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#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Warum fängt man überhaupt in der StVO damit an Fahrzeuge zu klassifizieren?
Das Thema gehört doch eigentlich in die StVZO. Auf die dort definierten Fahrzeugklassen sollte man sich dann in der StVO beziehen können. Wahrscheinlich ist aber das Chaos zwischen deutschem und europäischem Zulassungsrecht mittlerweile so groß, dass man sich darauf nicht mehr sinnvoll beziehen kann. Und weil da keiner mehr durchblickt definiert jetzt halt jeder Praktikant, der irgenwas verordnen will, dazu passend seine eigene Fahrzeugklasse. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21970 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... die Praktikantenhypothese ... Ich finde es SEHR befriedigend, dass man meine Praktikantenhypothese nicht als wirre Verschwörungstheorie abqualifiziert, sondern als "Arbeits-Hypothese" durchaus ernst nimmt. Doc ![]() -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24727 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Verschwörungstheoretiker stellen keine Hypothesen auf, sondern unwiderlegbare Wahrheiten, das ist der Unterschied ...
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#104
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7617 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Warum fängt man überhaupt in der StVO damit an Fahrzeuge zu klassifizieren? Das Thema gehört doch eigentlich in die StVZO. Auf die dort definierten Fahrzeugklassen sollte man sich dann in der StVO beziehen können. Dann vergleiche man zwei Fahrzeuge: Fahrzeug A ist ein Wohnmobil, zGM 5 Tonnen, national geschlüsselt als "sonstiges Kfz - Wohnmobil über 2,8t", also 21-0500 Fahrzeug B ist ein Wohnmobil, zGM 5 Tonnen, EU-Geschlüsselt als "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze - Wohnmobil", also M1-SA (welches ja immerhin schon einen Abgasschlüssel mit 06 bekommt...) Gerne dürfen Fahrzeug A und Fahrzeug B baugleich sein. Dann stellen sich mehrere Fragen: Wie schnell darf auf einer BAB ohne sonstiges Limit gefahren werden? Fahrzeug A 100, Fahrzeug B "unbegrenzt"? Wie schnell darf auf einer BAB mit Anhänger gefahren werden? Fahrzeug A 60, Fahrzeug B 80? Was passiert beim Zeichen 253: Fahrzeug A darf nicht durch, Fahrzeug B darf? und natürlich als Zusatzfrage unter der Annahme, dass auch die FeV sich auf die Definitionen der StVZO beziehen sollte: Welche Fahrerlaubnis braucht man zukünftig für diese Fahrzeuge? Fahrzeug A Klasse C1, Fahrzeug B Klasse D1? |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Diese Fragen können bestimmt die hier im Forum angemeldeten
![]() ![]() Wie hat denn ein Normalbürger (also ohne vp-Mitgliedsnummer) überhaupt noch eine Chance, die für ihn relevanten Regelungen zu erfahren? Spätestens dann wenn er von der Exekutive belehrt wurde welchen Helm er denn beim Führen seines KFZ benötigen würde. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Fahrzeug A ist ein Wohnmobil, zGM 5 Tonnen, national geschlüsselt als "sonstiges Kfz - Wohnmobil über 2,8t", also 21-0500 Fahrzeug B ist ein Wohnmobil, zGM 5 Tonnen, EU-Geschlüsselt als "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze - Wohnmobil", also M1-SA (welches ja immerhin schon einen Abgasschlüssel mit 06 bekommt...) Gerne dürfen Fahrzeug A und Fahrzeug B baugleich sein. Also genau wie ich schon vermutet hatte: Wahrscheinlich ist aber das Chaos zwischen deutschem und europäischem Zulassungsrecht mittlerweile so groß, dass man sich darauf nicht mehr sinnvoll beziehen kann. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#107
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Mit Beratung im Fachgeschäft mag das noch möglich sein, im Gebrauchthandel chancenlos. Meist höhrt man was anderes. Händler bieten S-pedelecs zur Probefahrt ohne Versicherungskennzeichen an. Nach deren Aussagen würde eh keiner die Versichern. Fanden die anscheinend ganz in Ordnung ![]() -------------------- Gruß Heiner
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#108
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24727 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Kommt mir bekannt vor. Bei der ersten Probefahrt wollte man mich ohne Kennzeichen losschicken. Dann hat man festgestellt, daß die Befestigungsplatte fehlt. Und schließlich fand man die Typgenehmigung nicht.
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_Pockensuppe_* |
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#109
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Hauptsache die Radfahrer sind weg von der Fahrbahn - und die Kleinen lernen das dann ja früh genug So siehts aus, auch mit dem Benutzen von Kindern als Waffe für alle möglichen Zwecke. Und die Eltern machens mit.Ich dachte eigentlich, dass die Erziehung der Kinder nach wie vor das vornehme (Grund-)Recht ihrer Eltern ist. Vielleicht ist es das: Dann sind sie die treibende Kraft. Dieses Grundrecht wird ohnehin ausgehöhlt: Die von den Nazis eingeführten Schulpflicht und Jugendämter, und das zunehmende Drängen in Kitas. Aber das nur nebenbei.denn die Lobby der Fußgänger ist noch mal um einiges schwächer als die der Radfahrer. Schwächer als Schwach macht den Kohl nicht fett. Dafür aber haben sie einen dicken fetten Mitleidsbonus, mit dem sie auf "Radwegen" machen können, was immer sie wollen (nicht aber auf Fahrbahnen).denn Mofas durften auch vorher schon außerorts auf Radwegen fahren und innerorts auf Radwegen durch ZZ zugelassen werden. Die ganze Wahrheit ist, daß nur 237er freigegeben werden durften, die illegale Praxis, jede Blauform freizugeben, aber nachträglich per StVO legalisiert wurde.<Verschwörungstheorie> Natürlich, das habe ich schon vor Jahren gedacht, als man damit anfing. Ziel: Nicht-Auto marginalisieren und ansonsten beiseite schaffen. Dafür werden ja auch die illegalen Praktikten der Behörden nachträglich per StVO legalisiert, mindestens schon 2 mal, mit rosigen Aussichten auf Wiederholung.Ich teile eher den Eindruck, man wollte öffentlichkeitswirksam irgendwas ablassen in Richtung Elektromobilität. Mobilität = Auto-Mobilität. Alles andere zählt nicht. Ob mit Atom-Strom, Gas oder Sprit, spielt dabei keine Rolle.Irgendwer will halt "E-Bikes" födern, weil er damit modern dasteht. Nein, es ist umgekehrt: Man reagiert auf den nicht zu entgehenden Trend. Die Leute sollen gefälligst weiterhin mit dem Auto im Stau stehen, statt sich, ebenso motorisiert, hindurchzuschlängeln und so "Vorteile" zu ergattern.Praktikanten haben nun das ganze Mysterium übernommen ... Bis ganz nach oben ... Natürlich, in Form von Frauen. Und die heißen nicht alle Lewinsky.Die Politik lebt ja geradezu davon, Kompromißformeln zu ersinnen, die nicht eindeutig sind Du meinst nicht Kompromisse, sondern politsche Korrektheit. Und die ist so neu wie das mitmischen von Frauen in der Politik, also wenige Jahrzehnte.Aber wie gesagt, halte ich Absicht für wahrscheinlicher als Unfähigkeit. Das wedeln mit Praktikanten verschleiert nur den Blick auf die Zukunft, die für Radfahrer nichts positives bereithält, sofern sie nicht einfach Widerstand per ausschließlicher Fahrbahnnutzung leisten. |
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#110
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#111
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Meist höhrt man was anderes. Händler bieten S-pedelecs zur Probefahrt ohne Versicherungskennzeichen an. Nach deren Aussagen würde eh keiner die Versichern. Fanden die anscheinend ganz in Ordnung Wenn du mal kuckst wieviele E-Bike-Bausätze für 500 Watt / 45 km/h online angeboten werden, dann weißt du Bescheid: Die damit umgebauten Räder stehen alle komplett ohne Papiere da.
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#112
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Es liegt in der Verantwortung dessen, der den Umbau vornimmt, das von ihm produzierte Gefährt dem Genehmigungsprozedere zu unterwerfen. So er das Gefährt außerhalb von Privatgelände, abgesperrtem natürlich, betreiben will.
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Ist doch analog zu den Pocketbikes oder neuerdings den Elektrodingensboards, die bei voller Fahrt abschalten können und beim Aufladen schon manche Bude abgefackelt haben. Besitzen kann man viel, betreiben noch lange nicht. -------------------- |
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#113
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
... wieviele E-Bike-Bausätze für 500 Watt / 45 km/h online angeboten werden, dann weißt du Bescheid: Die damit umgebauten Räder stehen alle komplett ohne Papiere da. Wenn man die mit einem EMV-Gutachten bekommen könnte, dann hätte man eine Chance sowas Zugelassen zu bekommen.Da wären bestimmt etliche dran Interessiert. Mit ein wenig Good Will auch kein Problem, aber anscheinend Wirklich nicht gewollt. -------------------- Gruß Heiner
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#114
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Wenn du aber mal kuckst, was nach §21 so alles zu prüfen ist, dann ist das ja nicht nur EMV, das ganze Fahrzeug wird ja an anderen Maßstäben gemessen als ein Fahrrad. Wie kann man einem TÜV-Prüfer nachweisen, dass der Rahmen stabil genug ist?
So verzichtet zum Beispiel der Kleinserienhersteller meines Bikes auf Scheibenbremsen, weil er kein Gutachten hat ob die Gabel das Drehmoment abstützen kann. Es ist eine tonnenschwere SR-Suntour-Gabel, bei einem Fahrrad käme kein Mensch auf die Idee dafür ein Gutachten zu verlangen, aber am Kfz braucht man das. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#115
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Ob man für jedes Teil einen Nachweis - z.B. in Form eines Gutachtens oder eines Festigkeitsnachweisses - benötigt, liegt doch im Ermessen des TÜV-Prüfers. Er ist doch der Fachmann, deshalb darf er das ja Beurteilen. Können könnten die sehr viel, ist nur immer die Frage wie weit die sich aus dem Fenster hängen. Es gibt doch bei einigen Fahrzeugen Prüfer die bestimmte Teile eintragen, bei anderen Prüfern keine Chance.
In Bremerhaven gab es einen Prüfer der kannte sich mit Ami-Schlitten anscheinend sehr gut aus. Die Leute sind aus ganz Deutschland gekommen um bei dem Eintragungen machen zu lassen. Das war auch kein Schmuh. Der hat keinen Pfusch eingetragen, wusste aber halt bei denen genau was ging. -------------------- Gruß Heiner
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Gast_Pockensuppe_* |
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#116
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#117
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7617 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Können könnten die sehr viel, ist nur immer die Frage wie weit die sich aus dem Fenster hängen. und weil einige sich etwas sehr zu weit aus dem Fenster gehängt haben, gibt es seit einigen Jahren im §21 diesen Passus: Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre. |
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#118
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Der Verkehrsausschuss hat da ein paar Änderungsvorschläge. Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#119
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21970 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ich hab da unter anderem verstanden, dass Fahrzeuge, die "geradeaus" aus nachrangigen Straßen herauskommen, nicht nur querenden Fahrzeugen, dondern auch querenden Fußgängern gegenüber wartepflichtig dein sollen (Punkt 2a)
Diesen Änderungsvorschlag finde ich eigentlich nur logisch: Wieso eigentlich gelten Vorfahrtszeichen bisher lediglich für Fahrzeuge, nicht aber für Fußgänger? ![]() Völlig UNLOGISCH finde ich allerdings, dass bei "rechts vor links" auch von links kommende Fußgänger Vorrang haben sollen. DANN müsst man zumindest auch vorschreiben, dass sich Fußgänger im Straßenverkehr nur mit Schrittempo bewegen dürfen. Es wäre übrigens mal an der Zeit, den Begriff "Schritttempo" nicht den Richten zu überlassen, sondern ihn in der StVO selbst rechtssicher zu definieren! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#120
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ähm, Hallo.
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Ich bin mal Essen. Viel Essen. Sehr viel Essen. Wieso eigentlich gelten Vorfahrtszeichen bisher lediglich für Fahrzeuge, nicht aber für Fußgänger? ![]() Weil sie den Fahrverkehr regeln. Und auf diesen abgestimmt sind. Und selbst mancher Prüfling damit überfordert ist, vom Kind ganz zu schweigen. |
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#121
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 804 Beigetreten: 13.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43133 ![]() |
Die Benutzungspflicht derselben, oder? Die pauschale Behauptung der Gefährlichkeit vom Radeln auf der Fahrbahn ist schon dreist. Zitat Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. |
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#122
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Die Benutzungspflicht derselben, oder? Ja, natürlich. ![]() Die pauschale Behauptung der Gefährlichkeit vom Radeln auf der Fahrbahn ist schon dreist. Eine Gefährlichkeitsbehauptung (iSv Lebens- und Gesundheitsgefahr) sehe ich in dem Zitat nicht. Zitat Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. ![]() |
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Was macht eigentlich die PKW-Maut, darüber habe ich ja immer noch nichts gelesen?
![]() Zitat An Kreuzungen und Einmündungen haben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen, gegenüber Fahrzeugen, die wartepflichtig sind (Zeichen 205 und Zeichen 206) oder wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist (rechts vor links). In diesen Fällen hat der Fahrverkehr besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende zu nehmen; wenn nötig, muss er warten. Welche der beiden Fahrbahnen ist damit gemeint? Die der einmündenden Straße oder die parallel zur Richtung des zu Fuß Gehenden verlaufende Fahrbahn der Vorfahrtstraße? ![]() Zitat Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. Und auf der Fahrbahn fahrende Mofa Fahrende sind nicht infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten gleichermaßen gefährdet? Die pauschale Behauptung der Gefährlichkeit vom Radeln auf der Fahrbahn ist schon dreist. Bei mir in der Gegend gibt es viele relativ schmale Kreisstraßen auf denen bis zu 100 km/h im Regelfall erlaubt sind - das sind die verkehrsarmen Ausweichrouten für Rad Fahrende abseits der Bundesstraßen. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
[*]Kids also nur auf baulich von der Fahrbahn abgetrennten Radwegen. Echt intuitiv. An sich finde ich die Idee nicht schlecht, Kinder auf Radwege zu lassen. Aber die Einschränkung auf bauliche Radwege ist sinnlos. Ok gut, ein Radweg auf Fahrbahnniveau kann auch mal plötzlich verschwinden, da kann sich das Kind nicht mal eben den Hochbord hochbeamen. Allerdings kann einem das auch auf einem Radweg passieren, der baulich von der Fahrbahn und z.B. durch Grünstreifen vom Gehweg getrennt ist.Insofern sollte man vllt besser doch alles beim alten lassen. Zitat [*]Fußgänger hätten an abknickenden Vorfahrtstraßen nicht mehr den bisherigen Vorrang. [...] Und selbst mancher Prüfling damit überfordert ist, vom Kind ganz zu schweigen. Nicht nur an abknickenden Vorfahrtstraßen. Auch sind Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen, die in eine Vorfahrtstraße einbiegen, dann nicht mehr vorrangig. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, solch eine essenzielle Regel zu ändern. Das könnte zu vielen Verletzten in der Übergangsphase kommen. Und wie lang so eine Übergangsphase ist, sieht man immer noch am Blinkverhalten an abknickenden Vorfahrtstraßen. Ich habe auch grad nach einer "Faustregel" gesucht, wie man jemandem das erklären kann. Neulich erklärte ich es so: "Wenn du [an einer Kreuzung] die Straße überquerst, musst du nur nach rechts und links schauen, so wie man es in der Schule gelernt hat. Wer von hinten oder vorne kommt, muss auf dich warten." Eine neue Faustregel könnte sein: "Wenn du [an einer Kreuzung] die Straße überquerst, hast du genauso Vorfahrt wie die Autos. Du musst also nach den Schildern gucken." - Stimmt aber auch nicht, denn an r-v-l-Kreuzungen stimmt das ja schon wieder nicht ![]() ![]() Edit, Beispiel: Nach meinem Leseverständnis sollen diese Fußgänger also Vorrang ggü. mir haben, der in Fotoposition in seinem Auto fährt? |
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#125
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Ich dachte bisher, Fußgänger sind immer wartepflichtig, solange kein Fußgängerüberweg/Ampel an der Stelle existiert?
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#126
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Auch sind Fußgänger gegenüber abbiegenden Fahrzeugen, die in eine Vorfahrtstraße einbiegen, dann nicht mehr vorrangig. ![]() Zitat An Kreuzungen und Einmündungen haben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen, gegenüber Fahrzeugen, die wartepflichtig sind (Zeichen 205 und Zeichen 206) oder wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist (rechts vor links). -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Stimmt
![]() Das macht es noch komplizierter ![]() |
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#128
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Also fassen wir zusammen:
kids dürfen auch - jedenfalls meist oder so - auf Radwegen fahren. Fussgänger haben jetzt meist so Vorrang wie sie in sich jetzt meist nehmen. Gegen Radwegeschilder kann Praktisch nicht mehr Vorgegangen werden. -------------------- Gruß Heiner
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#129
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Zitat An Kreuzungen und Einmündungen haben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen, gegenüber Fahrzeugen, die wartepflichtig sind (Zeichen 205 und Zeichen 206) oder wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist (rechts vor links). In diesen Fällen hat der Fahrverkehr besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende zu nehmen; wenn nötig, muss er warten. Welche der beiden Fahrbahnen ist damit gemeint? Die der einmündenden Straße oder die parallel zur Richtung des zu Fuß Gehenden verlaufende Fahrbahn der Vorfahrtstraße? http://fs5.directupload.net/images/160913/36epdvmc.jpg |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wenn also der gelbe PKW rechts abbiegen will, habe ich als Fußgänger beim Queren der Vorfahrtstraße Vorrang, vor dem geradeausfahrenden Gegenverkehr natürlich nicht. An RvL-Kreuzungen und Einmündungen haben Fußgänger immer Vorrang.
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#131
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Edit, Beispiel: Nach meinem Leseverständnis sollen diese Fußgänger also Vorrang ggü. mir haben, der in Fotoposition in seinem Auto fährt? Richtig.Und rvl wo man auf Fahrzeugverkehr von rechts und zusätzlich Fußgänger von links und rechts -und das auf beiden Kreuzungsseiten- achten muss, ist echt wenig intuitiv und wohl auch im Gesamtsystem nicht wirklich sicherer. Wenn also der gelbe PKW rechts abbiegen will, habe ich als Fußgänger beim Queren der Vorfahrtstraße Vorrang, vor dem geradeausfahrenden Gegenverkehr natürlich nicht. Stimmt. Bei diesem Vorschlag gilt der Vorrang nicht mehr nur nach, sondern auch schon vor dem Abbiegen. ![]() Der Vollständigkeit halber mal kurz die Passage aus dem verbindlichen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr: Zitat Wenn kein [...] Schutzweg vorhanden ist, müssen die Fahrzeuglenker [...] beim Abbiegen in eine andere Straße die Fußgänger, die sich [...] auf die Fahrbahn dieser anderen Straße begeben haben, vorbeilassen; nötigenfalls müssen sie anhalten. so simpel
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#132
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Es geht um die Fahrbahn, die der Fußgänger überschreiten will. Davon gibt es in meinem Beispiel ja zwei:![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#133
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#134
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@Heinz Wäscher:
Ich steh auf dem Schlauch was Deine konkrete Frage- oder Problemstellung ist. ![]() |
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Beitrag
#135
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zu Fuß Gehende, die an einer Einmündung eine der beiden vorhandenen Fahrbahnen überqueren, hätten somit beim Überqueren beider Fahrbahnen Vorrang vor Fahrzeugen, die erst noch abbiegen wollen?
Es könnten ja auch zu Fuß Gehende aus der einmündenden Straße kommen, die die Fahrbahn der Vorfahrtstraße überqueren wollen? ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#136
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5924 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
3. Radler über den Fußgängerüberweg müssen langsamer machen - ok. Aber impliziert dies nicht erst einen Vorrang wenn man langsam radelt, obwohl man ihn nicht hat? Ich steige schon bei der Voraussetzung "benutzen" aus: Wenn ich durch eine vermurkste Radverkehrsführung gezwungen werde, dort die Straße zu queren, wo sich zufälligerweise ein FÜ befindet, "benutze" ich diesen nicht, sondern nehme ihn missbilligend in Kauf. Ohne den FÜ würden andere VT meinen Vorrang in der Regel problemlos erkennen und gewähren. So aber hat es den Anschein, dass der FÜ mir den Vorrang nimmt, solange ich mich nicht wie ein Fußgänger verhalte. Perverser geht's kaum! Die pauschale Behauptung der Gefährlichkeit vom Radeln auf der Fahrbahn ist schon dreist. Genauso wie die der Sicherheit von Radwegen an anderer Stelle! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#137
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
[off-topic]
Nochmal, woraus lest ihr in dem Machwerk die pauschale Behauptung der Gefährlichkeit vom Radeln auf der Fahrbahn? |
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#138
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zitat Der Antrag zielt unter Buchstabe a auf eine Ergänzung der abschließenden Aufzählung in § 45 Absatz 9 Satz 4 um die Anordnung der Benutzungspflicht von baulich angelegten Radverkehrsanlagen außerorts und die Anordnung von benutzungspflichtigen Radfahrstreifen innerorts ab. Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicherenflüssigen Verkehrsablaufs zu trennen. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#139
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Da steht, dass man bislang eine Gefahrenlage benötigt, die um mindestens ca. 30% über den normalen Gefahren liegt, um eine RWBP anzuordnen.
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#140
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Nö, da steht das auch ohne Nachweis eine 30% höhere Gefahrenlage besteht. Daraus wird dann geschlossen das RWBP angeordnet werden kann.
-------------------- Gruß Heiner
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#141
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Das Erbringen dieses Nachweises soll ja zukünftig entfallen, wobei igO keine so hohe Differenzgeschwindigkeit gegeben ist:
Zitat Dies gilt auch für die Radfahrstreifen innerorts. Bei Bedarf reichen dort Schutzstreifen für eine sichere Führung des Radverkehrs nicht aus. Für sie ist keine tatsächliche Mindestbreite vorgegeben, sie dürfen bei Notwendigkeit von anderen Kfz-Teilnehmern überfahren werden und für sie gilt lediglich ein Parkverbot. Zur Eindämmung des Schilderwaldes und zur Gewährleistung einer noch sicheren Führung des Radverkehrs (Radfahrstreifen müssen mindestens 1,50 breit, einschließlich Breite des Zeichens 295 sogar 1,85 m breit sein, und sie dürfen als Sonderwege für den Radverkehr nicht von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden) ist es daher geboten, auch für diese keinen Nachweis einer überhöhten Gefahrenlage zu erbringen. Dies gilt zumindest für Hauptverkehrsstraßen. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#142
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@HeinerHainer:
Wie gesagt, ich lese den Bandwurmsatz anders. @Heinz Wäscher: Schönes Zitat. Also der Entfall von Prüfvoraussetzungen für die Beschilderung einer RWBP führt zur Eindämmung des Schilderwaldes? ![]() ![]() Und echt nett, dass in der Begründung eine Begrenzung auf Hauptverkehrsstraßen erfolgt. Aber warum nur "zumindest"? Und was sind Hauptverkehrsstraßen? Und wieso steht die Einschränkung dann nicht in der Norm? ![]() |
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#143
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Nö, da steht das auch ohne Nachweis eine 30% höhere Gefahrenlage besteht. Daraus wird dann geschlossen das RWBP angeordnet werden kann. ![]() Ich lese da, dass man normalerweise eine um 30 % höhere Gefahrenlage nachweisen muss/müsste, es aber aus Gründen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ohnehin geboten sei, den Radverkehr zu separieren. |
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#144
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15886 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
War doch gar nicht gegen dich (und andere Leute aus Ulm) gerichtet, bezog sich auf die Topografie. ![]() Richtung Stuttgart --> kann man schön rollen lassen Richtung Ulm --> muß man sich hochquälen --> schrecklich -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#145
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Die wollen ganz einfach nicht begreifen, dass ein gut angelegter Radweg auch ohne Benutzungspflicht von den allermeisten Radlern benutzt werden. Sogar von Rennradlern.
Und auch mit Benutzugspflicht wird man die mündigen Radler nicht auf schlechte Radwege zwingen können. Nicht umsonst vermisse ich einen Passus, dass wirklich nur die Radwege bebläut werden dürfen, die dem Stand der Technik und der VwV-StVO entsprechen. Der Verpflichtung roter Handtücher wäre Tür und Tor geöffnet. -------------------- |
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#146
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Folgendes steht doch dort
![]() Zitat (Radfahrstreifen müssen mindestens 1,50 breit, einschließlich Breite des Zeichens 295 sogar 1,85 m breit sein, und sie dürfen als Sonderwege für den Radverkehr nicht von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden) Ich lese da, dass man normalerweise eine um 30 % höhere Gefahrenlage nachweisen muss/müsste, es aber aus Gründen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ohnehin geboten sei, den Radverkehr zu separieren. Für KFZ mit max. zul. 25 km/h ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#147
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und rvl wo man auf Fahrzeugverkehr von rechts und zusätzlich Fußgänger von links und rechts -und das auf beiden Kreuzungsseiten- achten muss, ist echt wenig intuitiv und wohl auch im Gesamtsystem nicht wirklich sicherer. Nachtrag: Das gilt ja auch, wenn jemand an einer beschilderten Kreuzung auf einer Nebenstraße die Vorfahrtstraße queren will. Dann müsste er nicht nur vor, sondern auch nach dem Queren den Fußgängern Vorrang gewähren. Egal ob sie von rechts oder von links kommen. Und selbst wenn keiner kommt, muss man so langsam und bremsbereit fahren, dass man einen plötzlich auftauchenden Fußgänger nicht umfährt oder behindert. In der Konsequenz würde man nur sehr langsam über die Vorfahrtstraße fahren können. Und auch mal mitten auf dieser anhalten müssen. Echt sicher. Mal eine Neuerung von der nicht nur Radler negativ betroffen sind. Sondern eine die auch die Interessen des ADAC angreift. |
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#148
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21970 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Die pauschale Behauptung der Gefährlichkeit vom Radeln auf der Fahrbahn ist schon dreist. Radeln auf der Fahrbahn IST "gefährlich". Allerdings nicht SO gefährlich wie das Radeln auf einem durchschnittlichen innerörtlichen Radweg.. ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#149
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5924 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
die um mindestens ca. 30% über den normalen Gefahren liegt, Was soll denn überhaupt die Benchmark für "normale Gefahren" sein, die zum Vergleich heranzuziehen wären? Da wird man ohnehin je nach gewünschtem Ergebnis beliebige Vergleiche anstellen können. ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#150
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Der Benchmark sind eigentlich vergleichbare Straßen. Also nicht agO - igO und schmale Sackgasse - mehrstreifige Hauptstraße. Eigentlich.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 07:42 |