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> MPU-Anordnung in Deutschland/neuer FS in Österreich
Mo1985
Beitrag 26.04.2016, 13:24
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag alle Zusammen! wavey.gif

Ich habe ein Problem! Ich bin 2008 bei einer Autofahrt mit THC im Blut erwischt worden. Daraufhin musste ich meinen Führerschein für ein 1 Monat abgeben. Erst knapp 11 Monate später habe ich eine Anordnung zur MPU bekommen.
Da ich zu diesem Zeitpunkt aber schon in Wien gelebt habe und auch finanziell nicht so aufgestellt war, die MPU anzutreten, habe ich meinen Führerschein damals freiwillig abgegeben ohne die MPU über mich ergehen zu lassen.
Allerdings habe ich dann 2011 aus beruflichen Gründen wieder einen Schein gebraucht und bin in Wien zur Fahrschule gegangen. Dort habe ich auch bekanntgegeben, dass in Deutschland eine MPU anhängig ist. Die meinten aber, das sei egal ich könne den FS ganz normal Beantragen. Das Beantragungsformular hat die Fahrschule ausgefertigt und zum Verkehrsamt geschickt. Ich habe ohne Probleme einen neuen FS in Wien machen können und auch nie irgendwelche Fragen der dortigen FS-Behörde beantworten müssen.
Soweit so gut, ich habe es bislang vermieden in Deutschland zu fahren, da ich bis jetzt nur widersprüchliche Dinge dazu gehört ob Fahren in D erlaubt sei oder nicht.
Da es doch immer wieder problematisch war, nicht in Deutschland zu fahren, bzw. mit nervigem Organisationsaufwand verbunden, bin ich gerade dabei das genau herauszufinden.
Da mir ein Bekannter Angst gemacht hat, die Fahrschule hätte evtl. eine Falschangabe gemacht die mir dann angelastet wird, weil es ungewöhnlich sei, dass ich meinen Führerschein einfach so in Ö machen konnte, habe ich erstmal bei der ÖAMTC (Ösi-Pendant zum ADAC)-Rechtsberatung angerufen und gefragt ob ich mit der Wiener FS-Behörde Probleme bekommen könnte wenn diese von meiner MPU-Anordung in D erfährt.
Der Rechtsberater war erstaunt, dass ich den FS ohne Probleme erhalten habe, war aber der Meinung, wenn die FS-Behörde da geschlampt hat, sollte das nicht mein Problem sein.
So, heute habe ich dann bei der FS-Behörde angerufen um zu erfragen ob ich in D fahren darf, bzw. wie ich zu einer Fahrerlaubnis in D kommen kann. Nach anfänglicher Ratlosigkeit und vielem Herumgefrage meinte der Sachbearbeiter, dass ich einen Antrag auf erneute Fahrerlaubnis-Erteilung stellen müsste. Dazu wäre aber ein Wohnsitz in D notwendig. Ich meinte daraufhin, dass ich keinen Grund hätte in Deutschland einen Wohnsitz in D anzumelden, da ich mit meiner Frau und meinen 2 Kindern mittlerweile komplett in Österreich beheimatet bin und mir diesen Nebenwohnsitz extra dafür "erschwindeln" müsste. Er war der Meinung, dass es keine andere Möglichkeit gibt zu einer Fahrerlaubnis in D zu kommen.
So lange Rede kurzer Sinn, hat hier irgendwer einen ähnlichen Fall wie meinen erlebt oder davon gehört? Wisst ihr ob D sich auch mit einer VPU (=Ösi-Pendant zur MPU) zufrieden geben würde? Diese wäre erstens günstiger und zweiter für mich leichter zu bewerkstelligen, da ich hier sehr eingespannt bin. Weiß jemand ob das mit dem Nebenwohnsitz so wirklich stimmt oder ob man sich das irgendwie ersparen könnte?

Ich freu mich auf eure Antworten!!

Danke (und sorry für die vielen verschachtelten Sätze... whistling.gif )
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Uwe W
Beitrag 26.04.2016, 14:13
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im Verkehrsportal!

* Die Fahrt unter THC-Einfluss aus 2008 ist nicht mehr verwertbar, da der entsprechende Bußgeldbescheid schon länger als 5 Jahre rechtskräftig ist.

* Eingetragen ist in Flensburg allerdings noch der Verzicht auf Deine Deutsche Fahrerlaubnis. Daraus kann man aber keine negativen Schlüsse gegen Dich ziehen. Insofern müsste man Dir eine deutsche Fahrerlaubnis jetzt ohne MPU neu erteilen, wenn Du in Deutschland leben würdest und auch keine österreichische Fahrerlaubnis hättest.

* Unabhängig davon ist Deine österreichische Fahrerlaubnis aber in Deutschland gültig: Du hast zum Zeitpunkt ihrer Erteilung in Österreich gewohnt, und sie ist erst erteilt worden, nachdem Du auf die deutsche Fahrerlaubnis verzichtet hattest. Unter diesen Voraussetzungen gilt der Grundsatz, dass innerhalb der EU Führerscheine gegenseitig anerkannt werden müssen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Mo1985
Beitrag 26.04.2016, 14:51
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Uwe!

Danke für die schnelle Antwort! Hm, aber 2008 ist doch erst 8 Jahre her?

Hast du eine Idee wer mir deine Aussage von offizieller Seite her bestätigen könnte? Möchte es ungern darauf an kommen lassen. Und der Sachbearbeiter in Berlin hat mir ja heute gesagt, dass ich nicht
in D fahren darf... thread.gif

Und ja, da ist noch die Sache, dass ich leider relativ lang in D gemeldet war, ohne mir dessen bewusst zu sein- um genau zu sein bis 09.08.2014 (allerdings ist realtiv leicht nachweisbar, dass mein Lebensmittelpunkt absolut in Wien war)

Danke!
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Kai R.
Beitrag 26.04.2016, 15:21
Beitrag #4


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Zitat (Mo1985 @ 26.04.2016, 15:51) *
Hast du eine Idee wer mir deine Aussage von offizieller Seite her bestätigen könnte? Möchte es ungern darauf an kommen lassen. Und der Sachbearbeiter in Berlin hat mir ja heute gesagt, dass ich nicht
in D fahren darf... thread.gif

so hätte es die deutsche Staatsgewalt auch gern, das haben sie sogar in die Fahrerlaubnisverordnung reingeschrieben. Aber Bundesverfassungsgericht und EUGH haben den Passus aufgehoben. Eine legal erworbene EU-Fahrerlaubnis ist in D anzuerkennen.

Dieser Kommentar ist meiner Meinung nach ganz treffend: http://www.rawarnack.de/index.php?option=c...9&Itemid=26


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Grüße

Kai

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Mo1985
Beitrag 26.04.2016, 16:48
Beitrag #5


Neuling


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Ok, das klingt ja äußerst vielversprechend:)
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, mir das irgendwo von offizieller Seite bestätigen zu lassen?
Wenn ich jetzt einfach in Deutschland Auto fahre und von der Polizei aufgehalten werde, sollte es keinerlei Probleme geben? Oder muss ich damit rechnen, dass ich eine Anzeige wegen Fahrens ohne FE bekomme und mich dann erst vor Gericht auf dieses Urteil berufen kann? Was meinst Du, wie das dann in der Praxis aussehen würde? Sollte ich vielleicht bei der deutschen Pozilei anrufen und einfach mal meine Daten durchgeben und fragen??

Vielen Dank für deine kompetenten Antworten! thumbup.gif
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Uwe W
Beitrag 26.04.2016, 21:20
Beitrag #6


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Du könntest in jedem Fall beim KBA in Flensburg eine Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.
Dann sollte sich ergeben, dass außer Deinem Verzicht auf die Fahrerlaubnis nichts eingetragen ist.



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Kai R.
Beitrag 26.04.2016, 22:22
Beitrag #7


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Man wird es Dir eben nicht offiziell bestätigen, da der Gesetzgeber an seinen bereits für unrechtmäßig erklärten Gesetzen festhält. Andererseits gehen Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis halt auch nicht durch und werden eingestellt.


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Kai

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Mo1985
Beitrag 27.04.2016, 07:48
Beitrag #8


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Hab jetzt mal einen Bekannten gefragt der Polizist ist. Der gibt mal meine Daten ein und sagt mir was er zu tun hätte, würde ich aufgehalten werden..
Ich geb Bescheid was dabei herauskommt:)
Wie wäre es denn, wenn ich wieder nach D ziehen sollte? Müsste ich dann, eurer Ansicht nach, die MPU nachholen oder müsste mein FS anerkannt werden?
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Lars
Beitrag 27.04.2016, 08:53
Beitrag #9


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Dein FS muss anerkannt und damit einfach so in einen deutschen getauscht werden.

Aber mal eine andere Frage: Hast du (bzw. deine Fahrschule, aber du hast ihn ja unterschrieben) seinerzeit im österreichischen Führerscheintrag deinen deutschen FS angegeben (in dem Dokument wird ja danach gefragt)?

Ich kenne mich im österreichischen Verwaltungsrecht nicht aus, ich kann mir aber vorstellen, dass, falls du den deutschen FS verschwiegen hast, der FS "zu unrecht" ausgestellt wurde. Ich habe aber keine Ahnung was es für Konsequenzen hätte, würde dies irgendwann mal herauskommen.


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Mo1985
Beitrag 27.04.2016, 11:14
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Mo1985 @ 26.04.2016, 14:24) *
Da mir ein Bekannter Angst gemacht hat, die Fahrschule hätte evtl. eine Falschangabe gemacht die mir dann angelastet wird, weil es ungewöhnlich sei, dass ich meinen Führerschein einfach so in Ö machen konnte, habe ich erstmal bei der ÖAMTC (Ösi-Pendant zum ADAC)-Rechtsberatung angerufen und gefragt ob ich mit der Wiener FS-Behörde Probleme bekommen könnte wenn diese von meiner MPU-Anordung in D erfährt.
Der Rechtsberater war erstaunt, dass ich den FS ohne Probleme erhalten habe, war aber der Meinung, wenn die FS-Behörde da geschlampt hat, sollte das nicht mein Problem sein.


Das ist das was ich dazu sagen kann...ich kann mich ehrlich gesagt nicht daran erinnern, dass ich so einen Antrag unterschrieben hätte, ich habe es der Fahrschule auf jeden Fall bekannt gegeben...
Aber wie oben geschrieben, der Rechtsberater meinte, dass die Ö-FS-Behörde normalerweise auf jeden Fall meine Daten in D nachfragt, egal was ich da eingetragen habe...aber ja, sicher kann ich da wohl nicht sein...
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Mo1985
Beitrag 11.05.2016, 12:51
Beitrag #11


Neuling


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Hallo Zusammen!

Habe mich jetzt von einer Anwaltskanzlei in Bregenz beraten lassen, die anscheinend in diesem Gebiet recht erfahren sind.
Ich zitiere mal den Text von besagter Anwaltskanzlei:
"Rechtsberatung

Sehr geehrter Herr x!



Die Richtlinie 91/439 verbietet einem Mitgliedsstaat dann, wenn die Sperrfrist bereits
abgelaufen ist, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der
später (nach Ablauf der Sperrfrist) von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt worden
ist (wenn Sie zum ZP des Erwerbes des Führerscheines in diesem Mitgliedstaat,
gegenständlich Österreich, gewohnt haben).

Dem übermittelten Bescheid ist zu entnehmen, dass dieser ab Zustellung wirksam ist. Ich
gehe davon aus, dass Sie den Bescheid einige Tage nach dem 04.06.2009
(Bescheiddatum) erhalten haben.

Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraumes den Führerschein in Österreich erworben haben
(vom Zustelldatum des Bescheides gerechnet drei Monate) müsste dieser in Deutschland
nicht anerkannt werden.

Wenn Sie den Führerschein nach Ende dieser Dreimonatsfrist in Österreich erworben
haben, dann sind Sie mE berechtigt mit diesem Führerschein in Deutschland zu fahren."

Die Anwältin war sich bei unserem Telefongespräch auch sicher, dass vom österr. Verkehrsamt nichts zu befürchten hätte, selbst wenn
die nichts von meiner Vorgeschichte gewusst haben.
Sie meinte, ich sei ja nicht verpflichtet meine Lebensgeschichte zu erzählen, wenn ich einen FS beantrage...

Klingt alles sehr gut für mich:)
Was sagt ihr dazu??
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MrMurphy
Beitrag 11.05.2016, 13:11
Beitrag #12


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Hallo

Zitat
selbst wenn die nichts von meiner Vorgeschichte gewusst haben.


Ich denke du hast deine Vorgeschichte angegeben? Dann sollte das kein Problem sein.

Zitat
ich sei ja nicht verpflichtet meine Lebensgeschichte zu erzählen, wenn ich einen FS beantrage...


Deine Lebensgeschichte interessiert niemanden. Die Fragen auf dem Führerscheinantrag musst du hingeben wahrheitsgemäß beantworten. Sonst kann dir der Führerschein auch nachträglich entzogen werden.

Schau am Besten mal auf deine Kopie des Führerscheinantrags. Dort kannt du die Fragen und deine Antworten direkt nachlesen.

Gruss

MrMurphy
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Mo1985
Beitrag 11.05.2016, 13:25
Beitrag #13


Neuling


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Hallo MrMurphy,

wie ich oben geschrieben habe, habe ich bei der Anmeldung zur FS-Ausbildung angegeben, dass ich eine MPU in D machen muss. Ob die Fahrschule das aber auch weitergegeben hat, kann ich nicht sagen und ich kann mich auch nicht daran erinnern etwas unterschrieben zu haben, auf dem diese Frage vorkommt. Der Antrag wird ja von der Fahrschule ausgefüllt und ich muss (wohl) unterschrieben haben.
Wo meinst Du, könnte ich eine Kopie meines FS-Antrages einsehen?
Bei der Fahrschule hab ich schon angerufen und gefragt, der hatte dazu nichts mehr. Er hat mir auch den jetzigen Antrag vorgelesen (den es allerding erst seit 2013/14 gibt) und da gab es keine Fragen bezüglich meiner vorherigen Fahrerlaubnissen oder ähnliches....
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Kai R.
Beitrag 11.05.2016, 14:16
Beitrag #14


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mach Dir doch bitte keinen Kopf. Du hast eine gültige Fahrerlaubnis. Wer sollte daran im Moment kratzen wollen? Du darfst auch in D fahren.


--------------------
Grüße

Kai

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Mo1985
Beitrag 11.05.2016, 14:52
Beitrag #15


Neuling


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^^ ja langsam glaub ich ja auch dran...
die Sache ist nur, dass wir immer wieder in Erwägung ziehen nach D zurückzuziehen und spätestens dann müsste ich mein FS ja umschreiben lassen. Wenn dann eben die deutsche Behörde in Österreich nachfragt, warum ich einfach so meinen Schein bekommen habe und meine Vorgeschichte bekannt gibt, ist für mich eben die Frage doch sehr relevant.
Bin von meinem Führerschein beruflich abhängig und habe 2 Kinder und eine studierende Frau zu versorgen, deswegen möchte ich rechtlich einfach gut abgesichert sein cool.gif
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Kai R.
Beitrag 11.05.2016, 15:30
Beitrag #16


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Dein österreichischer FS bleibt auch dann gültig, wenn Du hierher umziehst. Du kannst ihn umschreiben lassen, sinnvollerweise aber erst dann, wenn der Verzicht hier getilgt ist.


--------------------
Grüße

Kai

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runrig1
Beitrag 11.05.2016, 21:10
Beitrag #17


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Warum überhaupt umschreiben?
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