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> TÜV überzogen, Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren ohne Teilnahme am Straßenverkehr
Groschenbuegel
Beitrag 14.04.2016, 16:38
Beitrag #1


Neuling


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Ich besitze einen älteren Kleintransporter. Ich hätte damit im August 2015 zum TÜV gemusst. Die Frontscheibe des Fahrzeugs hatte einen Sprung,
sodass ich nicht durch den Tüv gekommen wäre. Leider konnte ich kurzfristig keine passende Scheibe bekommen, brauchte das Fahrzeug aber auch
nicht unbedingt, da ich noch weitere Fahrzeuge zur Verfügung hatte. Nun hab ich im März 2016 die neue Scheibe bekommen und einsetzen lassen.
Als ich damit zum Tüv fahren wollte, musste ich feststellen, dass der Fahrzeugschein verloren gegangen war. Ich rief beim zuständigen Straßenverkehrsamt
an um einen neuen zu beantragen und um zu erfahren, was ich dazu mitbringen müsse. Personalausweis, Fahrzeugbrief und das hintere Nummernschild
wude mir genannt. Als ich Str.-V.-amt ankam, war das mal wieder nicht richtig....ich sollte zuerst mit dem Brief zum TÜV fahren und mir eine Bescheinigung
ausstellen lassen. Nachdem ich meinen Unmut darüber geäußert hatte, dass dort jeder was anderes wüsste, stellte man mir dann doch einen neuen
Fahrzeugschein aus. Auf meine Frage, wie ich denn mit dem lang abgelaufenen Fahrzeug zum Tüv käme, wurde mir gesagt, dass der direkte Weg
zum TÜV "straffrei" getätigt werden könne.
Sicherheitshalber fief ich aber dort an und ließ mir einen Termin geben, um das ggf. auch beweisen zu können.

Nun bekam ich ca. 2 Wochen später einen Bescheid von der zuständigen Bußgeldstelle, in dem mir ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren,
mit folgender Begründung angehängt wurde:
" Ihnen wird vorgeworfen, am (Datum) in Peine, Landkreis Peine - Fachdienst Straßenverkehr, als Halter des LKW (Fehrzeugbezeichnung und
Nummernschildangabe), folgende Ordnungdwidrigkeit begangen zu haben: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII
keine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin (HU 07/2015)
war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, §69a StVZO; § 24 Stvg; 186.2.2 BKat

Bemerkungen: Es liegt mir eine Anzeige des Fachdienstes Straßenverkehr vor. Tatort =
Beweismittel: Feststellungsort
Zeugen: Frau (Name), Landkreis Peine.

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen sie ein Verwarnungsgeld (§§ 56, 57 OWiG) festgesetzt in Höhe von: 25,00 EUR "

...zur Info: mit der, als Zeuge angegebenen Person hatte ich beim Straßenverkehrsamt nichts zu tun,
...und der Tatort erscheint mir auch höchst zweifelhaft...

Nun legte ich dagegen Einspruch ein, da ich das Fahrzeug in dem gesamten Zeitraum der "TÜV-Überschreitung" nicht bewegt hatte und es
ausschließlich auf meinem Grundstück stand.

Am 8.4.16 wurde mein Einspruch abgelehnt:

" leider muss ich ihnen mitteilen, dass ihre Äußerung nicht ausreicht, um von dem Ordungsw.-Verfahren Abstand zu nehmen.
Nach § 29 Abs. 1 StVZO hat jeder Fahrzeughalter sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen.
Solange ein Fahrzeug im öffentliche Straßenverkehr zugelassen ist, muss auch der TÜV erneuert werden.
Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund das Fahrzeug zur HU vorgeführt worden ist.
Bei der Abmeldungdes Fahrzeugs fiel auf, dass der TÜV um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten war.
Daher wurde von meinem Straßen verkehrsamt eine Ordnungdwidrigkeitaanzeige erstellt und an mich (Bußgeldstelle) abgegeben.
Grundsätzlich ist der Halter des Fahrzeugs dafür verantwortlich.
Der Vorwurf besteht daher zu Recht. "
...danach noch Zahlfristen (eine Woche) und Androhung auf Erlass eines kostenpflichtigen Bußgeldbescheides

...Das Fahrzeug wurde auch nicht, wie behauptet, abgemeldet, sondern ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt

Ich find die Ordnungswidrigkeit nicht berechtigt. Da sind meiner Meinung nach nur wieder "heiße Geldeintreiber/-rinnen" unterwegs

... die Zeugin, den Tatort und den falsch angegebenen Grund meines
Aufenthaltes beim Str.Verk.-Amt kann ich auch nicht akzeptieren

bin gespannt auf eure Kommentare und Erfahrungen

Beste Grüße,
Groschenbuegel
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steveluke
Beitrag 14.04.2016, 16:43
Beitrag #2


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Ich kann es kurz machen: Die Behörde hat in ihrer Stellungnahme das Wesentliche zutreffend geschrieben.
So ist halt die Rechtslage.
Zahlen schafft Frieden.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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rapit
Beitrag 14.04.2016, 16:48
Beitrag #3


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Zitat (Groschenbuegel @ 14.04.2016, 17:38) *
Nachdem ich meinen Unmut darüber geäußert hatte,

Waldformel? whistling.gif

Aber steveluke schrieb ja schon: rechtlich i.O., also bezahlen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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frischerpansen
Beitrag 14.04.2016, 17:10
Beitrag #4


Neuling
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eigene Erfahrung: tüv machen oder Fahrzeug abmelden. andere Möglichkeit hast du nicht. das Verwarngeld für den abgelaufenen tüv ist unabhängig von dem was nachkommt wenn du nix der beiden erstgenannten dinge machst. das kommt auch wenn du bezahlst.
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megatmaker
Beitrag 14.04.2016, 17:16
Beitrag #5


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Die Begründung, dass du es auf deinem Grundstück stehen hattest und nicht bewegt hast, reicht leider nicht aus.
Nur mit der Abmeldung deines Pkw hättest du das Bußgeld umgehen können.
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nachteule
Beitrag 14.04.2016, 18:28
Beitrag #6


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Hallo, Megatmaker,

da dürfte die Verwarnung aber die günstigere Variante sein.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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haschee
Beitrag 14.04.2016, 18:39
Beitrag #7


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Ich könnte mir vorstellen mich mit dieser Argumentation vor einen Richter wagen.

Es gibt Urteile, daß Richter schonmal ein Auge zugedrückt haben wenn das Fahrzeug gar nicht fahrbereit war.
(auch wenn das eigentlich gar keine Rolle spielt... evtl. dann ein atypischer Verstoß)

Aber das ist Gnade vor Recht.

Der Verstoß ist verwirklicht mit Ablauf. Egal ob auf Privatgrundstück und genutzt oder nicht.
Es handelt sich eben um einen Verstoß gegen die StV Z O nicht StVO.

Da es nur 25 € und kein Punkt sind würde ich persönlich daher einfach zahlen.

Wäre mir zu heikel da auf gesunden Menschenverstand eines Richters zu hoffen.



OT:
Schön, mal (wieder) ein Beispiel mit der Meldung von Zulassungsstelle an Bußgeldstelle.
Meine schöne neue Welt nimmt Gestalt an. thread.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Groschenbuegel
Beitrag 14.04.2016, 19:46
Beitrag #8


Neuling


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...wenn die auch sonst nicht vernetzt sind....wenn sie Geld bekommen können, geht das reibungslos...
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nachteule
Beitrag 14.04.2016, 23:18
Beitrag #9


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Hallo, Groschenbuegel,

so, wie Du es beschreibst, habe ich eher den Eindruck, als hätte irgendein Mitarbeiter der Zulassungsstelle per Zufall gesehen, dass Du die HU lange überschritten hast und dass er deshalb einfach eine Meldung gemacht hat, ohne sich mit "Deiner" Sachbearbeiterin abzusprechen.

Sollte nicht sein, kann aber passieren.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mitleser
Beitrag 15.04.2016, 07:18
Beitrag #10


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Eher nicht:
Zitat (Groschenbuegel @ 14.04.2016, 17:38) *
Bei der Abmeldungdes Fahrzeugs fiel auf, dass der TÜV um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten war.
Daher wurde von meinem Straßen verkehrsamt eine Ordnungdwidrigkeitaanzeige erstellt und an mich (Bußgeldstelle) abgegeben.

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andreas7z
Beitrag 15.04.2016, 08:25
Beitrag #11


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Hallo Groschenbügel,

die Antwort der Bußgeldstelle auf Deinen Widerspruch ist Standart.
Es wird wenigstens auf den Sachverhalt etwas eingegangen, was bei mir letztes Jahr nicht der Fall war.
Die Bußgeldstelle verschickt solche Schreiben haufenweise.
Erst wenn der Widerspruch an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird, dann wird dort genauer geprüft und eventuell eingestellt.
Das die Bußgeldstelle das Verfahren einstellt ist eher selten, die Weitergabe an das Amtsgericht macht dort am wenigsten Arbeit.

Hinweis:
Die HU-Pflicht gilt nur für Kraftfahrzeuge die sich im Inland befinden.
Wenn sich das Fahrzeug im Ausland befindet darf man straffrei den HU Termin beliebig überziehen.
Sobald man zurück ist in D muss aber die fällige HU unverzüglich nachgeholt werden.

Nachtrag:
Wenn die HU fällig ist, dann muss man das Fahrzeug sorgfältig vor den Augen der Obrigkeit verstecken.
Entweder in der dunklen Garage abstellen oder auf Privatgrund und das Kennzeichen dann abmontieren oder abdecken.
Die Obrigkeit schaut auch mal gerne über den Zaun. laugh2.gif
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nachteule
Beitrag 15.04.2016, 12:54
Beitrag #12


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Hallo, Mitleser,

es ist richtig, dass die Mitteilung von der Zsst kam.

Laut dem TE war es aber nicht die Person, die die Ummeldung durchgeführt hat:

Zitat (Groschenbuegel @ 14.04.2016, 17:38) *
...zur Info: mit der, als Zeuge angegebenen Person hatte ich beim Straßenverkehrsamt nichts zu tun,


Viele Grüße,

Nachteule


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haschee
Beitrag 15.04.2016, 13:27
Beitrag #13


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Vielleicht der Vorgesetzte?
Im Sinne der Waldformel.

Ich glaube auch, daß es überhaupt nicht vorgesehen ist Fahrzeugscheine mit abgelaufener HU auszustellen...
Aber TE wollte es ja so. thread.gif

Klüger wäre von TE gewesen HU ohne Fahrzeugschein sondern anhand von Brief oder Scheinkopie zu machen und dann mit neuer HU den neuen Fahrzeugschein zu holen.


Die Meldung von Zulassungsstelle zu Bußgeldstelle ist übrigens (noch) nicht Standard.
Meistens kommt man mit Abmelden durch.


@Andreas7z:
Bitte Link zum Gesetz in dem das steht. wavey.gif

Das ist genauso nur Gnade vor Recht. Sonst nichts.
Gespickt mit der Möglichkeit den Staat in dem das Fahrzeug gewesen sein soll auf eine potentielle Steuerhinterziehung aufmerksam zu machen. tongue.gif

Man hat das natürlich nachzuweisen wenn man Gnade vor Recht will.
Und sollte sowas nicht wahr sein dann ist das mal wieder eine Straftat.


Auch das Abnehmen des Kennzeichen haben wir noch nicht endgültig geklärt im letzten Thema dazu.
Ich sehe da immer noch einen Kennzeichenmißbrauch.



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Kühltaxi
Beitrag 16.04.2016, 09:40
Beitrag #14


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Du siehst und hörst wahrscheinlich auch die Flöhe husten.... laugh2.gif whistling.gif

Bei uns im Kreis trauen die sich sowas anscheinend nicht, man kriegt höchstens schon mal einen strengen Blick des Sachbearbeiters bei Abmeldung mit "etwas" längerem Überzug. Eh schon zu viel Klüngel auf Kreisebene der auch schon mal in den Käseblättchen steht, da will man dann bestimmt nicht auch noch mit "bürgerfeindlicher Abzocke" rein.... thread.gif

Man sollte auch bedenken daß solche Meldungen reines "Nachkartln" wie man in Bayern sagt sind, der "Mißstand" an sich wird ja gerade durch das Abmelden abgestellt. Schon von daher sehe ich sie als unsinnig oder gar widersinnig an.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.04.2016, 09:48
Beitrag #15


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Zitat (andreas7z @ 15.04.2016, 09:25) *
... Wenn die HU fällig ist, dann muss man das Fahrzeug sorgfältig vor den Augen der Obrigkeit verstecken...

Das ist - mit Verlaub - Unsinn.
Die richtige Antwort lautet:
"Wenn die HU beireits um den Karenz-Zeitraum überzogen ist, aber nicht ausgeführt werden kann, dann darf das Fahrzeug eh nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Also meldet man es ab!"
Das ist nicht nur die einzig legale Möglichkeit, sondern es spart dazu noch Geld.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kühltaxi
Beitrag 16.04.2016, 10:27
Beitrag #16


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Da gibt's aber 'ne Menge "Kontraindikationen", ich hab's auch schonmal geschrieben:
- Ein abgemeldetes Fahrzeug ohne HU wieder angemeldet zu kriegen zieht einen absurden Bürokratiemarathon nach sich der durch die geänderten Kurzzeitkennzeichenregularien nicht gerade vereinfacht wurde.
- Gerade geldmäßig lohnt es sich im Gegensatz zu dem was du schreibst meistens eben nicht. Da müßte man schon ein sehr steuer-/versicherungsteures Fahrzeug haben und sehr lange abgemeldet haben.
- Die klassische Situation des "Prozentedrückers" der nur oder fast nur in der Garage steht und wo die HU der teuerste aller Fixkostenpunkte ist.


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nachteule
Beitrag 16.04.2016, 12:49
Beitrag #17


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Hallo, Kühltaxi,

Zitat (Kühltaxi @ 16.04.2016, 10:40) *
...der "Mißstand" an sich wird ja gerade durch das Abmelden abgestellt. Schon von daher sehe ich sie als unsinnig oder gar widersinnig an.

ah ja, und der, der zu schnell gefahren ist und nun verspricht, dass er ab sofort langsamer fährt, kommt genauso um das Bußgeld herum?

Oder der, der mit blank abgefahrenen Reifen unterwegs ist, um sich dann nach der Kontrolle gleich neue zu kaufen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Kühltaxi
Beitrag 16.04.2016, 13:15
Beitrag #18


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Das hier ist schon was anderes, einem deiner Beispiele entsprechend in etwa so als wenn bei jedem Reifenhändler einer stände der die alten Reifen von neue Reifen Kaufenden auf Profil kontrollieren würde, und zwar bei ausnahmslos jedem der sich neue Reifen kauft.


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Ernschtl
Beitrag 16.04.2016, 13:38
Beitrag #19


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QUOTE (Doc aus Bückeburg @ 16.04.2016, 10:48) *
"Wenn die HU beireits um den Karenz-Zeitraum überzogen ist, aber nicht ausgeführt werden kann, dann darf das Fahrzeug eh nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Also meldet man es ab!"
Und wenn es abgemeldet ist muss es auf Privatgrund stehen. Wenn es aber auf Privatgrund steht braucht man es nicht mehr abzumelden, es reicht die Kennzeichen zu entfernen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.04.2016, 14:45
Beitrag #20


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Falsch.
Zwar fällt bei abgebauten Kennzeichen nicht mehr zu leicht auf, dass die HU-Frist überzogen ist, aber dennoch bleibt ein Auto mit abgeschraubten Nummernschildern ein "zugelassenes Auto".

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kühltaxi
Beitrag 16.04.2016, 14:57
Beitrag #21


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Wie war das noch gleich, Gott sieht alles (inkl. abgeschraubter Kennzeichen mit abgelaufener HU im Schrank) aber er petzt nicht. laugh2.gif


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haschee
Beitrag 16.04.2016, 15:08
Beitrag #22


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Eigentum verpflichtet. tongue.gif

Und jemand der ein "totes" Fahrzeug - das vielleicht nur noch aus Schildern und Rahmennummer besteht - nutzt um in den % runterzukommen könnte
sollte nicht der Maßstab für das Handeln der Verwaltung sein.

Ich möchte das Wort Betrug dabei auch nicht in den Mund nehmen, aber sobald man jährliche Kilometerstandsmeldungen
bei der Versicherung machen müßte, würde das schon wieder interessant. wink.gif


Man kann sich jederzeit der Gnade eines Gerichts ausliefern.


Aber hier und im letzten Thema mal wieder Straftaten zu propagieren um Ordnungswidrigkeiten zu verdecken finde ich bedenklich. dry.gif




Grundsätzliches: wavey.gif
Es gibt (noch) keine Verpflichtung für die Zulassungsstellen das an die Bußgeldstelle zu melden.
TE hat hier vermutlich insofern Pech als (vermutlich unangenehm) aufgefallen ist, daß ein Fahrzeugschein mit abgelaufener HU erstellt wurde.
Und der Wald hat dann geantwortet...

Auch gibt es immer noch Polizisten und Sachbearbeiter und Richter mit Augenmaß.


Aber es ist und bleibt Gnade vor Recht. wavey.gif

Und der HU Verstoß ist eben ein dreifacher Sonderfall.
Dieser Verstoß wird nach Ablauf unzweifelhaft begangen.
und das egal wo, ob im Luftraum, auf Privatgrund überall, rein durch Existenz.
Und es ist ein Halterverstoß.


Möchte der eingetragene Halter nicht Halter sein sondern es solle einen faktischen Halter geben - nun auch das
kann der eingetragene Halter einem Sachbearbeiter oder Richter nachweisen.
(hierbei empfiehlt es sich auf nachweisbare Geldströme zu achten,
gibt da ein nettes Urteil zum Thema Halter, faktischer Halter bei Fahrtenbuch)



OT?:
Meine schönste neue Welt hat im Prinzip auch kein Bußgeld mehr.
In dieser Welt weiß man nach spätestens 2 Jahren Vorlaufzeit 100%ig welches Fahrzeug
eine abgelaufene HU hat und bekommt im 3. Monat Nutzungsuntersagung und die Schilder entstempelt.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Kühltaxi
Beitrag 16.04.2016, 15:55
Beitrag #23


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Zitat (haschee @ 16.04.2016, 16:08) *
Aber hier und im letzten Thema mal wieder Straftaten zu propagieren um Ordnungswidrigkeiten zu verdecken finde ich bedenklich. dry.gif

Meinst du jetzt mich?
Hat das Nichtbefinden von gestempelten Kennzeichen am zugehörigen Fahrzeug im Zusammenhang mit Erschwerung der Feststellung des HU-Ablaufs jemals ein Gericht, am besten höherer Instanz ab OLG, als Straftat befunden?
Ansonsten wäre das eine ziemlich kühne wenn nicht gar unverschämte Unterstellung. dry.gif

Daß ich absolut nicht nachempfinden kann wie jemand für so einen Pipikram Totalüberwachung fordert "weil sie so einfach wäre" wenn sogar die Terrorismusbekämpfung im Datenschutz ihre Grenzen findet brauche ich ja eigentlich nicht zu erwähnen. thumbdown.gif


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"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
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haschee
Beitrag 16.04.2016, 16:09
Beitrag #24


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Ob das ein Kennzeichenmißbrauch im Sinne §22 StVG (1) 3. Alternative ist steht in der Tat noch aus.
Aber die rechtswidrige Absicht dürfte klar sein und was man da tut auch.

Ich meine aber mehr das mit dem Ausland z. B. wenn es nicht wahr ist, das ist eine uneidliche Falschaussage.

Und wenn da jemand noch Papierkram (Mietvertrag usw...) dafür fabriziert sind wir bei der Urkundenfälschung.

(Dazu noch vielleicht eine ausgelöste Steuerpflicht im Ausland - sollte das das jeweilige Land mitbekommen.)

Und warum?
Um eine simple Ordnungswidrigkeit - die in diesem Fall hier nur eine Verwarnung ist - zu verdecken. sad.gif




Datenschutz:
Es ist/wäre keine Frage des Datenschutzes.
Weil HU Verstoß ein dreifacher Sonderfall ist. wavey.gif

Nichterwähnung:
Ich weiß, meine Ansichten zur HU sind nicht populär und werden kaum geteilt.
Aber damit muß ich wohl leben. thread.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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andreas7z
Beitrag 16.04.2016, 16:40
Beitrag #25


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Hallo Haschee,

Als Beschuldigter in einem Owi-Verfahren kann man vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen ohne Konsequenzen.
Vor Gott nennt man das dann eine Notlüge eines Verkehrssünders. laugh2.gif

Einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug in Tschechien anzumieten geht doch ganz einfach, besonders wenn die Verwandschaft dort Immobilien besitzt. whistling.gif
Ob da jemals ein Moped abgestellt wurde kann keiner nachvollziehen. wavey.gif
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nachteule
Beitrag 16.04.2016, 16:54
Beitrag #26


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Hallo, Haschee,

Zitat (haschee @ 16.04.2016, 16:08) *
Ich möchte das Wort Betrug dabei auch nicht in den Mund nehmen, aber sobald man jährliche Kilometerstandsmeldungen
bei der Versicherung machen müßte, würde das schon wieder interessant. wink.gif

nö, nicht im Geringsten.

Die Versicherung interessiert sich nicht dafür, ob man weniger Kilometer gefahren ist, als man vorher im Vertrag als jährliche Fahrleistung aufgenommen hat, sondern nur, ob es erheblich mehr sind.

Ein Fahrzeug, das nur in der Garage steht, aber trotzdem versichert ist, ist für die Versicherung ein sicheres Guthaben ohne Risiko und da werden sie garantiert nicht meckern.

Von einem Fahrzeug, das, aus welchen Gründen auch immer, weiter zugelassen und ggf. versteuert, aber überhaupt nicht genutzt wird, habe sogar ich als Polizeibeamter nicht das kleinste bisschen ein schlechtes Gewissen, wenn dieses Fahrzeug nicht regelmäßig zur HU vorgeführt wird, solange gewährleistet ist, dass es dann, wenn es wieder in Betrieb genommen wird, in ordnungsgemäßem Zustand ist und dass dann eine HU durchgeführt wurde.

Man muss das Ganze mal mit einem Fahrzeug vergleichen, das jahrelang im Ausland genutzt wurde und dann wieder nach Deutschland überführt wird: Auch hier braucht in der Zeit, in der es im Ausland gefahren wird, keine HU gemacht werden, und in dem Fall wird selbst dann nicht mal ein Bußgeld fällig, wenn es einem Behördenmitarbeiter im Urlaubsort zufälligerweise auffallen und er eine dementsprechende anzeige machen sollte.

Warum soll es also verwerflich sein, wenn das Fahrzeug nicht im Ausland, sondern ungenutzt in der Garage steht?

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
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haschee
Beitrag 16.04.2016, 18:01
Beitrag #27


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Müßte ich mal probieren was die sagen wenn ich schreibe ich bin 0 km gefahren.

Auf Nachfrage antworte ich wahrheitsgemäß, daß das Fahrzeug nie gefahren wird und dann irgendwann meine Kinder auf dem Vertrag fahren dürfen.

Und nein, soviel € bringen unsere Spezialsten der Versicherung mit diesem Vertrag nicht.
Da dieses Spiel mit minimalstem (Geld)Aufwand erreicht werden soll.

Evtl. schmeißen die mich dann raus? whistling.gif
Kommt natürlich darauf an was ich sonst bringe an Einnahmen.


Ausland:
Das ist nachzuweisen. Für Gnade vor Recht.
Ansonsten ist der Verstoß grundsätzlich verwirklicht.



Dann noch die Frage der (ausländischen) Kfz-Steuer jahrelang im Ausland... whistling.gif

Zitat (andreas7z @ 16.04.2016, 16:40) *
Als Beschuldigter in einem Owi-Verfahren kann man vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen ohne Konsequenzen.
Vor Gott nennt man das dann eine Notlüge eines Verkehrssünders. laugh2.gif

Einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug in Tschechien anzumieten geht doch ganz einfach, besonders wenn die Verwandschaft dort Immobilien besitzt. whistling.gif
Ob da jemals ein Moped abgestellt wurde kann keiner nachvollziehen. wavey.gif


Jemand wollte Zeugen
nach Deutschland holen und einen Mietvertrag vorlegen.

Nö, sowas ist einfach nur immer tiefer reinreiten bis man nicht mehr rauskommt.
Und das eben bei Straftaten.

Um eine simple Ordnungswidrigkeit zu verdecken.

Es kann gutgehen, klar, wenn sich keiner verplappert.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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nachteule
Beitrag 16.04.2016, 20:16
Beitrag #28


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Hallo, Haschee,

Zitat (haschee @ 16.04.2016, 19:01) *
Müßte ich mal probieren was die sagen wenn ich schreibe ich bin 0 km gefahren.

Auf Nachfrage antworte ich wahrheitsgemäß, daß das Fahrzeug nie gefahren wird und dann irgendwann meine Kinder auf dem Vertrag fahren dürfen.

die Versicherung wird Dir sagen, dass es sie nicht interessiert, ob das Fahrzeug bewegt wurde.

Ebenso wird es keine Probleme geben, wenn Du diesen Vertrag nutzt, damit die Kinder mit einem niedrigen Versicherungsbetrag anfangen können.

Das habe ich selber ausprobiert und viel Geld gespart.

Viele Grüße,

Nachteule


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Ernschtl
Beitrag 16.04.2016, 20:40
Beitrag #29


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QUOTE (Doc aus Bückeburg @ 16.04.2016, 15:45) *
Falsch.
Du sollst nicht "Falsch" schreiben nur weil du nicht soweit gedacht hast.


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hk_do
Beitrag 16.04.2016, 21:14
Beitrag #30


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Zitat (andreas7z @ 16.04.2016, 17:40) *
Ob da jemals ein Moped abgestellt wurde kann keiner nachvollziehen. wavey.gif


Etwas verbotenes zu tun und dabei erwischt zu werden sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuhe.

Auch wenn du nicht erwischt wirst, bist du halt etwas ein böser Mensch. Bekommst vielleicht später keine Harfe. Wenn du an sowas glaubst.


Zitat (nachteule @ 16.04.2016, 17:54) *
Von einem Fahrzeug, das, aus welchen Gründen auch immer, weiter zugelassen und ggf. versteuert, aber überhaupt nicht genutzt wird, habe sogar ich als Polizeibeamter nicht das kleinste bisschen ein schlechtes Gewissen, wenn dieses Fahrzeug nicht regelmäßig zur HU vorgeführt wird, solange gewährleistet ist, dass es dann, wenn es wieder in Betrieb genommen wird, in ordnungsgemäßem Zustand ist und dass dann eine HU durchgeführt wurde.


Gewissen und Rechtslage sind nicht immer identisch. Selbst bei Polizeibeamten nicht wavey.gif

Zitat
Warum soll es also verwerflich sein, wenn das Fahrzeug nicht im Ausland, sondern ungenutzt in der Garage steht?


Wurde hier im Faden denn behauptet, dass es verwerflich ist? think.gif

Es ist halt eine OWi. So wie nachts um drei bei roter Fußgängerampel über die Straße zu laufen, wenn weit und breit kein Auto ist. wavey.gif


Zitat (haschee @ 16.04.2016, 19:01) *
Ausland:
Das ist nachzuweisen. Für Gnade vor Recht.
Ansonsten ist der Verstoß grundsätzlich verwirklicht.


Du kannst es noch zwanzig Mal wiederholen, es bleibt falsch.

Wenn sich das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes befindet (vulgo: im Ausland), dann kann man damit nicht gegen die StVZO verstoßen. Das ist nicht "Gnade vor Recht" das ist schlicht und ergreifend "Recht".

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Kühltaxi
Beitrag 17.04.2016, 11:08
Beitrag #31


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Wie ist das rechtlich eigentlich genau mit der Rückkehr nach Deutschland? @Andreas(ohne 7z) hat mal steif und fest behauptet sofort nach Grenzübertritt sei Ahndbarkeit gegeben, ich bin der Meinung man hat zuallermindest die Möglichkeit zur nächsten HU-Stelle zu fahren.

Zur Harfe: Ich denke mal Gott lacht sich über solche komischen vom Menschen erfundenen "Sünden" wie HU-Überziehung kaputt. Auf sowas wäre er wahrscheinlich nicht mal gekommen wenn er Moses statt zwei Steintafeln einen Schrank voll Gesetzbüchern gegeben hätte. laugh2.gif


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Couscous
Beitrag 17.04.2016, 11:40
Beitrag #32


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Zitat (nachteule @ 16.04.2016, 21:16) *
Ebenso wird es keine Probleme geben, wenn Du diesen Vertrag nutzt, damit die Kinder mit einem niedrigen Versicherungsbetrag anfangen können.


Bei der Übertragung eines SF-Rabatts wird zumindest fiktiv zugrundegelegt, dass der "Erbe" das Fahrzeug in der entsprechenden Zeit genutzt hat. So kann der "Erbe" z.B. auch nur soviele Jahre übertragen, wie er schon die FE besitzt.

In diesem Sinne müsste man auch sagen, er kann ein Fahrzeug nicht x Jahre genutzt haben, das in dieser Zeit 0 km zurückgelegt hat.


--------------------

Gruss, Couscous
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Weihnachtsmann
Beitrag 17.04.2016, 12:05
Beitrag #33


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Auch wenn man ein ganz normales Auto ganz normal angemeldet hat und dann jährlich den km-Stand melden muss, verbessert man sich auch dann jährlich in der SF-Klasse, wenn man 0 km fährt.
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Couscous
Beitrag 17.04.2016, 12:33
Beitrag #34


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Stimmt schon, allerdings sehe ich die "Vererbung" des SF-Rabatts eher im Bereich der Kulanz, da würde ich also eher noch mit Problemen rechnen. Aber meistens wird es wohl klappen.


--------------------

Gruss, Couscous
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hk_do
Beitrag 17.04.2016, 14:47
Beitrag #35


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Zitat (Kühltaxi @ 17.04.2016, 12:08) *
Wie ist das rechtlich eigentlich genau mit der Rückkehr nach Deutschland? @Andreas(ohne 7z) hat mal steif und fest behauptet sofort nach Grenzübertritt sei Ahndbarkeit gegeben, ich bin der Meinung man hat zuallermindest die Möglichkeit zur nächsten HU-Stelle zu fahren.


Die HU ist mMn unverzüglich durchzuführen.

Damit eine OWi vorliegt, muss ja schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt werden.

Wer seit dem Grenzübertritt noch keine Möglichkeit zur HU-Durchführung hatte, handelt mMn schuldlos.

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haschee
Beitrag 17.04.2016, 16:08
Beitrag #36


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Das mit der Versicherung kann ich leider nicht ausprobieren.
Mein Zweitvertrag läuft nicht auf ein Kleinkraftrad sondern auf einen PKW und wird "bis zu" 3000 km/Jahr gefahren.

Da zahle ich also mehr und kann nicht den gleichen KM-Stand vom letzten Jahr schreiben.


Natürlich ist das mit der billigsten Versicherung auf Kleinkraftrad"masche" damit % sinken bekannt
und einigermaßen toleriert.
Trotzdem, was macht ihr wenn eine KM-Standsfrage kommt? wink.gif
Und vielleicht eine Nachfrage?

Wahrheitsgemäß antworten?
"Kennzeichen und Rahmennummer des KKR liegen in ner Schublade, da wird nie wieder was darauf gefahren.
In 10 Jahren lasse ich auf den Vertrag einen PKW zu den meine Tochter fährt und in etwa 20 Jahren wird sie
den Vertrag übernehmen."


Zitat (hk_do @ 16.04.2016, 21:14) *
Zitat (andreas7z @ 16.04.2016, 17:40) *
Ob da jemals ein Moped abgestellt wurde kann keiner nachvollziehen. wavey.gif


Etwas verbotenes zu tun und dabei erwischt zu werden sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuhe.


Eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und um diese dann zu verdecken eine oder mehrere Straftaten
zu begehen/begehen zu lassen, entweder bereits im Vorfeld oder wenn erwischt.
Das sind keine verschiedenen Schuhe mehr, das ist ein Paar Schuhe und ein Hund. crybaby.gif

Und wenn das rauskommt versteht der Staat eben keinen Spaß mehr. shutup.gif


Ich bin nicht per se dagegen dem Staat ein Schnippchen zu schlagen. (z. B. Unweltplakette)
Aber in so einem Fall und per Straftat vs. Ordnungswidrigkeit?
Das lohnt das Risiko nicht. Selbst wenn man meint es wäre gering.




Zitat (hk_do @ 16.04.2016, 21:14) *
Zitat (haschee @ 16.04.2016, 19:01) *
Ausland:
Das ist nachzuweisen. Für Gnade vor Recht.
Ansonsten ist der Verstoß grundsätzlich verwirklicht.


Du kannst es noch zwanzig Mal wiederholen, es bleibt falsch.

Wenn sich das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes befindet (vulgo: im Ausland), dann kann man damit nicht gegen die StVZO verstoßen. Das ist nicht "Gnade vor Recht" das ist schlicht und ergreifend "Recht".


Gehen wir davon aus Ausland stimmt - aber es sollte stimmen.
Und du hast es nachzuweisen. Kannst du ja sicher wenn das jahrelang war?
Ansonsten ist der Richter in seiner Würdigung der Beweise frei und vielleicht als
Schutzbehauptung , dann bist du schneller verurteilt als du "ich muß gar nix" sagen kannst.


Und es könnte vermutlich im anderen Land Steuerhinterziehung sein. whistling.gif



---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zur Frage des Kennzeichenmißbrauchs erneuere ich meine Meinung respektive Frage:

Szenario:
Fahrzeug steht ohne Kennzeichen auf einem Anhänger auf dem Weg zur HU von der heimischen Garage. Polizei hält das Gespann an.

§
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html


Meine Meinung:
Die rechtswidrige Absicht ist:
Verschleiern der HU Fälligkeit,
Vermeidung Erkennen von 100 % sicher vorliegender Ordnungswidrigkeit,
Vermeiden von Bußgeld,
Vermeiden von Punkten.

Wird im Szenario vor der Polizei zugegeben.
"Fahrzeug steht auf dem Hänger ohne Kennzeichen, damit keiner die HU Fälligkeit erkennt".


Damit haben wir §22 StVG (1) 3. Alternative.

Oder? wavey.gif


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
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nachteule
Beitrag 17.04.2016, 17:18
Beitrag #37


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Hallo, Haschee,

Zitat (haschee @ 17.04.2016, 17:08) *
Trotzdem, was macht ihr wenn eine KM-Standsfrage kommt? wink.gif
Und vielleicht eine Nachfrage?

Wahrheitsgemäß antworten?
"Kennzeichen und Rahmennummer des KKR liegen in ner Schublade, da wird nie wieder was darauf gefahren.
In 10 Jahren lasse ich auf den Vertrag einen PKW zu den meine Tochter fährt und in etwa 20 Jahren wird sie
den Vertrag übernehmen."

ja, so in etwa, und das funktioniert ohne Probleme.

Wie schon geschrieben: Die Versicherung interessiert nur, ob Du mehr fährst, nicht, ob Du weniger oder gar nicht fährst, denn da hast Du auch ein niedrigeres Risiko.

D. h.: Die Versicherung kann kassieren ohne Gefahr zu laufen, dass sie leisten muss. Was könnte denen besseres passieren?

Um mal ein Beispiel zu bringen:

Meine Tochter hat sich ein Auto gekauft. Dieses gehört ihr, ist auf den Namen ihres Lebensgefährten zugelassen und ich bin der Versicherungsnehmer.

Für die Versicherung haben wir den SFR übernommen, der zu meine 125er gehörte.

Sie ist aktuell bei knapp 30 %.

Alles mit Wissen und Zustimmung der Versicherung.

Viele Grüße,

Nachteule


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haschee
Beitrag 17.04.2016, 19:26
Beitrag #38


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Mit einem Kleinkraftrad?
Wieviel ist da verdient?


Sollten die Versicherungen nicht mehr zulassen. Aus Gerechtigkeitsgründen.
Und wehe einer sagt, daß das jeder machen könnte. wink.gif


So unwahrscheinlich ist sowas nicht.
Die Übernahme von % die man nicht selbst erfahren haben könnte gibt es inzwischen auch nicht mehr.

Man könnte natürlich auch Kleinkrafträder aus den % rausnehmen und per Dauerpauschale versichern. think.gif
Oder % von Kleinkrafträdern nicht auf PKW übertragen dürfen.


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nachteule
Beitrag 17.04.2016, 20:05
Beitrag #39


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Hallo, Haschee,

Zitat (haschee @ 17.04.2016, 20:26) *
Sollten die Versicherungen nicht mehr zulassen. Aus Gerechtigkeitsgründen.

wem wird denn damit Schaden zugefügt?

Dann dürfte es aus Gerechtigkeitsgründen auch nicht erlaubt sein, dass erwachsene Familienmitglieder ihre Fahrzeuge über den Vater, Mutter oder wem auch immer im Beamtentarif versichern, obwohl sie selber nicht diesen Status haben und sie dürften das Fahrzeug dann auch nicht als Zweit - oder Drittfahrzeug zulassen können, wenn die Eltern gar nicht mit dem Auto fahren.

Es ist eine ganz normale und legale Möglichkeit, Versicherungsbeiträge zu sparen und somit ist da nichts verwerfliches dran.

Viele Grüße,

Nachteule


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haschee
Beitrag 17.04.2016, 20:14
Beitrag #40


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Es findet heute sicher auch keiner verwerflich wenn deine Tochter direkt die 30 % von dir übernehmen würde. wavey.gif
Das gibt es aber heute nicht mehr.

Warum?
Ist/War das verwerflich(er)?
Und wird etwas erst verwerflich wenn es nicht mehr möglich ist?


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Weihnachtsmann
Beitrag 18.04.2016, 00:12
Beitrag #41


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Zitat (haschee @ 17.04.2016, 19:26) *
Sollten die Versicherungen nicht mehr zulassen. Aus Gerechtigkeitsgründen.
Und wehe einer sagt, daß das jeder machen könnte. wink.gif


Aber das kann doch jeder machen ..... thread.gif


Aber mal von einer anderen Seite gesehen: ich habe vor X Jahren ein Motorrad gekauft und zugelassen. Es war mein erstes Fz überhaupt. Nachdem ich ca. 1 Jahr unfallfrei fuhr, kaufte ich ein Auto dazu. Wahrheitsgemäß habe ich angegeben, dass ich jetzt in SF1 bin. Die Versicherung klärte mich aber schon bald darüber auf, dass das nicht stimmt.
Was ich bis dato nicht wusste: es gibt eben SF-Konten. Ich ging bis dato davon aus, dass ICH ja ein Jahr schadensfrei fuhr, und auch in SF 1 war und nun auch mein zweites Fz in SF 1 versichern kann. Das ist natürlich nicht so.

Dabei spielt es doch gar keine Rolle, mit welchem Fahrzeug ICH so rumfahre. ICH kann eh immer nur eines fahren. Wenn ich seit 20 Jahren unfallfrei fahre, und dann kaufe ich mir noch 10 Autos, dann sollten die doch auch in SF20 eingestuft werden. Warum DAS aber nicht so ist, konnte mir noch keine Versicherung erklären - zumindest nicht so, dass ich es verstanden und für fair gehalten habe.

Und genau aus dem Grunde steht ganz hinten in meiner Scheune eine angemeldete 150er rum. Und ja, die existiert tatsächlich noch und läuft sogar hin und wieder mal ein paar Minuten. Und eigentlich ist die auch nicht für meine Kinder gedacht (weder die Maschine noch die SF-Klasse), sondern für den Fall, dass ich in 10 Jahren einen Porsche als Spaßmobil kaufen möchte. Dann kann ich den nämlich zu einem Schnäppchenpreis versichern. tongue.gif


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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frischerpansen
Beitrag 18.04.2016, 07:57
Beitrag #42


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und was hindert mich jetz genau daran der Versicherung zu sagen das ich so und so viele km gefahren bin statt 0 ?
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nachteule
Beitrag 18.04.2016, 09:49
Beitrag #43


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Hallo, frischerpansen,

daran hindert Dich der Tacho, bzw. der Kilometerzähler.

Die Angaben zur Fahrleistung machen generell schon Sinn.

Jemand, der nur 10.000 km im Jahr fährt, hat statistisch ein geringeres Unfallrisiko als jemand, der 40.000 km fährt und somit kann er sein Fahrzeug auch dementsprechend günstiger versichern.

Gibst Du nun an, dass Du regelmäßig 10.000 km fährst und das Fahrzeug z. B. beim Kilometerstand 20.000 gekauft hast und nach zwei Jahren verursachst Du bei einem Kilometerstand von 70.000 einen Unfall mit diesem PKW, kann es durchaus sein, dass die Versicherung Geld von Dir nachfordert.

Fährst Du allerdings weniger, interessiert das die Versicherung überhaupt nicht.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Kühltaxi
Beitrag 18.04.2016, 10:40
Beitrag #44


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Zitat (haschee @ 17.04.2016, 20:26) *
Sollten die Versicherungen nicht mehr zulassen. Aus Gerechtigkeitsgründen.
Und wehe einer sagt, daß das jeder machen könnte. wink.gif

Ich sage was ganz anderes, nämlich hätte ich gerne gewußt wie du das in der Realität handhaben willst.
Etwa mit einer verpflichtenden Mindestkilometerzahl (die bei alten Fahrzeugen auch mit der Bohrmaschine "gefahren" werden kann whistling.gif )? Was ist denn dann wenn aus anderen Gründen das Fahrzeug nicht bewegt wurde? Willst du dafür eine extra Kontroll- und Rechtfertigungsbürokratie aufbauen?
Wenn dein Gerechtigkeitsempfinden so stark ausgeprägt ist sollten dich übrigens ganz andere Sachen viel mehr stören. Das ist imho Kleinkram über den sich nicht mal nachzudenken lohnt.
Du solltest wenn du schon großartig Veränderung willst das Problem bei der Wurzel packen und die Versicherungen von ihrem überzogenen und entarteten Rabatt- und Malussystem abbringen. Das sind doch alles nur Symptome und "Notwehr" der Betroffenen.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
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haschee
Beitrag 18.04.2016, 11:10
Beitrag #45


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Darum kümmere ich mich nicht.
Aber glaubst du es ist gerecht, wenn Fahranfänger einmal mit 30 % (Uraltvertrag), einmal mit ca. 85 % (Zweitwagen) und einmal mit 120+ (z. B. Waisenkinder! tongue.gif ) % anfangen?


Ich kümmere mich lieber darum, daß HU Überschreitungen (irgendwann in Zukunft, hoffentlich bald, demnächst) von den Prüforganisationen und
Zulassungsstellen verpflichtend gemeldet werden. wavey.gif
Oder - bürgerfreundlicher - die Datenbank mit Terminen kommt. wavey.gif





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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Kühltaxi
Beitrag 18.04.2016, 11:23
Beitrag #46


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Dann halte uns über letzteres mal auf dem Laufenden. Ich denke mir derweilen schon mal so legal wie mögliche Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten aus.... thread.gif
Für die weitermeldenden Zulassungsstellen wenn man denn eine solche wissentlich hat bei Stilllegung gibt's ja schon eins was sich zumindest lohnt wenn man im Punktebereich ist, die ZB1 ist verlorengegangen und die HU-Plakette wurde von bösen Wandalen abgekratzt. hypocrite.gif

Zitat (haschee @ 18.04.2016, 12:10) *
Darum kümmere ich mich nicht.

Warum schreibst du denn dann überhaupt daß du es so schlecht und ungerecht findest? think.gif

Zitat
Aber glaubst du es ist gerecht, wenn Fahranfänger einmal mit 30 % (Uraltvertrag), einmal mit ca. 85 % (Zweitwagen) und einmal mit 120+ (z. B. Waisenkinder! tongue.gif ) % anfangen?

Nein, ich glaube nicht es ist gerecht. Daran schuld sind aber die Versicherungen und nicht die Versicherungsnehmer die es nur so machen wie es für sie gerade am billigsten ist, jede andere Reaktion wäre verwunderlich. Siehe auch die letzten beiden Sätze meines Vorbeitrags.


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haschee
Beitrag 18.04.2016, 11:34
Beitrag #47


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Ok, dann sind wir uns soweit einig. cheers.gif
Nicht gerecht, aber liegt an den Versicherungen und wenn die wollen würden wäre es anders - oder ganz anders. wink.gif



Wenden wir uns wichtigeren Dingen zu: wavey.gif
Nochmals:

Zur Frage des Kennzeichenmißbrauchs erneuere ich meine Meinung respektive Frage:

Szenario:
Fahrzeug steht ohne Kennzeichen auf einem Anhänger auf dem Weg zur HU von der heimischen Garage. Polizei hält das Gespann an.

§
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html


Meine Meinung:
Die rechtswidrige Absicht ist:
Verschleiern der HU Fälligkeit,
Vermeidung Erkennen von 100 % sicher vorliegender Ordnungswidrigkeit,
Vermeiden von Bußgeld,
Vermeiden von Punkten.

Wird im Szenario vor der Polizei zugegeben.
"Fahrzeug steht auf dem Hänger ohne Kennzeichen, damit keiner die HU Fälligkeit erkennt".


Damit haben wir §22 StVG (1) 3. Alternative.

Oder? wavey.gif


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der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Kühltaxi
Beitrag 18.04.2016, 11:59
Beitrag #48


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Das soll besser hier "vorläufig" @rapit beurteilen, "vorläufig endgültig" eben ein OLG das ein entsprechendes Urteil spricht, mit ausführlicher Begründung an der sich dann andere Juristen abarbeiten können, und "endgültig endgültig" dann der BGH. Es wird in der Praxis aber wohl schon an dem "Geständnis" scheitern, oder daran daß Autos ohne Kennzeichen die nicht fahren oder auf öffentlichem Grund stehen (ohne Anhänger dazwischen) die Polizei nicht zu solchen Fragen animieren wenn nicht gerade nach so einem Fahrzeug gefahndet wird.


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Kühltaxi
Beitrag 18.04.2016, 12:24
Beitrag #49


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Zitat (haschee @ 18.04.2016, 12:34) *
Ok, dann sind wir uns soweit einig. cheers.gif
Nicht gerecht, aber liegt an den Versicherungen und wenn die wollen würden wäre es anders - oder ganz anders. wink.gif

Die "Schlupflöcher" die es heute noch gibt sind imho im bestehenden Rabattsystem nicht schließbar ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wenn Änderungen gewünscht sind bräuchte es ein weniger differenziertes Rabattsystem, keine Privilegierung von Berufsgruppen, keine übermäßigen Anfängerbeiträge die nur wenige treffen und auch keine Rabatte deren Aufbau ewig lange dauert. Z. B. mit 100% anfangen und nach fünf Jahren maximal 50% und das nicht übertragbar.

Zitat
Fahrzeug steht ohne Kennzeichen auf einem Anhänger auf dem Weg zur HU von der heimischen Garage. Polizei hält das Gespann an.

Bei genauer Betrachtung ist das aber schon logisch unmöglich. whistling.gif


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haschee
Beitrag 18.04.2016, 16:54
Beitrag #50


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Das Fahrzeug bei dem vorsätzlich die Kennzeichen entfernt sind um den HU Ablauf zu verschleiern und eine Nichtzulassung vorzutäuschen steht auf dem Hänger.

Anhänger nehmen wir mal an hat gültige HU.
Und das Zugfahrzeug des Gespanns ist natürlich ein anderers Fahrzeug. Wir nehmen an, mit gültiger HU.


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