von Radlern befahren wird wie ein "gemischter Rad-/Fußweg")
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Mueck
Beitrag 15.07.2016, 16:16
Beitrag #4


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Dann habe ich die StVO ja richtig interpretiert.
Dann kann ich dort ja demnächst hemmungslos rüpelradeln und vorwiitzige Fußlinge per Klingel an die Seite fegen! whistling.gif

Was ich ganz vergaß: Auf das Thema bin ich HEUTE gekommen, weil im OSM-Forum gerätselt wurde, wie man solche Wege wohl korrekt taggt ... Als Anlass dieses Kunstwerk an Wegebautechnik und Schildakunst.
Wie ist denn bei letzterem das 205-ähnliche Gebilde zu interpretieren, insbesondere, wenn ich da mit meinem Ochsengespann *) vorbei komme? whistling.gif

*) Also Ochse auf Fahrradgespann oder Ochse vor einem Gespann oder Pferdedroschke oder Reiter oder was auch immer ... Darf man da ja ... Alles aus der Liste ... whistling.gif
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Tinu
Beitrag 15.07.2016, 17:16
Beitrag #5


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Ich ergänze:
Zitat (Nerari @ 15.07.2016, 17:16) *
Was aber faktisch von eben diesen völlig ignoriert wird. Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 oder 244 beschilderten Weg sehen



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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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dopero
Beitrag 15.07.2016, 17:55
Beitrag #6


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Zitat (Mueck @ 15.07.2016, 14:54) *

Wäre mal interessant den Grund zu erfahren, warum man nur zwischen den beiden Baken durchfahren darf und nicht links oder rechts davon.
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Tinu
Beitrag 15.07.2016, 18:00
Beitrag #7


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Um die links oder rechts gehenden Fußgänger nicht zu gefährden. whistling.gif


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Gruß
Martin
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Mueck
Beitrag 15.07.2016, 18:06
Beitrag #8


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Zitat (Tinu @ 15.07.2016, 18:16) *
Ich ergänze:
Zitat (Nerari @ 15.07.2016, 17:16) *
Was aber faktisch von eben diesen völlig ignoriert wird. Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 oder 244 beschilderten Weg sehen

Ich keinne in KA auch an 242s angrenzende 244, wo man reichlich 239-Ignorierende umnieten könnte ... thread.gif whistling.gif


Zitat (dopero @ 15.07.2016, 18:55) *
Wäre mal interessant den Grund zu erfahren, warum man nur zwischen den beiden Baken durchfahren darf und nicht links oder rechts davon.
Rechts is zu schmal, links kommt der nicht vorhandene Radverkehr mit 100 von der Fußgängerbrücke runter entgegen ... thread.gif


Ergänzung: In beiden Fällen weiß Fußgegenverkehr nix von 260
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Hane
Beitrag 15.07.2016, 20:41
Beitrag #9


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Zitat (Nerari @ 15.07.2016, 16:16) *
Ich fahre jeden Tag zwei mal einen solchen Weg, und kann beim Verhalten der Fußgänger keinerlei Unterschied zu einem mit Zeichen 240 beschilderten Weg sehen crybaby.gif
Ich kenne das auch. Das geht sogar mit stinklangweiligen Straßen: In der Nähe eines S-Bahnhofes wurde ein Straße für den Kfz-Durchgangsverkehr für einige Zeit gesperrt. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase sind die Fußgänger wie selbstverständlich auch auf der Fahrbahn gelaufen. Objektiv hat es mich als Radfahrer zwar behindert aber subjektiv habe ich nicht wie Du crybaby.gif sondern eher yahoo.gif weil es mir gezeigt hat, wie entspannt, wie angenehm Verkehr sein kann, wenn Menschen keine Angst vor Autofahrern haben müssen.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Heinz Wäscher
Beitrag 15.07.2016, 21:33
Beitrag #10


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Zitat (Mueck @ 15.07.2016, 14:54) *
Innerorts könnten sich oft Probleme ergeben, auf was sich das Schild bezöge (ganze Straße versus Straßenteil, das übliche halt, VPler kennen das ;-) )

Wie sind die einzelnen Straßenteile denn dort gewidmet (§3 + ff)? think.gif

Zitat
§ 3 Einteilung


(1) Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Gruppen eingeteilt:
1. Landesstraßen; das sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und vorwiegend dem durchgehenden Verkehr innerhalb des Landes dienen oder zu dienen bestimmt sind;
2. Kreisstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die für den Anschluß einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen;
3. Gemeindestraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder innerhalb der Gemeinden dienen oder zu dienen bestimmt sind.


(2) Die Gemeindestraßen werden wie folgt eingeteilt:
1. Gemeindeverbindungsstraßen; das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die dem Anschluß an überörtliche Verkehrswege dienenden Straßen, soweit sie nicht nach Absatz 1 Nr. 2 Kreisstraßen sind;
2. Ortsstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets dienen oder zu dienen bestimmt sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen;
3. sonstige Straßen, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind;
4. beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere
a) öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege),
b) Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind,
c) Fußgängerbereiche,
d) Friedhof-, Kirch- und Schulwege, Wander- und sonstige Fußwege.


(3) Zu den Straßen im Sinne des Absatzes 1 gehören jeweils auch die Gehwege und Radwege mit eigenem Straßenkörper, soweit sie im Zusammenhang mit einer Straße stehen und mit dieser im wesentlichen gleichlaufen.

(4) Eine öffentliche Straße erhält die Eigenschaft als Landesstraße, Kreisstraße oder Gemeindestraße durch Einstufung (§ 5 Abs. 3 Satz 1) oder Umstufung (§ 6 Abs. 1).

(5) Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (Ministerium) wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung den Begriff des Gemeindeteiles im Sinne von Abs. 2 Nr. 1 näher zu bestimmen; es kann dabei auch eine Mindesteinwohnerzahl vorschreiben.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Mueck
Beitrag 15.07.2016, 22:03
Beitrag #11


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Zitat (Heinz Wäscher @ 15.07.2016, 22:33) *
Wie sind die einzelnen Straßenteile denn dort gewidmet (§3 + ff)? think.gif
Nix genaues weiß man nicht ... thread.gif
Die Fahrbahn im Falle 2 sind Bundesstraße - Ortsdurchfahrt einer Großstadt.
Aber die Anliegerfahrbahn samt ominöses Wegstück ... thread.gif
Oder das Wegelchen abseits des Sträßelchens im Falle 1 ... thread.gif
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mkossmann
Beitrag 16.07.2016, 03:46
Beitrag #12


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Zitat (Mueck @ 15.07.2016, 19:06) *
Zitat (dopero @ 15.07.2016, 18:55) *
Wäre mal interessant den Grund zu erfahren, warum man nur zwischen den beiden Baken durchfahren darf und nicht links oder rechts davon.
Rechts is zu schmal, links kommt der nicht vorhandene Radverkehr mit 100 von der Fußgängerbrücke runter entgegen ... thread.gif

Das ich doch nur eine ungewollte Nebenwirkung. Die Baken (bzw Poller dahinter) )stehen wohl eher da, weil Autofahrer Z260 oft "übersehen"
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 17:40