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> Fahrradstraßen, flankierende Beschilderung
Herrn Schorch
Beitrag 07.05.2016, 13:08
Beitrag #1


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Es werden - zumindest in Berlin - verstärkt Fahrradstraßen ausgeschildert. Die Ausweisung dieser Straßen erfolgt zum Teil aber m. E. etwas halbherzig. So fehlen flankierende Maßnahmen, z. B. an größeren Kreuzungen. Zweigt von einer Hauptstraße nach links eine Fahrradstraße ab





gehören nach meinem Verständnis an die Kreuzung auch folgende Zeichen:





Kleinere Straßen führen auch als Einmündung auf die Fahrradstraße. Für Nicht-Anlieger-Kfz entsteht so eine nicht angekündigte Sackgasse. Wie sollte Eurer Meinung nach eine Ankündigung am Beginn der später einmündenden Straße aussehen?

a)





(Die Strecke wird im Regelfall natürlich deutlich länger sein als 100m und ist damit nicht überschaubar.)



b)





Oder ist eine solche Ankündigung wirklich entbehrlich?
Gibt es andere Ideen? Neben der Ausweisung als Fahrradstraße (Anlieger frei) und kleine bauliche Vorstreckungen/Inseln beschränken sich die Maßnahmen auf die Aufbringung von Fahrradpiktogrammen an den "Einfahrten" zur Fahrradstraße bzw. auf die Wiedergabe von Z 244.1 auf der Fahrbahn.


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Michel051
Beitrag 07.05.2016, 16:20
Beitrag #2


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Äh, wieso denn Anlieger frei??

Die einzige Fahrradstraße, die ich kenne darf man mit jedem FZ befahren (wobei, ich muß da nochmals gucken. Könnte sein, daß da für LKW gesperrt ist. Wenn, dann ist das aber separat beschildert). Man darf nur Fahrräder nicht behindern. Fahrräder dürfen dort auch nebeneinander fahren.

Wenn man also (außer Anlieger) keine PKW dort möchte, müßte man das meiner Meinung nach entsprechend beschildern.
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Nerari
Beitrag 07.05.2016, 17:01
Beitrag #3


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Zitat (Michel051 @ 07.05.2016, 17:20) *
Äh, wieso denn Anlieger frei??


Vielleicht sollte man zur Klärung solcher Fragen einfach die entsprechende Vorschrift lesen dry.gif book.gif

Zitat ( StVO Anlage 2 zu Fahrradstraße )
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

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Tinu
Beitrag 07.05.2016, 18:01
Beitrag #4


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Und das Traurige dabei ist, dass Fahrradstraßen fast ausschließlich mit diesem Zusatzzeichen angeordnet werden, so dass de facto tatsächlich fast alle Fahrradstraßen für den Kraftverkehr freigegeben sind. Auch wenn Michel051 nur eine Fahrradstraße kennt, ist durchaus verständlich, dass Fahrradstraßen in der öffentlichen Wahrnehmung allgemein für automatisch freigegeben gehalten werden. mad.gif


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Martin
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Herrn Schorch
Beitrag 07.05.2016, 18:29
Beitrag #5


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In Berlin sind alle mir bekannten Fahrradstraßen nur zusätzlich für Anlieger freigegeben. Eine Freigabe für allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr ist ziemlich unsinnig, weil sich im Zusammenspiel mit den Grundregeln aus § 1 StVO daraus nahezu kein Mehrwert für den Radverkehr ergibt.
Meine Frage hat diesen Punkt aus gutem Grund nicht zum Inhalt, denn auch flankierende Maßnahmen sind bei einer generellen Freigabe überflüssig.


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Nerari
Beitrag 07.05.2016, 19:34
Beitrag #6


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Zitat (Herrn Schorch @ 07.05.2016, 19:29) *
Eine Freigabe für allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr ist ziemlich unsinnig, weil sich im Zusammenspiel mit den Grundregeln aus § 1 StVO daraus nahezu kein Mehrwert für den Radverkehr ergibt.

Doch. Auf Fahrradstraßen darf nebeneinander gefahren werden,....

Zitat ( StVO Anlage2 zu Fahrradstraßen )
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
auch wenn der KFZ-Verkehr behindert wird. Denn dann ist das Behindern, das ja nach §1 StVO sowie nach §2(4) eigentlich verboten ist, den Umständen nach nicht zu vermeiden (Wobei in der Praxis der PKW-Lenker den nebeneinanderfahrenden Radlern schon klar macht, was er davon hält - selbst erlebt crybaby.gif )
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Herrn Schorch
Beitrag 07.05.2016, 20:07
Beitrag #7


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Daher schrieb ich ja auch "nahezu". wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 07.05.2016, 21:53
Beitrag #8


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Zitat (Herrn Schorch @ 07.05.2016, 14:08) *
... gehören nach meinem Verständnis an die Kreuzung auch folgende Zeichen: ...

"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 07.05.2016, 22:09
Beitrag #9


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@ Mitleser:
Ich habe meine Forderung deshalb auf "Hauptstraßen" beschränkt, also dort wo ein "Abbiegeverbot" z. B. auch beim Z 267 in Betracht kommt. Andernfalls fehlt m. E. auch einem umsichtigen Fahrzeugführer die Möglichkeit, das mit der Fahrradstraße verbundene Einfahrtsverbot rechtzeitig zu erkennen bzw. sein Verhalten noch zu korrigieren.


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Tinu
Beitrag 08.05.2016, 07:01
Beitrag #10


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Zitat (Herrn Schorch @ 07.05.2016, 19:29) *
In Berlin sind alle mir bekannten Fahrradstraßen nur zusätzlich für Anlieger freigegeben.

Da scheint es also regional unterschiedliche Strategien zu geben, wie man das Konzept "Fahrradstraße" für verkehrspolitische Zwecke missbraucht (fleißig Fahrradstraßen einrichten, um kostengünstig radfahrerfreundlich zu erscheinen, aber bloß nicht den Kraftverkehr beschneiden).


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Sperber
Beitrag 08.05.2016, 09:53
Beitrag #11


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Zitat (Herrn Schorch @ 07.05.2016, 23:09) *
@ Mitleser:
Ich habe meine Forderung deshalb auf "Hauptstraßen" beschränkt, also dort wo ein "Abbiegeverbot" z. B. auch beim Z 267 in Betracht kommt. Andernfalls fehlt m. E. auch einem umsichtigen Fahrzeugführer die Möglichkeit, das mit der Fahrradstraße verbundene Einfahrtsverbot rechtzeitig zu erkennen bzw. sein Verhalten noch zu korrigieren.


Hast du das schon dem zuständigen Straßenverkehrsamt per Email geschrieben? Oftmals sind die für solche Hinweise aus der Bevölkerung sogar recht dankbar, insbesondere wenn sie mögliche Gefahrensituationen betreffen.
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Mueck
Beitrag 08.05.2016, 11:27
Beitrag #12


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Zitat (Herrn Schorch @ 07.05.2016, 19:29) *
Eine Freigabe für allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr ist ziemlich unsinnig, weil sich im Zusammenspiel mit den Grundregeln aus § 1 StVO daraus nahezu kein Mehrwert für den Radverkehr ergibt.
Beim üblichen "Kfz frei" kann man als Radler wenigstens nicht auf den sonst ja häufigen Pferdeäpfeln ausrutschen, während "Anlieger frei" nur vor durchreisenden Reiterheeren schützt ...
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.05.2016, 15:18
Beitrag #13


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Herr Sperber macht Witze. Hast du gelesen um welche Stadt es ging?
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durban
Beitrag 08.05.2016, 22:20
Beitrag #14


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Ich kenne Fahrradstraßen inzwischen in jeder Coleur:
- Kfz frei,
- Anlieger frei,
- Land- und forstwirtschaftl. Verkehr frei
- keine Ausnahme.

Fahrradstraßen ohne weitere Freigabe kenne ich aber nur außerorts bei Überlandverbindungen zwischen zwei Orten.

"kfz frei" ist für mich nicht von vorne herein Unsinn, weil es nicht nur um die Verkehrsregelung, sondern um den Straßencharakter an sich geht (priorisierte, linienförmige Fahrradrouten; quasi ein Vorfahrtstraßennetz für Radfahrer; idR Vorfahrt an Einmündungen). Mehrere 30-Straßen sind ja auch etwas anderes als eine 30-Zone. wavey.gif

Ich habe beobachtet, dass in Berlin Fahrradstraßen quasi wie Zonen beschildert. Ist das richtig? das ist wohl teilweise verbreitet. Ich finde es aber richtiger - wie in anderen Gegenden üblich - wenn die Beschilderungen wire bei Streckenverboten erfolgen (oder, wenn man so will, wie bei Kraftfahrstraßen). Das entspricht auch mehr dem Charakter einer Fahrradstraße. Verbindliche Normen gibt es da aber wohl nicht. Was meint Ihr so dazu?


Was die abgehenden Straßen angeht: Die zusätzliche Beschilderung mit den Richtungspfeilen halte ich nur für erforderlich, wenn das Fahrradstraßenschild von der Seitenstraße aus nur schwer zu erkennen ist. Statt Sackgassenbeschilderung würde ich das mit dem ZZ "100 Meter" vorziehen - aber ich gebe zu: Das habe ich noch nie gesehen.

MfG
Durban smile.gif


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Ostfriese69
Beitrag 09.05.2016, 06:04
Beitrag #15


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Schade, dass MLR immer wieder gleich gesperrt wird. Ich wüsste zu gern seine Meinung ob ein Radfahrer in der Fahrradstrasse auf dem Hochbord fahren muss, wenn diese für Kfz Verkehr freigegeben ist..
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Tinu
Beitrag 09.05.2016, 07:16
Beitrag #16


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Dann aber bitte in einem separaten Absurditätenthread, weil es sonst jegliche ernsthafte Diskussion behindert. Außerdem werden Ratsuchende unnötig verunsichert, wenn mit dem Brustton der Überzeugung Unsinn verbreitet wird.

Zitat (durban @ 08.05.2016, 23:20) *
Ich habe beobachtet, dass in Berlin Fahrradstraßen quasi wie Zonen beschildert. Ist das richtig? das ist wohl teilweise verbreitet. Ich finde es aber richtiger - wie in anderen Gegenden üblich - wenn die Beschilderungen wire bei Streckenverboten erfolgen (oder, wenn man so will, wie bei Kraftfahrstraßen). Das entspricht auch mehr dem Charakter einer Fahrradstraße. Verbindliche Normen gibt es da aber wohl nicht.

Mit VZ 244 werden Fahrradstraßen doch immer als Zone angeordnet, oder was meinst du? unsure.gif


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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 07:40
Beitrag #17


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Zitat (Tinu @ 09.05.2016, 08:16) *
Mit VZ 244 werden Fahrradstraßen doch immer als Zone angeordnet, oder was meinst du? unsure.gif
Je nach Gegend ist es mal als Zone, mal als Strecke gemeint.
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Tinu
Beitrag 09.05.2016, 07:50
Beitrag #18


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Und woran lässt sich der Unterschied erkennen? Daran, ob das Ende-VZ (244.2) später folgt, oder muss man die lokale Gemeindesatzung kennen?


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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 07:55
Beitrag #19


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Mit Ortskenntnis. dry.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 09.05.2016, 08:30
Beitrag #20


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Vielen Dank, für die teilweise wink.gif , hilfreichen Hinweise.

@ sperber: Dankbarkeit sollte man hier von der Behörde nicht erwarten, sachgerechte Argumente können aber durchaus mal Gehör finden. Und um bei einer möglichen Beantragung keinen Mumpitz zu schreiben bzw. um Argumente schon mal auszuloten, habe ich ja meine Punkte hier eingangs aufgelistet.
@ durban/Mitleser: Zustimmung, Abbiegeverbot nur, wenn die Z 244.1 nicht auch so sichtbar sind. Geht mir vor allem um LZA-Knoten, wo diese Sichtbarkeit naturgemäß leidet.
Ob die Beschilderung in Berlin eher als Zone oder Strecke erfolgt, kann ich nicht so richtig beantworten. Da ist mir der praktische Unterschied jetzt nicht deutlich. Ende-Schilder gibt es in jedem Fall.
Meine Fragen beziehen sich aktuell auf eine ganz neue Fahrradstraße. Ich werde in den nächsten Tagen davon mal Fotos machen, noch ist die Beschilderung gar nicht fertig. Als Besonderheit wird auch noch ein 325er-Bereich durchquert und es gibt sehr viele Rechts-Vor-Links-Kreuzungen. Die eigentlich schöne Streckenführung leider darunter genauso wie unter dem zu erwartenden Durchgangsverkehr.

Ich finde die Freigabe bei Fahrradstraßen nur für Anlieger deshalb sehr gut. Jedoch muss eben(d) der Durchgangsverkehr dann auch mehr oder weniger wirksam verdrängt werden und dies geht nur durch eine konsequente Beschilderung. Halbherzig finde ich es, zuführende Straßen ohne Vorankündigung zu belassen, denn die meisten Kfz werden dann an der Fahrradstraße selbst nicht mehr wenden. So ermöglicht im Ergebnis nur eine konsequente Beschilderung auch eine effektive Überwachung.

Noch eine Zusatzfrage:
Fahrradstraße und 30-Zone vertragen sich nicht unbedingt. Muss also die 30-Zone jeweils aufgehoben werden, wenn eine Fahrradstraße dort durchführt? M. E. ja, weil jeweils eine Geschwindigkeitsregelung mit den Zeichen verbunden ist und eine "Verschachtelung" allein schon dem Sichtbarkeitsgrundsatz widersprechen würde.


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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 08:50
Beitrag #21


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Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 09:30) *
Ob die Beschilderung in Berlin eher als Zone oder Strecke erfolgt, kann ich nicht so richtig beantworten. Da ist mir der praktische Unterschied jetzt nicht deutlich.
Wenn nur Abschnitte zwischen zwei Kreuzungen zur Fahrradstraße erklärt werden, dann macht es keinen Unterschied. Ansonsten schon.

Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 09:30) *
Meine Fragen beziehen sich aktuell auf eine ganz neue Fahrradstraße. Ich werde in den nächsten Tagen davon mal Fotos machen, noch ist die Beschilderung gar nicht fertig. Als Besonderheit wird auch noch ein 325er-Bereich durchquert ...
blink.gif Davon hätte ich gerne (so ca.) 325 Fotos. wacko.gif


Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 09:30) *
Noch eine Zusatzfrage:
Fahrradstraße und 30-Zone vertragen sich nicht unbedingt. Muss also die 30-Zone jeweils aufgehoben werden, wenn eine Fahrradstraße dort durchführt? M. E. ja, weil jeweils eine Geschwindigkeitsregelung mit den Zeichen verbunden ist und eine "Verschachtelung" allein schon dem Sichtbarkeitsgrundsatz widersprechen würde.
Auch in einer T-30-Zone kann es freigegebene Gehweg geben. Dort gilt dann lokal auch eine andere Geschwindigkeitsregelung.
Bei Fahrradstraßen und T-30-Zone sogar die selbe Maximalgeschwindigkeit. Und für mich sind "Fahrradstraßen" mit anderen Blauschildern durchaus vergleichbar.
Natürlich schadet es auch mMn der Erkennbarkeit nicht, wenn Fahrradstraßen und T-30-Zonen nicht verschachtelt werden, sondern sie weiterhin sinnfällig angezeigt werden.
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rapit
Beitrag 09.05.2016, 09:00
Beitrag #22


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Ich glaube, ich muss demnächst auch mal Fotos machen. Wir haben hier eine hübsche Fahrradstraße zwischen zwei parallel laufenden Hauptverkehrsstraßen.
Das Gebiet dazwischen war bislang alles T 30 Zone.
Nun stehen vor jener Fahrradstraße beim Durchqueren jenes Gebietes, innerhalb der T30-Zone



Oder Kfz frei? think.gif
In der Fahrradstraße selbst stehen keine Schilder, nur ein aufgemaltes Riesen-237er.

Und dann am Ende des Gebietes wieder T30 Ende (274.2).


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Herrn Schorch
Beitrag 09.05.2016, 09:33
Beitrag #23


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Zitat (Mitleser @ 09.05.2016, 09:50) *
Und für mich sind "Fahrradstraßen" mit anderen Blauschildern durchaus vergleichbar.

Die "Fahrradstraße" regelt aber anders als andere Blauschilder die Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr. think.gif

@ rapit:
Dann dürften Nicht-Anlieger die Fahrradstraße nicht queren. unsure.gif


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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 09:37
Beitrag #24


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Generell sind für mich Blauschilder Blauschilder, egal ob auf weißem Kasten (ohne "Zone") oder nicht.
Und bezüglich der Geschwindigkeitsregelung verglich ich Fahrradstraßen mit freigegebenen Gehwegen ("er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren").
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rapit
Beitrag 09.05.2016, 10:07
Beitrag #25


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Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 10:33) *
@ rapit:
Dann dürften Nicht-Anlieger die Fahrradstraße nicht queren. unsure.gif

Das wäre schlecht, weil man sich in einer Einbahnstraße befindet.

Ich denke, es soll ein Abbiegeverbot darstellen. whistling.gif

Also sowas, was Du Dir wünschst.
Und siehe da, man kann sich sogar die weitere Beschilderung in der Querstraße sparen. Nach § MSDWGI. Gerade für das finanziell so arg gebeutelte Berlin eine feine Sache...


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durban
Beitrag 09.05.2016, 21:23
Beitrag #26


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Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 09:30) *
Ob die Beschilderung in Berlin eher als Zone oder Strecke erfolgt, kann ich nicht so richtig beantworten. Da ist mir der praktische Unterschied jetzt nicht deutlich. Ende-Schilder gibt es in jedem Fall.


Beispiel:

a) Zone

Angehängte Datei  f2.jpg ( 26.48KB ) Anzahl der Downloads: 11


b) Strecke (meiner persönlichen Ansicht nach besser):

Angehängte Datei  f3.jpg ( 22.41KB ) Anzahl der Downloads: 5


Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 09:30) *
Als Besonderheit wird auch noch ein 325er-Bereich durchquert und es gibt sehr viele Rechts-Vor-Links-Kreuzungen. Die eigentlich schöne Streckenführung leider darunter genauso wie unter dem zu erwartenden Durchgangsverkehr.


Klingt undurchdacht. Auch rvl sollte eigentlich vermieden werden. Eine Fahrradstraße ist ja gerade kein Bereich, der für "ein bisschen Umherfahren" gedacht ist, sondern soll eine priorisierte Fahrradverbindung sein.

Ich finde die Freigabe bei Fahrradstraßen nur für Anlieger deshalb sehr gut. Jedoch muss eben(d) der Durchgangsverkehr dann auch mehr oder weniger wirksam verdrängt werden und dies geht nur durch eine konsequente Beschilderung. Halbherzig finde ich es, zuführende Straßen ohne Vorankündigung zu belassen, denn die meisten Kfz werden dann an der Fahrradstraße selbst nicht mehr wenden. So ermöglicht im Ergebnis nur eine konsequente Beschilderung auch eine effektive Überwachung.

Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 09:30) *
Fahrradstraße und 30-Zone vertragen sich nicht unbedingt. Muss also die 30-Zone jeweils aufgehoben werden, wenn eine Fahrradstraße dort durchführt? M. E. ja, weil jeweils eine Geschwindigkeitsregelung mit den Zeichen verbunden ist und eine "Verschachtelung" allein schon dem Sichtbarkeitsgrundsatz widersprechen würde.


Sehe ich auch so; Fahrradstraße und 30-Zone ist m.E. unvereinbar. Vor allem auch, weil eine 30-Zone grds. sich auf gleichrangige Straßen ohne Durchgangsverkehr erstrecken soll - Fahrradstraßen aber linienartig angelegt werden.


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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 21:55
Beitrag #27


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Zitat (durban @ 09.05.2016, 22:23) *
Eine Fahrradstraße ist ja gerade kein Bereich, der für "ein bisschen Umherfahren" gedacht ist, sondern soll eine priorisierte Fahrradverbindung sein.
Eingeführt wurden sie "zur Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs im Rahmen einer flächendeckenden Radverkehrsplanung".
Also durchaus als Ghetto. Auch damit die Radler auf dieser Straße fahren wollen und eben nicht woanders.
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Herrn Schorch
Beitrag 09.05.2016, 22:45
Beitrag #28


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@ durban:
Die Beschilderung bei jetzt in Rede stehender Fahrradstraße erfolgt an Kreuzungen wie b) aber mit jeweils noch einem Ende der Fahrradstraße und an Einmündungen wie a).
Die Ende-Schilder stehen links und dann jeweils rechts ein Beginn der 30-Zone. Fotos folgen, war heute zu dunkel.


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Beitrag 10.05.2016, 08:41
Beitrag #29


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Zitat (Mitleser @ 09.05.2016, 22:55) *
Zitat (durban @ 09.05.2016, 22:23) *
Eine Fahrradstraße ist ja gerade kein Bereich, der für "ein bisschen Umherfahren" gedacht ist, sondern soll eine priorisierte Fahrradverbindung sein.
Eingeführt wurden sie "zur Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs im Rahmen einer flächendeckenden Radverkehrsplanung".
Also durchaus als Ghetto. Auch damit die Radler auf dieser Straße fahren wollen und eben nicht woanders.


"Bündelung" in dem Sinne, dass man für wichtige Verbindungen "Durchgangsstraßen" schafft, wie für den Kfz-Verkehr auch, den man nicht durch 30-Zonen mäandern lässt, sondern auf Verbindungsstraßen konzentriert.
Damit ist eine Fahrradstraße auch nicht das geeignete Mittel, um innerhalb von Wohngebieten den Verkehr zu beruhigen. Meiner Meinung nach sind geeignete Anwendungsfelder:
- Schnelle Verbindungen innerorts, die als Durchgangsstraße für Kfz-Verkehr nicht geeignet oder erforderlich sind,
- Parallelrouten für Durchgangsstraßen, wenn letztere für Radfahrer nicht attraktiv sind oder das Radfahren dort nicht möglich ist,
- Gut ausgebaute Radfahrverbindungen außerorts.


Zitat (Herrn Schorch @ 09.05.2016, 23:45) *
@ durban:
Die Beschilderung bei jetzt in Rede stehender Fahrradstraße erfolgt an Kreuzungen wie b) aber mit jeweils noch einem Ende der Fahrradstraße und an Einmündungen wie a).
Die Ende-Schilder stehen links und dann jeweils rechts ein Beginn der 30-Zone. Fotos folgen, war heute zu dunkel.


Hm... die Fahrradstraße an jeder Einmündung zu beenden, ist natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders. Vermutlich geht man davon aus, dass es sich bei Fahrradstraßen um eine Zone handle. Konsequenterweise muss man dann die Fahrradstraße an Kreuzungen beenden - sonst dürfte der Querverkehr die Kreuzung nicht überqueren.


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Tinu
Beitrag 10.05.2016, 09:43
Beitrag #30


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Der letzte Punkt ließe sich ja durch entsprechende Beschilderung (in der Art von Herrn Schorchs Bild 2 im ersten Beitrag) alternativ lösen. Ob das dann zu weniger Schildern in Summe führt, habe ich nicht durchgezählt (nimmt sich wahrscheinlich nicht viel). Die spannendere Frage wäre dann vielleicht, was die alternative Beschilderung in der Wahrnehmung des VT bewirkt: Signalisierung der Fahrradstraße als zusammenhängendes Gebilde, das nicht ständig unterbrochen wird, obwohl es regelmäßig die Vorfahrt erhält.

So wie jetzt beschrieben, erscheint mir die Beschilderung jedenfalls leicht widersprüchlich (nicht vom Regelungsgehalt, aber in der suggerierten Vorrang-/Nachrang-Beziehung): einerseits wird die Fahrradstraße beendet, was den Wechsel in eine bevorrechtige Straße suggeriert (wie beim Verlassen einer Fußgängerzone), andererseits erhält man Vorfahrt gegenüber dieser Querstraße.


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Herrn Schorch
Beitrag 10.05.2016, 14:07
Beitrag #31


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Vorfahrtsbeschilderung gibt es bei "meiner" Fahrradstraße übrigens nicht. Aber ich nehme dies in die Sammlung flankierender Regelungen auf. wink.gif


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durban
Beitrag 10.05.2016, 14:18
Beitrag #32


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Ich wundere mich gerade: Stand in einer früheren Fassung der VwV, dass Fahrradstraßen grundsätzlich Vorfahrt haben sollen? Ich meine, das stand irgendwo mal - finde das gerade aber auch nicht mehr. Bei den frühen Fahrradstraßen in meiner Umgebung wurde das auch so umgesetzt - bei den neueren nur teilweise.

Zwingend ist das wohl nicht, ich halte das aber überwiegend für sinnvoll.


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Herrn Schorch
Beitrag 10.05.2016, 15:55
Beitrag #33


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Hier mal ein Foto aus einer älteren und sehr stark frequentierten Fahrradstraße in Berlin-Mitte:

Die Streckenabschnitte sind jeweils einzeln als Fahrradstraße beschildert d.h. die Radfahrer kommen aus einer Fahrradstraße und fahren - wie auf dem Bild - über die Kreuzung oder Einnmündung wieder in die Fahrradstraße hinein. Jeweils auf der Rückseite ist das entsprechende Ende-Schild.
Darüber hinaus gibt es lediglich Fahrradpiktogramme in der Fahrbahnmitte. Es gilt durchgängig Rechts-vor-Links.


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Tinu
Beitrag 10.05.2016, 16:08
Beitrag #34


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Zitat (durban @ 10.05.2016, 15:18) *
Stand in einer früheren Fassung der VwV, dass Fahrradstraßen grundsätzlich Vorfahrt haben sollen?

Das wäre aber zumindest unverträglich mit dem Zonenkonzept, weil die Vorfahrt bei sich kreuzenden Fahrradstraßen nicht beiden zugesprochen werden kann.


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Herrn Schorch
Beitrag 10.05.2016, 17:43
Beitrag #35


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Andere Variante einer Beschilderung an einer Einmündung mit Wiedergabe des Verkehrszeichens auf der Fahrbahn und kleiner baulichen Vollstreckung (Berlin-Kreuzberg).


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Tinu
Beitrag 10.05.2016, 18:11
Beitrag #36


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Spannend finde ich ja die Aufhebung der 30er-Zone. Andernorts werden extra (redundante) Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erinnerung angebracht: http://www.bild.de/regional/hamburg/tempol...88148.bild.html


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Herrn Schorch
Beitrag 16.05.2016, 10:06
Beitrag #37


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Ich hatte ja Fotos versprochen von der neuen Fahrradstraße. Sie befindet sich in Berlin-Steglitz. Die Beschilderung erfolgt dergestalt, dass die Streckenabschnitte zwischen den Rechts-vor-Links-Kreuzung jeweils als Fahrradstraße ausgewiesen werden und jeweils mit dem Ende der Fahrradstraße der Beginn der 30-Zone wieder neu beschildert wird.
Weil die Fahrradstraße nur für Anlieger-Kfz freigegeben ist, dürfen dann auch nur Anlieger des jeweiligen Streckenabschnitt dort einfahren. Das macht die Erreichbarkeit mancher Adresse und die Parkplatzsuche formal etwas kompliziert. Gegenüber Radfahrern ist aber eine deutlich defensivere Fahrweise der Kraftfahrzeugführer schon bemerkbar.


Die Durchquerung des VBB ist analog beschildert wie bei der 30-Zone, Einmündungen zohnenähnlich ohne Vorankündigung an den Zufahrten:


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oscar_the_grouch
Beitrag 16.05.2016, 13:17
Beitrag #38


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Zitat (Herrn Schorch @ 16.05.2016, 10:06) *
kompliziert. Gegenüber Radfahrern ist aber eine deutlich defensivere Fahrweise der Kraftfahrzeugführer schon bemerkbar.


Traurig, das es dazu diverse 500E teure VZ bedarf sad.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.05.2016, 13:27
Beitrag #39


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Zitat (Herrn Schorch @ 16.05.2016, 11:06) *
Das macht die Erreichbarkeit mancher Adresse und die Parkplatzsuche formal etwas kompliziert.
Also darf der Paketbote immer nur die Fahrradstraße befahren an der das Grundstück des jeweiligen Kunden liegt?

Zitat (Herrn Schorch @ 16.05.2016, 11:06) *
Die Durchquerung des VBB ist analog beschildert wie bei der 30-Zone, Einmündungen zohnenähnlich ohne Vorankündigung an den Zufahrten:
In den VBB darf noch jeder rein und ab der Fahrradstraße dürfen also nur noch Anlieger-KFZ fahren?


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rapit
Beitrag 16.05.2016, 13:27
Beitrag #40


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Zitat (Tinu @ 10.05.2016, 19:11) *
www.bild.de/regional/hamburg/tempolimit/auf-fahhradstrasse-41488148.bild.html
Zitat
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Tinu
Beitrag 16.05.2016, 13:49
Beitrag #41


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Herrn Schorch
Beitrag 16.05.2016, 14:26
Beitrag #42


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@ Heinz Wescher:
M. E. dürfen Anlieger andere Abschnitte/Fahrradstraßen auch dann nicht durchqueren, wenn es eine Abkürzung wäre. Das muss dann den Paketdienst einschließen.
Der besagte VBB wird von Fahrradstraßen eingeschlossen. Faktisch können also auch dort nur noch Anlieger-Kfz fahren.


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durban
Beitrag 16.05.2016, 18:04
Beitrag #43


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Danke für die Bilder!

Jetzt mal unabhängig von der Zonen-Beschilderung: Dem Aufsteller muss es doch schon beim Aufstellen in den Fußnägeln ziehen, wenn man das 30-Zonen-Schild und kurz dahinter das Fahrradstraßen-Schild aufstellt, ohne, dass da ein Aufhebungszeichen für die 30-Zone vorkommt.


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mir
Beitrag 16.05.2016, 18:37
Beitrag #44


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Du guckst nicht so oft in die Schilda- und Baustellenthreads rein, oder? laugh2.gif


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Michel051
Beitrag 16.05.2016, 18:59
Beitrag #45


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Zitat (Herrn Schorch @ 16.05.2016, 15:26) *
Faktisch können also auch dort nur noch Anlieger-Kfz fahren.


Nö! Das ZZ bezieht sich immer auf das Hauptzeichen unter dem es montiert ist. Also: "Fahrradstraße Anlieger frei" bedeutet, daß da nur Anlieger mit dem Fahrrad fahren dürfen. whistling.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 16.05.2016, 20:06
Beitrag #46


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@ durban:
Nachdem ich mir nun einiges angesehen habe, würde ich die 30-Zonen-Schilder quasi um 180 Grad drehen und so nur die abgehenden Straßen damit beschildern. So würde sich die Möglichkeit eröffnen, die Kreuzungen mit Vorfahrt zu beschildern.

@ Michel051:
Schau doch mal genauer in die StVO. ;-)


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rapit
Beitrag 16.05.2016, 20:17
Beitrag #47


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Zitat (Herrn Schorch @ 16.05.2016, 15:26) *
Der besagte VBB wird von Fahrradstraßen eingeschlossen. Faktisch können also auch dort nur noch Anlieger-Kfz fahren.

Da kommt man regulär also motorisiert weder hin, geschweige motorisiert wieder weg? wallbash.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 16.05.2016, 20:40
Beitrag #48


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Als Anlieger ja schon; ist doch nicht schlimm!?


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Michel051
Beitrag 16.05.2016, 20:50
Beitrag #49


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Zitat (Herrn Schorch @ 16.05.2016, 21:06) *
@ Michel051:
Schau doch mal genauer in die StVO. ;-)


Warum? Ich komme da hin, sehe "Fahrradstraße" mit ZZ "Anlieger frei" und sehe MSWGI: da dürfen nur Fahrradfahrer fahren, wenn sie Anlieger sind. Frag doch mal beliebige Autofahrer. Die meisten werden das so verstehen.
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Herrn Schorch
Beitrag 16.05.2016, 21:12
Beitrag #50


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Von was sind die Anlieger durch das Wort "frei" denn dann befreit?


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 22.05.2024 - 02:18