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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
hat sich aktiv in die Situation gebracht. Genau dies! Mueck war ja sogar zuerst da. Der PKW-Fahrer hat sich allenfalls selbst blockieren (lassen). Und wenn ich mir die Breitenverhältnisse auf dem Foto so ansehe, scheint er dies sogar absichtlich gemacht zu haben, denn sowohl rechts als auch links wäre genug Platz zum Vorbeifahren, mit etwas Augenmaß sogar ohne sich einfädeln zu müssen. So eilig scheint er es ja auch nicht gehabt zu haben, wenn er noch aussteigen und mehrere Telefonate führen kann ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#52
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Recht muß keinem Unrecht weichen. Der Spruch wird üblicherweise zitiert, wenn es um Notwehr geht. Meinst du Mueck hat in Notwehr gehandelt? Was ist denn mit den ganzen anderen Fragen die sich durch deine Meinung ergeben? Kannst du dadrauf irgendwie eingehen? Ich habe ja meine Begründung weiter oben schon damit eingeleitet, dass ich sie bei der entsprechenden Klientel für weitestgehend sinnlos halte. Ich diskutiere mit meiner Katze auch nicht über den kategorischen Imperativ, wie Kant ihn postuliert hat. Sie versteht es einfach nicht. Und hier in dem Faden auch wieder nicht! Für gute Argumente haben wir ja dich. Da kommen dann so zielführende Dinge wie "Geiles Argument" und "Blödsinn". Du schaffst es echt jeden Thread kaputt zu machen. |
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Beitrag
#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Könnten hier im Thread nicht die persönlichen Beleidigungen gelassen werden.
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Beitrag
#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Recht muß keinem Unrecht weichen. Der Spruch wird üblicherweise zitiert, wenn es um Notwehr geht. Meinst du Mueck hat in Notwehr gehandelt? Er hat eigendlich ersteinmal gar nicht gehandelt. Das hat der Autofahrer gemacht und das illegalerweise. Und dann seh ich einfach nicht das Mueck da irgendeinen Grund hat Kooperativ zu sein. Ich seh da auch keine rechtliche Grundlage für das er das muß. Es wiederspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, das sagt eben: Recht muß keinem Unrecht weichen. Du kommst damit das keiner Stur sein darf. Und deshalb hab ich ja auch gefragt wer eher nicht mehr stur sein darf. Von der leichtigkeit wie eine Situation für jemanden zu ändern ist, kann das ja nun nicht abhängen. Das wäre am Ende dann das Recht des Unbeweglicheren, nicht das die ganzen gehbehinderten Rentner nachher einfach auf dem kürzesten Weg durch die Stadt humpeln ![]() -------------------- Gruß Heiner
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Beitrag
#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Der Autofahrer wird natürlich auf das Recht des Stärkeren pochen. Minden in Westfalen, vor ungefähr 25 Jahren: Ich gehe auf einem linksseitigen Gehweg. Ein Stück weit entfernt parkt - mir entgegen - ein Pkw halb auf dem Gehweg, obwohl auf der Fahrbahn deutlich sichtbar "Park-Taschen" aufgemalt sind. ![]() Ich bin noch 30 m entfernt, da setzt sich der Pkw in Bewegung: Und zwar weiterhin mit seinen beiden rechten Rädern auf dem Gehweg fahrend, direkt auf mich zu! ![]() Ich quetsche mich im letzten Moment an die Seite, und als er vorbeifährt, haue ich ihm (also natürlich nicht "Ihm", sondern nur seinem Auto) mit Schmackes meine Aktentasche aufs Dach. Er hält an und steigt aus, um nach dem möglichen Blechschaden zu sehen. Ich biete ihm an, doch gern die Polizei zu holen; dann würde ICH erzählen, dass er mich beinahe auf dem Bürgersteig über den Haufen gefahren hätte... Er murmelt noch: "Aber ich MUSSTE doch bis zur Bordsteinabsenkung weiterfahren", steigt ein und trollt sich. Merke: Wenn ein Autofahrer aussteigt erkennt er manchmal, dass es mit dem "Recht des Stärkeren" vorbei ist... :schowoff: Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ui, der Faden hat sich ja ordentlich entwickelt, während ich den geparkten Transporter wieder ans andere Ende der Republik gescheucht habe, 630 km in gut 10 Stunden, weil ich gerne viel Landstraße fahre, gegen die Müdigkeit und für mehr Fahrspaß, wenn ich schon mal Auto fahre ...
Nun mal abschnittsweise antworten ... Gottseidank hast Du ja nicht auf dem Boden gesessen... Dafür war das Wetter dann doch zu ungemütlich ...Der Autofahrer hat auch sichtlich drauf gehofft, dass mir es im leichten Nieseln schneller zu ungemütlich wird als es ihm im warmen Auto wird, da ich aber eh duschreif war nach der Entladerei und ein Vorwaschgang grad recht kam, hat er sich da schwer getäuscht ... ![]() ... wenn sich ein Fußgänger und ein Autofahrer entgegenkommen? passt ja eigentlich nicht. In deinem Fall stand der Füßling ja. Aber nur gegenüber dem ersten Fahrzeug(führer). Für die nachfolgenden Fahrzeuge gilt das durch die Sitzblockade stehende erste Fahrzeug als physisches Hindernis und damit die Sitzblockade als Nötigung. Kein anderer Autofahrer war so dumm, sich hinten anzustellen ... ![]() 1. Die Annahme, man könne nur deswegen keine OWi und keine Straftat begehen, weil man sich als Fußgänger auf einem Gehweg befindet, ist falsch. Wage ich im Normalfall stark zu bezweifeln ... Blaulichteinsätze o.ä. Ausnahmesituation mal evtl. ausgenommen ...2. Weder die StVO noch das StGB kennen ein Recht auf Sturheit. "Recht muss Unrecht nicht weichen" wurde ja schon genannt ...3. Du hast das eigene Behindert-Werden vorsätzlich fortdauern lassen. Auf diesem enorm breiten Gehweg wäre ein kleiner Schlenker zur Seite möglich und zumutbar gewesen. Na und?4. Spekulation: Du hast das eigene Behindert-Werden sogar vorsätzlich erst herbeigeführt, indem du deinen Weg nach rechts in Richtung Bordsteinkante verlegt hast. Das kann ich nicht beweisen, aber vermuten. Dein Fotostandort ist ja unmittelbar am Bordstein. Bist du vorher wirklich so dicht am Bordstein entlang gelaufen? Ich bin schon seit der Ampel nahe am Bordstein gegangen, das sind so 80 m und kan daher für den Autofahrer alles andere als überraschend, dass da jemand genau dort geht, wo er beabsichtigt zu fahren. Und ich ging eindeutig schon eine ganze Weile dort, als der Autofahrer noch lange nicht daran dachte, über den Gehweg auszuweichen.5. Du hast den Autofahrer und evtl. nachfolgende vorsätzlich behindert. Autofahrer auf Gehwegen behindern ... Echt schlimm ...6. Du hast den Autofahrer und evtl. nachfolgende möglicherweise genötigt - abhängig von der Einwirkungsdauer und unter Berücksichtigung der Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH, was also noch konkretere Sachverhaltsfeststellungen erfordern würde. Er hätte jederzeit wegfahren können, so rum oder anders rum ... Ich habe ihn nicht am nahen 205 festgeschweißt ....Geiles Argument. Wer so argumentiert, kann nicht legal am Fahrbahnrand parken... Echt schlimm, das Parken am Fahrbahnrand!![]() Als wir vor paar Tagen die zweite Hälfte einer Wohnzimmerschrankwand transportierten, war der Vorschlag des helfenden Beifahrers, man könne ja auf dem Radweg ... Ich: Wieso? Auf der Fahrbahn mit zwei Spuren pro Richtung ist zu dieser Zeit nur eingeschränktes HV, genau richtig zum Entladen ... Aber ich will ja lieber nicht wissen, wieviel Schorsches da vorbei kamen und genau sowas gedacht haben, wie kann der nur, wo es doch den schönen Radweg da zum Parken gibt ... Auf diesem enorm breiten Gehweg wäre ein kleiner Schlenker zur Seite möglich und zumutbar gewesen. Mag ja sein, aber wo will man die Grenze setzen? ... in Form des Bordsteins ... ![]() OK Nix m.E.was wird gefordert 1. vom Fussgänger vor Eintritt der festgefahrenen Situation? 2. vom Autofahrer vor Eintritt der festgefahrenen Situation? Warten mit der Vorbeifahraktion, bis der Gehweg bzw. der dafür benötigte Teil frei ist.Ist das wirklich für die Georgs dieser Welt zu viel verlangt? 3. vom Fussgänger nach Eintritt der festgefahrenen Situation? Nix n.E., ich bin da ja nicht falsch ...4. vom Autofahrer nach Eintritt der festgefahrenen Situation? Wegfahren, wie ja geschehen, nur früher! ;-) |
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Beitrag
#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Willst du ernsthaft behaupten, dass es unzumutbar ist, sich in einen Stau einzureihen? Aber klar doch!!!111 Es war ja für den armen Autofahrer auch völlig unzumutbar, mit der Aktion paar sec zu warten, bis der Gehweg frei war!!!!11elfAlso ich fasse mal die "gelben Gedanken" zusammen, und erlaube mir einen Vergleich: Ah, interessanter Vergleich ...Ist Stau auf der BAB und nutzt einer die Standspur, um zur nächsten Abfahrt zu gelangen, ist das eine ganz schlimme OWi, und wird natürlich verfolgt, sobald sie der Polizei bekannt wird. Ist Stau innerorts und überholt ein Kfz diesen auf dem Gehweg, haben Fußgänger gefälligst Platz zu machen. Tun sie das nicht, sondern versuchen den Gehweg bestimmungsgemäß zu nutzen, ist das verwerflich und eine Straftat. as maßen sich diese Fußgänger an!!!!111 Schließlich zahlen die keine teure Mineralöl- und Kfz-Steuer!!!!111elf![]() Mit so einer Argumentation würde man wahrscheinlich, völlig zu recht, als "ungeeignet zum Führen eines Kfz" durch die MPU fallen. Auch ein interessanter Ansatz ... ![]() Dass der durchschnittliche Füßling vor einem auf dem Gehweg fahrenden SUV Angst hat und sich genötigt fühlt, zu flüchten, ist dabei noch gar nicht Gegenstand der Überlegungen. Mueck kennt da nix! Die meisten Autofahrer haben vermutlich viel Angst, dass da unschöne Fettflecken und Beulen im Auto sind, wenn sie den Mueck versuchen niederzumähen! ![]() Dass das dem Autofahrer aber in der Regel durchaus bewusst ist, nennt man auch: zweckwidriger Einsatz des PKW als Waffe. Eben!... sondern versuchen den Gehweg bestimmungsgemäß zu nutzen ... Die vorsätzliche und länger anhaltende Blockade eines anderen Verkehrsteilnehmers (auch wenn er dort zu Unrecht fährt) gehört ganz gewiss nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Gehwegs. Ich sehe da einen VT der den ihm zustehenden Verkehrsraum verwendet. Ein andere VT kommt auf illegalem Weg und möchte den Verkehrraum illegalerweise auch benutzen. Ich verstehe halt nicht warum der den schon legal benutzenden Platz machen soll. Eben!Wer unbedingt meint, Gesetze flexibel auszulegen, dann nur dann, wenn er damit keine anderen stört. Per Rad/Fuß über die rote Ampel also nur, wenn kein Auto in der Nähe ist. Mit dem Auto über den Gehweg erst dann, wenn da kein Fußgänger läuft. Ist ja so schwer wirklich nicht .. (wie breit ist ein Füßling, ok, sagen wir, Mücke wäre ein Meter breit) ![]() Ich verstehe halt nicht warum der den schon legal benutzende Platz machen soll. Ich sagte ja, der MPU-Psychologe würde das auch nicht verstehen... ![]() ok, sagen wir, Mücke wäre ein Meter breit Du kannst nicht immer von deinen eigenen Abmessungen ausgehen. ![]() Recht muß keinem Unrecht weichen. Der Spruch wird üblicherweise zitiert, wenn es um Notwehr geht. Meinst du Mueck hat in Notwehr gehandelt? Er hat eigendlich ersteinmal gar nicht gehandelt. Das hat der Autofahrer gemacht und das illegalerweise. ... und das sehenden Auges, dass da ein Fußgänger geht. Und deswegen:Und dann seh ich einfach nicht das Mueck da irgendeinen Grund hat Kooperativ zu sein. Ich seh da auch keine rechtliche Grundlage für das er das muß. Es wiederspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, das sagt eben: Recht muß keinem Unrecht weichen. Er murmelt noch: "Aber ich MUSSTE doch bis zur Bordsteinabsenkung weiterfahren", steigt ein und trollt sich. Wirklich schlimm, Doc, dass Du ihn offensichtlich mit vorgehaltener Pistole zu so verwerflichen Tun gezwungen haben musst, anders käme ein normaler Mensch ja nicht auf so abwegige Gedanken ... ![]() Eigentlich hätte man verlangen sollen, die Verkehrssicherheit des Fzg. durch ein TÜV-Gutachten nachzuweisen, wenn es offensichtlich schon kein Runterfahren vom Bordstein überstehen würde ... ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Warum darf das Rechtsbewährungsprinzip erst dann greifen, wenn die Eskalationsstufe der Gewalt erreicht ist? Warum nicht schon vorher? Es greift nicht erst dann, es ist ein Rechtsgrundsatz. Der aber im Ergebnis nur offen zum Tragen kommt, wenn es einen Angriff gibt. (Ohne Angriff: kein Grund zum Flüchten oder Verteidigen). Der zugrundeliegende römische Rechtsgrundsatz lautet: vim vi repellere licet (Gewalt darf man mit Gewalt erwidern). Der Angriff lag aber auch schon vor, als der SUV auf den Fußgänger zufuhr. Denn nach Beurteilung des (fast immer maßgeblichen) objektiven Dritten beinhaltete das schon die Drohung, den Fußgänger an-/umzufahren, mit dem Ziel, der Fußgänger möge flüchten (und so den Weg frei machen). Dem durfte man sich mit Gewalt erwehren, erst recht aber eine Stufe niedriger, zwar das eigene Vorhaben (ich will da berechtigterweise langgehen) zurückstellen und abwarten. Flüchten wird nicht verlangt. Auch nicht, wenn es problemlos möglich ist. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6505 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Was mir an der ganzen Sache einfach nicht gefällt, ist, dass die Argumentation des TE sich beschränkt auf "ich hatte Recht, und er nicht".
Das ist juristisch richtig, für das gedeihliche menschliche Zusammenleben ist diese Argumentation m.E. zu dünn. Der TE bleibt stehen und schaut (weil er es darf) den Verkehr an, um den PKW-Lenker zu blockieren und ihm zu zeigen, dass er was falsch macht. Nicht, weil er wirklich den Verkehr anschauen möchte. Dass der PKW-Lenker hier was falsch macht, steht außer Frage. |
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Das ist juristisch richtig, für das gedeihliche menschliche Zusammenleben ist diese Argumentation m.E. zu dünn. Du meinst ernsthaft, TE hätte schon 80 m vorher gewusst, dass der SUV kurz darauf kommen und ihn von seinem Gehwegbereich vertreiben möchte? ![]() @Mück: Hast Du 'ne Glaskugel? Kann man die ausleihen? Ich hätte da eine kleine Einkaufswagendelle am Auto. Wenn ich vorher wüsste, wo mir einer die Vorfahrt nimmt, wäre es nicht schlecht, da zufällig im richtigen Moment zu sein ![]() @nerari: Das wäre sicherlich fragwürdig. Ich glaube aber nicht ernsthaft, dass Mück über solcherlei Gerätschaften verfügt. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6505 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Um Glaskugeln gehts doch gar nicht
![]() Nachdem der TE den anderen aufgehalten hatte, eben weil er da, rechtmäßig, ging blieb er stehen, um den anderen zu blockieren. Obwohl es ihm eine leichtes gewesen wäre, zwei Schritte nach links zu machen, und den anderen (der das nicht durfte) passieren zu lassen. Grund für das stehen Bleiben war nicht, dass es recht beschwerlich gewesen wäre, den Weg frei zu machen, oder der TE nicht um mehrere den Gehweg nutzende Fahrzeuge herumlaufen (gewissermaßen Slalom laufen) wollte, sondern, "weil er das durfte". Er selbst schiebt als Grund vor, dass er plötzlich "Lust hatte, den Verkehr zu beobachten", in Wahrheit, das wissen wir alle, tat er es aber, um dem anderen nicht auszuweichen, sondern ihn weiterhin zu blockieren. Weil "Recht nicht Unrecht weichen muss". So liegt der Fall, und nicht anders. |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1769 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 ![]() |
Und solange die beiden Sturköppe, von denen jeder innerhalb weniger Sekunden durch Nachgeben die Situation hätte auflösen können, sich dort miteinander beschäftigt haben, sind sie keinem Anderen auf den Geist gegangen.
-> Win für die Gesellschaft Bonus: Futter fürs Forum ![]() -------------------- Nulla poena sine lege
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
![]() Aber ist das nicht dasselbe, warum man nicht von Frankfurt/M. aus in 2 Stunden nach München fahren kann, egal wie schnell das Auto fährt? Weil immer irgendwo wer ist, der viel langsamer die Überholspur blockiert? Oder ist das nur der Unterschied, dass es da so viele langsamere gibt, oder doch was ganz anderes? Daneben gibt es noch die, die bewusst ungefähr zulässiges Tempolimit fahren, um die rechtswidrig-Schnellerfahrwilligen zu belehren. Die werden dann als "Oberlehrer" beschimpft. Ich sehe schon ein, dass es moralisch auf die Sichtweise ankommt. Aber vorliegend ging es wohl um die rechtliche Einordnung des Verhaltens dieses Füßlings. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#64
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Guests ![]() |
... dass die Argumentation des TE sich beschränkt auf "ich hatte Recht, und er nicht". Das ist juristisch richtig ... Es ist nicht mal juristisch richtig, weil sich Mueck recht schnell vom Recht ins Unrecht gesetzt hat und die Blockade nichts anderes als beginnende Selbstjustiz war. Er weiß das auch, daher verzichtet er letztendlich auf eine Anzeige und daher bringt er die Schutzbehauptungen, dass er an dieser Stelle angeblich nur dem Verkehr zuschauen wollte und dass er schon vorher so dicht an der Bordsteinkante lief. Rechtmäßig hätte er handeln können, indem er den Sachverhalt zur Anzeige gebracht hätte, ohne den Autofahrer zu blockieren. Eine Sachverhaltsschilderung zusammen mit dem Foto und einer Fahrerbeschreibung hätten dem Autofahrer vielleicht ein Verwarnungsgeld beschert, wobei man sicherlich auch vorsätzliche Begehung annehmen darf. Er konnte aber auch darauf hoffen, dass hier im Forum Berichte über querulantische Protestaktionen immer gerne gelesen werden und oft auf breite Zustimmung stoßen. Seit Wattestäbchen nur noch selten hier ist, hat er teilweise seine Funktion übernommen. |
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#65
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Es geht auch um das Prinzip: was geduldet wird, wird zur Norm.
Und irgendwann liegt dann einer unter dem halbhüftig an der Schlange vorbeifahrenden SUV auf dem eigentlich geschützten Hochbord. Schlimm genug, dass halbhüftiges Parken virulent ganz Deutschland mit Ausnahme der parkraumbewirtschafteten Innenstädte befallen hat. Weil es geduldet wird und diejenigen, die mal ne Anzeige schreiben, schnell als Knöllchenhorst verunglimpft werden. Soll man es da noch einreißen lassen, dass bei "Bedarf" das Hochbord auch zum Befahren mitgenutzt wird? Und artig zur Seite gehen, um den Vollpfosten durchfahren zu lassen? Ich hätte Handyphotos gemacht und, wenn der Depp nicht zurück auf die Fahrbahn will, selbst die Rennleitung angerufen. Kann doch nicht sein, dass man jedes Hochbord mit Pollern sichern muss, damit unerzogene Kraftfahrer sich an die Regeln halten. Alles richtig gemacht. ![]() -------------------- |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#66
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Worin läge das furchtbare Übel, zu dem der Falschfahrer gezwungen werden sollte? Die Beachtung der StVO? Wirklich übel. 1/3 der Befragten ärgern sich, wenn ihr Vordermann sich streng an die StVO hält.
Ein wirklich furchtbares Übel. ![]() Edit sagt, nicht der Falschfahrer müsse zu einer üblen Handlung gezwungen werden müssen, sondern der Nötigende müsste mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel den Falschfahrer zu einem Verhalten zwingen wollen, dass dieser nicht annehmen will. Ist vor dem Fahrzeug stehen bleiben, wenn genug legale und auch illegale Auswege bleiben, ein empfindliches Übel? Und in Absatz 2 wird auch noch gefordert, dass das Ganze auch noch verwerflich ist. Aus Sicht eines Autofahrers ist es das zweifellos, aber eines unbeteiligten Dritten, der weiß, dass er ab und an selbst Fußgänger ist? Ich sehe keine Nötigung. Bestenfalls Zivilcourage. -------------------- |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#68
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Das beantwortet dir am besten rapit, denn er hat ja die Meinung vertreten, dass es Nötigung sein könnte und dass dies nur deswegen nicht der Fall sei, weil Mueck an dieser Stelle "zufällig" auch ohne das Auto laufen bzw. stehen bleiben wollte. Jene Aussage darf der Richter dann im Rahmen der freien Beweiswürdigung einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterziehen.
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
weil sich Mueck recht schnell vom Recht ins Unrecht gesetzt hat Belege? Oder nur (falsche) eigene Meinung? Das sieht beispielsweise rapit ganz anders. Er ist der Meinung, dass Muecks Verhalten eine strafbare Nötigung darstellen könnte, siehe Beitrag Nr. 21. Wenn Du nichtmal diesen Post richtig verstehst, ist Deine verquere Rechtsansicht nicht überraschend. In Beitrag 21 steht eindeutig, dass das, was @Mueck da tat, keine Nötigung ist. rapit, ... hat ja die Meinung vertreten, dass es Nötigung ... Zitiere mich doch nicht falsch. Das ist typisch für Dich. Das ist niveaulos. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#70
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Schon recht. Es soll jeder selbst Beitrag 21 lesen und seine Schlüsse ziehen.
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Beitrag
#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6505 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
![]() Und ich fand, den Straßenbahnen und dem restlichen Verkehr beim Fahren zuschauen, ist so schön entspannend ... ![]() .... Ich blieb auch stehen und harrte der Dinge ... Das ist gut. Denn hättest Du den PKW im Wege des Selbstjustiz aufhalten wollen, wäre das verwerflich gewesen, und könnte, ganz ohne OWi Deinerseits, und trotz OWi des Autofahrers, eine Nötigung darstellen. Aber so... Ich lese das so, dass das Verhalten des TE an sich eine Nötigung darstellt (bzw. darstellen könnte), er aus der Nummer aber rauskommt, indem er (fälschlicherweise, wie man an dem Smiley erkennen kann) behauptet, er wollte an der Stelle gar niemanden aufhalten, sondern lediglich den Verkehr beobachten. Was ihm ja keiner widerlegen kann. |
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#72
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich lese das so, dass das Verhalten des TE an sich eine Nötigung darstellt (bzw. darstellen könnte) Der Konjunktiv ist wichtig: "könnte". Ich hatte auf das bei der Nötigung unabdingbare Merkmal der Verwerflichkeit abgestellt. Und wenn man diese Hürde genommen hat, könnte man eventuell (und erst dann) an eine Nötigung denken. Daran denken heißt immer noch nicht, dass es eine ist. Davon abgesehen kann ein Verhalten verwerflich sein, ohne dass eine OWi o.ä. vorliegt. Z.B. bei Selbstjustiz. Ob es dann tatsächlich eine Nötigung ist, hatte ich dennoch, selbst für diesen Fall, offen gelassen. Und die Nachweisbarkeit ist noch eine andere Frage. Aber so, war es definitiv keine Nötigung. Im weiteren Verlauf der Diskussion hatte ich dann aber sogar zu der im Beitrag 21 noch offen gelassenen Frage, ob es denn dann eine Nötigung sein könnte, nochmal recht eindeutig Stellung bezogen. Bei Beitrag 21 ging es mir darum, dass die bislang diskutierten Dinge (OWi etc.) nicht zwingend für die Nötigungsfrage sind. Sonst nichts. Das dann zu konterkarieren, indem ich durch herbeizaubern der Vokabel "nur" völlig sinnentstellend zitiert werde, ist entweder unverschämt oder naja, lassen wir das. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7937 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Das ist juristisch richtig, für das gedeihliche menschliche Zusammenleben ist diese Argumentation m.E. zu dünn. Das gedeihliche menschliche Zusammenleben wird aber auch nicht unbedingt durch Autofahrer gefördert, die meinen, legal gehende Fußgänger haben zur Seite zu springen, wenn sie es wollen ...Der TE bleibt stehen und schaut (weil er es darf) den Verkehr an, um den PKW-Lenker zu blockieren und ihm zu zeigen, dass er was falsch macht. Nicht, weil er wirklich den Verkehr anschauen möchte. Dass der PKW-Lenker hier was falsch macht, steht außer Frage. Ich sollte das mit der Verkehrsbeobachtung noch präzisieren: Das habe ich erst getan, nachdem der Autofahrer vorgab, die Polizei gerufen zu haben ... Vorher bin ich da einfach nur lang gegangen und dann stehen geblieben und diskutiert. Danach auf die gewartet und dabei den Verkehr beobachtet zur Entspannung ....Du meinst ernsthaft, TE hätte schon 80 m vorher gewusst, dass der SUV kurz darauf kommen und ihn von seinem Gehwegbereich vertreiben möchte? Alsi ich ab Ampel in diesen bordsteinnahen Kurs einschwenkte, war er frei von Autofahrern, Radfahrern und anderen Fußgängern ....@Mück: Hast Du 'ne Glaskugel? Kann man die ausleihen? Also eigentlich brauche ich die dringend selbst zur Lottozahlenprognose ...Allerdings ... Angesichts der bisherigen Erfolgsstatistik ... Evtl. verleihe ich sie doch mal ... .... in Wahrheit, das wissen wir alle, tat er es aber, um dem anderen nicht auszuweichen, sondern ihn weiterhin zu blockieren. Weil "Recht nicht Unrecht weichen muss". Richtig, dem Unecht wollte ich nicht weichen, ich bin aber dem Unrecht auch nicht hinterrücks in seinen Weg gesprungen ....Bonus: Futter fürs Forum Mache euch doch gerne glücklich! ;-)![]() Daneben gibt es noch die, die bewusst ungefähr zulässiges Tempolimit fahren, um die rechtswidrig-Schnellerfahrwilligen zu belehren. D Ja, die vielen Lkws, die übermorgen 60 auf der Landstr. fahren, sind schon wirklich ärgerlich ... ![]() Er weiß das auch, daher verzichtet er letztendlich auf eine Anzeige Das steht noch nicht endgültig fest, ob oder ob nicht ...Im Moment bin ich noch mit der Wohnungsauflösung im Norden beschäftigt. Wenn erst mal alles Gerümpel im Südwesten ausgeladen ist und die Vereinskasse fertig ist und die MV rum ist, suche ich bestimmt eine ausrede, mich vorm Aufräumen des Mitgebrachten zu drücken und meine durchs Rumwirbeln malade Schulter zu schonen und da gibt es neben der Verkehrsbeobachtung evtl. nix entspannenderes, als eine Anzeige aufzusetzen ... ![]() und daher bringt er die Schutzbehauptungen, ... dass er schon vorher so dicht an der Bordsteinkante lief. Das entspricht den Tatsachen, da muss ich nix behaupten ...Rechtmäßig hätte er handeln können, indem er den Sachverhalt zur Anzeige gebracht hätte, ohne den Autofahrer zu blockieren. Eine Sachverhaltsschilderung zusammen mit dem Foto und einer Fahrerbeschreibung hätten dem Autofahrer vielleicht ein Verwarnungsgeld beschert, wobei man sicherlich auch vorsätzliche Begehung annehmen darf. Ich wäre ja gerne mit Foto heim, um die Anzeige aufzusetzen, aber mir stand gerade ein Auto im Weg ... ![]() Im übrigen war der Autofahrer recht flott bei der Sache, selbst Anzeige stellen zu wollen und hatte ja vorgegeben, die Polizei gerufen zu haben .... Es geht auch um das Prinzip: was geduldet wird, wird zur Norm. EbenSoll man es da noch einreißen lassen, dass bei "Bedarf" das Hochbord auch zum Befahren mitgenutzt wird? Und artig zur Seite gehen, um den Vollpfosten durchfahren zu lassen? Eben, diese Selbsverständlichkeit, mit der bei erkennbarem Fußgänger auf den Gehweg gefahren und erwartet wird, dass der schon zur Seite springt, fand ich besonders ärgerlich ... Wenn er gewartet hätte, bis frei ist ...Ich hätte Handyphotos gemacht und, wenn der Depp nicht zurück auf die Fahrbahn will, selbst die Rennleitung angerufen. Dazu hätte ich ein Handy dabei haben müssen, Habe ich, im Gegensatz zum Photoapparat, aber nur eher selten....Davon abgesehen kann ein Verhalten verwerflich sein, ohne dass eine OWi o.ä. vorliegt. Z.B. bei Selbstjustiz. ... wofür ich bspw., bisher in der Mitte gehend, dem Auto sozusagen absichtlich in den Weg hätte laufen müssen o.ä.? |
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Beitrag
#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
wofür ich bspw., bisher in der Mitte gehend, dem Auto sozusagen absichtlich in den Weg hätte laufen müssen o.ä.? Jo. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15912 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Gibt es eigentlich einen plausiblen Grund dafür die Straße da so schmal und den Gehweg so breit zu machen daß Autofahrer die gar nicht in Staurichtung wollen trotzdem vom Stau zwangsweise mitbehindert werden und damit den Stau noch vergrößern aber andererseits auf dem Gehweg notfalls slalomfahrend um alle vorhandenen Fußgänger zügig weiterkämen?
![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#76
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Ja!
![]() Ähm, achso, Du willst ihn auch noch erfahren? Na dann ... Wäre ich nicht gerade 600-700 km entfernt, könnte ich mich umdrehen und die Gegenrichtung knippsen samt Engstelle ... Man hätte u.a. einen Vorgarten platt machen müssen ... Außerdem ist das baustellenbedingt. Das Gleis rechts ist eins von derzeit zwei, wo sonst nur eins liegt ... ![]() |
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#77
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Wäre ich nicht gerade 600-700 km entfernt, könnte ich mich umdrehen und die Gegenrichtung knippsen samt Engstelle ... Wir warten. Aber denk dran. Die Schwarmintelligenz vergisst nie was... ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#78
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Komme die Tage im Prinzip paar mal dran vorbei beim Transporter oarken/holen.
Wenn ich dann den Photo dabei habe ... ![]() Vielleicht gehen mir ja auch noch paar Autofahrer ins Netz ... ![]() |
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#79
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wenn man so liest, was die entsprechenden Empfehlungen für Fußlinggehege so an Mindest- und Standardbreiten vorsehen, bedarf es keiner besonderen Gründe, diese so breit zu machen, dass MIVler sich veranlasst fühlen, sie bei Bedarf mit zu benutzen. Wohl verdrängend, dass sie das nicht dürfen. Und deshalb gereizt, wenn man sie darauf aufmerksam macht.
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#80
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Eine pragmatische Lösung wäre diesen Gehweg zum VBB zu erklären, dann dürfte man einerseits legal mit dem Auto drüber um den Stau nicht völlig sinnlos zu vergrößern aber wäre andererseits zur besonderen Rücksichtnahme auf Fußgänger wenn mal vorhanden verpflichtet. Aber das würde natürlich der ungeschriebenen Doktrin daß ein VBB keinesfalls zu einer Verflüssigung des Autoverkehrs dienen darf widersprechen.
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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#81
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Wenn das ein VBB wäre, hätte man die Probleme erst gar nicht.
KFZler würden fahren, wo Platz ist. Und Fußlinge würden sich über die Dächer der Bebauung bewegen. Problem gelöst. Ach ja, ab und zu kostet es einen Radling... ![]() -------------------- |
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#82
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Wenn Karlsruhe da nichtmal einen Radweg eingerichtet hat, dann wird es sicherlich weiter vorne schlicht zu eng.
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#83
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Wenn Karlsruhe da nichtmal einen Radweg eingerichtet hat, dann wird es sicherlich weiter vorne schlicht zu eng. Gut erkannt! Dann brauche ich ja kein Bild mehr knippsen? ![]() Die Nachtaufnahme von vorhin taugt noch nix ... Das rote auf dem Bild ist die ehem. Radspur zum ehem. Radweg ... Radfahrer streichen gerne das "ehem." ... |
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#84
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Wir warten. Noch schnell den Schwarm füttern ... ;-)Aber denk dran. Die Schwarmintelligenz vergisst nie was... ![]() Zuerst die eine Richtung, Transporter holend: Aus dem einen Kaiserplatz-Grün heraus, durch das meine Route Hildapromenade<>Kaiserstr. geht: ![]() Links die zwei Gleise, wo eigentlich nur eins hingehört, dem 2. fielen Radspur und Radweg zum Opfer. Etwas weiter gelaufen: ![]() Man erkennt noch die übermalten Reste der Radspur aus der Stephanienstr. heraus Auf der Fläche zwischen 205 und Gehwegautofahrer spielte sich das Ganze ab. Noch ein Stück weiter gelaufen sieht man die Verengung durch den Vorgarten: ![]() In der Gegenrichtung: ![]() Der Radweg war mal normalbreit, die Baustelle ließ davon nur Reste übrig, und er ging mal durch bis zur roten Radfurt, deren Reste man auf dem nächsten Bild erahnt bzw. auf dem Bild mit dem betreffenden Auto besser sieht. ![]() Also leichte Korrektur: Womöglich hätte man doch zwei Spuren durchaus durchziehen können: Die um den Kaiserplatz herum auf die Linksabbiegespur, die aus der Stephanienstr. heraus auf die Geradeaus- und Rechtsabbiegespur, aber ich vermute mal stark, dass der gemeine Aurofahrer dass dann nicht hingekriegt hätte, das man sich vernünftig unter Beachtung der Vorfahrt des Kaiserplatzes ggü. der Stephaniuenstr. sortiert hätte, die aus der St. nach links, die aus Richtung Kasierstr. nach rechts, sodass die Verengung eigentlich für das richtige sortieren sorgen soll? Aber das Ganze ist wohl eh relativ bald Geschichte. Auf der anderen Seite baut man schon am regulären Zustand, glaub Pfingsten wird das Gleis umgehängt, so dass man auf dieser Seite den regulären Zustand wieder herstellen kann ... |
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Beitrag
#85
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Wo es eng wird fängt auch schon die Spurverzweigung an. Wo wäre das Problem gewesen länger zwei Spuren zu machen? Dieses Eckchen mit der Hecke könnte man doch wenn nötig enteignen. Die breite Füßgängerfläche vor dem Bushäuschen nützt jedenfalls keinem.
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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.08.2025 - 00:06 |