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> PKW mit ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren, Suche Hilfe
Gleitbold
Beitrag 13.04.2016, 10:44
Beitrag #1


Neuling


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Guten Morgen,

ich hätte ein kleines problem um würde mich sehr freuen wenn ich hier eine kleine hilfestellung erhalten würde.
Ich bin derzeit Student und die Thematik ist derzeit folgende,da mein Vater sein aktuelles Fahrzeug in deutschland täglich braucht und ich keinen zugriff darauf habe :
Mein Vater (bosnischer Staatsbürger-Hauptwohnsitz Deutschland) besitzt in Bosnien ein Fahrzeug,welches ich (auch b. Staatsbürger mit festem Wohnsitz in deutschland) gerne nutzen würde, da mein neues praktikum recht weit entfernt ist und es somit deutlich leichter wäre wenn ich ein fahrzeug zur verfügung hätte.

So ich habe mich nun durch unzählige foren gelesen,doch meistens sind die threads schon recht alt oder drehen sich bei der diskussion im kreis (oder streiten sich) und führen zu keinem ergebnis bzw konnte ich für meine situation nicht herauslesen was nun zu tun ist smile.gif

Also meine Frage ist ganz einfach , ich bräuchte das Fahrzeug hier in DE für circa 3-4 Monate, danach würde es wieder nach Bosnien zurück gebracht werden.
Was muss ich tun um dieses Fahrzeug hier für diesen Zeitraum zu nutzen?
Ist dies überhaupt möglich?
Wenn ja welche kosten etc würden auf mich zukommen?
Gibt es da irgendwelche fristen in denen ich es ohne jegliche aufwände hier nutzen kann?

Das Fahrzeug ist unten angemdeldet und auch dort versichert.
Falls noch irgendwelche angaben zur beantwortung der frage fehlen gebe ich sie euch gern smile.gif
hoffe das mir irgendjemand helfen kann smile.gif
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Mitleser
Beitrag 13.04.2016, 10:55
Beitrag #2


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Du, als Fahrer, musst das Fahrzeug in Deutschland zur Kraftfahrzeugsteuer anmelden und diese entrichten. Den genauen Satz kannst Du in § 9 Abs. 3 KraftStG ablesen. Zuständig ist der Zoll Deines Wohnortes. Dort wird man Dir auch mitteilen, ob eventuell Befreiungsgründe von der Stuerpflicht vorliegen.
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Unsichtbarer
Beitrag 13.04.2016, 11:05
Beitrag #3


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Ich denke er wollte eher hören fahr nur hier rum für die vier Monate es juckt eh keinen.(ist leider auch so)


MfG Unsichtbarer


--------------------
Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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Kai R.
Beitrag 13.04.2016, 11:11
Beitrag #4


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Zitat (Unsichtbarer @ 13.04.2016, 12:05) *
Ich denke er wollte eher hören

warum denkst Du das? Welchen Nutzen hat Dein Beitrag?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gleitbold
Beitrag 13.04.2016, 11:12
Beitrag #5


Neuling


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haha , nein so einer bin ich nicht wink.gif

Mir war von vornherein klar,das es bestimmte Dinge zu regeln/bzw. zu bezahlen gibt.

Also wäre das einzige was man tun müsste das Fahrzeug für den Zeitraum in DE anzumelden und die steuer zu bezahlen? (Gibt es da irgendwelche sonderregelungen ? Wieviel Geld wäre das circa für den zeitraum von 4 monaten (das fahrzeug ist ein Mercedes C200 mit circa 116 ps) Das wäre kein Problem.

Wie verhält es sich mit dingen wie versicherungen und co? Müsste ich dann auch hier in DE ein haftpflichtversicherung für den PKW abschliessen?
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Mitleser
Beitrag 13.04.2016, 11:19
Beitrag #6


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Zitat (Gleitbold @ 13.04.2016, 12:12) *
Wieviel Geld wäre das circa für den zeitraum von 4 monaten (das fahrzeug ist ein Mercedes C200 mit circa 116 ps)
siehe oben:
Zitat (Mitleser @ 13.04.2016, 11:55) *
Den genauen Satz kannst Du in § 9 Abs. 3 KraftStG ablesen.

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Gleitbold
Beitrag 13.04.2016, 11:29
Beitrag #7


Neuling


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So habe jetzt mal ausgerechnet wie hoch die Steuern darfür wären in einem Jahr (also für den C200) das wären jährlich 339 Euro, muss man diese immer für ein ganzes jahr begleichen oder könnte ich sie auch nur für ein halbes jahr bezahlen (da ich ja nur plane das fahrzeug 4 monate zu nutzen) ? Oder ist es auch nur möglich diese für den exaten zeitraum zu bezahlen?
Jetzt bleibt noch die frage bezüglich der Versicherung (da ja eine Haftpflichtversicherung pflicht ist?) und ich nicht weiß in wie weit sich die günstige versicherung von unten dazu verhält?
Also nochmal in kurzfassung ich könnte bsp. das fahrzeug von einen tag auf den anderen nach DE fahren,es dann anmelden (wegen der Steuer) und damit wäre alles getan? also würden keine weiteren kosten mehr auf mich zukommen bzgl Zoll oder soetwas? Da ich das fahrzeug ja nicht einführen will sondern eben nur ür den zeitraum nutzen und dann wieder an seinen ursprünglichen standort zurückbringen will.

Lg
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Mitleser
Beitrag 13.04.2016, 11:32
Beitrag #8


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Wenn der Zeitraum feststeht, kann auch tageweise berechnet und bezahlt werden.
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Antarctica
Beitrag 13.04.2016, 11:44
Beitrag #9


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Wenn du es vier Kalendermonate lang fährst, brauchst du auch nur für 4 Kalendermonate bezahlen. Bei der Anmeldung gleich den Zeitraum dazunennen. Wenn die vier Monate vom 15.04. bis 15.08. sind, sind das 5 Kalendermonate, also zahlst du 5/12 des Jahresbeitrags.

Bei der Haftpflichtversicherung kommt es darauf an, ob du eine "Grüne Karte" für das Auto hast. Falls ja, bist du hier versichert. Falls nein, wäre es sinnvoll, vor der Überführung in Deutschland eine Haftpflicht abzuschließen, da es sonst sein kann, dass du an jeder Grenze erneut eine Haftpflichtversicherung für das jeweilige Land abschließen müsstest. Diese "Ausländer-Haftpflicht" ist nicht unbedingt im Grüne Karte System, deswegen an jeder Grenze erneut...

@Mitleser: Ich glaube nicht, wo steht das? §11 KraftStG sagt:
Zitat
(3) Die Steuer darf bei ausländischen Fahrzeugen, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen auch tageweise entrichtet werden


--------------------
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Mitleser
Beitrag 13.04.2016, 11:46
Beitrag #10


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Wieso monatsweise? § 11 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG erlaubt mMn die tageweise Berechnung.
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Gleitbold
Beitrag 13.04.2016, 13:55
Beitrag #11


Neuling


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Okay das klingt ja soweit super ! Also ist es ohne größere Komplikationen möglich !
Also einfach das Fahrzeug nach DE fahren , anmelden und die Steuern für den genutzten Zeitraum zahlen.
Die einzige Frage die sich mir noch stellt, ist wie das mit der Versicherung etc abläuft.

Also muss ich diese "Grüne Karte" (kenne die nur vom AOK wenn man ins ausland reist) dann bei der Autoversicherung in Bosnien beantragen und nach Deutschland mitführen damit ich hier keine Haftpflichtversicherung abschliessen muss?



LG
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Unsichtbarer
Beitrag 13.04.2016, 14:11
Beitrag #12


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Zitat (Kai R. @ 13.04.2016, 12:11) *
Zitat (Unsichtbarer @ 13.04.2016, 12:05) *
Ich denke er wollte eher hören

warum denkst Du das? Welchen Nutzen hat Dein Beitrag?


Den selben Nutzen wie dein Beitrag,Denken tu ich das weil ich mit offenen Augen meine Arbeit mache und da sieht man so einiges.

Ich wollte Gleitbold nichts unterstellen sry dafür. blink.gif


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nachteule
Beitrag 13.04.2016, 15:10
Beitrag #13


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Hallo, Gleitbold,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Gleitbold @ 13.04.2016, 14:55) *
Also muss ich diese "Grüne Karte" (kenne die nur vom AOK wenn man ins ausland reist) dann bei der Autoversicherung in Bosnien beantragen und nach Deutschland mitführen damit ich hier keine Haftpflichtversicherung abschliessen muss?

Schau am besten, ob Deine Versicherung in Bosnien eine Tochtergesellschaft einer Versicherung ist, die auch in Deutschland ansässig ist.

Wenn ja, rufst Du bei der deutschen Versicherung bei der Verkehrsabteilung an und schilderst Dein Problem.

Wenn nein, dann rufst Du einfach mal bei irgendeiner bekannten deutschen Versicherung an und klärst ab, was Du machen müsstest.

In aller Regel bekommt man diese Auskünfte auch dann, wenn man dort (noch) kein kunde ist.

Zum grünen Versicherungsschein:

Den sollte man nach Möglichkeit sowieso haben, denn wenn es mal zu einem Unfall kommt, kann man dem Unfallgegner das Duplikat aushändigen, so dass die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Kleine Frage am Rande: Dein in Deutschland lebender Vater hat seinen PKW, den er dauernd nutzt, in Deutschland zugelassen, richtig?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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tadzio
Beitrag 13.04.2016, 23:06
Beitrag #14


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Jetzt muss ich doch mal die Experten fragen:

@Gleitbold redet hier von "anmelden".

Damit ist aber nicht gemeint, das Fahrzeug in Deutschland regulär zuzulassen, also mit eigenem deutschen Kennzeichen und allem drum und dran, sondern nur, es bei der zuständigen Steuerbehörde zu melden, die fällige Steuer zu bezahlen und dann mit bosnischer Zulassung und einer Versicherung, die auch bei Schadensfällen in Deutschland eintritt, zu fahren.

Richtig?

Cheers
tadzio


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nachteule
Beitrag 13.04.2016, 23:56
Beitrag #15


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Hallo, Tadzio,

so würde ich es zumindest sehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Gleitbold
Beitrag 14.04.2016, 08:02
Beitrag #16


Neuling


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Guten Morgen Leute ,

Also erstmal vielen Dank für die ganzen Beiträge,ich bin mit der Vorstellung hineingegangen das es unmöglich oder nur mit vielen komplikationen verbunden möglich wäre , aber so scheint mir das ganze finanziell machbar zu sein (vor allem wenn das mit der Versicherung klappt und ich dann hier keine abschliessen müsste) smile.gif

Also ich werde mal Rücksprache mit meinem Vater halten und ihm bescheid geben bzw. ihn fragen welche versicherung das genau ist um dann zu sehen wie wir weiter vorgehen (und vielleicht wird er nochmal bei der Zulassungsstelle nachfragen wollen wie ich ihn kenne) smile.gif

Wäre wirklich toll wenn das klappen würde !

@Nachteule

Das Fahrzeug meines Vaters ist ganz normal in deutschland angemeldet etc , doch da wir es szg. immer zu den selben zeiten brauchen (hin und rückfahrt in der früh) hab ich leider keinen zugriff darauf für mein praktikum , deswegen bin ich auf die idee gekommen sein "Ferienfahrzeug" von unten für den zeitraum hier zu nutzen (da es deutlich günstiger wäre,als wenn ich für den zeitraum ein fahrzeug erwerben müsste etc und dann wieder verkaufen) , aber ich denke das ich ihn überzeugen kann sodass er mitmacht smile.gif


Okay ja das mit dem anmelden habe ich mir auch so vorgestellt,also alles mit der örtlichen steuerbehörde absprechen und dann am anfang /ende oder wie auch immer den betrag begleichen ohne es sogesehen in DE "zuzulassen",

Der einzige Knackpunkt wäre noch ob das mit der Versicherungsübertragung von unten klappt (da die Versicherungen unten deutlich günstiger sind und vielleicht garkeine schäden im ausland oder DE regulieren wollen/möchten) dann müsste ich noch eine Haftpflicht abschliessen,wäre dann schon wieder etwas mehr kohle für einen studenten wie mich smile.gif

LG
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nachteule
Beitrag 14.04.2016, 12:19
Beitrag #17


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Hallo, Gleitbold,

sollte alles zu Deiner Zufriedenheit klappen, dann noch ein Tipp:

Pack eine Bestätigung über die Steuerbescheinigung in Dein Auto, damit Du bei einer möglichen Kontrolle nachweisen kannst, dass alles seine Richtigkeit hat.

Du ersparst Dir damit möglicherweise unnötigen Ärger.

Viele Grüße,

Nachteule


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Nebukad
Beitrag 14.04.2016, 18:16
Beitrag #18


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Ich werf hier mal das Thema Zoll und Einfuhrsteuern in den Raum, schließlich ist Bosnien nicht Teil der EU und das ganze faktisch erstmal ein Import.
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nachteule
Beitrag 14.04.2016, 19:25
Beitrag #19


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Hallo, Nebukad,

danke für den Hinweis. Das hatte ich tatsächlich nicht bedacht. blushing.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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michael.serra
Beitrag 14.04.2016, 20:16
Beitrag #20


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verstehe das ganze Durcheinander hier nicht.
Fahre mit dem Auto hier und gut ist.Bist bestimmt nicht der "Einzige"
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nachteule
Beitrag 14.04.2016, 20:21
Beitrag #21


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Hallo, michael.serra,

toller Rat.

Es gibt auch Fahrzeuglenker, die betrunken oder ohne Fahrerlaubnis fahren.

Würdest Du das auch jemandem raten und sagen: Mach doch, bist nicht der Einzige?

Ein Verstoß gegen das KraftStG und die AO ist eine Straftat und kann, wenn sie verfolgt wird, durchaus einiges kosten.

Zahlst Du ihm dann die Strafe?

Viele Grüße,

Nachteule


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michael.serra
Beitrag 14.04.2016, 20:34
Beitrag #22


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wieso darf er als Bosnier mit einem Auto mit bos.Kennzeichen hier nicht fahren???
Das darf ich mit meinem Auto im Ausland doch auch.Und von Papa gibt es Erlaubnis
das er das Auto nutzen darf.Was soll da passieren??
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Couscous
Beitrag 14.04.2016, 22:37
Beitrag #23


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Zitat (Nebukad @ 14.04.2016, 19:16) *
Ich werf hier mal das Thema Zoll und Einfuhrsteuern in den Raum, schließlich ist Bosnien nicht Teil der EU und das ganze faktisch erstmal ein Import.

Wenn der Wagen in der EU zugelassen wäre würde sich die Ausgangsfrage gar nicht stellen, denn dann könnte man einfach so hier fahren.

Wenn das Fzg anschliessend wieder ausgeführt werden soll, müsste das für den Zoll ok sein.


--------------------

Gruss, Couscous
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nachteule
Beitrag 14.04.2016, 23:45
Beitrag #24


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Hallo, Couscous,

das ist so nicht richtig.

Nach § 3 Nr. 13 KraftStG ist für ein Fahrzeug, das von einer in Deutschland lebenden Person genutzt wird, Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten, und zwar ab dem ersten Tag der Nutzung.

Hallo, Michael.Serra,

wenn der TE nur für die Zeitdauer seines Studiums hier wäre, würde die Sache etwas anders aussehen. Er hat aber hier einen festen Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt und somit darf er nicht einfach mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug hier fahren.

Viele Grüße,

Nachteule


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Couscous
Beitrag 15.04.2016, 07:11
Beitrag #25


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Das hatten wir hier schon oft, bin jetzt zu faul, die Threads herauszusuchen. Das gilt nicht mehr für Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen sind.


--------------------

Gruss, Couscous
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michael.serra
Beitrag 15.04.2016, 09:12
Beitrag #26


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Zitat (nachteule @ 15.04.2016, 00:45) *
Er hat aber hier einen festen Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt und somit darf er nicht einfach mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug hier fahren.


Das ist so auch nicht richtig.Meine Schwiegereltern sind aus Portugal.
Ich habe Schwiegervaters Auto hier auch schon gefahren und das ohne Probleme.
Warum auch...ist doch Angemeldet und Versichert,also alle Papiere vorhanden.
und er hat in Lissabon mein Auto ohne Problem ebenfalls schon gefahren.
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nachteule
Beitrag 15.04.2016, 13:37
Beitrag #27


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Hallo, Couscous,

Zitat (Couscous @ 15.04.2016, 08:11) *
Das hatten wir hier schon oft, bin jetzt zu faul, die Threads herauszusuchen. Das gilt nicht mehr für Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen sind.

ich habe mir mal die Mühe gemacht. wavey.gif

Eindeutiger Tenor, wenn ich nicht ganz falsch liege: Es ist nicht eindeutig geklärt. rolleyes.gif

Hallo, michael.serra,

abgesehen davon, dass Portugal EU - Land ist und Bosnien nicht, heißt es noch lange nicht, dass es erlaubt ist, mit so einem Fahrzeug zu fahren, nur, weil Du noch nie belangt wurdest.

Es gibt massenweise Autofahrer, die immer wieder betrunken fahren, ohne erwischt zu werden.

Ist die Trunkenheitsfahrt deswegen legal?

Viele Grüße,

Nachteule


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