... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig
tonino
Beitrag 31.03.2016, 09:40
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



    
 
Hallo miteinander,

ich hätte mal eine Frage:

Ich habe wegen einer Trunkenheitsfahrt ein 1-monatiges Fahrverbot bekommen. Danach ist dann eine MPU angeordnet worden. Ergebnis: §70 FeV Kurs aber Führerscheinentzug.

Wie verhält es sich nun mit dem Fahrverbot?

Der Kurs ginge von 07.04. - 28.04., der Führerscheinentzug lt. Schreiben (leider kann ich in der FSS niemanden erreichen) am 08.04.

Ich habe nun aber vorgestern den FS bei der Polizei wegen dem Fahrverbot abgegeben. Ergo kann ihn mir die FSS ja nicht entziehen weil ich momentan ja gar nicht im Besitz des FS bin.

Kann da jemand helfen? Ich würde gerne die FSS dazu befragen aber die erreiche ich ums Verrecken nicht :-(

Danke

LG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 31.03.2016, 09:45
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Kein Problem, die FSS kann sich (nach Ablauf des Fahrverbots) den Führerschein von der Polizei schicken lassen.


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 31.03.2016, 09:47
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



die FSSt entzieht Dir auch nicht den Führerschein, sondern die Fahrerlaubnis. Teile ihnen mit, dass Du das Dokument nachreichst, sobald Du es von der Bußgeldstelle zurückerhalten hast. Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot können zusammenfallen. Der einzige Unterschied: während des Fahrverbots darfst Du auch keine Mofas fahren.

Ich verstehe aber nicht, wieso man Dir die Fahrerlaubnis entzieht, obwohl Du den Kurs machst. In der Regel lassen sich Führerscheinstellen dazu bewegen, den Entzug so lange zurückzustellen, schließlich haben sie ja das MPU-Gutachten vorliegen und wissen, dass durch den Kurs die Fahreignung wiederhergestellt wird.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 10:01
Beitrag #4


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Danke für die schnellen Antworten.

Naja, für meine Situation ist es egal da ich ja eh den einen Monat Fahrverbot verbüssen muss. Ich wollte das halt nur zusammen legen um die Zeitspanne möglichst kurz zu halten.

Der Sachbearbeiter bei dem ich das Gutachten abgegeben habe meinte auch dass mir der FS in dem Fall nicht entzogen werden würde. Im Schreiben für die Genehmigung des Kurses steht allerdings dass er mir schon entzogen wird.

Wäre halt auch noch interessant was dann wirklich passiert:

- Der Kurs endet am 28.04. abends, somit kann ich am 29.04. der FS die Teilnahmebestätigung zukommen lassen
- Das Fahrverbot endet am 28.04. 00:00 Uhr

Somit käme die Führerscheinstelle frühestens am 29.04. 00:01 Uhr in Besitz meines Führerscheins. Da ich aber zu Dienstbeginn schon die Teilnahmebestätigung vorlegen kann können die mir den FS ja dann gar nicht mehr weg nehmen, oder?

Mir gehts nur darum ob ich den FS dann trotzdem neu beantragen muss und dann im Erteilungsjahr 2016 drin steht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 31.03.2016, 10:08
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (tonino @ 31.03.2016, 11:01) *
Im Schreiben für die Genehmigung des Kurses steht allerdings dass er mir schon entzogen wird.


think.gif

Kannst du das Schreiben (anonymisiert) hier einstellen?


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 10:21
Beitrag #6


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Hier der Link zu dem Schreiben: https://dl.dropboxusercontent.com/u/2078761...raph_70_fev.pdf
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 31.03.2016, 10:26
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Das ist noch nicht der Entzug sondern erst einmal die Ankündigung dazu. Für mich liest sich das nicht so, als sei der Entzug schon final.

Ich würde mich an die FSSt wenden, ggf. direkt an den Leiter mit dem Argument:
- der Kurs wird Deine Eignung wieder herstellen
- bis dahin darfst Du wegen Fahrverbot eh nicht fahren
- bitte, bis Ende April vom Entzug abzusehen und die Teilnahmebescheinigung abzuwarten.

Wenn entzogen wird, müsstest Du einen Neuantrag stellen mit allen Unterlagen, neuen FS drucken, neues Erteilungsdatum etc.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 10:31
Beitrag #8


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



OK, vielen Dank schon mal für die Infos. Sobald der Sachbearbeiter wieder da ist werde ich das final klären und hier (falls gewünscht) das Ergebnis für die Nachwelt festhalten!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 31.03.2016, 10:34
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



gerne gewünscht!


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 31.03.2016, 11:03
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2469
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



In dem Schreiben steht doch, dass die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, wenn Du der FEB bis zum 8.4. eine Erklärung des Kursanbieters vorlegst mit der die verbindliche Teilnahme an dem entsprechenden Kurs mit Kursnamme und Termin vorlegst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 11:10
Beitrag #11


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Wo liest Du das raus? Ich bin nicht so gut in Beamtendeutsch :-(
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 31.03.2016, 11:39
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Kai R. @ 31.03.2016, 10:47) *
Ich verstehe aber nicht, wieso man Dir die Fahrerlaubnis entzieht, obwohl Du den Kurs machst.
Das könnte daran liegen, dass man an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nur teilnehmen darf, wenn man nicht Inhaber einer FE ist.
Insofern ist auch der Tipp, sich an den Leiter der FSST zu wenden, wenig bis gar nicht erfolgversprechend.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 12:06
Beitrag #13


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Zitat (Mr.T @ 31.03.2016, 12:39) *
[…] Insofern ist auch der Tipp, sich an den Leiter der FSST zu wenden, wenig bis gar nicht erfolgversprechend.

Welchen Tipp würdest Du mir denn geben?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 31.03.2016, 12:11
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Verzichte auf deine FE. Das ist dann preiswerter.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 14:15
Beitrag #15


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Keine Option!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 31.03.2016, 14:25
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Dann lass dir die FE gebührenpflichtig entziehen.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 14:37
Beitrag #17


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Ich habe jetzt endlich jemanden erreicht. Es stellt sich wie folgt dar:

1. Die FSST setzt in dem Schreiben einen Termin bis wann die Anmeldebestätigung für den §70 FeV Kurs vorgelegt werden muss.
2. Anhand der Anmeldebestätigung ist ersichtlich, wann der letzte Termin des §70 FeV Kurses ist.
3. Nach diesem letzten Termin hat man dann x Tage Zeit um die Teilnahmebestätigung zu bringen.
4. Bringt man die wird einem der Führerschein nicht entzogen.
5. Bringt man die Bestätigung nicht, wird einem der Führerschein entzogen.

Offizielle Aussage der FSST.

Somit stimmt auch die Aussage der Bussgeldstelle dass die Bussgeldstelle und die Führerscheinstelle so erstmal scheinbar gar nicht miteinander kommunizieren und es somit der FSST egal ist ob man gerade sein Fahrverbot absitzt oder nicht.

Dass das Ganze sogar dem Gesetzestext widerspricht verwundert mich zwar aber mir ist es so deutlich lieber wie anders!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.03.2016, 14:43
Beitrag #18





Guests






Hast du denn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Kurs nach § 70 FeV nur für Personen gedacht ist, die nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind? Vielleicht geht man ja (irrtümlich) davon aus, dass jemand während eines Fahrverbots nicht Inhaber einer FE ist. Oder man macht es im Wege einer Ausnahmeregelung. Oder aber man hat ein wichtiges Detail einfach übersehen.

Ich würde es jedenfalls auch so machen wie es von der Führerscheinstelle vorgeschlagen wurde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 31.03.2016, 14:59
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (tonino @ 31.03.2016, 15:37) *
Offizielle Aussage der FSST.
Aber rechtswidrig.
Du hast aber noch eine weitere Hürde zu nehmen:
In deinem Fall muss der Kursanbieter neben der Zustimmungserklärung der FSST (Beitrag #6) auch noch eine Bestätigung verlangen, dass du nicht mehr Inhaber einer FE bist. Sonst darf er dich nicht in einen Kurs aufnehmen.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 31.03.2016, 15:20
Beitrag #20


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Das ist echt ein Chaos. Jetzt nochmal mit TÜV Süd Pluspunkt gesprochen. Die sagen: Es gibt Ausnahmefälle (die aber sehr selten sind) in denen auch Leute zugelassen werden die im Besitz einer gültige FE sind. Andererseits hat mich scheinbar eine Kollegin angemeldet ohne dass sie für die Anmeldung das "Erlaubnisschreiben" eingeholt hat.

Also langsam aber sicher glaub ich auch dass es besser gewesen wäre wenn die mir die FE ganz normal entzogen hätten (obwohls auch für einen Monat bis die Teilnahmebestätigung da ist echt unnötig wäre, aber Amt ist Amt).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tonino
Beitrag 07.04.2016, 08:35
Beitrag #21


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 31.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78502



Also. Das Ganze ist wie folgt abgelaufen:

1. MPU Gutachten abgegeben
2. Schreiben von der FSST bekommen ich solle mich zum nächstmöglichen Kurs anmelden (Schreiben in einem der vorherigen Posts verlinkt). Relevantester Teil dieses Schreibens war "nächstmöglicher Termin". Hätte ich den nicht genommen hätte mir die FSST den FS wohl entzogen!
3. Beim Kurs angemeldet und bei der FSST vorstellig geworden.
4. Der Sachbearbeiter meinte er müsse mir eigentlich den FS entziehen wird aber drauf verzichten weil er es für sinnlos hält wegen 3 Wochen.
5. Heute Schreiben im Postkasten gewesen dass die FSST auf den FS Entzug bis 28.04. verzichtet.
6. Ich muss die TN Bestätigung des §70 FeV Kurses bis 29.04. abgeben dann wird mir der FS nicht entzogen.

Ich hoffe damit geholfen zu haben.

Ich rate jedem der in so eine Situation kommt schnell zu handeln. Ich hatte das Schreiben der FSST mit der Genehmigung am 31.03. in der Post, die Anmeldeunterlagen vom TÜV Süd hatte ich dann am 01.04., bei der FSST war ich am 04.04. und heute (bei Kursbeginn) hatte ich erst das Schreiben wegen Verzicht auf FS Entzug in der Post. Also auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken sondern HANDELN!

Ist aber wohl Ermessensspielraum vom Sachbearbeiter!

Das Interessanteste war dass der Sachbearbeiter sich gefreut hat dass es endlich (!) mal jemand geschafft hat das Schreiben richtig zu lesen und sich schon vor dem Termin bei der FSST beim Kurs angemeldet hat.
Der war allgemein ganz in Ordnung. Erschreckt hat mich dass er meinte dass bei ihm in der Woche 4 Fälle von betrunkenen Radfahrern mit MPU Anordnung auf dem Tisch landen. Er meinte das hätten andere Städte teilweise nicht mal im Monat blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 01:14