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> Irrt sich der Fahrlehrer?, "Fachmann" verblüfft mit neuer StVO-Regel
RadlerHI
Beitrag 05.07.2016, 14:27
Beitrag #1


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Die Situation: Ein Radfahrer fährt auf der Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone. Der daneben liegende Fußweg (mit rotem Pflaster...da war auch mal ein Radweg) ist mit Zusatz-Zeichen 1022-10 ("Radfahrer frei") beschildert.
Fahrschulauto überholt -> Scheibe wird runtergekurbelt -> Fahrlehrer ruft: "Dort ist ein Radweg!"...und zeigt auf den Fußweg mit den roten Pflastersteinen.

Kurze Zeit später entwickelt sich ein Gespräch.
Fahrlehrer: "Ich bin Fahrlehrer und Ausbilder für andere Fahrlehrer und Fahrsicherheitstrainer. Glauben Sie mir: Nach einer Novelle der StVO im Frühjahr bedeutet Zeichen 1022-10, dass Sie auf dem Radweg fahren müssen. Sie dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren. Ich weiß das."

Radfahrer: "Pflichten zeigt nur ein blaues Schild. Lt. dieser Beschilderung ist Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt."

Meine Fragen:

1. Weiß hier jemand etwas von einer "Novelle" aus dem Frühjahr, die Radwege-Benutzungspflichten neu regelt?
2. Wie geht man mit so einem wichtigen Menschen um? Schließlich bringt er ja offenbar auch seinen angehenden Kollegen diese Regeln bei?

Nachdenkliche Grüße

RadlerHI
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HeinerHainer
Beitrag 05.07.2016, 14:29
Beitrag #2


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1. Nö
2. Die aktuelle StVO empfehlen. Soll da mal suchen.


--------------------
Gruß Heiner
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Speichenkarussell
Beitrag 05.07.2016, 14:32
Beitrag #3


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Zitat (RadlerHI @ 05.07.2016, 15:27) *
Fahrlehrer ruft: "Dort ist ein Radweg!"...und zeigt auf den Fußweg mit den roten Pflastersteinen.
Bis zu diesem Moment hatte er mutmaßlich recht. Die rote Pflastersteinreihe könnte immer noch ein nicht (mehr) benutzungspflichtiger Radweg sein.

Alles weitere darfst Du getrost vergessen.

Wie man damit umgeht?
Je nach persönlicher Veranlagung: Ausdiskutieren oder Ignorieren.


Zitat (RadlerHI @ 05.07.2016, 15:27) *
Fußweg ... ist mit Zusatz-Zeichen 1022-10 ("Radfahrer frei") beschildert.
Ist denn da auch ein Hauptzeichen 239 (Gehweg) zum "Zusatz"-Zeichen?
Ändert zwar nichts an der (nicht vorhandenen) Benutzungspflicht, aber daran, ob die tatsächliche Anordnung überhaupt mit Hirn getroffen wurde.
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RadlerHI
Beitrag 05.07.2016, 14:41
Beitrag #4


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Nö. Ein Hauptzeichen 239 gibt´s fast in der gesamten Stadt nicht. Nur 1022-10 isoliert.

Und zum Fahrlehrer und dem "ausdiskutieren": Dieser Mensch bildet aus und bringt vielen anderen Fahrlehrern und Autofahrern zumindest in diesem Punkt unrichtige Dinge bei.

Ob man die Fahrschule mal anschreibt und eine schriftliche Stellungnahme hierzu erbittet?

Grundsätzlich denke ich ja auch: Gespräch muss reichen - aber in dieser speziellen Situation? Noch dazu wenn derjenige betont wer und was er alles ist...

Gruß

RadlerHI
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Speichenkarussell
Beitrag 05.07.2016, 14:49
Beitrag #5


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Zitat (RadlerHI @ 05.07.2016, 15:41) *
Ob man die Fahrschule mal anschreibt und eine schriftliche Stellungnahme hierzu erbittet?
Grundsätzlich denke ich ja auch: Gespräch muss reichen - aber in dieser speziellen Situation? Noch dazu wenn derjenige betont wer und was er alles ist...

Wenn Dir Deine Zeit nicht zu schade ist, kannst Du das gerne machen. Am besten stellst Du die Antwort dann auch noch hier ins Forum, damit wir alle mal wieder kräftig was zu lachen haben. wavey.gif
Dass gerade die größten Dampfplauderer sich gerne wichtig machen und mit ihren Titeln oder Funktionstiteln eine Autorität unterstreichen wollen, die sie gar nicht haben, ist ja so neu nun auch nicht. In dem Fall hat der Fahrlehrer einfach ganz frech gelogen. Dass die Ausbildung von Kraftfahrern darunter erheblich leidet, sehe ich so nicht. Denn selbst wenn der Radfahrer weiter rechts auf irgendeinem Streifen hätte fahren müssen, wäre der Mofafahrer an gleicher Stelle immer noch legal unterwegs und das Handeln des Kraftfahrzeugführers (Schülers) sollte sich nicht unterscheiden.
Erst wenn er seinen Schützlingen beibringt, dass es an ihnen ist, die anderen VT zu maßregeln, fällt er zu weit aus der Rolle.
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rapit
Beitrag 05.07.2016, 15:06
Beitrag #6


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Irren ist ja noch nicht so schlimm. Schlimm ist aber das Belehrungsbedürfnis. Sorry, ich kann solche Leute nicht verknusen.


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Tinu
Beitrag 05.07.2016, 15:18
Beitrag #7


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Was machst du dann aber im VP? scared.gif


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Gruß
Martin
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.07.2016, 15:40
Beitrag #8


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@Tinu : thumbup.gif laugh.gif laugh.gif (Oder in seinem Beruf, als amtlich bestellter Schnitzelklopfer)
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granny
Beitrag 05.07.2016, 16:38
Beitrag #9


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Zitat (Speichenkarussell @ 05.07.2016, 14:49) *
Erst wenn er seinen Schützlingen beibringt, dass es an ihnen ist, die anderen VT zu maßregeln,

Das hat er doch gemacht. ranting.gif Für eine "Maßregelung" bedarf es doch keiner konkreten Bedrohung oder Gefährdung, und ich gehe davon aus, dass der Belehrungsversuch aus dem Beifahrerfenster erfolgte, so dass auch ein Schüler auf dem Fahrersitz saß.

"Erziehung wird überbewertet. Die Kinder machen uns doch sowieso alles nach." whistling.gif
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Sperber
Beitrag 05.07.2016, 18:44
Beitrag #10


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Als Fahrlehrer sollte man vielleicht wissen, dass eine Radwegbenutzungspflicht in einer Tempo 30 Zone gar nicht angeordnet werden kann, da dort die Voraussetzung einer Gefahrenlage nach StVO §45 (9) gar nicht vorliegen.

Diese Diskussion hatte unser Bürgerverein vor einigen Jahren schon mal mit der Stadt - in einer Tempo 30 Zone kann bestenfalls der Gehweg für Radfahrer freigegeben werden - aber ihnen keine Benutzungspflicht auferlegt werden.
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mir
Beitrag 05.07.2016, 21:36
Beitrag #11


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Zitat (RadlerHI @ 05.07.2016, 15:27) *
2. Wie geht man mit so einem wichtigen Menschen um? Schließlich bringt er ja offenbar auch seinen angehenden Kollegen diese Regeln bei?


Es gibt sicher eine Stelle, bei der man das melden könnte, aber ob da was rauskommt? Es ist ja nur Radverkehr. Ich ignoriere.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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mir
Beitrag 05.07.2016, 23:00
Beitrag #12


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P.S.: Gelegentlich hat sich mal der Ansatz bewährt, die Telefonnummern auszutauschen, um sich dann nach nochmaliger Recherche in Ruhe anzurufen. Schließlich sollte es kein Problem sein, den § der StVO-Novelle daheim nachzuschlagen.


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Tinu
Beitrag 06.07.2016, 06:06
Beitrag #13


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Wenn sich in der Situation schon ein Gespräch entwickelt (seltener Glücksfall!), könnte man auch direkt eine Wette anbieten (Einsatz: Kosten einer Fahrstunde): Allein aus der Reaktion lässt sich vielleicht schon ablesen, wie überzeugt der Besserwisser von seinen Thesen ist (vor allem, wenn noch ein Schützling anwesend ist, demgegenüber er sich ja schon aus dem metaphorischen Fenster gelehnt hat).


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Gruß
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Reinheit
Beitrag 06.07.2016, 16:20
Beitrag #14


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Ein Bekannter hat mir berichtet, er sei auf der Autobahn von Düsseldorf nach Köln in einer Baustelle unterwegs gewesen und habe sich (ziemlich) an die vorgeshriebenen 60 km/h gehalten. Hinter ihm fuhr ein Auto, dessen Fahrer zwar ziemlich unsicher, gleichwohl überholwillig wirkte. Irgendwann hat der sich dann doch dazu entschlossen, fuhr mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit vorbei, und die Unsicherheit war erklärt: es war ein Fahrschulauto, von dessen Beifahrersitz jemand drohende und obszöne Gesten machte.
Kurz nach der Baustelle hat mein Bekannter das Auto rechts stehend wiedergesehen. Es war von der Polizei angehalten worden. smile.gif


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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mir
Beitrag 06.07.2016, 16:25
Beitrag #15


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Ich wurde auch schon mehrfach von Fahrlehrern angemacht, weil ich angeblich auf dem Radweg zu fahren hätte. Mit einem S-Pedelec, zum Linksabbiegen. dry.gif


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rapit
Beitrag 06.07.2016, 16:37
Beitrag #16


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Mich hat letzte Woche, als ich mit dem Cabrio unterwegs war, einer angehupt und laut gekrischen "30-Zone!" als ich die mit 20 km/h fahrende FS überholte. Nein, es war KEINE 30-Zone. Und wenn, ist das andere-Leute-belehren auch nichts, was man Fahrschülern beibringen sollte.
Ich weiß auch nicht, wie hoch der Dezibel-Pegel im Fahrschulauto war. Es waren zwar die Fenster offen, aber trotzdem...

Aber im Ergebnis: Unfähige Fahrlehrer produzieren mir potentielle Kunden. So what? whistling.gif thread.gif

Zitat (mir @ 06.07.2016, 17:25) *
...weil ich angeblich auf dem Radweg zu fahren hätte. Mit einem S-Pedelec, zum Linksabbiegen. dry.gif

Du unbelehrbarer Schelm, Du. laugh2.gif

Zitat (Tinu @ 05.07.2016, 16:18) *
Was machst du dann aber im VP? scared.gif

Mit echtem "Belehrungsbedürfnis" sind hier aber gar nicht so viele unterwegs.

Und die wenigen, die mich nerven, sitzen versteckt unter meiner Ignorelist. Die bekomme ich allenfalls mit, wenn ich sie mit guter Laune bewusst öffne. smile.gif


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Baghira
Beitrag 06.07.2016, 18:07
Beitrag #17


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Einen belehrenden Fahrlehrer sollte man dem Fahrlehrerverband melden.Solche Fahrlehrer produzieren wiederum belehrende Autofahrer, was verhindert werden sollte.
Ich wurde auch schon drei mal von Fahrlehrern und einem Motorradpolizisten belehrt über die "immer noch geltende" Radwegebenutzungspflichten.
Müssen die Fahrlehrer eigentlich regelmäßige Fortbildungen vorweisen? Ach, ich vergaß, Fahrradverkehr gehört bei dem Führerschein nicht dazu.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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rapit
Beitrag 06.07.2016, 19:21
Beitrag #18


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Zitat (Baghira @ 06.07.2016, 19:07) *
Müssen die Fahrlehrer eigentlich regelmäßige Fortbildungen vorweisen?

Bei unserer Schwarzkittelzunft entfällt die eigene Fortbildungspflicht, wenn man selbst andere fortbildet. Davon kann man halten, was man will...
Das dürfte bei Fahrlehrern auch so sein. Ohne das jetzt geprüft zu haben.
Und würde, nach der eigenen Aussage des Exemplars aus dem Eröffnungsbeitrag, einiges erklären, wenn es so ist... whistling.gif rolleyes.gif


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Schorsch
Beitrag 06.07.2016, 19:29
Beitrag #19


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Zitat (Baghira @ 06.07.2016, 19:07) *
Solche Fahrlehrer produzieren wiederum belehrende Autofahrer, was verhindert werden sollte.

Ich fürchte, sie produzieren rücksichtslose und vorsätzlich gefährdende Autofahrer, die ihr Verhalten damit rechtfertigen, dass schon ihr Fahrlehrer gesagt hat, dass alle Radfahrer sich nicht um Verkehrsregeln scheren.
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rapit
Beitrag 06.07.2016, 19:41
Beitrag #20


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Vllt. bietet ja jener Herr auch Nachschulungskurse an?


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Mitleser
Beitrag 06.07.2016, 19:44
Beitrag #21


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Du meinst Ihr seid Euch von der inneren Denke her ähnlich:
Zitat (rapit @ 06.07.2016, 17:37) *
Aber im Ergebnis: Unfähige Fahrlehrer produzieren mir potentielle Kunden. So what? whistling.gif thread.gif
think.gif
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rapit
Beitrag 06.07.2016, 19:56
Beitrag #22


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was die Erschließung von Einnahmequellen angeht, könnte das sein tongue.gif


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Andreas
Beitrag 07.07.2016, 07:04
Beitrag #23


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Zitat (Baghira @ 06.07.2016, 19:07) *
Einen belehrenden Fahrlehrer sollte man dem Fahrlehrerverband melden.


Das bringt überhaupt nichts, zumal bei weitem nicht jeder Fahrlehrer auch in einem Verband ist.

Zitat
Müssen die Fahrlehrer eigentlich regelmäßige Fortbildungen vorweisen?


Ja, § 33a FahrlG.


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Mueck
Beitrag 07.07.2016, 09:58
Beitrag #24


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Zitat (rapit @ 06.07.2016, 20:21) *
Bei unserer Schwarzkittelzunft entfällt die eigene Fortbildungspflicht, wenn man selbst andere fortbildet.
Ahja ...
Paar Kollegen über die neuesten Urteile des BGH im Mietrecht informieren, dann muss Dir die 97er Radfahrnovelle nicht bekannt sein? whistling.gif
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rapit
Beitrag 07.07.2016, 10:13
Beitrag #25


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Nee, so nicht. Mietrechtler im Mietrecht, Verkehrsrechtler im Verkehrsrecht, nur so. Eine kleine Ausnahme gibt es im Strafrecht, das hat ein paar Überschneidungen zum Verkehrsrecht, da wird manchmal was anerkannt.


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Mueck
Beitrag 07.07.2016, 10:30
Beitrag #26


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Ah, ok, das beruhigt mich etwas ... ;-)
Aber das gilt vermutlich nur, wenn man als Verkehrsrechtler auf der Visitenkarte auftreten will?
Der Mietrechtsanwalt, der einen Kumpel aus einem Knöllchen raushauen will, muss sich dann hier im VP fortbilden? whistling.gif
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Schattenfell
Beitrag 08.07.2016, 17:27
Beitrag #27


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Zitat (Andreas @ 07.07.2016, 08:04) *


Von den Verkehrsregeln in einigen Bereichen keine Ahnung zu haben und das noch an die Fahrschüler weiterzugeben scheint ja leider nicht ordnungswidrig zu sein.
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vpn2000
Beitrag 09.07.2016, 19:36
Beitrag #28


Neuling
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Hier hat mal ein PKW-Fahrlehrer seinen Fahrschüler auf einem Radfahrstreifen halten lassen, um Besorgungen zu erledigen.
Auf meinen Kommentar hin, dass er seinem Fahrschüler da ja ganz tolle Dinge beibringt, meinte er nur "fahr doch vorbei".
Natürlich brauste in diesem Augenblick auf der Fahrbahn ein Vierzigtonner vorbei...
Unabhängig davon interessiert mich jetzt aber mal doch: hätte ich denn, de jure, überhaupt gedurft?
Das VZ295 ist dort mit seinen regelkonformen 25cm nämlich ziemlich breit.
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Schorsch
Beitrag 09.07.2016, 21:04
Beitrag #29


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Zitat (vpn2000 @ 09.07.2016, 20:36) *
Unabhängig davon interessiert mich jetzt aber mal doch: hätte ich denn, de jure, überhaupt gedurft?

Natürlich musst Du auf dem Radweg bleiben. Aber mit etwas gutem Willen lässt sich das Fahrrad übers Auto schleifen, um die Forderung der Autofahrer zu erfüllen, auf dem Radweg zu bleiben.
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Kuli
Beitrag 11.07.2016, 07:05
Beitrag #30


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Zitat (vpn2000 @ 09.07.2016, 20:36) *
Hier hat mal ein PKW-Fahrlehrer seinen Fahrschüler auf einem Radfahrstreifen halten lassen, um Besorgungen zu erledigen.
no.gif

Weiß doch jeder, dass man das nicht darf whistling.gif




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