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> Überholen auf Bundesstraßen
Lotto
Beitrag 12.03.2016, 20:42
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

Folgender Sachverhalt. Ausserhalb geschlossener Ortschaften verlaufen zwei Bundesstraßen zusammen es sind zwei Fahrbahnen vorhanden.
Nennen wir die eine B XX (links) und die andere XY. (rechts)

Ist es erlaubt rechts zu überholen?
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Uwe Mettmann
Beitrag 12.03.2016, 21:14
Beitrag #2


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Solange die Fahrbahnen noch mit breiten unterbrochenen Linien getrennt sind ja.


Gruß

Uwe
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Lotto
Beitrag 12.03.2016, 21:22
Beitrag #3


Neuling


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Also 2 Fahrbahnen je Richtung.

Nein gibt es nicht.
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janr
Beitrag 12.03.2016, 22:57
Beitrag #4


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2 Fahrbahnen je Richtung? Die müßen dann baulich von einander getrennt sein und dann wären je Richtung warhscheinlich auch zwei Fahrstreifen vorhanden. think.gif

Oder meinst du nur zwei Fahrstreifen je Richtung mittels Markierung getrennt (Leitlinie o. Fahrstreifenbegrenzung)

Irgendwie kann ich mir das schlecht vorstellen.

Kannst du die Stelle zu Mäps oder so verlinken?


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ManWer
Beitrag 13.03.2016, 00:25
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Lotto @ 12.03.2016, 21:22) *
Also 2 Fahrbahnen je Richtung.

Nein gibt es nicht.


Ich kenn dich doch irgendwoher... think.gif Zweitnick... wavey.gif
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megatmaker
Beitrag 13.03.2016, 11:52
Beitrag #6


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Ich denke der TE meint sowas hier. Ein Bsp von der BAB:
49.365259,11.195196

Hier laufen zwei mehrspurige Fahrbahnen zu einer zusammen. Du darfst solange auf der rechten Fahrbahn kommend die linken überholen, bis die breiten Linien aus sind.
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janr
Beitrag 13.03.2016, 11:56
Beitrag #7


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Das was du nicht verlinkt hast ( wink.gif ) ist eine Autobahnauffahrt aber kein zusammentreffen von zwei Bundesstraßen.

Und da es verschiedene Arten gibt woll ich gern dem TE sein konkretes Beispiel.


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Nerari
Beitrag 13.03.2016, 12:25
Beitrag #8


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Hier ein konkretes Beispiel B31/B33
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janr
Beitrag 13.03.2016, 12:34
Beitrag #9


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Na ja rolleyes.gif

Es ist ein Beispiel und sicher ein gutes. Aber es ist nicht das konkrete Beispiel des TE


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Nerari
Beitrag 13.03.2016, 13:00
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 13.03.2016, 12:34) *
... es ist nicht das konkrete Beispiel...

Woher weißt du das think.gif
Es könnte das konkrete Beispiiel sein (nur dass der TE XX und XY vertauscht hat, denn bei mir ist XX rechts und XY links rolleyes.gif )
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Odenwälder
Beitrag 13.03.2016, 13:05
Beitrag #11


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Nehmen wir doch die A45/A66 . Die A45 verläuft in der Mitte und die A66 außen. Durch den Breitstrich werden zwei Fahrbahnen von einander getrennt. Und damit ist es kein rechtsüberholen, wenn man auf der A66 schneller fährt als der Verkehr auf der A45, weil man nicht die selbe Fahrbahn befährt.

Aber ein Link zur gewünschten Örtlichkeit wäre schon hilfreich.

Da ich befürchte, dass es in diesem Thema zu Missverständnissen kommen kann hier nochmal die Definitionen zu Fahrspur, Fahrstreifen, Fahrbahn und Straße.

Fahrspur: Die Fläche, welche ein Rad benötigt. Feldwege haben in der Regel zwei Fahrspuren, in welchen die Räder fahren. Außerhalb von Feldwegen spielt der Begriff Fahrspur keine Rolle und sollte daher vermieden werden.
Fahrstreifen: Die Fläche, welche ein Fahrzeug für die Fahrt benötigt. Bei Wirtschaftswegen haben wir in der Regel einen Fahrstreifen. Landstraßen haben in der Regel 2 Fahrstreifen. Autobahnen ab 4 Fahrstreifen.
Fahrbahn: Mehrere Fahrstreifen, welche eine Einheit bilden. Diese können sowohl dem Verkehr in eine Richtung (Einbahnstraßen oder Richtungsfahrbahnen) oder in beide Richtungen (normale Landstraße) dienen.
Straßen: Sämtliche Fahrbahnen und Nebenanlagen (z.B. Gehwege) bilden eine Straße.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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janr
Beitrag 13.03.2016, 13:10
Beitrag #12


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Zitat (Nerari @ 13.03.2016, 13:00) *
... Woher weißt du das think.gif ...

Genau weis ich das natürlich nicht. whistling.gif

Solange Lotto zu so vielen Fragen nicht antwortet ist das ein stochern im Nebel wavey.gif


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Lotto
Beitrag 13.03.2016, 17:32
Beitrag #13


Neuling


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Danke für die Hilfe bis jetzt.

hier ein link:

https://www.google.de/maps/place/Rudolstadt...#33;6m1!1e1

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Nerari
Beitrag 13.03.2016, 18:33
Beitrag #14


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Zitat (Lotto @ 13.03.2016, 17:32) *
hier ein link:


Wie kommst du darauf, dass links die eine und rechts die andere Bundestraße sein soll think.gif ? Ich sehe hier eher eine gemeinsame Fahrbahn (teilweise mit mehreren Fahrstreifen) für eine Fahrtrichtung für beide Bundesstraßen.
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Lotto
Beitrag 13.03.2016, 18:52
Beitrag #15


Neuling


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Zitat (Nerari @ 13.03.2016, 18:33) *
Zitat (Lotto @ 13.03.2016, 17:32) *
hier ein link:


Wie kommst du darauf, dass links die eine und rechts die andere Bundestraße sein soll think.gif ? Ich sehe hier eher eine gemeinsame Fahrbahn (teilweise mit mehreren Fahrstreifen) für eine Fahrtrichtung für beide Bundesstraßen.


Gut da habe ich mich falsch ausgedrückt rolleyes.gif Oder einfach gedacht habe sie wären laut Wegweisungsschild getrennt weil sie nebeneinander stehen und bei "einer" Fahrbahn übereinander.

Auf dieser Stecke sind ja noch Ampel deshalb die frage ob man rechts schneller sein darf als links... whistling.gif think.gif
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megatmaker
Beitrag 13.03.2016, 19:26
Beitrag #16


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§ 7a StVO

(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
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Hoheneicherstation
Beitrag 13.03.2016, 19:28
Beitrag #17


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Das ist doch ganz klar i.g.O. Oder nicht?
Da darf man auch rechts überholen.
Wenn ich an der nächsten Abfahrt z.B. zur Papierfabrik abbiege, kommt das öfter vor ...


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megatmaker
Beitrag 13.03.2016, 19:34
Beitrag #18


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Wenn die Stelle i.g.O. ist, dann sowieso. Ich kenne die Stelle allerdings nicht und konnte auch nicht genau erkennen ob i. oder a.
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Nerari
Beitrag 13.03.2016, 19:35
Beitrag #19


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Laut TE ....
Zitat (Lotto @ 12.03.2016, 20:42) *
Ausserhalb geschlossener Ortschaften

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Lotto
Beitrag 13.03.2016, 19:57
Beitrag #20


Neuling


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Die Fahrbahnen sind definitiv Ausserorts...es geht nicht um den Ausfädelungsstreifen oder so es geht um die Fahrbahn allgemein.
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janr
Beitrag 13.03.2016, 21:05
Beitrag #21


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Dann bring bitte das konkrete Beispiel


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Nerari
Beitrag 13.03.2016, 21:26
Beitrag #22


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book.gif
Zitat (Lotto @ 13.03.2016, 17:32) *
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janr
Beitrag 13.03.2016, 21:36
Beitrag #23


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Ui der link, hab ich überlesen. Beim Aufrufen der neuen Nachrichten war das weggescrollt. Sorry. whistling.gif

Aber wenn man dem Link folgt ist da nur eine Bundesstraße.

Hier kommen zwei Bundesstraßen zu sammen und hier trennen sie sich wieder.

think.gif ?


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Nerari
Beitrag 13.03.2016, 22:29
Beitrag #24


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Zitat (janr @ 13.03.2016, 21:36) *
Aber wenn man dem Link folgt ist da nur eine Bundesstraße.

yes.gif ,
Zitat (Nerari @ 13.03.2016, 18:33) *
Ich sehe hier eher eine gemeinsame Fahrbahn (teilweise mit mehreren Fahrstreifen) für eine Fahrtrichtung für beide Bundesstraßen.

die "gemeinsame" Bundesstraße ist aber mit der 85 und der 88 gekennzeichnet wink.gif
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janr
Beitrag 13.03.2016, 22:38
Beitrag #25


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Nochmal geguckt. Stimmt. die beiden Fahrbahn sind beides zwei Bundesstraßen.

Aber auch keine zwei die dort zusammengeführt werden.

Da trägt eine Straße zwei Nummern bis sie sich wieder trennen.

Aber einen Grund, warum man dort rechts schneller fahren darf erkenne ich gar nicht.
Auf den Gedanken würde ich nicht mal kommen, wenn die Straße 5 Nummern hat. rolleyes.gif


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Nerari
Beitrag 13.03.2016, 22:43
Beitrag #26


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Zitat (janr @ 13.03.2016, 22:38) *
Da trägt eine Straße zwei Nummern bis sie sich wieder trennen.


Da war mein Beispiel oben besser, gell rolleyes.gif whistling.gif tongue.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.03.2016, 22:44
Beitrag #27





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Gemeint ist hier, dass zwei Bundesstraßen mit unterschiedlicher Nummerierung vorübergehend gemeinsam verlaufen. Das ist hier bei der B 85 / B 88 für ein paar Kilometer der Fall. Verkehrsrechtlich ist das völlig bedeutungslos und auch diese Annahme ...
Zitat (Lotto @ 12.03.2016, 20:42) *
Nennen wir die eine B XX (links) und die andere XY. (rechts)

... stimmt nicht, da nicht die eine Bundesstraße links und die andere rechts verläuft. Rechts überholen ist hier verboten, da es außerhalb geschlossener Ortschaften ist. Es gibt bei der Zusammenführung auch keine Stelle, an der irgendwie zwei Fahrbahnen parallel geführt werden und man eine Stelle als Einfädelungsstreifen ansehen könnte. An beiden Stellen findet die Zusammenführung an einer Kreuzung statt.
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Hoheneicherstation
Beitrag 14.03.2016, 05:43
Beitrag #28


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Ich hab schon die Fahrt zur Papierfabrik erwähnt. (Die vierspurige, autobahnähnlich ausgebaute, Strasse ist sowohl B 88 wie auch B 85)
Hier noch ein konkretes Beispiel: Wenn ich auf der rechten Spur, von Rudolstadt kommend, in einer Kolonne aus drei LKW und vier oder fünf PKW, in Richtung Schwarza fahre, dann werden kurz vor der Ampel zur Westrampe, oder auch an der Zufahrt Schwarzburger Strasse, die PKWs die Kolonne "verlassen", die LKWs überholen und auf der linken Spur vor der Ampel anhalten.
Dadurch fahren links eine Kolonne von mehreren PKW und rechts zwei LKW. - Diese aber mit einem Abstand von 200 Metern, weil die PKW die Kolonne ja "verlassen" haben ...
Wenn jetzt die Ampel auf rot schaltet, bleiben die PKW links stehen und die LKW überholen diese rechts bis zur Ampel


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megatmaker
Beitrag 14.03.2016, 12:02
Beitrag #29


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§ 7 StVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
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Nerari
Beitrag 14.03.2016, 13:04
Beitrag #30


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Danke für diesen ausführlichen, wirklich kompetenten Beitrag zum Thema des TE flowers.gif . Die von dir zitierte Regelung war sicher allen an der Diskussion beteiligten völlig unbekannt rolleyes.gif
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Lotto
Beitrag 14.03.2016, 22:29
Beitrag #31


Neuling


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Hier mal ein Bild und hier das zweite Bild .
Das erste innerorts das zweite ausserorts. Danach folgen nochmal 2 Ampeln auf der gesamten Stecke.

greift hier der §37 abs 4?! Somit wäre ein rechts überholen (nebeneinander/vorbeifahren) erlaubt?!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.03.2016, 22:33
Beitrag #32





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Das eine ist offenbar innerorts, das andere ist nicht nur ein Fall des erlaubten Abweichens vom Rechtsfahrgebot, sondern auch ein Fall, in dem rechts schneller gefahren werden darf als links.
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rapit
Beitrag 14.03.2016, 23:04
Beitrag #33


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Ich glaube anhand Bild 2 und dem Beitrag weiter oben...
Zitat (Lotto @ 13.03.2016, 18:52) *
Oder einfach gedacht habe sie wären laut Wegweisungsschild getrennt weil sie nebeneinander stehen und bei "einer" Fahrbahn übereinander.
...kann ich erahnen, was TE meint.

Weil auf dem Vorwegweiser über dem linken Geradeauspfeil B 85 steht, und über dem rechten B 88.

Aber nein, das hat nichts zu sagen!

@TE: Befasse Dich zunächst mal mit den Begriffen "Fahrbahn" und "Fahrstreifen" (und wenn Du gerade dabei bist auch mit "Fahrspur").

Die von Dir angeführte Strecke hat außerorts je eine Fahrbahn in hede Richtung.
Auf jeder Fahrbahn zwei Fahrstreifen (an der Ampel sogar noch einen mehr, für Rechtsabbieger).
Insgesamt also 4 Fahrstreifen.

Innerorts nur eine Fahrbahn. Mit je 1 Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung, also 2 Fahrstreifen.

Dann musst Du unterscheiden zwischen Rechtsüberholen, rechts schneller fahren und rechts vorbeifahren.

Danach stell Deine Frage nochmal.


--------------------
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