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> Zweimal innerhalb eines Monats geblitzt
Poliboy
Beitrag 01.06.2016, 20:27
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebes Forum,
ich würde zweimal innerhalb eines Monats geblitzt. think.gif
Das erste mal duerfte es 30kmh zu schnell innerhalb einer Baustelle auf der Autobahn gewesen sein. Es war vier Uhr Nachts in einem anderen Bundesland mit undurchsichtiger Strassenfuehrung, die Ausfahrt war gesperrt und man wurde auf die entgegen gesetzte Autobahn geleitet um dort die Ausfahrt zu benutzen. Vor der Umleitung war 80kmh erlaubt auf der anderen Seite aber nur 60km h was ich aber erst merkte als ich geblitzt wurde.

Das zweite mal war innerorts mit Ca. 15km h zu viel.

Ich weiss Strafe muss sein und zumindest beim zweiten mal selber Shuld.

Wie verhält es sich hier mit der Strafe?
Im Internet habe ich gelesen das ich aufgrund von Beharrlichkeit ein Fahrverbot erwarten kann, ist das korrekt? Wie verhält es sich damit das ich beim zweiten vergehen den Bussgeldbwscheid des ersten Vergehens noch nicht erhalten habe?

Ueber Aufklärung waere ich dankbar.

Viele Grüße!
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Q-Treiberin
Beitrag 01.06.2016, 20:40
Beitrag #2


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Bleib locker, Dein FS ist nicht in Gefahr in den Urlaub geschickt zu werden.

Fürs erste gibts ein Bußgeld plus ein Pünktchen, fürs zweite ein Verwarngeld...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Poliboy
Beitrag 01.06.2016, 21:07
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die Rückmeldung.

Weil? laugh2.gif rolleyes.gif
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gsi2l
Beitrag 02.06.2016, 00:13
Beitrag #4


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Zitat (Poliboy @ 01.06.2016, 22:07) *
Weil? laugh2.gif rolleyes.gif

Ich erlaube mir mal, um diese Uhrzeit einzuspringen.

Weil:
-wenn der erste Verstoß nicht rechtskräftig ist, wenn der zweite bearbeitet wird, die Punkteabfrage den ersten Verstoß noch gar nicht anzeigen kann. Daher wird der Sachbearbeiter nicht sehen, dass Du bereits kürzlich im Punktebereich geblitzt wurdest.
-es ein Fahrverbot idR. erst gibt, wenn Du zweimal innerhalb eines Jahres mit mindestens 26 Km/h drüber erwischt wurdest.

Mehr fällt mir dazu gerade nicht ein.

Um eine Erhöhung der Geldbuße des zweiten Verstoßes zu verhindern, kann man natürlich gegen den ersten BGB taktisch Einspruch einlegen, damit sich das Verfahren verzögert und man schleunigst den 2.BGB/Verwarngeldangebot bezahlt (wenn er denn später eintrifft als der erste BGB), damit diese Sache vom Tisch ist. Einspruch dann zurückziehen, wenn die zweite Sache gelaufen ist. Ob sich das hier wirklich empfiehlt, kann ich nicht beurteilen. Du wirst ja sehen, in welcher Reihenfolge/in welchen Zeitabständen die Briefe eintreffen. Ich habe aber auch keine Ahnung, ob bei einem Verstoß im Verwarngeldbereich überhaupt eine Punkteabfrage veranlasst wird. Dazu können sich andere User sicher besser äußern.
Eventuell interessant für Dich:
FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres


Ich würde aber auch empfehlen:

Zitat (Q-Treiberin @ 01.06.2016, 21:40) *
Bleib locker
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Reinheit
Beitrag 02.06.2016, 00:20
Beitrag #5


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Ich möchte mich mal vordrängeln. Wenn ich richtig informiert bin, ist der erste Verstoß mit einem Bußgeld und einem Fleißpunkt bedroht; für den zweiten Verstoß wird man (muß man aber nicht!) ein Verwarngeld anbieten. Wenn das fristgerecht bezahlt wird, wird der genaue Fahrer nicht ermittelt und von diesem Verstoß nichts gespeichert.
Anscheinend hast Du den Bußgeldbescheid für den ersten Verstoß noch nicht erhalten. Dann würde sich auch eine höhere Überschreitung der zHg nicht negativ im Sinne eines Fahrverbots auswirken (erst nach Rechtskraft des ersten BGB); es sei denn, Du hast uns noch nichts von den ganzen rechtskräftigen BGBs im letzten Jahr erzählt smile.gif.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Speck ftw
Beitrag 02.06.2016, 00:24
Beitrag #6


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Der Verwarngeldverstoß würde selbst mit sieben Einträgen in Flensburg mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mit einem höheren Bußgeld geahndet.

Alles bis 20 km/h wird so selten abseits der Regelfolgen geahndet, dass man es fast schon ausschließen kann.


Und wie so oft ist die erstere Tat das perfekte Beispiel, weshalb man nicht vorsätzlich über dem Zulässigen fahren sollte, denn hätte man die 80 vorher befolgt, wäre man auf der BAB vermutlich ohne jede Ahndung davongekommen oder hätte im schlimmsten Fall 30 Euro zahlen müssen...


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Poliboy
Beitrag 02.06.2016, 08:27
Beitrag #7


Neuling


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Hallo Zusammen,

bisher habe ich keine Punkte in Flenßurg.

Das heißt das bei < 20 km h kein Halterabgleich gemacht wird und es somit auch nicht in Verbindung gebracht wird oder Sie werden nicht in Verbidnugn gebracht weil der eine noch nicht rechtskräftig ist wenn der andere kommt ?

Werden Überschreitungen unter 20 km h nicht iwo gespeichert ? Ich mein wenn ich in einem Monat 5 mal unter 20 km h geblitzt warden würde hätte das doch bestimmt konsequenzen?

"Und wie so oft ist die erstere Tat das perfekte Beispiel, weshalb man nicht vorsätzlich über dem Zulässigen fahren sollte,
denn hätte man die 80 vorher befolgt, wäre man auf der BAB vermutlich ohne jede Ahndung davongekommen oder hätte im schlimmsten Fall 30 Euro zahlen müssen.."

Stimmt, das habe ich jetzt auch gemerkt. thread.gif

Danke.

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TAK
Beitrag 02.06.2016, 09:24
Beitrag #8


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Verwarnungen werden nirgends gespeichert.

Wenn du jetzt jedoch in einer kleinen Bußgeldstelle innerhalb eines Monats mit einem recht auffälligen Auto 7 mal geblitzt wurdest, dann kann es vielleicht mal vorkommen, dass man aufgrund der Vielzahl an Verstößen sich die Bilder ansieht und daraufhin vielleicht weitere Schritte einleitet... aber das ist wirklich nur in der Theorie der Fall...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Meniskus
Beitrag 02.06.2016, 10:29
Beitrag #9


Neuling
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Zitat
Kann Ihnen darüber hinaus noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung über mehr als 26 km/h nachgewiesen werden, sind Sie zudem Wiederholungstäter und ein Fahrverbot ist garantiert. Außerdem summiert sich das Bußgeld.
http://www.bussgeldbescheideinspruch.com/beharrlichkeit/

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.06.2016, 12:43
Bearbeitungsgrund: Zitat kenntlich gemacht
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auchdasnoch
Beitrag 02.06.2016, 12:09
Beitrag #10


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Zitat (Poliboy @ 01.06.2016, 21:27) *
zumindest beim zweiten mal selber Shuld.
Wer war den beim ersten mal schuld? shutup.gif
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Mr.T
Beitrag 02.06.2016, 12:49
Beitrag #11


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Zitat (Meniskus @ 02.06.2016, 11:29) *
Kann Ihnen darüber hinaus noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung über mehr als 26 km/h nachgewiesen werden
Auch wenn das so im Link nachzulesen ist, frage ich mich, wo eine "mehr als 26 km/h-Regel" definiert ist. unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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