... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Unverschuldeter Unfall unter Alkoholeinfluss (1,44) mit Leihwagen, Versicherung, Regress, Unfall, Leihwagen
Neumannsens
Beitrag 01.03.2016, 14:08
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 01.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78284



    
 

Hallo Verkehrsexperten,

ich habe folgendes Problem:

Vor 4 Wochen habe ich zu viel auf der Grünen Woche getankt und bin mit einem Drive Now Mini
gefahren.
Beim verlassen des Kreisverkehrs ist mir dann jemand in die Seite gefahren.
Polizei war gleich vor Ort und hat den anderen als unfallverursacher ermittelt.
Mein Alkoholgehalt im Blut lag bei 1,44 Promille.

Schaden am Mini liegt bei 5.500 ohne Wertminderung und Ausfallkosten.
Ich werde von der Polizei "nur" wegen Trunkenheitsfahrt angeklagt, nicht Trunkenheitsfahrt im Zusammenhang Unfall.

Nun meine Frage:

Könnte mir jemand sagen, wieviel die Versicherung zahlen wird und ob Mitschuld / Teilschuld ??

Herzlichsten Dank
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 01.03.2016, 14:27
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Meiner Ansicht nach dürfte, wenn du an dem Unfall keine Schuld hast dir auch keinerlei Mit/Teilschuld angelastet werden.
Also wenn der Unfall auch genauso passiert wäre, wenn du nüchtern gewesen bist.

Allein die Tatsache das du betrunken warst rechtfertigt noch keine Teilschuld.

DriveNow wird dir aber sicher kündigen (steht zumindest in deren AGB).

Wenn dein Alkoholpegel also keinerlei Einfluß auf den Unfallhergang hatte, muss die Versicherung von demjenigen der dir in die Seite gefahren ist voll zahlen.
Wobei ich nicht ganz verstehe wie dir jemand in die Seite fahren kann, wenn du einen Kreisverkehr verlässt.

Problematisch wird das ganze halt, wenn man dir auch einen Fehler aufgrund des Alkohols nachweisen kann.
Normalerweise gibt es bei DriveNow eine Haftungsbeschränkung auf 750€, die greift aber wohl nicht, wenn du betrunken fährst.

Aber ganz sicher kann dir das von hier aus niemand sagen.


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Neumannsens
Beitrag 01.03.2016, 14:31
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 01.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78284



Das war am ernst-Reuter-Platz in Berlin.
Die zwei äußeren Spuren dienen zum verlassen des Kreisels, die innen liegenden zum weiteren umrunden.
Der Typ wollte weiter im Kreisverkehr bleiben, war nur auf der falschen Spur.
Danke dir trotzdem für die Info 👍🏿
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 01.03.2016, 14:42
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19468
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Also ein Spurwechselunfall?
Es würde mich wundern, wenn die gegnerische Versicherung hier nicht noch versuchen würde, zumindest eine Teilschuld auf Grund der Alkoholisierung herauszuholen. Ob das erfolgversprechend ist, kann man aus der Ferne aber nicht beurteilen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Neumannsens
Beitrag 01.03.2016, 15:02
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 01.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78284



Ja, dann war das wohl ein spurwechselunfall.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 01.03.2016, 15:06
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



angesichts der komplexen Lage sei Dir ein Anwalt sehr ans Herz gelegt.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GerhardNL
Beitrag 01.03.2016, 15:09
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4289
Beigetreten: 04.12.2006
Wohnort: Uppsala, Schweden
Mitglieds-Nr.: 26107



Zitat (Neumannsens @ 01.03.2016, 14:31) *
Die zwei äußeren Spuren dienen zum verlassen des Kreisels, die innen liegenden zum weiteren umrunden.
Der Typ wollte weiter im Kreisverkehr bleiben, war nur auf der falschen Spur.

Hast Du denn von einer der beiden inneren Spuren nach außen gewechselt? Falls ja, dann liegt möglicherweise sogar die überwiegende Schuld bei Dir.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 01.03.2016, 15:11
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19468
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Grundsätzlich ist es bei Alkoholfahrten so:
- Fremdschaden, für den man haften muss, wird zunächst übernommen, die Versicherung kann in Höhe von 5000 Euro regressieren,
- Eigenschaden, für den kein anderer haftet, wird nicht übernommen, bei Alkoholfahrten ist die Vollkaskoversicherung insoweit leistungsbefreit.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Neumannsens
Beitrag 01.03.2016, 15:15
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 01.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78284



Hey,
Drive Now hatte mir gesagt, dass sich ihre Anwälte um meinen Fall kümmern und da ich ein Kunde war, versuchen sie erstmal meine Interessen zu vertreten. deshalb wollte ich nicht unbedingt noch meine Rechtsschutz hinzuziehen.

Trotzdem vielen lieben Dank

Hey,

nein. Ich war in einer der beiden äußeren Spuren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 01.03.2016, 15:20
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19468
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Das kommt daher, dass der Unfallgegner, wenn er Ansprüche geltend machen will, sich erst einmal gegen DriveNow wenden wird (man kann nämlich immer Halter und Fahrer in Anspruch nehmen und DriveNow ist da der bessere Ansprechpartner. Wenn es zum Gerichtsverfahren kommen sollte und der Unfallgegner klug ist, wird er allerdings aus prozessualen Gründen Halter und Fahrer verklagen).
Deshalb ist es tatsächlich erst einmal an DriveNow, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass DriveNow in einem zweiten Schritt sich ggf. dann das, was DriveNow an den Unfallgegner geleistet hat, von Dir wiederholen kann.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Neumannsens
Beitrag 01.03.2016, 15:36
Beitrag #11


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 01.03.2016
Mitglieds-Nr.: 78284



Danke für die Info.
Also wird mir hier keiner so recht sagen können, ob und wieviel ich zahlen muss, da dass nicht abzuschätzen ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 01.03.2016, 16:14
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



wenn Du rechtschutzversichert bist, nimm Dir einen eigenen Anwalt. Der kann die Akten einsehen und sich mit DriveNow abstimmen. Es ist nicht so, dass die Interessen von DriveNow notwendig auch Deine Interessen sein müssen. Was nützt es Dir, wenn DriveNow eine Teilschuld von z.B. 30% akzeptiert, die Du dann aus Deiner Tasche zahlst?

Was Du zahlen musst:
- die Geldstrafe von ca. einem Monatsnetto. Zusätzlich wirst Du ca. 10-12 Monate zu Fuß gehen. Ich vermute, vor Wiedererteilung steht eine MPU, aber dazu muss erst einmal ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden

Bleibt es bei Deiner Unschuld am Unfall, dann war es das. Sonst zahlst Du den Schaden am Mietfahrzeug anteilig zur Haftungsquote und zusätzlich noch bis zu 5.000.- € anteilig zur Haftungsquote den Schaden am Unfallgegner-Auto.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 02.03.2016, 12:37
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7754
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (Neumannsens @ 01.03.2016, 15:15) *
Hey,
Drive Now hatte mir gesagt, dass sich ihre Anwälte um meinen Fall kümmern und da ich ein Kunde war, versuchen sie erstmal meine Interessen zu vertreten.

Würde mich wundern wenn die sich ein Bein für jemanden ausreißen würden, der ihr Auto betrunken gefahren hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 02.03.2016, 12:47
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Schorsch @ 02.03.2016, 12:37) *
...

sinnloser Kommentar


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
DrNo
Beitrag 02.03.2016, 18:04
Beitrag #15


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 160
Beigetreten: 02.01.2012
Mitglieds-Nr.: 62791



Abgesehen von der Frage, wer wieviel vom Gesamtschaden zu tragen hat, wird der TE wohl nach den AGB von Drive-Now eine Vertragsstrafe zu tragen haben... Ich finde den Beitrag von Schorsch nicht allzu sinnlos. Der TE sollte sich nicht wirklich auf die Anwälte von DriveNow verlassen, diese werden lediglich die Interessen von DriveNow verfolgen, nicht die des TE (der wohl so wenig wie möglich zahlen möchte - konfliktär zu DriveNow, die den Schaden plus Ausfall ersetzt bekommen haben wollen)

Edit: Vertragsstrafe wohl bei 500,- €
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 03.03.2016, 22:34
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19468
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Anmerkung Moderator:
In das Unterforum MPU & Rauschmittel verschoben.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 04:16